Straßenverkehr + Straßenbahn + S-Bahn + Regionalverkehr + Bahnverkehr: Neue Bauwerke gehen in Betrieb Brücke über Karlshorster Straße im Mai fertig

http://www.sbahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm Im vergangenen Jahr lagen die #Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der #S-Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des #Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein Trogbauwerk zur Verbreiterung der #Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden. Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite. Voraussetzung für die nächste Bauetappe Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte. Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden. Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die #Straßenbahnlinie #21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, #Fußgänger und #Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße. Foto: Jet-Foto Kranert Text: cb

http://www.sbahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm Im vergangenen Jahr lagen die #Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der #S-Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des #Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein Trogbauwerk zur Verbreiterung der #Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden. Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite. Voraussetzung für die nächste Bauetappe Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte. Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden. Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die #Straßenbahnlinie #21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, #Fußgänger und #Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße. Foto: Jet-Foto Kranert Text: cb

Straßenverkehr + Straßenbahn + S-Bahn + Regionalverkehr + Bahnverkehr: Neue Bauwerke gehen in Betrieb Brücke über Karlshorster Straße im Mai fertig

http://www.sbahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm Im vergangenen Jahr lagen die #Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der #S-Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des #Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein Trogbauwerk zur Verbreiterung der #Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden. Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite. Voraussetzung für die nächste Bauetappe Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte. Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden. Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die #Straßenbahnlinie #21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, #Fußgänger und #Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße. Foto: Jet-Foto Kranert Text: cb

Straßenverkehr: Stadtverschönerung durch Ladesäulen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Entstehung einer zunehmenden Anzahl von #Ladesäulen für #Elektromobile im #öffentlichen #Straßenraum und wie beurteilt er die langfristigen Auswirkungen für das #Stadtbild, wenn dieser Trend anhält? Antwort zu 1: Die in Berlin derzeit im öffentlichen Raum bestehenden Ladesäulen wurden überwiegend im Rahmen von Projekten errichtet, die von der Bundesregie-rung in den Programmen „Modellregion Elektromobilität“ und „Schaufenster Elektromobilität“ gefördert wurden. Diese Ladesäulen wurden von den projektbeteiligten Betreibern der Ladeinfrastruktur bei den in den jeweiligen Bezirken zuständigen Behörden beantragt und genehmigt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Frage 2: Wie viele Ladesäulen sind derzeit in Berlin im öffentlichen Straßenraum im Betrieb, wie viele sind derzeit in Planung (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 2: Verlässliche Angaben über die errichte-ten und rückgebauten Ladesäulen sowie den aktuellen Bestand liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt nicht vor, da die Sondernutzungsge-nehmigungen und straßenverkehrsbehördlichen Anord-nungen von den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungen erteilt wurden. Derzeit kann von einem Bestand von rund 140 Ladesäulen im öffentlichen Raum ausgegangen wer-den, die überwiegend öffentlich zugänglich sind. Die Planung der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sieht die Errichtung von 340 Ladepunk-ten im öffentlichen Raum bis Mitte 2016 vor. Als Lade-punkt wird eine Anschlussmöglichkeit für ein Elektro-fahrzeug definiert. Eine Zuordnung zu den Bezirken ist nicht möglich, da Suchräume festgelegt sind, die Bezirks-grenzen überschreiten. In diesen Suchräumen wird ein unter Beachtung verschiedener Kriterien (u.a. Sichtbar-keit, Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, Errichtungs- und Anschlusskosten an das Stromnetz) optimaler Standort ermittelt. Frage 3: Auf welche Weise trägt der Senat dafür Sor-ge, dass die Stadtbildverträglichkeit bei der Entstehung zusätzlicher Ladeinfrastruktur für Elektromobile gesichert ist (vor allem hinsichtlich der Gestaltung der Anlagen und ihren Standorten)? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat mit den zuständigen Bezirksverwal-tungen Anforderungen an das Design der Ladesäulen festgelegt, die von allen für den öffentlichen Raum neu beantragten Ladesäulen einzuhalten sind, u.a. die max. Außenmaße der Ladesäule (max. Außenmaße: Höhe 1700 mm, Breite 450 mm, Tiefe 360 mm), die Farbe (RAL 7004) und die zulässige Beschriftung. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 4: Wie trägt der Senat in diesem Zusammen-hang insbesondere dafür Sorge, dass ein möglichst hoher Anteil der zukünftig benötigten Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen privaten Flächen wie zum Bei-spiel Parkhäusern, Tiefgaragen, Supermarktparkplätzen entsteht und nur dann im öffentlichen Straßenraum, wenn die Notwendigkeit unabweisbar ist? ´ Antwort zu 4: Der vom Land Berlin mit dem Gewin-ner des Vergabeverfahrens über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen geschlossene Vertrag bezieht neben dem öffentlichen Raum auch öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen auf privatem Grund ein. Bis Mitte 2016 sollen 126 Ladepunkte im „halböffentli-chen“ Raum errichtet werden, davon 10 Gleichstrom-Schnellladepunkte. Frage 5: Welche Bezirke haben aus Sicht des Senats eine strategische Herangehensweise bei der Bedarfspla-nung und Genehmigungspraxis für zukünftig benötigte Ladeinfrastruktur und wie ist eine einheitliche Verfah-rensweise der Bezirke gesichert? Antwort zu 5: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sind keine konzeptionellen Ansätze der Bezirke für die Planung der Ladeinfrastruktur bekannt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein Standortkonzept für Ladeinfrastruktur entwickelt, das bis Mitte 2016 umgesetzt werden wird. Die daran anschließende Erweiterung wird am nachgewiesenen Bedarf orientiert. Um eine bezirksübergreifend einheitliche Vorgehens-weise zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt eine Arbeitshilfe für die Pla-nung und Genehmigung von Ladeinfrastruktur im öffent-lichen Raum beauftragt, die gemeinsam mit den bezirkli-chen Behörden erarbeitet und auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt öf-fentlich zugänglich gemacht wurde. Mit dem Ziel einer bezirksübergreifenden Harmonisierung und Effizienzstei-gerung des Verwaltungshandelns wurde zudem eine Ko-operationsvereinbarung mit den bezirklichen Straßen- und Grünflächen- sowie den Ordnungsämter abgeschlossen und ein Ladeinfrastrukturbüro mit Koordinierungsaufga-ben bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Berlin, den 16. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2015)

Straßenverkehr: City-Maut, Parkgebühren und Car Sharing in Berlin Diese Pläne für Berlins Stadtverkehr sorgen für Zündstoff, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/city-maut–parkgebuehren-und-car-sharing-in-berlin-diese-plaene-fuer-berlins-stadtverkehr-sorgen-fuer-zuendstoff,10809148,30428164.html #Parken für lange Autos soll mehr kosten – und auch insgesamt könnte Autofahren in Berlin bald sehr viel teurer werden. Der Senat hat viele neue Ideen zum #Klimaschutz. Alle haben eines gemeinsam: Einen kräftigen Griff in den Geldbeutel der Bürger. Schon regt sich Protest. Der Senat prüft, ob in Berlin eine #City-Maut wie in London eingeführt werden sollte. Untersucht wird auch, ob die #Parkgebühren nach der Fahrzeuglänge gestaffelt werden könnten – nach dem Motto: Für lange Autos wird’s teurer. Auf der Prüfliste steht zudem, ob mehr Parkplätze für das Car Sharing reserviert und weitere #Straßenbahnstrecken gebaut werden sollten. Normalerweise liest ja kaum jemand Broschüren zum Klimaschutz. Auch die Dokumentation zum „Stadtdialog Energie und Klimaschutz“, der am 26. Februar in Berlin stattfand, fristete ein Schattendasein – bis zu diesem Dienstag. Da wurde bekannt, dass die Publikation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Vorschläge enthält, die auf Autofahrer wie ein …

Straßenverkehr: Verkehrsregelungszentrale Berlin „Das wäre der Super-GAU: ein Feuer im Tunnel“, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehrsregelungszentrale-berlin–das-waere-der-super-gau–ein-feuer-im-tunnel-,10809148,30408124.html Volker #Gleich (52) ist Schichtleiter in der #Verkehrsregelungszentrale Berlin, die zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gehört. Er überwacht Berlins #Straßenverkehr. Er erzählt, wie sein Arbeitsalltag abläuft. Von hier aus haben wir einen großen Teil des Berliner Verkehrs im Blick. Auf einem Teil der Bildschirmwand können wir sehen, ob es in den #Autobahntunneln und im Tunnel unterm Tiergarten Stau gibt. Dort sind Kameras montiert, auch an den Dreiecken Neukölln und Charlottenburg. Meist sehen wir Autos, Lkw, Motorräder. Wir haben auf den Bildschirmen auch schon Menschen entdeckt, die da nicht hingehören. Mit dem Rad durch den #Tiergartentunnel, das kommt vor, nicht nur bei Regen. Einmal mussten wir den Tunnel sperren, weil da ein Fußgänger herumtorkelte. Vor Jahren bekamen wir von der Polizei einen aufgeregten Funkspruch, dass im Tunnel Ortskern Tegel eine ganze Gruppe von Fußgängern gesehen worden ist. Auf unseren Bildschirmen haben wir nichts entdeckt, aber damals waren die Kameras auch noch nicht schwenkbar. Schließlich kam heraus, dass eine Schulklasse von der Auffahrt Waidmannsluster Damm aus in den Tunnel gelaufen war. Mit Lehrerin! Was die da wollten, weiß ich nicht. Auch auf anderen Autobahnen haben wir schon Fußgänger gesehen. Einige waren alkoholisiert, andere nicht. Aber natürlich haben wir die Kameras vor allem, um den Verkehr zu beobachten. Auf der #A113 aus Schönefeld gibt es vor dem Dreieck Neukölln an jedem …

Straßenverkehr: Nächste Woche werden Deutschlands Autos durchgezählt Alle fünf Jahre ermittelt eine große Verkehrszählung, wie belastet die deutschen Autobahnen und Straßen sind. Die Ergebnisse sind extrem wichtig – umso verwunderlicher ist die Zählmethode., aus Die Welt

http://www.welt.de/wirtschaft/article139380094/Naechste-Woche-werden-Deutschlands-Autos-durchgezaehlt.html #Autobahn ist nicht gleich Autobahn. Da sind extrem belastete Abschnitte wie auf der #A100 in Berlin mit täglich bis zu 186.000 Fahrzeugen. Da ist die Ost-West-Achse der #A2, über die sehr viele schwere Lastwagen donnern. Und da sind Strecken auf der A 14 in Mecklenburg-Vorpommern mit im Schnitt gerade einmal 7200 Fahrzeugen in 24 Stunden. Wie strapaziert die #Verkehrsadern der Republik sind, wird jetzt im nächsten großen #Belastungs-Check überprüft – mit der nur alle fünf Jahre organisierten „#Straßenverkehrszählung“, die auch die Bundesstraßen und viele Landes- und Kreisstraßen umfasst. Die Daten können für Autofahrer, aber auch für Anwohner wichtig werden. Nach den Osterferien rücken die Zähler mit ihren orangefarbenen Warnwesten aus, wie die koordinierende Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erläutert. Von Brücken oder vom Straßenrand heißt es für sie: Jeder vorbeirauschende Wagen bekommt einen Strich in einer Liste. An stark befahrenen Strecken haben viele auch eine Art Ticker in der Hand und klicken einmal schnell für jeden Pkw. Ungefähr drei Stunden dauert eine Zählschicht mit Dauerblick auf die Straße …

Straßenverkehr: Nächste Woche werden Deutschlands Autos durchgezählt Alle fünf Jahre ermittelt eine große Verkehrszählung, wie belastet die deutschen Autobahnen und Straßen sind. Die Ergebnisse sind extrem wichtig – umso verwunderlicher ist die Zählmethode., aus Die Welt

http://www.welt.de/wirtschaft/article139380094/Naechste-Woche-werden-Deutschlands-Autos-durchgezaehlt.html

#Autobahn ist nicht gleich Autobahn. Da sind extrem belastete Abschnitte wie auf der #A100 in Berlin mit täglich bis zu 186.000 Fahrzeugen. Da ist die Ost-West-Achse der #A2, über die sehr viele schwere Lastwagen donnern.
Und da sind Strecken auf der A 14 in Mecklenburg-Vorpommern mit im Schnitt gerade einmal 7200 Fahrzeugen in 24 Stunden. Wie strapaziert die #Verkehrsadern der Republik sind, wird jetzt im nächsten großen #Belastungs-Check überprüft – mit der nur alle fünf Jahre organisierten „#Straßenverkehrszählung“, die auch die Bundesstraßen und viele Landes- und Kreisstraßen umfasst. Die Daten können für Autofahrer, aber auch für Anwohner wichtig werden.
Nach den Osterferien rücken die Zähler mit ihren orangefarbenen Warnwesten aus, wie die koordinierende Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erläutert. Von Brücken oder vom Straßenrand heißt es für sie: Jeder vorbeirauschende Wagen bekommt einen Strich in einer Liste.
An stark befahrenen Strecken haben viele auch eine Art Ticker in der Hand und klicken einmal schnell für jeden Pkw. Ungefähr drei Stunden dauert eine Zählschicht mit Dauerblick auf die Straße …

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der BAB A 100 und im Tunnel Rathenauplatz, aus Senat

www.berlin.de Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A100 und im #Tunnel #Rathenauplatz (TRP) ausgeführt. Die nächtlichen Sperrungen erfolgen im Rahmen der #Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 100 / Tunnel Rathenau In den Nächten vom 13.04.2015 zum 14.04.2015 und vom 14.04.2015 zum 15.04.2015 jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von Anschlussstelle (AS) Schmargendorf bis AS Jakob-Kaiser-Platz bzw. AS Heckerdamm In den Nächten vom 15.04.2015 zum 16.04.2015 und vom 16.04.2015 zum 17.04.2015 jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Jakob-Kaiser-Platz bzw. AS Heckerdamm bis AS Hohenzollerndamm Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründe wird ab 20.30 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr + Straßenbahn: Baulicher Zustand der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick – Was muss dringend verbessert werden?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Stand- und #Verkehrssicherheit der „#Langen Brücke“ und der #Behelfsbrücke bewertet? Antwort zu 1: Die #Standsicherheit beider Brücken ist grundsätzlich gegeben. Die #historische Lange Brücke ist statisch nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Rich-tungsverkehr inkl. #Straßenbahn aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der zweispurige Verkehr Richtung West und der Straßenbahnverkehr über die Behelfsbrücke geleitet. Die Verkehrssicherheit der Langen Brücke und der Behelfsbrücke Lange Brücke ist unter Berücksichtigung der Einhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindig-keit von 30 km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben. Frage 2: Wie hoch wird der Investitionsbedarf an der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick eingeschätzt? Antwort zu 2: Mittelfristig ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand ein Ersatzneubau der Langen Brücke er-forderlich, um die Behelfsbrücke rückbauen zu können. Der vorgeschätzte Investitionsbedarf für den Ersatzneu-bau beträgt ca. 11,5 Mio. € ohne Berücksichtigung von Mehraufwendungen für eine aufwendige Brückengrün-dung in Flussnähe sowie für historische Gestaltungsele-mente. Um die Verkehrssicherheit der Behelfsbrücke und der alten Langen Brücke bis zum vorgesehenen Ersatzneubau zu gewährleisten, sind laufende Instandsetzungsarbeiten an den Brücken unvermeidbar. Frage 3: Wann ist geplant, hier zu verbessernden Maßnahmen zu kommen? Antwort zu 3: Unter der Voraussetzung der Sicherstel-lung der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten ist der Ersatzneubau der Langen Brücke in der Investitionspla-nung 2014 bis 2018 des Landes Berlin mit einem Baube-ginn im Jahr 2018 angemeldet. Frage 4: Welche baulichen Konsequenzen wurden aus dem schrecklichen Unfall vom 03.12.2014 an der Be-helfsbrücke gezogen? Antwort zu Frage 4: Der Unfall wird nach dem Vor-liegen der Auswertung der Polizei zum Anlass genom-men, die Notwendigkeit einer Nachrüstung entsprechend dem neuen Regelwerk zu prüfen. Maßgeblich ist hier die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009). Unter 1 (3) ist der Gel-tungsbereich definiert. In Frage stehen hier die Absätze 3d und 3e. Zu klären ist zunächst, ob die Unfallart „Ab-kommen von der Straße“ überwiegt bzw. sonstige Unfall-häufigkeiten vorliegen. Sollte dies erkannt werden, wären entsprechend der RPS 2009, Tabelle 5 ein 15 – 20 cm hoher Schrammbord und die Montage eines Geländers mit Seil erforderlich. Als Schrammbord gilt hier der Bord als Abgrenzung der Fahrbahn zur Geh- und Radbahn, welcher bereits vorhanden ist. Mit den zuständigen Be-hörden wird ein Sicherheitsaudit durchgeführt werden. Frage 5: Wann und inwiefern werden die Seitenberei-che an der Behelfsbrücke besser geschützt? Antwort zu Frage 5: Die Seitenbereiche der unmittel-baren Behelfsbrücke sind gegenüber abirrendem KFZ-Verkehr durch die konstruktive Anordnung der Fachwerk-träger zwischen Fahrbahn und Gehweg sowie bereits bauzeitlich angebrachten Leitplanken geschützt. Der o. g. Unfall hat sich nicht auf dem eigentlichen Überbau der Behelfsbrücke ereignet, sondern im Kurven-bereich vor der Brückenkonstruktion. Die RPS sieht in diesen denkbaren Absturzbereichen in Abhängigkeit einer Gefährdungsstufe nach Tabelle 5 die Anordnung einer Anschlusskonstruktion an das Brückenbauwerk vor. Bei hohen zugelassenen Geschwindigkeiten (größer 100 km/h) könnten die Leitplanken verlängert werden. Bei niedrigen Geschwindigkeiten (kleiner 50 km/h) wäre der beschriebene Schrammbord sowie das Geländer entspre-chend Antwort zu Frage 4 anzuordnen. Frage 6: Was spricht für bzw. gegen die Installation längerer Leitplanken? Antwort zu Frage 6: Siehe Antwort zu 4 und 5. Berlin, den 09. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)

Radverkehr + Straßenverkehr: Radverkehrsentwicklung in Berlin: Messung und Ergebnisse, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der im Haushalt 2014/15 beschlos-senen #Verkehrsdetektoren für den #Radverkehr sind inzwi-schen installiert worden? Wie viele werden noch im Jahr 2015 installiert werden? Antwort zu 1: Nach Abschluss der Ausschreibung und Auftragsvergabe an die bauausführende Firma beginnt im Frühjahr 2015 an den ersten 3 Standorten die Installation der #Radzählstellen. Der Einbau am Standort Jannowitz-brücke ist am 26.03. erfolgt, der Funktionstest ist bestan-den und geht damit in einen mehrwöchigen Probebetrieb. Insgesamt ist für 2015 der Einbau von 13 Zählstellen geplant, die restlichen 13 Zählstellen sollen in 2016 ein-gebaut werden. Frage 2: In welcher Höhe sind Mittel aus dem dafür vorgesehenen Haushaltstitel Kapitel 1271 Titel 81279 im Doppelhaushalt 2014/15 bisher ausgegeben bzw. gebun-den worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort zu 2: Kapitel 1271 Titel 81279 Haushaltsjahr 2014: – Haushaltsjahr 2015: 88.378,33 EUR (gebunden) Frage 3: Welche Stelle innerhalb des Senats bzw. der nachgeordneten Behörden ist für die Beschaffung und Aufstel-lung der #Radverkehrsdetektoren zuständig? Antwort zu 3: Für die Beschaffung und Aufstellung der Radverkehrsdetektoren ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), Ver-kehrslenkung Berlin, zuständig. Frage 4: An welchen Orten sind diese Verkehrsdetek-toren für den Fahrradverkehr installiert worden bzw. geplant? Antwort zu 4: An 17 über das Stadtgebiet verteilten Standorten (26 Richtungszählstellen): Mitte: Jannowitzbrücke, Sand-krugbrücke Friedrichshain-Kreuzberg: Oberbaumbrücke, Frank-furter Allee Pankow: Berliner Straße, Schwed-ter Steg Charlottenburg-Wilmersdorf: Prinzregentenstraße Spandau: Klosterstraße Steglitz-Zehlendorf: Breitenbachplatz Tempelhof-Schöneberg: Yorckstraße, Monumen-tenstraße, Mariendorfer Damm Neukölln: Maybachufer Treptow-Köpenick: Kaisersteg Marzahn-Hellersdorf: Alberichstraße Lichtenberg: Paul-und-Paula-Uferweg Reinickendorf: Markstraße Frage 5: Welche Erkenntnisse und Zahlen über die Entwicklung des Radverkehrs hat der Senat durch die Installation der Detektoren erlangt? Antwort zu 5: Da die Detektoren noch nicht in Be-trieb sind, liegen noch keine Erkenntnisse und Zahlen vor. Frage 6: Über welche weiteren aktuellen Zahlen zur Entwicklung des Radverkehrs verfügt der Senat? Wie und wann wurden diese erhoben? Wie hat sich der Radverkehr nach den Erkenntnissen des Senats in den Jahren seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? Antwort zu 6: Der Radverkehr wurde seit 1983 in Ber-lin (nur westliche Bezirke) in sogenannten Pegelzählun-gen an definierten Querschnitten kontinuierlich erhoben. Zwischen 1990 und 2001 gab es keine derartigen Erhe-bungen. Seit 2001 finden diese Erhebungen gesamtstäd-tisch statt. Für die Pegelzählungen werden an festen Zähl-punkten monatliche Zählungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden als Jahresberichte auf den In-ternetseiten der SenStadtUm bereit gestellt, siehe für 2014 z.B. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vlb/download/bericht_radverkehr_2014.pdf. Weitere methodische Ausführungen sowie die Ent-wicklung des Radverkehrs, der sich aus diesen Zählstellen ableiten lässt, können dem Bericht entnommen werden: Gegenüber 2001 hat sich der Fahrradverkehr an den Pe-gelpunkten bis zum Jahr 2009 um ca. 32% erhöht . In den Jahren 2010 und 2011 wurden im Mittel über alle Zähl-stellen etwa gleichbleibende Verkehrsstärken ermittelt, hier ist der Einfluss der sehr schlechten Witterungsver-hältnisse zu berücksichtigen. Für die Jahre 2012 bis 2014 wurden an den Pegelzählstellen wieder deutlich steigende Radverkehrsstärken erfasst. Darüber hinaus wird bei den allgemein stattfindenden Verkehrszählungen im Straßenraum auch der Radverkehr berücksichtigt. Frage 7: Inwieweit gab oder gibt es Überlegungen des Senats eine App zu entwickeln und im Rahmen einer Kampagne anonyme GPS Aufzeichnungen tatsächlich gefahrener Strecken zu sammeln, um die Orte notwendi-ger Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur noch besser priorisieren zu können? Antwort zu 7: Etwas derartiges plant der Senat nicht. Erhebungen und Zählungen – egal zu welchem Zweck – müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen Erhebungsaufwand und Beitrag liegen. GPS-Tracking ist ein interessanter Ansatz, um die realisierten Wegebezie-hungen von Verkehrsteilnehmenden zu erfassen. Die Angaben zu benutzten Strecken alleine liefern aber noch keinen Beitrag zu Handlungsnotwendigkeiten. Bei all diesen Aspekten sind daher die aus den Erhebungsmetho-den bedingten Verzerrungen zu berücksichtigen (gesell-schaftliche Gruppen, die an derartigen Erhebung teilneh-men; auch sagen die bevorzugten Routenwahlen nichts darüber, wo Infrastruktur fehlt). Inwiefern die Forschung zu diesem Aspekt einen Beitrag leisten kann bzw. wird, kann vom Senat derzeit nicht eingeschätzt werden. Darüber hinaus gibt es im Markt bereits unterschiedli-che Anbieter/Apps, die sich in Zusammenhang mit Rou-tingfragen auch mit der anonymisierten Erfassung von bevorzugten Radrouten befassen. Grundsätzlich ist festzu-stellen: Radverkehrsplanung ist Angebotsplanung und keine nachfrageorientierte Planung. Das Ziel des Senats ist die Schaffung von Radverkehrsanlagen an allen Hauptverkehrsstraßen. Um die Realisierung sicherstellen zu können, ist die Priorisierung zudem von den anstehen-den und durchzuführenden Instandsetzungen und Um-baumaßnahmen der Straßenräume abhängig. Frage 8: Inwieweit hält der Senat es für notwendig, über detaillierte Zahlen zur Entwicklung und Verteilung des Radverkehrs in Berlin zu verfügen, um beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur Prioritäten zu setzen? Antwort zu 8: Detaillierte Daten zum Radverkehr und dessen Entwicklung sind – wie Daten zu allen anderen Verkehrsträgern und deren Nutzenden – eine wesentliche Grundlage für die fachplanerischen Aufgaben und Bewer-tungen des Senats. Hierzu zählen auch detaillierte Infor-mationen zum Radverkehr. Die automatischen Dauerzähl-stellen zum Radverkehr sind hierbei ein weiterer Bau-stein; aus dem alleine sich aber keine Aussagen zur Ver-kehrsentwicklung der Gesamtstadt ableiten lassen. Berlin hat sich in der Vergangenheit ein abgestimmtes System an Erhebungen und Datengrundlagen erarbeitet, das umfangreiche Informationen generiert, um die fach-planerischen und verkehrspolitischen Fragestellungen beantworten zu können. Hierzu zählen bspw. Haushalts-befragungen, um verkehrsträgerübergreifende Informatio-nen zur Verkehrsteilnahme zu ermitteln. Es zählen dazu aber auch die Pegelzählungen im Radverkehr sowie die Zählungen an Querschnitten und Knotenpunkten (Kfz und Radverkehr), die für ‚durchschnittliche‘ Tage streckenre-levante Angaben oder aufgrund von Zeitreihen auch Aus-sagen zu Entwicklungen ermöglichen. Die automatischen Zählstellen sind nun ein ergänzender Baustein, die neue bzw. vertiefte Erkenntnisse zum Tages-, Wochen- und Jahresgang des Radverkehrs an den Zählstellen ermögli-chen. Der Erhalt und die finanzielle Absicherung dieser gesamten, umfangreichen Erhebungen und Datengrundla-gen sind wesentlich, um auch künftige Arbeits- und Be-wertungsgrundlagen über alle Verkehrsmittel vorhalten zu können. Bezüglich der Bedeutung für die Priorisierung siehe Teilantwort zu Frage 7. Die Daten werden zudem sicher-lich einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bedeu-tung des Radverkehrs leisten. Dies kann künftig auch bei der Diskussion um Ansprüche an den öffentlichen Raum und die Realisierung und damit Priorisierung von Rad-verkehrsmaßnahmen eine Rolle spielen. Sie werden aber auch noch mal neue Fragen und Diskussionen aufwerfen und zu führen helfen: anhand welcher Daten dimensio-niert man – an täglichen Spitzenstunden, an Wochenmit-telwerten o.ä.? Berlin, den 01. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler …………………………… Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2015)