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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie hoch sind die #Gesamtkosten des #S-Bahn- Vertrags für das #Teilnetz #Ring-Südost (ohne Interimsver- trag)? Welche #Laufzeit ist nun abschließend vereinbart worden?
Antwort zu 1: Der ermittelte Zuschussbedarf für die Laufzeit des Verkehrsvertrages vom 01.01.2021 bis 31.12.2035 für den S-Bahnverkehr auf dem Teilnetz Ring-Südost in Berlin beträgt 1,8 Mrd. €. Der Wert er- rechnet sich aus dem Angebotspreis der S-Bahn
- zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der nach einer Klausel auf Basis von Indizes berechneten jährlichen An- passung des Angebotspreises;
- zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der Infrastrukturnut- zungsentgelte (Trassenpreis und Stationsentgelte);
- abzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg prognostizierten Tarifeinnahmen unter Berücksichtigung einer Einnahmenaufteilung zwi- schen den VBB-Tarif anwendenden Verkehrsun- ternehmen sowie
- einer Kosten-und Erlösaufteilung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg.
Aufgrund der Ausgestaltung des Vertrages als Brutto- vertrag tragen die Länder Berlin und Brandenburg das Erlös- und damit Finanzierungsrisiko. Anders als beim zurzeit gültigen Verkehrsvertrag, der ein Nettovertrag ist, ist deshalb der Zuschussbedarf über die einzelnen Jahre keine im Wesentlichen im Voraus feststehende Größe sondern entwickelt sich dynamisch. Insbesondere die den Zuschuss stark bestimmenden Infrastrukturnutzungsent- gelte für den Zeitraum ab 2021 bis 2035 sind hinsichtlich ihrer Höhe und zukünftigen Ausgestaltung nur sehr schwierig zu prognostizieren. Ebenfalls mit Unsicherhei- ten behaftet ist die Prognose der Erlöse. Der ermittelte Zuschussbetrag berücksichtigt daher auch eine Risikore- serve.
Frage 2: Welche Mehrkosten ergeben sich damit im Vergleich zu einer Fortschreibung des bisherigen Vertrags sowie zu den ursprünglich eingeplanten Kosten in Höhe von 1,386 Mrd. Euro? Wie schlüsseln sich diese Kosten auf die einzelnen Jahre auf (Bitte um Angabe der einzel- nen Jahresschreiben.)?
Antwort zu 2: Aus der Fortschreibung des Zuschuss- bedarfs des für die Jahre 2003-2017 kalkulierten bisheri- gen Verkehrsvertrages für den Zeitraum des Neuvertrages (2021-2035) lassen sich nur sehr begrenzte Schlussfolge- rungen ableiten. Der jahresweise Abgleich dieser Daten mit den Jahreswerten für den Neuvertrag stellt einen Ver- gleich von Äpfeln mit Birnen dar:
- Die Kalkulation für den Preis des zurzeit gültigen Vertrages erfolgte im Jahr 2002 und nahm den Zeitraum bis 2017 in Bezug. Die daher im alten Preis abgebildeten Eingangsgrößen haben sich z.T. massiv verändert (z.B. Höhe und Gewicht der Inf- rastrukturnutzungsentgelte).
- Der Neuvertrag ist wie unter 1. beschrieben ein Bruttovertrag und daher ganz anders kalkuliert als der zurzeit gültige Verkehrsvertrag (Nettovertrag). Dieses betrifft insbesondere die Konsequenzen von Erlöspotenzial bzw. Erlösrisiko.
- Der Neuvertrag sieht merklich höhere Qualitäts- und Fahrzeuganforderungen und auch höhere Ser- viceleistungen vor, als der zurzeit gültige Ver- kehrsvertrag.
- Der Neuvertrag verpflichtet auch zur Bereitstel- lung einer höheren Fahrzeugkapazität (z.B. Voll- züge auf dem Ring). Der Preis pro Leistungsein- heit (Zugkilometer) bildet dementsprechend einen deutlich höheren Fahrzeugeinsatz und damit ver- knüpfte Werkstatt- und Fahrzeugkosten ab.
- Die Kalkulation des zurzeit gültigen Vertrages ba- sierte auf gänzlich anderen Fahrzeugkosten. Er wurde zu einem Teil unter Einsatz abgeschriebener Altfahrzeuge kalkuliert. Zum anderen wurden die Anfang der 90er Jahre beschafften und zwischen 1997/2004 ausgelieferten Neufahrzeuge einkalku- liert. Deren spezifischer Preis lag wesentlich nied- riger und die Beschaffung wurde zudem auch teil- weise vom Bund finanziell unterstützt.
Anteil Berlin in Mio. Euro |
Ermittelter Zuschussbedarf Teilnetz Ring-Südost (Wettbewerbs- vertrag) |
Fortschreibung des bisherigen Ver- trages bezogen auf den Leistungsum- fang Teilnetz Ring-Südost |
2035 |
148.276 |
125.906 |
2034 |
146.985 |
123.331 |
2033 |
145.367 |
121.000 |
2032 |
144.560 |
118.927 |
2031 |
141.805 |
115.929 |
2030 |
140.364 |
113.565 |
2029 |
138.979 |
111.251 |
2028 |
138.358 |
109.242 |
2027 |
136.762 |
106.986 |
2026 |
135.014 |
104.695 |
2025 |
133.270 |
102.474 |
2024 |
132.920 |
100.685 |
2023 |
91.652 |
75.176 |
2022 |
23.146 |
19.396 |
2021 |
6.617 |
5.543 |
2020 |
0 |
0 |
Summe Gesamt |
1.804.075 |
1.454.105 |
Der vorstehend in der Tabelle in Jahresscheiben ange- gebene Zuschussbedarf für das Teilnetz Ring-Südost wurde entsprechend der Antwort zu Frage Nr. 1 berech- net. Die Werte zur Fortschreibung des bisherigen Vertra- ges basieren auf dessen vertraglichen Regelungen.
Frage 3: Welche Kosten erwartet der Senat für die langfristige Ertüchtigung aller S-Bahn-Baureihen? Bitte nach Baureihen und Jahren aufschlüsseln.
Antwort zu 3: Die Fahrzeuge der Altbaureihen 480 (70 Viertelzüge) und 485 (80 Viertelzüge) werden zur Sicherstellung des stabilen Weiterbetriebs über das Jahr 2017 hinaus bis zur vollständigen Verfügbarkeit der Neu- fahrzeuge ertüchtigt. Die diesbezüglichen Kosten entspre- chend aktueller Schätzung (Stand Dezember 2015) wer- den in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Anteil Berlin in Tsd. Euro |
Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485
einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen
2015 – 2017 |
Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485
einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen
2018 – 2023 |
Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485
einschl. Engineering, Revisionen und Support- leitungen
Summe |
2023 |
|
0 |
0 |
2022 |
|
6.046 |
6.046 |
2021 |
|
16.780 |
16.780 |
2020 |
|
8.004 |
8.004 |
2019 |
|
15.939 |
15.939 |
2018 |
|
17.411 |
17.411 |
2017 |
40.586 |
|
40.586 |
2016 |
22.947 |
|
22.947 |
2015 |
4.202 |
|
4.202 |
Summe Gesamt |
67.736 |
64.180 |
131.916 |
Die Fahrzeuge der Baureihe (BR) 481 (500 Viertelzü- ge) sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch zu- künftig noch im S-Bahn-Netz eingesetzt werden. Die Fahrzeuge der BR 481 müssen demnach so ertüchtigt werden, dass sie bis zu ihrer Außerdienststellung stabil eingesetzt werden können. Der genaue Weiterbetriebszeit- raum ist noch in Klärung. Die Länder prüfen derzeit, ob ein Einsatz bis zur Ausmusterung im Zeitraum von 2027 bis 2033 sinnvoll sein könnte.
Nach aktuellem Kenntnisstand der S-Bahn fällt für ei- ne entsprechende Langlebigkeitsertüchtigung der Fahr- zeuge der BR 481 je Viertelzugeinheit ein Aufwand von rund 500.000 EUR (Kostenstand 2015, zzgl. Kostendy- namisierung) an. Die Umsetzung würde schrittweise ab dem Jahr 2019 beginnen. Im indikativen Angebot für den Interimsvertrag II wurden insgesamt rund 159 Mio. EUR (inkl. Kostendynamisierung) für die Ertüchtigung der BR 481 eingepreist, hierbei wurde eine Langlebigkeitsertüch- tigung von 280 Viertelzügen der BR 481 unterstellt. Eine Aufschlüsselung der Kosten auf einzelne Jahresscheiben ist aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Interims- vertrag II derzeit nicht möglich. Da das Langlebigkeitspa- ket für die Fahrzeuge der BR 481 derzeit noch nicht ab- schließend bestimmt und somit auch nicht monetär be- wertet werden kann, unterliegt diese Aufwandsschätzung noch einer relativ großen Unsicherheit. Die benannte Aufwandsschätzung stellt nach derzeitigem Kenntnisstand eine Obergrenze dar.
Berlin, den 19. Januar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2016)