Tarif: E-Ticket im BVG, aus Senat

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Frage 1:
Welche Erfahrungen hat der Senat bisher mit #E-Ticket-Verfahren und elektronischen #Abo-Karten bei der
BVG gemacht und welche Schlüsse wurden daraus für aktuelle Projekte gezogen?
Antwort zu 1:
Der größte Teil der #Abokunden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie alle
Abokunden der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind mit Fahrtberechtigungen auf
#Chipkarten, der sogenannten #VBB-fahrCard, ausgestattet. Wie in anderen Städten auch
bereitet die Umsetzung der definierten Prüf- und Kontrollabläufe teilweise noch Probleme.
Frage 2:
Welchen aktuellen Stand haben Überlegungen des Senats, die flächendeckende Einführung einer
elektronischen BVG-Card voranzutreiben, die ein für Bürgerinnen und Bürger ein unkompliziertes Checkin/
Check -out-Verfahren einschließlich Bestpreisregelung im Berliner ÖPNV ermöglicht?
Antwort zu 2:
Berlin ist nicht, wie etwa andere Großstädte in Europa, mit geschlossenen Systemen
(Schranken zur Kontrolle) ausgerüstet. Aus diesem Grunde sind die Möglichkeiten der
Umsetzung nicht ohne Weiteres möglich. Der VBB beteiligt sich an den Untersuchungen
zum Einsatz von Be-In-/Be-Out-Systemen und verfolgt die Entwicklung von Feldversuchen
(z.B. im Rhein-Main-Verkehrsverbund, RMV). Im Projekt zur VBB-fahrCard sind die
Möglichkeiten für die weitere Entwicklung zum Check-In-/Check-Out- bzw. Be-In-/Be-Out-
System implementiert.
Beim Check-in/Check-out-Verfahren wird zum Feststellen der Gültigkeit des
Fahrausweises die Chipkarte an das Prüfgerät gehalten (kontaktbehaftetes Verfahren).
Beim Be-in/Be-out-Verfahren erfolgt die Fahrausweisprüfung per Datenübertragung über
Funk. Der Fahrgast wird automatisch beim Betreten bzw. Verlassen des Fahrzeuges bzw.
Bahnhofes erfasst.
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Mit dem System Touch&Travel der Deutschen Bahn (DB) existierte bereits ein Check-In-
/Check-Out-System mit Bestpreisermittlung. Es wurde jedoch aus wirtschaftlichen
Gründen nicht fortgeführt.
Eine BVG-Card mit diesem Namen ist nicht geplant.
Frage 3:
Welcher Nutzerinnen- und Nutzerkreis soll nach Ansicht des Senats von einem E-Ticket-Verfahren
profitieren? Wie ist die schrittweise Ausfächerung auf den gesamten Nutzerinnen- und Nutzerkreises des
BVG vorgesehen?
Antwort zu 3:
Der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer soll langfristig auf alle Kundinnen und Kunden
ausgeweitet werden.
Im Zeitkartentarif (Tarifprodukt Abonnement) sind bereits der größte Teil der Nutzerinnen
und Nutzer mit einer VBB-fahrCard ausgestattet. Es wird derzeitig eine Ausweitung auch
auf Monatskarten untersucht. Im Bartarif (Tarif für Gelegenheitskunden) werden die
Nutzerinnen und Nutzer, die einen elektronischen Vertrieb wünschen, insbesondere auf
das Handyticket gelenkt.
Auch für den Kundenkreis, die Monats- und 7-Tage-Karten nutzen, stehen die
Handyticketsysteme bereits zur Verfügung. Zudem werden in Berlin vermehrt Online-
Tickets ausgegeben (insbesondere für touristische Tarifprodukte, Kombitickets, aber auch
Tageskarten)
Frage 4:
Wird der Senat sicherstellen, dass mit einem E-Ticket-Verfahren im BVG auch verbundübergreifende
Fahrten durchgeführt werden können? Wie wird der Senat dieses sicherstellen?
Antwort zu 4:
Der Senat setzt sich im Vertriebsbereich stets für verbundweite Lösungen ein.
Frage 5:
Wie steht der Senat zu der Möglichkeit, dass die BVG anonyme E-Tickets oder elektronische (Abo)Karten
nach Vorbild der Niederlande („ov–chipkaart“ oder Dänemark („Rejsekort“) anbietet?
Antwort zu 5:
In Dänemark und den Niederlanden wird hier eine andere Philosophie verfolgt, die von
den deutschen Normen und Standards abweicht.
Insofern können diese Formate nicht im VBB-Gebiet angewandt werden. Für das VBBGebiet
werden jedoch Möglichkeiten mit anonymen Lösungen weiter untersucht.
Berlin, den 28.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Uber gegen Taxi Straßenkampf in Berlin aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/uber-gegen-taxi-strassenkampf-in-berlin-31900954?dmcid=nl_20190120_31900954

Rumen Milkow hat den #Taxifahrerblick. Wenn er mit seinem Auto in Berlin unterwegs ist, registriert er sehr genau, wer von den Kollegen wo auf Fahrgäste wartet. Und er erkennt auch die Fahrer, die für die Konkurrenz von #Uber in zumeist unscheinbaren schwarzen Wagen unterwegs sind. „Da ist einer“, sagt er mit Blick auf den schwarzen Toyota Hybrid. Dann blinkt Milkow, rollt auf die Linksabbiegerspur und langsam an dem Wagen vorbei. Auf dem Fahrersitz sitzt ein junger Mann und blickt auf ein Smartphone, das in einer Halterung mittig vor der Frontscheibe befestigt ist. „Ich wusste es, ein Uber-Fahrer“, sagt Milkow und haut einmal mit der rechten unteren Handfläche aufs Lenkrad. Dann dreht er das Lenkrad, und es geht weiter Richtung Mitte.

#Clevershuttle, #Blacklane und Uber
Rumen Milkow ist 52, er fährt seit 23 Jahren #Taxi in Berlin, fast sein halbes Leben lang. Er bekommt Mindestlohn plus ein wenig Urlaubsgeld dafür, Berliner, Geschäftsleute und Touristen durch die Stadt von A nach B zu kutschieren.
„#Taxikrieg“ – so ist der Konflikt zwischen dem #Taxigewerbe und Uber in Schlagzeilen grob zusammengefasst worden. Taxikrieg – das bedeutet: Uber, der Konkurrent, stößt in einen Markt, der sowieso schon hart umkämpft ist. In Berlin sind rund 8000 Taxen gemeldet. Das sind viele im Vergleich zu anderen Großstädten. Knapp 450 Berliner kommen auf ein Taxi. In Köln und Dresden zum Beispiel ist das Verhältnis für Fahrgäste deutlich …

Fernbus + Tarife: Studie: Fernbus-Ticketpreise auf Höchststand Der Bus ist zwar meist langsamer, aber dafür billiger als die Bahn., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article216246457/Studie-Fernbus-Ticketpreise-auf-Hoechststand.html

Für #Fernbuskunden in Deutschland wächst das Angebot, aber auch die #Preise steigen. Fahrkarten kosteten zuletzt soviel wie seit der Marktfreigabe vor sechs Jahren nicht, wie aus einer Analyse des Marktforschungsinstituts #Iges hervorgeht.

Je Fahrgast und Kilometer machten die Anbieter Ende vergangenen Jahres 10,7 Cent Umsatz. Der #Normalpreis lag damit je Kilometer 0,8 Cent höher als ein Jahr zuvor, wie das Institut der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Einnahmen neben dem Fahrpreis bringen den #Busunternehmen Zusatzgepäck, Reservierungen und Snackverkauf. Sie sind in den Zahlen nicht berücksichtigt. Der Bus bleibt nach den Daten aber deutlich billiger als die Bahn – meist nehmen Fahrgäste dafür eine längere Fahrtzeit in Kauf.

Die Marktforscher beobachten schon länger, dass es #Bus-Anbietern besser gelingt, die einzelnen Preise ähnlich wie Fluggesellschaften der #Nachfrage anzupassen und so die Erlöse zu erhöhen. Die #Aktionspreise indes blieben in den vergangenen Jahren recht konstant und pendelten zwischen 3,6 und …

Tarife: Kostenlose Schülerbeförderung – Neue Regeln ab 01.02.2019, aus Senat

www.berlin.de

Ab dem 1. Februar 2019 können alle Kinder von Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbeziehern ab vollendetem 6. Lebensjahr die #öffentlichen #Verkehrsmittel #kostenlos nutzen. Auf die Länge des Schulweges bzw. des Weges zur Teilhabeaktivität kommt es dann nicht mehr an. Haushalte, für die der Anspruch in den vergangenen Monaten aufgrund der Kilometerbegrenzung ausgeschlossen wurde, können erneut einen Antrag für die kostenlose #Schülerbeförderung stellen, soweit weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. Die Regelung gilt auch für Kinder ab sechs Jahren, die von der Schulpflicht zurückgestellt sind.
Das Antragsformular ist in jedem der Pankower Bürgerämter oder im Internet über die Seite des Wohnungsamtes erhältlich. Es kann persönlich in einem der Pankower Bürgerämter abgegeben oder per Post an das Wohnungsamt geschickt werden.
Wenn bereits ein gültiger berlinpass-BuT vorliegt, muss dieser mit dem Antrag eingereicht werden. Auf dem berlinpass-BuT wird ein rotes Hologramm mit Nummer als Nachweis für die kostenlose Schülerbeförderung angebracht. Wenn bislang kein berlinpass-BuT ausgestellt wurde, muss dem Antrag für jedes Kind ein Passfoto beigelegt werden. Der berlinpass-BuT mit Hologramm wird auf dem Postweg versendet. Das Wohnungsamt Pankow bearbeitet dabei nur Anträge von Antragsteller*innen, die im Bezirk Pankow wohnen. Die Ausstellung bzw. Änderung der berlinpässe-BuT wird bis 31. Juli 2019 befristet, da die Bedingungen der Schülerbeförderung ab 1. August 2019 erneut geändert werden.
Weitere Hinweise zur Beantragung gibt es im Internet auf der Seite des Bezirksamtes:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/wohnungsamt/

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Tarife + BVG: Letzte Post aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2968

Monatlich verkauft die BVG mehr als eine Million #Handytickets. Verschwindend gering ist dagegen der Verkauf über den #Versandshop. Dort konnten sich Kunden bisher im Internet ein Ticket kaufen, das Ihnen dann mit der #Post zugeschickt wurde. Wegen der geringen Nachfrage wird dieser Shop nun zum 15. Januar 2019 geschlossen. Kunden, die online ein Ticket kaufen möchten, können das bei der BVG natürlich weiterhin tun, auf dem schon jetzt sehr viel stärker nachgefragten Weg des #Printtickets.

„Die Nachfrage im Versandshop ist in den letzten Jahren – auch dank neuer, erfolgreicher digitaler Angebote – deutlich gesunken“, sagt Dr. Martell Beck, BVG-Bereichsleiter für Vertrieb und Marketing. „Die jährlichen Verkaufszahlen lagen zuletzt im unteren vierstelligen Bereich und das bei einem im Vergleich unangemessen hohen Aufwand. Für die Kunden, die diesen Service bisher genutzt haben und auch weiterhin Fahrscheine auf dem Postweg bestellen wollen, haben wir uns mit den Kolleginnen und Kollegen der S-Bahn Berlin darauf verständigt, dass wir ab dem 15. Januar auf deren Versandangebot mit dem gleichen Fahrscheinsortiment verlinken werden.“

Tarife: Kein Azubi- oder Semesterticket, aus Senat

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  1. Welche Bedingungen sind an den Erhalt eines #Semestertickets geknüpft?
    Zu 1.:
    Gemäß § 18a Abs. 1 des Berliner #Hochschulgesetzes (#BerlHG) gehört zu den Aufgaben
    der Studierendenschaft einer jeden Hochschule die Vereinbarung preisgünstiger Benutzung
    der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. Dies gilt für die Studierenden
    der Hochschulen nach § 1 Abs. 1 BerlHG sowie weiterer staatlicher oder staatlich
    anerkannter Hochschulen (#Semesterticket). Die Teilnahme an der Einführung des Semestertickets
    wird für jede Hochschule vom Allgemeinen Studierendenausschuss mit dem
    nach § 4 des ÖPNV-Gesetzes vom 27. Juni 1995 (GVBl. S. 390) zuständigen Vertragspartner
    vereinbart. Die Vereinbarung setzt ein zustimmendes Votum der Studierenden der
    jeweiligen Hochschule voraus (gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG). Studierende, die aus gesundheitlichen
    Gründen oder wegen studienbedingter Abwesenheit vom Hochschulort das
    Semesterticket nicht nutzen können, werden auf Antrag von der Teilnahmeverpflichtung
    befreit (gemäß § 18a Abs. 3 BerlHG). Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erheben die Studierendenschaften
    nach Maßgabe einer von ihnen zu erlassenden Satzung von allen Studierenden
    der jeweiligen Hochschulen Beiträge, die gesondert von den Beiträgen im
    Haushalt der Studierendenschaft gemäß § 20 BerlHG auszuweisen sind und nicht der Genehmigung
    der Hochschulleitung bedürfen. Sie werden für jedes Semester bei der Immatrikulation
    oder Rückmeldung fällig und von den Hochschulen kostenfrei eingezogen. Die
    Studierendenschaften können durch Satzung bestimmen, dass ein Zuschlag zum Semesterticket-
    Beitrag zu leisten ist und dass Studierenden bei Vorliegen einer besonderen sozialen
    Härte ein Nachlass auf den Ticketpreis nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
    Mittel gewährt werden kann (gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG).
  • –
    2
  1. Welche Personen, die an der Universität eingeschrieben sind (z.B. Rechtspflege an der HWR) erhalten
    kein Semesterticket?
    Zu 2.:
    Die Studierendenschaften der jeweiligen Hochschulen regeln per Satzung die Rahmenbedingungen
    für das Semesterticket (gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG). Diese Satzungen regeln
    auch, wer gegebenenfalls vom Geltungsbereich des Semestertickets ausgeschlossen ist.
    An der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) betrifft dies gemäß § 1 Abs. 4
    der Semesterticket-Satzung der HWR Berlin zum Beispiel folgende Personen:
  2. Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft der HWR Berlin sind oder
    die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten.
  3. Nebenhörende, Gasthörende oder Fernstudierende.
  4. Studierende mit Behinderung, die nach dem Recht der Schwerbehinderten im
    Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben.
  5. Studierende, die an einer anderen Hochschule der Länder Berlin oder Brandenburg
    immatrikuliert sind und dort ein VBB-Semesterticket erhalten.
  6. Studierende der HWR Berlin, die sich zugleich in einem öffentlich-rechtlichen
    Dienstverhältnis befinden (Beamte oder Angestellte).
  7. Welche Konstellation ist denkbar, wo Studierende bzw. Azubis weder ein Semester-, noch ein Azubiticket
    erhalten und warum ist dies so?
    Zu 3.:
    a) Semesterticket
    Das Beispiel der HWR Berlin zeigt, dass verschiedene von den Studierendenschaften
    festgelegte Umstände dazu führen können, dass kein Anspruch auf ein Semesterticket
    besteht. Die Ausnahmen werden in den Satzungen der jeweiligen Hochschulen gemäß
    § 18a Abs. 4 BerlHG geregelt.
    b) Azubiticket
    Grundsätzlich sind Studierende berechtigt, alternativ zu einem Semesterticket oder falls
    dieses nicht angeboten wird, ein Azubiticket zu erwerben. Studierende wie Auszubildende
    können ein Azubiticket nur erwerben, sofern die notwendigen Voraussetzungen entsprechend
    VBB-Tarif, Teil B, Punkt 5.2.5.1 vorliegen (siehe
    https://www.bvg.de/index.php?section=downloads&download=581).
    Es besteht gegebenenfalls kein Anspruch auf Azubitickets für Auszubildende an sonstigen
    nicht staatlich anerkannten, nicht-hochschulischen privaten Bildungseinrichtungen, sofern
    der Besuch dieser Schulen nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig
    ist.
    Auch der Besuch von Volkshochschulen berechtigt nicht zum Erwerb von Azubitickets, es
    sei denn, es handelt sich um Kurse zum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungsreife,
    der erweiterten Berufsbildungsreife, der Fachoberschulreife oder des Mittleren Schulabschlusses.
    Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf den Azubitarif im Tarifbereich Berlin AB
    ist, dass die Ausbildung in Berlin oder Brandenburg mindestens ein Halbjahr bzw. ein Semester
    lang 20 Wochenstunden umfasst. Somit besteht kein Anspruch beim Absolvieren
    eines Online- oder Fernstudiums, da diese nicht an Berlin oder Brandenburg als Ort geknüpft
    sind.
  • –
    3
  1. Welche Schritte gedenkt der Senat zu unternehmen, um Betroffenen, welche eine Lehre machen bzw.
    studieren, aber kein Semester- oder #Azubiticketanspruch haben, diesen ihnen zu ermöglichen?
    Zu 4.:
    a) Semesterticket
    Gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG werden die Satzungen für das Semesterticket von den Studierendenschaften
    erlassen; der Senat nimmt keinen Einfluss auf die Rahmenbedingungen
    des Semestertickets.
    b) #Azubiticket
    Der Senat überprüft gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg regelmäßig
    die bestehenden Tarifangebote und ist bemüht, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
    und der politischen Umsetzbarkeit auch mit den Partnern im VBB, die Angebote
    attraktiver zu gestalten und Tariflücken zu schließen.
    Berlin, den 3. Januar 2019
    In Vertretung
    Christian Gaebler
    Der Regierende Bürgermeister von Berlin
    Chef der Senatskanzlei

Tarife: Deutsche Bahn schafft „Schönes-Wochenende-Ticket“ ab aus WAZ

https://www.waz.de/wirtschaft/deutsche-bahn-schafft-schoenes-wochenende-ticket-ab-id216046487.html

Mangelnde Nachfrage und eine „Vereinfachung der Tarifstruktur“: Nach 24 Jahren schafft die Bahn das „Schönes-Wochenende-Ticket“ ab.

Nach 24 Jahren schafft die Deutsche Bahn im kommenden Sommer das „Schönes-Wochenende-Ticket“ (SWT) für bundesweite Reisen in Nahverkehrszügen ab. Das staatseigene Unternehmen nannte mangelnde Nachfrage sowie eine „Vereinfachung der Tarifstruktur“ als Gründe.

Kunden könnten aber weiterhin täglich das „Quer-durchs-Land-Ticket“ (QDL) für bundesweite Fahrten mit Nahverkehrszügen nutzen, teilte ein Bahnsprecher am Dienstag in Berlin mit. Unterschied zum SWT ist, dass Reisende das QDL nicht für Fahrten mit Bussen sowie U- und S-Bahnen in …

Tarife: Rot-Rot-Grün Berliner Schüler bekommen kostenloses BVG-Ticket Der Senat verteilt bis Ende nächsten Jahres 1,22 Milliarden Euro zusätzlich aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/rot-rot-gruen-berliner-schueler-bekommen-kostenloses-bvg-ticket/23712452.html

Rot-Rot-Grün hat sich endgültig auf einen Nachtragshaushalt für 2018/19 geeinigt. Grundlage ist ein Senatsentwurf, auf den noch mal kräftig Geld draufgelegt wurde. Statt 783 Millionen Euro werden bis Ende nächsten Jahres 1,22 Milliarden Euro zusätzlich verteilt.

Dies alles steht unter dem Motto: Berlin soll bezahlbarer, familienfreundlicher und grüner werden. Und: „Wir kaufen uns die Stadt zurück“, wie es die Chefin der Linksfraktion, Carola Bluhm, formulierte. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus verrieten am Montag, wofür die Steuergelder ausgegeben werden.
Kostenloses Schülerticket und Schulessen

Das #Schülerticket für Bus, Bahn und Tram wird ab 1. August 2019, also mit Beginn des nächsten Schuljahres, #gratis sein. Das Schulessen soll für die ersten sechs Klassenstufen zum selben Zeitpunkt …

Taxi + Tarife: Zuschlag für EC- und Kreditkartenzahlung bei Taxifahrten wird abgeschafft, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 30. Oktober 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Änderung der Verordnung über #Beförderungsentgelte im Berliner #Taxenverkehr beschlossen und damit den Zuschlag für die Zahlung des Beförderungsentgelts mit EC- und Kreditkarten in Höhe von 1,50 € abgeschafft. Die neue Regelung tritt am 14. Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Die Erhebung von Zuschlägen für die kartengebundene bargeldlose Bezahlung ist nicht mehr zeitgemäß. Bargeldloses Zahlen sollte flächendeckend zuschlagsfrei möglich sein. Daher werden für die kartengebundene Zahlung im Berliner Taxenverkehr zukünftig keine zusätzlichen Entgelte mehr erhoben.

Mit der Änderung des #Taxen-Tarifs wird auch der neuen Regelung des § 270a BGB entsprochen, mit der die Vorgaben der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU umgesetzt wurden. Danach dürfen gegenüber Verbrauchern keine Zuschläge für die Nutzung einer Zahlungskarte verlangt werden.

Lediglich bei bargeldloser Zahlung mittels Gutscheinen (sog. Coupons) oder im Falle der nachträglichen (Sammel-)Abrechnung wird ein Zuschlag in Höhe von 1,50 € beibehalten, um den Mehraufwand zu berücksichtigen, der den #Taxi-Unternehmen bei der Abrechnung von Gutschein- und Rechnungsfahrten entsteht.

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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Tarife: Schwarzfahrer in Berlin Wer erwischt wird, zahlt meistens nicht aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schwarzfahrer-in-berlin-wer-erwischt-wird–zahlt-meistens-nicht-31505180

Hoher Aufwand – wenig Ertrag. Mehrere hundert #Fahrscheinkontrolleure gibt es in Berlin, täglich gibt es viele Kontrollen. Doch im Vorjahr war der Anteil der #Schwarzfahrer so niedrig wie nie. Und wer erwischt wird, bleibt oft die verlangten 60 Euro schuldig.

So wurden bei der S-Bahn dieses Jahr bis 30. September nur 40 Prozent der Forderungen beglichen. Das teilte die Justiz-Staatssekretärin Martina Gerlach auf Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Linke) mit. 60 Prozent der erhöhten #Beförderungsentgelte wurden nicht gezahlt.
Quoten sind auf ein Zehn-Jahres-Tief gefallen

Am Wochenende hat Schlüsselburg seine Forderung bekräftigt, das Vorgehen zu überdenken – und das Schwarzfahren rasch zu entkriminalisieren. „Fahren ohne Fahrschein darf nicht mehr als Straftat geahndet werden“, sagte der Rechtspolitiker. „Der Unrechtsgehalt ist vergleichbar mit dem Parken ohne Parkschein.“

Wie groß der Aufwand ist, den die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die #S-Bahn Berlin treiben, zeigen weitere offizielle Zahlen von Januar bis Ende September 2018. In dieser Zeit wurden bei der BVG fast 7,1 Millionen Fahrgäste nach ihren Tickets gefragt, bei der S-Bahn sogar 10,4 Millionen. Doch die Kontrolleure erwischten immer weniger Schwarzfahrer, die Quoten sind auf ein Zehn-Jahres-Tief …