Sterndamm-Sanierung in Treptow

Sterndamm-Sanierung in Treptow

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Sanierung des Straßenzugs Sterndamm zwischen Königsbeideweg und Stubenrauchstraße für den motorisierten Individualverkehr und den dabei geplanten Baumaßnahmen, dem Zeitraum und den Kosten, der Sanierung der Stubenrauchstraße zwischen Sterndamm und Neuköllner Straße für den motorisierten Individualverkehr und den dabei geplanten Baumaßnahmen, dem Zeitraum und den Kosten, der Sinnhaftigkeit der Berücksichtigung der Option einer Straßenbahnverlängerung zwischen S-Bahnhof Schöneweide und U-Bahnhof Zwickauer Damm bei der Sanierung, der Vernünftigkeit der planungsrechtlichen Vorbereitung der Straßenbahnverlängerung, sodass bei der Sanierung der Straße die Straßenbahngleise gleichzeitig mit eingebaut werden könnten, und der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass der Teltowkanal nicht nur eine Barriere zwischen Neukölln und Treptow, sondern auch eine zwischen West- und Ostberlin ist und ob er der Auffassung ist, dass nicht nur aus verkehrspolitischer Bedeutung, sondern auch aus Gründen des Zusammenwachsens beider Stadtteile eine Straßenbahnstrecke zwischen S-Bahnhof Schöneweide und U-Bahnhof Zwickauer Damm sehr sinnvoll ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass nach Aussage des zuständigen Straßen- und Grünflächenamtes Treptow in diesem Straßenabschnitt keine Sanierungsarbeiten vorgesehen seien, dass durch das Tiefbauamt Neukölln im vergangenen Jahr lediglich in einem Umfang von ca. 400 m² eine Deckensanierung im Fahrbahnbereich vorgenommen worden sei, dass die Verlängerung der Straßenbahnstrecke vom gegenwärtigen Endpunkt Johannisthal im Bezirk Treptow zum U-Bahnhof Zwickauer Damm im Bezirk Neukölln für den Senat sowohl von verkehrspolitischer Bedeutung als auch eine wichtige Maßnahme der Erweiterung des Straßenbahnnetzes sei, da hierdurch eine durchgehende Tangentialverbindung zwischen Hohenschönhausen und Neukölln entstehe sowie eine weitere Verknüpfung der Netze der Straßenbahn und der U-Bahn erfolge, dass die wesentliche Voraussetzung für den Bau dieser Strecke der Neubau der Massenbrücke über den Teltowkanal und die neu zu bauende Autobahn A 113 sei, über die diese Strecke geführt werde, dass beim Ausbau der Stubenrauchstraße im Bezirk Treptow, der im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A 113 vorgesehen sei, ein Bahnkörper für die Straßenbahnstrecke zum U-Bahnhof Zwickauer Damm hergestellt werde, dass die Planungen für die Straßenbahnstrecke bereits im Zusammenhang mit der Autobahnplanung begonnen worden seien und gegenwärtig weitergeführt würden mit dem Ziel, den Straßenbahnbau nach Fertigstellung der neuen Massenbrücke durchzuführen zu können, und dass entsprechend das Planfeststellungsverfahren zeitlich eingeordnet werde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/250 (Kleine Anfrage Nr. 250)

Kleine Anfrage Nr. 14/250 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Sterndamm-Sanierung in Treptow

Ich frage den Senat:

  1. Wird der Straßenzug Sterndamm zwischen Königsbeideweg und Stubenrauchstraße für den motorisierten Individualverkehr saniert? Wenn ja, welche Baumaßnahmen sollen in welchem Zeitraum und mit welchen Kosten durchgeführt werden?

  2. Wird die Stubenrauchstraße zwischen Sterndamm und Neuköllner Straße für den motorisierten Individualverkehr saniert? Wenn ja, welche Baumaßnahmen sollen in welchem Zeitraum und mit welchen Kosten durchgeführt werden?

  3. Hält es der Senat für sinnvoll, bei der Sanierung gleich die Option einer Straßenbahnverlängerung zwischen S-Bahnhof Schöneweide und U-Bahnhof Zwickauer Damm zu berücksichtigen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

  4. Hält es der Senat für vernünftig, die Straßenbahnverlängerung soweit planungsrechtlich vorzubereiten, dass bei der Sanierung der Straße die Straßenbahngleise gleichzeitig mit eingebaut werden können? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

  5. Ist dem Senat bekannt, dass der Teltowkanal nicht nur eine Barriere zwischen Neukölln und Treptow, sondern auch eine zwischen West- und Ostberlin ist und ist er der Auffassung, dass nicht nur aus verkehrspolitischer Bedeutung, sondern auch aus Gründen des Zusammenwachsens beider Stadtteile eine Straßenbahnstrecke zwischen S-Bahnhof Schöneweide und U-Bahnhof Zwickauer Damm sehr sinnvoll ist? Wenn ja, hält der Senat es für vernünftig, diese Straßenbahnverlängerung – quasi als Schubladenprojekt – planfestzustellen und bei der Sanierung des Sterndamms auch gleichzeitig die Straßenbahngleise mit einzubauen? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Februar 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 250

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nein, nach Aussage des zuständigen Straßen- und Grünflächenamtes Treptow sind in diesem Straßenabschnitt keine Sanierungsarbeiten vorgesehen.

Zu 2.:

Nein. Durch das Tiefbauamt Neukölln wurde im vergangenen Jahr lediglich in einem Umfang von ca. 400 m² eine Deckensanierung im Fahrbahnbereich vorgenommen.

Zu 3. bis 5.:

Die Verlängerung der Straßenbahnstrecke vom gegenwärtigen Endpunkt Johannisthal im Bezirk Treptow zum U-Bahnhof Zwickauer Damm im Bezirk Neukölln ist für den Senat sowohl von verkehrspolitischer Bedeutung als auch eine wichtige Maßnahme der Erweiterung des Straßenbahnnetzes, da hierdurch eine durchgehende Tangentialverbindung zwischen Hohenschönhausen und Neukölln entsteht sowie eine weitere Verknüpfung der Netze der Straßenbahn und der U-Bahn erfolgt.

Die wesentliche Voraussetzung für den Bau dieser Strecke ist der Neubau der Massenbrücke über den Teltowkanal und die neu zu bauende Autobahn A 113, über die diese Strecke geführt wird.

Beim Ausbau der Stubenrauchstraße im Bezirk Treptow, der im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A 113 vorgesehen ist, wird ein Bahnkörper für die Straßenbahnstrecke zum U-Bahnhof Zwickauer Damm hergestellt.

Die Planungen für die Straßenbahnstrecke haben bereits im Zusammenhang mit der Autobahnplanung begonnen und werden gegenwärtig weitergeführt mit dem Ziel, den Straßenbahnbau nach Fertigstellung der neuen Massenbrücke durchführen zu können. Entsprechend wird das Planfeststellungsverfahren zeitlich eingeordnet.

Berlin, den 1. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt