Strassebahn: Optimierungen im Liniennetz und Weichenerneuerungen in Pankow

Strassebahn: Optimierungen im Liniennetz und Weichenerneuerungen in Pankow

Ereignis

Im Februar 2000 leitete die BVG umfangreiche Erneuerungen von Gleis- und Weichenanlagen im Bezirk Pankow ein. Diese betrieblichen Maßnahmen dienten der langfristigen Sicherung der Streckenkapazität im nördlichen Teilnetz.

Details

Die Baumaßnahmen betrafen vor allem den Knotenpunkt in der Berliner Straße sowie Abschnitte entlang der märkischen Peripherie. Laut Analysen des Fahrgastverbandes IGEB im Signalarchiv führten die eingleisigen Abschnitte zu spürbaren Taktverschiebungen im Berufsverkehr. Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichteten zudem über die fortschreitende technische Harmonisierung der Signalanlagen im Rahmen des VBB, um die Anschlusssicherheit zu optimieren.

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Bus: Erprobung schadstoffarmer Antriebstechnologien im Berliner Innenstadtverkehr

Bus: Erprobung schadstoffarmer Antriebstechnologien im Berliner Innenstadtverkehr

Ereignis

Im Februar 2000 weitete die BVG ihre Testreihen mit Rußpartikelfiltern und alternativen Antriebskonzepten im städtischen Omnibusbetrieb aus. Ziel der Maßnahmen war eine spürbare Senkung der Feinstaubbelastung in den hochfrequentierten Geschäftsstraßen der Innenstadt.

Details

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz drängte die BVG im Frühjahr 2000 zu einer beschleunigten ökologischen Modernisierung der Busflotte. Im Februar wurden mehrere Doppeldeckbusse und Gelenkzüge auf den Linien im Bezirk Mitte testweise mit neuartigen Filtersystemen ausgestattet. Laut den Aufzeichnungen der Berliner Linienchronik evaluierten die Werkstätten die Zuverlässigkeit dieser Komponenten im harten Alltagsbetrieb. Die Berliner Morgenpost wies darauf hin, dass die Anschaffungskosten für umweltfreundliche Busse im Vergleich to Standard-Dieselmodellen erheblich höher lagen, weshalb die BVG Fördermittel der Europäischen Union beantragte. Parallel dazu wurden die betrieblichen Vorbereitungen für die Streckenanpassungen des anstehenden Sommerfahrplans fortgeführt.

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U-Bahn: Brandschutzpruefungen nach internationalen Standards und Sanierungskonzepte

U-Bahn: Brandschutzpruefungen nach internationalen Standards und Sanierungskonzepte

Ereignis

Die Berliner Verkehrsbetriebe leiteten im Februar 2000 eine umfassende Überprüfung der Brandschutzvorrichtungen auf allen unterirdischen Bahnhöfen des Klein- und Großprofilnetzes ein. Anlass waren verschärfte europäische Sicherheitsrichtlinien für unterirdische Verkehrsanlagen.

Details

Die Sicherheit im Berliner Untergrund stand im Februar 2000 im Zentrum behördlicher Prüfungen. Die BVG-Abteilung für Anlagenmanagement untersuchte gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr die Fluchtwege, Notbeleuchtungen und Rauchabzugsanlagen älterer Tunnelbahnhöfe. Wie auf berliner-untergrundbahn.de dokumentiert ist, zeigten sich insbesondere bei den historischen Stationen der Linien U1 und U2 bauliche Defizite, die kurzfristige Investitionen erforderten. Die Berliner Zeitung berichtete, dass der Senat ein Sonderbudget für die Nachrüstung von zusätzlichen Notausgängen prüfte. Da die BVG jedoch unter akutem Spardruck stand, mussten geplante kosmetische Bahnhofssanierungen zugunsten der brandschutztechnischen Ertüchtigung zeitlich nach hinten verschoben werden.

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S-Bahn: Ertuechtigung der Ringbahn-Infrastruktur und technologische Weichenstellungen

S-Bahn: Ertuechtigung der Ringbahn-Infrastruktur und technologische Weichenstellungen

Ereignis

Im Februar 2000 führte die S-Bahn Berlin GmbH umfangreiche Bauarbeiten zur Modernisierung der Signal- und Stellwerkstechnik auf dem nördlichen Ringbahnabschnitt durch. Diese Maßnahmen führten an den Wochenenden zu temporären Streckensperrungen und Schienenersatzverkehren.

Details

Der Ausbau der Berliner Ringbahn bildete auch im Februar 2000 einen Schwerpunkt der Infrastrukturinvestitionen. Rund um den Bahnhof Gesundbrunnen wurden veraltete Signalanlagen durch moderne elektronische Systeme ersetzt, um die Zugfolgezeiten langfristig zu verkürzen und die Störanfälligkeit des Teilnetzes zu minimieren. Laut Berichten der Berliner Verkehrsblätter kam es durch die eingleisige Betriebsführung zu Verzögerungen auf den Linien S41 und S42. Der Tagesspiegel hob hervor, dass die S-Bahn Berlin GmbH parallel dazu die Schulung des Personals für die neuen Züge der Baureihe 481 intensivierte, um den schrittweisen Austausch der Altbaufahrzeuge im Frühjahr personell abzusichern. Fahrgastverbände kritisierten die unzureichende Ausschilderung der Ersatzbusse während der nächtlichen Sperrpausen.

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Bahn-Regionalverkehr: Verhandlungen ueber die Taktung der RE-Linien im Umland

Bahn-Regionalverkehr: Verhandlungen ueber die Taktung der RE-Linien im Umland

Ereignis

Im Februar 2000 intensivierten die Deutsche Bahn und das Land Brandenburg die Verhandlungen über die künftige Taktung der Regionalexpress-Züge für den Sommerfahrplan. Hauptstreitpunkt blieb die Finanzierung von zusätzlichen Verstärkerzügen auf der Stadtbahnachse.

Details

Die Planungsabteilungen von DB Regio und die Verkehrsplaner des Landes Brandenburg standen im Februar 2000 vor der Herausforderung, die steigenden Fahrgastzahlen auf der Strecke zwischen Frankfurt (Oder), Berlin und Magdeburg ökonomisch abzufangen. Das Signalarchiv dokumentiert vertrauliche Runden, in denen über den geplanten 20-Minuten-Takt der Linie RE1 debattiert wurde. Die märkischen Landkreise forderten eine bessere Anbindung der ländlichen Räume an die Berliner Kernzone. Da der Berliner Senat zeitgleich strenge Budgetkürzungen im Nahverkehrssektor durchsetzte, gestaltete sich die Aufteilung der Betriebskosten im Verkehrsverbund als äußerst kompliziert. Die Märkische Allgemeine wies darauf hin, dass ohne zusätzliche Landesmittel einige geplante Taktverdichtungen im Umland gefährdet seien.

