Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Mai bis November 1999

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Mai bis November 1999

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Mai bis November 1999 in den Zeiträumen von 22.01 bis 00.00 Uhr und von 00.01 bis 05.59 Uhr, den Starts und Landungen in der jeweiligen Spitzennacht der Monate Mai bis November, den Wochentagen, an denen diese Spitzenbelastungen auftraten, und den Möglichkeiten des Senats, diese Spitzenbelastungen zu reduzieren. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, legt in ihrer Antwort die von der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH mitgeteilten Nachtflugbewegungen tabellarisch dar, erläutert, dass aus technischen Gründen die Minute um Mitternacht (00.00 Uhr) der Zeitgruppe „nach Mitternacht“ zugeordnet werden musste, und führt zu den Reduzierungsmöglichkeiten aus, dass die ganz überwiegende Zahl der nächtlichen Flugbewegungen in den Zeitraum von 22.00 bis 23.00 Uhr falle, für den noch keine Flugbeschränkungen bestünden, dass für den Zeitraum von 23.00 bis 24.00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung als erteilt gelte, wenn der Luftfahrzeughalter die Verspätung nicht zu vertreten habe, dass das Bundesverkehrsministerium seine Zustimmung zu den Nachtflugbeschränkungen von dieser Ausnahmeregelung abhängig gemacht habe, um den Luftverkehrsgesellschaften mehr Planungssicherheit zu geben, dass eine restriktivere Handhabung im Falle der unverschuldet verspäteten Luftfahrzeuge, die überwiegend auf Grund der derzeitigen Engpässe bei der Flugsicherung im europäischen Luftraum, aber auch durch meteorologische, technische und sonstige Sicherheitsgründe bedingt seien, zur Folge hätte, dass diese Luftfahrzeuge am nächsten Tag in Berlin nicht zur Verfügung stünden, planmäßige Flüge am Morgen verspätet wären oder ausfallen müssten, so dass bei Fortschreibung der Verspätungen erhebliche Störungen und möglicherweise auch ein Zusammenbruch des geordneten Luftverkehrs zu befürchten wären, dass zwischen 00.00 und 06.00 Uhr nur Landungen im Nachtluftpostdienst und Ambulanzflüge zugelassen seien, sonstige Einzelausnahmegenehmigungen nur in sehr seltenen Notfällen erteilt würden, durch die Postflüge der Anschluss Berlins und eines großen Teils der neuen Bundesländer an das deutsche und europäische Nachtluftpostnetz und damit eine schnelle und bundeseinheitliche Postversorgung sichergestellt werde, für diesen Verkehr nur besonders leise Flugzeuge eingesetzt würden, die den Lärmschutzanforderungen des ICAO Anhang 16 Kapitel 3 und der Bonusliste des Bundesministers für Verkehr entsprächen, bei Ambulanzflügen der Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm gegenüber lebensrettenden Maßnahmen zurückstehen müsse, und dass der Senat nach Abwägung der öffentlichen Verkehrsinteressen und des Anspruchs der Bevölkerung auf Schutz der Nachtruhe die geltende Regelung der Nachtflugbeschränkungen für einen angemessenen Kompromiss zwischen den gegenläufigen Interessen halte.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/40 (Kleine Anfrage Nr. 40)

Kleine Anfrage Nr. 14/40 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Mai 1999 bis November 1999?

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel jeweils in den Monaten Mai 1999 bis November 1999 a) in der Zeit von 22.01 bis 00.00 Uhr, b) von 00.01 bis 05.59 Uhr durchgeführt (bitte nach Monaten auflisten)?

  2. Wie viele Starts und Landungen wurden in der jeweiligen Spitzennacht der Monate Mai bis November durchgeführt (bitte nach Monaten auflisten)?

  3. An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?

  4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese Spitzenbelastungen zu reduzieren?

