zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Berliner Mobilitätsgesetz Fußgängerlobby fordert 300 neue Zebrastreifen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-mobilitaetsgesetz-fussgaengerlobby-fordert-300-neue-zebrastreifen-25559128?dmcid=nl_20170117_25559128

Sie können ganz schön laut und fordernd werden, die Fahrrad-Aktivisten in Berlin. Die #Fußgängerlobby hielt sich bislang zurück. Aber das ändert sich jetzt. Der Fachverband #Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS, hat für den neuen Senat einen langen #Forderungskatalog zusammengestellt. Auf der Liste stehen Hunderte neue Zebrastreifen, der Abbau aller Grünpfeile, bessere Ampelschaltungen, ein verkehrsberuhigter Hackescher Markt – und die Bestrafung von Radlern, die auf Gehwegen fahren. „Ende der Woche gibt es ein Gespräch in der Senatsverwaltung“, so Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb am Montag.

Lieb hat nachgezählt: Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün werden dem Radverkehr 72 Zeilen gewidmet, dem Fußverkehr nur zwölf. „Verkehrspolitisch war 2016 in Berlin durch die Initiative zum Fahrrad Volksentscheid geprägt. Das schlug sich auch entsprechend im Koalitionsvertrag nieder.“ Die Fußgänger seien unterrepräsentiert, so Lieb.

Dabei wurden 2013, so die neuesten Zahlen, 31 Prozent aller Wege in Berlin zu Fuß zurückgelegt – mit dem Fahrrad 13 Prozent. Auch wenn Berlin breitere Gehwege biete und attraktiver zum Flanieren sei als andere Städte: Viele Fußgänger fühlen sich unsicher. Radfahrer auf dem Bürgersteig versetzen vor allem Senioren in Angst und Schrecken. Eltern verlangen sicherere Schulwege.
Bei den Verkehrstoten sind Fußgänger überrepräsentiert. 2016 starben 56 Menschen auf Berlins Straßen, 21 waren per pedes unterwegs.
Ruhe am Hackeschen Markt

Die FUSS-Leute wollen nicht falsch verstanden werden: Sie finden es gut, was im Koalitionsvertrag steht. Lieb: „Die zwölf Zeilen sind inhaltsreich“ – dort geht es unter anderem um die Sanierung von Gehwegen, mehr Querungshilfen, hellere Beleuchtung. „Doch das muss man mit konkreten Planungsschritten unterlegen und mit Leben füllen“, verlangt Lieb. Deshalb habe der Verband acht Maßnahmenpakete geschnürt, die in das angekündigte Berliner Mobilitätsgesetz einfließen sollen.

Damit Fußgänger in Berlin bequemer und sicherer vorankommen, müsse kräftig investiert werden. Beispiel: In ganz Berlin müsse es alle 50 oder 100 Meter, je nach Höchstgeschwindigkeit der betreffenden Straße, eine Querungsanlage geben – einen Zebrastreifen, eine Mittelinsel, eine Vorstreckung am Gehweg oder anderes. Konkret sollen bis 2020 in Berlin 300 neue Zebrastreifen markiert werden, zusätzlich zu den über 400 Überwegen, die es schon gibt.
An den rund 2100 Berliner Ampelanlagen müssten Fußgänger länger grünes Licht bekommen – …

Straßenverkehr: Brandenburger Verkehrsprojekte 2017: Ortsdurchfahrten und A10, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article209163181/Zusammenfassung-Brandenburger-Verkehrsprojekte-2017-Ortsdurchfahrten-und-A10.html

Potsdam.  #Autofahrer, #Radfahrer und #Fußgänger sollen problemloser und schneller von A nach B kommen: In Brandenburg werden auch in diesem Jahr Dutzende Kilometer maroder Straßen saniert oder neu gebaut. Planmäßig läuft nach Angaben des Infrastrukturministeriums die Sanierung der #Ortsdurchfahrten weiter. Bis 2019 stehen dafür rund 100 Millionen Euro bereit. Seit 2015 wird landesweit daran gearbeitet. Mit Staus, Behinderungen, Umleitungen und Lärm muss immer wieder gerechnet werden.

Fortgesetzt werden die Bauarbeiten auf dem nördlichen Berliner Ring mit dem Ausbau der #A10 – einem wichtigen Zubringer zu den Autobahnen A11 und A24 und Richtung Polen sowie nach Nord- und Südeuropa. "In den kommenden Jahren sollen die Fahrbahnen auf jeweils drei Spuren ausgebaut werden", sagte Ministeriumssprecher Steffen Streu. Bis 2025 werden für die Autobahn 75.000 Fahrzeuge pro Tag pro­gnostiziert – davon fast ein Viertel Schwertransporter.

Weiter geht es auch auf dem südlichen Berliner Ring. Im April gab es den ersten Spatenstich für den Ausbau der Autobahn A10 zwischen den Dreiecken Nuthetal und Potsdam. Die 150 Millionen Euro für das Vorhaben Nummer 11 im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit stellt der Bund bereit. Der neun Kilometer lange Autobahnabschnitt ist der am stärksten befahrene in Brandenburg. Für den Lärmschutz wird ein spezieller Asphalt eingesetzt. Für 2025 wird mit einem Strom von 117.000 bis 125.0000 Fahrzeugen am Tag gerechnet. Bislang sind es 90.000 in 24 Stunden.

In diesem Jahr steht unter anderem auch der Ausbau der #Durchfahrt in …

Radverkehr + Straßenverkehr: Radverkehr in Berlin Gleimstraße soll Fahrradstraße werden – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/radverkehr-in-berlin-gleimstrasse-soll-fahrradstrasse-werden-25381368

Der neue #Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner will das Dauerproblem #Gleimtunnel im kommenden Jahr ein für allemal lösen. Sein Ziel: „Die #Gleimstraße wird eine #Fahrradstraße“, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag der Berliner Zeitung. Zugleich soll auch die #Stargarder Straße zur Fahrradstraße erklärt werden.

Damit entsteht parallel  zur S-Bahn-Trasse eine neue Fahrradverbindung, die von der Prenzlauer Allee bis nach Gesundbrunnen führt.  „Wir werden die Gleimstraße aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen herausnehmen. Mit der Fahrradstraße reagieren wir auch auf den steigenden Radverkehr auf dieser Strecke“, so Kirchner.  Zudem gebe es den Vorteil, dass die neue Route an die bestehende Fahrradstraße in der Schwedter Straße anknüpft.
Solche Straßen sind grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten. Autos dürfen dort nur fahren, wenn der motorisierte Verkehr durch zusätzliche Verkehrsschilder, zum Beispiel „Anlieger frei“, erlaubt wird. Dann darf  höchstens mit Tempo 30 gefahren werden.
Krisentreffen am Tunnel

Seinen Vorschlag will Kirchner den beteiligten Bezirken Pankow und Mitte am 3. Januar bei einem Vor-Ort-Termin unterbreiten und möglichst auch absegnen lassen. Dieses Treffen, an dem auch die beiden Verkehrsbehörden der Bezirke sowie die Verkehrslenkung Berlin teilnehmen werden, hatte ursprünglich allerdings einen anderen Anlass. Kirchner wollte alle Verantwortlichen zusammenholen, weil der Gleimtunnel nach dem Unwetter am 27. Juli noch immer gesperrt ist. Damals hatte die Kraft der Wassermassen Autos ineinander und übereinander geschoben. Der Tunnel musste gesperrt werden, weil eine Unterspülung der Straße vermutet wurde.
Gutachter haben jetzt ihre Untersuchungen abgeschlossen. Ihr Urteil: Der 110 Jahre alte Tunnel ist auf seiner gesamten Länge …

Straßenverkehr + Bus + Radverkehr + Fähren: Die neue Süd-Ost-Verbindung, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann ist mit der Fertigstellung und Eröff-nung der neuen #Spreebrücke zu rechnen?
Antwort zu 1: Die Fertigstellung und anschließende Eröffnung ist für Anfang 2018 vorgesehen.
Frage 2: Wird der #Busverkehr über die Spreebrücke, der die Route der #Fähre ersetzt, mit der Eröffnung der neuen Brücke erfolgen?
Antwort zu 2: Ja. Das Land Berlin hat eine Omnibus-linie über die neue Brücke bei den Berliner Verkehrsbe-trieben (BVG) bestellt und geht davon aus, dass mit Er-öffnung der neuen Brücke die Linie eingerichtet wird.
Frage 3: Welche genaue Routenführung wird die Bus-linie nehmen und wo genau befinden sich die neuen Hal-testellen?
Antwort zu 3: Gegenwärtig ist eine Omnibuslinie in Richtung Oberschöneweide bis zum Knotenpunkt Edison-straße / Siemensstraße-Griechische Allee vorgesehen.
Die Anordnung der Haltestellen an der neuen Spree-brücke soll im Bereich Nalepastraße auf den Rampen zur Brücke erfolgen.
Frage 4: Wird die Beschilderung der neuen Routen-führung des #Europaradweges #R1 über die Brücke mit der Eröffnung der Brücke ebenfalls fertig gestellt?
Antwort zu 4: Die geänderte Beschilderung für den Europaradweg R1 ist spätestens erforderlich, wenn die Fähre F 11 außer Betrieb genommen wird. Im Rahmen der Ausstattung der neuen Straßenverbindung wird die wegweisende Beschilderung für den Europaradweg vor-bereitet.
Frage 5: Wie sollen die #Abbiegespuren bei der neuen Kreuzung Köpenicker Landstraße aufgeteilt werden (von und zur neuen Brücke)?
Antwort zu 5: Die Fahrstreifenaufteilung der Knoten-zufahrt der neuen Straßenverbindung zur Köpenicker Landstraße sieht einen Fahrstreifen für Rechtsabbiegende in Richtung stadteinwärts und zwei für Linksabbieger Richtung stadtauswärts vor. Im Zuge der Köpenicker Landstraße sind in der westlichen Zufahrt zwei Fahrstrei-fen für Linksabbiegende und auf der Gegenseite ein Rechtsabbieger zur Spreebrücke hin vorgesehen.
Frage 6: Mit welchen Maßnahmen wird verhindert, dass der übergeordnete nach Westen fließende Verkehr den Weg durch die Baumschulenstraße nimmt und wann werden die Maßnahmen aus dem Lärmminderungsplan Baumschulenstraße umgesetzt?
Antwort zu 6: Die vorgesehene Spuraufteilung (siehe Antwort zu 5) ist so gewählt, dass der Hauptstrom in Richtung A 113 über die B 96a – Rixdorfer Straße – Süd-ostallee – Späthstraße geführt wird. Der Verkehr wird aus der Süd-Ost-Verbindung zweispurig nach links, also von der Baumschulenstraße weg geführt. Die Wegweisung sieht ebenso vor, den übergeordneten Verkehr nach links zu führen (Richtung BAB 113 und 117). Nach rechts werden nur die Ziele „Friedrichshain“ und „Zentrum“ angegeben, die nicht über die Baumschulenstraße zu erreichen sind. Aus der Lärmminderungsplanung wurde darüber hinaus als kurzfristige Maßnahme eine Ge-schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zur Nachtzeit in der Baumschulenstraße angeordnet.
Um eine weitere Entlastung zu erreichen ist langfristig ein #Weiterbau der #Süd-Ost-Verbindung (SOV) bis zur Anschlussstelle #Späthstraße an der A 113 geplant.
Frage 7: Wann ist mit dem weiteren Bau der Süd-Ost-Verbindung in Richtung A 113 zu rechnen und wann werden hierzu die nächsten Schritte eingeleitet?
Antwort zu 7: Zur Fortsetzung der SOV gibt es ver-schiedene Machbarkeitsstudien und Untersuchungen. In Verbindung mit der geänderten Flächennutzungsvorstel-lung im Bereich des Späthschen Dreiecks werden im Zusammenhang mit der Erschließungsnotwendigkeit dieser Flächen erneut Untersuchungen zur SOV erforder-lich.
Frage 8: Mit welchen Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass der Hauptverkehr den Weg über die neue Spreebrücke nimmt und welche Änderungen werden deshalb bei welchen benachbarten Lichtsignalanlagen vorgenommen?
Antwort zu 8: Derzeit werden auf der Basis der aktuel-len Erkenntnisse die aktuellen Verkehrsmengen ermittelt, die dann die Grundlage für die detaillierte Anpassung der Lichtzeichenanlagen sein werden. Anpassungen zur Füh-rungen des Hauptverkehrs und im Umfeld werden in jedem Fall erforderlich und sind bereits in Arbeit.
Frage 9: Wie ist der Stand zum Verkehrskonzept Oberschöneweide zur Entlastung der Edisonstraße und Siemensstraße (Lärmminderungsplanung), wann wird das Konzept veröffentlicht und wann werden die Anwohne-rinnen und Anwohner aus Oberschöneweide in den Pro-zess involviert?
Antwort zu 9: Die erste Stufe des Verkehrskonzeptes aus dem Jahre 2012 wird im Jahr 2017 mit der Bearbei-tung der zweiten Stufe fortgesetzt. Dazu soll Anfang 2017 eine Ausschreibung erfolgen. In diesem Rahmen werden konkrete Straßenraum- und Knotenpunktgestaltungen mit dem Ziel der Entlastung von Oberschöneweide unter-sucht. Im Rahmen der Erarbeitung der zweiten Stufe des Verkehrskonzeptes soll die Öffentlichkeit beteiligt wer-den.
Frage 10: Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass das Verkehrskonzept Oberschöneweide nach Mög-lichkeit ab dem Tag der Eröffnung der neuen Spreebrücke umgesetzt werden sollte, damit umgehend eine Entlastung der vom Verkehrslärm extrem stark betroffenen Wohnge-biete in Oberschöneweide erfolgt und sich die Autofahre-rinnen und Autofahrer nicht erst an die dann alternativ bestehenden Verkehrsrouten gewöhnen?
Antwort zu 10: Die Umsetzung selbst kann zum Tag der Inbetriebnahme der neuen Spreebrücke nur teilweise erfolgt sein. Die umfangreichen Umgestaltungsmaßnah-men im Straßenraum können erst im Anschluss in Angriff genommen werden. Verkehrsorganisatorische Maßnah-men insbesondere Knotenpunktsignalisierung und Be-schilderung zur Ableitung des übergeordneten Verkehrs auf die neue Spreebrücke werden zeitgleich umgesetzt. Zudem soll auch die Behelfsbrücke Stubenrauchbrücke außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden.
Berlin, den 27. Dezember 2016
In Vertretung
Jens – Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2017)

Straßenverkehr: Neue Freybrücke an der Heerstraße für den Verkehr freigegeben, aus Senat

www.berlin.de
 
Nach vierjähriger Bauzeit gab heute Jens-Holger #Kirchner, Staatssekretär für Verkehr, zusammen mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur, die #Freybrücke wieder für den Fahrzeugverkehr #frei.
 
Die ca. 10 km lange #Heerstraße ist seit ihrer Fertigstellung vor über 100 Jahren als Ein- und Ausfallstraße die wichtigste und am stärksten befahrene Verbindung zwischen den westlichen Stadtteilen und dem Zentrum Berlins.
Die alte Freybrücke überspannte die #Untere Havel Wasser-Straße (#UHW) mit einer Stützweite von 63 Metern und entsprach nicht mehr den modernen Wasserstraßenregelungen für Stützweite und Durchfahrtshöhe. Aufgrund des Bauwerkszustandes der alten Brücke wurde für den Fahrzeugverkehr eine Lastbeschränkung angeordnet. Während des Ersatzneubaus der Brücke konnte der Verkehr über zwei Behelfsbrücken ohne Lastbeschränkungen fließen.
 
Jens-Holger Kirchner, Staatssekretär für Verkehr: "Ich freue mich, dass wir noch in diesem Jahr die neue Freybrücke für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr freigeben können. Mein Lob gilt vor allem den Bauleuten und Ingenieuren, die trotz der komplizierten und schwierigen Bedingungen und den begründeten zeitlichen Verzögerungen die Brücke noch in diesem Jahr fertig gestellt haben, so dass ich sie nun den Berlinerinnen und Berlinern übergeben kann".
 
Das Gestaltungskonzept der neuen Freybrücke berücksichtigt die Forderung des Denkmalschutzes hinsichtlich der Anlehnung an die geometrischen Formen des alten Bauwerks. Die Vergrößerung der Stützweite der Brücke wird durch einen höheren Bogenstich erreicht. Die Bögen sind, genau wie beim "alten" Vorbild, im oberen Drittel betont schlank gehalten.
Neu ist die Gestaltung mit netzartig angeordneten Hängern, die das Tragsystem mit dem Fahrbahndeck verbinden. Das Fahrbahndeck ist als Stahlverbundplatte ausgebildet und bietet künftig wieder Platz für fünf Fahrstreifen mit einer Breite von je 3 Metern.
Auf jeder Brückenseite stehen kombinierte Fuß- und Radwege zur Verfügung. Die ehemaligen Treppenanlagen und Postamente wurden abgebaut, restauriert und wieder aufgebaut.
 
Ergänzende Ausstattungselemente sind u.a. die Straßen- und Fußwegbeleuchtung, die Anlagen zur Verkehrsbeeinflussung, der Vogeleinflugschutz sowie die Vorkehrungen für die Schifffahrt.
 
Die Baukosten betragen ca. 33 Mio. €. Davon trägt die Bundesfernstraßenverwaltung ca. 16,2 Mio. €, das Land Berlin ca. 5,4 Mio. € sowie die Bundeswasserstraßenverwaltung ca. 11,4 Mio. €. Die Baumaßnahme liegt trotz geänderter und zusätzlicher Leistungen innerhalb des Kostenrahmens.
 
Auf Grund der beengten Platzverhältnisse und der erforderlichen Bauleistungen zur Herstellung der Anschlussbereiche zwischen neuer Freybrücke und der bauzeitlichen Umfahrung, können mit der Verkehrsfreigabe zunächst 4 Fahrstreifen und der südliche Geh- und Radwegbereich dem Verkehr übergeben werden. Die Demontage der Behelfsbrücke und die endgültige Fertigstellung des nördlichen Geh- und Radwegbereiches einschließlich Geländer wird voraussichtlich im Sommer 2017 abgeschlossen sein.
Bilder:
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: 030 9025-1090

Straßenverkehr: 2. Bauabschnitt beim Umbau der Pappelallee / Stahlheimer Straße fertig aus Senat

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20.12.2016, 13:23 Uhr – Bezirksamt Pankow
#2. Bauabschnitt beim Umbau der #Pappelallee / #Stahlheimer Straße #fertig
Nach gut einem Jahr Bauzeit sind die Bauarbeiten im 2. Bauabschnitt zwischen der Stargarder Straße und der Wichertstraße auf der Pappelallee abgeschlossen. Der Bereich ist wieder für den Verkehr freigegeben. In dem bis jetzt fertig gestellten Abschnitt wurden ein Schutzstreifen für Radfahrer angelegt, der ruhende Verkehr neu geordnet, die Haltestellen der Straßenbahn verbessert, die Gehwege barrierefrei gestaltet und behindertengerechte Querungsmöglichkeiten geschaffen. Wegen starker Beschädigungen mussten acht Bäume gefällt werden. Als Ersatz wurden insgesamt 16 Bäume, Blumeneschen und Amberbäume, neu gepflanzt. Die Maßnahme wurde aus Ausgleichsbeträgen der ehemaligen Sanierungsgebiete in Prenzlauer Berg finanziert. Bis voraussichtlich 2018 soll die Pappelallee / Stahlheimer Straße auf ihrer gesamten Länge zwischen Danziger Straße und Wisbyer Straße fahrrad- und fußgängerfreundlich umgebaut sein. Ziel der Umgestaltung des Straßenzuges in einem Volumen von rd. 5,6 Mio. EUR ist die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsarten.
 
Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Straßenverkehr: Erhöhtes Verkehrsaufkommen zu den bevorstehenden Feiertagen, aus Senat

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Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Ab der kommenden Woche ist in Berlin mit einem #erhöhten #Verkehrsaufkommen zu rechnen. In einigen Bundesländern und mehreren europäischen Nachbarländern beginnen schon am kommenden Montag die Weihnachtsferien, in Berlin und Brandenburger am 23. Dezember.

Am Donnerstag und Freitag, den 22. und 23.12.16 werden besonders viele Reisende unterwegs sein. Der Start in den Weihnachtsurlaub mit dem PKW sollte auf den Vormittag oder die Mittagszeit gelegt werden, da auf den auswärts führenden Autobahnen und Hauptstraßen während des nachmittäglichen Berufsverkehrs mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Auf den Brandenburger #Autobahnen sollten Autofahrende folgende #Baustellen berücksichtigen:

Auf der A10 (Südlicher Berliner Ring) läuft weiterhin der Ausbau der Autobahn auf insgesamt 8 Fahrstreifen zwischen Nuthetal und Potsdam.
Auf der A19 (Wittstock – Rostock) stehen wegen Brückenbauarbeiten über den Petersdorfer See für den Verkehr jeweils nur eine Spur pro Richtung zur Verfügung.

Die Hauptstadt Berlin wird zum Jahreswechsel wieder Mittelpunkt der bundesweiten Feierlichkeiten sein: Auch in diesem Jahr findet die große Silvesterparty „Berlin Welcome 2017" vor dem Brandenburger Tor statt. Hierzu beginnen bereits zwischen den Feiertagen die Vorbereitungen.
Ab Montag, den 26.12.16, 6 Uhr, wird die Straße des 17. Juni ab Großer Stern gesperrt. Davon betroffen sind auch Ebertstraße und Yitzhak-Rabin-Straße. Die Sperrungen dauern bis Montag, den 02.01.17, Mitternacht, an. Ab dem 26.12.16 können die Festmeile und der daran angrenzende Tiergarten auch von Fußgängern und Radfahrern nicht mehr passiert werden (eine Umleitung ist ausgeschildert).

Am Samstag, den 31.12.16, 12 Uhr, beginnen die Sperrungen der umliegenden Straßen. Betroffen sind dann auch Dorotheenstraße, Scheidemannstraße, John-Foster-Dulles-Straße und Behrenstraße. Die Sperrungen werden am Neujahrstag gegen Mittag aufgehoben. Im Tiergartentunnel wird voraussichtlich die Ausfahrt Kemperplatz aufgrund des Besucherandranges gesperrt. BVG und S-Bahn fahren mit verstärktem Einsatz und bieten eine komfortable Anreise mit U- und S-Bahn.

Am Sonntag, den 01.01.17, findet in der östlichen Berliner Innenstadt der 46. Berliner Neujahrslauf statt. Im Bereich zwischen Brandenburger Tor (Pariser Platz) und Spandauer Straße kommt es bis 14 Uhr zu Einschränkungen und Sperrungen.

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage in Echtzeit und zu den Sperrungen finden Sie unter http://viz.berlin.deoder können werktags in der Zeit von 6 bis 20 Uhr unter der Rufnummer
(030) 920 380 55 eingeholt werden.
Bilder:
Verkehrsstau, Foto: © PIXMatex – Fotolia.com

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: 030 9025-1090

Straßenverkehr + zu Fuß: Zebrastreifen – Warteliste, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Zebrastreifen wurden in 2015 und 2016 gebaut und welche #Zebrastreifen wurden bereits beauftragt (je Bezirk)
Antwort zu 1: Eine Auflistung über #Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), die in den Jahren 2015 und 2016 gebaut wurden beziehungsweise sich noch im Bau befin-den, ist dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf folgender Seite für das jeweilige Jahr zu entnehmen:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/fussgaenger/bauprojekte/index.shtml.
Die blau dargestellten Maßnahmen sind nach Kennt-nisstand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung be-reits fertiggestellt. Alle anderen Maßnahmen sind zurzeit im Bau beziehungsweise in der Vorbereitung dazu. Eine Auskunft über den aktuellen Stand der Beauftragungen können nur die Bezirksämter geben.
Frage2: Welche Zebrastreifen befinden sich auf der #Warteliste der Senatsverwaltung (bitte je Bezirk mit Rangfolge versehen)?
Antwort zu 2: Für folgende bereits straßenverkehrsbe-hördlich angeordnete Fußgängerüberwege gab es bislang noch keine Mittelzusage für die Umsetzung der Maßnah-me. Eine explizite Rangfolge existiert nicht. Primär maß-gebend bei der Auswahl zur Mittelzusage ist das Datum der Anordnung.
Mitte:
Behmstraße 31
Tiergartenstraße 30/31
Wallstraße 39
Huttenstraße 12
Pankow:
Schönstraße/ Amalienstraße
Piesporter Straße/ Feltmannstraße
Hauptstraße/ Goethestraße
John-Schehr-Straße 38
Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße
Blankenburger Chaussee 86
Lindenberger Weg 30
Dunckerstraße/ Stargarder Straße
Conrad-Blenkle-Straße 34
Roelckestraße/ An der Industriebahn
Buchholzer Straße/ Charlottenstraße
Friedrichshain-Kreuzberg:
Grünberger Straße östlich Simon-Dach-Straße
Körtestraße/ Freiligrathstraße
Am Ostbahnhof/ Koppenstraße
Alt-Stralau 26
Charlottenburg-Wilmersdorf:
Seesener Straße/ Cicerostraße
Spandau:
Wilhelmstraße 28
Adamstraße/ Jägerstraße
Steglitz-Zehlendorf:
Gardeschützenweg 17
Onkel-Tom-Straße/ Siebenendenweg
Osteweg/ Harry-S.-Truman-Allee
Lloyd-G.-Wells-Straße
Tempelhof-Schöneberg:
Richard-Tauber-Damm/ Culemeyerstraße
Ringstraße/ Kurfürstenstraße
Weskammstraße/ Tennstedter Straße
Töpchiner Weg 186
Treptow-Köpenick:
Am Falkenberg/ Gartenstadtweg
Schnellerstraße 58
Marzahn-Hellersdorf:
Hönower Straße/ Giesestraße
Havemannstraße/ Flämingstraße
Lichtenberg:
Sewanstraße/ Mellenseestraße
Seehauser Straße 10
Archibaldweg 18
Waldowallee/ Marksburgstraße
Egon-Erwin-Kisch-Straße/ Demminer Straße
Reinickendorf:
Heinsestraße/ Fellbacher Platz
Burgfrauenstraße/ Im Fischgrund
Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
Gorkistraße/ Bollestraße
Klemkestraße/ Büchsenweg
Sigismundkorso 13
Frage 3: Gibt es bereits Kostenschätzungen für diese Zebrastreifen?
Antwort zu 3: Teilweise liegen bereits Kostenschät-zungen vor.
Frage 4: Für welche möglichen Standorte für neue Zebrastreifen im Bezirk Reinickendorf liegen Anträge bei der Senatsverwaltung/ Verkehrslenkung Berlin vor oder befinden sich derzeit in der Prüfung?
Antwort zu 4: Im Jahr 2016 wurden folgende Standor-te im Bezirk Reinickendorf geprüft:
1. General-Barby-Straße/ Auguste Viktoria-Allee
2. Buddestraße/ Königsweg
3. Bernauer Strtaße 29
4. Pankower Allee/ Semkensteig
5. Hermsdorfer Damm 33
6. Hermsdorfer Damm 50
7. Eichelhäherstraße/ Schwarzspechtweg
8. Sandhauser Straße/ Rallenweg
9. Ziekowstraße/ Oeserstraße
10. Letteallee/ Semkensteig
11. Frohnauer Straße/ Alemannenstraße
12. Frohnauer Straße/ Am Dominikusteich
13. Neubrücker Straße/ Ansgarstraße
Für die Standorte 1-3 wurde ein Fußgängerüberweg abgestimmt, für die Standorte 4-9 Mittelinseln bezie-hungsweise Gehwegvorstreckungen. Für die Standorte 10-13 wurde keine Notwendigkeit beziehungsweise Mög-lichkeit einer Querungshilfe gesehen.
Frage 5: Welche Möglichkeit der Partizipation hat die Bevölkerung und/oder die BVV künftig hinsichtlich der Prioritätensetzung beim Bau der Zebrastreifen in den Bezirken?
Antwort zu 5: Alle angeordneten Fußgängerüberwege dienen der Verkehrssicherheit und sind somit von der Bedeutung her prinzipiell erst einmal gleichwertig zu behandeln.
Mit den Bezirksämtern werden jährlich zum Jahresbe-ginn Absprachen hinsichtlich der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Dringlichkeit und der der Umsetzungsmög-lichkeiten der Maßnahmen geführt. Dabei wurden und werden grundsätzlich immer Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern und den Bezirksverordnetenversammlungen bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen. Die meis-ten der angeordneten Fußgängerüberwege basieren in der Regel ohnehin auf Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrich-tungen und ähnlichen Einrichtungen oder den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen.
Da die für den Bau von Fußgängerüberwegen zur Ver-fügung stehenden Mittel jedoch bei der großen Anzahl bereits angeordneter Fußgängerüberwege nicht ausrei-chend ist, werden diese jährlich auf ausgewählte Maß-nahmen verteilt, von denen eine Kostenschätzung der Bezirksämter bereits vorliegt. Dabei wird sowohl die Reihenfolge der getroffenen Anordnungen (Datum) als auch auf eine ausgewogene Verteilung der Mittel auf alle zwölf Bezirke geachtet.
Berlin, den 15. Dezember 2016
In Vertretung
H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)

Straßenverkehr: Brücke An der Wuhlheide – sofortige Vollsperrung für LKW, aus Senat

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Die Brücke An der Wuhlheide in Berlin Treptow-Köpenick ist Teil des Straßenzuges Rummelsburger Straße – An der Wuhlheide und überspannt den Knotenpunkt mit der Treskowallee / Edisonstraße.

Im Zuge der planmäßigen Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 wurden Schäden an zwei Lagersockeln entdeckt. Es wurden umgehend Baustoffuntersuchungen veranlasst. Aufgrund der nun vorliegenden Ergebnisse zur Betonfestigkeit muss die Brücke ab sofort für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t gesperrt werden. LKWs können den parallel zur Brücke verlaufenden Straßenzug nutzen.
Bilder:
Karte: Brücke An der Wuhlheide – Vollsperrung für LKW

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: 030 9025-1090

Straßenverkehr: Kein Weiterbau der BAB – Augenwischerei oder sogar Rechtsbruch?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Aufgabenteilung (Bund/Land) sehen
Grundgesetz und #Bundesfernstraßengesetz zur Planung
und zum Bau von Bundesfernstraßen (hier #Bundesautobahnen)
vor?
Antwort zu 1: Das Grundgesetz (GG) bestimmt in Art.
90 Abs. 2 die Zuständigkeit der Länder für Bundesfernstraßen
im Wege der Auftragsverwaltung. Des Weiteren
wird in Art. 85 Abs. 3 GG einer zuständigen obersten
Bundesbehörde das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden
zugesprochen.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder
sind diese für Planung, Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes verantwortlich.
Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hingegen dient
insbesondere der Regelung der Rechtsverhältnisse an
Bundesfernstraßen, die zum Teil durch die Straßenbauverwaltungen
der Länder im Auftrag des Bundes durchgesetzt
werden. Beispielsweise wird das spezifische fernstraßenrechtliche
Fachplanungsrecht (Planfeststellungsrecht)
zur Umsetzung von Planungen für konkrete Vorhaben
in den §§ 16 und 17 des FStrG geregelt.
Frage 2: Ist es richtig, dass der #Senat für Planung und
Bau der Bundesfernstraßen als #Auftragsverwaltung des
#Bundes tätig ist?
Antwort zu 2: Der Senat ist für Planung und Bau der
Bundesfernstraßen als Auftragsverwaltung des Bundes
tätig.
Frage 3: Welche Entscheidungsbefugnis hat der Senat
bei Maßnahmen, die in den Bundesverkehrswegeplan
eingestellt sind – kann er die ihm obliegenden Aufgaben
zur Auftragsverwaltung einstellen oder ist der Senat verpflichtet
zügig die Planungen und Vorgaben des Bundes
umzusetzen?
Frage 5: Beschränkt sich die Einwirkungsmöglichkeit
des Senats bei Maßnahmen des Bundes vielmehr lediglich
auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Planfeststellungsverfahren?
Antwort zu 3 und 5: Der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz
– auf Basis des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP 2030) – noch zu beschließende Bedarfsplan für
Bundesfernstraßen legt fest, welche Straßenprojekte in
einem langfristigen Zeitraum vordringlich realisiert werden
sollen. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den
Bedarfsplan bzw. in das Fernstraßenbaugesetz entscheidet
der Gesetzgeber verbindlich über das Bestehen des Bedarfs.
Für den Neubau oder die Erweiterung von Bundesfernstraßen
stellt der Bedarfsplan somit zwar einen Bedarf
fest und gibt auch den investitionspolitischen Rahmen für
einen definierten Zeitraum auf Bundesebene vor, eine
haushaltsrechtliche Ermächtigung (weder für den Bundeshaushalt
noch für den Landeshaushalt) oder gar Verpflichtung
zur Leistung von Ausgaben entsteht daraus
jedoch nicht.
Auf der Grundlage des gesetzlichen Bedarfsplans
(Fernstraßenausbaugesetz) werden im Wege der Auftragsverwaltung
des Bundes einzelne Projekte geplant und
umgesetzt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Planung von Infrastrukturprojekten – so auch von
Bundesautobahnen – erfolgt grundsätzlich in mehreren
Stufen bis zur Baugenehmigung in der Regel durch einen
Planfeststellungsbeschluss. Die Planung eines Vorhabens,
von der Linienbestimmung, Erstellung der Planfeststellungsunterlage
und der Ausführungsplanung liegt beim
Senat im Auftrag des Bundes. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
werden die einzelnen Dienststellen
bzw. Behörden des Landes Berlins als Träger öffentlicher
Belange (TÖB) um Stellungnahme gebeten und angehört.
Über verbleibende Konflikte sowohl zwischen einem
TÖB und dem Träger des Vorhabens als auch zwischen
verschiedenen TÖB entscheidet die Planfeststellungsbehörde.
Sowohl die Anhörungsbehörde als auch die Planfeststellungsbehörde
gehören der Landesverwaltung an.
Frage 4: Ist die personelle Ausstattung der Auftragsverwaltung
grundsätzlich geeignet, die Aufgaben zügig
und objektiv abzuarbeiten?
Antwort zu 4: Grundsätzlich werden die Aufgaben der
Auftragsverwaltung im Rahmen der verfügbaren personellen
und finanziellen Ressourcen von allen beteiligten
Bereichen der Berliner Verwaltung objektiv und zügig
wahrgenommen. Die personellen Voraussetzungen für die
weiterführende Planung des 17. Bauabschnittes (BA) sind
jedoch aktuell nicht vorhanden.
Frage 6: Gedenkt der Senat die Fertigstellung zum 16.
BA der BAB A 100 im Rahmen der bestehenden Planfeststellung
umzusetzen?
Antwort zu 6: Die Fertigstellung des 16. BA der Bundesautobahn
(BAB) A 100 wird im Rahmen der bestehenden
Planfeststellung umgesetzt.
Frage 7: Besteht für den Senat überhaupt eine Möglichkeit
gegen den Auftrag und Willen des Bundes eine
Ergänzung der Planfeststellung einzuleiten?
Antwort zu 7: Die Planungen an den Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes werden grundsätzlich mit
dem für Verkehr zuständigen Bundesministerium vielfach
abgestimmt.
Unter Beachtung der bundeshaushaltsrechtlichen
Grundsätze kann die Auftragsverwaltung Änderungen an
bereits planfestgestellten Bundesfernstraßen auch ohne
förmliche Zustimmung des Bundesverkehrsministers
beantragen, z.B. bei kleinen Planungsänderungen und in
Folge von Gerichtsentscheidungen.
Berlin, den 07. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)