BVG + S-Bahn + Tarife: Kostenloser Nahverkehr – eine Lösung für Berlin? Sind Bus und Bahn in Städten und Kommunen bald gratis? Der Bund denkt über eine entsprechende Förderung nach – und Berlin würde wohl mitmachen. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/fuer-bessere-luft-in-den-staedten-kostenloser-nahverkehr-eine-loesung-fuer-berlin/20957454.html

Die Bundesregierung will angesichts einer drohenden Klage der EU-Kommission ihre Maßnahmen für #saubere #Luft in deutschen Städten ausweiten. Der Bund erwägt zusammen mit Ländern und Kommunen einen #kostenlosen #öffentlichen #Nahverkehr, um die Zahl privater Fahrzeuge zu verringern. Das geht aus einem Brief von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) und Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hervor, über den die Deutschen Presse-Agentur und das Magazin „Politico“ berichten.
Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) begrüßte den Vorschlag: Es sei gut, „wenn die Bundesregierung sich endlich Gedanken macht, wie die Gesundheitsbelastung durch Stickoxide in den Städten verringert werden kann“, sagte Günther dem Tagesspiegel. „Bisher hat die Bundesregierung die Städte und Kommunen mit dem Problem alleinegelassen. Berlin wäre prinzipiell bereit, sich an einem Pilotprojekt zu beteiligen. Wir gehen davon aus, dass der Bund die Finanzierung übernehmen würde“, so die Senatorin weiter.

Der Grünen-Politiker Boris Palmer, seit 2007 Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, schrieb auf dem sozialen Netzwerk Facebook: „Sensationell. Daran arbeiten wir jetzt schon fast zehn Jahre. Endlich Bewegung!“ Antje Kapek, Grünen-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, freut sich ebenfalls, dass diese Debatte Schwung aufnimmt. „Wir verfolgen die Debatte um kostenlosen ÖPNV mit großem Interesse. Wenn mehr Personen auf Busse und Bahnen umsteigen, ist das gut für alle Städte, weil die Luft sauberer wird und wir Platz auf den Straßen schaffen.“
Die BVG rechnet mit deutlich mehr Kunden und Fahrzeugen

Die Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Petra Reetz sagte: „Alles ist denkbar. Aber die Einführung eines kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs geht nicht von heute auf morgen.“ In Berlin würden die Kosten für einen kostenlosen Nahverkehr mit BVG, Straßenbahn und Bussen geschätzt rund …

Straßenverkehr + U-Bahn: Die City West wird bis 2020 zur Großbaustelle Die Sanierung der U-Bahntunnel zwischen Wittenbergplatz und Urania hat begonnen – die Straße wird zum Engpass. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article213401071/Die-City-West-wird-bis-2020-zur-Grossbaustelle.html

Berlin. Zwischen #Wittenbergplatz und #Urania wird es eng – oder zumindest enger. Wegen der #Sanierung der #U-Bahntunnel unter diesem Abschnitt der Kleist­straße wird die Zahl der Fahrstreifen während der Zeit der Bauarbeiten bis 2020 auf je zwei reduziert.

Bauarbeiter sind auf einem nächsten Abschnitt in der westlichen Innenstadt angerückt und erneuern für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Abdichtung der Tunnelröhren für die Linien #U1, #U2 und #U3 unter der #Kleist­straße. Gearbeitet wird zwischen Wittenbergplatz und Kreuzung An der Urania. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2020 geplant. Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich nach Angaben von BVG-Sprecher Markus Falkner auf rund 6,5 Millionen Euro.

Der U-Bahnbetrieb soll durch die Sanierung nicht beeinträchtigt werden. Da die Tunneldecke von außen freigelegt werden muss, gibt es aber Auswirkungen an der Oberfläche. Auf der Kleiststraße wird die jeweils linke Fahrspur zum Mittelstreifen hin in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. "Wir bauen also innen, weil darunter ja auch unser Tunnel liegt", sagt Falkner. Für den Verkehr blieben zwei Fahrspuren pro Richtung erhalten. "Wir verzichten für die Bauzeit auf die gesonderte Busspur", so der BVG-Sprecher.

"Wir teilen die Maßnahme in mehrere Bauphasen auf", erklärt #BVG-Bauchef Uwe #Kutscher. "Der Grund ist einfach: Wenn die #Tunneldecke freigelegt und die alte Dichtung entfernt ist, sind unsere Tunnel kurzfristig ungeschützt. Bis die neue Dichtung fachmännisch aufgebracht ist, könnte also beispielsweise Regenwasser eindringen und das Bauwerk schädigen. Um das zu vermeiden, werden schrittweise immer nur Abschnitte bearbeitet, freigelegt und möglichst sofort wieder abgedichtet", so Kutscher weiter. Vieles davon sei buchstäblich Handarbeit, weil auf den Tunneldecken keine schweren …

U-Bahn + S-Bahn: S-Bahn und BVG planen gleichzeitige Arbeiten im Frühling aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/einschraenkungen-im-berliner-sueden-s-bahn-und-bvg-planen-gleichzeitige-arbeiten-im-fruehling/20949094.html

Auf der #U7 und dem #Südring kommt es bald zu massiven Einschränkungen – dabei gibt es regelmäßige Abstimmungsrunden, um so etwas zu verhindern.
Manchmal kommt’s halt knüppeldick. Vom 19. März bis 8. April fahren auf der U-Bahn–Linie U 7 keine Züge zwischen den Bahnhöfen #Hermannplatz und #Möckernbrücke. Und etwas weiter südlich unterbricht die #S-Bahn vom 27. März bis 9. April den Verkehr auf dem Ring zwischen #Hermannstraße und #Südkreuz. In der Zeit der Doppelsperrung ist es nicht möglich, einen gesperrten Abschnitt in diesem Bereich mit einer Bahn zu umfahren; Fahrgäste müssen entweder einen weiten Umweg einschlagen – oder gleich auf die #Ersatzbusse ausweichen.
Die BVG arbeitet an Kreuzungsbereichen im Tunnel, auch die Bahn erneuert auf dem gesperrten Abschnitt Gleise und Weichen. Unisono heißt es, ein Verschieben der Arbeiten sei nicht möglich. Termine mit Baufirmen seien vereinbart und könnten nicht einfach geändert werden, weil sich auch die Firmen in ihren Zeitplänen darauf eingestellt hätten. Sonst wären wohl auch Vertragsstrafen fällig.
Häufig sind die Termine fix, bevor es Abstimmungen gibt

Dabei gibt es regelmäßige gemeinsame Runden der Verkehrsunternehmen, in denen sie ihre Bau- und Sperrpläne abstimmen wollen, um eben solche parallelen Unterbrechungen zu vermeiden. Häufig sind die Termine aber festgezurrt, ehe es zu den gemeinsamen Treffen kommt.

Christfried Tschepe vom Fahrgastverband Igeb fordert, sich so früh wie möglich abzustimmen; am besten gleich zu Beginn der Planungsphasen. Dann seien Anpassungen leichter möglich. Die gleichzeitigen Sperrungen auf dem Südring und der U 7 seien zumindest …

Bahnverkehr + S-Bahn + U-Bahn: Die Berliner Mauer und ihre Folgen IGEB-Pressedienst vom 6.2.2018 Berliner Fahrgastverband IGEB bilanziert zum „Jahrestag“ 5. Februar 2018

Berliner Fahrgastverband IGEB bilanziert zum „Jahrestag“ 5. Februar 2018
 
Erfolge und Defizite
Am 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer gebaut. Sie stand 10.315 Tage. Am 9. November 1989 fiel die Mauer. Am 5. Februar 2018 sind wieder 10.315 Tage vergangen. Heute, einen Tag danach, wollen wir aus Fahrgastsicht Bilanz ziehen. Sind beide Teile Berlins und Brandenburg wieder zusammengewachsen? Wo steht die Mauer noch – auf den Gleisen und in den Köpfen? Wo muss mehr getan werden, als den Zustand vor dem 13. August 1961 wiederherzustellen?
Viel wurde geschafft seit dem 9. November 1989. Aber vieles, was im Zweiten Weltkrieg, in der Nachkriegszeit und durch den Mauerbau zerstört wurde, ist noch nicht wieder aufgebaut. Das ist keineswegs nur die Folge begrenzter Gelder, Planungs- und Baukapazitäten. Es ist Ausdruck einer Gesellschaft, die sich prioritär um die Verbesserung des Autoverkehrs gekümmert hat und erst jetzt erkennt bzw. akzeptiert, dass die wachsende Stadt Berlin nur funktionieren wird, wenn mehr Menschen den Umweltverbund nutzen, also laufen, Fahrrad fahren und vor allem Bahnen und Busse nutzen. Im Übrigen sind alle Ziele beim Umwelt- und Klimaschutz auch nur mit dem Umweltverbund erreichbar.
 
Das „#Pilzkonzept“ mit dem #Tiergartentunnel und den neuen Fernbahnhöfen #Hauptbahnhof, #Südkreuz und #Gesundbrunnen hat eine wesentliche Verbesserung des Fernbahnangebotes ermöglicht. Aber es muss noch vollendet werden.
– Die #Dresdener Bahn muss wiederaufgebaut werden – was bekanntlich nun endlich erfolgt.
– Die #Stammbahn muss wiederaufgebaut werden – auch zur Entlastung der Stadtbahn.
– Fernzüge, die über die Stadtbahn fahren, müssen wieder am Bahnhof #Zoo halten.
Zur Vervollständigung des „Bahnknoten Berlin“ müssen kurz- bis mittelfristig die Kremmener und die #Heidekrautbahn sowie mittel- bis langfristig der Berliner #Innenring zwischen Neukölln und Treptow und die #Nordbahn wiederaufgebaut werden.
 
Mit den „Durchmesserlinien“ über Stadtbahn und Nord-Süd-Tunnel und attraktiven Takten ist der #Regionalzugverkehr eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte für Berlin und Brandenburg. Um das landesplanerische Konzept, den Ballungsraum Berlin und Potsdam durch Wachstum in den „Städten der 2. Reihe“ zu entlasten, muss in den nächsten Jahren vor allem das #Regionalexpress-Angebot auf mittleren und weiten Strecken ausgebaut werden, während im Nahbereich von Berlin die #S-Bahn zwingend notwendig ist.
Kurzfristig müssen, wo es nötig und möglich ist, die Takte verdichtet und/oder die Züge verlängert werden. Außerdem müssen alle Regionalbahnlinien nach Berlin hineingeführt oder besser noch hindurchgeführt werden – wie zuletzt die erfolgreiche #RB24. Außerdem müssen alle Regionalzüge von Berlin nach Brandenburg mindestens bis Mitternacht verkehren. Beispielsweise muss man in Berlin ins Theater oder Kino gehen und danach noch mit dem Zug nach Hause fahren können.
 
S-Bahn
Bahntrassen sind ein Erbe von höchstem Wert. Mittel- bis langfristig müssen alle bis 1961 betriebenen S-Bahn-Strecken wiederaufgebaut werden, so nach #Falkensee, #Velten und #Rangsdorf, aber auch die #Siemensbahn von Jungfernheide nach #Gartenfeld (mit der Option zur #Wasserstadt) und die #Friedhofsbahn von Wannsee nach #Stahnsdorf (und weiter nach #Teltow).
Kurz- bis mittelfristig müssen alle eingleisigen Streckenabschnitte (meist eine Spätfolge des Zweiten Weltkriegs) #zweigleisig ausgebaut und signaltechnisch so ausgerüstet werden, dass eine 5-Minten-Zugfolge möglich ist, um z.B. Störungen auszugleichen, Betriebsfahrten einzuschieben oder Sonderverkehr z.B. nach Hoppegarten fahren zu können. Wichtig sind hierbei Regelungen, die es für DB Netz attraktiv machen, in die Streckeninfrastruktur auch dann zu investieren, wenn dies nicht zur Bestellung von mehr Verkehr, sondern „nur“ zur Fahrplanstabilisierung und mehr Pünktlichkeit führt.
 
#U-Bahn
Bei der U-Bahn gelang es nach dem Mauerfall in relativ kurzer Zeit, stillgelegte Bahnhöfe und Strecken wieder in Betrieb zu nehmen. Die größten Baustellen sind nun die Modernisierung und Vergrößerung des Fahrzeugbestandes für den künftigen Mehrverkehr sowie die weitere Sanierung der teilweise über 100 Jahre alten Strecken.
Aktuell müssen Straßenbahn- und S-Bahn-Strecken-Projekte Vorrang haben. Aber schon jetzt ist zu klären, wo das U-Bahn-Netz mittel- bis langfristig arrondiert werden soll. Dabei kann es nur um Netzverknüpfungen und innerstädtische Strecken gehen. Die teure und leistungsfähige U-Bahn ist kein Verkehrsmittel für weite Strecken oder gar eine Stadt-Umland-Erschließung, z.B. von Schönefeld.
 
#Straßenbahn
Beim Straßenbahnnetz ist noch immer gut zu erkennen, wo einst die Mauer Ost- und West-Berlin trennte. Die Intensivierung des Straßenbahnausbaus, wie sie der rot-rot-grüne Senat will, ist überfällig und richtig. Aber noch immer fehlt ein Zielnetz, damit Trassen nicht verbaut und z.B. neue Brücken so gebaut werden, dass man sie nicht in 30 oder 50 Jahren nur deshalb neu bauen muss, damit die Straßenbahn darüber fahren kann. Aktuelles Negativ-Beispiel ist die neugebaute Minna-Todenhagen-Brücke über die Spree in Treptow-Köpenick.
Mehr Straßenbahnverkehr bedeutet zugleich mehr #Elektromobilität. Aber die Prioritäten für den Netzausbau müssen allein danach bestimmt werden, wo der Busverkehr systembedingt an seine Grenzen gestoßen ist und nun durch die leistungsfähigere Straßenbahn ersetzt werden muss.
 
#VBB-Tarif und P+R
Der Verkehrsverbund und hier insbesondere der VBB-Tarif für Berlin und Brandenburg sind eine große Errungenschaft. (Im Detail gibt es allerdings noch Verbesserungsbedarf. So muss der Zwei-Stunden-Fahrschein innerhalb Berlins wieder ohne Einschränkung auf eine Fahrtrichtung gelten.)
Kein Fortschritt wäre es aber, die Berliner Tarifzone B über die Berliner Stadtgrenze hinaus zu erweitern. Wer in das Umland zieht (oder dort wohnt) und seine Steuern in Brandenburg zahlt, muss auch mehr für die Fahrt nach Berlin zahlen, als diejenigen, die den ÖPNV in Berlin mit ihren Steuergeldern subventionieren. Das gilt natürlich umgekehrt auch für Fahrten der Berliner in das Umland. Außerdem würde sich Brandenburg unendlich viele Streitigkeiten einhandeln, bis zu welcher Kommune denn nun der Tarif Berlin B ausgeweitet werden soll. Im Übrigen ist eine Tarifgrenze auf der Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg einfach zu verstehen und zu merken.
Das Problem zugeparkter Bahnhöfe am Berliner Stadtrand – aktueller Anlass für die Forderung nach Ausweitung der Tarifzone B – muss statt mit Tarifveränderungen mit konsequenter Parkraumbewirtschaftung gelöst werden. Es kann keinen Anspruch der Autofahrer geben, an den Bahnhöfen kostenlos zu parken. Deshalb ist es auch richtig, dass in Berlin freie Grundstücke im Umfeld von Bahnhöfen nicht mit P+R-Plätzen bebaut werden, sondern mit Wohn- oder Bürohäusern. Das bringt dem öffentlichen Verkehr sehr viel mehr zusätzliche Fahrgäste.
Ausgebaut werden sollen stattdessen der Zubringerverkehr zu Bahnhöfen und das Angebot an Fahrradabstellplätzen – in Berlin ebenso wie in Brandenburg.
 
Fazit
Bei der Überwindung der Mauer zwischen West- und Ost-Berlin wurde für die Fahrgäste schon viel erreicht. Markante Defizite gibt es aber beim Ausbau der Straßenbahn über die einstige Grenze hinweg.
Bei der Überwindung der Mauer zwischen West-Berlin und Brandenburg wurde auch schon viel erreicht, doch zu viele Bahn- und S-Bahn-Strecken sind erst teilweise oder noch gar nicht wieder aufgebaut. Für die Wiederherstellung der Straßenverbindungen wurde seit 1989 sehr viel mehr getan als für die Schienenstrecken. Der wachsende Ballungsraum Berlin braucht jedoch mehr Bahnangebote. Deshalb darf keine Bahntrasse aufgegeben werden, müssen die vorhandenen schnell ertüchtigt werden (z.B. durch zweite Gleise für die S-Bahn) und muss auf allen Regionalzug- und S-Bahn-Strecken das Verkehrsangebot schnellstmöglich ausgebaut werden: mehr Züge, längere Züge und längere Betriebszeiten.
 
Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender
 
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Straßenverkehr + U-Bahn: Museumsinsel Am Berliner Stadtschloss droht ein Verkehrschaos Keine U-Bahn, keine Parkplätze, kein Konzept, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213322777/Am-Stadtschloss-droht-Verkehrschaos.html

Keine #U-Bahn, keine #Parkplätze, kein #Konzept: Experten warnen vor Problemen rund um die #Museumsinsel.
Berlin.  Wenn das Berliner #Stadtschloss Ende nächsten Jahres seine Pforten öffnet, müssen sich die anreisenden Besucher auf ein #Verkehrschaos einstellen. Im Interview mit der Berliner Morgenpost beklagt Johannes Wien, Chef der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, dass die U-Bahnlinie 5 nicht rechtzeitig fertig sein wird. Dies habe Auswirkung auf die Erreichbarkeit des Schlosses, da "die Verkehrsprognose unseres Hauses davon ausgeht, dass die große Mehrheit der Besucher mit der U-Bahn zu uns kommen soll". Die Stiftung rechnet mit mindestens drei Millionen Besuchern pro Jahr, möglich sei aber auch die doppelte Anzahl.

Der #Lückenschluss der U5, bei dem die Bahnhöfe Alexanderplatz und Brandenburger Tor miteinander verbunden werden, war ursprünglich für Mitte 2019 geplant. Weil bei den Grabungen Reste des mittelalterlichen Berliner Rathauses gefunden wurden und später noch tonnenweise Erde und Wasser in die Baustelle eindrangen, verzögerte sich der Bau mehrmals. Stand heute wird das 2,2 Kilometer lange Teilstück erst Ende 2020 fertig sein – mehr als ein Jahr nach der geplanten Eröffnung des Stadtschlosses.
Am Stadtschloss sind keine Parkplätze eingeplant

Problematisch ist, dass die Planer sich auf die U-Bahn verlassen hatten und beim Bau auch deshalb keine Parkplätze einplanten. Auch für Reisebusse wurden keine zusätzlichen Stellflächen einkalkuliert, lediglich Menschen mit Behinderungen haben einen Parkplatz sicher. "Das sind tatsächlich noch offene Fragen, die der Berliner Senat klären muss", sagt Wien.

Doch das nötige Verkehrskonzept wird mit der Eröffnung noch gar nicht fertig sein, teilt die …

Flughäfen: Hauptstadtflughafen Landkreis warnt vor „Verkehrsinfarkt“ am BER – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/hauptstadtflughafen-landkreis-warnt-vor–verkehrsinfarkt–am-ber-29614178?dmcid=nl_20180205_29614178

#Schönefeld – Der Flughafen-Landkreis Dahme-Spreewald sieht angesichts des #Masterplans für den Ausbau des neuen #Hauptstadtflughafens #BER noch offene Fragen.
Stauanfällige #A113

Das Konzept für die Kapazitätsverdoppelung bis 2040 biete für den Verkehr um und zum Flughafen nicht gerade die beste Lösung, sagte Vize-Landrat Chris Halecker der Anwohnerzeitschrift „BER aktuell“. Ihm fehle völlig eine Westanbindung des Flughafens. „Hier ist der Landkreis gefragt, mit allen Beteiligten Lösungsansätze zu erarbeiten, um nicht an einem Verkehrsinfarkt zu ersticken.“

Autofahrer aus Berlin erreichen den BER bislang über die stauanfällige A113, die in Brandenburg zur #A13 wird und östlich am Flughafen entlang führt. Auf sie führt auch die #B96, die aus Richtung Potsdam zum Flughafen führt. Der Berliner Senat denkt darüber nach, die #U-Bahn-Linie 7 von #Rudow zum Flughafen zu verlängern.
#Straßenverkehr bis 2020 verdreifacht

Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup will die Kapazität des Flughafens bis 2040 durch weitere Terminals auf 55 Millionen Passagiere im Jahr erhöhen. Die #Flughafengesellschaft geht davon aus, dass nach der geplanten Eröffnung 2020 zwei Drittel der Passagiere mit Bussen und Bahnen zum neuen Flughafen kommen. Kritiker verweisen darauf, dass in Frankfurt dieser Anteil geringer sei.
Der Landkreis geht davon aus, dass sich mit Eröffnung des Flughafens 2020 der Straßenverkehr …

S-Bahn + U-Bahn: Reaktion des Senats auf steigende Zahl von Pendlern in Reinickendorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Pendler gibt es zwischen Berlin und Brandenburg, die sich durch oder in den Bezirk Reinickendorf zur Arbeit bewegen?

 

Antwort zu 1:

Rund 87.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte pendeln von Berlin nach Brandenburg, während rund 210.200 Menschen von Brandenburg nach Berlin pendeln (Stichtag 30.06.2017).

 

Spezielle Kenntnisse zu Pendlerzahlen, die sich durch oder in den Bezirk Reinickendorf zur Arbeit bewegen, liegen dem Berliner Senat nicht vor.

 

Frage 2:

Wie hat sich diese Zahl im Laufe der letzten 10 Jahre verändert?

 

Antwort zu 2:

Der nachfolgenden Tabelle können die amtlich verfügbaren Daten entnommen werden:

 

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ein- und Auspendler zwischen den Bundesländern Berlin-Brandenburg

Land Brandenburg

Land Berlin

Stichtag

Einpendler

Auspendler

Stichtag

Einpendler

Auspendler

30.06.2017

87.073

210.225

30.06.2017

210.225

87.073

 

 

30.06.2016

84.776

203.274

30.06.2016

203.274

84.776

30.06.2015

81.878

199.275

30.06.2015

199.275

81.878

30.06.2014

78.284

193.915

30.06.2014

193.915

78.284

30.06.2013

76.573

189.289

30.06.2013

189.289

76.573

30.06.2012

76.226

186.205

30.06.2012

186.205

76.226

30.06.1999

53.100

123.100

 

123.100

53.100

[Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg]

 

Die Zahlen zeigen, dass die Verflechtungen zwischen Berlin und Brandenburg in den zurückliegenden Jahren gestiegen sind.

 

 

Frage 3:

Wie wird sich die Zahl der Pendler im Laufe der kommenden 10 Jahre verändern?

 

Antwort zu 3:

Dazu liegen derzeit keine Erkenntnisse oder Prognosen vor.

Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr werden aber verschiedene Szenarien der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung unterstellt.

 

Frage 4:

Welche Maßnahmen sind bei der Stadtautobahn für die kommenden 5 Jahre geplant, um die Kapazität und/oder die Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?

 

Frage 8:

Welche Maßnahmen sind bei diesen Hauptverkehrsstraßen geplant, um die Kapazität und/oder die Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?

 

Antwort zu 4 und zu 8:

Kapazitätserhöhende Maßnahmen sind auf der Stadtautobahn sowie auf den unter Antwort 7 genannten Straßenverbindungen nicht geplant. Baumaßnahmen dienen dem Erhalt der Infrastruktur und der Verkehrssicherheit.

 

Frage 5:

Welche Maßnahmen sind für diesen Zeitraum bei der S-Bahn geplant? Wie viele zusätzliche Fahrzeuge kommen in dieser Zeit zum Einsatz?

 

Frage 6:

Welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum bei der BVG geplant?

 

Antwort zu 5 und zu 6:

Die Angebotsmaßnahmen bei BVG und S-Bahn für den Zeitraum 2019 bis 2023 werden im derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 erarbeitet.

