Sanierung der Strassenbahn II
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den für die Jahre 2000 bis 2004 geplanten bzw. noch im Bau befindlichen Sanierungsarbeiten auf Straßenbahnlinien bzw. Gleisabschnitten, den dabei entstehenden Kosten und deren Trägern, den betriebstechnischen Veränderungen und den dadurch erzielten betriebstechnischen Vorteilen und Verbesserungen, den Effekten zur Senkung der Betriebskosten, den Effekten zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs und den lärmmindernden Maßnahmen bei den Sanierungsarbeiten und ihren Effekten auf die Lärmemissionen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, zitiert in ihrer Antwort die Stellungnahme der BVG, wonach bis Ende 1999 ca. 78 % des identifizierten Streckenerneuerungsbedarfs abgearbeitet worden seien und seit 1990 180 km Einfachgleis, 260 km Fahrleitungsanlagen (60 %), 297 Haltestellenanlagen (68 %) und 30 Gleichrichterwerke erneuert bzw. modernisiert worden seien, dass für die Erneuerung und Modernisierung der Straßenbahnstrecken eingeschätzt werde, dass im Jahr 2004 der Abschluss erfolgen und zu einer normal üblichen Instandhaltung übergegangen werden könne, wenn Fördermittel in den nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung stünden, dass die Grunderneuerung und Modernisierung bzw. Grundinstandsetzung im Land Berlin förderfähig sei und die Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln erfolge, darüber hinaus anteilige Kosten durch die Leitungsbetriebe nach dem Wertausgleichsprinzip getragen würden, sofern sie von den Baumaßnahmen betroffen seien, dass der Bedarf für die im Jahr 2000 geplanten Baumaßnahmen sich auf rund 70 Mio. DM belaufe und um bis zum Jahr 2004 die Grunderneuerung und Modernisierung abschließen zu können, jährlich weitere 60 bis 70 Mio. DM bis 2003 und ca. 40 Mio. DM im Jahr 2004 erforderlich seien, dass der Senat ergänzend mitteilt, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2000 für die Grundinstandsetzung der Straßenbahnanlagen 50 Mio. DM eingeplant und im Rahmen der Investitionsplanung bis 2003 zwischen 35 und 40 Mio. DM/a veranschlagt seien und sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, der Senat dies bei der Fortschreibung der Investitionsplanung in Abhängigkeit der übrigen ÖPNV-Vorhaben und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigen werde, dass durch die Streckenerneuerungen der Gleiszustand verbessert, die Leistungsfähigkeit erhöht und attraktive und behindertengerechte Haltestellenanlagen geschaffen würden und durch die Verbesserung des Gleiszustandes seit 1990 gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen auf ein Viertel gesenkt werden konnten, dass soweit möglich, werden bei straßenbündigen Bahnkörpern Maßnahmen zur Trennung des Individualverkehrs vom Straßenbahnverkehr entweder durch bauliche Schaffung besonderer Bahnkörper oder durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wie Bahnkörpermarkierungen, umgesetzt, und dass Effekte sich aus der Sicht der BVG durch die Reduzierung der Instandhaltungsaufwendungen für die Gleis- und Bahnenergieversorgungsanlagen, durch die Reduzierung von Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten und Einsparungen an Fahrstrom durch die Reduzierung von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen ergäben und aus der Sicht der Fahrgäste attraktivere, sichere und behindertengerechte Bahnanlagen und eine höhere Stabilität des Straßenbahnverkehrs entstünden, dass neben dem gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Umsetzung befindlichen Straßenbahnbeschleunigungsprogramm durch die Bevorrechtigung des Straßenbahnverkehrs an Lichtsignalanlagen auch im Rahmen der Streckenerneuerung Beschleunigungseffekte erzielt würden, wie bereits weiter oben erwähnt, würden gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen weiter reduziert und, wo möglich und noch nicht vorhanden, durch die Trennung von Individual- und Straßenbahnverkehr entsprechende Effekte erzielt, Beispiele für geplante Maßnahmen seien (siehe auch Anlage): Prenzlauer Promenade (Ostseestraße – Am Steinberg), Berliner