Im Zusammenhang mit dem #fahrradfreundlichen#Umbau der #Pappelallee/#Stahlheimer Straße werden in diesem Jahr die Bauarbeiten im ersten und zweiten Bauabschnitt auf der westlichen Seite der Pappelallee / Stahlheimer Straße zwischen der #Danziger Straße und der #Wichertstraße (Pappelallee 45 bis 89 / Stahlheimer Straße 29 bis 32) durchgeführt. Als vorbereitende Maßnahmen werden vom 1. – 4. Februar 2016 zwanzig Bäume gefällt, sieben Bäume bleiben erhalten.
Zwischen Politik, Verwaltung und den Bürgern wurde in den Jahren 2013 und 2014 in drei Informationsveranstaltungen und verschiedenen Ortsbesichtigungen über den Zustand des vorhandenen Baumbestands und Folgen für die Umbaumaßnahme debattiert. Für jeden einzelnen Baum wurde detailliert der Zustand und das Schadensbild anhand des öffentlich vorgestellten Baumgutachtens erläutert.
„Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde der vielfach geäußerte Wunsch nach einer Vielfalt neu zu pflanzender Bäume aufgenommen. An ausgewählten Stellen der Pappelallee/Stahlheimer Straße wird mit Kirsch- und Amberbäumen und einer Rosskastanie der öffentliche Raum markant gestaltet. Zudem stellt dieser Mix an Baumarten zugleich einen Schutz gegen Schädlingsbefall für den neuen Baumbestand dar“, erklärt Jens-Holger Kirchner (Bü90/Grüne), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung. Die ersten Baumpflanzungen werden in diesem Jahr erfolgen.
Drei Jahre lang hat sich ein Anwohner in Prenzlauer Berg dafür eingesetzt. Nun hatte er endlich Erfolg – das zeigt ein Brief der obersten #Straßenverkehrsbehörde Berlins. Ein anderer #Tempo-30-Streit könnte dagegen weitergehen.
Auf mehr als drei Viertel aller Berliner Straßen gilt bereits Tempo 30. Nun wird dieses Netz wieder ein Stück größer – und die Zahl der Abschnitte, auf denen die Autos noch 50 Kilometer in der Stunde fahren dürfen, wieder etwas kleiner. Auch am nördlichen Ende der #Kastanienallee in Prenzlauer Berg werden demnächst #Tempo-30-Schilder aufgestellt. Das hat die #Verkehrslenkung Berlin (VLB), die oberste Straßenverkehrsbehörde, angeordnet. Sie gab damit dem Wunsch eines Anwohners statt, der zuvor vor das Verwaltungsgericht gezogen war.
Fritz Obermüller hat es geschafft. Tempo 30 auf dem Teilstück zwischen der Schönhauser Allee und der Oderberger Straße war überfällig, sagt er. „Die Entscheidung der VLB bedeutet endlich einen besseren Gesundheitsschutz und mehr Lebensqualität.“ Das Limit werde den Verkehrslärm auf diesem Teil der Kastanienallee verringern. „Außerdem ist Tempo 30 ein lohnender Beitrag zur Reduzierung der Unfallrisiken. Das wird sich auszahlen.“
Bausenator #Geisel hat den Plan für die #Umgestaltung des #Molkenmarkts vorgestellt. Wo Autos seit DDR-Zeiten geradeaus rollen, müssen sie künftig um die Ecke fahren. Das könnte noch viel Ärger geben.
Es ist ein Projekt, das noch für viel Streit sorgen wird. Eine der wichtigsten Verkehrsachsen in Mitte soll verschmälert und in einen Zickzackkurs für Autofahrer verwandelt werden. Am Montag stellte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) den aktuellen #Zeitplan für die Umgestaltung und die Neubebauung des Molkenmarkts vor.
„Das Bebauungsplanverfahren ist weit vorangeschritten“, berichtete der Senatspolitiker. Er rechnet damit, dass das Abgeordnetenhaus den Plan 1–14 im zweiten Vierteljahr 2016 beschließt. „Ich erwarte einen Baubeginn für 2021 oder 2022“, sagte Geisel. So lange die Bauarbeiten für die neue U-Bahn-Linie U 5 benachbarte Straßen einschränken, soll der Molkenmarkt so bleiben wie er ist. Der Senator rechnet damit, dass die neue U-Bahnstrecke in Mitte bis Anfang 2020 fertig wird.
Pressemitteilung von #infrest – Infrastruktur eStrasse GmbH, Alliander Stadtlicht GmbH, Berliner Verkehrsbetriebe, Berliner Wasserbetriebe, NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, Vattenfall Europe Netzservice GmbH und die Vattenfall Wärme AGBauvorhaben sollen künftig noch schneller umgesetzt werden. Dafür stellen Berlins Infrastruktur-Unternehmen am heutigen Freitag wichtige Weichen: Sie verpflichten sich zur gemeinsamen Digitalisierung ihres Bau-Alltags für die wachsende Stadt.
Weil zu viele Autos unterwegs sind, müssen immer wieder Tunnel und Einfahrten zur Autobahn gesperrt werden. Nun zeigt eine offizielle Statistik des Senats, wie oft das vorkommt. Der ADAC macht den Autofahrern keine Hoffnung auf Besserung.
Zu einem ganz normalen Morgen in Berlin gehören nicht nur Kaffee und Toast, sondern auch diese Verkehrsmeldungen. „Einfahrt Siemensdamm gesperrt“, „Einfahrt Antonienstraße gesperrt“, „Fahrstreifen vor dem Britzer Tunnel gesperrt“ – alles wegen „zu hoher Verkehrsbelastung“: Kaum ein Arbeitstag vergeht, an dem solche Hinweise nicht im Radio zu hören sind. Weil zu viele Autos unterwegs sind, gibt es regelmäßig Sperrungen von Teilen der Stadtautobahn. Die Folge: Autofahrer sind länger unterwegs. Jetzt nannte der Senat offizielle Zahlen, wie oft das inzwischen vorkommt. Sie zeigen: Die Autobahn ist am Rande ihrer Kapazität.
„Nie wieder“, klagt Jörg Becker vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). „Vor kurzem musste ich jemanden morgens zum Flughafen Tegel bringen“, und das nahm sehr viel Zeit in Anspruch. Die Autobahn A 111, die in die Nähe des wichtigsten Berliner Flughafens führt, war voll – wie immer im Berufsverkehr. „Doch noch länger dauerte es, von Tegel aus wieder dorthin zurück zu kommen, der Rückstau war gewaltig.“ Die Autobahn im Nordwesten leidet unter ihrer Doppelfunktion als Pendlerstrecke und Airport-Zubringer. Damit nicht genug: Am Jakob-Kaiser-Platz trifft sie auf den ebenfalls stark ausgelasteten Stadtring, die A 100.
Bloß kein Stillstand in der Röhre
Wozu dies führt, lässt sich anhand der jüngsten Statistik der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ablesen. Danach hat eine Zahl einen neuen Rekord erreicht: Die Einfahrt Siemensdamm am Jakob-Kaiser-Platz in Charlottenburg musste im vergangenen Jahr 468 Mal gesperrt werden, weil der Verkehr zu stark war. Das sagte ein Sprecher von Senator Andreas Geisel (SPD) auf Anfrage. Zum Vergleich: Im Jahr davor gab es …
Die #Verlängerung der #Stadtautobahn ist eine riesige, aber wenig beachtete Baustelle. Und eine enorm teure. Ein Besuch.
Die Bauarbeiter sind gerade wieder #abgetaucht. Irgendwo da unten in der braunen Brühe des gefluteten Docks müssen sie sein, wo das Schlauchboot ankert und der gelbe Stahlzylinder am Kranhaken schwebt. In mehreren Metern Tiefe betonieren die Männer die Sohle, auf der die Fahrbahn der Stadtautobahn verlaufen soll. Sie arbeiten nonstop, damit keine Fugen nötig werden, durch die später Grundwasser eindringen könnte.
Es ist ein #Knochenjob für unerschrockene Spezialisten, den die staunende Öffentlichkeit erstmals in den 1990ern wahrnahm, als am Potsdamer Platz die Fundamente fürs neue Viertel im Wasser gegossen wurden. Hier in Neukölln allerdings schaut niemand zu, sofern er nicht zufällig ein Zimmer im Hotel Estrel bewohnt – mit Blick auf diese sehr horizontale #Riesenbaustelle, deren schlammiges Band sich wie ein monströs vergrößerter Wattwurm von der Grenzallee bis zur Bezirksgrenze nach Treptow zieht. Wer nicht begreifen kann, wie 3,2 Kilometer Straße fast eine halbe Milliarde Euro – 150 000 Euro pro Meter! – kosten können, bekommt hier eine Ahnung davon.
Ein 385 Meter langer Tunnel
Am besten, man geht mit Arne Huhn erst in das versteckte, nur mittwochs von 16 bis 18 Uhr geöffnete Besucherzentrum an der Sonnenallee, die hier einen Schlenker um die Baugrube macht. Und dann auf die andere Straßenseite: Hier entsteht ein 385 Meter langer Tunnel. „Wer Los eins nicht gesehen hat, hat die Baustelle nicht gesehen“, sagt Huhn.
Der #Abriss der #Waisenbrücke trennte das Märkische #Museum von der Stadt. Nun gibt es eine Chance, die alte #Spreequerung wieder aufzubauen – als Brücke für Fußgänger, Radfahrer und Romantiker. Auch zum Verweilen über dem Fluss.
Der Versuch, die Hälfte der einstigen Berliner Altstadt zu durchqueren, ist kein lauschiger Spaziergang, sondern ein halsbrecherisches Abenteuer: Er geht vom Roten Rathaus zum Märkischen Museum, vorbei am Alten Stadthaus – drei Fixpunkte des Gemeinwesens Berlin. Wäre man der liebe Herrgott, sähe man, dass die Türme der drei stolzen Bürger-Bauwerke auf exakt einer Linie von nur 500 Metern Länge liegen. Donnerwetter, denkt sich der heutige Stadterkunder, da haben sich Bauherren etwas gedacht. Sie stellten Bezüge zwischen wichtigen urbanen Orten her. Spätere Generationen zerstörten sie.
Auf geht’s! Das Rote Rathaus im Rücken schreiten wir über einen Parkplatz, dann springen wir, die Angst im Nacken, über die vier Autospuren der Grunerstraße, queren einen weiteren Parkplatz auf dem Mittelstreifen, sprinten über die nächsten vier Autospuren. Nach dem Passieren des Stadthauses wagen wir uns über die nicht minder verkehrsbeunruhigte Stralauer Straße, biegen rechts in den toten Stummel der Littenstraße und erreichen die Spree. Dann ist Schluss. Nähme man einen 600-Meter-Umweg unter der uringesäuerten S-Bahn-Unterführung hindurch über die Autotrasse Jannowitzbrücke, gelangte man ans andere Ufer zum Stadtmuseum. Aber das ist eine Zumutung. Wir verharren also auf einer von Möwen besetzten Terrasse, die leicht in die Spree ragt, sehen am anderen Ufer den …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Treffen Informationen zu, dass der Berliner Senat bisher nicht beschlossen hat, seine #Baustellen im neuen Berliner #Baustellenatlas zu veröffentlichen und über eine zukünftige Beteiligung noch nicht entschieden ist? Wenn nein, wann wurde der Beschluss getroffen?
Antwort zu 1: Der Baustellenatlas ist ein entgeltpflich-tiges Angebot einer privaten GmbH, er wird derzeit noch im #Probeechtbetrieb betrieben. Er soll den angeschlosse-nen #Leitungsnetzbetreibern eine Übersicht über die ge-planten Baustellen im #öffentlichen #Straßenland verschaf-fen, eine wirtschaftliche Koordinierung ermöglichen und dadurch die Erteilung von Genehmigungen vereinfachen. Er bietet neben der Übersicht über die anstehenden Bau-maßnahmen auch die Möglichkeit des Aufbaus von Bau-projektpartnerschaften. In den Baustellenatlas können auch die künftigen Baumaßnahmen des Landes abgebildet werden, derzeit ist aber noch keine Dienststelle des Lan-des Berlin an das System angeschlossen. Das Land Berlin betreibt bereits das VerkehrsInformationsSystem Straße (VISS). Es handelt sich um ein Projekt der Senatsverwal-tung für Stadtentwicklung und Umwelt unter Einbezie-hung der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Es hat das Ziel, neben den Baustellen auch alle weiteren Einschränkungen im öffentlichen Raum abzubilden. Eine Verknüpfung der beiden Systeme erscheint dem Senat perspektivisch zielführend. Es ist dabei zu beachten, dass der größte Teil der Baustellen nicht von Senatsdienststel-len, sondern bezirklichen Fachämtern und Anstalten des öffentlichen Rechts betrieben wird.
Frage 2: Welche Begründung hat der Senat für sein zögerliches Verhalten, vor dem Hintergrund, dass er den Baustellenatlas gemeinsam mit der infrest im September 2015 als Mittel vorgestellt hat „Baumaßnahmen effektiver zu planen sowie Kosten zu sparen und damit ein besseres Baustellenmanagement [zu] ermöglichen“?
Antwort zu 2: Der Berliner Senat hat keine zögerliche Haltung und begrüßt die frühzeitige Koordinierung von Baumaßnahmen der Straßenlandsondernutzer durch den Baustellenatlas wie sie im Berliner Straßengesetz vorge-sehen ist. Über die bisher an das System angebundenen Partner ist der private Betreiber des Baustellenatlas nach Kenntnissen des Senats bemüht, weitere Nutzer öffentli-chen Straßenlandes in sein System einzubinden. Eine Anbindung der öffentlichen Verwaltung hat der Betreiber in Aussicht gestellt. Der Senat unterstützt dies mit seinen Möglichkeiten.
Frage 3: Plant der Senat, zukünftig am neuen Berliner Baustellenatlas teilzunehmen, so dass auch die öffentli-chen Baustellen des Landes Berlin dort aufgenommen werden? Wenn ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
Antwort zu 3: Der Berliner Senat nimmt aktiv an der Baugestaltung des Baustellenatlas teil und sieht keine Einschränkungen, Baustellen des Landes Berlin in den Baustellenatlas aufzunehmen. Eine technische Verknüp-fung des landeseigenen Systems mit dem Baustellenatlas des privaten Betreibers steht derzeit noch aus, wird aber seitens des Betreibers mit Unterstützung des Senats vor-bereitet.
Berlin, den 29. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: An welchen Messstellen im Berliner Stadtge-biet wurden an welchen Tagen des Jahres 2015 die #Grenzwerte für #Feinstaub (PM10), #Stickstoffdioxid (NO2) und #Ozon (O3) überschritten? (Bitte nach Messstellen und Tagen aufschlüsseln?
Antwort zu 1: Da die Grenzwerte als Jahreskenngrö-ßen definiert sind, kann die #Grenzwerteinhaltung erst nach Ablauf des Kalenderjahres sowie nach Durchfüh-rung einer Qualitätsprüfung der Messwerte beurteilt und die Frage daher nur rudimentär beantwortet werden:
Hinsichtlich der Grenzwerte für NO2 ist, wie in den vergangenen Jahren, wieder mit einer Einhaltung des Kurzzeitgrenzwertes (18 Überschreitungen eines 1h-Mittels von 200 μg/m³ im Kalenderjahr) und einer Über-schreitung des Grenzwertes für den Jahresmittelwert für alle sechs Verkehrsmessstellen zu rechnen.
Für PM10 wird der Grenzwert für das Jahresmittel an allen Stationen eingehalten. Für die zulässige Überschrei-tung des Grenzwertes für das Tagesmittel (35 erlaubte Überschreitungen eines Tagesmittels von 50 μg/m³ im Kalenderjahr) ist derzeit keine Aussage möglich. Bislang (Stand 28.12.15) gab es noch keine Überschreitung.
Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage 17/15431 in der Antwort zu Frage 1 und 2 dargelegt, gibt es für Ozon, das nur im Sommer in höheren Konzentrationen auftritt, keine verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte, sondern nur Zielwerte, die für die lokale Luftreinhalteplanung keine Bedeutung haben. Im vergangenen Sommer gab es wie in den Vorjahren keine Überschreitung der Zielwerte.
Frage 2: Ist eine Ausweitung der Messstellen zur Luftqualität, insbesondere zur NO2-Belastung, geplant, um ein differenzierteres Bild zur Schadstoffbelastung in der Luft zu erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2: Berlin betreibt mit 16 automatischen, kontinuierlichen Messstellen, z.B. für NO2, bereits deut-lich mehr Stationen als die EU-Luftqualitätsrichtlinie fordert, u.a. um belastbare Aussagen über die Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen zu ermöglichen. Mit den zusätzlich an 30 Messpunkten, davon 28 in Hauptver-kehrsstraßen exponierten kleinen Sammelgeräten zur Bestimmung der Stickoxide und der Rußkonzentration wird in Kombination mit periodisch durchgeführten Si-mulationsrechnungen seit mehr als 10 Jahren bereits ein überaus differenziertes Bild der Schadstoffverteilung in der Stadt erzeugt.
Frage 3: Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Feinstaub-, Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung gegen-über den in Drs. 17/15431 dargestellten Messwerten?
Antwort zu 3: Auch wenn eine Bilanz des Jahres 2015 noch nicht abschließend gezogen werden kann, ist abseh-bar, dass die Feinstaubbelastung unter dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Auch bei NO2 deutet sich ein Rückgang an, der an der Messstelle Hardenbergplatz besonders deutlich ausfällt und womöglich auf die in diesem Jahr durchgeführte Nachrüstung von über 200 BVG-Doppeldeckerbussen mit zusätzlichen Stickoxidka-talysatoren, der Verbesserung der Wirksamkeit bereits vorhandener Stickoxid-Filtersysteme an mehr als 150 Eindeckerbussen und dem umfangreichen Neukauf und Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge der neuen Euro VI Norm zurückzuführen ist.
Belastbare Aussagen sind erst nach Ablauf des Kalen-derjahres, nach der Fertigstellung der im Labor zu analy-sierenden Proben, der sich anschließenden Qualitätsprü-fung der Messwerte und nach genauerer Auswertung der Daten mit Blick auf externe Faktoren wie Meteorologie, Verkehrsaufkommen und Schadstoffeintrag aus Gebieten außerhalb Berlins möglich.
Frage 4: Welche Konsequenzen für die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen zur Luftreinhaltung zieht der Senat aus der Tatsache, dass die nach EU-Luftqualitätsrichtlinie seit 2011 verbindlichen Feinstaub-grenzwerte und die seit 2015 verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden können?
Antwort zu 4: Was Feinstaub angeht, konnten Dank der vom Senat in den letzten Jahren umgesetzten Maß-nahmen die Grenzwerte in den Jahren 2007, 2008, 2012 und 2013 eingehalten und der von Berliner Quellen er-zeugte Beitrag zur Gesamtbelastung von ursprünglich mehr als 50% auf nur 30% reduziert werden. Nicht zuletzt deshalb blieb die Feinstaubkonzentration dieses Jahr bislang unterhalb der Grenzwerte. Ein vom Senat nicht beeinflussbares Problem ist der Anteil aus Quellen außer-halb Berlins, vor allem aus dem Nachbarland Polen. Um dennoch den Berliner Beitrag zur Feinstaubbelastung vor allem durch krebserregende Rußpartikel weiter zu verrin-gern, setzt der Senat seine seit Jahrzehnten verfolgte Poli-tik „Kein Diesel ohne Filter“ fort, in dem in zwei Stufen ab Jahresbeginn 2016 für Baumaschinen, die auf Baustel-len der öffentlichen Hand zum Einsatz kommen sollen, die modernste Abgasstufe oder die Nachrüstung mit ei-nem Rußfilter verlangt wird. In Bezug auf Stickstoffdi-oxid und diesbezügliche Aktivitäten des Senats wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 7 der Schriftlichen An-frage 17/17330 und zu den Fragen 3, 7 bis 11 der Schrift-lichen Anfrage 17/17329 verwiesen.
Frage 5: Welche über die in Drs. 17/15431 genannten Maßnahmen hinausgehenden Schritte hat der Senat im Jahr 2015 unternommen, um die luftverunreinigenden Emissionen des motorisierten Individualverkehrs wirksam zu verringern?
Antwort zu 5: Der Berliner Senat arbeitet weiterhin an der konsequenten Umsetzung der vielfältigen, zur Stär-kung des Umweltverbundes (Rad-, Fußverkehr und ÖPNV) vorgesehenen Maßnahmen im Stadtentwick-lungsplan Verkehr, wie sie u. a. in der o. g. Schriftlichen Anfrage ausgeführt sind. Darüber hinaus unterstützt der Berliner Senat die BVG mit erheblichen Mitteln aus dem Landeshaushalt. So werden der BVG angesichts der wachsenden Stadt in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel für Taktverdichtungen bei Bussen und Straßenbah-nen und für Neuanschaffungen zur Modernisierung der Flotte der U-Bahnen und Straßenbahnen zur Verfügung gestellt. Die finanzielle Unterstützung des ÖPNV aus dem Berliner Landeshaushalt wird auch weiterhin eine mode-rate Tarifpolitik ermöglichen und damit die Attraktivität des ÖPNV erhöhen. Als weitere beispielhafte Maßnahme für 2015 kann der Abschluss eines umfassenden Verga-beverfahrens zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum genannt werden, deren Umsetzung bereits begonnen hat.
Frage 6: Hält der Senat eine Einhaltung der geltenden EU-Grenzwerte zur Luftqualität für möglich, ohne den motorisierten Individualverkehr zugunsten des Umwelt-verbunds zu reduzieren?
Antwort zu 6: Allein durch die Modernisierung der Fahrzeugflotte hin zu emissionsarmer Antriebstechnik kann die gesetzlich verankerte Verpflichtung, die Luft-qualitätsgrenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten, nicht erreicht werden. Es ist daher schon seit Langem verkehrsplanerisches Ziel des Senats, im Rahmen der Umsetzung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und seiner Teilstrategie Förderung des Umweltverbundes die Anteile der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am Gesamtverkehrsaufkommen der Stadt weiter zu erhöhen.
Frage 7: Der zunehmende Anteil von Diesel-Pkw – 41 % mehr als noch vor 10 Jahren – ist nach Einschätzung des Senats wesentlich mitverantwortlich für NO2-Belastungen auf „einem gleichbleibend hohen Niveau“ (Drs. 17/17329). Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um der hohen und weiter wachsenden Zahl der Diesel-Pkw wirksam entgegen zu steuern?
Antwort zu 7: Der Senat hat keine Möglichkeit, auf die Wahl der Antriebstechnologie beim Kauf eines Pkw durch Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger Ein-fluss zu nehmen. Auch die Festlegung der für die Kau-fentscheidung relevanten ökonomischen Rahmenbedin-gungen, wie Kfz- und Mineralölsteuer, erfolgt durch den Bund.
Frage 8: Wie hoch ist der Anteil der Diesel-Fahrzeuge am Fuhrpark der Senatsverwaltungen und ihrer nachge-ordneten Behörden? (Bitte aufschlüsseln nach Senatsver-waltung bzw. Behörde.)?
Frage 9: Wie hoch ist der Anteil der Dieselfahrzeuge am Fuhrpark der Bezirksverwaltungen? (Bitte aufschlüs-seln nach Bezirken?
Frage 10: Wie hoch ist der Anteil der Dieselfahrzeuge am Fuhrpark der landeseigenen Unternehmen? (Bitte aufschlüsseln nach Unternehmen?
Antwort zu 8, 9 und 10: Wie bereits in Schriftlichen Anfrage 17/17329 zu Frage 4 dargelegt und begründet, liegen keine Angaben über den Anteil der Dieselfahrzeu-ge am berlin-eigenen Fuhrpark vor.
Frage 11: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um den Anteil der Dieselfahrzeuge am Fuhrpark der Senats-verwaltungen, Landesbehörden, Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen zu reduzieren?
Antwort zu 11: Im Lichte des bislang unbefriedigen-den NOx-Emissionsverhaltens von neuen Euro 6 Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird der Senat prüfen, ob im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt für die Anschaffung von Dieselfahrzeugen zusätzliche Anforderungen an die realen Fahremissionen solcher Fahrzeuge festgelegt werden können. Dafür muss jedoch erst der Abschluss der auf EU-Ebene noch laufen-den Verhandlungen zur Erweiterung der Euro 6 – Typprü-fung durch zusätzliche Anforderungen an die realen Fah-remissionen abgewartet werden. In jedem Fall sollen im Rahmen der Information an die Beschaffungsstellen über Fahrzeugtechnologien die wirtschaftlichen und umwelt-seitigen Vorteile von Erdgasfahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb intensiver kommuniziert werden.
Frage 12: Aus welchen Gründen plant der Senat keine weiteren Lkw-Durchfahrverbote, die wie in der Sil-bersteinstraße in Neukölln nachweisbar, zu deutlichen Emissionsminderungen führen?
Antwort zu 12: Wie bereits in der Schriftlichen Anfra-ge 17/15431 zu Frage 7 dargelegt, steht im Fall der Sil-bersteinstraße dem Durchgangsverkehr die parallel ver-laufende Stadtautobahn als Ausweichstrecke ohne Wohn-bebauung zur Verfügung. Für andere belastete Straßenab-schnitte gibt es keine Ausweichstrecken, an der nicht bereits Menschen wohnen oder die Luft- und Lärmbelas-tung ebenfalls erhöht ist. Weitere Lkw-Durchfahrverbote für einzelne Straßenabschnitte sind daher nicht geplant und wären auch StVO1-konform schwer zu begründen.
_________________ 1 Straßenverkehrsordnung
Frage 13: Die Einführung von Tempo 30 auf der Schildhornstraße in Folge mehrerer Klagen von Anwoh-nerinnen und Anwohnern hat zu einer Verringerung der verkehrsbedingten Belastungen durch Feinstaub (-30%), Stickoxide (-18%) und Stickstoffdioxid (-15%) geführt. Zudem hat sich die Zahl der Unfälle dort halbiert. Warum muss der Senat erst durch Klagen von Anwohne-rinnen oder Anwohnern zur Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen gezwungen werden, wie nun möglicherweise auch in der Berliner Allee in Weißensee?
Antwort zu 13: Das Tempolimit in der Schildhorn-straße wurde nicht aufgrund von Klagen von Anwohnen-den eingeführt, sondern ist Teil der Maßnahmen der Luft-reinhalte- und Lärmaktionsplanung, bei der die Einfüh-rung von Tempo 30 in Abschnitten des Hauptstraßennet-zes mit erhöhter Schadstoff- und Lärmbelastung nach Einzelfallprüfung umgesetzt wird, „sofern ein überwie-gend stetiger Verkehrsfluss gesichert ist und die Belange des ÖPNV sowie der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ausreichend berücksichtigt werden kön-nen“ (Zitat aus dem aktuellem Luftreinhalteplan, S. 165). Diese Rahmenbedingungen sind in der Schildhornstraße erfüllt und werden in weiteren belasteten Straßenabschnit-ten entsprechend geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)