 

Es erfolgt daher hier nur eine Darstellung ausgewählter, wesentlicher Maßnahmen für den Zeitraum 2019 bis 2023 gemäß aktuellem Arbeitsstand.

Bei der S-Bahn sind die Anbindung des neuen Flughafens BER und die Inbetriebnahme des Abschnitts Wedding – Hauptbahnhof (Tunnel) mit Interimsbahnsteig am Hauptbahnhof als Netzerweiterungen vorgesehen. Für die Betriebsaufnahme mit Neufahrfahrzeugen im S-Bahn-Teilnetz Ring/Süd-Ost werden insgesamt 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4-Wagen- Züge und 21 2-Wagen-Züge) durch die S-Bahn Berlin GmbH beschafft. Mit dem Zulauf der Neufahrzeuge können neben dem Ersatz altersbedingt ausscheidender S-Bahn- Fahrzeuge zusätzliche Kapazitäten in Form längerer Züge angeboten werden.

Beispielsweise sollen auf den Ringbahnlinien S41/S42 im Tagesverkehr durchgehend 8- Wagen-Züge und auf der Linie S8 südlich des Bahnhofs Blankenburg 6-Wagen-Züge eingesetzt werden.

 

Bei der U-Bahn ist die Inbetriebnahme der Verlängerung der U5 zum Hauptbahnhof vorgesehen. Mit dem Zulauf von Neufahrzeugen sind zudem nachfragegerechte Kapazitätserweiterungen durch Taktverdichtungen im Bestandsnetz der U-Bahn geplant.

 

Bei der Straßenbahn sind u.a. Angebotsverdichtungen auf der Nord-Süd-Tangente zwischen Friedrichsfelde Ost und Oberschöneweide (Linie 27), im Zulauf auf den Alexanderplatz (Linie 18, M8), im Bereich Pankow (Linien M1, 50) als auch der Einsatz längerer Straßenbahnen mit größerer Kapazität auf mehreren Linien geplant. Zudem wird die Inbetriebnahme von Neubaustrecken angestrebt, z.B. Wühlischplatz – S Ostkreuz – Marktstraße, S+U Hauptbahnhof – Turmstraße, Wissenschaftsstadt Adlershof – S Schöneweide und Treskowstraße – S Mahlsdorf.

 

Im Busverkehr sind weitere nachfrage- und angebotsorientierte Taktverdichtungen auf Linien der inneren und äußeren Stadt sowie im Stadt-Umland-Verkehr (in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Umland) geplant. Weitere Schwerpunkte bilden die  Anbindung von Neubaugebieten durch neue Linien und Taktverdichtungen im Bestand sowie die Busanbindung des neuen Flughafens BER.

 

Frage 7:

Welche sind die 5 wichtigsten Straßen für die Verbindung zwischen Berlin und Brandenburg (mit dem höchsten Kfz-Verkehrsaufkommen)?

 

Antwort zu 7:

Eine Karte der Kfz-und Lkw-Verkehrsstärken für einen durchschnittlichen Werktag aus 2014 (Straßenverkehrszählung 2014 – SVZ 2014) ist auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht unter  http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.

 

Die in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung ausgewiesenen Querschnitts- belastungswerte gelten an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg.

 

Straße

Lage

Querschnittsbelastung SVZ 2014 / DTVw

BAB A 111

Reinickendorf, Ortsteil Schulzendorf

50.100 Kfz/24 h werktags

BAB A 113

Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

63.600 Kfz/24 h werktags

BAB A 114

Pankow, Ortsteil Blankenfelde

36.200 Kfz/24 h werktags

 

 

BAB A 115

Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee

75.300 Kfz/24 h werktags

B 1/5

Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

35.300 Kfz/24 h werktags

B 5

Spandau, Ortsteil Staaken

30.900 Kfz/24 h werktags

 

(Anmerkung: BAB = Bundesautobahn, DTVw = durchschnittlicher Tagesverkehr werktags)

 

Frage 9:

Auf welcher dieser Straßen (zu Punkt 7) gibt es zu welcher Uhrzeit, in welche Richtung

(stadteinwärts/stadtauswärts), auf welchem Teilabschnitt eine „grüne Welle“?

 

Antwort zu 9:

Entfällt bei Bundesautobahnen.

 

Grundsätzlich werden in Berlin die Lichtsignalanlagen (LSA) auf durchgehenden Straßenzügen koordiniert geschaltet mit dem Ziel, den Verkehr so gut wie möglich fließen zu lassen. Die Koordination der Ampelsteuerungen (Grüne Welle) an Straßen mit erheblicher verkehrlicher Bedeutung ist immer Teil der Planung von Lichtsignalanlagen und trifft somit auch auf die genannten Straßen zu. Die zeitlichen Schaltungen differieren je nach speziellen Randbedingungen von Teilstrecke zu Teilstrecke. Wochentags werden die Frühspitzenpläne in der Regel ab 5 oder 6 Uhr bis 9 oder 10 Uhr geschaltet, die Nachmittagsspitzenpläne von 14 oder 15 Uhr bis 18 oder 20 Uhr. Dazwischen werden Tagespläne geschaltet, die eine ausgeglichenere Schaltung für beide Fahrtrichtungen vorsieht. Nach dem Spätspitzenplan wird i.d.R. der Tagesplan noch mal geschaltet und nachts ein Nachtplan, der zumeist kürzere Umlaufzeiten enthält, um in Schwachverkehrszeiten die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer zu minimieren.

 

Die B 1/5 im Osten bzw. die B 5 im Westen weisen auf Höhe der Landesgrenze Grüne Wellen auf. Detaillierte Angaben sind wegen der sehr umfangreichen unterschiedlichen Schaltpläne nicht möglich.

 

Frage 10:

Auf welcher dieser 5 Straßen gibt es an welchen Stellen eine Vorrangschaltung für die BVG Busse?

 

Antwort zu 10:

Auf der B5/ Heerstraße von der Landesgrenze bis zum Theodor-Heuss-Platz verfügen 15 von 26 Lichtsignalanlagen (LSA) über eine Busbeeinflussung.

Auf der Strecke B1/B5 von Alt-Friedrichfelde/ Am Tierpark bis Alt-Mahlsdorf/ Fachmarkt- zentrum verfügen 4 von 18 LSA über eine Busbeeinflussung.

 

Frage 11:

Trifft es zu, dass die Verkehrslenkung Berlin die „grüne Welle“ beseitigt, um durch diese Schikane die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren?

 

Antwort zu 11: Nein.

Frage 12:

Hält der Senat die geplanten Maßnahmen bei BVG und S-Bahn für ausreichend, um die aus dem Umland nach Berlin fahrenden Menschen von der Benutzung des eigenen Kfz abzubringen und für den ÖPNV zu begeistern?

 

Antwort zu 12:

Neben dem derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 erfolgt parallel auch die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes (StEP) Mobilität und Verkehr.

Dieser berücksichtigt zusätzlich zur kurz- und mittelfristigen auch eine langfristige Planung für einen Zeithorizont bis 2030.

 

Der Senat zeichnet für die Gesamtstadt verantwortlich. Hier ist er in der Pflicht, Prioritäten zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenbündeln festzulegen und dies u.a. abhängig von dem größten verkehrlichen Nutzen für die Gesamtstadt und den finanziellen Ressourcen. Die Verbesserung der Erreichbarkeit zwischen Berlin und den Siedlungsgebieten in Brandenburg ist dabei ein wesentliches Ziel. Im Rahmen der Fortschreibung des StEP erfolgt eine Überprüfung von bisher in der Planung enthaltenen Maßnahmen aber auch die Festlegung von neuen notwendigen Vorhaben. Ein Entwurf für den neuen StEP Mobilität und Verkehr soll im Sommer 2018 vorliegen.

 

Frage 13:

Wie beurteilt der Senat den Parkdruck durch Pendler in unmittelbarer Umgebung von S-Bahnhöfen in den Rand-Ortsteilen von Reinickendorf?

 

Antwort zu 13:

Die in Berlin vorhandenen Park and Ride-Plätze (P+R-Plätze) liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger. Sie bewirtschaften die Anlagen und sind für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Der Senatsverwaltung liegen daher keine aktuellen Statistiken und Standortdifferenzierungen zum gegenwärtigen Bestand, zur Ausstattung und zur Auslastung der vorhandenen P+R-Anlagen vor.

 

Die S-Bahnhöfe Heiligensee und Schulzendorf sowie Frohnau und Hermsdorf verfügen nicht über großzügige P+R-Stellplatzanlagen bzw. -möglichkeiten. Damit entsteht grundsätzlich ein gewisser Parkdruck.

 

Generell besteht in Stadtrandlagen von Berlin und hier verschärft in der Nähe der S- Bahnhöfe das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für Park and Ride verfügbar zu machen. Konkurrierende höherwertige Nutzungen verhindern dort sehr häufig eine P+R-Nutzung.

 

Da sich aus diesen Gründen auch im Land Brandenburg die Errichtung von P+R-Anlagen in engen Grenzen hält und halten wird, gilt es, andere Wege der Verknüpfung von Mobilität in den Umlandgemeinden hin zu den S-Bahnhöfen zu finden.

 

Berlin, den 30.01.2018

 

Jens-Holger Kirchner

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Straßenverkehr: Wir können dichthalten Die BVG macht ihre Infrastruktur fit für die Zukunft. Damit die U-Bahn auch in den nächsten Jahrzehnten zuverlässig durch die zum Teil über 100 Jahre alten Tunnel fahren kann, werden schon seit einigen Jahren schrittweise die Außendichtungen der unterirdischen Anlagen erneuert., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=2996

Die BVG macht ihre #Infrastruktur fit für die Zukunft. Damit die #U-Bahn auch in
den nächsten Jahrzehnten zuverlässig durch die zum Teil über 100 Jahre alten
#Tunnel fahren kann, werden schon seit einigen Jahren schrittweise die
#Außendichtungen der unterirdischen Anlagen erneuert. Jetzt rücken die Bauarbeiter
auf dem nächsten Abschnitt in der westlichen Innenstadt an. Vom
kommenden Montag, 5. Februar, erneuert die BVG die Abdichtung der #Tunnelröhren
der Linien #U1, #U2 und #U3 unter der #Kleiststraße. Gearbeitet wird im
Abschnitt zwischen Wittenbergplatz und Kreuzung „An der Urania“. Die Fertigstellung
ist für das erste Quartal 2020 geplant.
Der U-Bahnbetrieb wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Weil die Tunneldecke
von außen freigelegt werden muss, um schrittweise die alte Dichtung
zu entfernen und die neue aufzubringen, gibt es aber Auswirkungen an
der Oberfläche. In beiden Fahrtrichtungen wird auf der Kleiststraße die linke
Fahrspur gesperrt. Die gesonderte Busspur wird für die Bauzeit aufgehoben.
Dadurch bleiben für den Autoverkehr immer zwei Fahrspuren pro Richtung
erhalten.
„Wir teilen die Maßnahme in mehrere Bauphasen auf“, sagt BVG-Bauchef
Uwe Kutscher. „Der Grund ist einfach: Wenn die Tunneldecke freigelegt und
die alte Dichtung entfernt ist, sind unsere Tunnel kurzfristig ungeschützt. Bis
die neue Dichtung fachmännisch aufgebracht ist, könnte also beispielsweise
Regenwasser eindringen und das Bauwerk schädigen. Um das zu vermeiden,
werden schrittweise immer nur Abschnitte bearbeitet, freigelegt und möglichst
sofort abgedichtet“, so Kutscher weiter. „Vieles davon ist buchstäblich Handarbeit,
weil auf den Tunneldecken keine schweren Maschinen eingesetzt werden
können.“
Die Arbeiten beginnen in Phase eins für etwa zwei Wochen im östlichen
Randbereich des Wittenbergplatzes. Parallel läuft dann bereits die Einrichtung
der Baustelle in der Mitte der Kleiststraße, wo es Anfang März losgeht.
Nach Abschluss aller Arbeiten wird der begrünte Mittelstreifen selbstverständlich
wiederhergestellt. Die Anlieger wurden bereits im November über die anstehenden
Arbeiten informiert.

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2017

www.berlin.de

Vorwort:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend
gekennzeichnet wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und #S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2017?
Zu 1.: Antwort der BVG: Die abschließenden Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das Jahr 2017 liegen noch keine finalen Werte vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn im Jahr 2017 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort BVG: In 2017 wurden durch die BVG Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
insgesamt 5.062.782 #Fahrausweiskontrollen realisiert.
Antwort S-Bahn Berlin: Durch bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Kontrolleure wurden in
2017 ca. 9,1 Mio. Fahrgäste kontrolliert.
3. und 4.: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr
2017 angetroffen?
Zu 3. und 4.: Antwort BVG: In 2017 wurden bei der BVG AöR insgesamt 250.658 Fälle
von erhöhtem Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.
2
Antwort S-Bahn Berlin: Insgesamt wurden in 2017 ca. 291.000 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen.
5. Von wie vielen „#Schwarzfahrer/innen“ im Jahr 2017 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen daraus?
Zu 5.: Antwort BVG: a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde insgesamt von 250.658
Fahrgästen ohne Fahrschein verlangt.
b) Die abschließenden Zahlen liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: a) Vgl. Antwort Drs. 17/17834, Nr. 5, Drs. 18/10139, Nr. 5, Drs.
18/10526, Nr. 5.
„Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte Person keinen
gültigen Fahrausweis vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.“
b) Ca. 40 Prozent der geltend gemachten Beförderungsentgelte wurden bezahlt.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn seit dem 1.1.2016 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach § 265a des
Strafgesetzbuches (StGB) gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren,
mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. In
2016 wurden insgesamt 11.432 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt. In 2017 wurden
insgesamt 10.397 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Im Jahr 2016 wurden 34.182 und im Jahr 2017 34.981 Strafanträge
gestellt.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen
Einstellungen bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265a
StGB vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265a StGB (Erschleichen
von Leistungen) ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst.
Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel
auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen
Zweck dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zutritt zu einer Veranstaltung oder
einer Einrichtung. Im Jahr 2016 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt 9.903
Personen abgeurteilt worden (Verurteilungen und Freisprüche).
Für das Jahr 2017 liegen dem Senat derzeit noch keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik
über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem Strafverfahren entstanden?
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Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro Strafverfahren ist nicht möglich, da
diese stark variieren und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten Rechtsfolgen
und der Möglichkeit der Beitreibung der Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche Haftkosten sind dadurch kassenwirksam
entstanden?
Zu 9.: Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu
einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage zum 11. Januar 2018 in
den zuständigen Justizvollzugsanstalten anhand des IT-Fachverfahrens Basis-Web hat
ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 3 Gefangene,
in der JVA Plötzensee 74 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der
JVA des Offenen Vollzugs ein Gefangener, in der JVA Heidering 3 Gefangene und in der
JVA Tegel 9 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen
aktuell verbüßt haben. Zu beachten ist jedoch, dass der Tatbestand des § 265a StGB
neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr
1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten
bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und
die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei
eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der
Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das
Land Berlin im Haushaltsjahr 2016 folgende Tagessätze:
2016
nach
Belegungsfähigkeit
nach
tatsächlichen Hafttagen
Tageshaftkosten 120,44 € 142,13 €
Bau-Investitionskostensatz 1,48 € 1,74 €
Sach-Investitionskostensatz 1,82 € 2,15 €
Gesamt-Tageshaftkosten 123,74 € 146,02 €
Für das Haushaltsjahr 2017 liegt noch keine Auswertung vor.
Exemplarisch für den 11. Januar 2018 betragen die Haftkosten für diese Gefangenen
täglich rund 15.000 €.
10. Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen
zu reduzieren?
Zu 10.: Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner
Vollzug zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer
nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
4
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsvereinbarungen)
werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige
Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dasselbe gilt auch für
"day-by-day"-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe
angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren Gefängnisaufenthalt durch
Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für zwei „Arbeit-statt-Strafe“-Projekte Zuwendungserhöhungen
im insgesamt fünfstelligen Bereich beschlossen. Im Rahmen der von
der Freien Hilfe Berlin e. V. getragenen Maßnahme „AMEA“ (Ausbau von Maßnahmen
für eingeschränkt Arbeitsfähige) sollen eingeschränkt arbeitsfähige Klienten, die sich bis
dahin im Ersatzfreiheitsstrafenvollzug in der JVA Plötzensee befunden haben, an eine
ergotherapeutische Praxis vermittelt werden. Während der Maßnahme soll neben niedrigschwelliger
Arbeitserprobung die weitergehende stationäre Therapie suchterkrankter
Klienten in die Wege geleitet werden.
Die Maßnahme „Beschäftigungsgeber Grün – Urban Gardening: Pflege Wohnumfeld und
SchulHofverbesserung“ des Trägers sbh (Straffälligen- und Bewährungshilfe)Berlin e. V.
richtet sich an zu Geldstrafe Verurteilte, die aus verschiedenen Gründen (Drogen, Substitution,
Krankheiten, spezifische Delikte mit Ausschlussmerkmal im Einsatzfeld Jugend
etc.) schwer an Beschäftigungsgeber zu vermitteln sind. Einsatzorte für gemeinnützige
Arbeit zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe sollen beschäftigungsgebereigene Projekte
auf Schulhöfen oder in Kitas und die Pflege von Wohnumfeldern in Kiezen bzw.
Wohnsiedlungen sowie die Pflege und Reinigung von Schulhöfen sein.
Darüber hinaus ist der Senat weiter bemüht, die Anzahl der Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen
deutlich zu reduzieren. Denkbar wären etwa weitere aufsuchende und
niedrigschwellige Angebote zur Tilgung der Geldstrafe.
11. Welche Aktivitäten verfolgt aktuell die Justizministerkonferenz im Themenfeld der Reduzierung der
Ersatzfreiheitsstrafen allgemein und im Hinblick auf das Problemfeld des sogenannten „Schwarzfahrens“
im Besonderen?
Zu 11.: In der Frühjahrskonferenz 2016 der Justizministerinnen und Justizminister wurde
der Beschluss gefasst, dass eine etwaige Neugestaltung der Ersatzfreiheitsstrafe einer
eingehenden und vertieften Prüfung bedarf. Hierzu sowie zur weiteren Verbesserung des
bestehenden Instrumentariums zur Haftvermeidung wurde eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe gebildet, die unter Beteiligung Berlins im Oktober 2016 ihre Arbeit aufgenommen
hat.
Die Arbeitsgruppe bezieht in ihre Überlegungen verschiedene Ansatzpunkte für die Vermeidung
der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe ein, die auf verschiedenen Ebenen
des Strafverfahrens ansetzen. So werden u. a.
 die Einführung neuer Sanktionen und die Erweiterung des Kataloges nach § 153a der
Strafprozessordnung,
 Möglichkeiten der Effektivierung der Tilgung der Geldstrafe durch Zahlung,
 Möglichkeiten zur Effektivierung der gemeinnützigen Arbeit,
 Maßnahmen, die im Rahmen des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe ergriffen werden
können und
 die Entkriminalisierung von Bagatellstrafsachen (wozu auch das „Schwarzfahren" gehört)
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diskutiert. Die Vorlage eines Abschlussberichts der Arbeitsgruppe an die Justizministerkonferenz
wird für den Herbst 2018 angestrebt.
12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat (ggf. in Kooperation mit der S-Bahn, der BVG), Lösungen zu
finden, um die Anzahl der sogenannten „Schwarzfahrer“ zu reduzieren (z.B. durch gezielte Abonnement-
Kampagnen unter den Betroffenen bzw. entlassenen Inhaftierten)?
Zu 12.: Eine Reduzierung der Anzahl von Schwarzfahrenden wird durch attraktive Tarife
und geeignete Konzepte zur Fahrausweisprüfung gewährleistet. Für die Fahrausweisprüfungen
sind die Verkehrsunternehmen verantwortlich, die wie folgt zu dieser Frage Stellung
genommen haben:
BVG: „Um die Prüfleistungen und damit die Einnahmensicherung der BVG sicherzustellen,
wurde 2017 in einer europaweiten Ausschreibung die Leistung der Fahrausweisprüfung
im Omnibus und in der U-Bahn neu ausgeschrieben. Die Prüfleistung für den Omnibus
konnte bereits zum November 2017 vergeben werden, die Vergabe der Prüfleistung
für die U-Bahn ist teilweise abgeschlossen bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Ziel der
Neuvergabe ist es, den Kontrollgrad kontinuierlich zu steigern und somit die Schwarzfahrerquote
nachhaltig zu senken.
Darüber hinaus entwickelt die BVG laufend Kampagnen, um weitere Kunden – vor allem
Abonnementkunden – zu gewinnen."
S-Bahn Berlin: „Die Abonnentenkampagne der S-Bahn Berlin richtet sich an die Allgemeinheit
und inkludiert folgerichtig die genannten Zielgruppen.“
13. Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs dar?
Zu 13.: Der Senat wird im Jahr 2018 grundsätzliche Untersuchungen zur Weiterentwicklung
des Tarifsystems beauftragen. Ergebnisse werden erst nach Abschluss dieses längeren
Prozesses vorliegen.
Berlin, den 26. Januar 2018
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreier ÖPNV ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner #U-Bahn, weil #blinde bzw. #sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 1:
In den letzten fünf Jahren gab es bei der Berliner U-Bahn keine dieser erfragten Unfälle.
Frage 2:
Wie viele U-Bahnstationen der BVG sind aktuell mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 2:
Derzeit sind insgesamt 119 der 173 Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem
ausgestattet.
2
Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Frage 4:
Bis wann werden welche Stationen jeweils nachgerüstet sein?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG strebt an, bis Ende 2020 möglichst alle U-Bahnhöfe barrierefrei auszubauen.
Dazu gehört sowohl die Ausstattung mit Aufzügen als auch der Einbau von
Blindenleitsystemen.
Für das Jahr 2018 ist der Einbau von Blindenleitsystemen auf folgenden U-Bahnhöfen
geplant:
U6: Kurt-Schumacher-Platz
U7: Altstadt Spandau
Lipschitzallee
Parchimer Allee
Rohrdamm
Siemensdamm
U9: Hansaplatz
Frage 5:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner #S-Bahn, weil blinde bzw. sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 5:
Der S-Bahn Berlin GmbH ist kein Personenunfall im Zeitraum der letzten fünf Jahre
bekannt, bei der eine blinde oder sehbehinderte Person durch einen Sturz vom Bahnsteig
zu Schaden gekommen ist.
Die Personenunfälle durch Sturz vom Bahnsteig (rollendes Rad beteiligt) sind
überwiegend durch Alkoholkonsum und den dadurch unsicheren Gang verursacht.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Suizide am Gleis, bei denen Personen absichtsvoll ins
Gleis springen.
Frage 6:
Wie viele S-Bahnstationen sind aktuell mit einem Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 6:
Aktuell sind alle S-Bahnsteige in 115 Berliner S-Bahnstationen mit einem
Blindenleitsystem ausgestattet.
3
Frage 7:
Welche S-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 7:
An 16 Berliner Bahnhöfen unter anderem auch mit S-Bahnhalt fehlt gegenwärtig teilweise
bzw. komplett noch das Blindenleitsystem.
Dies betrifft folgende Bahnhöfen der DB Station&Servcie AG:
Ahrensfelde, Alt-Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Buckower Chaussee, Eichborndamm,
Hohenschönhausen, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Karlshorst, Kaulsdorf, Lichtenrade,
Marienfelde, Ostbahnhof, Pankow-Heinersdorf, Schöneweide, Wannsee und Yorckstraße.
Frage 8:
Bis wann werden welche Stationen jeweils umgerüstet sein?
Antwort zu 8:
In Abhängigkeit der zeitlichen Realisierung von Berliner Bauprojekten, z.B. innerhalb der
Dresdner Bahn oder der Grunderneuerung von Bahnsteigen, werden diese fehlenden
Blindenleitsysteme auf den Bahnsteigen der DB Station&Service AG nachgerüstet.
Die Inbetriebnahmetermine sind abhängig vom jeweiligen Baubeginn
(Budgetbereitstellung/Finanzierung muss gesichert sein) und den damit verbundenen
Baufortschritt.
Berlin, den 18.01.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz