Tarife + VBB: Bonitätsprüfungen bei BVG und S-Bahn: Warum müssen Menschen mit wenig Einkommen mehr für den ÖPNV zahlen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Bonitätsprüfungen haben #BVG
A.ö.R: und #S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
im Zusammenhang von Antragstellung, Verlängerung
oder Änderung von Abonnementverträgen sowie von
#Lastschriftverfahren vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln
nach Jahr, Anzahl der Prüfungen.)
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einführung der Boni-Prüfung erfolgte bei der
BVG im Jahr 2008.
Anzahl Boni-Prüfungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Boni-Prüfungen 49,6 86,9 65,0 70,3 64,6 66,9 66,4 82,2
„
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Vor dem Abschluss von Abo-Neuanträgen führt die
S-Bahn Berlin monatlich eine Bonitätsprüfung durch. Die
Prüfung erfolgt jeweils vor dem ersten Gültigkeitsmonat
sowie der Zusendung der Wertabschnitte. Die Anzahl der
effektiven Neukunden pro Jahr lag bei der S-Bahn in den
letzten Jahren zwischen 4.000 und 5.000 Kunden.“
Frage 2: In welchen Fällen bzw. auf welche spezifischen
Anlässe hin werden Bonitätsprüfungen von
Kund*innen oder möglichen Kund*innen vorgenommen?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit der Einführung der Bonitätsprüfung 2008 verfolgt
die BVG das Ziel, Forderungsausfälle bei Abonnements
zu reduzieren. Die BVG prüft ausschließlich bei
Neuantragsstellung die Bonität des potenziellen Abonnenten.
Auf die VBB-weit geltende Kann-Prüfung bei Tarifwechsel
bzw. Vertragsverlängerungen verzichtet die
BVG.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Da das Abonnement-Verfahren im VBB-Tarif ausschließlich
ein Lastschriftverfahren vorsieht und der Kunde
bereits im Vorfeld der Zahlung einen Großteil seiner
Wertabschnitte erhält, liegt ein berechtigtes wirtschaftliches
Interesse des Verkehrsunternehmens i.S.d. § 28 Abs.
1, Satz 1, Nr. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2, Ziff. 1 des BDSG*
zur Durchführung einer Bonitätsprüfung vor. Veranlasst
werden die Bonitätsprüfungen ausschließlich im Rahmen
einer erstmaligen Beantragungen von Abonnements.“
____________
* BDSG: Bundesdatenschutzgesetz