Allee (Pistoriusstraße – Indira-Gandhi-Straße stadteinwärts), Prenzlauer Allee (S-Bahnbrückenbereich) und Möllendorffstraße (Normannenstraße – Storkower Straße), und dass die geltenden Rechtsvorschriften – hier die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (GVBl. S. 1528) – sich nur auf den Bau neuer Schienenwege bezögen, der Senat ungeachtet dieser Rechtslage die Notwendigkeit sehe, im Rahmen der Grunderneuerungsmaßnahmen die technischen Möglichkeiten soweit finanziell machbar auszuschöpfen, die zu einer deutlichen Verringerung der Lärmemissionen des Straßenbahnbetriebes führen, womit das übergeordnete Ziel der Verkehrs- und Umweltpolitik des Senats umgesetzt werde, die Wohn- und Aufenthaltsqualität entlang der Straßenbahnstraßen zu verbessern und die Voraussetzungen für Taktverdichtungen bei der Straßenbahn ohne Nachteile für Anwohner zu schaffen, Verringerungen der Lärmimmissionen insbesondere erreicht würden, wenn gesonderte Bahnkörper hergestellt oder Großverbundplatten gegen Rahmengleise ausgetauscht würden, hierdurch könnten die Lärmpegel in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten erheblich reduziert werden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/75 (Kleine Anfrage Nr. 75)
Kleine Anfrage Nr. 14/75 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Sanierung der Straßenbahn (II)
Ich frage den Senat:
- Auf welchen Straßenbahnlinien bzw. Gleisabschnitten sind für 2000 bis 2004 welche Sanierungsarbeiten geplant oder noch im Bau (bitte nach Jahren und Abschnitten aufführen)?
-
Welche Kosten entstehen dabei, und durch wen werden sie getragen?
-
Welche betriebstechnischen Veränderungen werden dabei durchgeführt, und welche betriebstechnischen Vorteile und Verbesserungen werden dabei erzielt?
-
Welche Effekte werden durch diese Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten erzielt?
-
Auf welchen Streckenabschnitten werden welche Effekte zur Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs erzielt?
-
Welche lärmmindernden Maßnahmen werden bei den Sanierungsarbeiten durchgeführt mit welchen Effekten auf die Lärmemissionen?
Berlin, den 4. Januar 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 75
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Sanierungsmaßnahmen an den vorhandenen Anlagen der Straßenbahn werden von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) geplant und durchgeführt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft die von der BVG vorgesehenen Maßnahmen und bewilligt die Finanzmittel.
Zu den Fragen 1 bis 5 der o. g. Kleinen Anfrage nimmt die BVG wie folgt Stellung (siehe hierzu auch die Tabellen der „Wesentlichen Bauvorhaben Straßenbahn-Grundinstandsetzungen 2000 bis 2004″):
Zu 1.:
„Bis Ende 1999 wurden ca. 78 % des identifizierten Streckenerneuerungsbedarfs abgearbeitet. Seit 1990 sind
● 180 km Einfachgleis,
● 260 km Fahrleitungsanlagen (60 %),
● 297 Haltestelleninseln (68 %),
● 30 Gleichrichterwerke
erneuert bzw. modernisiert worden.
Für die Erneuerung und Modernisierung der Straßenbahnstrecken wird eingeschätzt, dass im Jahr 2004 der Abschluss erfolgen und zu einer normal üblichen Instandhaltung übergegangen werden kann, wenn Fördermittel in den nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung stehen.
Als Anlage ist das bisher geplante Bauprogramm in den Jahren 2000 bis 2004 dargestellt. Die Umsetzung dieses Programmes ab 2001 ist von den weiteren Abstimmungen mit den übrigen Bauträgern im öffentlichen Straßenland abhängig.“
Zu 2.:
„Die Grunderneuerung und Modernisierung bzw. Grundinstandsetzung ist im Land Berlin förderfähig. Somit erfolgt die Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln. Darüber hinaus werden anteilige Kosten durch die Leitungsbetriebe nach dem Wertausgleichsprinzip getragen, sofern sie von den Baumaßnahmen betroffen sind.
Im Vorjahr des geplanten Baubeginns sind zur Beantragung der Fördermittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Bauplanungsunterlagen durch die BVG einzureichen, die von der Senatsverwaltung geprüft und den zur Prüfergebnis und den zur Verfügung stehenden Mitteln bewilligt werden.
