#Dauerstau, #Parkplatznot, lange #Umwege: Die Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (#BWB) rund um den #S-Bahnhof #Karlshorst sorgen für eine Menge Unannehmlichkeiten bei Anwohnern und Autofahrern. Und auch auf die S-Bahnkunden kommen in absehbarer Zeit größere Einschränkungen zu.
Die Visualisierung des beauftragten Ingenieurbüros zeigt eine vierspurige #Treskowallee mit einem schmalen grünen Mittelstreifen, #Tram-Haltestellen unter der Bahnbrücke mit direktem Zugang zum #S-Bahnsteig und separaten Radwegen. #Straßenbahnen und Autos teilen sich pro Richtung eine Spur, ungeachtet dessen fließt der Verkehr.
Bis aus dem Zukunftsbild Realität wird, vergeht aber noch viel Zeit. Erst Mitte kommenden Jahres wollen die Wasserbetriebe mit den Arbeiten rund um den S-Bahnhof Karlshorst fertig sein. Und auch dann ist ein Ende der #Verkehrsbehinderungen noch nicht in Sicht. Anschließend geht es an die Neugestaltung des Straßenraums, der Fuß- und Radwege, Tramgleise und Haltestellen unter der Bahnbrücke. Dann werden die Straßenbahnschienen von der Mitte der Fahrbahn nach außen verlegt, sodass Umsteigende zwar den Radweg, nicht aber die Straße überqueren müssen. Eine eigens installierte Ampel soll den Verkehrsfluss für Straßenbahnen und Individualverkehr regeln. Voraussichtliche Fertigstellung: Ende 2020.
Berlin – Berlin hat rund 100 Kilometer Busspuren. Und immer wieder dasselbe Problem: Autofahrer, die sie #zuparken. Damit die großen Gelben zügig durchrollen können, beschäftigt die BVG 16 #Busspurbetreuer. Jeden Tag pünktlich um 14 Uhr sorgen die #Spur-Sheriffs an der Karl-Liebknecht-Straße dafür, dass die Piste frei ist.
Auf der #Busspur, die auf Höhe der Marienkirche beginnt, besteht zwischen 7 und 9 und zwischen 14 und 19 Uhr Halteverbot. Als wir an diesem Mittwoch kurz vor 14 Uhr die 400 Meter bis zur S-Bahnbrücke am Alex ablaufen, stehen noch 20 Autos falsch. Viele Kennzeichen weisen auf Fahrer aus Polen und Brandenburg hin, aber auch genügend Berliner pfeifen aufs Halteverbot.
Von der Busspur in den fließenden Verkehr
22.409 Verstöße auf Busspuren wurden 2016 angezeigt. Die Dunkelziffer ist naturgemäß weit höher.
An der Karl-Liebknecht-Straße fahren vier Buslinien im Minutentakt, 200er, 100er, TXL und M48. Wenn es hier im Berufsverkehr eng wird, stecken Hunderte Passagiere im Bus fest.
Spur-Sherriff Andy Fischer kennt die Taktung der Busse, er war selber bis 2015 auf der Strecke als Busfahrer unterwegs. Aus gesundheitlichen Gründen sitzt er nicht mehr hinterm Steuer, aber den Weg für die Kollegen frei machen, ist ebenso wichtig. Fischer, wie auch Kollege Roland Schiller, wissen genau, wie nervenaufreibend es ist, von der Busspur in den fließenden …
Frage 1:
Inwiefern ist die Genehmigung eines #personengebundenen#Parkplatzes für Menschen mit #Behinderung an den Besitz eines eigenen PKWs gebunden?
Frage 2:
Falls der Besitz eines eigenen Fahrzeugs Voraussetzung für die Gewährung ist, wie beurteilt der Senat die Situation für blinde oder stark sehbehinderte Menschen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Nach § 45 Abs. 1b Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) trifft die Straßenverkehrsbehörde die notwendige Anordnung im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für #Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher #Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) und #Blinde (Merkzeichen „Bl“). Die Zuweisung eines individuellen Schwerbehindertenparkplatzes steht hierbei im pflichtgemäßen Ermessen dieser Behörde. Bei der Art des Ermessens sind sowohl der Grad der Behinderung, die Fortbewegungsmöglichkeiten des Berechtigten und sein Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug als auch die örtlichen Gegebenheiten, die Verkehrssituation und der Parkraumbedarf der Allgemeinheit im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen. Dabei muss die berechtigte Person selbst nicht zwingend im Besitz eines eigenen Fahrzeuges sein. Es wird bei der Prüfung durch die unteren Straßenverkehrsbehörden der Berliner Bezirksämter lediglich auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs im betreffenden Haushalt abgestellt, um eine regelmäßige Nutzung des Parkplatzes über Ein- und Aussteigevorgänge hinaus und im Ergebnis eine rechtssichere Vertretbarkeit des Parksonderrechtes im Sinne des § 45 Absatz 9 StVO zu erreichen.