Frage 3: Wie viele Antragsteller*innen von Abonnements
oder Teilnahme an Lastschriftverfahren wurden in
den Jahren seit 2006 wegen Bonitätsprüfungen abgelehnt
bzw. von Abonnements oder Lastschriftverfahren ausgeschlossen?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl der
Ablehnungen.)
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Anzahl Ablehnungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ablehnungen 3,0 4,4 4,4 4,0 3,5 3,0 2,9 3,1
„
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bisher wurde bei der S Bahn Berlin kein Kunde aufgrund
negativer Bonitätsmerkmale vom Abonnement
ausgeschlossen.“
Frage 4: Werden auch beim Verkauf von Handy-
Tickets mittels BVG-App "Fahrinfo Plus" oder VBB-App
"Bus & Bahn" Bonitätsprüfungen eingeholt? Wenn ja,
a. wie viele Bonitätsprüfungen von Antragssteller*
innen auf Teilnahme am Lastschriftverfahren, um
Zugang zu Handy-Tickets zu erhalten, wurden in den
Jahren seit 2011 vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach
Jahr und Anzahl.)
b. wie viele Antragssteller*innen auf Teilnahme am
Lastschriftverfahren, um Zugang zu Handy-Tickets zu
erhalten, wurden in den Jahren seit 2011 nach Bonitätsprüfungen
abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und
Anzahl.)
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfung für Kunden im BVGOnlineshop
erfolgt nicht durch die BVG. Die Bezahlabwicklung
erfolgt über einen externen Finanzdienstleister
und ist in den bestehenden AGB* beschrieben. Im Zusammenhang
mit der Bezahlung der bestellten Ware wurde
vertraglich vereinbart, dass unser Dienstleister, die
LogPay Financial Services GmbH, im Rahmen des Registrierungsprozesses
für das Lastschriftverfahren eine
Überprüfung der Bonität des Kunden durchführt. Angaben
zu Anzahl der Bonitätsprüfungen und ggfs. Ablehnungen
liegen der BVG nicht vor.“
____________
* AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frage 5: Nach welchen Kriterien werden Anträge auf
Abonnementverträge oder Teilnahme am Lastschriftverfahren
im Zuge von Bonitätsprüfungen abgelehnt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Unser Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH
prüft bei einer Bonitätsabfrage in seinem Datenbestand,
ob zur angefragten Person Negativmerkmale vorhanden
sind. Anhand eines bestimmten Scoring-Verfahrens werden
die Kunden entweder ohne Negativmerkmal oder mit
Negativmerkmal anhand eines Ampelstatus an die BVG
zurückgemeldet. Die Ablehnung eines Abonnementantrages
erfolgt ausschließlich auf Grund der Ampelmeldung
´rot´ des externen Dienstleisters.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach Eingang der Bonitätsanfrage prüft der Dienstleister
der S-Bahn Berlin anhand seines Datenbestands –
in Form eines EDV-gestützten Abgleichs -, ob zur angefragten
Person Negativmerkmale vorhanden sind. Danach
werden die Kunden auf Grundlage eines bestimmten
Scoring-Verfahrens eingestuft, d.h. in die drei Kategorien
ohne, mit mittlerem oder hartem Negativmerkmal, bevor
sie an die S-Bahn Berlin zurückgemeldet werden. Nur bei
´hartem Negativ-merkmal´ würde eine Ablehnung erfolgen.
Kunden mit ´mittlerem Negativmerkmal´ erhalten
zunächst nur drei Wertabschnitte und bei korrekter Zahlung
dann die restlichen Abschnitte zugesandt.“
Frage 6: Welche Unternehmen wurden von BVG
A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
beauftragt, Bonitätsprüfungen vorzunehmen?"
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG arbeitet für die Einholung von Wirtschaftsauskünften
und Bonitätsprüfungen im Fahrscheinabonnement
nur mit der Firma Creditreform Boniversum
GmbH zusammen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin arbeitet seit dem Jahr 2002 mit
folgendem Dienstleister zusammen:
InfoScore Consumer Data GmbH
Rheinstr. 99
76532 Baden Baden“
Frage 7: Welche vertraglichen Regelungen haben
BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH mit den für Bonitätsprüfungen
beauftragten Unternehmen geschlossen, um
den Datenschutz und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Kund*innen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat neben den üblichen vertraglichen Bestandteilen
gesonderte vertragliche Regelungen für die
Themen ´Speicherung von Daten´ und ´Datenschutz´
getroffen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfungen werden aufgrund des berechtigten
Interesses der S-Bahn Berlin i.S. des § 28 Abs. 1,
Satz 1, Nr.1 BDSG durchgeführt. Eine besondere vertragliche
Regelung für die Durchführung von Bonitätsprüfungen
ist datenschutzrechtlich nicht vorgeschrieben. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden wird bei der S-Bahn Berlin insofern gewährleistet, als
dass der Kunde bei Neuabschluss eines Abonnementvertrages
über die Durchführung einer Bonitätsabfrage mit
dem Antragsformular informiert wird.“
Frage 8: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen,
dass BVG A.ö.R., S-Bahn Berlin GmbH oder die von
ihnen für Bonitätsprüfungen beauftragten Unternehmen
Kundendaten zu anderen Zwecken weiterverarbeitet oder
an Dritte weiter gegeben haben?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG selbst verwendet die aus Bonitätsprüfungen
erhaltenen Ergebnisse ausschließlich für den vertragsgegenständlichen
Zweck und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Mit dem Dienstleister ist vertraglich vereinbart, dass
überlassene Daten absolut vertraulich behandelt werden
müssen und nicht für Dritte zugänglich sein dürfen. Weiterhin
müssen die mit der Durchführung beauftragten
Mitarbeiter des Dienstleisters nach dem Berliner Datenschutzgesetz
(Bln. DSG) auf das Datenschutzgeheimnis
verpflichtet sein und gewährleisten, dass die Vorschriften
dieses Gesetzes und anderer bereichsspezifischer Regelungen
zum Datenschutz eingehalten werden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach deutschem Datenschutzrecht gilt der Grundsatz
der engen Zweckbindung, d.h. Daten dürfen nur im Rahmen
der bestehenden Zweckbestimmung verarbeitet werden.“
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
Menschen mit geringen Einkommen, mit Schulden oder
einer Schuldenvergangenheit von den günstigeren Abonnement-
Tarifen ausgeschlossen werden?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die wirtschaftlichen Kriterien (geringes Einkommen,
Schulden oder Schuldenvergangenheit) eines Kunden sind
der BVG nicht bekannt und werden auch nicht durch den
Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH an die
BVG übermittelt. Wir erhalten lediglich einen Ampelstatus
verbunden mit einem Scorewert.
Weiterhin besteht auch für Kunden mit einem roten
Ampelstatus die Möglichkeit einer individuellen Lösung
zum Abonnement. Diese Kunden erhalten zunächst nur 3
Wertabschnitte bzw. eine fahrCard (je nach Tarifprodukt),
welche im Fall von Rücklastschriften umgehend gesperrt
werden kann. Bei korrekter Zahlung erhalten die Kunden
dann die restlichen Abschnitte zugesandt und werden ins
reguläre Abonnementgeschäft überführt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn Berlin wurden bisher keine Kunden
aufgrund eines negativen Bonitätsprüfungsergebnisses
abgelehnt. Sollte dennoch ein solcher Fall eintreten, würde
aus Kulanzgründen zunächst nur die Zusendung von 3
Wertabschnitten erfolgen. Bei ordnungsgemäßem Zahlverhalten
wäre in der Folge auch die Zusendung der restlichen
Wertabschnitte möglich. Bei der Nutzung von
Chipkartenprodukten ist es auch für diese Kundengruppe
ohne Einschränkung möglich, ins Abo einzusteigen. Bei
Zahlungsunregelmäßigkeiten würde dann ggf. eine zeitnahe
Sperrung erfolgen.“
Frage 10: Mit der Einführung der VBB-fahrCard und
des zentralen Kontroll- und Sperrlistenservice (KOSES)
können nichtbezahlte Abonnements durch Lese- oder
Kontrollgeräte technisch einfach gesperrt werden. Hält
der Senat vor diesem Hintergrund Bonitätsprüfungen von
Abonnement- oder Handy-Ticket-Kund*innen für entbehrlich?
Und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Während der Einführung der VBB-fahrCard wird es
keine Änderung an der Bonitätsprüfung geben. Ob es
nach der vollständigen Einführung zu einer Änderung
kommt, kann die BVG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
sagen.“
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2016)

BVG + Tarife: Lesegeräte in Bussen gehen wieder in Betrieb. Kunden können Daten lesen und löschen, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1916

Die in derzeit ca. 900 BVG-Bussen fest installierten #Lesegeräte für das elekt-ronische Ticket, die #VBB-fahrCard, gehen wieder in Betrieb. Von Mittwoch, den 17. Februar 2016 an wird eine neue Software schrittweise #freigeschaltet. Wegen der großen Zahl der Fahrzeuge kann es mehrere Tage dauern, bis die Lesegeräte in allen Bussen wieder zur Verfügung stehen.
Im Testbetrieb der Lesegeräte hatte sich herausgestellt, dass mit der alten Software bei der Einstiegskontrolle an den fest installierten Geräten ungewollt Daten zu Tag, Uhrzeit sowie ein Haltestellen-Code auf die VBB-fahrCard ge-schrieben wurden, die nur von den Kunden mittels einer App gelesen werden konnten. Ein ähnlicher Fehler trat auch bei Lesegeräten der Oberhavel Ver-kehrsgesellschaft mbH (#OVG) und Barnimer Busgesellschaft mbH (#BBG) auf. Die BVG hatte umgehend reagiert und die Geräte im Dezember bis zur Fehlerbehebung durch den Hersteller außer Betrieb genommen. Nach intensi-ven Tests der neuen Software ist nun sichergestellt, dass durch die Lesegerä-te keine ungewollten Einträge im sogenannten Transaktionslogbuch vorge-nommen werden. Die BBG hatte den Testbetrieb ebenfalls eingestellt. Die OVG hat bereits Anfang Januar 2016 entsprechende Softwareanpassungen vorgenommen.
Abonnement-Kunden im VBB haben ab sofort die Möglichkeit, an vielen Kun-denterminals bei den Verkehrsunternehmen zu überprüfen, ob im Transakti-onslogbuch ihrer VBB-fahrCard die fraglichen Einträge gespeichert wurden. Sofern gewünscht, können diese Einträge auch sofort an den jeweiligen Ter-minals gelöscht werden. Aus technischen Gründen hängen die möglichen An-laufpunkte im Einzelfall davon ab, welches Unternehmen die jeweilige VBB-fahrCard ausgegeben hat.
BVG-Kunden können ihre VBB-fahrCard in den BVG-Kundenzentren Alexan-derplatz, Zoologischer Garten, Holzmarktstraße (BVG-Zentrale), Köpenick, Marzahn, Rathaus Spandau und Alt-Tegel prüfen.
Bei der S-Bahn Berlin wurden keine Einträge in das Logbuch der Karten vor-genommen. Dennoch ist es möglich, dass bei der Nutzung von Bussen ande-rer Verkehrsunternehmen Einträge erfolgten. Deshalb bietet auch die S-Bahn
Berlin ihren Kunden die Möglichkeit, die VBB-fahrCard in den eigenen Kun-denzentren (außer Hauptbahnhof und Gesundbrunnen) zu prüfen.
Kunden aller anderen Verkehrsunternehmen im VBB können die Prüfung der Einträge im Transaktionslogbuch ihrer VBB-fahrCard am Kundenterminal im VBB-Infocenter am Hardenbergplatz 2 in Berlin vornehmen.

Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahren 2015, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Fahrgäste beförderte die #BVG in
Berlin im Jahr 2015 und die #S-Bahn Berlin jeweils im
Jahr 2014 und im Jahr 2015?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die
BVG beförderte Im Jahr 2014 rund 978 Mio. Fahrgäste.
Für das Jahr 2015 liegen die endgültigen Zahlen noch
nicht vor, erwartet werden rund eine Milliarde Fahrgäste.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Im Jahr
2014 wurden bei der S-Bahn Berlin 413,9 Mio. Fahrgäste
befördert.
Für das Jahr 2015 liegt noch keine Zahl vor.“
Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei
der BVG bzw. der S-Bahn in Berlin in den Jahren 2014
bzw. 2015 durchgeführt?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 wurden 5.265.342 Fahrscheinkontrollen durchgeführt.
Im Jahr 2015 waren es nach vorläufigem Ergebnis
5.475.659 Fahrscheinkontrollen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Fahrscheinkontrollen S-Bahn Berlin:
2014: kontrollierte Fahrgäste: 7.874.285
2015: kontrollierte Fahrgäste: vorläufige Zahl
8.669.151“
Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden #ohne #gültigen
Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr 2014
sowie 2015 angetroffen?
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 wurden 355.476 Personen ohne gültigen Fahrschein
angetroffen. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich
326.545.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„S-Bahn Berlin:
2014: 333.519
2015: vorläufige Zahl: 340.663“
Frage 4: Wie hoch sind die Beanstandungsquote und
die „Schwarzfahrquote“ im Jahr 2015 gewesen? Gibt es
Erklärungen für Schwankungen im Vergleich zu den
Vorjahren über Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen
bzw. Schwerpunktkontrollen hinaus?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die
Beanstandungsquote lag 2014 bei 7 Prozent, 2015 wird
die Beanstandungsquote voraussichtlich 5,96 Prozent
betragen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„2014:Ø Beanstandungsquote 4,24 %
2015: Ø vorläufige Beanstandungsquote 3,93 %
Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit
und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.
Diese ist leicht rückläufig entspricht aber unserer
Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen.
Der Anstieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung
der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte sowie
der Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes von
40,00 auf 60,00 Euro im Juli 2015 zurück zu führen.“

Frage 5: Von wie vielen „Schwarzfahrer/-innen“ der
Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
verlangt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
EBE wurde 2014 von 355.476 "Schwarzfahrer/-innen“
verlangt. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich
326.545.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Erhöhtes
Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte
Person keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann.
Somit wurde im Jahr 2014 und 2015 von allen festgestellten
Personen das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt.“
Frage 6: Wie viele „Schwarzfahrer/-innen“ haben in
den Jahren 2014 bzw. 2015 das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt? Wie hoch waren die Einnahmen daraus in
den Jahren 2014 bzw. 2015?
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 haben 203.270 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt. Die Einnahmen daraus betrugen
6.829,4 Tsd. Euro. Im Jahr 2015 haben nach vorläufigen
Auswertungen 192.798 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt. Die Einnahmen daraus betragen
voraussichtlich 7.175,4 Tsd. Euro.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2014: Insgesamt
wurden in 2014 5,4 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren
erlöst.
2015: Es wurden insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem
Inkassounternehmen erlöst.“
Frage 7: Von wie vielen Schwarzfahrer/-innen der
Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
nicht bezahlt? Was sind die Gründe?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
erhöhte Beförderungsentgelt wurde im Jahr 2014 in
152.628 Fällen nicht bezahlt. Im Jahr 2015 wurde in voraussichtlich
133.436 Fällen nicht gezahlt. Die Gründe
sind der BVG unbekannt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen
Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu
übermittelt: „ca. 62% der übergebenen Forderungen werden
nicht ausgeglichen. Der Nichtausgleich ist auf unterschiedliche
Gründe zurückzuführen: ein großer Anteil
entfällt auf die Fahrgäste, für die eine gültige Anschrift
nicht ermittelt werden kann. Weitere Gründe sind: Zahlungsunwilligkeit,
Zahlungsunfähigkeit. Weiterhin müssen
hier die Sachverhalte nachträglicher Vorlage und
möglicher Kulanzentscheidungen berücksichtigt werden.“
Frage 8: Welche Kosten sind durch die beauftragten
Inkassounternehmen, welche durch beauftragte Anwaltskanzleien
in 2014 bzw. 2015 entstanden?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
Inkassounternehmen und die von diesem beauftragte
Anwaltskanzlei finanzieren sich aus den geltend gemachten
Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen
Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu
übermittelt:
„Das Inkassoverfahren wird erst nach Ablauf einer
Zahlungsfrist, die sich aus den Beförderungsbestimmungen
ergibt, eingeleitet. Innerhalb dieser Frist zzgl. einer
Kulanzzeit muss der Fahrgast nur den EBE-Betrag von 60
€ ausgleichen. Kosten werden in diesen Verfahrensabschnitt
noch nicht erhoben. Mit Versand der 1. IKUMahnung
werden dann Inkassokosten in Höhe einer 1,1
Gebühr nach RVG geltend gemacht.
Wird die Forderung im Inkassoverfahren nicht ausgeglichen,
erfolgt eine Abgabe an eine Vertragskanzlei. In
diesem Mahnprozess werden RA-Gebühren von 0,7 RAGebühr
nach RVG erhoben.“
Anmerkungen:
EBE erhöhtes Beförderungsentgelt
IKU Inkassounternehmer
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RA Rechtsanwalt
Frage 9: Wie viele Strafanzeigen haben BVG und SBahn
im Jahr 2015 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2015 wurden insgesamt 22.346 Strafanzeigen gestellt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die SBahn
stellt Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge
von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei
der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten.
2014 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit
Fahrausweisfälschungen) gegen 20.356 Personen Anzeige
erstattet.
2015 wurden insgesamt 30.887 Personen (einschließlich
Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige
gebracht.“
Frage 10: Wie hoch ist der Anteil der Strafverfahren
wegen „Beförderungserschleichung“ innerhalb der Verfahren
wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch
(Erschleichung von Leistungen)?

Antwort zu 10: Soweit statistische Daten der Berliner
Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden,
dass das Registratur-System der Berliner Staats- und
Amtsanwaltschaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen
Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung
von Leistungen) enthält, aber keine Eingrenzung
auf den abgefragten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“
ermöglicht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen
Auskünfte nicht möglich sind.
Die BVG hat hierzu übermittelt: „Alle 22.346 Strafanzeigen
wurden wegen ´Erschleichens von Leistungen´
gestellt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Hierzu
können keine Aussagen getroffen werden.
Die Frage kann nur durch die Justiz beantwortet werden.“
Berlin, den 11. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)

VBB + Tarife: Neue Fahrpreise im VBB ab 1. Januar 2016

http://www.vbb.de/de/article/presse/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2016/304182.html

Zum 1. Januar 2016 wird der #VBB-Tarif in Berlin und Brandenburg angepasst. Die #Fahrpreise #steigen um durchschnittlich 1,84 Prozent und damit deutlich geringer als im Vorjahr (2015: 2,3%). Neu im VBB-Tarif: Das VBB-Freizeit-Ticket können künftig auch Besitzer von Monatskarten für Auszubildende und Schüler erwerben. Die Anerkennung von VBB-Fahrausweisen in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn zwischen Potsdam und Cottbus sowie zwischen Berlin und Prenzlau wird fortgeführt.