Der Bedarf für die im Jahr 2000 geplanten Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 70 Mio. DM. Um bis zum Jahr 2004 die Grunderneuerung und Modernisierung abschließen zu können, sind jährlich weitere 60 bis 70 Mio. DM bis 2003 und ca. 40 Mio. DM im Jahr 2004 erforderlich.“
Hierzu teilt der Senat ergänzend mit, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2000 für die Grundinstandsetzung der Straßenbahnanlagen 50 Mio. DM eingeplant und im Rahmen der Investitionsplanung bis 2003 zwischen 35 und 40 Mio. DM/a veranschlagt sind. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, wird der Senat dies bei der Fortschreibung der Investitionsplanung in Abhängigkeit der übrigen ÖPNV-Vorhaben und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigen.
Zu 3.:
„Durch die Streckenerneuerungen werden der Gleiszustand verbessert, die Leistungsfähigkeit erhöht und attraktive und behindertengerechte Haltestellenanlagen geschaffen. Durch die Verbesserung des Gleiszustandes konnten seit 1990 gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen auf ein Viertel gesenkt werden. Allein dadurch ergeben sich positive Effekte für die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit.
Soweit möglich, werden bei straßenbündigen Bahnkörpern Maßnahmen zur Trennung des Individualverkehrs vom Straßenbahnverkehr entweder durch bauliche Schaffung besonderer Bahnkörper oder durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wie Bahnkörpermarkierungen, umgesetzt. Der Inhalt und Umfang der Maßnahmen ist von der jeweiligen Örtlichkeit, d. h. von dem zur Verfügung stehenden Straßenraum, abhängig. Vorteile ergeben sich daraus für die Erhöhung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit.“
Ergänzend fügt der Senat zu den Erläuterungen der BVG hinzu, dass auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes berücksichtigt werden.
Zu 4.:
„Effekte ergeben sich aus der Sicht der BVG durch die Reduzierung der Instandhaltungsaufwendungen für die Gleis- und Bahnenergieversorgungsanlagen, durch die Reduzierung von Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten und Einsparungen an Fahrstrom durch die Reduzierung von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen. Aus der Sicht der Fahrgäste entstehen attraktivere, sichere und behindertengerechte Bahnanlagen und eine höhere Stabilität des Straßenbahnverkehrs.“
Zu 5.:
„Neben dem gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Umsetzung befindlichen Straßenbahnbeschleunigungsprogramm durch die Bevorrechtigung des Straßenbahnverkehrs an Lichtsignalanlagen werden auch im Rahmen der Streckenerneuerung Beschleunigungseffekte erzielt. Wie bereits weiter oben erwähnt, werden gleiszustandsbedingte Langsamfahrstellen weiter reduziert und, wo möglich und noch nicht vorhanden, durch die Trennung von Individual- und Straßenbahnverkehr entsprechende Effekte erzielt. Beispiele für geplante Maßnahmen sind (siehe auch Anlage):
— Prenzlauer Promenade (Ostseestraße – Am Steinberg)
— Berliner Allee (Pistoriusstraße – Indira-Gandhi-Straße stadteinwärts)
— Prenzlauer Allee (S-Bahnbrückenbereich)
— Möllendorffstraße (Normannenstraße – Storkower Straße)“
Zu 6.:
Die geltenden Rechtsvorschriften – hier die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (GVBl. S. 1528) – beziehen sich nur auf den Bau neuer Schienenwege.
Ungeachtet dieser Rechtslage sieht der Senat die Notwendigkeit, im Rahmen der Grunderneuerungsmaßnahmen die technischen Möglichkeiten soweit finanziell machbar auszuschöpfen, die zu einer deutlichen Verringerung der Lärmemissionen des Straßenbahnbetriebes führen. Damit wird das übergeordnete Ziel der Verkehrs- und Umweltpolitik des Senats umgesetzt, die Wohn- und Aufenthaltsqualität entlang der Straßenbahnstraßen zu verbessern und die Voraussetzungen für Taktverdichtungen bei der Straßenbahn ohne Nachteile für Anwohner zu schaffen. Verringerungen der Lärmimmissionen werden insbesondere erreicht, wenn gesonderte Bahnkörper hergestellt oder Großverbundplatten gegen Rahmengleise ausgetauscht werden. Hierdurch können die Lärmpegel in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten erheblich reduziert werden.
Berlin, den 1. März 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt