Eine erfolgreiche Kooperation wird fortgesetzt: #BVG und #S-Bahn Berlin stellen wieder #kostenlose#Einzelfahrscheine für #ehrenamtlich Tätige zur Verfügung. Um die Arbeit der #Ehrenamtlichen noch besser zu unterstützen, erhöhten BVG und S-Bahn Berlin die ursprünglich geplante Anzahl um 3000 auf nun 17.000 Fahrscheine.
Ein entsprechender Vertrag ist heute zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der BVG und der S-Bahn Berlin sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. unterzeichnet worden. Die Unterzeichnung fand im Pflegewohnheim vom Unionhilfswerk „Am Kreuzberg“ statt.
Sozialsenatorin Elke Breitenbach betont: „Ich danke den Kooperationspartnern für ihre Unterstützung des Ehrenamtes und besonders auch dafür, dass sie im Vergleich zum letzten Jahr noch einmal ordentlich etwas draufgepackt haben. Jetzt sind es 17.000 kostenlose Fahrscheine – eine erfreuliche Zahl. Das ist eine ganz konkrete Unterstützung derjenigen, die sich ehrenamtlich engagieren und anderen helfen. Dieses erfolgreiche Projekt – heute per Vertrag besiegelt – stärkt den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.“
Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Ehrenamtliches Engagement und die Berliner Verkehrsbetriebe – das passt einfach zusammen. Denn genauso wie wir mit unseren Bussen und Bahnen sorgen die vielen Freiwilligen mit ihrem beherzten Einsatz dafür, dass Berlin eine lebenswerte Stadt ist und bleibt. Die BVG hat größten Respekt vor all jenen, die in ihrer Freizeit andere voranbringen. Und es ist uns eine Freude, dies mit Fahrscheinen jedes Jahr ein Stück weit zu fördern.“
Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin: „Weniger reden, mehr handeln! Das ist die Stärke jener Menschen, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür sorgen, dass in unserer Stadt auf Dauer ein breites Spektrum an Freizeit-, Kultur-, Pflege- und Gesundheitsangeboten gewährleistet bleibt. Viele helfen mit – auch jene, die selbst nur wenig Geld zum Lebensunterhalt haben. Sie profitieren von den 17.000 Einzelfahrscheinen, mit der wir ihre Leistungen für die Allgemeinheit unterstützen.“ Und Buchner fügt hinzu: „Übernehmen auch Sie ein Ehrenamt!“
Dr. Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin: „Jeder einzelne Fahrschein ist wichtig und fördert bürgerschaftliches Engagement insgesamt und vor allem von Menschen, die sich das sonst nicht leisten könnten. Nur durch den Einsatz der vielen Ehrenamtlichen ist Berlin das, was es ist: eine soziale Stadt. Es liegt uns am Herzen, das zu unterstützen.“
Die Koordination der Vergabe übernimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin als Kooperationspartner der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Verteilung der Einzelfahrscheine erfolgt über Stadtteilzentren in den Bezirken.
Die Kooperation zwischen den Partnern besteht bereits seit acht Jahren. Im vergangenen Jahr nutzten 235 Einrichtungen und Träger berlinweit die Möglichkeit, kostenlose Fahrscheine an freiwillig Engagierte zu übergeben. Sie sind u.a. in den Bereichen Jugend, ältere Menschen, Wohnungslose aktiv, arbeiten ehrenamtlich im Museum oder unterstützen Kranke.
Eine Übersicht über die Vergabestellen in den Stadtteilzentren finden Sie hier:
Start in die Ausflugssaison 2017! – Auf ins Grüne mit Bus und Bahn
Ab #Ostern fahren auf vielen Linien im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) wieder #zusätzliche #Züge und #Busse, die zu Streifzügen durch reizvolle Gegenden in der Region einladen. Hinzu kommen einige Ausflugslinien die das ganze Jahr über verkehren. Ob zur Adonisröschenblüte im Oderbruch, zum Rheinsberger Schloss, mit dem Kulturzug nach Breslau oder mit dem Rad im Fahrradwagen zum Kloster Chorin – alle Ziele sind einfach und umweltfreundlich mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Über die konkreten Fahrzeiten sollte man sich vor Fahrtantritt informieren, da es an einzelnen Stellen immer wieder zu Änderungen und Baustellen kommen kann. Alle Abfahrts- und Ankunftszeiten stehen in der Online-Fahrplanauskunft unter VBB.de sowie in der VBB-App Bus &Bahn für iPhones und Android-Smartphones.
An allen Ostertagen von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag gilt die Mitnahmeregelung bei den VBB-Umweltkarten. Inhaber einer VBB-Umweltkarte dürfen den ganzen Tag einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitnehmen.
Brandenburg-Berlin-Ticket
Das Brandenburg-Berlin-Ticket gilt für bis zu fünf Personen in Berlin und Brandenburg bei allen Verkehrsunternehmen. Es berechtigt zu beliebig vielen Fahrten montags bis freitags ab 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag und Ostermontag) bereits ab 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Das Brandenburg-Berlin-Ticket ist am Fahrausweisautomaten sowie im Internet für 29 Euro, im personalbedienten Vorverkauf und am Schalter zum Preis von 31 Euro erhältlich.
Tageskarte VBB-Gesamtnetz zum Preis von 21 Euro.
Diese Tageskarte gilt für einen Erwachsenen für beliebig vielen Fahrten im gesamten Verbundgebiet montags bis freitags ab 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen bereits ab 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages.
Eisenbahn-Regional- und S-Bahn-Verkehr
Linien RE3 / RE5
Zeitraum: ab 14. April bis 5. November 2017
Auf der Linie RE3 verkehren zusätzliche Züge zwischen Berlin und Prenzlau. Diese fahren jeweils an Samstagen, Sonntagen und auch an Feiertagen morgens gegen 10 Uhr ab Berlin und gegen 16 Uhr ab Prenzlau zurück.
Auf der Linie RE5 werden zusätzliche Züge von Berlin nach Neustrelitz an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen am Morgen gegen 10 Uhr ab Berlin Hbf eingesetzt. Die Rückfahrt ab Neustrelitz nach Berlin fährt gegen 17 Uhr ab.
Von / nach Rostock und Warnemünde besteht Samstag, Sonntag und Feiertag gegen 8 Uhr ab Berlin Hbf eine Direktverbindung. Die Rückfahrt ab Rostock und Warnemünde beginnt gegen 19 Uhr.
Alle regulären Züge der Linien RE3 und RE5 werden von April bis November mit einem zusätzlichen fünften Wagen ergänzt, der im unteren Bereich zahlreiche zusätzliche Fahrradstellplätze und besondere Plätze für Reisende mit Gepäck bietet. (www.vbb.de/radimregio)
www.bahn.de
Linie RB36
Zeitraum: ab 14. April bis 5. November 2017
Zwischen Beeskow und Frankfurt (Oder) wird das Angebot am Wochenende zu einem Stundentakt verdichtet und zusätzlich der Halt Helenesee bedient.
www.neb.de
Linie RB54
Zeitraum: ab 14. April bis 5. November 2017
Zusätzliche Linie in der Ausflugssaison zwischen Rheinsberg und Löwenberg. Morgens und abends eine Direktverbindung von / nach Berlin-Lichtenberg.
In Rheinsberg Anschluss zum Rheinsberger Seenbus (Buslinie 785)
www.neb.de
Linie RB60
Zeitraum: bis 28. Mai 2017 zusätzlicher Halt / mehr Platz an den Sommerwochenenden
Noch bis zum 28. Mai 2017 wird für die Besucher der Adonisröschenblüte ein zusätzlicher Halt in Schönfließ Dorf angeboten. Vom Bahnhof aus etwa 20 Minuten Spaziergang zu den Adonisröschenhängen des kleinen Ortes Mallnow im Oderbruch. In den Sommermonaten (Mai bis Oktober) werden an den Wochenenden zusätzliche Kapazitäten angeboten.
www.neb.de
Linie RB74
Zeitraum: ab 14. April bis 5. November 2017
Zusätzlicher Halt in Pritzwalk-Hainholz (bei Bedarf).
www.egp-spnv.de
Kulturzug Berlin – Cottbus – Wrocław (Breslau)
Zeitraum: ab 14. April; nur Sa, So und an Feiertagen bis Dezember 2018
Ab Berlin-Lichtenberg mit Kulturprogramm während der Zugfahrt
Anschlussmöglichkeiten in Wrocław Główny nach Kraków, Katowice und ins Riesengebirge
vbb.de/kulturzug
Linie S3
Zeitraum: ab 14. April bis 5. November 2017
10-min-Takt an Wochenenden über Friedrichshagen hinaus bis Erkner
Verkehrszeiten: an Sonnabenden von 8 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr
www.s-bahn-berlin.de
Bus- und Straßenbahnverkehr (Auswahl)
Buslinie 745 (+735)
Zeitraum: ab 14. April bis 30. September 2017
Anbindung Mecklenburgische Seenplatte über Wittstock – Freyenstein – Meyenburg ( – Plau am See)
Ringbus durch die Uckermark über Templin, Prenzlau, Schwedt und Angermünde
(in beiden Richtungen)
Verkehrszeiten: täglich
weitere Informationen:
– ab Templin mit Bus 517 Möglichkeit zur Weiterfahrt über Lychen nach Fürstenberg/Havel
– vom 1. April bis 29. Oktober 2017 wird an Wochenenden und Feiertagen zusätzlich mit Fahrradträger für max. vier Rädern (bei Voranmeldung mit Anhänger für bis zu zwölf Fahrräder) gefahren.
www.wirbewegensie.de
BiberBus – Linie 496
Zeitraum: vom 1. April bis 29. Oktober 2017
Rund um den Wolletzsee ins Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.
Startpunkt: Bahnhof Angermünde (RE3, RB61, RB62)
Verkehrszeiten: täglich
neu Mo- Fr von 17:30 – 22:00 Uhr und Sa, So, feiertags von 16:25 – 22:00 Uhr mit Rufbusmöglichkeit
www.wirbewegensie.de
Werbellinseebus – Buslinie 917
Zeitraum: ganzjährig
Umrundet alle 2 Stunden den Werbellinsee
Startpunkt: Bahnhof Eberswalde (RE3, RB24, RB60, RB63)
Verkehrszeiten: samstags, sonntags und feiertags
vom 29. April bis 3. Oktober 2017 einzelne Fahrten mit Fahrrad−Transportanhänger
www.bbg-eberswalde.de
HeideLiner – der Schorfheide-Ausflugsbus – Buslinie 904
Zeitraum: 14. April bis 3. Oktober 2017
Bringt Sie zu den Ausflugszielen in der Schorfheide.
Startpunkt: Bahnhof Groß Schönebeck (RB27)
Verkehrszeiten: Freitagnachmittags sowie an Wochenenden und Feiertagen
www.bbg-eberswalde.de
Buslinie 958
Zeitraum: ganzjährig
Zum Schloss Neuhardenberg und zur Teichlandschaft in Altfriedland.
Startpunkt: Bahnhof Seelow-Gusow (RB26)
Verkehrszeiten: Montag bis Samstag, dabei Samstag als RufBus
www.mo-bus.de
Ausflugslinie Schlaubetal – Buslinie A400
Zeitraum: ab 1. Mai bis 3. Oktober 2017
Bus hält an mehreren Ausflugszielen für eine individuelle Gestaltung von Wanderungen und Ausflügen.
Startpunkt: Bahnhof Jacobsdorf (Mark) (RE1)
Verkehrszeiten: drei Fahrten pro Richtung an Wochenenden und Feiertagen
www.bos-fw.de
Ausflugslinien Scharmützelsee – Buslinien 430, 431 und 435
Zeitraum: ganzjährig
Rund um den Scharmützelsee über Bad Saarow, Storkow, Wendisch Rietz, Lindenberg und Beeskow.
Startpunkt: Bahnhof Fürstenwalde (Spree) (RE1, RB35)
Verkehrszeiten: täglich
www.bos-fw.de
Schöneiche / Rüdersdorf – Straßenbahnlinie 88
Zeitraum: ganzjährig
Schnelle Verbindung zum Museumspark Rüdersdorf, der eindrucksvoll und anschaulich über die Geschichte der Kalksteinproduktion informiert sowie zum Waldgebiet rund um den Kalksee.
Startpunkt: S-Bahnhof Friedrichshagen (S3)
Verkehrszeiten:
– Montag bis Freitag alle 20 min
– an Wochenenden und Feiertagen alle 30 min
www.srs-tram.de
Woltersdorfer Schleuse – Straßenbahnlinie 87
Zeitraum: ganzjährig
Für Ausflüge zu den Ufern von Flakensee und Kalksee, mit zahlreichen Restaurants und Cafés und dem Aussichtsturm auf dem Kranichsberg.
Startpunkt: S-Bahnhof Rahnsdorf (S3)
Verkehrszeiten: täglich alle 20 min
www.woltersdorfer-strassenbahn.com
Karls Erlebnisdorf – Buslinie 668
Zeitraum: ganzjährig
Direkte Anbindung zum Karls Erlebnisdorf.
Startpunkt: Haltepunkt Elstal (RE4, RB13)
Verkehrszeiten:
– von Montag bis Samstag stündlich ab 8:40 Uhr bis 17:40 Uhr,
an Sonntagen und Feiertagen stündlich ab 9:40 Uhr bis 17:40 Uhr
www.havelbus.de
Karls Erlebnisdorf – Expressbus A05
Zeitraum: ganzjährig
Direkte Anbindung zum Karls Erlebnis-Dorf.
Startpunkt: S+U-Bahnhof Zoologischer Garten
Verkehrszeiten: Montags bis Samstag
weitere Informationen:
– für diese Linie ist zusätzlich zum VBB-Fahrausweis noch ein Zuschlag erforderlich
www.erdbeershuttle.de
Potsdam – ExpressBus X15
Zeitraum: von 8. April bis 5. November 2017
Verstärkt die „Schlösser-Linie 695“ zwischen Potsdam Hbf. und Schloss Sanssouci.
Linie 603 fährt an Wochenenden und Feiertagen über Endpunkt am Platz der Einheit hinaus nach S Potsdam Hbf. und ab diesem Jahr ab Potsdam Hbf. weiter zum Schloss und Park Babelsberg.
Startpunkt: S Potsdam Hbf. (RE1, RB20, RB21, RB23, S7)
Verkehrszeiten: an Wochenenden und Feiertagen tagsüber alle zwei Stunden
weitere Informationen:
– Montag bis Freitag wird je eine Fahrt um 11:13 Uhr von S Potsdam Hbf. nach Klaistow angeboten. Zurück fährt der Bus um 16:41 Uhr ab Spargelhof.
– Am Bahnhof Beelitz-Heilstätten besteht Anschluss vom und zum RE7 aus und in Richtung Berlin.
www.regiobus-pm.de
Burgenlinie Hoher Fläming – Buslinie 572
Zeitraum: vom 8. April bis 10. Dezember 2017
Verbindet viele Orte entlang des Burgenwanderwegs und den Kunstwanderweg zwischen Bad Belzig und Wiesenburg.
Startpunkt: Bahnhof Belzig (RE7)
Verkehrszeiten: täglich fünf Fahrten
www.vgbelzig.de www.burgenlinie.de
PlusBus-Linien 580 und 582
Zeitraum: ganzjährig
Für Ausflüge in den Naturpark Hoher Fläming oder in die historischen Stadtkerne von Bad Belzig und Treuenbrietzen.
Startpunkt: Bahnhof Bad Belzig (RE7) oder S Potsdam Hbf. (RE1, RB20, RB21, RB23, S7)
Verkehrszeiten: täglich
Linien: 580 Bad Belzig – Lehnin – Werder – Potsdam
582 Bad Belzig – Niemegk – Treuenbrietzen
www.vgbelzig.de
Buslinie 500
Zeitraum: ganzjährig
Von Lübben Bahnhof (RE2 und RB24) über Straupitz, Byhleguhre nach Burg (Spreewald).
Startpunkt: Bahnhof Lübben (RE2, RB24)
Verkehrszeiten: täglich, am Wochenende vier Fahrten pro Richtung im Kleinbus
www.rvs-lds.de
Buslinie 506
Zeitraum: ganzjährig
Nach Schlepzig, Alt-Schadow, Hohenbrück und Neuendorf am See.
Startpunkt: Bahnhof Lübben (RE2, RB24)
Verkehrszeiten: am Wochenende vier Fahrten pro Richtung zwischen Lübben und Alt-Schadow
www.rvs-lds.de
Buslinie 508
Zeitraum: ganzjährig
Von Lübben Bahnhof über Goyatz nach Straupitz.
Startpunkt: Bahnhof Lübben (RE2, RB24)
Verkehrszeiten: verkehrt vom 25. März 2017 bis 4. November 2017 am Wochenende mit drei Fahrten pro Richtung.
www.rvs-lds.de
Pücklerlinie Cottbus – Buslinie 10
Zeitraum: ganzjährig
Ringlinie vom Cottbuser Hauptbahnhof über Branitz, fährt zahlreiche Sehenswürdigkeiten an.
Ab 1. April 2017 (kein Scherz) wird das #Ticketangebot für Gruppen und für die Mitnahme von #Fahrrädern für Zugfahrten von Berlin und Brandenburg in die #polnische Großstadt #Zielona Góra ausgeweitet. Neu eingeführt wird die Gruppenkarte für maximal fünf Personen von Berlin AB nach Zielona Góra zum Preis von 47,50 Euro sowie der Einzelfahrausweis für Fahrräder für 4,90 Euro.
Die neuen Angebote gelten für Verbindungen von den Tarifbereichen Potsdam AB, Berlin AB, Fürstenwalde (Spree), Frankfurt (Oder) AB nach Zielona Góra. Auch Fahrausweise zu dazwischenliegenden Bahnhöfen in Polen, wie beispielsweise Rzepin, können erworben werden. Tickets werden sowohl bei der Deutschen Bahn (DB), der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG), als auch bei der polnischen Bahn Przewozy Regionalne (PR) ausgegeben.
Die Gruppenkarte berechtigt – wie der Einzelfahrausweis und die Tageskarte – auch zur Nutzung von Bussen und Straßenbahnen der Start- und Zielstädte im VBB sowie in Zielona Góra.
Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin: „Es ist Ziel des VBB, zu unseren polnischen Nachbarn gute Zugverbindungen und attraktive Tickets anzubieten, denn beide Seiten profitieren: Je mehr Touristen, Pendler und Geschäftsleute von und nach Polen mit dem Zug reisen, desto wichtiger werden die Binnenverbindungen in Berlin und Brandenburg.“
Weitere Informationen:
www.VBB.de – Fahrgastinformation, wie Abfahrtszeiten, und mehr.
Die #Mobilitätswende einleiten und den Umweltverbund stärken – so steht es in der Koalitionsvereinbarung von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Richtig! Aber nun sind Taten gefragt.
Mit der Entscheidung, den Preis für das Berlin-Ticket S, das sogenannte #Sozialticket, zum 1. Juli von jetzt 36 Euro auf 27,50 Euro pro Monat zu #senken, hat der Senat einen richtigen und wichtigen Akzent gesetzt – verkehrspolitisch, umweltpolitisch und natürlich sozialpolitisch. Doch auch für die anderen Stammkunden, die sich monatlich oder jährlich eine Zeitkarte kaufen, muss der Anreiz zum Kauf bzw. Abonnement erhöht werden. In keiner anderen deutschen Großstadt muss man so viele Einzelfahrscheine kaufen, bevor sich eine Monatskarte lohnt, wie in Berlin – weil die Monatskarte hier zu teuer ist.
Auf verkehrspolitische Abwege begab sich Regine Günther, Berlins neue Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, als sie der Berliner Zeitung zum Thema #Elektroauto sagte: „Für die Einführungsphase halte ich Privilegierungen wie kostenloses Parken oder Busspurnutzung für sinnvoll.“ Dem widerspricht der Berliner Fahrgastverband IGEB entschieden. Auch Elektroautos sind Autos mit allen Nachteilen: Sie benötigen viel versiegelte Fläche zum Parken und Fahren, sind an Unfällen beteiligt und beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität auf städtischen Straßen. Deshalb muss in Berlin der Umweltverbund bevorzugt werden: Fuß-, Rad-, Bahn- und Busverkehr. Dieses Ziel, verankert in der Koalitionsvereinbarung, würde konterkariert, wenn auf den ohnehin viel zu wenigen und viel zu häufig vom Ladeverkehr blockierten Busspuren nun auch noch private Elektroautos fahren dürften.
Recht hat Senatorin Regine Günther dagegen, wenn Sie #Autorennen mit Elektroautos auf öffentlichen Straßen der Stadt nicht zulassen will. Das Rennen auf der Karl-Marx-Allee 2016 hatte auch den öffentlichen Verkehr erheblich beeinträchtigt.
Zum 1. Januar 2017 gibt es im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) #Änderungen im #VBB-Tarif. Neu ist die Einführung der Mitnahmemöglichkeit von bis zu drei Kindern auf der Tageskarte. Auch das Tarifangebot der 4-Fahrten-Karte wird ausgeweitet. In den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel wird neu das VBB-Abo 65vorOrt angeboten. Die Fahrpreise im Stadtgebiet Berlin AB bleiben weitgehend gleich. Schülertickets, Geschwisterkarten, Zeitkarten und alle Fahrausweise für Fahrräder verteuern sich nicht. Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin AB steigt um zehn Cent. Für alle, die Ihr Ticket mobil in der VBB-App Bus&Bahn erwerben: Alle Änderungen werden ohne ein Update der VBB-App wirksam.
EINE für VIER – Aufwertung der VBB Tageskarte
Die Tageskarten in Berlin und Potsdam werden aufgewertet und stellen zukünftig ein sehr attraktives Angebot für Familien dar: Inhaber einer Tageskarte, die älter als 15 Jahre sind, können nun bis zu drei Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen. Dies gilt für die Tageskarte im Regeltarif Berlin AB, BC und ABC sowie für die Tageskarte im Regeltarif Potsdam AB.
Noch mehr 4-Fahrten-Karten
In Berlin gibt es zukünftig die 4-Fahrten-Karte nicht nur für Berlin AB, sondern auch in den Geltungsbereichen Berlin BC und ABC. Alle 4-Fahrten-Karten werden im personalbedienten Vorverkauf, an stationären und mobilen Fahrausweisautomaten sowie zum Teil beim Busfahrer (außer BVG) verkauft, wenn dort auch die regulären VBB-Fahrausweise erhältlich sind.
Auch in den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg gibt es ab 1. Januar 2017 neu die 4-Fahrten-Karten im Angebot. In Potsdam AB als Einzelfahrausweis und Kurzstrecke sowie in Frankfurt (Oder) AB und Brandenburg an der Havel AB jeweils als Einzelfahrausweis. Die neuen 4-Fahrten-Karten werden im Regel- sowie im Ermäßigungstarif für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren angeboten. Durch die Einführung der 4-Fahrten-Karte werden die Preise stabil gehalten werden, obwohl die Preise für eine einfache Fahrt leicht ansteigen. Im Verhältnis zum Kauf einzelner Fahrausweise ergibt sich bei den 4-Fahrten-Karten ein Preisnachlass von bis zu zehn Prozent.
Mobil in der Stadt – Einführung des VBB-Abo 65vorOrt in Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel
In Ergänzung zu dem verbundweit gültigen VBB-Abo 65plus gibt es in den drei kreisfreien Städten Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel neu das VBB-Abo 65vorOrt. Dieses Angebot wird ausschließlich im Abonnement mit monatlicher Abbuchung angeboten und richtet sich an Fahrgäste, die 65 Jahre oder älter sind. Zum Preis von 340 Euro (34 Euro im Monat bei zehnfacher Abbuchung) können die Nutzerinnen und Nutzer ein Jahr lang innerhalb des Geltungsbereiches AB alle Verkehrsmittel benutzen. Gegenüber den bisherigen Angeboten der 8 bzw. 9 Uhr-Karten entfällt hier die Sperrzeit – dieses personengebundene Angebot kann nun also rund um die Uhr genutzt werden.
Kurze Strecke in Potsdam
Die Kurzstrecke in Potsdam umfasst ab dem 1. Januar 2017 nur noch vier Haltestellen statt bisher sechs.
Beispiele Preisänderungen in Berlin
Preis seit 1.1.2016
Preis ab 1.1.2017
Einzelfahrausweis AB
2,70 Euro
2,80 Euro
Einzelfahrausweis BC
3,00 Euro
3,10 Euro
Einzelfahrausweis ABC
3,30 Euro
3,40 Euro
Tageskarte ABC
7,60 Euro
7,70 Euro
Kleingruppen-Tageskarte AB
17,30 Euro
19,90 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC
99,90 Euro
100,50 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC
986,00 Euro
992,00 Euro
Tageskarte BC
7,30 Euro
7,40 Euro
Kleingruppen-Tageskarte BC
17,60 Euro
20,60 Euro
Kleingruppen-Tageskarte ABC
17,80 Euro
20,80 Euro
Beispiele Preisänderungen in Brandenburg
Preis seit 1.1.2016
Preis ab 1.1.2017
Einzelfahrausweis Regeltarif:
Brandenburg an der Havel AB
1,60 Euro
1,70 Euro
Frankfurt (Oder) AB
1,60 Euro
1,70 Euro
Cottbus AB
1,60 Euro
1,70 Euro
Potsdam AB
1,90 Euro
2,10 Euro
Berlin-Stettin-Ticket
Zum ersten Mal seit Einführung des Berlin-Stettin-Tickets im August 2010 erhöhen sich die Preise. Ab dem 1. Januar 2017 ändert sich der Preis für die einfache Fahrt von Berlin nach Stettin um einen Euro auf 11,00 Euro. Die ermäßigte Fahrt kostet 8,30 Euro (zuvor 7,50 Euro). An den Konditionen des Berlin-Stettin-Tickets ändert sich nichts. Weiterhin gelten Einzelfahrausweise und Tageskarten auch im Stettiner Stadtverkehr.
Fahrausweise des alten Tarifs
Fahrausweise des alten Tarifs verlieren nicht sofort ihre Gültigkeit. Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Fahrausweise zum alten Preis können noch bis zum 14. Januar 2017 für Fahrten genutzt werden.
Danach können Fahrausweise, bei denen der Fahrpreis angepasst wurde, bis zum 31. Mai 2017 gegen Zahlung des Differenzbetrages umgetauscht werden. Diese Fahrausweise können bei den unternehmenseigenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, bei denen die Fahrausweise erworben wurden, umgetauscht werden.
Fahrausweise, bei denen sich der Fahrpreis nicht geändert hat, können weiter genutzt werden.
Die Presseinformation und die komplette Übersicht der Fahrpreisanpassungen ab dem 1. Januar 2017 finden Sie auf der VBB-Homepage unter VBB.de/presse und unter VBB.de/Fahrpreise.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht
Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen
und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend jeweils gekennzeichnet
wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn
jeweils in Berlin im zweiten Halbjahr 2016?
Zu 1.: Antwort der BVG: Für das zweite Halbjahr
2016 können derzeit nur Angaben mit Stand vom 30.
Oktober 2016 gemacht werden, da die Daten erst zu einem
späteren Zeitpunkt vorliegen. Die Anzahl der unternehmensbezogenen #Fahrgastfahrten (UBF) für Juli bis
Oktober 2016 beträgt 337.926.935 UBF.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin
von BVG und S-Bahn im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort der BVG: Im zweiten Halbjahr 2016
wurden von Juli bis November durch die BVG 1.956.800 #Fahrausweiskontrollen durchgeführt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 3.348.448 Fahrgäste kontrolliert.
3. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 3.: Antwort der BVG: Bei der BVG wurden im
zweiten Halbjahr 2016 (Juli bis November) 112.465 Fälle
von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 137.643 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrschein angetroffen.
4. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 4.: siehe Antworten auf die gleichlautende Frage 3.
5. Von wie vielen „Schwarzfahrer/innen“ im zweiten
Halbjahr 2016 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen
daraus?
Zu 5.: Antwort der BVG: Diese Angaben können aufgrund
der kurzfristigen Terminierung der Anfrage von der
BVG nicht beantwortet werden. Erschwert wird dies
zudem, da das zweite Halbjahr 2016 noch nicht beendet
ist.
Antwort S-Bahn Berlin:
a) Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn
die kontrollierte Person keinen gültigen Fahrausweis
vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.
b) Für das 2. Halbjahr des Jahres 2016 liegen noch
keine Zahlen vor.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn
seit dem 1.1.2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln
nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort der BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei
Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr
folgende Strafanträge nach §265a StGB gestellt: 10.044
(Stand 30. November 2016) in 2016, 19.274 in 2015 und
33.723 in 2014.
Antwort S-Bahn Berlin: Die S-Bahn Berlin stellt
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die innerhalb
von zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen
wegen Fahrens ohne Fahrschein (Mehrfachtäter) haben.
Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf hierbei der
älteste Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Es wurden insgesamt gegen Personen Strafantrag gestellt
einschließlich Verfahren wegen Fahrausweisfälschung:
in 2014: 20.356, in 2015: 30.887, für das Gesamtjahr
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Bis zum 30.
November 2016 waren es 27.474.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten
Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen Einstellungen
bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie
lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung liegen lediglich Daten der
Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte
nach § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird
in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt des § 265 a
StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung
einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift
sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung
durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen
der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecken
dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts
zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im
Jahr 2014 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt
7.870 und im Jahr 2015 insgesamt 13.946 Personen
abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche) worden. Aus
dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren
wegen Schwarzfahrens geschlossen werden, da insbesondere
die Verfahrenseinstellungen nicht enthalten sind.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich
der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem
Strafverfahren entstanden?
Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro
Strafverfahren ist nicht möglich, da diese stark variieren
und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten
Rechtsfolgen und der Möglichkeit der Beitreibung der
Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie bewertet der Senat die Effektivität der Verfolgung
von Schwarzfahrer/innen mit den Mitteln des Strafrechts
und die daraus entstehende Belastung der Gerichtsbarkeit?
Zu 9.: Das sog. „Schwarzfahren“ erfüllt nach weit
überwiegender Auffassung der Rechtsprechung den Straftatbestand
des § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Die Berliner
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind an Recht
und Gesetz und damit auch an das Strafgesetzbuch der
Bundesrepublik Deutschland gebunden. Dem Bagatellcharakter
dieses Gesetzesverstoßes wird von Seiten des
Bundesgesetzgebers dadurch Rechnung getragen, dass es
sich um ein Antragsdelikt handelt, vgl. §§ 265a Abs. 3 in
Verbindung mit § 248a StGB. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden
machen darüber hinaus in den hier in
Rede stehenden Fällen umfassend vom Opportunitätsprinzip
Gebrauch. Danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen
die Möglichkeit, ein Strafverfahren einzustellen,
wenn die Schuld des Täters gering erscheint
(§ 153 Strafprozessordnung [StPO]), die Erfüllung von
Auflagen zur Beseitigung des Strafverfolgungsinteresses
ausreicht (§ 153a StPO) oder die zu erwartende Strafe
neben der Sanktion für eine andere Tat des Beschuldigten
nicht erheblich ins Gewicht fällt (§ 154, § 154a StPO).
Entsprechende Regelungen enthält das Jugendgerichtsgesetz
(§ 45, § 47 JGG).
Der Senat erkennt hierbei, dass die Verfolgung von
Personen, die „schwarzfahren“, zu einer nicht unerheblichen
Bindung personeller und sächlicher Ressourcen der
Justiz führt. Gleichwohl muss Beachtung finden, dass es
sich bei der unentgeltlichen Nutzung von (öffentlichen)
Verkehrsmitteln um gesellschaftsschädigendes Verhalten
handelt, welches nicht sanktionslos gestellt werden kann.
Der Senat sieht es stets als seine Aufgabe an, zu prüfen,
ob die Verhängung von Geld- bzw. Freiheitsstrafen
ein probates Mittel ist, um das sog. „Schwarzfahren“ zu
bekämpfen und zu verfolgen. Dies setzt voraus, dass es
als kriminal- und sozialpolitisch sachgerecht erachtet
wird, dem Schwarzfahren mit der ultima ratio des Strafrechts
zu begegnen.
10. Welche Alternativen zur Ahndung von Schwarzfahrer/
innen mit strafrechtlichen Mitteln sieht der Senat
und welche würde er ggf. ergreifen?
Zu 10.: Die Frage nach möglichen Alternativen unterliegt
seit Jahrzehnten dem rechtspolitischen Diskurs. Eine
Alternative, die es zu prüfen gilt, liegt in der Ahndung des
„Schwarzfahrens“ als Ordnungswidrigkeit.
Dies hätte zur Folge, dass die schwarzfahrende Person
weder eine Geldstrafe zu zahlen noch eine (ggf. Ersatz-)
Freiheitsstrafe zu verbüßen hätte. Zudem würde aufgrund
des Normverstoßes kein Eintrag in das Bundeszentralregister
erfolgen.
Durch eine Überführung der Strafbestimmung in das
Ordnungswidrigkeitenrecht können Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte allerdings weiterhin belastet werden,
denn auch ein Bußgeldbescheid unterliegt der Anfechtung,
so dass auch dadurch Gerichtsverfahren stattfinden
können. Außerdem bindet auch die Vollstreckung von
Bußgeldern einschließlich der Bearbeitung von Ratenzahlungsgesuchen
Ressourcen. Schließlich kann es auch bei
Bußgeldern zu Freiheitsentzug kommen. Denn nach § 96
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann durch das
Gericht Erzwingungshaft angeordnet werden. Anders als
die Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafen, die an die Stelle
der Zahlung tritt, entbindet die Verbüßung von Erzwingungshaft
den Betroffenen aber nicht von der Verpflichtung
zur Zahlung.
Berlin, den 22. Dezember 2016
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)
Eine Studie sucht nach dem #Zukunftsticket für den #Nahverkehr in Berlin. Noch überwiegt dabei die Skepsis.
Die Treppen hinuntergehastet, in drei Minuten kommt die U-Bahn. Schnell ein Ticket kaufen. Leider wird das nichts, denn am #Fahrkartenautomat kämpft sich eine Gruppe Touristen durch die Bedienoberfläche des Automaten. Während in anderen Großstädten wie London mit #Chipkarte immer automatisch der richtige Preis bezahlt wird, ist das Ticketsystem bei Einzelfahrscheinen im Berliner Nahverkehr ein überholungsbedürftiges Papiermonster.
Wie das besser gehen könnte, will das Projekt „Zukunftsticket Berlin“ herausfinden, ein Forschungsverbund aus TU Berlin, Wissenschaft im Dialog und dem Nexus Institut in Partnerschaft mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).
Dazu haben die Forscher erhoben, welche Ticketsysteme es in anderen Großstädten gibt und welche davon gut auf Berlin übertragbar wären. Sogenannte Check-In/Be-Out-Verfahren wurden als sinnvollste identifiziert. Ähnliche Überlegungen hatte es vor Jahren auch bei der BVG mit dem elektronischen Ticket gegeben, sie wurden dann aber verworfen.
Heute checkt man bei solchen Systemen bei Fahrtbeginn per Smartphone oder digitaler Zugangskarte ein, das System erkennt aber automatisch, wenn man die Fahrt beendet hat und bucht entsprechend den korrekten Preis ab. Beispiel: Jemand läuft mit dem Handy in die U-Bahn, drückt auf seinem Display auf „Fahrtbeginn“, und wenn das System merkt, dass mehr als drei Stationen zurückgelegt sind, bucht es eine Einzelfahrt ab, bei weniger Stationen eine Kurzstrecke. Andere Systeme erlauben auch, das Handy an ein Lesegerät zu halten.
Das private Berliner Unternehmen #Locomore startet am heutigen Freitag den #Ticketvorverkauf für die neue #Fernverkehr-Strecke Berlin-Hannover-Frankfurt-Stuttgart. Tickets gibt es seit 11 Uhr online bei Locomore.com.
Start ist laut Fahrplan ab 14. Dezember um 6.21 Uhr im #Stuttgarter Hauptbahnhof, die Ankunft ist für 13.32 Uhr im Berliner Bahnhof #Lichtenberg geplant. Zwischenstopps wird es unter anderem in Heidelberg, Frankfurt/Süd, Göttingen, Hannover und Wolfsburg geben.
Dass Ungleichheit nicht immer gleich Ungerechtigkeit bedeuten muss, zeigt sich unter anderem bei einer Reise mit der Deutschen Bahn. Alle sitzen im selben Zug, aber die einen freuen sich über weniger und im Regelfall recht ruhige Mitreisende, viel Beinfreiheit und kostenlose Zeitungen. Die anderen sitzen enger und teilen sich die meist volleren Wagen mit Trinkgemeinschaften, Familien oder Kleintieren.
Die #erste und die #zweite#Klasse bilden eine ständische Konstante im Übergang der höfischen Gesellschaft zur egalitären Demokratie. Zugleich dient die erste Klasse als Testlauf für neue Komfortstufen, die irgendwann später auch den billigen Plätzen zugutekommen. Erst waren es Polster und Licht, dann Heizung und Klimaanlage. Im Reich der DB soll es bald sogar für das W-Lan gelten. Man kann ahnen, wie es weitergeht: Demnächst gibt es dann Kinofilme für die Gesellschaft der gehobenen Kategorie und abgenudelte Serien für die weiter unten.
Ungerecht, so halten es zumindest die Bahn und ihre zahlungskräftigeren Kunden, ist das Ganze nicht, weil das Angebot ja auch mehr kostet. Das stimmt, widerlegt aber nicht den Vorwurf. Derzeit sind es rund 16 Prozent der Sitze im Fernverkehr, die der ersten Klasse vorbehalten sind. Sagt die Bahn. Auch für den Eindruck, dass das Teurere leerer ist, gibt es statistische Belege. Die erste Klasse ist derzeit nur zu 39 Prozent ausgelastet, die zweite Klasse zu 56 Prozent.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages am 27. Oktober im Rathaus von #Zielona Góra ist es ab sofort möglich, mit einem #VBB-Fahrausweis aus Berlin und Brandenburg mit den bestehenden Zugangeboten nach Zielona Góra zu reisen und vor Ort den #Stadtverkehr zu nutzen.
Zu den Unterzeichnenden gehören Susanne #Henckel, VBB-Geschäftsführerin; Janusz #Kubicki, Stadtpräsident Zielona Góra, Jörg #Pöhle, Leiter Marketing DB Regio Nordost sowie Czesława #Bieruta, Leiterin Przewozy Regionalne Zielona Góra.
Reisende können den Stadtverkehr vor Ort mit VBB-Einzelfahrausweisen oder Tageskarten des Anschlusstarifs nach Zielona Góra drei Tage ab dem Reisedatum nutzen. Die Tageskarten gelten am Tag der Reise auch im Stadtverkehr der deutschen Städte in Berlin und im Land Brandenburg, die als Start- oder Zielort gelten. Einzelfahrausweise gelten hier in den Stadtverkehren bis zum Ende der Fahrt. Für das erweiterte Angebot ist eine Probezeit von einem Jahr vereinbart.
Seit 1. April 2016 fährt täglich (außer donnerstags) ein direkter Zug von Berlin-Lichtenberg nach Zielona Góra. Darüber hinaus bestehen Umsteigeverbindungen mit dem RE1 über Frankfurt (Oder) oder RB26 über Küstrin.
Susanne Henckel: „Mit dieser Vereinbarung wird das Reisen leichter. Ein zusätzliches Ticket für den Bus vor Ort ist nicht mehr nötig. Es ist seit langem Ziel des VBB, zu unseren polnischen Nachbarn nicht nur gute Zugverbindungen anzubieten, sondern den vielen Touristen, Pendlern und Geschäftsleuten ein integriertes Angebot mit dem Stadtverkehr vor Ort anzubieten. Beide Seiten profitieren.“
Zielona Góra zieht mit dieser Vereinbarung mit anderen polnischen Nachbarstädten gleich: Ähnliche Verträge bestehen mit Stettin (Szczecin) (seit 2005) und Gorzów Wlkp. (seit 2008). Für den Kulturzug nach Breslau gelten Fahrkarten als Tagesticket am Tag der Reise im Stadtverkehr in Breslau.
Weitere Informationen zum Stand der Verbindungen von und nach Polen:www.VBB.de/infografik.