 

Neu:

Das VBB-Freizeit-Ticket können auch Monatskarten-Nutzer erwerben. Neben den VBB-Jahreskarten, dem VBB-Abonnement für Auszubildende und Schüler oder dem VBB-Schüler-Fahrausweis gilt ab 1. Januar 2016 auch die Monatskarte für Auszubildende und Schüler als Nachweis zum Erwerb und zur Nutzung. Der Preis des VBB-Freizeit-Tickets von monatlich 15,00 Euro bleibt unverändert.

 

Unverändert bleiben die Preise für

Berlin

  • 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke
  • Einzelfahrausweise AB
  • 4-Fahrten-Karte AB
  • Einzelfahrausweise ABC
  • Monatskarte Fahrrad AB

Potsdam

  • Kurzstrecken, Einzelfahrausweise, Tageskarten und Kleingruppen-Tageskarten AB, BC und ABC

Kreisfreie Städte im Land Brandenburg

  • Monatskarten VBB-Umweltkarte/Auszubildende und Schüler/8 und 9-Uhr-Karten/Fahrrad für Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg a.d.H. – jeweils AB, BC, ABC (auch Abonnements mit monatlicher und jährlicher Abbuchung)

Landkreise im Land Brandenburg

  • Einzelfahrausweise und Tageskarten für die
    Orte mit Stadtlinienverkehr
  • Einzelfahrausweise und Tageskarten im Lokaltarif
    (für Fahrten bis 25 Kilometer)
  • Tageskarte VBB-Gesamtnetz
  • Einzelfahrausweise und Tageskarten Fahrrad
    für das VBB-Gesamtnetz

 

Es ändern sich die Preise für

Tarifbeispiele Berlin

Preis ab 1.1. 2016

Preis seit 1.1.2015

Kurzstrecke

1,70 Euro

1,60 Euro

Tageskarte AB

7,00 Euro

6,90 Euro

Kleingruppen-Tageskarte AB

17,30 Euro

16,90 Euro

Einzelfahrausweis Fahrrad AB

1,90 Euro

1,80 Euro

Einzelfahrausweis Fahrrad ABC

2,50 Euro

2,40 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte AB

81,00 Euro

79,50 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

99,90 Euro

98,50 Euro

Abo VBB-Umweltkarte AB (mtl. Abbuchung)

761 Euro

740 Euro

Abo VBB-Umweltkarte AB (jährliche Abbuchung)

728 Euro

707 Euro

Jahreskarte VBB-Umweltkarte AB (Barzahlung)

761 Euro

740 Euro

Schülerticket AB

29,50 Euro

29,00 Euro

Abo Schülerticket AB

275 Euro

270 Euro

Geschwisterkarte AB

18,00 Euro

17,50 Euro

Abo Geschwisterkarte AB

170 Euro

166 Euro

Azubi AB

57 Euro

56 Euro

Abo Azubi AB

534 Euro

524 Euro

 

 

 

Tarifbeispiele Land Brandenburg

Preis ab 1.1. 2016

Preis seit 1.1.2015

Einzelfahrausweis Regeltarif:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Cottbus AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Einzelfahrausweise Fahrrad:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Cottbus AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Die komplette Übersicht der Fahrpreisanpassungen ab dem 1. Januar 2016 finden Sie in der Anlage.

Umgang mit Fahrausweisen des alten Tarifs

Fahrausweise des alten Tarifs verlieren nicht sofort ihre Gültigkeit. Noch nicht entwertete Fahrscheine zum alten Preis können noch bis einschließlich 14. Januar 2016 für Fahrten genutzt werden.

Danach können Fahrausweise, bei denen der Fahrpreis angepasst wurde, bis zum 31. Mai 2016 gegen Zahlung des Differenzbetrages umgetauscht werden. Diese Fahrausweise können bei den unternehmenseigenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, bei denen die Fahrausweise erworben wurden, umgetauscht werden.

Bei bereits abgeschlossenen Abonnements mit jährlicher Abbuchung sowie den Jahreskarten in Barzahlung erfolgt nachträglich keine Anpassung, sie gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter. Bei Abonnements mit monatlicher Abbuchung wird die monatliche Abbuchungsrate angepasst.

Fahrausweise, bei denen sich der Fahrpreis nicht geändert hat, können natürlich weiter genutzt, z.B. die 4-Fahrten-Karte Berlin AB oder der Einzelfahrausweis Potsdam AB und Berlin AB.

Tarifbroschüren 2016

Zur Information über den aktuellen Tarif (Stand 1. Januar 2016) hat der VBB die Broschüren und Faltblätter „Der VBB-Tarif“, „Der VBB-Tarif kurz & bündig“, „Der VBB-Tarif kurz & bündig in leichter Sprache“, „Reisen nach Polen“, „VBB-Abo 65plus. Unendlich mobil.“, „Mitnahme von Fahrrädern“ und „Mobilitätsticket Brandenburg“ erstellt. Alle Broschüren sind kostenfrei und bei den Verkehrsunternehmen und im VBB-Infocenter in Berlin erhältlich und können auch im Internet unter VBB.de/Tarifbroschueren.de als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Erstmalig erschienen ist die Broschüre „Der VBB-Tarif kurz & bündig in leichter Sprache“, in der alle Texte vereinfacht und leicht verständlich formuliert wurden. „Leichte Sprache“ ist eine speziell geregelte Form der schriftlichen und mündlichen Kommunikation, die das Verstehen erleichtert und damit, zum Beispiel für Menschen mit Lernschwierigkeiten aber auch für Migrantinnen und Migranten für die Deutsch eine Fremdsprache ist, einen Beitrag zur Barrierefreiheit leistet.

BVG schaltet Lesegeräte für die Fahrcard ab Seit 2012 gibt es in Berlin die elektronisch lesbare VBB-Fahrcard im Scheckkartenformat, besonders oft wurde sie als Monatskarte ausgegeben. , aus rbb-online.de

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/12/bvg-schaltet-technik-fuer-elektronische-fahrkarte-aus.html

Seit 2012 gibt es in Berlin die elektronisch lesbare #VBB-Fahrcard im Scheckkartenformat, besonders oft wurde sie als Monatskarte ausgegeben. In 900 Bussen stellte die BVG dafür #Lesegeräte auf – nun werden die Geräte jedoch wieder außer Betrieb genommen. Ein Test hat ergeben: Das Ticket speichert ein #Bewegungsprofil des Fahrgastes.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schalten derzeit fest installierte Lesegeräte in Bussen ab, mit denen bisher elektronische Fahrkarten kontrolliert wurden. Das teilte Unternehmenssprecher Markus Falkner am Dienstag rbb online mit. Zuvor war bekannt geworden, dass diese Geräte Bewegungsprofile der Fahrgäste aufzeichnen.

Falkner zufolge sind die Lesegeräte aktuell in 900 von insgesamt 1.300 Bussen installiert. Derzeit nehme die BVG die Geräte außer Betrieb. Dies könne wegen der großen Zahl an Fahrzeugen allerdings noch …

Tarife: VBB-Tarifanerkennung im Fernverkehr wird fortgesetzt, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-tarifanerkennung-im-fernverkehr-wird-fortgesetzt/291789.html

Die #Anerkennung von #VBB-Fahrausweisen in den #Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn zwischen #Potsdam und #Cottbus sowie zwischen #Berlin und #Prenzlau wird auch im Fahrplan 2016 fortgeführt. Zwischen Potsdam und Cottbus werden neu die Intercity 2 Züge eingesetzt. Zwischen Berlin und Prenzlau werden im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt-Halle/Leipzig einzelne Intercity-Züge durch ICE-Züge ersetzt. Auch bei diesen Verbindungen werden die VBB-Fahrausweise anerkannt, so dass weiterhin etwa stündliche Fahrtmöglichkeiten mit Regional- und Fernverkehrszügen zwischen Berlin und Prenzlau mit dem Verbundtarif bestehen.

Die konkreten Züge und die wichtigsten Tarifbedingungen können dem angehängten Plakat entnommen werden.

Tarife + VBB: Die Fahrscheine, bitte!, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten. Die S-Bahn Berlin hat bis zu dem vorgegebenen Termin nicht geant-wortet. Die Antwort der BVG ist dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt worden. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Fahrgäste im VBB haben in den letzten 2 Jahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrich-tet, welches durch Nachzeigen eines gültigen Fahrscheins verringert wurde? Bitte nach Monaten aufschlüsseln.
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Fahr-gäste, die in den letzten zwei Jahren ein erhöhtes Beförde-rungsentgelt entrichtet haben, welches durch Nachzeigen eines gültigen Fahrscheins verringert wurde:

Frage 2: Wie viele Fahrgäste wurden in der Zeit zwi-schen 03:00 und 06:00 Uhr mit ungültigen Tageskarten des Vortages angetroffen und wie oft wurde hier ein er-höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Bitte auch hier den Zeitraum der letzten 2 Jahre nach Monaten aufgeschlüs-selt darstellen.
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Laut VBB1-Tarifbestimmungen gelten Tageskarten ab Entwertung bzw. mit aufgedrucktem Datum ganztätig bis 03:00 Uhr des Folgetags. Bei der Kontrolle wird le-diglich eine zeitliche Ungültigkeit der Tageskarte regis-triert. Eine Eingrenzung auf den Zeitraum von 03:00 bis 06:00 Uhr ist aus technischen Gründen nicht möglich.“
1 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Frage 3: Wie viele Fahrgäste im Besitze eines gültigen Einzelfahrscheins wurden zu einem erhöhten Beförde-rungsentgelt aufgefordert, weil bei der Kontrolle des Fahrscheins ein Richtungswechsel während der angetre-tenen Fahrt erfolgreich unterstellt wurde. Bitte auch hier die Angaben der letzten 2 Kalenderjahre nach Monaten aufgeschlüsselt darstellen.
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Gemäß den VBB-Tarifbestimmungen sind Rund- und Rückfahrten mit Einzelfahrausweisen ausgeschlos-sen. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Aus-gangspunkt auf derselben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg zum Ausgangspunkt, zu einem diesem na-hengelegenen Punkt oder zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können, führen.

Frage 4: Für den Fall das die in den Fragen 1 bis 3 genannten
Fälle detailliert erfasst werden, bitte die Erfassungskategorien
insgesamt auflisten, die im Zuge der
Erhebung von erhöhtem Beförderungsentgelt verwendet
wurden.
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Bei der Fahrausweiskontrolle wird jede beanstandete
Fahrausweisart mit dem entsprechenden Beanstandungsgrund
erfasst. Für den Einzelfahrausweis sind zum Beispiel
folgende Beanstandungsgründe hinterlegt:
zeitliche Ungültigkeit
Fahrausweis nicht entwertet
Stempel unleserlich
Fahrausweis mehrfach entwertet
Rückfahrt/Rundfahrt
Fahrausweis zerrissen
Fälschung
räumliche Ungültigkeit
alter Tarif
Manipulation
Fahrausweis Entwertung nach Aufruf

Frage 5: Ist es möglich, in Zukunft die in Frage 1 bis 3
genannten Kriterien einzeln zu erfassen, wenn nein warum
nicht?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Erfassung von Beanstandungsgründen je Fahrausweisart
ist vom Grundsatz möglich, und wird auch seit
Jahren praktiziert. Eine uhrzeitliche Erfassung ist programmtechnisch
nicht möglich und derzeit auch nicht
geplant.“
Berlin, den 13. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2015)

Tarife + VBB: Neue Fahrpreise im VBB ab 1. Januar 2016 Preissteigerung um durchschnittlich 1,84 Prozent, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/presse/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2016/232505.html Zum 1. Januar 2016 wird es im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) eine Tarifanpassung um durchschnittlich 1,84 Prozent geben. Das hat der Aufsichtsrat des VBB in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Anpassungsrate ist an eine Indexberechnung gekoppelt, die die Verbraucherpreise und die Kostenentwicklung für Strom und Kraftstoffe der vergangenen fünf Jahre berücksichtigt. Neu: Das VBB-Freizeit-Ticket können künftig auch Besitzer von Monatskarten für Auszubildende und Schüler erwerben. Aufgrund des Indexverfahrens fällt die neue Tarifanpassung mit 1,84 Prozent deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Es ist der niedrigste Wert seit Start des gemeinsamen Verbundtarifs im April 1999. Die Tarifanpassung ist notwendig, um den leistungsfähigen und attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr in Berlin und Brandenburg zu sichern und weiter zu verbessern. Die letzte Tarifanpassung im VBB gab es zum 1. Januar 2015. Für die wichtigsten Fahrausweise im VBB wirkt sich die Preisanpassung ab 1. Januar 2016 wie folgt aus: Unverändert bleiben die Preise für Berlin 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke Einzelfahrausweise AB 4-Fahrten-Karte AB Einzelfahrausweise ABC Monatskarte Fahrrad AB Potsdam Kurzstrecken, Einzelfahrausweise, Tageskarten und Kleingruppen-Tageskarten AB, BC und ABC Kreisfreie Städte im Land Brandenburg Monatskarten VBB-Umweltkarte/Auszubildende und Schüler/8 und 9-Uhr-Karten/Fahrrad für Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg a.d.H. – jeweils AB, BC, ABC (auch Abonnements mit monatlicher und jährlicher Abbuchung) Landkreise im Land Brandenburg Einzelfahrausweise und Tageskarten für die Orte mit Stadtlinienverkehr Einzelfahrausweise und Tageskarten im Lokaltarif (für Fahrten bis 25 Kilometer) Tageskarte VBB-Gesamtnetz Einzelfahrausweise und Tageskarten Fahrrad für das VBB-Gesamtnetz Es ändern sich die Preise für Tarifbeispiele Berlin Preis ab 1.1. 2016 Preis seit 1.1.2015 Kurzstrecke 1,70 Euro 1,60 Euro Tageskarte AB 7,00 Euro 6,90 Euro Kleingruppen-Tageskarte AB 17,30 Euro 16,90 Euro Einzelfahrausweis Fahrrad AB 1,90 Euro 1,80 Euro Einzelfahrausweis Fahrrad ABC 2,50 Euro 2,40 Euro Monatskarte VBB-Umweltkarte AB 81,00 Euro 79,50 Euro Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC 99,90 Euro 98,50 Euro Abo VBB-Umweltkarte AB (mtl. Abbuchung) 761 Euro 740 Euro Abo VBB-Umweltkarte AB (jährliche Abbuchung) 728 Euro 707 Euro Jahreskarte VBB-Umweltkarte AB (Barzahlung) 761 Euro 740 Euro Schülerticket AB 29,50 Euro 29,00 Euro Abo Schülerticket AB 275 Euro 270 Euro Geschwisterkarte AB 18,00 Euro 17,50 Euro Abo Geschwisterkarte AB 170 Euro 166 Euro Azubi AB 57 Euro 56 Euro Abo Azubi AB 534 Euro 524 Euro Tarifbeispiele Land Brandenburg Preis ab 1.1. 2016 Preis seit 1.1.2015 Einzelfahrausweis Regeltarif: Brandenburg an der Havel AB 1,60 Euro 1,50 Euro Frankfurt (Oder) AB 1,60 Euro 1,50 Euro Cottbus AB 1,60 Euro 1,50 Euro Einzelfahrausweise Fahrrad: Brandenburg an der Havel AB 1,20 Euro 1,10 Euro Frankfurt (Oder) AB 1,20 Euro 1,10 Euro Cottbus AB 1,20 Euro 1,10 Euro Neu: Das VBB-Freizeit-Ticket können auch Monatskarten-Nutzer erwerben. Neben den VBB-Jahreskarten, dem VBB-Abonnement für Auszubildende und Schüler oder dem VBB-Schüler-Fahrausweis gilt ab 1. Januar 2016 auch die Monatskarte für Auszubildende und Schüler als Nachweis zum Erwerb und zur Nutzung. Der Preis des VBB-Freizeit-Tickets von monatlich 15,00 Euro bleibt unverändert. Abonnements mit jährlicher Abbuchung gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter. Die komplette Übersicht der Fahrpreisanpassungen ab dem 1. Januar 2016 finden Sie in der Anlage.
Source: BerlinVerkehr

Tarife + VBB: Öffentliche Verkehrsmittel in Berlin Fahrpreiserhöhungen bei BVG und S-Bahn fallen gering aus, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/oeffentliche-verkehrsmittel-in-berlin-fahrpreiserhoehungen-bei-bvg-und-s-bahn-fallen-gering-aus-,10809148,31787518.html Alle Jahre wieder: Zum 1. Januar 2016 sollen die #Fahrpreise des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg #steigen. Nun wurden weitere Details bekannt. Doch nicht jeder Fahrgast muss künftig mehr Geld zahlen. Jede Fahrpreiserhöhung ist unangenehm. Doch es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die nächste Anhebung der Nahverkehrstarife in Berlin und Brandenburg verhältnismäßig gering ausfallen wird. Es gilt als so gut wie sicher, dass die Preise bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der S-Bahn und den anderen Unternehmen zum 1. Januar 2016 im Schnitt um rund 1,9 Prozent steigen werden. Bei der jüngsten Verteuerung zu Beginn dieses Jahres waren es 2,3 Prozent. Nun wurden weitere Details der Tarifpläne bekannt. Nach Informationen der Berliner Zeitung steigt der Monatspreis der Schülerkarte im Januar vermutlich von 29 auf …
Source: BerlinVerkehr

Tarife: DBV: Geplante VBB-Fahrpreiserhöhungen zum 1.1.2016 sind nicht vermittelbar

Wie nicht anders zu erwarten, sollen zum 1. Januar 2016 die #Fahrpreise im Gebiet des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) #steigen. Der #DBV hätte nichts dagegen, wenn sie sich im Rahmen der üblichen #Preissteigerungen bewegen würden oder ihnen eine deutliche #Verkehrsausweitung gegenüberstünde. Im Durchschnitt soll laut Berliner Zeitung vom heutigen Tage beispielsweise die Monatskarte „Berlin AB“ statt 79,50 € ab 1.1.2016 81 € kosten. Natürlich sind die Preiserhöhungen an sich für den Einzelnen in der Regel verschmerzbar. Doch die ständigen Erhöhungen, die immer deutlich über den Inflationsraten liegen, signalisieren: die Politik zieht sich aus der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs zurück und überlässt die Probleme den Verkehrsunternehmen und den Fahrgästen. So sind laut Statistischem Bundesamt die Verbraucherpreise 2014 im Vergleich zu 2013 um 0,9 im Durchschnitt gestiegen. Im Jahresvergleich 2013 zu 2012 waren es 1,5 Prozent. Für den Verkehrsbereich betrug die Veränderung 2014 zu 2013 sogar minus 0,2 Prozent. Natürlich brauchen die Verkehrsunternehmen eine verlässliche finanzielle Ausstattung. Die muss aber durch den jeweiligen Eigentümer und die Fahrgäste erbracht werden. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. In Brandenburg ist die Summe, die die kommunalen Verkehrsunternehmen für ihre Straßenbahn- und Busbetriebe erhalten, gedeckelt. Lohnerhöhungen und steigende Instandhaltungskosten können nur über steigende Fahrpreise gegenfinanziert werden. In Berlin ist die BVG chronisch unterfinanziert, es herrscht ein Mangel an Personal und Fahrzeugen. Die letzte, spürbare Verbesserung sind die Taktverdichtungen auf vielen Berliner U-Bahn-Linien. Der Ausbau des Straßenbahnnetzes kommt nur in Trippelschritten voran und selbst die einfachsten Maßnahmen zur Beschleunigung des Bus- und Straßenbahnverkehrs (z. B. Vorrangschaltungen) werden nicht umgesetzt, weil der politische Wille fehlt. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Als „Lobby der Bahnkunden“ versteht sich der Deutsche Bahnkunden-Verband. Dabei vertritt der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein sowohl die Interessen von Fahrgästen im Nahverkehr, von Reisenden im Fernverkehr und Kunden im Güterverkehr. 1990 in Berlin gegründet, hat der bundesweit tätige Dachverband heute über 7.500 Mitglieder. Sie sind in Landesverbänden organisiert, die sich wiederum in Regionalverbände, Vereine und Initiativen untergliedern. Parteipolitisch neutral und auch ansonsten unabhängig beschäftigen sich die ehrenamtlichen DBV-Mitglieder mit Themen wie Mobilität auf der Schiene, Infrastruktur, Finanzierung und barrierefreies Reisen. Neben der Interessenvertretung von Bahnkunden erarbeitet der DBV auch alternative Verkehrsmodelle, Verbindungen und gesetzliche Regelungen. Eines der Ziele des Verbraucherschutzvereins ist die Verbesserung des Kundenservices bei der Deutschen Bahn AG. Daneben widmen sich die DBV-Landesverbände der „Bewahrung von eisenbahngeschichtlichen Werten“ und zeichnen Personen bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr