U-Bahn: Neue Kabelkanäle für die U5

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1824906.html

Die BVG erneuert die #Kabelkanäle an der #U-Bahnlinie 5 zwischen den U-Bahnhöfen #Tierpark und #Biesdorf-Süd. Die #U5 wird von Dienstag, 10. Juni 2014 bis Freitag, 08. August 2014 zwischen den Bahnhöfen Wuhletal und Tierpark nicht fahren. Die bestehenden Kabeltröge sind verschlissen und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die in den Kanälen befindlichen Fahrstrom-, Signal- und Kommunikationskabel bilden die Versorgungsadern und Nervenstränge der U-Bahn, ohne die ein Zugbetrieb nicht möglich ist. Sie müssen ständig verfügbar sein und daher besonders vor mechanischen- und Umwelteinflüssen geschützt werden. Dies wird mit den neuen Kabeltrögen nach den gültigen Richtlinien zukunftssicher realisiert. Zeitgleich wird der U-Bahn-Damm zwischen den Straßen Alt-Biesdorf und Köpenicker Straße instandgesetzt. Zwischen den beiden benannten Straßen können Einengungen auf den Gehwegen entstehen. Die Dammsanierung ist notwendig, um die Standfestigkeit des U-Bahndammes auch für die Zukunft zu gewährleisten. Zwischen U Hönow und S+U Wuhletal fahren die Bahnen im 10-Minuten-Takt und zwischen U Tierpark und S+U Alexanderplatz im 5-Minuten-Takt. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird zwischen S+U Wuhletal und U Tierpark eingerichtet. Ein Shuttle mit barrierefreien Kleinbussen fährt für unsere Fahrgäste zwischen den U-Bahnhöfen Elsterwerdaer Platz und Biesdorf-Süd. Die S-Bahnlinie 5 bietet zwischen S+U Wuhletal und S+U Lichtenberg eine Umfahrungsmöglichkeit.

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Neuer Aufzug für den U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1824804.html

Seit heute ist nun auch der #U-Bahnhof #Onkel-Toms-Hütte über einen #Aufzug #barrierefrei zu erreichen. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig mit der südlichen Vorhalle auf Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau des Aufzuges wurde auch die gesamte Treppenanlage zwischen Bahnsteig und Vorhalle erneuert. Der Aufzug wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde in die 1929 von Alfred Grenader erbaute und denkmalgeschützte Bahnhofanlage integriert. Insgesamt sind nun 105 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun U-Bahnhöfe mit Rampen ausgestattet. Der U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte ist der 96. Bahnhof, der mit einem Aufzug durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) versehen wurde. Die Bauzeit betrug insgesamt 15 Monaten und die Baukosten lagen bei ca. 1.4 Millionen Euro.

Bahnhöfe + U-Bahn: Neuer Aufzug für den U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1824063.html

Auf dem #U-Bahnhof #Richard-Wagner-Platz der #U-Bahnlinie 7 ist an diesem Montag ein neuer #Aufzug in Betrieb genommen worden. Reinhard Naumann, Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf, und Ralf Baumann, Bereichsleiter Infrastruktur bei der BVG, eröffneten die Anlage in unmittelbarer Nähe zum Rathaus Charlottenburg. Mit dem nunmehr 95. U-#Bahnhof mit Aufzug schreitet der barrierefreie Ausbau durch die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) weiter voran. Insgesamt sind nun 104 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe #barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun U-Bahnhöfe mit Rampen ausgestattet. „Das mit dem Senat vereinbarte Programm zum barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, ist uns eine Herzensangelegenheit. Unser Anliegen ist es, einen Beitrag für mobilitätseingeschränkte Menschen zu leisten und ihnen damit den Alltag zu erleichtern, “ sagte Ralf Baumann, Bereichsleiter Infrastruktur bei der BVG. Der neue Aufzug befindet sich auf der Mittelinsel der Richard-Wagner-Straße/Otto-Suhr-Allee und führt von der Bahnsteig- auf die Straßenebene. Von nun an kann allen Fahrgästen ein barrierefreier Zugang zwischen U-Bahnbereich und Straßenebene angeboten werden. Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann: „Ich freue mich, dass ich gemeinsam mit Herrn Baumann und anderen Vertretern der BVG den lang ersehnten Aufzug am Richard-Wagner-Platz eröffnen kann. Damit wird jetzt auch für das Rathaus Charlottenburg und viele andere Einrichtungen in diesem Kiez ein barrierefreier Zugang mit der U-Bahn möglich. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Mütter und Väter mit Kinderwagen, Menschen mit Fahrrad oder mit schwerem Gepäck, also fast alle irgendwann.“ Die Bauzeit für den Aufzug betrug rund eineinhalb Jahre. Die Kosten lagen bei insgesamt etwa 1,6 Millionen Euro.

U-Bahn: Neues Gleis für den U- Bahnhof Möckernbrücke

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1823333.html

Die #BVG wird auf der #U-Bahnlinie 7 am U-Bahnhof #Möckernbrücke vom 01. Juni 2014 bis 26. Juni 2014 den Schotter, die Fahr- und Stromschiene sowie die Gleise erneuern. Ebenso werden die Schwellen ausgetauscht. Während der Bauarbeiten ist der Zugverkehr jeweils von sonntags bis donnerstags, von ca. 22:00 Uhr bis ca. 0:30 Uhr zwischen den Bahnhöfen Berliner Straße und Mehringdamm unterbrochen. Im genannten Zeitraum fahren zwischen den U-Bahnhöfen Berliner Straße und #Mehringdamm barrierefreie Busse im Ersatzverkehr. Ausnahme: Am Pfingstsonntag, 08. Juni 2014 fahren die U-Bahnen nach Plan.

U-Bahn + Straßenbahn + Straßenverkehr: Lindentunnel, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat den aktuellen Zustand des #Lindentunnels, Unter den Linden? Antwort zu 1: Der Lindentunnel hat derzeit eine Zustandsnote von 2,9. Das bedeutet, dass für das Bauwerk bei handnaher Prüfung noch ein ausreichender Zustand gemäß DIN 1076 vorliegt. In statischer Hinsicht konnte die Aufnahme der #Verkehrslasten aus der Straße Unter den Linden nur nach Sicherung der #Tunneldecke im Bereich der Straße mit einer Vielzahl von #Hilfsstützen in ausreichendem Maße erreicht werden. Frage 2: In welcher Weise und von wem wird der Lindentunnel aktuell genutzt? Antwort zu 2: Ein Teil des Lindentunnels wird vom Maxim- Gorki-Theater als Kulissenlager und ein anderer Teil wird für die Tiefgarage Bebelplatz als Lüftungsröhre genutzt. Frage 3: Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen der laufenden Baumaßnahmen zur Verlängerung der U-Bahn Linie 5 auf den Zustand des Lindentunnels? Antwort zu 3: Zur Sicherung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Lindentunnels in Zusammenhang mit der Baumaßnahme U5 wurde eine umfangreiche Beweissicherung des Tunnels mit permanenten Messungen und Besichtigungen durchgeführt. Diese waren und sind abhängig vom Fortschritt der Unterfahrung der Tunnelbohrmaschine. In der Phase der ersten Unterfahrung wurde der Tunnel täglich besichtigt und die Ergebnisse täglich der Senatsverwaltung als Baulastträger des Lindentunnels mitgeteilt. Für den Havariefall war ein Maßnahmenkonzept erarbeitet worden. Wesentliche negative Auswirkungen aus der bisherigen Baumaßnahme U5 konnten nach aktuellem Stand nicht festgestellt werde. Frage 4: Welche Risiken ergeben sich aus den aktuellen Baumaßnahmen der U-Bahnlinie 5 auf die aktuelle Nutzung des Tunnels und welche Vorsorge wird ggf. zur Sicherung der Nutzung getroffen? Antwort zu 4: Infolge von Baumaßnahmen besteht im Allgemeinen immer ein Risiko von Setzungen und Rissbildungen an bestehenden Nachbarbebauungen. Dies kann zu Nutzungseinschränkungen führen. Aufgrund der unter 3. beschriebenen Überwachungsmaßnahmen können bei Auffälligkeiten auch am Tunnel kurzfristig Gegenmaßnahmen ergriffen werden. In Abhängigkeit von möglichen Schäden wird auf das Havariekonzept zurückgegriffen, wobei die Nutzer des Tunnels mit einbezogen sind. Frage 5: Welche Umbaumaßnahmen sind mittel- und langfristig für den Lindentunnel geplant? Antwort zu 5: Keine. Bei Auffälligkeiten an der Tunneldecke sind ggf. weitere Hilfsstützen einzubauen. Frage 6: Ist insbesondere ein kompletter Rückbau oder ein Teilrückbau des Tunnels geplant und wenn ja, welche Vorsorge für alternative nutzbare Flächen der derzeitigen Nutzer des Lindentunnels werden ggf. getroffen? Antwort zu 6: Es ist mittelfristig ein kompletter Rückbau des Tunnels geplant. Eine grundhafte Instandsetzung wäre bedingt durch das Bauwerksalter mit nicht vertretbaren Kosten verbunden, zumal die bereits eingebrachten und/oder zusätzlich notwendig werdenden Hilfsunterstützungen eine bedarfsgerechte Nutzung behindern würden. Derzeit erfolgt die Prüfung der mit dem Rückbau verbundenen juristischen Sachverhalte (Mietverträge, Nutzungsverträge etc.). Das Maxim-Gorki-Theater wurde bereits vorab auf die Rückbauabsichten hingewiesen, um sich rechtzeitig um alternativ nutzbare Flächen kümmern zu können. Berlin, den 14. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014)

U-Bahn: Geplanter Hines-Bau neben U5-Tunnel Das Alex-Hochhaus ist zu schwer, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/alexanderplatz/geplanter-hines-bau-neben-u5-tunnel-das-alex-hochhaus-ist-zu-schwer-,22289878,27047898.html

Der Druck wächst: Das geplante #Hochhaus am #Alexanderplatz gefährdet einen benachbarten #U-Bahntunnel. Dieser könnte durch die Last des Wolkenkratzers absacken. Die Berliner Verkehrsbetriebe fordern vom Investor nun eine Lösung. Solange will der Senat kein Planungsrecht schaffen. Die Planung für den Bau des 150-Meter-Hochhauses des US-Investors Hines am Alexanderplatz gerät ins Stocken. Der Grund: Mehrere U-Bahnstrecken verlaufen unter dem Alexanderplatz. Eine davon, die Linie 5 nach Hönow, führt so dicht am geplanten Standort für den Wolkenkratzer vorbei, dass Schäden durch den Bau des Hauses nicht ausgeschlossen sind. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verlangen deswegen von Hines im Vorfeld eine Klärung, wie der U-Bahnverkehr während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden kann. Unterstützung erhält die BVG von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Solange die offenen Fragen nicht geklärt sind, soll kein Planungsrecht für den …

U-Bahn: Pressemitteilung der BVG und Projektrealisierungs GmbH U5

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1817694.html

Die #Tunnelvortriebsmaschine#Bärlinde“ hat das #Reiterstandbild Friedrich des Großen heute Morgen passiert. Damit ist der erste Tunnel der #U5-Verlängerung inzwischen 902 Meter lang. 597 Tübbingringe wurden verbaut. „Wir sind seit der Wiederaufnahme des Tunnelvortriebs Ende März ein gutes Stück vorangekommen“, so Jörg Seegers, Geschäftsführer Technik der Projektgesellschaft U5. „Wir arbeiten mit Hochdruck und sind mit den Fortschritten sehr zufrieden“, sagte Udo Kailuweit vom ausführenden Unternehmen Bilfinger Construction. Das Reiterstandbild Friedrichs des Großen, von den Berlinern auch kurz der „Alte Fritz“ genannt, steht in der historischen Mitte Berlins auf dem Mittelstreifen des Boulevards Unter den Linden. Das Hauptwerk Christian Daniel Rauchs ist eine der bedeutendsten Skulpturen des 19. Jahrhunderts und markiert den Übergang zu einer realistischen Darstellung in der Bildhauerei.

U-Bahn: Hochhaus droht U-Bahn-Tunnel einzudrücken Nach dem BER sorgt ein Neubau am Berliner Alexanderplatz für Spott und Häme. Die Verkehrsbetriebe fürchten, dass der U-Bahn-Tunnel unter dem Gewicht des Hauses absackt. Die Planer müssen nachbessern., aus Die Welt

http://www.welt.de/wirtschaft/article127714341/Hochhaus-droht-U-Bahn-Tunnel-einzudruecken.html

Vielleicht hätten die Berliner Architekten vorher einmal ihre Hamburger Kollegen anrufen sollen und nach Details der Planung der neuen U-Bahn-Linie 4 in die Hafencity fragen sollen: Wie tief der U-Bahn-Schacht liegen muss, damit ein Hochhaus darüber gebaut werden kann? Oder welches Gewicht ein U-Bahn-Tunnel maximal aushalten kann? Die Hamburger hätten gerne mit ihren Erfahrungen aus dem Bau der schmucken U-4-Linie ausgeholfen und endlich einmal ihre schöne Hafen-City aus dem Schatten der sündhaft teuren Elbphilharmonie herausgeholt.
Genau das haben die Berliner aber nicht getan, und nun haben sie ihren nächsten Bauskandal: Ein auf dem Alexanderplatz geplantes 150-Meter-Hochhaus ist möglicherweise viel zu schwer für darunter verlaufende U-Bahn-Strecken. Zumindest gibt es für die Bauphase ernsthafte Sicherheitsbedenken.
Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ hat der Senat der Stadt deshalb die Baugenehmigung vorerst …

U-Bahn: Hochhaus droht U-Bahn-Tunnel einzudrücken Nach dem BER sorgt ein Neubau am Berliner Alexanderplatz für Spott und Häme. Die Verkehrsbetriebe fürchten, dass der U-Bahn-Tunnel unter dem Gewicht des Hauses absackt. Die Planer müssen nachbessern., aus Die Welt

http://www.welt.de/wirtschaft/article127714341/Hochhaus-droht-U-Bahn-Tunnel-einzudruecken.html Vielleicht hätten die Berliner Architekten vorher einmal ihre Hamburger Kollegen anrufen sollen und nach Details der Planung der neuen U-Bahn-Linie 4 in die Hafencity fragen sollen: Wie tief der U-Bahn-Schacht liegen muss, damit ein Hochhaus darüber gebaut werden kann? Oder welches Gewicht ein U-Bahn-Tunnel maximal aushalten kann? Die Hamburger hätten gerne mit ihren Erfahrungen aus dem Bau der schmucken U-4-Linie ausgeholfen und endlich einmal ihre schöne Hafen-City aus dem Schatten der sündhaft teuren Elbphilharmonie herausgeholt. Genau das haben die Berliner aber nicht getan, und nun haben sie ihren nächsten Bauskandal: Ein auf dem Alexanderplatz geplantes 150-Meter-Hochhaus ist möglicherweise viel zu schwer für darunter verlaufende U-Bahn-Strecken. Zumindest gibt es für die Bauphase ernsthafte Sicherheitsbedenken. Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ hat der Senat der Stadt deshalb die Baugenehmigung vorerst …

U-Bahn: Grundsanierung der U9-Bahnhöfe, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. und 9. bis 11. wiedergegeben: Frage 1: Wie wird während des je nach #Bauzustand bedingten Einsatzes von #Schienenersatzverkehrs durch Omnibusse zwischen #S+#U-Bahnhof Rathaus #Steglitz und #U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz die vorgesehene Taktung und Pünktlichkeit bei allen in diesem Abschnitt fahrenden Buslinien sichergestellt? Antwort zu 1.: Da das Sperrkonzept für die U-Bahn noch nicht abschließend abgestimmt ist, können auch noch keine darauf abgestimmten Leistungen des Schienenersatzverkehrs (SEV) beschrieben werden. Frage 2: Wird zur Sicherstellung der vorgesehenen Taktung und der Pünktlichkeit im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts die Einrichtung einer eigenen Busspur in Betracht gezogen? Antwort zu 2.: Eine Busspur wird nicht in Betracht gezogen. Frage 3: Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3.: Der Straßenquerschnitt mit der modifizierten Aufteilung für die unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer lässt die Anlage einer Busspur nicht zu. Frage 4: Welche Maßnahmen können getroffen werden, sollte es notwendig sein, die Tunnelröhre aufzugraben? Antwort zu 4.: Der Zustand des Tunnels erfordert keine großflächige Freilegung. Frage 5: Wie hoch wären die Kosten, die durch eine Taktverdichtung der S1 zwischen S-Bahnhof Anhalter Bahnhof und S-Bahnhof Zehlendorf auf 5 Minuten während der Hauptverkehrszeiten entstehen würden? Frage 6: Wie schnell kann eine solche Mehrleistung bei der S-Bahn Berlin GmbH bestellt werden kann und welche Schritte sind dazu nötig? Antwort zu 5. und 6.: Das Land Berlin hat bei der SBahn Berlin GmbH bereits im regulären Verkehrsangebot auf der Linie S1 im Abschnitt Zehlendorf – Potsdamer Platz eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit vom 10- auf einen 5/5/10-Minuten-Takt (3 Fahrten in 20 Minuten) bestellt. Dieses bestellte Verkehrsangebot kann derzeit von der S-Bahn Berlin GmbH in der Hauptverkehrszeit wegen des seit 2009 bestehenden Fahrzeugmangels nicht erbracht werden. Die Bestellung möglicher weiterer Taktverdichtungen in der Hauptverkehrszeit würde daher die Verfügbarkeit zusätzlicher S-Bahn-Fahrzeuge erfordern, die bei der derzeit vorhandenen Fahrzeugflotte nicht gegeben ist. Frage 7: Wer kommt für die Kosten einer solchen Mehrleistung auf? Antwort zu 7.: Für die Kosten der Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen kommt der jeweilige Besteller auf. Beim regulären Verkehrsangebot auf Berliner Gebiet wäre dies das Land Berlin. Bei Baumaßnahmen anderer Verkehrsmittel besteht zudem die Möglichkeit, dass das durch die Sperrung der Infrastruktur betroffene Verkehrsunternehmen Ersatzangebote bei anderen Verkehrsunternehmen bestellt. Frage 8: In welchen Titeln/Kapiteln des Haushaltsplanes muss der Mehraufwand durch entsprechende Titelverstärkung berücksichtigt werden? Antwort zu 8.: Sollte eine zusätzliche Bestellung von Verkehrsleistungen im S-Bahn-Verkehr angestrebt werden, wäre dies im Kapitel 1270 Titel 54081 „Leistungen des S-Bahnverkehrs“ im Haushaltsplan zu berücksichtigen (zu den weiteren Umsetzungsrestriktionen siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6). Frage 9: Wie lange sind der BVG die Bauwerkschäden an den jetzt grundsanierungsbedürftigen U-Bahnhöfen offiziell bekannt? Wurde die Erkennung von Bauwerkschäden schuldhaft verzögert, um Regress-/Gewährleistungsfristen zu umgehen? Antwort zu 9.: Es handelt sich bei der Baumaßnahme um eine reguläre Grunderneuerung der baulichen und technischen Ausstattung nach über 40 Betriebsjahren. Dieses ist ein normaler Abnutzungszeitraum. Hierbei werden die Anlagen den aktuellen Regeln der Technik (z. B. Brandschutz) angepasst. Die Bauwerke werden regelmäßig überprüft, eine „Verschleppung“ von Bauwerksschäden existiert also nicht. Anmerkung des Senats: Schon allein aufgrund der nur wenige Jahre geltenden Gewährleistungspflicht für Bauwerke erscheint es abwegig, der BVG eine um mehrere Jahrzehnte verzögerte schuldhafte Erkennung von Bauwerkschäden zu unterstellen. Frage 10: Können die Baufirmen, die damals am Bau der von der Grundsanierung betroffenen U9-Bahnhöfe beteiligt waren, noch in Regress genommen werden? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt war dies noch möglich? Wenn diese nicht zu 100 % in Regress genommen werden können, zu welchem Anteil ist dies dann noch möglich? Frage 11: Wie lange können die Baufirmen, die an der Grundsanierung der U9-Bahnhöfe beteiligt sind, in Regress genommen werden? Antwort zu 10. und 11.: Die Anlage wurde in den Jahren um 1970 errichtet. Ein Regress ist in der Regel bis 5 Jahre nach Fertigstellung möglich. Es haben keine Gründe für Regressforderungen vorgelegen (s. auch Antwort zu Frage 9). Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)