S-Bahn: Berlin: Vorinformation über Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd

http://www.lok-report.de/news/news_woche_mittwoch.html

Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, sowie der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation vom Juni 2016 (2015/S 105-189929) um geänderte #Vergabetermine spezifiziert (2016/S 089-156835).
Direkt #vergeben werden #Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S9, S45, S75, S7, S5, S3 (Teilnetz Stadtbahn) sowie S85, S25, S15, S2, S1 (Teilnetz Nord-Süd) der Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 15.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch einen für beide Teilnetze jeweils noch im einem wettbewerblichen Verfahren zu findenden Betreiber dieser Verkehrsleistungen (Anschlussbetreiber). Es wird ein gemeinsamer Übergangsvertrag für beide Teilnetze geschlossen. Die Betriebsaufnahme durch den / die Anschlussbetreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen:
Im Teilnetz Nord-Süd:
18.12.2023: S85 (Grünau – Hauptbahnhof);
16.6.2025: S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf), S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
22.12.2025: S2 (Bernau – Blankenfelde);
5.10.2026: S1 (Wannsee – Oranienburg).
Im Teilnetz Stadtbahn:
18.12.2023: S9 (Flughafen BER – Spandau), S45 (Flughafen BER – Südkreuz;
16.6.2025: S75 (Ostbahnhof – Wartenberg;
16.2.2026: S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
23.11.2026: S5 (Charlottenburg – Strausberg Nord);
21.6.2027: S3 (Erkner – Spandau)
Über den Beginn der Verkehrsleistungen sowie über die weiteren Zeitpunkte der stufenweisen Betriebsaufnahme durch den/die Anschlussbetreiber wird im dortigen Verfahren verhandelt, wenn ein Bewerber um diese Leistungen glaubhaft darlegt, dass ihm die Aufnahme der Verkehrsleistungen zu den genannten Zeitpunkten mit von ihm zu beschaffenden Fahrzeugen nicht möglich ist. 
Im Anschluss können die genannten Zeitpunkte von den Auftraggebern angepasst werden. Dann ergäbe sich insoweit auch ein Anpassungsbedarf bei der zeitlichen Ausgestaltung der einzelnen Auslaufstufen für die hiesige Direktvereinbarung. Die hiesige Direktvereinbarung wird zudem eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den/die Anschlussbetreiber enthalten. Der Beginn der Verkehrsleistungen durch den / die Anschlussbetreiber kann auch einheitlich zu einem noch zu findenden Zeitpunkt zwischen dem 18.12.2023 und dem 21.6.2027 erfolgen, wenn sich am wettbewerblichen Verfahren nur das Unternehmen beteiligt, das die Verkehrsleistungen auf den genannten Linien bis dahin durchführt (Quelle EU-Amtsblatt, 11.05.16).

„VBB im Dialog“ in der Region Havelland-Fläming, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-im-dialog-in-der-region-havelland-flaeming/414045.html

#Verkehrsministerin Kathrin #Schneider, #VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel, Oliver #Glaser, Geschäftsführer der #ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und Dieter Jetschmanegg, Fachbereichsleiter Wirtschaft und Beteiligungen aus der Landeshauptstadt Potsdam gaben heute auf der #Fachkonferenz#VBB im Dialog“ in Potsdam einen Überblick über aktuelle und künftige Bus- und Bahnverkehrsangebote in Potsdam und der Region Havelland-Fläming. Im Mittelpunkt stand der Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg, zum Fahrplan des Schienennahverkehrs 2017 und zum Nahverkehr in der Landeshauptstadt Potsdam. Weitere Informationen zu den VBB im Dialog-Veranstaltungen im Internet unter VBB.de/VBB-im-Dialog.

Vor und mit rund 80 Gästen diskutierten die Podiumsteilnehmer/innen über Angebot und Weiterentwicklung des Öffentlichen Nahverkehrs in der Region Havelland-Fläming und der Landeshauptstadt Potsdam. Verkehrsministerin Kathrin Schneider erläuterte die Ziele der Mobilitätsstrategie des Landes Brandenburg, in der zurzeit Leitbilder zur langfristigen Sicherung der Mobilität entwickelt werden. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel stellte unter anderem den Fahrplan 2017 auf der Schiene vor, der vor allem von Bauarbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur geprägt sein wird. Der Geschäftsführer der ViP, Oliver Glaser, berichtete von aktuellen Planungen zur Infrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam, wie z.B. der Grundsanierung der Heinrich-Mann-Allee, und dem künftigen Angebot im Öffentlichen Nahverkehr der ViP Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH. So werden angesichts der zunehmenden Fahrgastzahlen acht Combino-Fahrzeuge verlängert und die Tramstrecke zum Campus Jungfernsee weiter geführt.

Schienenfahrplan 2017

Grundsätzlich stehen im nächsten Fahrplanjahr keine wesentlichen Neuheiten in der Region an. Einige Änderungen gibt es im Bereich Michendorf und Potsdam: Nach Abschluss der Bauarbeiten im Bahnhof Michendorf fährt die RegionalBahnLinie RB23 wieder von und nach Michendorf und bedient damit auch wieder den Halt am Bahnhof Seddin. Die jetzige Umleitung nach Beelitz-Heilstätten entfällt. In Potsdam Griebnitzsee ist geplant, im Dezember 2016 einen zweiten Regionalbahnsteig zu eröffnen. Somit können dort auch die bisher durchfahrenden Züge der RegionalBahnLinien RB21 und RB22 Richtung Potsdam/Golm halten.

Betriebsaufnahme Netz Nordwestbrandenburg

Zum Dezember 2016 nimmt der alte und neue Betreiber, die DB Regio Nordost AG, den Betrieb auf dem Netz Nordwestbrandenburg bis 2028 auf. Das Netz beinhaltet die Linien RE6 (Wittenberge – Neuruppin – Berlin) und die RB55 (Kremmen – Hennigsdorf). Als Fahrzeuge werden modernisierte Dieseltriebwagen eingesetzt, die mit 120 Sitzplätzen und neun Fahrradstellplätzen pro Triebwagen mehr Kapazitäten als zuvor bieten. In den Zügen, die auf jeder Fahrt von Zugpersonal begleitet werden, erhalten die Fahrgäste Echtzeitinformationen zu Zug- und Busanschlüssen. Das Fahrplanangebot aus 2016 wird fortgeführt.

Bauarbeiten auf der Schiene

Schwerpunkt im Schienennahverkehrsfahrplan 2017 bilden umfangreiche Baumaßnahmen. So wird zwischen Mai und Oktober 2017 die Brücke über den Templiner See saniert. Das hat Auswirkungen auf die Schienenstrecke zwischen Golm und Saarmund, die in diesem Zeitraum nicht befahren werden kann. Fahrgästen, die zwischen Potsdam und Schönefeld unterwegs sind, steht als Ersatz die nach Schönefeld verlängerte Linie RB23 zur Verfügung.

Bereits im August 2016 beginnt die Sperrung der Dresdner Bahn zwischen Wünsdorf–Waldstadt und Elsterwerda bis voraussichtlich Ende 2017. Die RE5 verkehrt in dieser Zeit nur zwischen Rostock/Stralsund und Wünsdorf-Waldstadt. Für die Fahrgäste werden weiträumige Umfahrungsalternativen angeboten, ein Schienersatzverkehr wird eingerichtet. Die Linie RE7 ist von der Sperrung nicht betroffen und fährt wie gewohnt zwischen Dessau und Wünsdorf-Waldstadt.

Erfolgreicher PlusBus in Potsdam-Mittelmark

Das PlusBus-Konzept im Landkreis Potsdam-Mittelmark weist gut ein Jahr nach der Einführung eine positive Bilanz auf. Erstmalig wurde im vergangenen Jahr im Landkreis ein Linienbuskonzept mit einheitlichen Qualitätskriterien umgesetzt, das einen Stundentakt von 6 bis nach 18 Uhr und eine maximale Übergangszeit innerhalb von 15 Minuten zwischen Bahn und Bus vorgibt. Im Ergebnis stieg die Zahl der Fahrgäste auf den drei neuen PlusBus-Linien „Hoher Fläming“ um durchschnittlich rund 10 Prozent. In Brandenburg a. d. H. und Lehnin fuhren sogar zwischen 25 und 50 Prozent mehr Menschen mit dem Bus als zuvor. Eine Ausweitung der PlusBus-Linien in anderen Brandenburger Landkreisen wird angestrebt.

VBB im Dialog

Die öffentlichen „VBB im Dialog“-Veranstaltungen in Brandenburg und Berlin bieten gut ein halbes Jahr vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016 die Gelegenheit, sich über alle Themen rund um den Nahverkehr in der Region zu informieren und mitzudiskutieren.

Die weiteren Termine der öffentlichen „VBB im Dialog“-Veranstaltungen 2016 im Überblick:

Datum

Zeit

Planungsregion

Veranstaltungsort

Dienstag, 24.5.2016

 

16–20 Uhr

Region Lausitz-Spreewald

Stadthaus Elsterwerda

Hauptstr. 13

04910 Elsterwerda

Dienstag, 28.6.2016

 

16–20 Uhr

Region Prignitz-Oberhavel

Hotel & Brauerei Alte Ölmühle

Bad-Wilsnacker-Str. 52

19322 Wittenberge

Dienstag, 5.7.2016

 

16–20 Uhr

Region Oderland-Spree

Kleist Forum

Platz der Einheit 1

15230 Frankfurt (Oder)

Montag, 11.7.2016

 

16–20 Uhr

Region Uckermark-Barnim

Kulturhof Bernau – Treff 23

Breitscheidstr. 43 a

16321 Bernau

Bus: VBB wirbt für Plus-Bus in Teltow-Fläming aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/VBB-wirbt-fuer-Plus-Bus-in-Teltow-Flaeming

Mehr Fahrgäste soll das schon in #Potsdam-Mittelmark erprobte Konzept des #Plus-Bus bringen. Doch der Wirtschaftsausschuss des Kreises #Teltow-Fläming, dem ein Vertreter des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (#VBB) dieses Konzept schmackhaft machen wollte, befürchtet nicht zu Unrecht, dass dadurch mehr Kosten als Nutzen entstehen.

Luckenwalde. Mit einem neuen Nahverkehrskonzept versucht der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) mehr Fahrgäste im Land Brandenburg zu gewinnen. So sollen zusätzliche Busse – sogenannte Plus-Busse – eingesetzt werden. Deren Funktion erläuterte Christian #Weiße, Mitarbeiter der Planungsabteilung des VBB, während der jüngsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Kreistags von Teltow-Fläming.

Demnach sollen die Busnetze zwar nicht erweitert, dafür aber bestehende und stark ausgelastete Linien zusätzlich bedient werden. Ziel ist ein regelmäßiger #Taktverkehr von morgens bis abends, ein zeitnaher Übergang von Bus und Bahn sowie eine – wenn auch eingeschränkte – Wochenendbedienung. Ziel ist es, neue Fahrgastgruppen wie zum Beispiel Pendler oder Ausflügler zu erreichen.

Gute Erfahrungen habe man damit schon im Landkreis Potsdam-Mittelmark gemacht, wo der Plus-Bus auf den Linien Bad Belzig-Brandenburg/Havel, Bad Belzig-Potsdam und Lehnin-Brandenburg/Havel eingesetzt werden. Im Durchschnitt habe man damit eine Fahrgaststeigerung von zehn Prozent erzielen können, berichtete Christian Weiße. Für Teltow-Fläming kämen gleich mehrere Buslinien in Betracht, meinte der Verkehrsplaner, wie zum Beispiel die Linien 600, 618, 619, 701, 702, 710, 754 und 771. „Die Entscheidung liegt beim Kreis“, so Weiße. „Es gibt keine zusätzlichen Mittel vom Land.“

Und genau das ist der Knackpunkt. So findet Volker #Fleischer, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming (#VTF) die Angebotsverbesserung …

Regionalverkehr: Private Bahnen mit rund 40 Prozent Marktanteil – Deutsche Bahn verliert weiter an Bedeutung im Regionalverkehr aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2016/03/deutsche-bahn-verluste-regionalverkehr-brandenburg.html

Die #Niederbarnimer Eisenbahn nimmt Karfreitag die letzte von neun Strecken in Betrieb, die sie der #Deutschen Bahn #abgejagt hat. Die ist beim Regionalbahnverkehr zwar weiter klarer Marktführer in Berlin und Brandenburg, doch ihr #Marktanteil in der Region fällt auf das bisher niedrigste Niveau. Von Johannes Frewel 

Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) hat 2013 im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag für zwei Lose mit insgesamt neun Regional-Strecken erhalten. Damit hatte sie der Bahn insgesamt knapp fünf Millionen Zugkilometer im Wettbewerb abgejagt. Schrittweise hat die NEB die Strecken übernommen.

Am Freitag folgt die letzte gewonnene Strecke: die Regionalbahn RB 54. Sie fährt von Berlin über die historische Klienbahnstrecke nach Rheinsberg und nimmt nun ihren Sommer-Saisonbetrieb auf. "Wir hatten Anfang 2013 den Zuschlag und Ende 2014 die Betriebsaufnahme für das Netz in Brandenburg bekommen", erinnert sich NEB-Geschäftsführer Detlef Bröcker bei der Probefahrt.

Bahn will Regio-Marktanteile weiter senken

Mit der Regionalbahn 54 der NEB geht zumindest bis zum Ende des Vertrags 2024 ein deutlicher Einbruch des Marktanteils der Deutschen Bahn einher. Offiziell räumt die Bahn ein, dass die privaten Wettbewerber wie etwa die NEB dem Staatskonzern bundesweit lediglich ein Fünftel des Regionalbahnmarkts streitig gemacht haben. Bis 2020 geht es weiter bergab. Aber die Bahn wolle ihren Marktanteil verteidigen. "Wir möchten insgesamt dafür sorgen, dass wir nicht unter einen Marktanteil von …

VBB + Flughäfen: Wie war der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bisher an Planungen der Anbindung des künftigen Flughafens BER an den ÖPNV beteiligt? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche Stelle/n innerhalb des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) fungierte/fungiert seit dem Jahr 2008 als Ansprechpartner für die #Anbindung des #Flughafens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Per- sonennahverkehr (#ÖPNV)?

Antwort zu 1: Die mit der BER1-Anbindung befassten Bereiche des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) koordinieren seit 2008 die geplanten Angebote des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) zum Flughafen BER. Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist dies das „#Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement“ und für den Busverkehr die Abteilung „Planung“ des Bereichs „Planung und Fahrgastinformation“.


Frage 2: Welche Stelle/n der Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH fungierte/fungierten seit dem Jahr 2008 als Ansprechpartner für die Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Personennahver- kehr?

Antwort zu 2: Nach Auskunft des VBB wurden sei- tens der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) für die verschiedenen Themen zur BER-Anbindung unter- schiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als An- sprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt.


Frage 3: Wie viele Besprechungen/Sitzungen fanden seit dem Jahr 2008 zu welchen Terminen mit Teilnahme von Vertreter*innen des VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zum Thema Anbindung des Flugha- fens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Personen- nahverkehr statt?
 
Antwort zu 3: Seit dem Jahr 2008 gab es nach Aus- kunft des VBB eine Vielzahl von Besprechungsterminen zwischen VBB, den betroffenen Verkehrsunternehmen, den zuständigen Aufgabenträgern, der FBB sowie weite- ren Beteiligten.


Frage 4: Durch welche Stellen wurden diese Bespre- chungen/Sitzungen protokolliert?

Antwort zu 4: Für die regelmäßigen Sitzungen der gemeinsamen AG „Anbindung BER“ mit dem Berliner Aufgabenträger und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wurden vom VBB Protokolle erstellt.


Frage 5: Wie viele Beschlüsse und/oder sonstige Ab- sprachen mit welchem jeweiligen Inhalt wurden seit 2008 zum Thema Anbindung des Flughafens Berlin Branden- burg an den Öffentlichen Personennahverkehr zwischen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH getroffen?

Antwort zu 5: Aufgabenträger für den Schienenperso- nennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und Bran- denburg, für den Busverkehr das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald. Der VBB koordiniert den Abstimmungsprozess zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen. Da  die FBB  nicht Besteller der ÖPNV-Leistungen zum  Flughafen  ist und dieser diese auch nicht finanziert, sind keine Beschlussfassungen mit der FBB erforderlich.


Frage 6: Mit welchen Verkehrsmitteln des ÖPNV soll laut Beschlüssen und/oder sonstigen Absprachen zwi- schen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH der Flughafen Berlin Brandenburg an welche Regionen im Umland sowie welche Bereiche des Berliner Stadtgebietes angebunden werden?
 

 
1 Flughafen Berlin Brandenburg

Frage 7: Mit welchen Verkehrsmitteln des ÖPNV soll laut Beschlüssen und/oder sonstigen Absprachen zwi- schen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH der Flughafen Berlin Brandenburg insbesondere an die süd-westlichen Bezirke Berlins angebunden wer- den?

Antwort zu 6 und 7: Die FBB hat keine Verantwor- tung für die Bestellung von ÖPNV-Leistungen zum Flug- hafen BER (siehe auch Antwort zu Frage 5). Aus diesem Grunde wird das ÖPNV-Anbindungskonzept zum Flugha- fen BER ausschließlich mit den Aufgabenträgern abge- stimmt. Dies sieht folgende Anbindungen vor:

SPNV
•    vier Verbindungen pro Stunde und Richtung im Eisenbahn-Regionalverkehr zwischen Berlin Hauptbahn- hof und BER als Airport Express,
•    je eine Verbindung pro Stunde im Eisenbahn- Regionalverkehr von und nach Potsdam, Königs Wuster- hausen und Wünsdorf Waldstadt (RB 22 und RE 7),
•    sechs S-Bahn-Verbindungen je Stunde und Rich- tung (S9 und S45).


Busverkehr
•    Busverbindungen der BVG zwischen Rudow und BER,
•    Busverbindungen der BVG und der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS) mit Linien des Umlandverkehrs.

Das Anbindungskonzept befindet sich aktuell in Über- arbeitung, damit die aktuellen Entwicklungen berücksich- tigt werden können (z.B. wegen des neuen FBB- Konzeptes mit den zwei Standorten Schönefeld und BER).

Möglicherweise werden zusätzlich eigenwirtschaftli- che Bus-Linien angeboten werden. Diese Verkehre wer- den daher nicht vom VBB und dem Berliner Aufgaben- träger geplant und organisiert.

Neben der S-Bahn-Linie S 45 (Ringbahn) sind Durch- bindungen von Omnibus-Linien vorgesehen.

Frage 8: Wie viele Unternehmen welcher Art wur- den/werden durch den VBB in Besprechun- gen/Sitzungen/Verhandlungen mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bzgl. der Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg an den ÖPNV vertreten?
 
Frage 9: Vertrat/vertritt der VBB in den unter 3., 5., 6., 7. und 8. genannten Besprechun- gen/Sitzungen/Verhandlungen auch privatrechtliche Un- ternehmen, die sich nicht im Eigentum der Öffentlichen Hand befinden? Wenn ja, wie viele und welche Unter- nehmen?

Antwort zu 8 und 9: Gesellschafter des VBB sind die ÖPNV-Aufgabenträger in Berlin und Brandenburg. Inso- fern ist der VBB kein Vertreter der Verkehrsunternehmen.


Berlin, den 23. März 2016


In Vertretung

C h r i s t i a n  G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)

 

Tarife + VBB: Bonitätsprüfungen bei BVG und S-Bahn: Warum müssen Menschen mit wenig Einkommen mehr für den ÖPNV zahlen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Bonitätsprüfungen haben #BVG
A.ö.R: und -Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
im Zusammenhang von Antragstellung, Verlängerung
oder Änderung von Abonnementverträgen sowie von
#Lastschriftverfahren vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln
nach Jahr, Anzahl der Prüfungen.)
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einführung der Boni-Prüfung erfolgte bei der
BVG im Jahr 2008.
Anzahl Boni-Prüfungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Boni-Prüfungen 49,6 86,9 65,0 70,3 64,6 66,9 66,4 82,2

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Vor dem Abschluss von Abo-Neuanträgen führt die
S-Bahn Berlin monatlich eine Bonitätsprüfung durch. Die
Prüfung erfolgt jeweils vor dem ersten Gültigkeitsmonat
sowie der Zusendung der Wertabschnitte. Die Anzahl der
effektiven Neukunden pro Jahr lag bei der S-Bahn in den
letzten Jahren zwischen 4.000 und 5.000 Kunden.“
Frage 2: In welchen Fällen bzw. auf welche spezifischen
Anlässe hin werden Bonitätsprüfungen von
Kund*innen oder möglichen Kund*innen vorgenommen?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit der Einführung der Bonitätsprüfung 2008 verfolgt
die BVG das Ziel, Forderungsausfälle bei Abonnements
zu reduzieren. Die BVG prüft ausschließlich bei
Neuantragsstellung die Bonität des potenziellen Abonnenten.
Auf die VBB-weit geltende Kann-Prüfung bei Tarifwechsel
bzw. Vertragsverlängerungen verzichtet die
BVG.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Da das Abonnement-Verfahren im VBB-Tarif ausschließlich
ein Lastschriftverfahren vorsieht und der Kunde
bereits im Vorfeld der Zahlung einen Großteil seiner
Wertabschnitte erhält, liegt ein berechtigtes wirtschaftliches
Interesse des Verkehrsunternehmens i.S.d. § 28 Abs.
1, Satz 1, Nr. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2, Ziff. 1 des BDSG*
zur Durchführung einer Bonitätsprüfung vor. Veranlasst
werden die Bonitätsprüfungen ausschließlich im Rahmen
einer erstmaligen Beantragungen von Abonnements.“
____________
* BDSG: Bundesdatenschutzgesetz

Frage 3: Wie viele Antragsteller*innen von Abonnements
oder Teilnahme an Lastschriftverfahren wurden in
den Jahren seit 2006 wegen Bonitätsprüfungen abgelehnt
bzw. von Abonnements oder Lastschriftverfahren ausgeschlossen?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl der
Ablehnungen.)
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Anzahl Ablehnungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ablehnungen 3,0 4,4 4,4 4,0 3,5 3,0 2,9 3,1