Berlin, den 8. Dezember 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 40

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Nachtflugbewegungen in den Monaten Mai bis November 1999 verteilen sich nach Angaben der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH wie folgt:

Zu 1. a):

Starts und Landungen zwischen 22.01 Uhr bis 23.59 Uhr

StartsLandungenGesamt BewegungenMai 199992334426Juni 199999314413Juli 1999113288401August 1999121298419September 1999124293417Oktober 1999131351482November 1999110259369

Zu 1. b):

Starts und Landungen zwischen 00.00 Uhr bis 05.59 Uhr

StartsLan-dungenGesamt BewegungenMai 199963945Juni 199994958Juli 1999105262August 1999236588September 199985361Oktober 1999145670November 199984957

Aus technischen Gründen mußte in der Analyse die Minute um Mitternacht (00.00 Uhr) der Zeitgruppe „nach Mitternacht“ zugeordnet werden, da sich sonst Fehler in der unter Punkt 2 angestellten Betrachtung zur Spitzennacht ergeben hätten.

Zu 2. und 3.:

In der jeweiligen Spitzennacht der Monate Mai 1999 bis November 1999 wurde die im Folgenden genannte Zahl von Starts und Landungen durchgeführt:

Spitzennacht des Monats (von/zu)StartsLan-dungenFr., 07.05.99 / Sa., 08.05.99420Mi., 02.05.99 / Do., 03.06.99621Do., 15.07.99 / Fr., 16.07.99915Do., 05.08.99 / Fr., 06.08.99520Mi., 22.09.99 / Do., 23.09.99716Fr., 01.10.99 / Sa., 02.10.99618Mi., 20.10.99 / Do., 21.10.99717Fr., 29.10.99 / Sa., 30.10.99816Fr., 19.11.99 / Sa., 20.11.991019

Zu 4.:

Die ganz überwiegende Zahl der nächtlichen Flugbewegungen fällt in den Zeitraum von 22.00 bis 23.00 Uhr, für den noch keine Flugbeschränkungen bestehen. Für den Zeitraum von 23.00 bis 24.00 Uhr gilt eine Ausnahmegenehmigung als erteilt, wenn der Luftfahrzeughalter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Bundesverkehrsministerium hat seine Zustimmung zu den Nachtflugbeschränkungen von dieser Ausnahmeregelung abhängig gemacht, um den Luftverkehrsgesellschaften mehr Planungssicherheit zu geben.

Eine restriktivere Handhabung im Falle der unverschuldet verspäteten Luftfahrzeuge, die überwiegend auf Grund der derzeitigen Engpässe bei der Flugsicherung im europäischen Luftraum, aber auch durch meteorologische, technische und sonstige Sicherheitsgründe bedingt sind, hätte zur Folge, dass diese Luftfahrzeuge am nächsten Tag in Berlin nicht zur Verfügung stünden. Planmäßige Flüge am Morgen wären verspätet oder müssten ausfallen, so dass bei Fortschreibung der Verspätungen erhebliche Störungen und möglicherweise auch ein Zusammenhang des geordneten Luftverkehrs zu befürchten wäre.

Zwischen 00.00 und 06.00 Uhr sind nur Landungen im Nachtluftpostdienst und Ambulanzflüge zugelassen. Sonstige Einzelausnahmegenehmigungen werden nur in sehr seltenen Notfällen erteilt. Durch die Postflüge wird der Anschluss Berlins und eines großen Teils der neuen Bundesländer an das deutsche und europäische Nachtluftpostnetz und damit eine schnelle und bundeseinheitliche Postversorgung sichergestellt. Für diesen Verkehr werden nur besonders leise Flugzeuge eingesetzt, die den Lärmschutzanforderungen des ICAO Anhang 16 Kapitel 3 und der Bonusliste des Bundesministers für Verkehr entsprechen. Bei Ambulanzflügen muss der Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm gegenüber lebensrettenden Maßnahmen zurückstehen.

Der Senat hält nach Abwägung der öffentlichen Verkehrsinteressen und des Anspruchs der Bevölkerung auf Schutz der Nachtruhe die geltende Regelung der Nachtflugbeschränkungen für einen angemessenen Kompromiss zwischen den gegenläufigen Interessen.

Berlin, den 1. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt