Für #Fernbuskunden in Deutschland wächst das Angebot, aber auch die #Preise steigen. Fahrkarten kosteten zuletzt soviel wie seit der Marktfreigabe vor sechs Jahren nicht, wie aus einer Analyse des Marktforschungsinstituts #Iges hervorgeht.
Je Fahrgast und Kilometer machten die Anbieter Ende vergangenen Jahres 10,7 Cent Umsatz. Der #Normalpreis lag damit je Kilometer 0,8 Cent höher als ein Jahr zuvor, wie das Institut der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Einnahmen neben dem Fahrpreis bringen den #Busunternehmen Zusatzgepäck, Reservierungen und Snackverkauf. Sie sind in den Zahlen nicht berücksichtigt. Der Bus bleibt nach den Daten aber deutlich billiger als die Bahn – meist nehmen Fahrgäste dafür eine längere Fahrtzeit in Kauf.
Die Marktforscher beobachten schon länger, dass es #Bus-Anbietern besser gelingt, die einzelnen Preise ähnlich wie Fluggesellschaften der #Nachfrage anzupassen und so die Erlöse zu erhöhen. Die #Aktionspreise indes blieben in den vergangenen Jahren recht konstant und pendelten zwischen 3,6 und …
Ab dem 1. Februar 2019 können alle Kinder von Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbeziehern ab vollendetem 6. Lebensjahr die #öffentlichen#Verkehrsmittel#kostenlos nutzen. Auf die Länge des Schulweges bzw. des Weges zur Teilhabeaktivität kommt es dann nicht mehr an. Haushalte, für die der Anspruch in den vergangenen Monaten aufgrund der Kilometerbegrenzung ausgeschlossen wurde, können erneut einen Antrag für die kostenlose #Schülerbeförderung stellen, soweit weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. Die Regelung gilt auch für Kinder ab sechs Jahren, die von der Schulpflicht zurückgestellt sind. Das Antragsformular ist in jedem der Pankower Bürgerämter oder im Internet über die Seite des Wohnungsamtes erhältlich. Es kann persönlich in einem der Pankower Bürgerämter abgegeben oder per Post an das Wohnungsamt geschickt werden. Wenn bereits ein gültiger berlinpass-BuT vorliegt, muss dieser mit dem Antrag eingereicht werden. Auf dem berlinpass-BuT wird ein rotes Hologramm mit Nummer als Nachweis für die kostenlose Schülerbeförderung angebracht. Wenn bislang kein berlinpass-BuT ausgestellt wurde, muss dem Antrag für jedes Kind ein Passfoto beigelegt werden. Der berlinpass-BuT mit Hologramm wird auf dem Postweg versendet. Das Wohnungsamt Pankow bearbeitet dabei nur Anträge von Antragsteller*innen, die im Bezirk Pankow wohnen. Die Ausstellung bzw. Änderung der berlinpässe-BuT wird bis 31. Juli 2019 befristet, da die Bedingungen der Schülerbeförderung ab 1. August 2019 erneut geändert werden. Weitere Hinweise zur Beantragung gibt es im Internet auf der Seite des Bezirksamtes: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/wohnungsamt/
Monatlich verkauft die BVG mehr als eine Million #Handytickets. Verschwindend gering ist dagegen der Verkauf über den #Versandshop. Dort konnten sich Kunden bisher im Internet ein Ticket kaufen, das Ihnen dann mit der #Post zugeschickt wurde. Wegen der geringen Nachfrage wird dieser Shop nun zum 15. Januar 2019 geschlossen. Kunden, die online ein Ticket kaufen möchten, können das bei der BVG natürlich weiterhin tun, auf dem schon jetzt sehr viel stärker nachgefragten Weg des #Printtickets.
„Die Nachfrage im Versandshop ist in den letzten Jahren – auch dank neuer, erfolgreicher digitaler Angebote – deutlich gesunken“, sagt Dr. Martell Beck, BVG-Bereichsleiter für Vertrieb und Marketing. „Die jährlichen Verkaufszahlen lagen zuletzt im unteren vierstelligen Bereich und das bei einem im Vergleich unangemessen hohen Aufwand. Für die Kunden, die diesen Service bisher genutzt haben und auch weiterhin Fahrscheine auf dem Postweg bestellen wollen, haben wir uns mit den Kolleginnen und Kollegen der S-Bahn Berlin darauf verständigt, dass wir ab dem 15. Januar auf deren Versandangebot mit dem gleichen Fahrscheinsortiment verlinken werden.“
Welche Bedingungen sind an den Erhalt eines #Semestertickets geknüpft? Zu 1.: Gemäß § 18a Abs. 1 des Berliner #Hochschulgesetzes (#BerlHG) gehört zu den Aufgaben der Studierendenschaft einer jeden Hochschule die Vereinbarung preisgünstiger Benutzung der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. Dies gilt für die Studierenden der Hochschulen nach § 1 Abs. 1 BerlHG sowie weiterer staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen (#Semesterticket). Die Teilnahme an der Einführung des Semestertickets wird für jede Hochschule vom Allgemeinen Studierendenausschuss mit dem nach § 4 des ÖPNV-Gesetzes vom 27. Juni 1995 (GVBl. S. 390) zuständigen Vertragspartner vereinbart. Die Vereinbarung setzt ein zustimmendes Votum der Studierenden der jeweiligen Hochschule voraus (gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG). Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen studienbedingter Abwesenheit vom Hochschulort das Semesterticket nicht nutzen können, werden auf Antrag von der Teilnahmeverpflichtung befreit (gemäß § 18a Abs. 3 BerlHG). Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erheben die Studierendenschaften nach Maßgabe einer von ihnen zu erlassenden Satzung von allen Studierenden der jeweiligen Hochschulen Beiträge, die gesondert von den Beiträgen im Haushalt der Studierendenschaft gemäß § 20 BerlHG auszuweisen sind und nicht der Genehmigung der Hochschulleitung bedürfen. Sie werden für jedes Semester bei der Immatrikulation oder Rückmeldung fällig und von den Hochschulen kostenfrei eingezogen. Die Studierendenschaften können durch Satzung bestimmen, dass ein Zuschlag zum Semesterticket- Beitrag zu leisten ist und dass Studierenden bei Vorliegen einer besonderen sozialen Härte ein Nachlass auf den Ticketpreis nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden kann (gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG).
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Welche Personen, die an der Universität eingeschrieben sind (z.B. Rechtspflege an der HWR) erhalten
kein Semesterticket?
Zu 2.:
Die Studierendenschaften der jeweiligen Hochschulen regeln per Satzung die Rahmenbedingungen
für das Semesterticket (gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG). Diese Satzungen regeln
auch, wer gegebenenfalls vom Geltungsbereich des Semestertickets ausgeschlossen ist.
An der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) betrifft dies gemäß § 1 Abs. 4
der Semesterticket-Satzung der HWR Berlin zum Beispiel folgende Personen:
Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft der HWR Berlin sind oder
die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten.
Nebenhörende, Gasthörende oder Fernstudierende.
Studierende mit Behinderung, die nach dem Recht der Schwerbehinderten im
Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben.
Studierende, die an einer anderen Hochschule der Länder Berlin oder Brandenburg
immatrikuliert sind und dort ein VBB-Semesterticket erhalten.
Studierende der HWR Berlin, die sich zugleich in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis befinden (Beamte oder Angestellte).
Welche Konstellation ist denkbar, wo Studierende bzw. Azubis weder ein Semester-, noch ein Azubiticket
erhalten und warum ist dies so?
Zu 3.:
a) Semesterticket
Das Beispiel der HWR Berlin zeigt, dass verschiedene von den Studierendenschaften
festgelegte Umstände dazu führen können, dass kein Anspruch auf ein Semesterticket
besteht. Die Ausnahmen werden in den Satzungen der jeweiligen Hochschulen gemäß
§ 18a Abs. 4 BerlHG geregelt.
b) Azubiticket
Grundsätzlich sind Studierende berechtigt, alternativ zu einem Semesterticket oder falls
dieses nicht angeboten wird, ein Azubiticket zu erwerben. Studierende wie Auszubildende
können ein Azubiticket nur erwerben, sofern die notwendigen Voraussetzungen entsprechend
VBB-Tarif, Teil B, Punkt 5.2.5.1 vorliegen (siehe
https://www.bvg.de/index.php?section=downloads&download=581).
Es besteht gegebenenfalls kein Anspruch auf Azubitickets für Auszubildende an sonstigen
nicht staatlich anerkannten, nicht-hochschulischen privaten Bildungseinrichtungen, sofern
der Besuch dieser Schulen nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig
ist.
Auch der Besuch von Volkshochschulen berechtigt nicht zum Erwerb von Azubitickets, es
sei denn, es handelt sich um Kurse zum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungsreife,
der erweiterten Berufsbildungsreife, der Fachoberschulreife oder des Mittleren Schulabschlusses.
Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf den Azubitarif im Tarifbereich Berlin AB
ist, dass die Ausbildung in Berlin oder Brandenburg mindestens ein Halbjahr bzw. ein Semester
lang 20 Wochenstunden umfasst. Somit besteht kein Anspruch beim Absolvieren
eines Online- oder Fernstudiums, da diese nicht an Berlin oder Brandenburg als Ort geknüpft
sind.
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Welche Schritte gedenkt der Senat zu unternehmen, um Betroffenen, welche eine Lehre machen bzw. studieren, aber kein Semester- oder #Azubiticketanspruch haben, diesen ihnen zu ermöglichen? Zu 4.: a) Semesterticket Gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG werden die Satzungen für das Semesterticket von den Studierendenschaften erlassen; der Senat nimmt keinen Einfluss auf die Rahmenbedingungen des Semestertickets. b) #Azubiticket Der Senat überprüft gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg regelmäßig die bestehenden Tarifangebote und ist bemüht, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der politischen Umsetzbarkeit auch mit den Partnern im VBB, die Angebote attraktiver zu gestalten und Tariflücken zu schließen. Berlin, den 3. Januar 2019 In Vertretung Christian Gaebler Der Regierende Bürgermeister von Berlin Chef der Senatskanzlei
Mangelnde Nachfrage und eine „Vereinfachung der Tarifstruktur“: Nach 24 Jahren schafft die Bahn das „Schönes-Wochenende-Ticket“ ab.
Nach 24 Jahren schafft die Deutsche Bahn im kommenden Sommer das „Schönes-Wochenende-Ticket“ (SWT) für bundesweite Reisen in Nahverkehrszügen ab. Das staatseigene Unternehmen nannte mangelnde Nachfrage sowie eine „Vereinfachung der Tarifstruktur“ als Gründe.
Rot-Rot-Grün hat sich endgültig auf einen Nachtragshaushalt für 2018/19 geeinigt. Grundlage ist ein Senatsentwurf, auf den noch mal kräftig Geld draufgelegt wurde. Statt 783 Millionen Euro werden bis Ende nächsten Jahres 1,22 Milliarden Euro zusätzlich verteilt.
Dies alles steht unter dem Motto: Berlin soll bezahlbarer, familienfreundlicher und grüner werden. Und: „Wir kaufen uns die Stadt zurück“, wie es die Chefin der Linksfraktion, Carola Bluhm, formulierte. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus verrieten am Montag, wofür die Steuergelder ausgegeben werden.
Kostenloses Schülerticket und Schulessen
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Änderung der Verordnung über #Beförderungsentgelte im Berliner #Taxenverkehr beschlossen und damit den Zuschlag für die Zahlung des Beförderungsentgelts mit EC- und Kreditkarten in Höhe von 1,50 € abgeschafft. Die neue Regelung tritt am 14. Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Die Erhebung von Zuschlägen für die kartengebundene bargeldlose Bezahlung ist nicht mehr zeitgemäß. Bargeldloses Zahlen sollte flächendeckend zuschlagsfrei möglich sein. Daher werden für die kartengebundene Zahlung im Berliner Taxenverkehr zukünftig keine zusätzlichen Entgelte mehr erhoben.
Mit der Änderung des #Taxen-Tarifs wird auch der neuen Regelung des § 270a BGB entsprochen, mit der die Vorgaben der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU umgesetzt wurden. Danach dürfen gegenüber Verbrauchern keine Zuschläge für die Nutzung einer Zahlungskarte verlangt werden.
Lediglich bei bargeldloser Zahlung mittels Gutscheinen (sog. Coupons) oder im Falle der nachträglichen (Sammel-)Abrechnung wird ein Zuschlag in Höhe von 1,50 € beibehalten, um den Mehraufwand zu berücksichtigen, der den #Taxi-Unternehmen bei der Abrechnung von Gutschein- und Rechnungsfahrten entsteht.
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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Hoher Aufwand – wenig Ertrag. Mehrere hundert #Fahrscheinkontrolleure gibt es in Berlin, täglich gibt es viele Kontrollen. Doch im Vorjahr war der Anteil der #Schwarzfahrer so niedrig wie nie. Und wer erwischt wird, bleibt oft die verlangten 60 Euro schuldig.
So wurden bei der S-Bahn dieses Jahr bis 30. September nur 40 Prozent der Forderungen beglichen. Das teilte die Justiz-Staatssekretärin Martina Gerlach auf Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Linke) mit. 60 Prozent der erhöhten #Beförderungsentgelte wurden nicht gezahlt.
Quoten sind auf ein Zehn-Jahres-Tief gefallen
Am Wochenende hat Schlüsselburg seine Forderung bekräftigt, das Vorgehen zu überdenken – und das Schwarzfahren rasch zu entkriminalisieren. „Fahren ohne Fahrschein darf nicht mehr als Straftat geahndet werden“, sagte der Rechtspolitiker. „Der Unrechtsgehalt ist vergleichbar mit dem Parken ohne Parkschein.“
Flaggschiff #ICE4 auf weiteren Strecken unterwegs • Ausweitung #Sprinter-Angebot Berlin–#München • ICE-Verbindung Berlin–#Wien geht an den Start • #Preisanhebung um 0,9 Prozent zum 9. Dezember
Neue Züge, mehr Sitzplatzkapazität und häufigere Fahrten auf nachfragestarken Verbindungen – das sind die Neuerungen im Fahrplanangebot 2019 der Deutschen Bahn (DB). Zeitgleich mit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember erhöht die DB die Fernverkehrspreise um durchschnittlich 0,9 Prozent und bleibt damit deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate. Buchungsstart für den neuen Fahrplan mit allen Angeboten ist der 16. Oktober. Wer bis zum 8. Dezember seine Reise bucht, fährt noch zu den alten Preisen.
Mehr ICE-Sprinterzüge auf der Schnellfahrstrecke Berlin–München
Die DB baut das Angebot auf der Schnellfahrstrecke Berlin–München aus: Fünf Sprinterzüge pro Tag und Richtung verbinden die Metropolen ab Fahrplanwechsel in unter vier Stunden miteinander. Bislang waren es drei. Außerdem kommt mit dem ICE 4 erstmals der neueste Fernverkehrszug zum Einsatz. Er erhöht das Sitzplatzangebot auf der Strecke zusätzlich.
Neu ist das ICE-Zugpaar zwischen Berlin und Wien, mit dem erstmals eine internationale Verbindung über die neue Schnellfahrstrecke geführt wird. Die beiden Hauptstädte werden umsteigefrei in weniger als acht Stunden miteinander verbunden – täglich.
Neue Intercity-Direktverbindung für Mitteldeutschland
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Mit einer neuen #Eurocity-Verbindung zwischen Berlin, #Breslau und #Krakau wird zudem das Zugangebot zwischen Deutschland und Polen erweitert.
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Angebotserweiterung im #ICE-Nachtverkehr
Die DB erhöht die Fahrten der Nacht-ICE: Auf der Route Berlin–Stuttgart–München wird der Zeitraum der täglichen Bedienung von Ostern bis zu den Herbstferien ausgeweitet. Bislang gab es das tägliche Angebot nur während des Sommers. In der anderen Jahreshälfte verkehren die Nacht-ICE künftig auch in den Nächten von Freitag auf Samstag (bislang nur Sonntag auf Montag). Zudem werden alle Fahrten zukünftig mit ICE-1-Zügen durchgeführt, wodurch 300 Sitzplätze pro Zug zusätzlich zur Verfügung stehen.
#Baumaßnahmen 2019
Von Juni bis Dezember 2019 saniert die DB die Schnellfahrstrecke zwischen Hannover und Göttingen. In dieser Zeit fahren die Züge über Umleitungen, so dass sich die Fahrzeiten verlängern. Über die Umleitungsstrecken werden insgesamt weniger Züge zwischen Berlin und Frankfurt/Main sowie zwischen Hannover und Kassel unterwegs sein als heute. Die besonders schnelle Verbindung Berlin–Frankfurt/Main über Erfurt ist von den Baumaßnahmen nicht betroffen. Die baubedingten Veränderungen werden frühzeitig in alle Fahrplanmedien eingearbeitet. Die DB empfiehlt allen Reisenden, möglichst frühzeitig zu buchen. Weitere Informationen gibt es unter: www.deutschebahn.com/bauinfos.
Höhere #Flexpreise, unveränderte #Sparpreise
Die Flexpreise steigen um durchschnittlich 1,9 Prozent. Darüber hinaus hält die DB an der tageweisen Senkung und Anhebung der Flexpreise fest. Diese auslastungsabhängige Preisgestaltung hat die DB bereits 2016 eingeführt. Ziel ist es, die Nachfrage bestmöglich zu lenken.
Die Sparpreise und die im August eingeführten Super Sparpreise bleiben stabil. Ebenfalls unverändert bleiben die Preise für Reservierungen sowie die beiden beliebtesten BahnCards – die BahnCard 25 und 50 –, die damit im fünften Jahr in Folge nicht erhöht werden.
Die Preise für Streckenzeitkarten sowie die BahnCard 100 steigen um durchschnittlich 2,9 Prozent. Bei den Streckenzeitkarten wird die Mindestvertragslaufzeit von zwölf auf drei Monate verkürzt. Der Bordpreis – also das Entgelt, das beim Fahrkartenkauf im Zug zusätzlich zu entrichten ist – steigt von 12,50 Euro auf 19 Euro.
Betrachtet über alle Angebote erhöht die DB die Fernverkehrspreise somit um durchschnittlich 0,9 Prozent.
Die #Fahrpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bleiben #stabil. Bei den 38 Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet wird zum 1. Januar 2019 keine #Tarifanpassungsmaßnahme umgesetzt – das hat der Aufsichtsrat des VBB in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die letzte Fahrpreiserhöhung im VBB gab es zum 1. Januar 2017, diese lag bei durchschnittlich 0,56 Prozent.
Die Fahrpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bleiben zum 1. Januar 2019 unverändert. Durch die geringe Inflation und die moderate Entwicklung der Energiepreise ergibt sich ein VBB-Tarifindex von rund 0,4 Prozent. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Der Tarifindex ist aktuell so niedrig, dass die Aufwendungen zur Umsetzung von Tarifanpassungen fast höher wären, als die zu erwartenden Einnahmen. Deshalb verzichten wir – sicher zur Freude der Fahrgäste – auf Fahrpreiserhöhungen. Dennoch werden die Verkehrsangebote im nächsten Jahr erweitert und an die steigende Nachfrage angepasst. Auch sind zusätzliche Investitionen in neue Fahrzeuge und die Infrastruktur dringend nötig. Gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg arbeiten wir auch intensiv an der Weiterentwicklung des VBB-Tarifs und neuen attraktiven Tickets, wie zum Beispiel verbundweite Firmen- und Azubi-Tickets .“
Seit 2016 ist die Tarifanpassung im VBB an eine Indexberechnung gekoppelt, die die Verbraucherpreise und die Kostenentwicklung für Strom und Kraftstoffe im Verhältnis 83 zu 8,5 zu 8,5 berücksichtigt. Als Grundlage dienen die Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg über den Zeitraum der vergangenen sechzig Monate.