Sanierung der Strassenbahn I – Zwischenbericht

Sanierung der Strassenbahn I – Zwischenbericht

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den seit 1996 auf Straßenbahnlinien bzw. Gleisabschnitten durchgeführten Sanierungsarbeiten, den dabei entstandenen Kosten und deren Trägern, den betriebstechnischen Veränderungen und den dadurch erzielten betriebstechnischen Vorteilen und Verbesserungen, den Effekten zur Senkung der Betriebskosten, den Effekten zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs, den lärmmindernden Maßnahmen und ihren Effekten auf die Lärmemissionen sowie den Streckenabschnitten, an denen trotz Gleissanierungen keine oder nur negative Veränderungen der Lärmemissionen festgestellt werden konnten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt im Zwischenbericht, dass die grundhafte Erneuerung der Anlagen der Straßenbahn im Wesentlichen die Sanierung der Gleisanlagen, die Stabilisierung der Bahnenergieversorgung sowie den standardgerechten Ausbau der Anlagen im Hinblick auf den Einsatz von Niederflurfahrzeugen beinhalte, was insgesamt zur Erhöhung der Attraktivität der Straßenbahn und damit des ÖPNV führe, dass im Einzelnen folgende Effekte erreicht würden: Verbesserung der Trassierung, Verbesserung der Gradiente unter Berücksichtigung des Einsatzes von Niederflurfahrzeugen, Einbau von IMU-Weichen zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs und behindertengerechte Anpassung der Haltestellen und Bahnsteighöhen für den Einsatz von Niederflurfahrzeugen, dass die grundhafte Erneuerung des Straßenbahnnetzes in ihrer Gesamtheit zur Senkung der Betriebskosten führe, da mit der Sanierung weniger Verschleiß an Fahrzeugen und Anlagen auftrete und der Unterhaltungsaufwand sowie der Stromverbrauch nachhaltig gesenkt würden, und dass gleichzeitig die Sicherheit für den Straßenbahnbetrieb erhöht und die Störanfälligkeit auf das Minimum gesenkt werde; auf der Grundlage der im März 1998 geschlossenen Vereinbarung zwischen der BVG und dem Senat zur Straßenbahnbeschleunigung sei als erste Maßnahme die Linie 6 zum Abschluss gebracht worden, die Beschleunigungsmaßnahmen hätten bei dieser Linie zu einer Fahrzeiteinsparung von 5 Minuten je Richtung und der Einsparung von zwei Fahrzeugen geführt; die Beantwortung der Fragen 6 und 7 erfolge im Schlussbericht, wozu die BVG um Zuarbeit gebeten worden sei; im Schlussbericht wird zu Frage 7 ausgeführt, dass negative Veränderungen zur Lärm- und Erschütterungsemission nach Gleiserneuerungen nicht festzustellen seien und mit der Grunderneuerung der Gleisanlagen der Gesamtzustand der Bahnanlagen verbessert werde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/74 (Kleine Anfrage Nr. 74)

Kleine Anfrage Nr. 14/74 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Sanierung der Straßenbahn (I)

– Stabilisierung der Bahnenergieversorgung durch Sanierung/Ersatzbau/Neubau von Gleichrichterwerken – Verbesserung der Fahrleitungstechnik durch standardgerechten Umbau der Anlagen

Ich frage den Senat:

  1. Auf welchen Straßenbahnlinien bzw. Gleisabschnitten wurden seit 1996 welche Sanierungsarbeiten durchgeführt (bitte nach Jahren und Abschnitten aufführen)?

  2. Welche Kosten sind dabei entstanden, und durch wen wurden sie getragen?

  3. Welche betriebstechnischen Veränderungen wurden dabei durchgeführt, und welche betriebstechnischen Vorteile und Verbesserungen wurden dabei erzielt?

  4. Welche Effekte wurden durch diese Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten erzielt?

  5. Auf welchen Streckenabschnitten wurden welche Effekte zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs erzielt?

  6. Welche lärmmindernden Maßnahmen wurden bei den Sanierungsarbeiten durchgeführt mit welchen Effekten auf die Lärmemissionen?

  7. An welchen Streckenabschnitten konnten trotz Gleissanierungen keine oder nur negative Veränderungen der Lärmemissionen festgestellt werden?

Berlin, den 4. Januar 2000

Antwort (Zwischenbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 74

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Siehe Anlage.

Zu 3.:

Die grundhafte Erneuerung der Anlagen der Straßenbahn beinhaltet im wesentlichen die Sanierung der Gleisanlagen, die Stabilisierung der Bahnenergieversorgung sowie den standardgerechten Ausbau der Anlagen im Hinblick auf den Einsatz von Niederflurfahrzeugen. Insgesamt führt dies zur Erhöhung der Attraktivität der Straßenbahn und damit des ÖPNV.

Im Einzelnen werden nachfolgende Effekte erreicht:

– Verbesserung der Trassierung

– Verbesserung der Gradiente unter Berücksichtigung des Einsatzes von Niederflurfahrzeugen

– Einbau von IMU-Weichen zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs

– Behindertengerechte Anpassung der Haltestellen und Bahnsteighöhen für den Einsatz von Niederflurfahrzeugen

Die grundhafte Erneuerung des Straßenbahnnetzes führt in seiner Gesamtheit zur Senkung der Betriebskosten, da mit der Sanierung weniger Verschleiß an Fahrzeugen und Anlagen auftritt und der Unterhaltungsaufwand sowie der Stromverbrauch nachhaltig gesenkt werden.

Gleichzeitig erhöht sich die Sicherheit für den Straßenbahnbetrieb und die Störanfälligkeit wird auf das Minimum gesenkt.

Zu 5.:

Auf der Grundlage der im März 1998 geschlossenen Vereinbarung zwischen der BVG und dem Senat zur Straßenbahnbeschleunigung wurde als erste Maßnahme die Linie 6 zum Abschluss gebracht.

Die Beschleunigungsmaßnahmen führten bei dieser Linie zu einer Fahrzeiteinsparung von 5 Minuten je Richtung und der Einsparung von zwei Fahrzeugen.

Die Beantwortung der Fragen 6 und 7 erfolgt im Schlussbericht. Dazu wurde die BVG um Zuarbeit gebeten. Es wird um Terminverlängerung bis Mitte Februar gebeten.

Berlin, den 24. Januar 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 74

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 6.:

Zur Beantwortung dieser Frage verweisen wir auf die gleichlautende Fragestellung und deren Beantwortung in der Kleine Anfrage Nr. 75.

Zu 7.:

Negative Veränderungen zur Lärm- und Erschütterungsemission sind nach Gleiserneuerungen nicht festzustellen.

Mit der Grunderneuerung der Gleisanlagen wird der Gesamtzustand der Bahnanlagen verbessert.

Berlin, den 2. März 2000

In Vertretung Krautzberger Senator für Stadtentwicklung

Hinweis

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Sanierung der Strassenbahn II

Sanierung der Strassenbahn II

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den für die Jahre 2000 bis 2004 geplanten bzw. noch im Bau befindlichen Sanierungsarbeiten auf Straßenbahnlinien bzw. Gleisabschnitten, den dabei entstehenden Kosten und deren Trägern, den betriebstechnischen Veränderungen und den dadurch erzielten betriebstechnischen Vorteilen und Verbesserungen, den Effekten zur Senkung der Betriebskosten, den Effekten zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs und den lärmmindernden Maßnahmen bei den Sanierungsarbeiten und ihren Effekten auf die Lärmemissionen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, zitiert in ihrer Antwort die Stellungnahme der BVG, wonach bis Ende 1999 ca. 78 % des identifizierten Streckenerneuerungsbedarfs abgearbeitet worden seien und seit 1990 180 km Einfachgleis, 260 km Fahrleitungsanlagen (60 %), 297 Haltestellenanlagen (68 %) und 30 Gleichrichterwerke erneuert bzw. modernisiert worden seien, dass für die Erneuerung und Modernisierung der Straßenbahnstrecken eingeschätzt werde, dass im Jahr 2004 der Abschluss erfolgen und zu einer normal üblichen Instandhaltung übergegangen werden könne, wenn Fördermittel in den nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung stünden, dass die Grunderneuerung und Modernisierung bzw. Grundinstandsetzung im Land Berlin förderfähig sei und die Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln erfolge, darüber hinaus anteilige Kosten durch die Leitungsbetriebe nach dem Wertausgleichsprinzip getragen würden, sofern sie von den Baumaßnahmen betroffen seien, dass der Bedarf für die im Jahr 2000 geplanten Baumaßnahmen sich auf rund 70 Mio. DM belaufe und um bis zum Jahr 2004 die Grunderneuerung und Modernisierung abschließen zu können, jährlich weitere 60 bis 70 Mio. DM bis 2003 und ca. 40 Mio. DM im Jahr 2004 erforderlich seien, dass der Senat ergänzend mitteilt, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2000 für die Grundinstandsetzung der Straßenbahnanlagen 50 Mio. DM eingeplant und im Rahmen der Investitionsplanung bis 2003 zwischen 35 und 40 Mio. DM/a veranschlagt seien und sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, der Senat dies bei der Fortschreibung der Investitionsplanung in Abhängigkeit der übrigen ÖPNV-Vorhaben und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigen werde, dass durch die Streckenerneuerungen der Gleiszustand verbessert, die Leistungsfähigkeit erhöht und attraktive und behindertengerechte Haltestellenanlagen geschaffen würden und durch die Verbesserung des Gleiszustandes seit 1990 gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen auf ein Viertel gesenkt werden konnten, dass soweit möglich, werden bei straßenbündigen Bahnkörpern Maßnahmen zur Trennung des Individualverkehrs vom Straßenbahnverkehr entweder durch bauliche Schaffung besonderer Bahnkörper oder durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wie Bahnkörpermarkierungen, umgesetzt, und dass Effekte sich aus der Sicht der BVG durch die Reduzierung der Instandhaltungsaufwendungen für die Gleis- und Bahnenergieversorgungsanlagen, durch die Reduzierung von Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten und Einsparungen an Fahrstrom durch die Reduzierung von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen ergäben und aus der Sicht der Fahrgäste attraktivere, sichere und behindertengerechte Bahnanlagen und eine höhere Stabilität des Straßenbahnverkehrs entstünden, dass neben dem gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Umsetzung befindlichen Straßenbahnbeschleunigungsprogramm durch die Bevorrechtigung des Straßenbahnverkehrs an Lichtsignalanlagen auch im Rahmen der Streckenerneuerung Beschleunigungseffekte erzielt würden, wie bereits weiter oben erwähnt, würden gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen weiter reduziert und, wo möglich und noch nicht vorhanden, durch die Trennung von Individual- und Straßenbahnverkehr entsprechende Effekte erzielt, Beispiele für geplante Maßnahmen seien (siehe auch Anlage): Prenzlauer Promenade (Ostseestraße – Am Steinberg), Berliner Allee (Pistoriusstraße – Indira-Gandhi-Straße stadteinwärts), Prenzlauer Allee (S-Bahnbrückenbereich) und Möllendorffstraße (Normannenstraße – Storkower Straße), und dass die geltenden Rechtsvorschriften – hier die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (GVBl. S. 1528) – sich nur auf den Bau neuer Schienenwege bezögen, der Senat ungeachtet dieser Rechtslage die Notwendigkeit sehe, im Rahmen der Grunderneuerungsmaßnahmen die technischen Möglichkeiten soweit finanziell machbar auszuschöpfen, die zu einer deutlichen Verringerung der Lärmemissionen des Straßenbahnbetriebes führen, womit das übergeordnete Ziel der Verkehrs- und Umweltpolitik des Senats umgesetzt werde, die Wohn- und Aufenthaltsqualität entlang der Straßenbahnstraßen zu verbessern und die Voraussetzungen für Taktverdichtungen bei der Straßenbahn ohne Nachteile für Anwohner zu schaffen, Verringerungen der Lärmimmissionen insbesondere erreicht würden, wenn gesonderte Bahnkörper hergestellt oder Großverbundplatten gegen Rahmengleise ausgetauscht würden, hierdurch könnten die Lärmpegel in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten erheblich reduziert werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/75 (Kleine Anfrage Nr. 75)

Kleine Anfrage Nr. 14/75 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Sanierung der Straßenbahn (II)

Ich frage den Senat:

  1. Auf welchen Straßenbahnlinien bzw. Gleisabschnitten sind für 2000 bis 2004 welche Sanierungsarbeiten geplant oder noch im Bau (bitte nach Jahren und Abschnitten aufführen)?

  2. Welche Kosten entstehen dabei, und durch wen werden sie getragen?

  3. Welche betriebstechnischen Veränderungen werden dabei durchgeführt, und welche betriebstechnischen Vorteile und Verbesserungen werden dabei erzielt?

  4. Welche Effekte werden durch diese Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten erzielt?

  5. Auf welchen Streckenabschnitten werden welche Effekte zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs erzielt?

  6. Welche lärmmindernden Maßnahmen werden bei den Sanierungsarbeiten durchgeführt mit welchen Effekten auf die Lärmemissionen?

Berlin, den 4. Januar 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 75

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Sanierungsmaßnahmen an den vorhandenen Anlagen der Straßenbahn werden von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) geplant und durchgeführt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft die von der BVG vorgesehenen Maßnahmen und bewilligt die Finanzmittel.

Zu den Fragen 1 bis 5 der o. g. Kleinen Anfrage nimmt die BVG wie folgt Stellung (siehe hierzu auch die Tabellen der „Wesentlichen Bauvorhaben Straßenbahn-Grundinstandsetzungen 2000 bis 2004″):

Zu 1.:

„Bis Ende 1999 wurden ca. 78 % des identifizierten Streckenerneuerungsbedarfs abgearbeitet. Seit 1990 sind

● 180 km Einfachgleis,
● 260 km Fahrleitungsanlagen (60 %),
● 297 Haltestelleninseln (68 %),
● 30 Gleichrichterwerke

erneuert bzw. modernisiert worden.

Für die Erneuerung und Modernisierung der Straßenbahnstrecken wird eingeschätzt, dass im Jahr 2004 der Abschluss erfolgen und zu einer normal üblichen Instandhaltung übergegangen werden kann, wenn Fördermittel in den nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung stehen.

Als Anlage ist das bisher geplante Bauprogramm in den Jahren 2000 bis 2004 dargestellt. Die Umsetzung dieses Programmes ab 2001 ist von den weiteren Abstimmungen mit den übrigen Bauträgern im öffentlichen Straßenland abhängig.“

Zu 2.:

„Die Grunderneuerung und Modernisierung bzw. Grundinstandsetzung ist im Land Berlin förderfähig. Somit erfolgt die Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln. Darüber hinaus werden anteilige Kosten durch die Leitungsbetriebe nach dem Wertausgleichsprinzip getragen, sofern sie von den Baumaßnahmen betroffen sind.

Im Vorjahr des geplanten Baubeginns sind zur Beantragung der Fördermittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Bauplanungsunterlagen durch die BVG einzureichen, die von der Senatsverwaltung geprüft und den zur Prüfergebnis und den zur Verfügung stehenden Mitteln bewilligt werden.

Der Bedarf für die im Jahr 2000 geplanten Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 70 Mio. DM. Um bis zum Jahr 2004 die Grunderneuerung und Modernisierung abschließen zu können, sind jährlich weitere 60 bis 70 Mio. DM bis 2003 und ca. 40 Mio. DM im Jahr 2004 erforderlich.“

Hierzu teilt der Senat ergänzend mit, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2000 für die Grundinstandsetzung der Straßenbahnanlagen 50 Mio. DM eingeplant und im Rahmen der Investitionsplanung bis 2003 zwischen 35 und 40 Mio. DM/a veranschlagt sind. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, wird der Senat dies bei der Fortschreibung der Investitionsplanung in Abhängigkeit der übrigen ÖPNV-Vorhaben und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigen.

Zu 3.:

„Durch die Streckenerneuerungen werden der Gleiszustand verbessert, die Leistungsfähigkeit erhöht und attraktive und behindertengerechte Haltestellenanlagen geschaffen. Durch die Verbesserung des Gleiszustandes konnten seit 1990 gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen auf ein Viertel gesenkt werden. Allein dadurch ergeben sich positive Effekte für die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit.

Soweit möglich, werden bei straßenbündigen Bahnkörpern Maßnahmen zur Trennung des Individualverkehrs vom Straßenbahnverkehr entweder durch bauliche Schaffung besonderer Bahnkörper oder durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wie Bahnkörpermarkierungen, umgesetzt. Der Inhalt und Umfang der Maßnahmen ist von der jeweiligen Örtlichkeit, d. h. von dem zur Verfügung stehenden Straßenraum, abhängig. Vorteile ergeben sich daraus für die Erhöhung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit.“

Ergänzend fügt der Senat zu den Erläuterungen der BVG hinzu, dass auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes berücksichtigt werden.

Zu 4.:

„Effekte ergeben sich aus der Sicht der BVG durch die Reduzierung der Instandhaltungsaufwendungen für die Gleis- und Bahnenergieversorgungsanlagen, durch die Reduzierung von Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten und Einsparungen an Fahrstrom durch die Reduzierung von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen. Aus der Sicht der Fahrgäste entstehen attraktivere, sichere und behindertengerechte Bahnanlagen und eine höhere Stabilität des Straßenbahnverkehrs.“

Zu 5.:

„Neben dem gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Umsetzung befindlichen Straßenbahnbeschleunigungsprogramm durch die Bevorrechtigung des Straßenbahnverkehrs an Lichtsignalanlagen werden auch im Rahmen der Streckenerneuerung Beschleunigungseffekte erzielt. Wie bereits weiter oben erwähnt, werden gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen weiter reduziert und, wo möglich und noch nicht vorhanden, durch die Trennung von Individual- und Straßenbahnverkehr entsprechende Effekte erzielt. Beispiele für geplante Maßnahmen sind (siehe auch Anlage):

— Prenzlauer Promenade (Ostseestraße – Am Steinberg)
— Berliner Allee (Pistoriusstraße – Indira-Gandhi-Straße stadteinwärts)
— Prenzlauer Allee (S-Bahnbrückenbereich)
— Möllendorffstraße (Normannenstraße – Storkower Straße)“

Zu 6.:

Die geltenden Rechtsvorschriften – hier die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (GVBl. S. 1528) – beziehen sich nur auf den Bau neuer Schienenwege.

Ungeachtet dieser Rechtslage sieht der Senat die Notwendigkeit, im Rahmen der Grunderneuerungsmaßnahmen die technischen Möglichkeiten soweit finanziell machbar auszuschöpfen, die zu einer deutlichen Verringerung der Lärmemissionen des Straßenbahnbetriebes führen. Damit wird das übergeordnete Ziel der Verkehrs- und Umweltpolitik des Senats umgesetzt, die Wohn- und Aufenthaltsqualität entlang der Straßenbahnstraßen zu verbessern und die Voraussetzungen für Taktverdichtungen bei der Straßenbahn ohne Nachteile für Anwohner zu schaffen. Verringerungen der Lärmimmissionen werden insbesondere erreicht, wenn gesonderte Bahnkörper hergestellt oder Großverbundplatten gegen Rahmengleise ausgetauscht werden. Hierdurch können die Lärmpegel in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten erheblich reduziert werden.

Berlin, den 1. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Sterndamm-Sanierung in Treptow

Sterndamm-Sanierung in Treptow

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Sanierung des Straßenzugs Sterndamm zwischen Königsbeideweg und Stubenrauchstraße für den motorisierten Individualverkehr und den dabei geplanten Baumaßnahmen, dem Zeitraum und den Kosten, der Sanierung der Stubenrauchstraße zwischen Sterndamm und Neuköllner Straße für den motorisierten Individualverkehr und den dabei geplanten Baumaßnahmen, dem Zeitraum und den Kosten, der Sinnhaftigkeit der Berücksichtigung der Option einer Straßenbahnverlängerung zwischen S-Bahnhof Schöneweide und U-Bahnhof Zwickauer Damm bei der Sanierung, der Vernünftigkeit der planungsrechtlichen Vorbereitung der Straßenbahnverlängerung, sodass bei der Sanierung der Straße die Straßenbahngleise gleichzeitig mit eingebaut werden könnten, und der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass der Teltowkanal nicht nur eine Barriere zwischen Neukölln und Treptow, sondern auch eine zwischen West- und Ostberlin ist und ob er der Auffassung ist, dass nicht nur aus verkehrspolitischer Bedeutung, sondern auch aus Gründen des Zusammenwachsens beider Stadtteile eine Straßenbahnstrecke zwischen S-Bahnhof Schöneweide und U-Bahnhof Zwickauer Damm sehr sinnvoll ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass nach Aussage des zuständigen Straßen- und Grünflächenamtes Treptow in diesem Straßenabschnitt keine Sanierungsarbeiten vorgesehen seien, dass durch das Tiefbauamt Neukölln im vergangenen Jahr lediglich in einem Umfang von ca. 400 m² eine Deckensanierung im Fahrbahnbereich vorgenommen worden sei, dass die Verlängerung der Straßenbahnstrecke vom gegenwärtigen Endpunkt Johannisthal im Bezirk Treptow zum U-Bahnhof Zwickauer Damm im Bezirk Neukölln für den Senat sowohl von verkehrspolitischer Bedeutung als auch eine wichtige Maßnahme der Erweiterung des Straßenbahnnetzes sei, da hierdurch eine durchgehende Tangentialverbindung zwischen Hohenschönhausen und Neukölln entstehe sowie eine weitere Verknüpfung der Netze der Straßenbahn und der U-Bahn erfolge, dass die wesentliche Voraussetzung für den Bau dieser Strecke der Neubau der Massenbrücke über den Teltowkanal und die neu zu bauende Autobahn A 113 sei, über die diese Strecke geführt werde, dass beim Ausbau der Stubenrauchstraße im Bezirk Treptow, der im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A 113 vorgesehen sei, ein Bahnkörper für die Straßenbahnstrecke zum U-Bahnhof Zwickauer Damm hergestellt werde, dass die Planungen für die Straßenbahnstrecke bereits im Zusammenhang mit der Autobahnplanung begonnen worden seien und gegenwärtig weitergeführt würden mit dem Ziel, den Straßenbahnbau nach Fertigstellung der neuen Massenbrücke durchzuführen zu können, und dass entsprechend das Planfeststellungsverfahren zeitlich eingeordnet werde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/250 (Kleine Anfrage Nr. 250)

Kleine Anfrage Nr. 14/250 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Sterndamm-Sanierung in Treptow

Ich frage den Senat:

  1. Wird der Straßenzug Sterndamm zwischen Königsbeideweg und Stubenrauchstraße für den motorisierten Individualverkehr saniert? Wenn ja, welche Baumaßnahmen sollen in welchem Zeitraum und mit welchen Kosten durchgeführt werden?

  2. Wird die Stubenrauchstraße zwischen Sterndamm und Neuköllner Straße für den motorisierten Individualverkehr saniert? Wenn ja, welche Baumaßnahmen sollen in welchem Zeitraum und mit welchen Kosten durchgeführt werden?

  3. Hält es der Senat für sinnvoll, bei der Sanierung gleich die Option einer Straßenbahnverlängerung zwischen S-Bahnhof Schöneweide und U-Bahnhof Zwickauer Damm zu berücksichtigen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

  4. Hält es der Senat für vernünftig, die Straßenbahnverlängerung soweit planungsrechtlich vorzubereiten, dass bei der Sanierung der Straße die Straßenbahngleise gleichzeitig mit eingebaut werden können? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

  5. Ist dem Senat bekannt, dass der Teltowkanal nicht nur eine Barriere zwischen Neukölln und Treptow, sondern auch eine zwischen West- und Ostberlin ist und ist er der Auffassung, dass nicht nur aus verkehrspolitischer Bedeutung, sondern auch aus Gründen des Zusammenwachsens beider Stadtteile eine Straßenbahnstrecke zwischen S-Bahnhof Schöneweide und U-Bahnhof Zwickauer Damm sehr sinnvoll ist? Wenn ja, hält der Senat es für vernünftig, diese Straßenbahnverlängerung – quasi als Schubladenprojekt – planfestzustellen und bei der Sanierung des Sterndamms auch gleichzeitig die Straßenbahngleise mit einzubauen? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Februar 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 250

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nein, nach Aussage des zuständigen Straßen- und Grünflächenamtes Treptow sind in diesem Straßenabschnitt keine Sanierungsarbeiten vorgesehen.

Zu 2.:

Nein. Durch das Tiefbauamt Neukölln wurde im vergangenen Jahr lediglich in einem Umfang von ca. 400 m² eine Deckensanierung im Fahrbahnbereich vorgenommen.

Zu 3. bis 5.:

Die Verlängerung der Straßenbahnstrecke vom gegenwärtigen Endpunkt Johannisthal im Bezirk Treptow zum U-Bahnhof Zwickauer Damm im Bezirk Neukölln ist für den Senat sowohl von verkehrspolitischer Bedeutung als auch eine wichtige Maßnahme der Erweiterung des Straßenbahnnetzes, da hierdurch eine durchgehende Tangentialverbindung zwischen Hohenschönhausen und Neukölln entsteht sowie eine weitere Verknüpfung der Netze der Straßenbahn und der U-Bahn erfolgt.

Die wesentliche Voraussetzung für den Bau dieser Strecke ist der Neubau der Massenbrücke über den Teltowkanal und die neu zu bauende Autobahn A 113, über die diese Strecke geführt wird.

Beim Ausbau der Stubenrauchstraße im Bezirk Treptow, der im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A 113 vorgesehen ist, wird ein Bahnkörper für die Straßenbahnstrecke zum U-Bahnhof Zwickauer Damm hergestellt.

Die Planungen für die Straßenbahnstrecke haben bereits im Zusammenhang mit der Autobahnplanung begonnen und werden gegenwärtig weitergeführt mit dem Ziel, den Straßenbahnbau nach Fertigstellung der neuen Massenbrücke durchführen zu können. Entsprechend wird das Planfeststellungsverfahren zeitlich eingeordnet.

Berlin, den 1. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Mai bis November 1999

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Mai bis November 1999

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Mai bis November 1999 in den Zeiträumen von 22.01 bis 00.00 Uhr und von 00.01 bis 05.59 Uhr, den Starts und Landungen in der jeweiligen Spitzennacht der Monate Mai bis November, den Wochentagen, an denen diese Spitzenbelastungen auftraten, und den Möglichkeiten des Senats, diese Spitzenbelastungen zu reduzieren. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, legt in ihrer Antwort die von der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH mitgeteilten Nachtflugbewegungen tabellarisch dar, erläutert, dass aus technischen Gründen die Minute um Mitternacht (00.00 Uhr) der Zeitgruppe „nach Mitternacht“ zugeordnet werden musste, und führt zu den Reduzierungsmöglichkeiten aus, dass die ganz überwiegende Zahl der nächtlichen Flugbewegungen in den Zeitraum von 22.00 bis 23.00 Uhr falle, für den noch keine Flugbeschränkungen bestünden, dass für den Zeitraum von 23.00 bis 24.00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung als erteilt gelte, wenn der Luftfahrzeughalter die Verspätung nicht zu vertreten habe, dass das Bundesverkehrsministerium seine Zustimmung zu den Nachtflugbeschränkungen von dieser Ausnahmeregelung abhängig gemacht habe, um den Luftverkehrsgesellschaften mehr Planungssicherheit zu geben, dass eine restriktivere Handhabung im Falle der unverschuldet verspäteten Luftfahrzeuge, die überwiegend auf Grund der derzeitigen Engpässe bei der Flugsicherung im europäischen Luftraum, aber auch durch meteorologische, technische und sonstige Sicherheitsgründe bedingt seien, zur Folge hätte, dass diese Luftfahrzeuge am nächsten Tag in Berlin nicht zur Verfügung stünden, planmäßige Flüge am Morgen verspätet wären oder ausfallen müssten, so dass bei Fortschreibung der Verspätungen erhebliche Störungen und möglicherweise auch ein Zusammenbruch des geordneten Luftverkehrs zu befürchten wären, dass zwischen 00.00 und 06.00 Uhr nur Landungen im Nachtluftpostdienst und Ambulanzflüge zugelassen seien, sonstige Einzelausnahmegenehmigungen nur in sehr seltenen Notfällen erteilt würden, durch die Postflüge der Anschluss Berlins und eines großen Teils der neuen Bundesländer an das deutsche und europäische Nachtluftpostnetz und damit eine schnelle und bundeseinheitliche Postversorgung sichergestellt werde, für diesen Verkehr nur besonders leise Flugzeuge eingesetzt würden, die den Lärmschutzanforderungen des ICAO Anhang 16 Kapitel 3 und der Bonusliste des Bundesministers für Verkehr entsprächen, bei Ambulanzflügen der Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm gegenüber lebensrettenden Maßnahmen zurückstehen müsse, und dass der Senat nach Abwägung der öffentlichen Verkehrsinteressen und des Anspruchs der Bevölkerung auf Schutz der Nachtruhe die geltende Regelung der Nachtflugbeschränkungen für einen angemessenen Kompromiss zwischen den gegenläufigen Interessen halte.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/40 (Kleine Anfrage Nr. 40)

Kleine Anfrage Nr. 14/40 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Mai 1999 bis November 1999?

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel jeweils in den Monaten Mai 1999 bis November 1999 a) in der Zeit von 22.01 bis 00.00 Uhr, b) von 00.01 bis 05.59 Uhr durchgeführt (bitte nach Monaten auflisten)?

  2. Wie viele Starts und Landungen wurden in der jeweiligen Spitzennacht der Monate Mai bis November durchgeführt (bitte nach Monaten auflisten)?

  3. An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?

  4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese Spitzenbelastungen zu reduzieren?

Berlin, den 8. Dezember 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 40

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Nachtflugbewegungen in den Monaten Mai bis November 1999 verteilen sich nach Angaben der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH wie folgt:

Zu 1. a):

Starts und Landungen zwischen 22.01 Uhr bis 23.59 Uhr

StartsLandungenGesamt BewegungenMai 199992334426Juni 199999314413Juli 1999113288401August 1999121298419September 1999124293417Oktober 1999131351482November 1999110259369

Zu 1. b):

Starts und Landungen zwischen 00.00 Uhr bis 05.59 Uhr

StartsLan-dungenGesamt BewegungenMai 199963945Juni 199994958Juli 1999105262August 1999236588September 199985361Oktober 1999145670November 199984957

Aus technischen Gründen mußte in der Analyse die Minute um Mitternacht (00.00 Uhr) der Zeitgruppe „nach Mitternacht“ zugeordnet werden, da sich sonst Fehler in der unter Punkt 2 angestellten Betrachtung zur Spitzennacht ergeben hätten.

Zu 2. und 3.:

In der jeweiligen Spitzennacht der Monate Mai 1999 bis November 1999 wurde die im Folgenden genannte Zahl von Starts und Landungen durchgeführt:

Spitzennacht des Monats (von/zu)StartsLan-dungenFr., 07.05.99 / Sa., 08.05.99420Mi., 02.05.99 / Do., 03.06.99621Do., 15.07.99 / Fr., 16.07.99915Do., 05.08.99 / Fr., 06.08.99520Mi., 22.09.99 / Do., 23.09.99716Fr., 01.10.99 / Sa., 02.10.99618Mi., 20.10.99 / Do., 21.10.99717Fr., 29.10.99 / Sa., 30.10.99816Fr., 19.11.99 / Sa., 20.11.991019

Zu 4.:

Die ganz überwiegende Zahl der nächtlichen Flugbewegungen fällt in den Zeitraum von 22.00 bis 23.00 Uhr, für den noch keine Flugbeschränkungen bestehen. Für den Zeitraum von 23.00 bis 24.00 Uhr gilt eine Ausnahmegenehmigung als erteilt, wenn der Luftfahrzeughalter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Bundesverkehrsministerium hat seine Zustimmung zu den Nachtflugbeschränkungen von dieser Ausnahmeregelung abhängig gemacht, um den Luftverkehrsgesellschaften mehr Planungssicherheit zu geben.

Eine restriktivere Handhabung im Falle der unverschuldet verspäteten Luftfahrzeuge, die überwiegend auf Grund der derzeitigen Engpässe bei der Flugsicherung im europäischen Luftraum, aber auch durch meteorologische, technische und sonstige Sicherheitsgründe bedingt sind, hätte zur Folge, dass diese Luftfahrzeuge am nächsten Tag in Berlin nicht zur Verfügung stünden. Planmäßige Flüge am Morgen wären verspätet oder müssten ausfallen, so dass bei Fortschreibung der Verspätungen erhebliche Störungen und möglicherweise auch ein Zusammenhang des geordneten Luftverkehrs zu befürchten wäre.

Zwischen 00.00 und 06.00 Uhr sind nur Landungen im Nachtluftpostdienst und Ambulanzflüge zugelassen. Sonstige Einzelausnahmegenehmigungen werden nur in sehr seltenen Notfällen erteilt. Durch die Postflüge wird der Anschluss Berlins und eines großen Teils der neuen Bundesländer an das deutsche und europäische Nachtluftpostnetz und damit eine schnelle und bundeseinheitliche Postversorgung sichergestellt. Für diesen Verkehr werden nur besonders leise Flugzeuge eingesetzt, die den Lärmschutzanforderungen des ICAO Anhang 16 Kapitel 3 und der Bonusliste des Bundesministers für Verkehr entsprechen. Bei Ambulanzflügen muss der Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm gegenüber lebensrettenden Maßnahmen zurückstehen.

Der Senat hält nach Abwägung der öffentlichen Verkehrsinteressen und des Anspruchs der Bevölkerung auf Schutz der Nachtruhe die geltende Regelung der Nachtflugbeschränkungen für einen angemessenen Kompromiss zwischen den gegenläufigen Interessen.

Berlin, den 1. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Flughaefen und Luftfahrt: Passagierentwicklung im Winterquartal und Netzanbindungsdebatten

Flughaefen und Luftfahrt: Passagierentwicklung im Winterquartal und Netzanbindungsdebatten

Ereignis

Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH legte im Februar 2000 die vorläufigen Passagierstatistiken für das Winterquartal vor, die eine stabile Entwicklung der Fluggastzahlen zeigten. Zeitgleich wurden verkehrliche Optimierungen der Schienenanbindungen erörtert.

Details

Die Berliner Flughäfen verzeichneten im Februar 2000 ein kontinuierliches Aufkommen im Linien- und Charterverkehr. Am stark beanspruchten Standort Tegel wurden verkehrslenkende Maßnahmen im Terminalbereich geprüft, um die Spitzenzeiten am Morgen und Abend besser zu bewältigen. Aus Pressemitteilungen der Betreibergesellschaft ging hervor, dass parallel dazu die Planungen für den Standort Schönefeld bezüglich einer verbesserten Bahnanbindung im Rahmen des zukünftigen Großflughafenprojekts intensiviert wurden. Die Berliner Morgenpost berichtete über Diskussionen im Senat zur Finanzierung der erweiterten Schienenwege, während Anwohnerverbände ihre lärmschutzpolitischen Forderungen untermauerten.

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VBB: Ausbau der regionalen Kooperation und Abstimmung der Fahrplanwechsel

VBB: Ausbau der regionalen Kooperation und Abstimmung der Fahrplanwechsel

Ereignis

Im Februar 2000 berieten die Gremien des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg über die verbesserte verkehrliche Verknüpfung im engeren Verflechtungsraum. Im Fokus standen harmonisierte Umsteigezeiten an den Schnittstellenbahnhöfen zum Berliner S-Bahn-Netz.

Details

Die verkehrspolitische Abstimmung im VBB-Raum verlangte im Februar 2000 eine detaillierte Koordination zwischen den beteiligten Kreisen und den Berliner Verkehrsbetrieben. Ziel war es, die Regionalbuslinien im märkischen Speckgürtel enger auf die Taktungen der Berliner Außenlinien abzustimmen. Laut Veröffentlichungen in der Märkischen Allgemeinen Zeitung und den Potsdamer Neuesten Nachrichten wurde intensiv über Ausgleichszahlungen debattiert, da die Aufrechterhaltung schwach frequentierter Linien in den späten Abendstunden hohe Defizite verursachte. Der Verbund betonte die Relevanz einheitlicher Qualitätsstandards für die Fahrgastinformation im gesamten Tarifgebiet.

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BVG: Senatsvorgaben erzwingen verschaerften Konsolidierungskurs und Stellenabbau

BVG: Senatsvorgaben erzwingen verschaerften Konsolidierungskurs und Stellenabbau

Ereignis

Im Februar 2000 legte der Vorstand der Berliner Verkehrsbetriebe dem Senat ein überarbeitetes Sparprogramm vor. Die Maßnahmen sahen eine deutliche Reduzierung der Personalkosten im administrativen Sektor vor.

Details

Unter dem Druck der anhaltenden Haushaltskrise des Landes Berlin musste die BVG tiefgreifende Einschnitte vornehmen. In Berichten des SFB und des Berliner Kuriers wurde hervorgehoben, dass betriebsbedingte Kündigungen zwar vermieden werden sollten, der natürliche Abgang jedoch nicht nachbesetzt wird. Verbraucherschützer äußerten auf einschlägigen Webseiten die Befürchtung, dass der Spardruck mittelfristig zu einer Reduzierung des Servicepersonals auf den Bahnhöfen und somit zu Qualitätseinbußen führen wird.

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Fernbusverkehr: Grenzkontrollen belasten Fahrplanauslastung am Zentralen Omnibusbahnhof

Fernbusverkehr: Grenzkontrollen belasten Fahrplanauslastung am Zentralen Omnibusbahnhof

Ereignis

Verschärfte Zoll- und Grenzkontrollen an den deutsch-polnischen Übergängen führten im Februar 2000 zu massiven Verspätungen im internationalen Fernbusverkehr von und nach Berlin. Die Ankunftszeiten am Zentralen Omnibusbahnhof verschoben sich um mehrere Stunden.

Details

Der Linienbusverkehr in die osteuropäischen Metropolen entwickelte sich laut einer Analyse des Tagesspiegels zu einem logistischen Nadelöhr. Die Betreibergesellschaft des ZOB am Kaiserdamm stand vor der Herausforderung, wartende Fahrgäste in den überlasteten Hallen adäquat zu betreuen. Die Berliner Morgenpost berichtete von politischen Vorstößen, die Abfertigungsprozesse durch bilaterale Abkommen zu beschleunigen, um den internationalen Transitverkehr nicht dauerhaft zu beeinträchtigen.

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Berliner Schifffahrt: Wartungsarbeiten in den Werften und behoerdliche Schleusenplanungen

Berliner Schifffahrt: Wartungsarbeiten in den Werften und behoerdliche Schleusenplanungen

Ereignis

Im Februar 2000 nutzten die Berliner Reedereien die witterungsbedingte Betriebspause für die gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen ihrer Fahrgastschiffe. Die Wasserstraßenbehörden koordinierten parallel die Schleusenwartungszyklen.

Details

Die Berliner Verkehrsblätter dokumentierten den umfassenden Werftaufhalt der Flotte der Stern und Kreisschifffahrt in Vorbereitung auf das Frühjahrsgeschäft. Schwerpunktmäßig wurden Antriebssysteme modernisiert, um zukünftigen städtischen Immissionswerten zu entsprechen. Die Märkische Allgemeine wies auf logistische Probleme hin, die durch temporäre Sperrungen von Schleusenbauwerken auf den märkischen Wasserstraßen für den Binnengüterverkehr entstanden.

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Fernverkehr: Evaluierung der Hochgeschwindigkeitsachsen und Wagenmaterialbeschaffung

Fernverkehr: Evaluierung der Hochgeschwindigkeitsachsen und Wagenmaterialbeschaffung

Ereignis

Die Deutsche Bahn AG wertete im Februar 2000 die Wirtschaftlichkeit und Pünktlichkeitsraten der Schnellfahrstrecke Berlin-Hannover aus. Die Ergebnisse bildeten die Grundlage für den Fahrzeugeinsatz während der kommenden Sommermonate.

Details

Aus den durch die Berliner Zeitung zitierten internen Berichten ging hervor, dass das Fahrgastaufkommen auf den Magistralen in Richtung Westen kontinuierlich anstieg. Die DB Reise & Touristik meldete logistische Engpässe beim verfügbaren Wagenmaterial der ersten Generation, weshalb Werkstattkapazitäten in Berlin-Rummelsburg hochgefahren wurden. Kritische Stimmen im Tagesspiegel bemängelten, dass der Komfort im InterRegio-Verkehr aufgrund mangelnder Instandhaltung spürbar abnahm.

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