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Bauvorhaben Ostkreuz

Bauvorhaben Ostkreuz

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit dem Zeitpunkt der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Sanierung des Ostkreuzes und den Gründen für eine erneute Verzögerung, den Bauabschnitten der Sanierung nach zeitlichem und örtlichem Ablauf, den Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Anwohner durch Bauabläufe und Baulärm, den im Vorgriff auf die zu erwartenden Verkehrsveränderungen am Ostkreuz geplanten Veränderungen bei den angrenzenden Straßen sowie einer über das Gebiet des Planfeststellungsverfahrens Ostkreuz hinausgehenden Bereichsverkehrsplanung bzw. der Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich Elsenbrücke–Ostkreuz–Hauptstraße. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt im Zwischenbericht, dass die Fragen 1 bis 3 die Zuständigkeit der DB AG beträfen, bei der entsprechende Informationen einzuholen seien, und bittet um Fristverlängerung bis Ende Februar 2000, und führt zu Frage 4 aus, dass im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Umbau des Ostkreuzes die zur Sicherung der geplanten Verlängerung der Autobahn A 100 in diesem Abschnitt notwendigen baulichen Vorleistungen bereits mitgebracht würden, planerisch berücksichtigt würden die Verlegung der Hauptstraße im Bereich Ostkreuz nach Süden, die vorgesehene Anschlussstelle der Autobahn und eine Verlängerung der Hauptstraße in Richtung Westen zur Warschauer Straße, durch die Verbreiterung der Flächen der Ringbahn sei eine Verschiebung der Kynaststraße nach Osten erforderlich, außerdem seien im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung der Rummelsburger Bucht neue Erschließungsstraßen geplant, sodass südlich des Ostkreuzes eine Neukonzeption des Straßennetzes erforderlich werde, und nördlich des Ostkreuzes würden sich Veränderungen insbesondere in der Marktstraße durch die geplante direkte Anbindung der Straßenbahn an den Bahnhof ergeben; zu Frage 5 wird ausgeführt, dass es für den über das Planfeststellungsgebiet der Bahn hinausreichenden Bereich Ostkreuz eine Rahmenplanung gebe, die das Ergebnis eines städtebaulichen Workshops darstelle, diese Rahmenplanung umfasse auch die Straßenplanung und die Planungen für den straßengebundenen ÖPNV, der Entwicklungsträger Wasserstadt GmbH sei in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken Friedrichshain und Lichtenberg, den zuständigen Fachabteilungen des Senats und den beteiligten Planungsbüros mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen betraut, sie seien im Stadium der Vorbereitung, eine förmliche Einleitung des Verfahrens sei noch nicht erfolgt; im Schlussbericht wird nach Auskunft der DB AG mitgeteilt, dass das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Ostkreuz nach Abschluss der Überarbeitung der Unterlagen Mitte 2000 eingeleitet werde, ferner sei mitgeteilt worden, die Verzögerung bei der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sei Resultat der Erkenntnisse aus dem Unfall in Eschede, auf Grund dessen veränderte Sicherheitsstandards in den Unterlagen zusätzlich eingearbeitet werden mussten, eine Aufteilung des Bauvorhabens nach Bauabschnitten, deren zeitliche Einordnung und den Möglichkeiten der Minimierung der Wirkung auf das Umfeld habe die DB AG nicht mitgeteilt, und das Land Berlin werde jedoch im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen auch die Aspekte der Verträglichkeit des Bauvorhabens Ostkreuz auf das Umfeld intensiv prüfen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/77 (Kleine Anfrage Nr. 77)

Kleine Anfrage Nr. 14/77 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Bauvorhaben Ostkreuz

Ich frage den Senat:

  1. Wann wird das Planfeststellungsverfahren für die Sanierung des Ostkreuzes eingeleitet, und warum kam es zu einer erneuten Verzögerung?

  2. In welchen Bauabschnitten wird voraussichtlich die Sanierung vollzogen werden (bitte nach zeitlichem und örtlichem Ablauf auflisten)?

  3. In welcher Weise werden Maßnahmen ergriffen werden, um die Beeinträchtigung der Anwohner durch die Bauabläufe und den Baulärm zu minimieren?

  4. Werden im Vorgriff auf die zu erwartenden Verkehrsveränderungen am Ostkreuz Veränderungen bei den angrenzenden Straßen geplant, wenn ja welche?

  5. Gibt es für den Bereich Elsenbrücke – Ostkreuz – Hauptstraße eine über das Gebiet des Planfeststellungsverfahrens Ostkreuz hinausgehende Bereichsverkehrsplanung oder beabsichtigt der Senat bzw. die angrenzenden Bezirke in diesem Bereich die Aufstellung von Bebauungsplänen, wenn ja, welche und mit welchem Ziel?

Berlin, den 24. Januar 2000

Antwort (Zwischenbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 77

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Fragen 1 bis 3 betreffen die Zuständigkeit der DB AG, bei der entsprechende Informationen einzuholen sind. Wir bitten deshalb um Fristverlängerung bis Ende Februar 2000.

Zu 4.:

Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Umbau des Ostkreuzes werden die zur Sicherung der geplanten Verlängerung der Autobahn A 100 in diesem Abschnitt notwendigen baulichen Vorleistungen bereits mitgebracht. Planerisch berücksichtigt werden die Verlegung der Hauptstraße im Bereich Ostkreuz nach Süden, die vorgesehene Anschlussstelle der Autobahn und eine Verlängerung der Hauptstraße in Richtung Westen zur Warschauer Straße. Durch die Verbreiterung der Flächen der Ringbahn ist eine Verschiebung der Kynaststraße nach Osten erforderlich. Außerdem sind im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung der Rummelsburger Bucht neue Erschließungsstraßen geplant, sodass südlich des Ostkreuzes eine Neukonzeption des Straßennetzes erforderlich wird. Nördlich des Ostkreuzes werden sich Veränderungen insbesondere in der Marktstraße durch die geplante direkte Anbindung der Straßenbahn an den Bahnhof ergeben.

Zu 5.:

Es gibt für den über das Planfeststellungsgebiet der Bahn hinausreichenden Bereich Ostkreuz eine Rahmenplanung, die das Ergebnis eines städtebaulichen Workshops darstellt. Diese Rahmenplanung umfasst auch die Straßenplanung und die Planungen für den straßengebundenen ÖPNV. Der Entwicklungsträger Wasserstadt GmbH ist in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken Friedrichshain und Lichtenberg, den zuständigen Fachabteilungen des Senats und den beteiligten Planungsbüros mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen betraut. Sie sind im Stadium der Vorbereitung, eine förmliche Einleitung des Verfahrens ist noch nicht erfolgt.

Berlin, den 24. Januar 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 77

Berlin, den 4. Januar 2000

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Nach Auskunft der DB AG wird das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Ostkreuz nach Abschluss der Überarbeitung der Unterlagen Mitte 2000 eingeleitet werden. Ferner wurde mitgeteilt, die Verzögerung bei der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, Resultat der Erkenntnisse aus dem Unfall in Eschede ist, auf Grund dessen veränderte Sicherheitsstandards in den Unterlagen zusätzlich eingearbeitet werden mussten.

Eine Aufteilung des Bauvorhabens nach Bauabschnitten, deren zeitliche Einordnung und den Möglichkeiten der Minimierung der Wirkung auf das Umfeld hat die DB AG uns nicht mitgeteilt.

Das Land Berlin wird jedoch im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen auch die Aspekte der Verträglichkeit des Bauvorhabens Ostkreuz auf das Umfeld intensiv prüfen.

Berlin, den 29. Februar 2000

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Wedding

Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Wedding

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der nicht zeitgleichen Fertigstellung der Aufzugsanlagen an den U-Bahnhöfen Jungfernheide und Westend mit der Inbetriebnahme der gleichnamigen S-Bahnhöfe, der Bewertung dieses Sachverhalts und den Gründen für die damalige Verzögerung, der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und der Absicht des Senats, den Aufzug im U-Bahnhof Wedding so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Wedding möglich ist, sowie der für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendigen Zeitschiene und den Maßnahmen des Senats zu deren Erreichung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass die Aufzugsanlage U-Bahnhof Jungfernheide am 17. Dezember 1997 in Betrieb genommen worden sei, der gleichnamige S-Bahnhof hingegen am 15. April 1997, dass Ziel des Senats und der beteiligten Unternehmen es sei, beim Neubau oder der Wiederherstellung von Umsteigebahnhöfen die zeitgleiche Inbetriebnahme von Aufzugsanlagen der jeweiligen Verkehrsträger sicherzustellen, dazu jedoch zwischen den Unternehmen intensive Abstimmungen notwendig seien, die sowohl die Planung, die planungsrechtlichen Genehmigungen und die Finanzierung beträfen, dass bedauerlicherweise im vorliegenden Fall dieses Ziel nicht umzusetzen gewesen sei, eine zeitnahe Inbetriebnahme der Aufzugsanlage im Bereich der U-Bahn Ende des gleichen Jahres jedoch möglich gewesen sei, dass da seit Beginn der Vorplanungen nunmehr etwa fünf Jahre vergangen seien, eine Aufklärung der unternehmensspezifischen Gründe, die zu der vom Fragesteller genannten achtmonatigen Verzögerung geführt hätten, nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich und in Anbetracht des nunmehrigen Vorhandenseins der Anlagen nicht zu vertreten sei, und dass es sich bei dem zweiten angefragten Bahnhof offensichtlich um den U- und S-Bahnhof Westhafen und nicht um den S-Bahnhof Westend handle, den bekanntlich keine U-Bahnstrecke berühre, beim U-Bahnhof Westhafen die Planung einen Aufzug in unmittelbarer Nähe zu einer Behindertenwerkstatt vorgesehen habe, auf Grund von erheblichen Einwänden eine grundlegende Änderung notwendig gewesen sei, die neue Planung, die von einem behindertengerechten direkten Übergang zwischen U-Bahn (Südende) und S-Bahn ausgehe, gegenwärtig von der BVG erarbeitet werde und im Übrigen auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 4712 vom 17. März 1999 verwiesen werde, dass der Senat an seiner Absicht festhalte, dass die Bauplanungsunterlagen von der BVG beim Senat im II. Quartal 1999 eingereicht worden seien, das Plangenehmigungsverfahren im III. Quartal 1999 eingeleitet worden sei, es nach Auskunft der BVG vorgesehen sei, den Aufzug in 2001 zu realisieren, und der Senat auf die zeitgerechte Inbetriebnahme hinwirken werde.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/27 (Kleine Anfrage Nr. 27)

Kleine Anfrage Nr. 14/27 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Wedding*F

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass trotz langjähriger Vorbereitung und zahlreicher Absichtserklärungen es nicht gelungen ist, die Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Jungfernheide und am U-Bahnhof Westend zeitgleich mit der Inbetriebnahme der gleichnamigen S-Bahnhöfe fertigzustellen? Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, und welche Gründe führten seinerzeit zu dieser Verzögerung?

  2. Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG erklärt hat, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und hält der Senat an seiner Absicht fest, den Aufzug im U-Bahnhof Wedding so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Wedding möglich ist? Wenn ne

Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Spittelmarkt

Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Spittelmarkt

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit dem Einbau der Aufzugsanlage am U-Bahnhof Spittelmarkt im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs und der Wiederöffnung der verschlossenen Fenster, der Finanzierung dieser Aufzugsanlage aus GVFG-Mitteln und den Gesamtkosten sowie ihrer Aufteilung, den Bedenken hinsichtlich einer Aufzugsanlage am westlichen Ausgang und deren Berechtigung sowie dem Zeitplan für die Entscheidung des Senats und den Baubeginn. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass es zutreffe, dass die Aufzugsanlage im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs eingebaut und die verschlossenen Fenster wieder geöffnet werden sollen, dass die Kosten für den Aufzugseinbau nach Auskunft der BVG voraussichtlich ca. 2,5 Mio. DM betragen und die gegenwärtige Finanzierungsplanung der BVG davon ausgehe, dass in 2001 etwa 2,0 Mio. DM und in 2002 etwa 0,5 Mio. DM verausgabt werden, dass im Zuge der Planung von den Trägern öffentlicher Belange Hinweise zum genauen Standort des Aufzugs gegeben worden seien, der auch mit dem Planwerk Innenstadt und der hier zu reaktivierenden Wallstraße kompatibel sein müsse, dies habe zu einer geringfügigen Verschiebung des Aufzugs in Richtung Osten in den Bereich des Bahnsteigendes geführt, wo er günstig eingeordnet werden könne, prinzipiell bleibe es hierbei bei einer gewünschten westlichen Lage des Aufzuges, die Einwände würden aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen für berechtigt gehalten, die BVG erstelle gegenwärtig die Planungsunterlagen an der lagekorrigierten Stelle, werde nach entsprechenden Abstimmungen die Unterlagen voraussichtlich in 2000 zur Plangenehmigung einreichen, sodass mit den Bauarbeiten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel in 2001 begonnen werden könne.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/155 (Kleine Anfrage Nr. 155)

Kleine Anfrage Nr. 14/155 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Spittelmarkt

Ich frage den Senat:

  1. Trifft es zu, dass die Aufzugsanlage am U-Bahnhof Spittelmarkt im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs eingebaut und die verschlossenen Fenster wieder geöffnet werden sollen?

  2. Trifft es zu, dass diese Aufzugsanlage aus GVFG-Mitteln finanziert werden soll. Wenn ja, wie hoch sind die Gesamtkosten und wie werden sie aufgeteilt?

