Tarife: Kulanzregelung zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/kulanzregelung-zum-umgang-mit-vbb-semestertickets-verlaengert

Nach Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen sowie den Ländern Berlin und Brandenburg wurde für die bislang bis zum 30. April 2020 befristete #Kulanzregelung zur Handhabung der Semestertickets eine grundsätzliche Verlängerung vereinbart: Die aktuell bestehenden Regelungen gelten nun vorerst bis zum 31. Mai 2020.

Fünfzig #Hochschulen in Berlin und Brandenburg haben einen #Semesterticketvertrag für ihre Studierenden mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgeschlossen. Die Ausgabe und die jeweilige Validierung der Semestertickets zum neuen Semester erfolgt in der Regel durch die Hochschulen bzw. durch die zuständigen Studierendenschaften. Die Gebäude der Hochschulen sind gem. Verordnung der Wissenschaftsverwaltungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen und es erfolgt nur ein #Präsenznotbetrieb mit der Folge, dass die Ausgabe der Semestertickets für das Sommersemester 2020 nicht wie gewohnt erfolgen konnte. Um die Ausgabe der Semestertickets durch die Hochschulen und Studierendenvertretungen trotz der besonderen Umstände zu bewerkstelligen, wurden verschiedene Lösungen gefunden, z.B. der postalische Versand von Semestertickets an die Studierenden.

Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um allen berechtigten Studierenden das von ihnen bereits bezahlte Semesterticket bis Ende April zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund werden in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den Verkehrsunternehmen im VBB daher kurzfristig die Kulanzregelungen zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert. Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 abgelaufen sind, werden bis einschließlich 31. Mai 2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin.
  • Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31. Mai 2020.
  • Dazu wurden von den Hochschulen Muster der Immatrikulationsbescheinigungen abgefragt und dem Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt.
  • Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.

Ziel der Fristverlängerung ist es, den Hochschulen in Berlin und Brandenburg mehr Zeit zu geben, um alle berechtigten Studierenden mit Semestertickets für das Sommersemester 2020 zu versorgen. Die Hochschulen und Studierendenschaften werden dringend gebeten, trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit Covid-19 alle Möglichkeiten bei der Ausgabe dieser Semestertickets auszuschöpfen.

Tarife: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg lehnt Kulanz bei Monatskarten ab, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zahlen-ohne-zu-fahren-verkehrsverbund-berlin-brandenburg-lehnt-kulanz-bei-monatskarten-ab/25739124.html

Viele Pendler in der Region nutzen ihre #Monatskarten derzeit wegen der Ausbreitung des Coronavirus kaum noch oder gar nicht. Der #VBB lehnt derzeit eine Kulanz ab.

Der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verweigert bei Monatskarten jede #Kulanz. In einem Schreiben des VBB an den #Fahrgastverband Pro Bahn heißt es, dass „die gültigen #Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin anzuwenden sind“ – trotz Corona.

Pro-Bahn-Sprecher Peter Cornelius kritisierte die Haltung des VBB scharf: „Keine Kulanz. Alle Kunden müssen ihre Abos voll bezahlen, Ausnahmen gibt es nur mit kompliziertem Antrag bei Krankheit und amtlich verordneter Quarantäne.“

Eine VBB-Sprecherin sagte, dass man weiter im Gespräch mit allen Beteiligten  …

Tarife: Erhöhtes Beförderungsentgelt bei S-Bahn und BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Erhöhte Beförderungsentgelte (#EBE) wurden im Jahr 2017, 2018 und 2019 von der BVG und der
S-Bahn Berlin GmbH erhoben?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
2
„Bei der BVG AöR wurden in den letzten drei Jahren 888.175 Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.“
Jahr EBE-Fälle
2019 343.251
2018 294.266
2017 250.658
Frage 2:
In wie vielen Fällen des EBE wurde Widerspruch seitens der Fahrgäste eingelegt?
Frage 3:
In wie vielen Fällen wurde dem Widerspruch gegen das EBE stattgegeben?
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu führt die BVG AöR keine detaillierten Auswertungen durch.“
Frage 4:
Wie viele der sogenannten „#Handytickets“ aus der BVG- oder Bahn-App wurden aufgrund einer zweiminütigen „weißen Uhr“ im Handyticket nicht durch das Kontrollpersonal akzeptiert und mit einem EBE
geahndet, seitens der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH jedoch bei einem Widerspruch des Fahrgastes
aus Kulanz nicht weiterverfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Anteil von beanstandeten ‚Handytickets‘ lag in 2019 bei ca. 0,9 % aller EBE-Feststellungen.
Hauptbeanstandungsgrund war der Erwerb ‚nach Aufruf‘ (nach Beginn der Kontrolle), hier
gilt: Beim Zustieg des Kontrollpersonals wird der Beginn der Fahrausweisprüfung (Uhrzeit)
in einem Kontrollgerät gespeichert. Wird der Fahrausweis danach erworben, gilt er als ungültig. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das BVG-Online-Geschäft ist der Kaufvertrag für Handytickets erst zustande gekommen, indem das Handyticket über die BVG-App innerhalb dieser Applikation zur Ansicht bereitgestellt wird.
Die Gültigkeit des Handytickets ist von dem Countdown des Zwei-Minuten-Zählers unabhängig. Er dient lediglich dem Kontrollpersonal, um den unmittelbaren Kaufzeitpunkt
nachzuvollziehen, da das Ticket vor Fahrtantritt gekauft werden muss. Während des
Hochzählens ist das Ticket ebenso gültig wie nach Ablauf der zwei Minuten.“
3
Frage 5:
Auf welcher Grundlage wird nach einem Widerspruch Kulanz gewährt oder verwehrt? Worin liegt diese
Kulanz begründet?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Kulanz ist ein Entgegenkommen des Unternehmens, auf das kein Rechtsanspruch
besteht.
Die BVG AöR unterzieht jeden EBE-Fall einer Einzelfallprüfung und entscheidet ihn auf
Grundlage der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
(VBB-Tarif). Bei bestimmten Sachlagen kann eine Kulanzentscheidung getroffen werden.“
Frage 6:
Muss das Kontrollpersonal der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH eine Art statistischen Zielwert von
Fahrgästen ohne Fahrschein erreichen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR werden keine statistischen Zielwerte vorgegeben.“
Frage 7:
Wie weit darf sich das Kontrollpersonal ohne Angabe von Gründen mit dem Personalausweis eines
Fahrgastes von diesem entfernen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR gilt bei der Durchführung von Fahrausweiskontrollen folgendes:
Fahrgäste ohne Fahrausweis oder mit ungültigem Fahrausweis sind gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) verpflichtet,
ihre Personalien bekannt zu geben. Die Anschrift ist anhand eines amtlichen Ausweises,
Reisepasses, Führerscheines oder einer anderen glaubwürdigen Legitimation festzustellen. Werden vom Fahrgast freiwillig Personaldokumente ausgehändigt, werden diese nur
zum Abschreiben der Personalien/Wohnanschrift entgegengenommen. Dem Fahrgast ist
sein Personaldokument anschließend unverzüglich zurückzugeben.
Weigert sich ein Fahrgast, seine Personalien anzugeben oder werden offensichtlich
falsche Angaben gemacht, ist die Hilfe der Polizei anzufordern.“
4
Frage 8:
Wie viele EBE-Fahrgäste hatten ihren Wohnsitz in Berlin, Deutschland oder im Ausland? Wie viele davon
legten Widerspruch gegen das EBE ein? (bitte nach Wohnort darstellen)
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR beträgt der Anteil von ausländischen Adressen bei Vorgängen von
‚Erhöhtem Beförderungsentgelt‘ ca. 10 %. Detailliertere Auswertungen zu Adressen
werden nicht erhoben.“
Frage 9:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 31.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Deutschlandtarifverbund GmbH: DBV erwartet auch Einbeziehung der Fahrgastverbände, aus DBV

Ein #Tarif für ganz Deutschland … ein Traum aller Fahrgäste. Der Deutsche #Bahnkunden-Verband begrüßt und unterstützt deshalb die Absichtserklärung zwischen DB AG, Verband der #SPNV-Aufgabenträger und den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Jedoch sollten auch die Fahrgäste in die Weiterentwicklung mit eingebunden werden!

Damit ist nach jahrelangen Gesprächen endlich ein konkreter Anfang gelungen, um einen Tarif für den gesamten Nahverkehr in Deutschland einzuführen. Immerhin haben seit Ende Februar 2020 bereits mehr als 50 Unternehmen die Absichtserklärung zur Gründung der #Deutschlandtarifverbund GmbH unterzeichnet.

Aus Sicht der Fahrgäste ist es unerlässlich, das die heute noch sehr unterschiedlichen Tarife und Tarifbedingungen harmonisiert werden. Das beginnt bei der Frage, bis zu welchem Alter ein Kind den ermäßigten Tarif zu zahlen hat, ob für die Fahrradmitnahme eine Fahrkarte zum Normal- oder Ermäßigungstarif zu zahlen ist, Fragen zur Barrierefreiheit bis hin zur Definition der Familie. Auch wenn die Deutschlandtarifverbund GmbH sich in erster Linie mit Abrechnungs- und Verwaltungsfragen beschäftigen wird (denn sie sind für die Unternehmen in allererster Linie wichtig, da mit der Lösung von solchen Fragen die Aufteilung des Fahrgelderlöses verbunden ist), erwartet der DBV von den Gesellschaftern, dass sie sich bald auch der Vereinheitlichung des Tarifes widmen und hierzu in den Meinungsaustausch und eine intensive Disukussion mit den #Fahrgastverbänden treten.

Pressekontakt: Gerhard J. Curth, Präsident, Telefon 01 77 / 6 65 66 05

Link zur Presseerklärung der BAG-SPNV:
https://bag-spnv.de/presse/details/deutschlandtarifverbund-eisenbahnen-und-aufgabentr%C3%A4ger-wollen-k%C3%BCnftig-den-bundeswei-ten-tarif-f%C3%BCr-den-nahverkehr-auf-der-schiene

Radverkehr: Halbe Stunde mit Nextbike-Leihrädern kostenlos Wegen des Coronavirus können Berliner kürzere Strecken in der Stadt von 17. März 2020 an kostenlos mit Rädern aus dem öffentlichen Verleihsystem zurücklegen., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6111116-4357821-halbe-stunde-mit-nextbikeleihraedern-kos.html

Wegen des Coronavirus können Berliner kürzere Strecken in der Stadt von 17. März 2020 an #kostenlos mit #Rädern aus dem öffentlichen Verleihsystem zurücklegen.

Die ersten 30 Minuten der #Nextbike-Ausleihe seien bis 19. April #kostenfrei, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Montag mit. «Wir wollen den Menschen möglichst viele Optionen bieten, gesund mobil zu bleiben», erklärte Gesundheitssenatorin Regine Günther (Grüne). Möglich ist demnach auch eine mehrfache Nutzung der #Räder pro Tag für eine halbe Stunde. Nutzer sollen die #Fahrräder

Tarife: S-Bahn Berlin und BVG geben 17.000 Fahrscheine für freiwillig Engagierte, aus BVG + S-Bahn

Die #BVG und die #S-Bahn Berlin unterstützen Berliner Bürgerinnen und Bürger, die #ehrenamtlich anderen Menschen helfen. Die beiden Berliner Verkehrsunternehmen stellen in den kommenden zwei Jahren pro Jahr 17.000 #kostenlose #Einzelfahrscheine zur Verfügung.  Diese kommen vor allem denjenigen zugute, die über ein geringes Einkommen verfügen und für die ihre Fahrten zum Einsatzort eine finanzielle Belastung sind. Ein entsprechender Vertrag ist zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der BVG und der S-Bahn Berlin sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. unterzeichnet worden. Diese erfolgreiche Kooperation findet bereits zum zehnten Mal statt.

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Mein herzlicher Dank gilt auch in diesem Jahr den beiden großen Verkehrsunternehmen BVG und der S-Bahn Berlin, dass sie die kostenlosen Fahrscheine wieder in so großer Zahl zur Verfügung stellen. Für viele ehrenamtlich Engagierte ist das eine große Unterstützung. Es ist auch ein Dankeschön dafür, dass sie anderen Berlinerinnen und Berlinern selbstlos zur Seite stehen und damit den Zusammenhalt in unserer Stadt stärken.“

Dirk Schulte, Vorstand Personal und Soziales der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG): „Ehrenamtliches Engagement bringt Bewegung ins Leben vieler Berlinerinnen und Berliner. Denn die Freiwilligen sorgen mit ihrem Einsatz dafür, dass andere vorankommen – Schülerinnen und Schüler etwa, Pflegebedürftige oder sozial benachteiligte Bürgerinnen und Bürger. Dieses vielfältige Engagement unterstützen wir als BVG gerne mit kostenlosen Fahrscheinen. Die Ehrenamtlichen und die BVG – gemeinsam bewegen wir Berlin. Und auch unter den 15.000 BVGerinnen und BVGern gibt es viele, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv sind.“

 

Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin: „Ehrenamtliche Helfer unterstützen die Schwächsten in unserer Stadt überall dort, wo das Geld dafür fehlt. Diese Spende ist deshalb für mich ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Engagements. So sorgen wir mit dafür, dass Hilfe für andere nicht an den Fahrtkosten scheitert.“

 

Dr. Gabriele SchlimperGeschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin: „Die kostenlosen Fahrscheine für Ehrenamtliche sind nicht nur eine wichtige Unterstützung für diejenigen, die sich vielleicht sonst einen Fahrschein nicht leisten könnten. Sie sind auch eine kleine Anerkennung dafür, dass sich Menschen ehrenamtlich für andere einsetzen und damit unsere Gesellschaft etwas menschlicher machen. Jeder einzelne Fahrschein kann dabei helfen.“

 

In Berlin engagieren sich mehrere tausend Menschen freiwillig und helfen damit unter anderem

  • sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern bei Behördengängen,
  • Menschen in Pflegeheimen durch Besuchsdienste,
  • älteren und alten Menschen bei der Aufrechterhaltung eines selbstständigen Lebens,
  • Schüler und Schülerinnen bei den Hausaufgaben als Paten und Coaches,
  • Familien mit Kindern durch Großelterndienste und
  • Menschen, die Beratung in besonderen Lebenslagen benötigen.

Die Vergabe der Fahrtscheine übernimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. als Kooperationspartner der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Einzelfahrscheine werden von jeweils einem Stadtteil- oder Nachbarschaftszentrum direkt an soziale Organisationen und Initiativen in den einzelnen Bezirken ausgegeben, die sie an die bei ihnen freiwillig Engagierten weiterreichen. Interessierte gemeinnützige Organisationen finden die  Adressen der bezirklichen Ausgabestellen hier:

http://www.paritaet-berlin.de/downloads/Anlaufstellen_Fahrscheine

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Tarife: Fahrscheinlich fragen wir besser unsere Fahrgäste Die BVG testet in den kommenden 18 Monaten neue Ticketautomaten in ihren Straßenbahnen., aus BVG

Die BVG testet in den kommenden 18 Monaten neue #Ticketautomaten in ihren #Straßenbahnen. Die 32-Zoll-großen Touchscreens erinnern an die #BVG-Ticket-App und das Angebot deckt fast die gesamte #BVG-Produktpalette ab – bis hin zur #Monatskarte. In insgesamt 36 Zügen können die Tickets dann mit #Bankkarte, #Kreditkarte, #Apple-Pay und #Google Pay bezahlt werden. In jedem dieser Züge fährt allerdings auch weiterhin ein #Münzautomat mit.

Im Test werden die Funktionen gesucht, die der Nachfolger des aktuellen Münzautomaten mitbringen muss. Dazu kommen zwei verschiedene Automatenmodelle zum Einsatz. Die Fahrgäste sind dazu aufgerufen, vor Ort oder per Online-Umfrage Feedback zu geben und ihre Wünsche zu äußern. (www.BVG.de/neueAutomaten)

Rico Gast, Bereichsleiter #Straßenbahn, sagt: „Die Berliner Straßenbahn macht sich gerade fit für die Zukunft. Neben neuen Strecken, Linien und einem Betriebshof, verjüngen wir auch kontinuierlich unsere Fahrzeugflotte durch moderne Flexity-Züge. Selbstverständlich wollen wir dabei auch unseren #Ticketverkauf auf den neuesten Stand bringen.“

Der aktuelle Fahrscheinautomat hängt mittlerweile seit fast 30 Jahren in den Straßenbahnen der BVG. Er erlaubt ausschließlich die Zahlung mit Münzen und lässt daher nur ein beschränktes Angebot an Tickets zu.

Dr. Martell Beck, Bereichsleiter Vertrieb und Marketing, sagt: „Unsere BVG-Ticket-App hat den alten Fahrscheinautomaten in Sachen Bedienung und Angebot längst überholt. Die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen ist in der heutigen Zeit eigentlich selbstverständlich. Durch den Test mit zwei verschiedenen modernen Automaten bieten wir außerdem viel Spielraum, um die Wünsche unserer Fahrgäste und unsere eigenen Erfahrungen in die kommende Ausschreibung für rund 500 Automaten einfließen zu lassen.“

Wer die Automaten gerne testen möchte, muss dafür nicht im gesamten Netz suchen. Die Geräte werden nach und nach in die Fahrzeuge eingebaut, die auf der Linie M5 verkehren. In etwa einem Monat soll dann in jedem Zug der Linie bargeldlos bezahlt werden können. Um weitere Fahrgäste zu erreichen, wird ab dem 1. Mai auf die Linie M10 gewechselt. Bei späteren „Linienwechseln“ informiert die BVG jeweils auf der Projektwebsite. Außerdem können die Berlinerinnen und Berliner beide Automaten auch vor dem Kundenzentrum im U-Bahnhof Alexanderplatz ausprobieren.

  Für Fahrgäste, die anonym mit einer Karte bezahlen wollen oder über kein Konto verfügen, bietet die BVG demnächst auch eine aufladbare Geldkarte an. Diese werden vorerst in den Kundenzentren, Kiosken mit BVG-Angebot und später auch online und bei diversen Einzelhandelspartner erhältlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

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App + BVG: Appy birthday! Zwei Jahre ist es her, dass die Berliner Verkehrsbetriebe mit der schlanken App „BVG Tickets“ …, aus BVG

Zwei Jahre ist es her, dass die Berliner Verkehrsbetriebe mit der schlanken #App „#BVG Tickets“ den mobilen #Fahrscheinkauf per Smartphone so schnell und komfortabel wie möglich machten. Eine echte Erfolgsgeschichte: Rund eine Million Downloads, 600.000 registrierte Nutzer und sechs Millionen verkaufte Tickets verzeichnet die App zum Jubiläum.

Überhaupt wird der mobile, bargeldlose #Ticketkauf immer beliebter – auch mit der klassischen „BVG #Fahrinfo“-App. Sowohl „BVG Tickets“ als auch „BVG Fahrinfo“ haben inzwischen einen Anteil von jeweils rund zehn Prozent an den Verkäufen aus dem angebotenen #Tarifsortiment, Tendenz steigend.

Die Apps, die kostenfrei für Android und iOS zur Verfügung stehen, erhalten kontinuierliche Updates und Erweiterungen. Schritt für Schritt werden unter anderem weitere Zahl- und Ticketarten integriert.

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Mit freundlichen Grüßen

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Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2019, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und #S-Bahn jeweils in Berlin 2019 bis zum Stichtag 31.12.2019?
Antwort zu 1:
Die S-Bahn beförderte ca. über 480 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019. Genauere Zahlen
werden im Frühjahr 2020 bekannt gegeben.
Die BVG beförderte 1.126 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019.
Frage 2:
Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2019
durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden ca. 9,3 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„2019 wurden durch die BVG AöR ca. 11,4 Mio. #Fahrausweiskontrollen durchgeführt.“
2
Frage 3:
Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag
31.10.2019 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag
31.12.2019 bei BVG und S-Bahn entwickelt?
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Bis zum Stichtag 31.10.19 wurden ca. 228.000 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein
angetroffen, zum Stichtag 31.12.2019 waren es ca. 280.000 Fahrgäste. Die Quote hat sich
im Vergleich zum Jahr 2018 (2,6 %) um 0,4 % auf 3,0 % erhöht.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG geht davon aus, dass als Stichtag der 31.12.2019 gemeint ist: Bezogen auf
diesen Stichtag wurden bei der BVG AöR im Jahr 2019 343.251 Fälle von erhöhtem
Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.“
Die dargestellten Werte der BVG ergeben eine Quote von 3,0 % von Fahrgästen, die ohne
gültigen Fahrschein angetroffen worden sind. Damit ist sie im Vergleich zu den Vorjahren
noch einmal etwas gesunken (2018: 3,1%, 2017 5,0%, 2016 5,7%).
Frage 4:
Von wie vielen sog. „#Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2019 das erhöhte
Beförderungsentgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen
daraus?
Antwort zu 4:
Zu a: Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn und BVG
kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert
(S-Bahn: ca. 280.000 Fahrgäste, BVG: 343.251 Fahrgäste).
Zu b:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Mit Stand 31.12.2019 wurden für das Jahr 2019 ca. 38 % der offenen Forderungen
beglichen.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Durch das erhöhte Beförderungsentgelt konnte die BVG einen Betrag in Höhe von
17,4 Mio. EUR (vorbehaltlich Abschreibungen und Absenkungen) vereinnahmen.“
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.
„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
3
Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
Mit Stand 31.12.19 wurden 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB)
gestellt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge gemäß § 265 a StGB nur gegen
Mehrfachtäter. Mehrfachtäter sind definiert als Personen, gegen die in einem Zeitraum von
zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt geltend
gemacht worden sind.
Im Jahr 2019 wurden durch die BVG 10.871 Strafanträge gemäß § 265 a StGB gestellt.“
Frage 6:
Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2019 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und
zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort zu 6:
Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265 a
Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265
a StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung einzelner
Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen
der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines
Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und den
Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im Jahr 2018 sind in Berlin aufgrund
dieses Delikts insgesamt 6.267 Personen abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche)
worden. Aus dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren wegen
Schwarzfahrens geschlossen werden. Für das Jahr 2019 liegen dem Senat derzeit noch
keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
Frage 7:
Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch
in 2019 entstanden?
Antwort zu 7:
Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer
Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten
zum 29. Januar 2020 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu
diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 1 Gefangener, in der JVA
Plötzensee 41 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der JVA Heidering 9
Gefangene, in der JVA Tegel 2 Gefangene und in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 3
Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen aktuell
verbüßten. In der Jugendstrafanstalt verbüßte am Stichtag kein Gefangener eine
Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen. Zu beachten ist jedoch, dass
4
der Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere
Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem
Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die
Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit
und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine
Differenzierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung
zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage
bilden.
Die Tageshaftkosten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Für das Land Berlin ergaben
sich im Haushaltsjahr 2018 folgende Tagessätze:
2018 nach
Belegungsfähigkeit
nach tatsächlichen
Hafttagen
Tageshaftkosten 126,79 € 157,39 €
Bau-Investitionskostensatz 1,19 € 1,47 €
Sach-Investitionskostensatz 2,04 € 2,54 €
Gesamt-Tageshaftkosten 130,02 € 161,40 €
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu
reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?
Antwort zu 8:
Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner Vollzug
zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung,
Ratenzahlungsvereinbarungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher
Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die
bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren
Gefängnisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage vom 4. Oktober 2018 –
Drucksache 18/16 627 – wird verwiesen.
Soweit es den konkreten Kontext Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe und
Beförderungserschleichung gemäß § 265a Strafgesetzbuch (StGB) betrifft, ist Berlin dem
Gesetzesantrag des Freistaates Thüringen (Bundesrat-Drucksache 424/19) beigetreten,
5
wonach künftig das „Fahren ohne Fahrschein“ lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgbar
sein soll.
Belastbare Zahlen eingesparter Hafttage für das Jahr 2019 liegen dem Senat noch nicht
vor. Jedoch betrug bis November 2019 die Zahl der durch freie Arbeit im Sinne der
Berliner Tilgungsverordnung abgeleisteten Tagessätze (von denen einer einem Tag
Ersatzfreiheitsstrafe entspricht) über 60.000. Durch Ratenzahlungsvereinbarungen, die
von einem der zuwendungsfinanzierten freien Träger betreut werden, wurden bis
November 2019 mehr als 11.000 Tagessätzte getilgt.
Frage 9:
Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version
https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten
Machbarkeitsstudie dar, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und
das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im
Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden
sollten?
Antwort zu 9:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Machbarkeitsstudie wurde im August 2019
bezuschlagt und befindet sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung. Die Übermittlung der
Ergebnisse ist gegenwärtig für Mitte März 2020 vorgesehen.
Berlin, den 04.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Kritik an steigenden Ticketpreisen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/article228003377/U-Bahn-S-Bahn-in-Berlin-Kritik-an-teureren-Tickets.html

Ab Januar steigen die #Ticketpreise für U-Bahn, S-Bahn, Bus und Tram. Kritik kommt vom Verkehrsclub. Die neuen Tarife im Überblick.

Mit Beginn des kommenden Jahres steigen in Berlin und Brandenburg die Fahrpreise für #Pendler, die das #ABC-Ticket nutzen – beim Verkehrsclub #VCD Brandenburg stößt das auf Unverständnis und Kritik. Die Erhöhung sei „das falsche Signal zur falschen Zeit“, erklärte Verbandschef Fritz Viertel am Freitag. Damit die #Verkehrswende gelinge, müssten mehr Menschen vom Umstieg auf Bus und Bahn überzeugt werden. Höhere Fahrpreise bewirkten genau das Gegenteil. Besonders hart treffe es die Pendler in Brandenburg, weil vor allem die Preise für das Tarifgebiet C deutlich angehoben werden.

Ab 1. Januar steigen nach Angaben des Verkehrsverbunds Berlin- Brandenburg (VBB) die Preise für ABC-Einzeltickets von 3,40 Euro auf 3,60 Euro, für ABC-Tageskarten von 7,70 Euro auf 9,60 Euro. Die ABC-Abo-Umweltkarte kostet statt 992 Euro künftig 1008 Euro. Der Preis der Umweltkarte AB im Berliner Stadtgebiet ändert sich im kommenden Jahr …