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bisher wurde bei der S Bahn Berlin kein Kunde aufgrund
negativer Bonitätsmerkmale vom Abonnement
ausgeschlossen.“
Frage 4: Werden auch beim Verkauf von Handy-
Tickets mittels BVG-App "Fahrinfo Plus" oder VBB-App
"Bus & Bahn" Bonitätsprüfungen eingeholt? Wenn ja,
a. wie viele Bonitätsprüfungen von Antragssteller*
innen auf Teilnahme am Lastschriftverfahren, um
Zugang zu Handy-Tickets zu erhalten, wurden in den
Jahren seit 2011 vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach
Jahr und Anzahl.)
b. wie viele Antragssteller*innen auf Teilnahme am
Lastschriftverfahren, um Zugang zu Handy-Tickets zu
erhalten, wurden in den Jahren seit 2011 nach Bonitätsprüfungen
abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und
Anzahl.)
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfung für Kunden im BVGOnlineshop
erfolgt nicht durch die BVG. Die Bezahlabwicklung
erfolgt über einen externen Finanzdienstleister
und ist in den bestehenden AGB* beschrieben. Im Zusammenhang
mit der Bezahlung der bestellten Ware wurde
vertraglich vereinbart, dass unser Dienstleister, die
LogPay Financial Services GmbH, im Rahmen des Registrierungsprozesses
für das Lastschriftverfahren eine
Überprüfung der Bonität des Kunden durchführt. Angaben
zu Anzahl der Bonitätsprüfungen und ggfs. Ablehnungen
liegen der BVG nicht vor.“
____________
* AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frage 5: Nach welchen Kriterien werden Anträge auf
Abonnementverträge oder Teilnahme am Lastschriftverfahren
im Zuge von Bonitätsprüfungen abgelehnt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Unser Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH
prüft bei einer Bonitätsabfrage in seinem Datenbestand,
ob zur angefragten Person Negativmerkmale vorhanden
sind. Anhand eines bestimmten Scoring-Verfahrens werden
die Kunden entweder ohne Negativmerkmal oder mit
Negativmerkmal anhand eines Ampelstatus an die BVG
zurückgemeldet. Die Ablehnung eines Abonnementantrages
erfolgt ausschließlich auf Grund der Ampelmeldung
´rot´ des externen Dienstleisters.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach Eingang der Bonitätsanfrage prüft der Dienstleister
der S-Bahn Berlin anhand seines Datenbestands –
in Form eines EDV-gestützten Abgleichs -, ob zur angefragten
Person Negativmerkmale vorhanden sind. Danach
werden die Kunden auf Grundlage eines bestimmten
Scoring-Verfahrens eingestuft, d.h. in die drei Kategorien
ohne, mit mittlerem oder hartem Negativmerkmal, bevor
sie an die S-Bahn Berlin zurückgemeldet werden. Nur bei
´hartem Negativ-merkmal´ würde eine Ablehnung erfolgen.
Kunden mit ´mittlerem Negativmerkmal´ erhalten
zunächst nur drei Wertabschnitte und bei korrekter Zahlung
dann die restlichen Abschnitte zugesandt.“
Frage 6: Welche Unternehmen wurden von BVG
A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
beauftragt, Bonitätsprüfungen vorzunehmen?"
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG arbeitet für die Einholung von Wirtschaftsauskünften
und Bonitätsprüfungen im Fahrscheinabonnement
nur mit der Firma Creditreform Boniversum
GmbH zusammen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin arbeitet seit dem Jahr 2002 mit
folgendem Dienstleister zusammen:
InfoScore Consumer Data GmbH
Rheinstr. 99
76532 Baden Baden“
Frage 7: Welche vertraglichen Regelungen haben
BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH mit den für Bonitätsprüfungen
beauftragten Unternehmen geschlossen, um
den Datenschutz und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Kund*innen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat neben den üblichen vertraglichen Bestandteilen
gesonderte vertragliche Regelungen für die
Themen ´Speicherung von Daten´ und ´Datenschutz´
getroffen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfungen werden aufgrund des berechtigten
Interesses der S-Bahn Berlin i.S. des § 28 Abs. 1,
Satz 1, Nr.1 BDSG durchgeführt. Eine besondere vertragliche
Regelung für die Durchführung von Bonitätsprüfungen
ist datenschutzrechtlich nicht vorgeschrieben. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden wird bei der S-Bahn Berlin insofern gewährleistet, als
dass der Kunde bei Neuabschluss eines Abonnementvertrages
über die Durchführung einer Bonitätsabfrage mit
dem Antragsformular informiert wird.“
Frage 8: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen,
dass BVG A.ö.R., S-Bahn Berlin GmbH oder die von
ihnen für Bonitätsprüfungen beauftragten Unternehmen
Kundendaten zu anderen Zwecken weiterverarbeitet oder
an Dritte weiter gegeben haben?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG selbst verwendet die aus Bonitätsprüfungen
erhaltenen Ergebnisse ausschließlich für den vertragsgegenständlichen
Zweck und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Mit dem Dienstleister ist vertraglich vereinbart, dass
überlassene Daten absolut vertraulich behandelt werden
müssen und nicht für Dritte zugänglich sein dürfen. Weiterhin
müssen die mit der Durchführung beauftragten
Mitarbeiter des Dienstleisters nach dem Berliner Datenschutzgesetz
(Bln. DSG) auf das Datenschutzgeheimnis
verpflichtet sein und gewährleisten, dass die Vorschriften
dieses Gesetzes und anderer bereichsspezifischer Regelungen
zum Datenschutz eingehalten werden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach deutschem Datenschutzrecht gilt der Grundsatz
der engen Zweckbindung, d.h. Daten dürfen nur im Rahmen
der bestehenden Zweckbestimmung verarbeitet werden.“
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
Menschen mit geringen Einkommen, mit Schulden oder
einer Schuldenvergangenheit von den günstigeren Abonnement-
Tarifen ausgeschlossen werden?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die wirtschaftlichen Kriterien (geringes Einkommen,
Schulden oder Schuldenvergangenheit) eines Kunden sind
der BVG nicht bekannt und werden auch nicht durch den
Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH an die
BVG übermittelt. Wir erhalten lediglich einen Ampelstatus
verbunden mit einem Scorewert.
Weiterhin besteht auch für Kunden mit einem roten
Ampelstatus die Möglichkeit einer individuellen Lösung
zum Abonnement. Diese Kunden erhalten zunächst nur 3
Wertabschnitte bzw. eine fahrCard (je nach Tarifprodukt),
welche im Fall von Rücklastschriften umgehend gesperrt
werden kann. Bei korrekter Zahlung erhalten die Kunden
dann die restlichen Abschnitte zugesandt und werden ins
reguläre Abonnementgeschäft überführt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn Berlin wurden bisher keine Kunden
aufgrund eines negativen Bonitätsprüfungsergebnisses
abgelehnt. Sollte dennoch ein solcher Fall eintreten, würde
aus Kulanzgründen zunächst nur die Zusendung von 3
Wertabschnitten erfolgen. Bei ordnungsgemäßem Zahlverhalten
wäre in der Folge auch die Zusendung der restlichen
Wertabschnitte möglich. Bei der Nutzung von
Chipkartenprodukten ist es auch für diese Kundengruppe
ohne Einschränkung möglich, ins Abo einzusteigen. Bei
Zahlungsunregelmäßigkeiten würde dann ggf. eine zeitnahe
Sperrung erfolgen.“
Frage 10: Mit der Einführung der VBB-fahrCard und
des zentralen Kontroll- und Sperrlistenservice (KOSES)
können nichtbezahlte Abonnements durch Lese- oder
Kontrollgeräte technisch einfach gesperrt werden. Hält
der Senat vor diesem Hintergrund Bonitätsprüfungen von
Abonnement- oder Handy-Ticket-Kund*innen für entbehrlich?
Und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Während der Einführung der VBB-fahrCard wird es
keine Änderung an der Bonitätsprüfung geben. Ob es
nach der vollständigen Einführung zu einer Änderung
kommt, kann die BVG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
sagen.“
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2016)

VBB: Staatssekretärin Katrin Lange ist neue VBB-Aufsichtsratsvorsitzende, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/staatssekretaerin-katrin-lange-ist-neue-vbb-aufsichtsratsvorsitzende/367552.html

In der heutigen Sitzung des #Aufsichtsrates der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH wurde Staatssekretärin Katrin #Lange aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) zur #Vorsitzenden gewählt. Erster Stellvertreter wurde Staatssekretär Christian #Gaebler aus der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Zweiter stellvertretender Vorsitzender bleibt weiterhin Herr Landrat Manfred Zalenga (Landkreis Oder-Spree). Laut Gesellschaftsvertrag der #VBB GmbH finden nach Ablauf von zwei Jahren turnusgemäß Wechsel im Vorsitz statt. Im VBB-Aufsichtsrat sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg vertreten.

BVG + Tarife: Lesegeräte in Bussen gehen wieder in Betrieb. Kunden können Daten lesen und löschen, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1916

Die in derzeit ca. 900 BVG-Bussen fest installierten #Lesegeräte für das elekt-ronische Ticket, die #VBB-fahrCard, gehen wieder in Betrieb. Von Mittwoch, den 17. Februar 2016 an wird eine neue Software schrittweise #freigeschaltet. Wegen der großen Zahl der Fahrzeuge kann es mehrere Tage dauern, bis die Lesegeräte in allen Bussen wieder zur Verfügung stehen.
Im Testbetrieb der Lesegeräte hatte sich herausgestellt, dass mit der alten Software bei der Einstiegskontrolle an den fest installierten Geräten ungewollt Daten zu Tag, Uhrzeit sowie ein Haltestellen-Code auf die VBB-fahrCard ge-schrieben wurden, die nur von den Kunden mittels einer App gelesen werden konnten. Ein ähnlicher Fehler trat auch bei Lesegeräten der Oberhavel Ver-kehrsgesellschaft mbH (#OVG) und Barnimer Busgesellschaft mbH (#BBG) auf. Die BVG hatte umgehend reagiert und die Geräte im Dezember bis zur Fehlerbehebung durch den Hersteller außer Betrieb genommen. Nach intensi-ven Tests der neuen Software ist nun sichergestellt, dass durch die Lesegerä-te keine ungewollten Einträge im sogenannten Transaktionslogbuch vorge-nommen werden. Die BBG hatte den Testbetrieb ebenfalls eingestellt. Die OVG hat bereits Anfang Januar 2016 entsprechende Softwareanpassungen vorgenommen.
Abonnement-Kunden im VBB haben ab sofort die Möglichkeit, an vielen Kun-denterminals bei den Verkehrsunternehmen zu überprüfen, ob im Transakti-onslogbuch ihrer VBB-fahrCard die fraglichen Einträge gespeichert wurden. Sofern gewünscht, können diese Einträge auch sofort an den jeweiligen Ter-minals gelöscht werden. Aus technischen Gründen hängen die möglichen An-laufpunkte im Einzelfall davon ab, welches Unternehmen die jeweilige VBB-fahrCard ausgegeben hat.
BVG-Kunden können ihre VBB-fahrCard in den BVG-Kundenzentren Alexan-derplatz, Zoologischer Garten, Holzmarktstraße (BVG-Zentrale), Köpenick, Marzahn, Rathaus Spandau und Alt-Tegel prüfen.
Bei der S-Bahn Berlin wurden keine Einträge in das Logbuch der Karten vor-genommen. Dennoch ist es möglich, dass bei der Nutzung von Bussen ande-rer Verkehrsunternehmen Einträge erfolgten. Deshalb bietet auch die S-Bahn
Berlin ihren Kunden die Möglichkeit, die VBB-fahrCard in den eigenen Kun-denzentren (außer Hauptbahnhof und Gesundbrunnen) zu prüfen.
Kunden aller anderen Verkehrsunternehmen im VBB können die Prüfung der Einträge im Transaktionslogbuch ihrer VBB-fahrCard am Kundenterminal im VBB-Infocenter am Hardenbergplatz 2 in Berlin vornehmen.

VBB: Verkehrserhebung 2016 Im VBB startet Befragung von 800.000 Fahrgästen, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/presse/verkehrserhebung-2016/335451.html

Die im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg tätigen 43 Verkehrsunternehmen führen zwischen dem 8. Februar und dem 17. Juli 2016 eine #Verkehrserhebung durch. Dabei werden rund 800.000 Fahrgäste im gesamten Verbundgebiet zu ihrer aktuellen Fahrt befragt. Die Datenerfassung erfolgt anonym und dient als Grundlage für die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen den Verkehrsunternehmen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die letzte Verkehrserhebung fand im Jahr 2013 statt.

Täglich nutzen rund 3,7 Millionen Fahrgäste den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) in Berlin und Brandenburg. Der #VBB-Fahrausweis, der zur Fahrt berechtigt, wird von allen 43 Verkehrsunternehmen anerkannt, unabhängig davon, wo der Fahrausweis erworben wurde. Um die Fahrgeldeinnahmen je nach Verkehrsleistung gerecht auf die Verkehrsunternehmen aufteilen zu können, wird alle drei Jahre eine umfangreiche Verkehrserhebung auf den über 1.000 Linien des Verbundgebiets durchgeführt. Die Zählungen und Befragungen in den Fahrzeugen erfolgen mit Papierfragebögen oder mit Smartphones bzw. Tablets. Die Fahrgäste werden gebeten, ihren Fahrausweis vorzuzeigen, damit die Angaben zur Tarifstufe, zum ausstellenden Verkehrsunternehmen und gegebenenfalls zum Fahrpreis abgeschrieben werden können. Bei den VBB-fahrCards werden diese Informationen elektronisch ausgelesen. Darüber hinaus werden die Fahrgäste nach ihrem Fahrweg und Fahrziel befragt. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu. Eine Befragung dauert ungefähr zwei Minuten und ist bequem während der Fahrt möglich. Alle autorisierten Befrager weisen sich gegenüber den Fahrgästen aus. Sie sind keine Kontrolleure und erheben kein erhöhtes Beförderungsentgelt!

Der VBB und die Verkehrsunternehmen bitten um eine rege Teilnahme und danken allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.

Weitere Infos auf der VBB-Homepage unter www.VBB.de/verkehrserhebung.

S-Bahn: Wie hoch sind die Kosten der S-Bahn-Vergabe?, aus Senat

www.berlin.de

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie hoch sind die #Gesamtkosten des -Bahn- Vertrags für das #Teilnetz #Ring-Südost (ohne Interimsver- trag)? Welche #Laufzeit ist nun abschließend vereinbart worden?

 

Antwort zu 1: Der ermittelte Zuschussbedarf für die Laufzeit des  Verkehrsvertrages vom 01.01.2021 bis 31.12.2035 für den S-Bahnverkehr auf dem Teilnetz Ring-Südost in Berlin beträgt 1,8 Mrd. €. Der Wert er- rechnet sich aus dem Angebotspreis der S-Bahn

  • zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der nach einer Klausel auf Basis von Indizes berechneten jährlichen An- passung des Angebotspreises;
  • zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der Infrastrukturnut- zungsentgelte (Trassenpreis und Stationsentgelte);
  • abzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg prognostizierten Tarifeinnahmen unter Berücksichtigung einer Einnahmenaufteilung zwi- schen den VBB-Tarif anwendenden Verkehrsun- ternehmen sowie
  • einer Kosten-und Erlösaufteilung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg.

 

Aufgrund der Ausgestaltung des Vertrages als Brutto- vertrag tragen die Länder Berlin und Brandenburg das Erlös- und damit Finanzierungsrisiko. Anders als beim zurzeit gültigen Verkehrsvertrag, der ein Nettovertrag ist, ist deshalb der Zuschussbedarf über die einzelnen Jahre keine im Wesentlichen im Voraus feststehende Größe sondern entwickelt sich dynamisch. Insbesondere die den Zuschuss stark bestimmenden Infrastrukturnutzungsent- gelte für den Zeitraum ab 2021 bis 2035 sind hinsichtlich ihrer Höhe und zukünftigen Ausgestaltung nur sehr schwierig zu prognostizieren. Ebenfalls mit Unsicherhei- ten behaftet ist die Prognose der Erlöse. Der ermittelte Zuschussbetrag berücksichtigt daher auch eine Risikore- serve.

 

Frage 2: Welche Mehrkosten ergeben sich damit im Vergleich zu einer Fortschreibung des bisherigen Vertrags sowie zu den ursprünglich eingeplanten Kosten in Höhe von 1,386 Mrd. Euro? Wie schlüsseln sich diese Kosten auf die einzelnen Jahre auf (Bitte um Angabe der einzel- nen Jahresschreiben.)?

 

Antwort zu 2: Aus der Fortschreibung des Zuschuss- bedarfs des für die Jahre 2003-2017 kalkulierten bisheri- gen Verkehrsvertrages für den Zeitraum des Neuvertrages (2021-2035) lassen sich nur sehr begrenzte Schlussfolge- rungen ableiten. Der jahresweise Abgleich dieser Daten mit den Jahreswerten für den Neuvertrag stellt einen Ver- gleich von Äpfeln mit Birnen dar:

  • Die Kalkulation für den Preis des zurzeit gültigen Vertrages erfolgte im Jahr 2002  und nahm den Zeitraum bis 2017 in Bezug. Die daher im alten Preis abgebildeten Eingangsgrößen haben sich z.T. massiv verändert (z.B. Höhe und Gewicht der Inf- rastrukturnutzungsentgelte).
  • Der Neuvertrag ist wie unter 1. beschrieben ein Bruttovertrag und daher ganz anders kalkuliert als der zurzeit gültige Verkehrsvertrag (Nettovertrag). Dieses betrifft insbesondere die Konsequenzen von Erlöspotenzial bzw. Erlösrisiko.
  • Der Neuvertrag sieht merklich höhere Qualitäts- und Fahrzeuganforderungen und auch höhere Ser- viceleistungen vor, als der zurzeit gültige Ver- kehrsvertrag.
  • Der Neuvertrag verpflichtet auch zur Bereitstel- lung einer höheren Fahrzeugkapazität (z.B. Voll- züge auf dem Ring). Der Preis pro Leistungsein- heit (Zugkilometer) bildet dementsprechend einen deutlich höheren Fahrzeugeinsatz und damit ver- knüpfte Werkstatt- und Fahrzeugkosten ab.
  • Die Kalkulation des zurzeit gültigen Vertrages ba- sierte auf gänzlich anderen Fahrzeugkosten. Er wurde zu einem Teil unter Einsatz abgeschriebener Altfahrzeuge kalkuliert. Zum anderen wurden die Anfang der 90er Jahre beschafften und zwischen 1997/2004 ausgelieferten Neufahrzeuge einkalku- liert. Deren spezifischer Preis lag wesentlich nied- riger und die Beschaffung wurde zudem auch teil- weise vom Bund finanziell unterstützt.

Anteil Berlin in Mio. Euro

Ermittelter Zuschussbedarf Teilnetz Ring-Südost (Wettbewerbs-

vertrag)

Fortschreibung des bisherigen Ver- trages bezogen auf den Leistungsum- fang Teilnetz Ring-Südost

2035

148.276

125.906

2034

146.985

123.331

2033

145.367

121.000

2032

144.560

118.927

2031

141.805

115.929

2030

140.364

113.565

2029

138.979

111.251

2028

138.358

109.242

2027

136.762

106.986

2026

135.014

104.695

2025

133.270

102.474

2024

132.920

100.685

2023

91.652

75.176

2022

23.146

19.396

2021

6.617

5.543

2020

0

0

Summe Gesamt

1.804.075

1.454.105

Der vorstehend in der Tabelle in Jahresscheiben ange- gebene Zuschussbedarf für das Teilnetz Ring-Südost wurde entsprechend der Antwort zu Frage Nr. 1 berech- net. Die Werte zur Fortschreibung des bisherigen Vertra- ges basieren auf dessen vertraglichen Regelungen.

 

Frage 3: Welche Kosten erwartet der Senat für die langfristige Ertüchtigung aller S-Bahn-Baureihen? Bitte nach Baureihen und Jahren aufschlüsseln.

 

Antwort zu 3: Die Fahrzeuge der Altbaureihen 480 (70 Viertelzüge) und 485 (80 Viertelzüge) werden zur Sicherstellung des stabilen Weiterbetriebs über das Jahr 2017 hinaus bis zur vollständigen Verfügbarkeit der Neu- fahrzeuge ertüchtigt. Die diesbezüglichen Kosten entspre- chend aktueller Schätzung (Stand Dezember 2015) wer- den in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

 

 

Anteil Berlin in Tsd. Euro

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen

 

2015 – 2017

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen

 

2018 – 2023

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revisionen und Support- leitungen

 

Summe

2023

 

0

0

2022

 

6.046

6.046

2021

 

16.780

16.780

2020

 

8.004

8.004

2019

 

15.939

15.939

2018

 

17.411

17.411

2017

40.586

 

40.586

2016

22.947

 

22.947

2015

4.202

 

4.202

Summe Gesamt

67.736

64.180

131.916

Die Fahrzeuge der Baureihe (BR) 481 (500 Viertelzü- ge) sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch zu- künftig noch im S-Bahn-Netz eingesetzt werden. Die Fahrzeuge der BR 481 müssen demnach so ertüchtigt werden, dass sie bis zu ihrer Außerdienststellung stabil eingesetzt werden können. Der genaue Weiterbetriebszeit- raum ist noch in Klärung. Die Länder prüfen derzeit, ob ein Einsatz bis zur Ausmusterung im Zeitraum von 2027 bis 2033 sinnvoll sein könnte.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand der S-Bahn fällt für ei- ne entsprechende Langlebigkeitsertüchtigung der Fahr- zeuge der BR 481 je Viertelzugeinheit ein Aufwand von rund 500.000 EUR (Kostenstand 2015, zzgl. Kostendy- namisierung) an. Die Umsetzung würde schrittweise ab dem Jahr 2019 beginnen. Im indikativen Angebot für den Interimsvertrag II wurden insgesamt rund 159 Mio. EUR (inkl. Kostendynamisierung) für die Ertüchtigung der BR 481 eingepreist, hierbei wurde eine Langlebigkeitsertüch- tigung von 280 Viertelzügen der BR 481 unterstellt. Eine Aufschlüsselung der Kosten auf einzelne Jahresscheiben ist aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Interims- vertrag II derzeit nicht möglich. Da das Langlebigkeitspa- ket für die Fahrzeuge der BR 481 derzeit noch nicht ab- schließend bestimmt und somit auch nicht monetär be- wertet werden kann, unterliegt diese Aufwandsschätzung noch einer relativ großen Unsicherheit. Die benannte Aufwandsschätzung stellt nach derzeitigem Kenntnisstand eine Obergrenze dar.

 

 

Berlin, den 19. Januar 2016

 

 

In Vertretung

 

C h r i s t i a n  G a e b l e r

…………………………..

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2016)