  3. Welche Bedenken bestehen von welcher Seite hinsichtlich einer Aufzugsanlage am westlichen Ausgang, und hält der Senat diese Einwände für berechtigt? Wenn ja, warum?

  4. Bis wann gedenkt der Senat, eine Entscheidung zu treffen, und wann kann mit den Bauarbeiten begonnen werden?

Berlin, den 19. Januar 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 155

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja.

Zu 2.:

Ja. Die Kosten für den Aufzugseinbau betragen nach Auskunft der BVG voraussichtlich ca. 2,5 Mio. DM. Die gegenwärtige Finanzierungsplanung der BVG geht davon aus, dass in 2001 etwa 2,0 Mio. DM und in 2002 etwa 0,5 Mio. DM verausgabt werden.

Zu 3. und 4.:

Im Zuge der Planung wurden von den Trägern öffentlicher Belange Hinweise zum genauen Standort des Aufzugs gegeben, der auch mit dem Planwerk Innenstadt und der hier zu reaktivierenden Wallstraße kompatibel sein muss. Dies führte zu einer geringfügigen Verschiebung des Aufzugs in Richtung Osten in den Bereich des Bahnsteigendes, wo er günstig eingeordnet werden kann. Prinzipiell bleibt es hierbei bei einer gewünschten westlichen Lage des Aufzuges. Die Einwände werden aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen für berechtigt gehalten.

Die BVG erstellt gegenwärtig die Planungsunterlagen an der lagekorrigierten Stelle, wird nach entsprechenden Abstimmungen die Unterlagen voraussichtlich in 2000 zur Plangenehmigung einreichen, sodass mit den Bauarbeiten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel in 2001 begonnen werden könnte.

Berlin, den 2. Februar 2000

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Sachstand bei der Planung der Regionalbahn von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost

Sachstand bei der Planung der Regionalbahn von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD) befasst sich mit dem Stand der Planung beim Bau der Regional- und Fernbahnstrecke von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost und den Gründen für deren verzögerte Realisierung, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Regionalbahn auf dieser Strecke, der Vorklärung der Einbindung der Regionalbahn in den Nord-Süd-Tunnel mit der Deutschen Bahn AG, einem feststehenden oder angestrebten Termin für diese Einbindung sowie den Planungen bezüglich der Fertigstellung und Inbetriebnahme der S-Bahnverbindung auf dem Abschnitt Lichterfelde Süd–Teltow Stadt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, zitiert in ihrer Antwort die Stellungnahme der für die Planung und den Bau der Anhalter Bahn zuständigen DB AG, wonach für die Abschnitte Ludwigsfelde–Teltow, Landesgrenze–Lichterfelde Ost und Lichterfelde Ost–Berlin-Papestraße zurzeit Planfeststellungsverfahren liefen, die Anträge auf Planfeststellung von der DB Projekt GmbH Knoten Berlin zwischen November 1997 und März 1998 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt worden seien, zwischenzeitlich die Erörterungstermine stattgefunden hätten und die Anhörungsverfahren weitestgehend abgeschlossen seien, der Abschnitt Teltow–Landesgrenze im Wesentlichen fertiggestellt sei, eine Teilinbetriebnahme für den Regionalverkehr bis Lichterfelde Ost für 2002 vorgesehen sei, die Strecke Ludwigsfelde–Lichterfelde Ost–Berlin-Papestraße (Südkreuz) Bestandteil des Pilzkonzeptes sei und zeitgleich mit der Fertigstellung des Nord-Süd-Tunnels in Betrieb genommen werde, die Inbetriebnahme der Strecke Voraussetzung für die Nutzung der Nord-Süd-Verbindung sei, die DB Netz AG für das Projekt Lichterfelde Süd–Teltow Stadt gerade vor wenigen Tagen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bei der DB Projekt GmbH Knoten Berlin in Auftrag gegeben habe, der Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der DB Netz AG und dem Land Brandenburg sich in der Abstimmungsrunde mit dem Land Brandenburg befinde, der Abschluss des Vertrages Voraussetzung für die in den nächsten Wochen notwendige Antragstellung auf endgültige Aufnahme der Nahverkehrsmaßnahme in das Bundesprogramm nach GVFG sei und aus heutiger Sicht bei planmäßigem Ablauf des Planfeststellungsverfahrens davon ausgegangen werden könne, dass im 2. Halbjahr 2001 mit dem Bau begonnen werden könne.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5318 (Kleine Anfrage Nr. 5318)

Kleine Anfrage Nr. 13/5318 des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD) über: Sachstand bei der Planung der Regionalbahn von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost

Ich frage den Senat:

  1. Wie sieht die Planung beim Bau der Regional- und Fernbahnstrecke von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost aus, und welche Gründe gibt es für deren verzögerte Realisierung?

  2. Wann wird die Regionalbahn auf dieser Strecke in Betrieb gehen?

  3. Inwiefern ist in diesem Zusammenhang die Einbindung der Regionalbahn in den Nord-Süd-Tunnel mit der Deutschen Bahn AG vorgeklärt?

  4. Gibt es für die Einbindung der Regionalbahn in den Nord-Süd-Tunnel einen feststehenden oder angestrebten Termin, wenn ja, welchen?

  5. Welche Planungen bezüglich der Fertigstellung und Inbetriebnahme der S-Bahnverbindung gibt es auf dem Abschnitt Lichterfelde Süd – Teltow Stadt?

Berlin, den 28. Oktober 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5318

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Hierzu teilt uns die für die Planung und den Bau der Anhalter Bahn zuständige DB AG folgendes mit:

„Zu 1.:

Für die Abschnitte Ludwigsfelde – Teltow, Landesgrenze – Lichterfelde Ost und Lichterfelde Ost – Berlin-Papestraße laufen zurzeit Planfeststellungsverfahren. Die Anträge auf Planfeststellung wurden von der DB Projekt GmbH Knoten Berlin zwischen November 1997 und März 1998 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Zwischenzeitlich haben die Erörterungstermine stattgefunden, die Anhörungsverfahren sind weitestgehend abgeschlossen.

Der Abschnitt Teltow – Landesgrenze ist im Wesentlichen fertiggestellt.

Zu 2.:

Eine Teilinbetriebnahme für den Regionalverkehr bis Lichterfelde Ost ist für 2002 vorgesehen.

Zu 3. und 4.:

Die Strecke Ludwigsfelde – Lichterfelde Ost – Berlin-Papestraße (Südkreuz) ist Bestandteil des Pilzkonzeptes. Zeitgleich mit der Fertigstellung des Nord-Süd-Tunnels wird die Strecke in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme der Strecke ist Voraussetzung für die Nutzung der Nord-Süd-Verbindung.

Zu 5.:

Für das Projekt Lichterfelde Süd – Teltow Stadt hat die DB Netz AG gerade vor wenigen Tagen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bei der DB Projekt GmbH Knoten Berlin in Auftrag gegeben. Der Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der DB Netz AG und dem Land Brandenburg befindet sich in der Abstimmungsrunde mit dem Land Brandenburg. Der Abschluss des o. g. Vertrages ist Voraussetzung für die in den nächsten Wochen notwendige Antragstellung auf endgültige Aufnahme der Nahverkehrsmaßnahme in das Bundesprogramm nach GVFG. Das heißt aus heutiger Sicht kann bei planmäßigem Ablauf des Planfeststellungsverfahrens davon ausgegangen werden, dass im 2. Halbjahr 2001 mit dem Bau begonnen werden kann.“

Berlin, den 2. Februar 2000

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Leopoldplatz

Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Leopoldplatz

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der von der BVG für den Umsteigebahnhof Leopoldplatz entwickelten fertigen Planung für den Einbau von Aufzügen, der Lage und Bewertung der Aufzüge durch den Senat, den Finanzierungstöpfen und dem Zeitplan für Entscheidung, Baubeginn und Inbetriebnahme. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass dem Senat bekannt sei, dass die BVG für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofs Leopoldplatz (U 6, U 9) eine Entwurfsplanung erstellt habe, es sei der Einbau von zwei Aufzügen vorgesehen, diese befänden sich an den Viertelpunkten des U-9-Bahnsteigs und damit im Bereich der anzupassenden Rückseiten der U-6-Seitenbahnsteige, mit diesen Aufzügen würden die Bahnsteige der beiden U-Bahnlinien verbunden, mit dem einen, in der Schulstraße gelegenen, Aufzug gelange man im Mittelstreifen an die Oberfläche, die Planung der BVG gehe vom Beibehalt der stark frequentierten Umsteige-Treppenanlagen aus, was vom Senat unterstützt werde, der behindertengerechte Ausbau dieses Bahnhofs sei wegen der Netzverknüpfung von sehr hoher Bedeutung, in einer von der BVG und den zuständigen Senatsverwaltungen erarbeiteten Prioritätenliste sei der U-Bahnhof Leopoldplatz mit einem vorderen Rang in der höchsten Priorität eingestuft, und dass der Senat sich auf Grund der außerordentlich hohen Bedeutung des Umsteigebahnhofs Leopoldplatz entschlossen habe, den behindertengerechten Ausbau, zusätzlich zu den der BVG zur Verfügung zu stellenden Mitteln aus dem Unternehmensvertrag, zu fördern, hierfür würden aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm Mittel eingesetzt, seitens der BVG sei vorgesehen, die Plangenehmigungsunterlagen noch im Jahr 2000 fertigzustellen und einzureichen, nach erfolgter Plangenehmigung könne mit dem Baubeginn in 2001 und mit der Inbetriebnahme der Anlagen in 2002 gerechnet werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/154 (Kleine Anfrage Nr. 154)

Kleine Anfrage Nr. 14/154 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Aufzugsanlagen am U-Bahnhof Leopoldplatz

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass die BVG für den Umsteigebahnhof Leopoldplatz eine fertige Planung für den Einbau von Aufzügen entwickelt hat? Wenn ja, wo befinden sich die Aufzüge und wie bewertet der Senat deren Planung und Notwendigkeit?

  2. Aus welchen Finanztöpfen sollen diese Aufzüge finanziert werden?

  3. Bis wann will der Senat eine Entscheidung treffen, wann kann mit dem Bau begonnen werden, und wann kann der Aufzug in Betrieb genommen werden?

Berlin, den 19. Januar 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 154

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja, dem Senat ist bekannt, dass die BVG für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofes Leopoldplatz (U 6, U 9) eine Entwurfsplanung erstellt hat. Es ist der Einbau von zwei Aufzügen vorgesehen. Diese befinden sich an den Viertelpunkten des U-9-Bahnsteigs und damit im Bereich der anzupassenden Rückseiten der U-6-Seitenbahnsteige. Mit diesen Aufzügen werden die Bahnsteige der beiden U-Bahnlinien verbunden. Mit dem einen, in der Schulstraße gelegenen, Aufzug gelangt man im Mittelstreifen an die Oberfläche.

Die Planung der BVG geht vom Beibehalt der stark frequentierten Umsteige-Treppenanlagen aus, was vom Senat unterstützt wird.

Der behindertengerechte Ausbau dieses Bahnhofs ist wegen der Netzverknüpfung von sehr hoher Bedeutung. In einer von der BVG und den zuständigen Senatsverwaltungen erarbeiteten Prioritätenliste ist der U-Bahnhof Leopoldplatz mit einem vorderen Rang in der höchsten Priorität eingestuft.

Zu 2. und 3.:

Der Senat hat sich auf Grund der außerordentlich hohen Bedeutung des Umsteigebahnhofs Leopoldplatz entschlossen, den behindertengerechten Ausbau, zusätzlich zu den der BVG zur Verfügung zu stellenden Mitteln aus dem Unternehmensvertrag, zu fördern. Hierfür werden aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm Mittel eingesetzt.

Seitens der BVG ist vorgesehen, die Plangenehmigungsunterlagen noch im Jahr 2000 fertigzustellen und einzureichen. Nach erfolgter Plangenehmigung kann mit dem Baubeginn in 2001 und mit der Inbetriebnahme der Anlagen in 2002 gerechnet werden.

Berlin, den 2. Februar 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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