Tarife + Regionalverkehr: STADT-LAND-MEER-TICKET auf den Linien RE2, RE3 und RE5 Gemeinsames Aktionsangebot von DB Regio Nordost und ODEG, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/stadt-land-meer-ticket-auf-den-linien-re2-re3-und-re5/477553.html

Die #ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH und die #DB Regio Nordost bieten ab kommenden Sonntag, den 12. Juni 2016 mit dem #STADT-LAND-MEER-TICKET ein gemeinsames,  rabattiertes #Aktionsangebot auf den Linien #RE2 (Berlin <> Wismar), #RE3 (Berlin <> Stralsund) und #RE5 (Berlin <> Rostock/Stralsund) an. Die Fahrgäste können das #Ticket für beide Richtungen nutzen, es gilt sowohl von der #Küste nach Berlin, als auch für die Strecken von Berlin in den Norden.

Das STADT-LAND-MEER-TICKET kostet nur 27 Euro für die einfache Fahrt bzw. 43 Euro für die Hin- und Rückfahrt. Neben dem günstigen Ticketpreis bietet das Angebot einen weiteren ganz besonderen Vorteil: Das Ticket gilt zwei Tage pro Richtung! Somit sind Zwischenstopps nach dem Hop-on Hop-off Prinzip an den vielen schönen ländlichen Stationen auf den oben genannten Linien zwischen Küste und Hauptstadt einfach möglich.

Besondere Highlights für Reisende aus beiden Richtungen sind hier sicherlich die mecklenburgische Landeshauptstadt Schwerin mit ihrem imposanten Schloss, oder auch Waren an Deutschlands größtem Binnensee, der schönen Müritz.

Für den Antritt der Rückfahrt können sich die Fahrgäste dann sogar einen ganzen Monat nach dem Antrittsdatum der Hinfahrt Zeit lassen. Mehr Freiheit geht nicht. Und: weil Kinder und Enkel bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitfahren, ist das Angebot perfekt für einen Familienurlaub!

„Berlin liegt am Meer! Wismar, Rostock und Stralsund sind aus Berlin ohne Umstieg in nur drei Stunden durch unsere täglichen Verbindungen erreichbar. Aber auch die herrliche Landschaft zwischen Küste und Hauptstadt lädt zum Verweilen ein. Durch die Zwischenstopp-Option unseres neuen Ticketangebotes kann die Region noch einfacher erkundet werden. Weiterhin haben natürlich auch die Menschen aus dem Norden Mecklenburg-Vorpommerns einen Grund mehr Berlin zu besuchen, denn einfacher und flexibler kann man sich zwischen beiden Orten nicht bewegen. Wir freuen uns, unseren Fahrgästen diesen neuen und besonderen Service anbieten zu können. Sowohl die Stadt, als auch das Land und das Meer sind auf schnellstem und mühelosestem Wege gemeinsam erreichbar“, unterstreicht Arnulf Schuchmann, Geschäftsführer und Sprecher der ODEG, die Besonderheiten des Aktion-Angebotes.

Renado Kropp, Leiter Marketing bei DB Regio Nordost, ergänzt: "Auch wir freuen uns, bei den durchgehenden länderüberschreitenden Verkehren mit einem gezielt auf diesen Markt ausgerichteten Tarifangebot bei unseren Kunden zu punkten. Ohne zeitliche Einschränkungen kann jedermann flexibel alle Züge der drei  RE-Linien nutzen. Familien reisen dabei besonders günstig, da sogenannte Familienkinder bis 14 Jahre mit Ihren Großeltern bzw. Eltern kostenlos mitfahren können."

Erhältlich ist das Ticket online auf bahn.de, über die Reiseauskunft, an Fahrausweisautomaten und in Reisezentren sowie beim Kundenbetreuer im Zug für nur 2 Euro Aufschlag.

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Mit dem Kulturzug in die Kulturhauptstadt 2016 Direktverbindung Berlin – Breslau – Berlin gestartet, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/11194504/Kulturzug_Berlin_Breslau.html?start=0&itemsPerPage=20

Mit dem #Kulturzug in die #Kulturhauptstadt 2016 Direktverbindung Berlin – #Breslau – Berlin gestartet

Die südwestpolnische Metropole Breslau (#Wrocław) ist im Jahr 2016 europäische Kulturhauptstadt. Die Stadt präsentiert sich mit zahlreichen Konzerten, Kunstaktionen, Konferenzen und weiteren vielfältigen Veranstaltungen. Für Besucherinnen und Besucher aus Berlin und Brandenburg besteht mit dem neu eingerichteten Kulturzug nun eine bequeme, direkte und umweltfreundliche Schienenverbindung. Der Kulturzug fährt ab 30. April bis in den September jeweils an den Wochenenden zwischen Berlin und Breslau. Der Fahrpreis beträgt für eine einfache Fahrt 19.- Euro (Hin- und Rückfahrt 38.- Euro). Die Fahrpläne für den Kulturzug sind online in der Fahrinfo unter VBB.de und Bahn.de und in der VBB-App Bus&Bahn für Smartphones abrufbar.


Der erste direkt verkehrende Kulturzug von Berlin nach Breslau wurde am Morgen am Bahnhof Berlin Ostkreuz feierlich verabschiedet. Der Botschafter der Republik Polen, S.E. Jerzy Józef Margański, Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider, Berlins Verkehrssenator Andreas Geisel, Staatssekretärin Hella Dunger-Löper, Europabeauftragte des Landes Berlin, VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel, DB-Konzernbevollmächtigter Alexander Kaczmarek und Dr. Volker Hassemer von der Stiftung Zukunft Berlin begrüßten die Einrichtung des Kulturzugs als weiteren Schritt zur Verbesserung der Bahnverbindungen zwischen Deutschland und Polen. Grenzüberschreitende, attraktive und verlässliche Bahnverbindungen sind für die Entwicklung im gemeinsamen Europa unabdingbar. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans berücksichtigt diese wichtigen Fernverkehrsverbindungen bisher nicht ausreichend.

 

Viereinhalb Stunden Fahrzeit
Der Kulturzug startet jeden Samstag und Sonntag und zusätzlich am 5. Mai (Himmelfahrt) und 16. Mai (Pfingstmontag) morgens in Berlin-Lichtenberg und trifft gegen 13 Uhr in Breslau ein. Am Samstagabend und Sonntagnachmittag fährt der Kulturzug ab Breslau wieder zurück in Richtung Berlin. Eingesetzt werden die Triebwagen der Baureihe 628, die sowohl in Deutschland als auch in Polen zugelassen sind. In Deutschland ist die DB Regio AG der Vertragsführer, in Polen die Koleje Dolnośląskie S.A. (Niederschlesische Eisenbahn).


Kultur an Bord
Im Austausch mit den polnischen Partnern wird es während der Fahrt des Kulturzugs wechselnde Kulturangebote geben. Von April bis September werden Lesungen und Gespräche mit verschiedenen Autoren stattfinden, die sich mit den Beziehungen zwischen Breslau und Berlin auseinandersetzen. Reisende kommen ins Gespräch, erinnern sich und tauschen sich aus. „Reisezeit ist auch Lesezeit“ – deshalb wird der Kulturzug von einer mobilen Bibliothek begleitet. Reisende können sich auf der Fahrt durch die Ausleihe von Breslau-Krimis, Büchern, die sich mit der Geschichte der europäischen Nachbarn beschäftigen, bis hin zu Stadtführern einstimmen und die Zeit vertreiben. Wer reist schon gerne alleine? Im Kulturzug reisen die Gäste immer in bester Gesellschaft. Es sind berühmte Persönlichkeiten – darunter zahlreiche Nobelpreisträger – die sie auf Plakaten und Kopfstützenbezügen entdecken. Hans Poelzig, August Borsig, Clara Immerwahr oder Jerzy Grotowski sind dabei und verweisen gleichzeitig auf die Ausstellung, „Breslau/Wrocław. Gesichter einer Stadt. Oblicza miasta“, die ab Sommer in Berlin und anschließend in Breslau zu sehen sein wird.


#Einzelfahrt 19 Euro – gültig auch für Busse und Bahnen in Breslau
Der #Fahrpreis beträgt für eine einfache Fahrt 19.- Euro (Hin- und Rückfahrt 38.- Euro). Das Ticket kann bei den Verkaufsstellen der DB und der Koleje Dolnośląskie (Niederschlesische Eisenbahn), an den Automaten der DB oder im Internet auf https://www.dbregio-shop.de/erworben werden. Auch der Ticketkauf bei den Zugbegleitern im Zug ist möglich. Kinder bis ein schließlich 5 Jahren können unentgeltlich mitfahren. Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht möglich. Die eingesetzten Fahrzeuge sind leider nicht barrierefrei. Sitzplätze können ab einer Gruppengröße von  20 Personen über den Kundendialog DB Regio Nordost mindestens 5 Arbeitstage im voraus per Mail unter grus.nordost@deutschebahn.com reserviert werden. Die Fahrkarten für den Kulturzug werden zusätzlich auch bei den Bussen und Straßenbahnen der MPK Wrocław im Breslauer Stadtverkehr als Tageskarte anerkannt. Tickets nach Breslau gelten an dem jeweiligen Wochenende der Nutzung (bis Sonntag 24:00 Uhr). Tickets nach Berlin gelten am Tag der Abfahrt ganztägig.


Breslau-Berlin 2016. Europäische Nachbarn
Im Jahr 2016 wird auch das 25-jährige Jubiläum des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags und der Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Warschau gefeiert. Die Stiftung Zukunft Berlin hat dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit der Kulturhauptstadt Breslau und vielen Partnern aus Kultur, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sport auf die Beziehungen der beiden Städte aufmerksam zu machen. Die Initiative Breslau-Berlin 2016. Europäische Nachbarn lädt ein zu der interaktiven Installation LUNETA, den In Between Festivals, Ausstellungen, Clubnächten, Konzerten, Filmen und vielem mehr. Der Kulturzug ist ein zentraler Bestandteil des Programms.

Weitere Informationen zum Kulturzug unter www.vbb.de und www.bahn.de, das Kulturprogramm in Breslau finden Sie unter www.breslau.berlin oder www.wroclaw.berlin.

Tarife + Bahnhöfe: Umzug der Verkaufsstelle am Bahnhof Zoologischer Garten Am 29. April ist der letzte Öffnungstag für Anfragen zum Abonnement, aus DB

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2016/056_kundenzentrum_zoo.htm

Wegen #Umbauarbeiten für die Umgestaltung des gesamten Bahnhofs #Zoologischer Garten zieht das DB #Reisezentrum am 29. April in einen #Container um. Diesen finden Sie auf der Höhe des Fahrradverleihs in der Nähe der Bundespolizeiwache Zoo. Dort haben Sie weiterhin die Möglichkeit Fahrkarten zu kaufen und sich zu informieren.

Ausschließlich Anliegen zum #Abonnement können nicht mehr direkt an diesem Bahnhof bearbeitet werden, da das #Kundenzentrum der #S-Bahn wegen der Umbaumaßnahmen geschlossen wird. Für Fragen bezüglich eines Abonnements wenden Sie sich gern an unsere Kundenzentren zum Beispiel Berlin Hauptbahnhof oder Friedrichstraße oder Alexanderplatz.

Zu allen Kundenzentren und Verkaufstellen der S-Bahn

 

Umbauarbeiten am Bahnhof Zoologischer Garten bis voraussichtlich 2018

Die Neugestaltung des Bahnhofs betrifft vor allem das Empfangsgebäude. Im Gegensatz zu den alten, voneinander getrennten Hallen soll mit der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes eine offene Atmosphäre durch die Verbindung von großflächigen Räumen entstehen. Die Arbeiten werden voraussichtlich 2018 abgeschlossen sein.

BVG + Bahnhöfe: Neue Anlaufstellen für Kunden und Musiker Die Berliner Verkehrsbetriebe sanieren seit dem vergangenen Jahr umfangreich den U-Bahnhof Rathaus Steglitz., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1972

Die Berliner Verkehrsbetriebe sanieren seit dem vergangenen Jahr umfangreich
den #U-Bahnhof Rathaus #Steglitz. Damit die Arbeiten immer weiter voran
schreiten können, ist es notwendig, dass das dort befindliche #Kundenzentrum
und die #Musikgenehmigungsstelle für den Zeitraum der Sanierung umziehen.
Somit können Musikgenehmigungen letztmalig am morgigen Mittwoch, den
13. April 2016, in Steglitz beantragt werden.
Ab dem 20. April 2016 wird die Musikgenehmigungsstelle in die Verkaufsstelle
im #U-Bahnhof #Leopoldplatz ziehen und dort einen Schalter besetzen. Die Genehmigungsstelle
befindet sich auf der #Bahnsteigebene #U6 in Richtung Alt-
Mariendorf. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Genehmigungen werden
mittwochs von 7:00 bis 11:00 Uhr ausgestellt.
Kunden erhalten ab dem 20. April 2016 den gewohnten Service und #Fahrausweise
im #Einkaufszentrum#Das Schloss“, im 1. OG auf der linken Seite.
(Haupteingang Schloßstraße) Die Öffnungszeiten sind von 8:30 bis 20:00 Uhr
(Montag bis Sonnabend).
Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten zieht die Musikgenehmigungsstelle
wieder zurück nach Steglitz in das dort neu eröffnete Kundenzentrum.

Bahnverkehr + Tarife: Der IRE Berlin–Hamburg feiert zweiten Geburtstag Das Geschenk am 14. April: Einer zahlt — zwei fahren, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/11103150/Zwei_Jahre_IRE_Berlin_Hamburg.html

Am 14. April 2014 startete der erste #IRE Berlin–Hamburg in Richtung Hansestadt #Hamburg. In den letzten zwei Jahren stieg die Nachfrage nach der günstigen Zugverbindung zwischen den beiden Metropolen stetig an. Jetzt ist es an der Zeit für ein kleines Dankeschön.

Am Donnerstag, 14. April 2016, dem zweiten Geburtstag des IRE Berlin–Hamburg kann jeder Fahrgast mit einem gültigen #Ticket eine weitere Person #gratis mitnehmen.

Die Tickets können wie gewohnt an den bekannten Verkaufsstellen der Bahn erworben werden. Der Mitfahrer sollte die gesamte Strecke vom Ticketinhaber begleitet werden.

Diese Aktion gilt nur am Donnerstag, 14. April 2016.

Details zur Aktion, den Tickets und den vier täglichen Verbindungen gibt es unter: bahn.de/berlin-hamburg.

Tarife: Schwarzfahrer im ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekenn-zeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Inwiefern hat der Senat Kenntnis darüber, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt, nicht autorisierte Fahrkartenkontrolleure, im Namen der Berliner Verkehrsbetriebe unberechtigter Weise ein er-höhtes Beförderungsendgelt von „#Schwarzfahrern“ kas-sieren und wenn ja, wie viele Fälle sind dem Senat be-kannt?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In den letzten zehn Jahren wurde in unregelmäßigen Abständen in der Presse über ´Falsche Kontrollen´ berich-tet. Der BVG AöR sind solche Fälle durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden nicht gemeldet worden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Der S-Bahn liegt diesbezüglich nur ein Fall vor, wo ein geistig verwirrter Mann durch die Fahrausweiskon-trolleure und die Bundespolizei festgestellt worden ist.“
Frage 2: Welche Maßnahmen wird der Senat ergrei-fen, um solche Fälle in der Zukunft möglichst zu vermei-den?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG AöR weist ihre Fahrgäste darauf hin, dass #Fahrausweisprüfer sich grundsätzlich mit einem #Berechtigungsausweis im Checkkartenformat legitimieren müs-sen. Auf diesem Berechtigungsausweis werden ein Licht-bild, eine Dienstausweisnummer und die Gültigkeit (von/bis) ausgewiesen. Berechtigungsausweise des im Auftrag der BVG AöR tätigen Dienstleisters, tragen zu-sätzlich den Aufdruck ´Im Auftrag der BVG´.
Weiterhin erhält der Fahrgast für jede geleistete Zah-lung eine Quittung die ihn zur Beendigung der Fahrt im gleichen Verkehrsmittel (ohne Umsteigen) berechtigt.
Die BVG AöR bittet ihre Fahrgäste, im Falle eines Verdachts von ´Falschen Kontrolleuren´ im U-Bahn-bereich die nächste Notrufsäule aufzusuchen und den Vorfall zu melden. In der Tram oder im Bus bittet die BVG, dem Fahrer Bescheid zu geben. Weiterhin ist die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Das eingesetzte Kontroll- und Sicherheitspersonal wurde erneut sensibilisiert.“
Frage 3: Wie viele Schwarzfahrer wurden im Jahr 2015 in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin festge-stellt und wie hoch war die Einnahme aus dadurch resul-tierenden Busgeldern?
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat 2015 bei Fahrscheinkontrollen rund 327 Tsd. Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Die Einnahmen daraus beliefen sich auf rund 7,2 Mio. EUR.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn wurden im Jahr 2015 insgesamt 340.058 Fahrgäste ohne einen gültigen Fahrausweis fest-gestellt und insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem Inkas-sounternehmen erlöst.“
Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffer an unentdeckten Schwarzfahrern bei BVG und S-Bahn Berlin im Jahr 2015 ein?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstel-len, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Dazu liegen der S-Bahn keine statistischen Erhebun-gen bzw. Kalkulationen vor.“
Frage 5: Gibt es ein Konzept des Senats, eine geänder-te Form der Kontrolle von Fahrscheinen in Berlin zu etablieren, um die Entdeckung von Schwarzfahrern noch effizienter zu gestalten, beispielsweise in Form von Ein-lasskontrollen an Bahnhöfen, die nur ein Betreten mit gültigem Fahrschein ermöglichen?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG AöR plant keine Änderungen an der beste-henden Kontrollpraxis.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Ein Bahnsteigsperren-System hat aus Sicht der S-Bahn in Berlin mehr Nach- als Vorteile. Ein offenes Sys-tem ist in jedem Fall deutlich kundenfreundlicher, da der Zu- und Abgang jederzeit problemlos möglich ist. Neben den hohen Investitions- bzw. Wartungskosten gibt es auch andere negative Einflüsse. So werden z.B. Kundenströme verlangsamt oder Bahnsteigräumungen im Gefahrenfall verzögert, größere Gepäckstücke oder Kinderwagen sind nur mit Schwierigkeiten durch die Sperre zu transportie-ren, kurzfristige Bahnsteig- oder Gleiswechsel sind nur schwer bzw. kaum möglich, da Fahrausweise bereits entwertet wurden. Es muss zusätzliches Personal bei technischen Störungen oder Kontrollen vorgehalten wer-den. Ein Vorteil besteht selbstverständlich in der höheren Kontrollquote. Eine Kundenakzeptanz ist vor diesem Hintergrund aber eher fraglich. Die S-Bahn Berlin opti-miert daher auch weiterhin regelmäßig ihr Kontrollkon-zept und passt dies an die aktuellen Gegebenheiten an. Zudem werden in Abstimmung mit der BVG in unregel-mäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen durchge-führt.“
Berlin, den 05. April 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)

Tarife + VBB: Bonitätsprüfungen bei BVG und S-Bahn: Warum müssen Menschen mit wenig Einkommen mehr für den ÖPNV zahlen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Bonitätsprüfungen haben #BVG
A.ö.R: und #S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
im Zusammenhang von Antragstellung, Verlängerung
oder Änderung von Abonnementverträgen sowie von
#Lastschriftverfahren vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln
nach Jahr, Anzahl der Prüfungen.)
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einführung der Boni-Prüfung erfolgte bei der
BVG im Jahr 2008.
Anzahl Boni-Prüfungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Boni-Prüfungen 49,6 86,9 65,0 70,3 64,6 66,9 66,4 82,2

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Vor dem Abschluss von Abo-Neuanträgen führt die
S-Bahn Berlin monatlich eine Bonitätsprüfung durch. Die
Prüfung erfolgt jeweils vor dem ersten Gültigkeitsmonat
sowie der Zusendung der Wertabschnitte. Die Anzahl der
effektiven Neukunden pro Jahr lag bei der S-Bahn in den
letzten Jahren zwischen 4.000 und 5.000 Kunden.“
Frage 2: In welchen Fällen bzw. auf welche spezifischen
Anlässe hin werden Bonitätsprüfungen von
Kund*innen oder möglichen Kund*innen vorgenommen?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit der Einführung der Bonitätsprüfung 2008 verfolgt
die BVG das Ziel, Forderungsausfälle bei Abonnements
zu reduzieren. Die BVG prüft ausschließlich bei
Neuantragsstellung die Bonität des potenziellen Abonnenten.
Auf die VBB-weit geltende Kann-Prüfung bei Tarifwechsel
bzw. Vertragsverlängerungen verzichtet die
BVG.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Da das Abonnement-Verfahren im VBB-Tarif ausschließlich
ein Lastschriftverfahren vorsieht und der Kunde
bereits im Vorfeld der Zahlung einen Großteil seiner
Wertabschnitte erhält, liegt ein berechtigtes wirtschaftliches
Interesse des Verkehrsunternehmens i.S.d. § 28 Abs.
1, Satz 1, Nr. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2, Ziff. 1 des BDSG*
zur Durchführung einer Bonitätsprüfung vor. Veranlasst
werden die Bonitätsprüfungen ausschließlich im Rahmen
einer erstmaligen Beantragungen von Abonnements.“
____________
* BDSG: Bundesdatenschutzgesetz

Frage 3: Wie viele Antragsteller*innen von Abonnements
oder Teilnahme an Lastschriftverfahren wurden in
den Jahren seit 2006 wegen Bonitätsprüfungen abgelehnt
bzw. von Abonnements oder Lastschriftverfahren ausgeschlossen?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl der
Ablehnungen.)
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Anzahl Ablehnungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ablehnungen 3,0 4,4 4,4 4,0 3,5 3,0 2,9 3,1

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bisher wurde bei der S Bahn Berlin kein Kunde aufgrund
negativer Bonitätsmerkmale vom Abonnement
ausgeschlossen.“
Frage 4: Werden auch beim Verkauf von Handy-
Tickets mittels BVG-App "Fahrinfo Plus" oder VBB-App
"Bus & Bahn" Bonitätsprüfungen eingeholt? Wenn ja,
a. wie viele Bonitätsprüfungen von Antragssteller*
innen auf Teilnahme am Lastschriftverfahren, um
Zugang zu Handy-Tickets zu erhalten, wurden in den
Jahren seit 2011 vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach
Jahr und Anzahl.)
b. wie viele Antragssteller*innen auf Teilnahme am
Lastschriftverfahren, um Zugang zu Handy-Tickets zu
erhalten, wurden in den Jahren seit 2011 nach Bonitätsprüfungen
abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und
Anzahl.)
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfung für Kunden im BVGOnlineshop
erfolgt nicht durch die BVG. Die Bezahlabwicklung
erfolgt über einen externen Finanzdienstleister
und ist in den bestehenden AGB* beschrieben. Im Zusammenhang
mit der Bezahlung der bestellten Ware wurde
vertraglich vereinbart, dass unser Dienstleister, die
LogPay Financial Services GmbH, im Rahmen des Registrierungsprozesses
für das Lastschriftverfahren eine
Überprüfung der Bonität des Kunden durchführt. Angaben
zu Anzahl der Bonitätsprüfungen und ggfs. Ablehnungen
liegen der BVG nicht vor.“
____________
* AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frage 5: Nach welchen Kriterien werden Anträge auf
Abonnementverträge oder Teilnahme am Lastschriftverfahren
im Zuge von Bonitätsprüfungen abgelehnt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Unser Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH
prüft bei einer Bonitätsabfrage in seinem Datenbestand,
ob zur angefragten Person Negativmerkmale vorhanden
sind. Anhand eines bestimmten Scoring-Verfahrens werden
die Kunden entweder ohne Negativmerkmal oder mit
Negativmerkmal anhand eines Ampelstatus an die BVG
zurückgemeldet. Die Ablehnung eines Abonnementantrages
erfolgt ausschließlich auf Grund der Ampelmeldung
´rot´ des externen Dienstleisters.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach Eingang der Bonitätsanfrage prüft der Dienstleister
der S-Bahn Berlin anhand seines Datenbestands –
in Form eines EDV-gestützten Abgleichs -, ob zur angefragten
Person Negativmerkmale vorhanden sind. Danach
werden die Kunden auf Grundlage eines bestimmten
Scoring-Verfahrens eingestuft, d.h. in die drei Kategorien
ohne, mit mittlerem oder hartem Negativmerkmal, bevor
sie an die S-Bahn Berlin zurückgemeldet werden. Nur bei
´hartem Negativ-merkmal´ würde eine Ablehnung erfolgen.
Kunden mit ´mittlerem Negativmerkmal´ erhalten
zunächst nur drei Wertabschnitte und bei korrekter Zahlung
dann die restlichen Abschnitte zugesandt.“
Frage 6: Welche Unternehmen wurden von BVG
A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
beauftragt, Bonitätsprüfungen vorzunehmen?"
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG arbeitet für die Einholung von Wirtschaftsauskünften
und Bonitätsprüfungen im Fahrscheinabonnement
nur mit der Firma Creditreform Boniversum
GmbH zusammen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin arbeitet seit dem Jahr 2002 mit
folgendem Dienstleister zusammen:
InfoScore Consumer Data GmbH
Rheinstr. 99
76532 Baden Baden“
Frage 7: Welche vertraglichen Regelungen haben
BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH mit den für Bonitätsprüfungen
beauftragten Unternehmen geschlossen, um
den Datenschutz und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Kund*innen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat neben den üblichen vertraglichen Bestandteilen
gesonderte vertragliche Regelungen für die
Themen ´Speicherung von Daten´ und ´Datenschutz´
getroffen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfungen werden aufgrund des berechtigten
Interesses der S-Bahn Berlin i.S. des § 28 Abs. 1,
Satz 1, Nr.1 BDSG durchgeführt. Eine besondere vertragliche
Regelung für die Durchführung von Bonitätsprüfungen
ist datenschutzrechtlich nicht vorgeschrieben. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden wird bei der S-Bahn Berlin insofern gewährleistet, als
dass der Kunde bei Neuabschluss eines Abonnementvertrages
über die Durchführung einer Bonitätsabfrage mit
dem Antragsformular informiert wird.“
Frage 8: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen,
dass BVG A.ö.R., S-Bahn Berlin GmbH oder die von
ihnen für Bonitätsprüfungen beauftragten Unternehmen
Kundendaten zu anderen Zwecken weiterverarbeitet oder
an Dritte weiter gegeben haben?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG selbst verwendet die aus Bonitätsprüfungen
erhaltenen Ergebnisse ausschließlich für den vertragsgegenständlichen
Zweck und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Mit dem Dienstleister ist vertraglich vereinbart, dass
überlassene Daten absolut vertraulich behandelt werden
müssen und nicht für Dritte zugänglich sein dürfen. Weiterhin
müssen die mit der Durchführung beauftragten
Mitarbeiter des Dienstleisters nach dem Berliner Datenschutzgesetz
(Bln. DSG) auf das Datenschutzgeheimnis
verpflichtet sein und gewährleisten, dass die Vorschriften
dieses Gesetzes und anderer bereichsspezifischer Regelungen
zum Datenschutz eingehalten werden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach deutschem Datenschutzrecht gilt der Grundsatz
der engen Zweckbindung, d.h. Daten dürfen nur im Rahmen
der bestehenden Zweckbestimmung verarbeitet werden.“
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
Menschen mit geringen Einkommen, mit Schulden oder
einer Schuldenvergangenheit von den günstigeren Abonnement-
Tarifen ausgeschlossen werden?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die wirtschaftlichen Kriterien (geringes Einkommen,
Schulden oder Schuldenvergangenheit) eines Kunden sind
der BVG nicht bekannt und werden auch nicht durch den
Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH an die
BVG übermittelt. Wir erhalten lediglich einen Ampelstatus
verbunden mit einem Scorewert.
Weiterhin besteht auch für Kunden mit einem roten
Ampelstatus die Möglichkeit einer individuellen Lösung
zum Abonnement. Diese Kunden erhalten zunächst nur 3
Wertabschnitte bzw. eine fahrCard (je nach Tarifprodukt),
welche im Fall von Rücklastschriften umgehend gesperrt
werden kann. Bei korrekter Zahlung erhalten die Kunden
dann die restlichen Abschnitte zugesandt und werden ins
reguläre Abonnementgeschäft überführt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn Berlin wurden bisher keine Kunden
aufgrund eines negativen Bonitätsprüfungsergebnisses
abgelehnt. Sollte dennoch ein solcher Fall eintreten, würde
aus Kulanzgründen zunächst nur die Zusendung von 3
Wertabschnitten erfolgen. Bei ordnungsgemäßem Zahlverhalten
wäre in der Folge auch die Zusendung der restlichen
Wertabschnitte möglich. Bei der Nutzung von
Chipkartenprodukten ist es auch für diese Kundengruppe
ohne Einschränkung möglich, ins Abo einzusteigen. Bei
Zahlungsunregelmäßigkeiten würde dann ggf. eine zeitnahe
Sperrung erfolgen.“
Frage 10: Mit der Einführung der VBB-fahrCard und
des zentralen Kontroll- und Sperrlistenservice (KOSES)
können nichtbezahlte Abonnements durch Lese- oder
Kontrollgeräte technisch einfach gesperrt werden. Hält
der Senat vor diesem Hintergrund Bonitätsprüfungen von
Abonnement- oder Handy-Ticket-Kund*innen für entbehrlich?
Und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Während der Einführung der VBB-fahrCard wird es
keine Änderung an der Bonitätsprüfung geben. Ob es
nach der vollständigen Einführung zu einer Änderung
kommt, kann die BVG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
sagen.“
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2016)

BVG + Tarife: Lesegeräte in Bussen gehen wieder in Betrieb. Kunden können Daten lesen und löschen, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1916

Die in derzeit ca. 900 BVG-Bussen fest installierten #Lesegeräte für das elekt-ronische Ticket, die #VBB-fahrCard, gehen wieder in Betrieb. Von Mittwoch, den 17. Februar 2016 an wird eine neue Software schrittweise #freigeschaltet. Wegen der großen Zahl der Fahrzeuge kann es mehrere Tage dauern, bis die Lesegeräte in allen Bussen wieder zur Verfügung stehen.
Im Testbetrieb der Lesegeräte hatte sich herausgestellt, dass mit der alten Software bei der Einstiegskontrolle an den fest installierten Geräten ungewollt Daten zu Tag, Uhrzeit sowie ein Haltestellen-Code auf die VBB-fahrCard ge-schrieben wurden, die nur von den Kunden mittels einer App gelesen werden konnten. Ein ähnlicher Fehler trat auch bei Lesegeräten der Oberhavel Ver-kehrsgesellschaft mbH (#OVG) und Barnimer Busgesellschaft mbH (#BBG) auf. Die BVG hatte umgehend reagiert und die Geräte im Dezember bis zur Fehlerbehebung durch den Hersteller außer Betrieb genommen. Nach intensi-ven Tests der neuen Software ist nun sichergestellt, dass durch die Lesegerä-te keine ungewollten Einträge im sogenannten Transaktionslogbuch vorge-nommen werden. Die BBG hatte den Testbetrieb ebenfalls eingestellt. Die OVG hat bereits Anfang Januar 2016 entsprechende Softwareanpassungen vorgenommen.
Abonnement-Kunden im VBB haben ab sofort die Möglichkeit, an vielen Kun-denterminals bei den Verkehrsunternehmen zu überprüfen, ob im Transakti-onslogbuch ihrer VBB-fahrCard die fraglichen Einträge gespeichert wurden. Sofern gewünscht, können diese Einträge auch sofort an den jeweiligen Ter-minals gelöscht werden. Aus technischen Gründen hängen die möglichen An-laufpunkte im Einzelfall davon ab, welches Unternehmen die jeweilige VBB-fahrCard ausgegeben hat.
BVG-Kunden können ihre VBB-fahrCard in den BVG-Kundenzentren Alexan-derplatz, Zoologischer Garten, Holzmarktstraße (BVG-Zentrale), Köpenick, Marzahn, Rathaus Spandau und Alt-Tegel prüfen.
Bei der S-Bahn Berlin wurden keine Einträge in das Logbuch der Karten vor-genommen. Dennoch ist es möglich, dass bei der Nutzung von Bussen ande-rer Verkehrsunternehmen Einträge erfolgten. Deshalb bietet auch die S-Bahn
Berlin ihren Kunden die Möglichkeit, die VBB-fahrCard in den eigenen Kun-denzentren (außer Hauptbahnhof und Gesundbrunnen) zu prüfen.
Kunden aller anderen Verkehrsunternehmen im VBB können die Prüfung der Einträge im Transaktionslogbuch ihrer VBB-fahrCard am Kundenterminal im VBB-Infocenter am Hardenbergplatz 2 in Berlin vornehmen.

Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahren 2015, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Fahrgäste beförderte die #BVG in
Berlin im Jahr 2015 und die #S-Bahn Berlin jeweils im
Jahr 2014 und im Jahr 2015?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die
BVG beförderte Im Jahr 2014 rund 978 Mio. Fahrgäste.
Für das Jahr 2015 liegen die endgültigen Zahlen noch
nicht vor, erwartet werden rund eine Milliarde Fahrgäste.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Im Jahr
2014 wurden bei der S-Bahn Berlin 413,9 Mio. Fahrgäste
befördert.
Für das Jahr 2015 liegt noch keine Zahl vor.“
Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei
der BVG bzw. der S-Bahn in Berlin in den Jahren 2014
bzw. 2015 durchgeführt?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 wurden 5.265.342 Fahrscheinkontrollen durchgeführt.
Im Jahr 2015 waren es nach vorläufigem Ergebnis
5.475.659 Fahrscheinkontrollen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Fahrscheinkontrollen S-Bahn Berlin:
2014: kontrollierte Fahrgäste: 7.874.285
2015: kontrollierte Fahrgäste: vorläufige Zahl
8.669.151“
Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden #ohne #gültigen
Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr 2014
sowie 2015 angetroffen?
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 wurden 355.476 Personen ohne gültigen Fahrschein
angetroffen. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich
326.545.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„S-Bahn Berlin:
2014: 333.519
2015: vorläufige Zahl: 340.663“
Frage 4: Wie hoch sind die Beanstandungsquote und
die „Schwarzfahrquote“ im Jahr 2015 gewesen? Gibt es
Erklärungen für Schwankungen im Vergleich zu den
Vorjahren über Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen
bzw. Schwerpunktkontrollen hinaus?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die
Beanstandungsquote lag 2014 bei 7 Prozent, 2015 wird
die Beanstandungsquote voraussichtlich 5,96 Prozent
betragen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„2014:Ø Beanstandungsquote 4,24 %
2015: Ø vorläufige Beanstandungsquote 3,93 %
Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit
und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.
Diese ist leicht rückläufig entspricht aber unserer
Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen.
Der Anstieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung
der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte sowie
der Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes von
40,00 auf 60,00 Euro im Juli 2015 zurück zu führen.“

Frage 5: Von wie vielen „Schwarzfahrer/-innen“ der
Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
verlangt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
EBE wurde 2014 von 355.476 "Schwarzfahrer/-innen“
verlangt. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich
326.545.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Erhöhtes
Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte
Person keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann.
Somit wurde im Jahr 2014 und 2015 von allen festgestellten
Personen das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt.“
Frage 6: Wie viele „Schwarzfahrer/-innen“ haben in
den Jahren 2014 bzw. 2015 das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt? Wie hoch waren die Einnahmen daraus in
den Jahren 2014 bzw. 2015?
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 haben 203.270 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt. Die Einnahmen daraus betrugen
6.829,4 Tsd. Euro. Im Jahr 2015 haben nach vorläufigen
Auswertungen 192.798 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt. Die Einnahmen daraus betragen
voraussichtlich 7.175,4 Tsd. Euro.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2014: Insgesamt
wurden in 2014 5,4 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren
erlöst.
2015: Es wurden insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem
Inkassounternehmen erlöst.“
Frage 7: Von wie vielen Schwarzfahrer/-innen der
Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
nicht bezahlt? Was sind die Gründe?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
erhöhte Beförderungsentgelt wurde im Jahr 2014 in
152.628 Fällen nicht bezahlt. Im Jahr 2015 wurde in voraussichtlich
133.436 Fällen nicht gezahlt. Die Gründe
sind der BVG unbekannt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen
Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu
übermittelt: „ca. 62% der übergebenen Forderungen werden
nicht ausgeglichen. Der Nichtausgleich ist auf unterschiedliche
Gründe zurückzuführen: ein großer Anteil
entfällt auf die Fahrgäste, für die eine gültige Anschrift
nicht ermittelt werden kann. Weitere Gründe sind: Zahlungsunwilligkeit,
Zahlungsunfähigkeit. Weiterhin müssen
hier die Sachverhalte nachträglicher Vorlage und
möglicher Kulanzentscheidungen berücksichtigt werden.“
Frage 8: Welche Kosten sind durch die beauftragten
Inkassounternehmen, welche durch beauftragte Anwaltskanzleien
in 2014 bzw. 2015 entstanden?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
Inkassounternehmen und die von diesem beauftragte
Anwaltskanzlei finanzieren sich aus den geltend gemachten
Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen
Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu
übermittelt:
„Das Inkassoverfahren wird erst nach Ablauf einer
Zahlungsfrist, die sich aus den Beförderungsbestimmungen
ergibt, eingeleitet. Innerhalb dieser Frist zzgl. einer
Kulanzzeit muss der Fahrgast nur den EBE-Betrag von 60
€ ausgleichen. Kosten werden in diesen Verfahrensabschnitt
noch nicht erhoben. Mit Versand der 1. IKUMahnung
werden dann Inkassokosten in Höhe einer 1,1
Gebühr nach RVG geltend gemacht.
Wird die Forderung im Inkassoverfahren nicht ausgeglichen,
erfolgt eine Abgabe an eine Vertragskanzlei. In
diesem Mahnprozess werden RA-Gebühren von 0,7 RAGebühr
nach RVG erhoben.“
Anmerkungen:
EBE erhöhtes Beförderungsentgelt
IKU Inkassounternehmer
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RA Rechtsanwalt
Frage 9: Wie viele Strafanzeigen haben BVG und SBahn
im Jahr 2015 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2015 wurden insgesamt 22.346 Strafanzeigen gestellt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die SBahn
stellt Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge
von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei
der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten.
2014 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit
Fahrausweisfälschungen) gegen 20.356 Personen Anzeige
erstattet.
2015 wurden insgesamt 30.887 Personen (einschließlich
Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige
gebracht.“
Frage 10: Wie hoch ist der Anteil der Strafverfahren
wegen „Beförderungserschleichung“ innerhalb der Verfahren
wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch
(Erschleichung von Leistungen)?

Antwort zu 10: Soweit statistische Daten der Berliner
Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden,
dass das Registratur-System der Berliner Staats- und
Amtsanwaltschaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen
Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung
von Leistungen) enthält, aber keine Eingrenzung
auf den abgefragten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“
ermöglicht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen
Auskünfte nicht möglich sind.
Die BVG hat hierzu übermittelt: „Alle 22.346 Strafanzeigen
wurden wegen ´Erschleichens von Leistungen´
gestellt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Hierzu
können keine Aussagen getroffen werden.
Die Frage kann nur durch die Justiz beantwortet werden.“
Berlin, den 11. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)

VBB + Tarife: Neue Fahrpreise im VBB ab 1. Januar 2016

http://www.vbb.de/de/article/presse/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2016/304182.html

Zum 1. Januar 2016 wird der #VBB-Tarif in Berlin und Brandenburg angepasst. Die #Fahrpreise #steigen um durchschnittlich 1,84 Prozent und damit deutlich geringer als im Vorjahr (2015: 2,3%). Neu im VBB-Tarif: Das VBB-Freizeit-Ticket können künftig auch Besitzer von Monatskarten für Auszubildende und Schüler erwerben. Die Anerkennung von VBB-Fahrausweisen in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn zwischen Potsdam und Cottbus sowie zwischen Berlin und Prenzlau wird fortgeführt.

 

Neu:

Das VBB-Freizeit-Ticket können auch Monatskarten-Nutzer erwerben. Neben den VBB-Jahreskarten, dem VBB-Abonnement für Auszubildende und Schüler oder dem VBB-Schüler-Fahrausweis gilt ab 1. Januar 2016 auch die Monatskarte für Auszubildende und Schüler als Nachweis zum Erwerb und zur Nutzung. Der Preis des VBB-Freizeit-Tickets von monatlich 15,00 Euro bleibt unverändert.

 

Unverändert bleiben die Preise für

Berlin

  • 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke
  • Einzelfahrausweise AB
  • 4-Fahrten-Karte AB
  • Einzelfahrausweise ABC
  • Monatskarte Fahrrad AB

Potsdam

  • Kurzstrecken, Einzelfahrausweise, Tageskarten und Kleingruppen-Tageskarten AB, BC und ABC

Kreisfreie Städte im Land Brandenburg

  • Monatskarten VBB-Umweltkarte/Auszubildende und Schüler/8 und 9-Uhr-Karten/Fahrrad für Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg a.d.H. – jeweils AB, BC, ABC (auch Abonnements mit monatlicher und jährlicher Abbuchung)

Landkreise im Land Brandenburg

  • Einzelfahrausweise und Tageskarten für die
    Orte mit Stadtlinienverkehr
  • Einzelfahrausweise und Tageskarten im Lokaltarif
    (für Fahrten bis 25 Kilometer)
  • Tageskarte VBB-Gesamtnetz
  • Einzelfahrausweise und Tageskarten Fahrrad
    für das VBB-Gesamtnetz

 

Es ändern sich die Preise für

Tarifbeispiele Berlin

Preis ab 1.1. 2016

Preis seit 1.1.2015

Kurzstrecke

1,70 Euro

1,60 Euro

Tageskarte AB

7,00 Euro

6,90 Euro

Kleingruppen-Tageskarte AB

17,30 Euro

16,90 Euro

Einzelfahrausweis Fahrrad AB

1,90 Euro

1,80 Euro

Einzelfahrausweis Fahrrad ABC

2,50 Euro

2,40 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte AB

81,00 Euro

79,50 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

99,90 Euro

98,50 Euro

Abo VBB-Umweltkarte AB (mtl. Abbuchung)

761 Euro

740 Euro

Abo VBB-Umweltkarte AB (jährliche Abbuchung)

728 Euro

707 Euro

Jahreskarte VBB-Umweltkarte AB (Barzahlung)

761 Euro

740 Euro

Schülerticket AB

29,50 Euro

29,00 Euro

Abo Schülerticket AB

275 Euro

270 Euro

Geschwisterkarte AB

18,00 Euro

17,50 Euro

Abo Geschwisterkarte AB

170 Euro

166 Euro

Azubi AB

57 Euro

56 Euro

Abo Azubi AB

534 Euro

524 Euro

 

 

 

Tarifbeispiele Land Brandenburg

Preis ab 1.1. 2016

Preis seit 1.1.2015

Einzelfahrausweis Regeltarif:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Cottbus AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Einzelfahrausweise Fahrrad:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Cottbus AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Die komplette Übersicht der Fahrpreisanpassungen ab dem 1. Januar 2016 finden Sie in der Anlage.

Umgang mit Fahrausweisen des alten Tarifs

Fahrausweise des alten Tarifs verlieren nicht sofort ihre Gültigkeit. Noch nicht entwertete Fahrscheine zum alten Preis können noch bis einschließlich 14. Januar 2016 für Fahrten genutzt werden.

Danach können Fahrausweise, bei denen der Fahrpreis angepasst wurde, bis zum 31. Mai 2016 gegen Zahlung des Differenzbetrages umgetauscht werden. Diese Fahrausweise können bei den unternehmenseigenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, bei denen die Fahrausweise erworben wurden, umgetauscht werden.

Bei bereits abgeschlossenen Abonnements mit jährlicher Abbuchung sowie den Jahreskarten in Barzahlung erfolgt nachträglich keine Anpassung, sie gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter. Bei Abonnements mit monatlicher Abbuchung wird die monatliche Abbuchungsrate angepasst.

Fahrausweise, bei denen sich der Fahrpreis nicht geändert hat, können natürlich weiter genutzt, z.B. die 4-Fahrten-Karte Berlin AB oder der Einzelfahrausweis Potsdam AB und Berlin AB.

Tarifbroschüren 2016

Zur Information über den aktuellen Tarif (Stand 1. Januar 2016) hat der VBB die Broschüren und Faltblätter „Der VBB-Tarif“, „Der VBB-Tarif kurz & bündig“, „Der VBB-Tarif kurz & bündig in leichter Sprache“, „Reisen nach Polen“, „VBB-Abo 65plus. Unendlich mobil.“, „Mitnahme von Fahrrädern“ und „Mobilitätsticket Brandenburg“ erstellt. Alle Broschüren sind kostenfrei und bei den Verkehrsunternehmen und im VBB-Infocenter in Berlin erhältlich und können auch im Internet unter VBB.de/Tarifbroschueren.de als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Erstmalig erschienen ist die Broschüre „Der VBB-Tarif kurz & bündig in leichter Sprache“, in der alle Texte vereinfacht und leicht verständlich formuliert wurden. „Leichte Sprache“ ist eine speziell geregelte Form der schriftlichen und mündlichen Kommunikation, die das Verstehen erleichtert und damit, zum Beispiel für Menschen mit Lernschwierigkeiten aber auch für Migrantinnen und Migranten für die Deutsch eine Fremdsprache ist, einen Beitrag zur Barrierefreiheit leistet.