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Für Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis ergeben sich keine abweichenden Regelungen gegenüber anderen berechtigten schwerbehinderten Personen.
Frage 3:
Wie wird ggf. die Nutzung von Carsharing Fahrzeugen bei einer solchen Gewährung berücksichtigt?
Antwort zu 3:
Bei einer ausschließlichen Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen wird die Gewährung eines Sonderparkrechts regelmäßig daran scheitern, dass die dauerhafte Verfügbarkeit des Carsharing-Fahrzeugs nicht belegt werden kann, da es von anderen Kunden von dem Parkplatz auch wieder entfernt werden könnte.
Frage 4:
Ist es möglich, bei nachweislich häufiger Nutzung des Sonderfahrdienstes (SFD), dafür einen personengebundenen Parkplatz zu erhalten?
Frage 5:
Wenn nein, wie ist eine möglichst aufwands- und wegearme Nutzung des SFDs auch in Gebieten mit geringem Parkplatzangebot bei hoher Nachfrage möglich?
Frage 6:
Inwiefern stellt das Halten in zweiter Spur durch den SFD, wie es von mindestens einem Bezirksamt wohl empfohlen wird, für den Senat eine Alternative zur Gewährung eines personengebundenen Parkplatzes dar?
Antwort zu 4, zu 5 und zu 6:
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei einer Beförderung des Schwerbehinderten durch einen Sonderfahrdienst (SFD) ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz nicht erforderlich ist, insbesondere weil kein zwingendes Gebot besteht, das Transportfahrzeug des SFD auch dauerhaft vor der Wohnung des Behinderten parken zu können und durch einen derartigen Sonderparkplatz den ansonsten nutzbaren Parkraum für die Allgemeinheit zu verknappen. Es handelt sich vielmehr um eher kurze Ein- und Aussteigevorgänge.
Unter Berücksichtigung des Grades der Behinderung und der Fortbewegungsmöglichkeiten der schwerbehinderten Person im Einzelfall wäre bei der Beförderung durch einen SFD durch die zuständige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, inwiefern auch ohne die Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkplatzes vor der eigenen Haustür ein verkehrssicheres Ein- und Aussteigen im Rahmen von Hol- und Bringediensten gewährleistet werden kann und wie nah das Fahrzeug des SFD an die Wohnung des Behinderten gelangt. Für Ein- und Aussteigevorgänge können sowohl im Nahbereich vorhandene bauliche Gehwegüberfahren oder eingeschränkte Haltverbotszonen als auch ein kurzzeitiges Halten im so genannten „zweiten Fahrstreifen“ in Betracht gezogen werden, wenn hierdurch der fließende Verkehr nicht unvertretbar behindert wird.
Bei einer Häufung von Fahrdienst-Anfahrten an einer bestimmten Adresse (beispielsweise aufgrund mehrerer dort wohnhafter Schwerbehinderter, welche wechselweise oder
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gemeinsam Fahrdienste regelmäßig in Anspruch nehmen) oder bei bestehendem hohem Parkdruck in Bereichen ohne andere Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, könnte unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls gegebenenfalls alternativ die Einrichtung einer Zone durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde geprüft werden, in der die Freigabe zum Ein- und Aussteigen erteilt werden kann.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bei der Gewährung von personengebundenen Parkplätzen für Menschen mit Behinderung einen im Land Berlin einheitlicher Kriterienkatalog oder hängt die Gewährung bzw. Nicht-Gewährung vom Bezirk ab?
Antwort zu 7:
Die Anspruchsvoraussetzungen für personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sind bundeseinheitlich in § 45 Abs. 1b Nr. 2 der StVO geregelt. Die Prüfung der Anordnungsfähigkeit erfolgt im Land Berlin durch die jeweilige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Eine pauschalisierte Verfahrensweise kann es weder bundes- noch berlinweit geben, da stets die spezifischen, zumeist örtlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall unter Ausübung des pflichtgemäßen behördlichen Ermessens zu bewerten sind.
Frage 8:
Wie gewährleistet der Senat ggf. die landesweit einheitliche Verfahrensweise?
Antwort zu 8:
Eine bezirksübergreifend möglichst einheitliche Anwendung der bundesweiten Vorgaben der StVO durch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden wird in Gestalt ergänzender Hinweise im Rahmen regelmäßig stattfindender Besprechungen, durch eine Unterrichtung über die aktuelle Rechtsprechung sowie durch Rundschreiben der zentralen Verkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin gewährleistet.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Eine Studie belegt: In Berlin stehen Autofahrer besonders häufig und lange im #Stau. 14 Prozent ihrer gesamten "Fahrzeit" verbringen sie demnach inzwischen – stehend. Und das ist nicht nur lästig, sondern hat auch noch andere Nebenwirkungen.
Haben Sie schon mal versucht, als Autofahrer im morgendlichen #Berufsverkehr auf dem Tempelhofer Damm Richtung Stadtmitte zu fahren? Dann sind Sie hart im Nehmen, denn dieser Abschnitt der B96 mitten in Berlin, zwischen dem U-Bahnhof Kaiserin-Augusta-Straße in Alt-Tempelhof und dem Platz der Luftbrücke, ist einer neuen Studie zufolge die viertschlimmste Staufalle in ganz Deutschland, gleich hinter der #A6 in Mannheim, der #B27 in Stuttgart und der #B3 in Karlsruhe.
Nichts geht mehr am Tempelhofer Damm
Entlang dieser Strecke, die direkt oberhalb der U-Bahn-Linie 6 verläuft, stehen Autofahrer demnach pro Jahr durchschnittlich 30 Stunden im Stau (siehe Tabelle unten). Die durchschnittliche Geschwindigkeit am Vormittag beträgt gerade noch 20,16 Stundenkilometer, am Nachmittag sind es immerhin schon 25,12 km/h.
Noch langsamer geht es auf der B96 allerdings von Nord nach Süd voran: Wer von der Reinickendorfer Straße kommt und in Richtung Friedrichstadt-Palast unterwegs ist, dem zeigt der Tacho am Vormittag gerade noch 17,07 und am Nachmittag 17,3 km/h an. Immerhin ist es in dieser Richtung nicht ganz so oft verstopft. Der Zeitverlust liegt dort bei "nur" 27 Stunden pro Jahr.
Hartmut Ikinger, #Auto-Pendler aus Glienicke/Nordbahn: Wirklich klagen könne er nicht, sagt Hartmut Ikinger. Jeden Morgen fährt der selbstständige Immobilienkaufmann aus dem Oberhavelkreis in sein Wilmersdorfer Büro. Er sei selbst überrascht, wie schnell es meistens geht. "Wenn alles gut geht, brauche ich um die 25 Minuten."
Der 61-Jährige versucht dabei, die #Stoßzeiten insbesondere auf der #Stadtautobahn zu vermeiden. Selten fahre er vor neun Uhr morgens von zu Hause los. Den Rückweg trete er in der Regel nicht vor 18.30 Uhr an. "Wenn ich doch mal früher losmuss, rechne ich halt mehr Fahrtzeit ein."
Dann sei er unter Umständen auch schon mal bis zu einer Stunde unterwegs – vor allem bei Regen, Schnee, nach einem Unfall und insbesondere montags. Darüber sei er sich aber im Klaren gewesen, als er vor zwölf Jahren aus Charlottenburg vor die Tore Berlins zog – auch wenn er damals nur zehn Minuten zur Arbeit gebraucht habe. Allerdings habe der Wunsch nach Haus, Hund und Garten überwogen. "Wenn es mir irgendwann nicht mehr passt, muss ich halt wieder zurück in die Stadt ziehen", sagt Ikinger. Darüber denke er aber nur selten nach – meist wenn er nach einem anstrengenden Arbeitstag auf der Autobahn…
Keine #U-Bahn, keine #Parkplätze, kein #Konzept: Experten warnen vor Problemen rund um die #Museumsinsel.
Berlin. Wenn das Berliner #Stadtschloss Ende nächsten Jahres seine Pforten öffnet, müssen sich die anreisenden Besucher auf ein #Verkehrschaos einstellen. Im Interview mit der Berliner Morgenpost beklagt Johannes Wien, Chef der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, dass die U-Bahnlinie 5 nicht rechtzeitig fertig sein wird. Dies habe Auswirkung auf die Erreichbarkeit des Schlosses, da "die Verkehrsprognose unseres Hauses davon ausgeht, dass die große Mehrheit der Besucher mit der U-Bahn zu uns kommen soll". Die Stiftung rechnet mit mindestens drei Millionen Besuchern pro Jahr, möglich sei aber auch die doppelte Anzahl.
Der #Lückenschluss der U5, bei dem die Bahnhöfe Alexanderplatz und Brandenburger Tor miteinander verbunden werden, war ursprünglich für Mitte 2019 geplant. Weil bei den Grabungen Reste des mittelalterlichen Berliner Rathauses gefunden wurden und später noch tonnenweise Erde und Wasser in die Baustelle eindrangen, verzögerte sich der Bau mehrmals. Stand heute wird das 2,2 Kilometer lange Teilstück erst Ende 2020 fertig sein – mehr als ein Jahr nach der geplanten Eröffnung des Stadtschlosses.
Am Stadtschloss sind keine Parkplätze eingeplant
Problematisch ist, dass die Planer sich auf die U-Bahn verlassen hatten und beim Bau auch deshalb keine Parkplätze einplanten. Auch für Reisebusse wurden keine zusätzlichen Stellflächen einkalkuliert, lediglich Menschen mit Behinderungen haben einen Parkplatz sicher. "Das sind tatsächlich noch offene Fragen, die der Berliner Senat klären muss", sagt Wien.
Das Konzept für die Kapazitätsverdoppelung bis 2040 biete für den Verkehr um und zum Flughafen nicht gerade die beste Lösung, sagte Vize-Landrat Chris Halecker der Anwohnerzeitschrift „BER aktuell“. Ihm fehle völlig eine Westanbindung des Flughafens. „Hier ist der Landkreis gefragt, mit allen Beteiligten Lösungsansätze zu erarbeiten, um nicht an einem Verkehrsinfarkt zu ersticken.“
Autofahrer aus Berlin erreichen den BER bislang über die stauanfällige A113, die in Brandenburg zur #A13 wird und östlich am Flughafen entlang führt. Auf sie führt auch die #B96, die aus Richtung Potsdam zum Flughafen führt. Der Berliner Senat denkt darüber nach, die #U-Bahn-Linie 7 von #Rudow zum Flughafen zu verlängern. #Straßenverkehr bis 2020 verdreifacht
Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup will die Kapazität des Flughafens bis 2040 durch weitere Terminals auf 55 Millionen Passagiere im Jahr erhöhen. Die #Flughafengesellschaft geht davon aus, dass nach der geplanten Eröffnung 2020 zwei Drittel der Passagiere mit Bussen und Bahnen zum neuen Flughafen kommen. Kritiker verweisen darauf, dass in Frankfurt dieser Anteil geringer sei. Der Landkreis geht davon aus, dass sich mit Eröffnung des Flughafens 2020 der Straßenverkehr …
Frage 1:
Wie ist der Arbeitsstand zur im Jahr 2003 beschlossenen #Trassenfreihaltung für die tangentialen Verkehrsbeziehungen im Berliner Nordosten, speziell zur zukünftigen Darstellung der Trassierung einer leistungsfähigen #Straßenverbindung zwischen der #B96a ab Rosenthaler Weg Richtung #Wittenau/#Wilhelmsruher Damm?
Antwort zu 1:
Die Tangentiale Verbindung Nord (TVN) ist eine langfristige Planung innerhalb des gesamtstädtischen Straßennetzes. Die im November 2003 wirksam gewordene Flächennutzungsplanänderung (25/95) stellt das Teilstück zwischen der Bundesstraße 96a (Knotenpunkt #Dietzgenstraße/Rosenthaler Weg/Blankenfelder Chaussee) und dem Wilhelmsruher Damm als Trassenfreihaltung dar. Eine genaue Trassierung für dieses neue Netzelement ist noch nicht erfolgt.
Frage 2:
Ist die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung geplant, um die konkrete #Trassierung festzulegen?
Antwort zu 2:
Nein, eine Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) wird erst dann erforderlich, wenn sich die Verkehrsplanung in diesem Bereich konkretisiert.
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Frage 3:
Gibt es angesichts der Befürchtungen der Anlieger in der #Kastanienallee, durch den Ausbau dieser Straße zu einer „#Umgehungsstraße wider Willen“ zu werden Pläne, für den überörtlichen Wirtschaftsverkehr eine Alternative Route zu entwerfen?
Antwort zu 3:
Die Befürchtungen der Anwohner teilen wir nicht.
Kurz- und mittelfristig ist keine alternative Route durch die Kastanienallee angedacht bzw. auch nicht geplant.
Langfristig kann die Tangentiale Verbindung Nord die Kastanienallee verkehrlich (auch für den Wirtschaftsverkehr) entlasten.
Frage 4:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat in Falle der Realisierung einer Umgehungsstraße gemäß der Trassenfreihaltung zwischen Rosenthaler Weg und Wilhelmsruher Damm.
Antwort zu 4:
Aktuell liegen keine belastbaren Angaben zu Kosten der im FNP dargestellten Trasse vor.
Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Zuge der #Machbarkeitsuntersuchung für einen Teil dieser Trasse (hier Abschnitt: #Pasewalker Straße – #B2). Die Ausschreibung für diese Untersuchung wird derzeit vorbereitet.
Frage 5:
Gibt es weitere Überlegungen des Senats, den überörtlichen Ost-West-Verkehr im Berliner Norden zu verbessern, um Straßen wie die Kastanienallee von solchem Verkehr zu entlasten?
Antwort zu 5:
Ja, diese Überlegungen gibt es für andere Stadtstraßen.
So sollen im Ortsteil #Heinersdorf heute verkehrlich hochbelastete Straßen durch neue Trassen entlastet werden (sog. Verkehrslösung Heinersdorf), siehe dazu auch http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/.
Im Ortsteil Karow läuft das Planfeststellungsverfahren „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße #B2 bis zum Knotenpunkt #Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“. Die Erörterungsveranstaltung hat im November 2017 stattgefunden.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele Pendler gibt es zwischen Berlin und Brandenburg, die sich durch oder in den Bezirk Reinickendorf zur Arbeit bewegen?
Antwort zu 1:
Rund 87.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte pendeln von Berlin nach Brandenburg, während rund 210.200 Menschen von Brandenburg nach Berlin pendeln (Stichtag 30.06.2017).
Spezielle Kenntnisse zu Pendlerzahlen, die sich durch oder in den Bezirk Reinickendorf zur Arbeit bewegen, liegen dem Berliner Senat nicht vor.
Frage 2:
Wie hat sich diese Zahl im Laufe der letzten 10 Jahre verändert?
Antwort zu 2:
Der nachfolgenden Tabelle können die amtlich verfügbaren Daten entnommen werden:
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ein- und Auspendler zwischen den Bundesländern Berlin-Brandenburg
Land Brandenburg
Land Berlin
Stichtag
Einpendler
Auspendler
Stichtag
Einpendler
Auspendler
30.06.2017
87.073
210.225
30.06.2017
210.225
87.073
30.06.2016
84.776
203.274
30.06.2016
203.274
84.776
30.06.2015
81.878
199.275
30.06.2015
199.275
81.878
30.06.2014
78.284
193.915
30.06.2014
193.915
78.284
30.06.2013
76.573
189.289
30.06.2013
189.289
76.573
30.06.2012
76.226
186.205
30.06.2012
186.205
76.226
…
…
30.06.1999
53.100
123.100
123.100
53.100
[Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg]
Die Zahlen zeigen, dass die Verflechtungen zwischen Berlin und Brandenburg in den zurückliegenden Jahren gestiegen sind.
Frage 3:
Wie wird sich die Zahl der Pendler im Laufe der kommenden 10 Jahre verändern?
Antwort zu 3:
Dazu liegen derzeit keine Erkenntnisse oder Prognosen vor.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr werden aber verschiedene Szenarien der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung unterstellt.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind bei der Stadtautobahn für die kommenden 5 Jahre geplant, um die Kapazität und/oder die Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?
Frage 8:
Welche Maßnahmen sind bei diesen Hauptverkehrsstraßen geplant, um die Kapazität und/oder die Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?
Antwort zu 4 und zu 8:
Kapazitätserhöhende Maßnahmen sind auf der Stadtautobahn sowie auf den unter Antwort 7 genannten Straßenverbindungen nicht geplant. Baumaßnahmen dienen dem Erhalt der Infrastruktur und der Verkehrssicherheit.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind für diesen Zeitraum bei der S-Bahn geplant? Wie viele zusätzliche Fahrzeuge kommen in dieser Zeit zum Einsatz?
Frage 6:
Welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum bei der BVG geplant?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die Angebotsmaßnahmen bei BVG und S-Bahn für den Zeitraum 2019 bis 2023 werden im derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 erarbeitet.
Es erfolgt daher hier nur eine Darstellung ausgewählter, wesentlicher Maßnahmen für den Zeitraum 2019 bis 2023 gemäß aktuellem Arbeitsstand.
Bei der S-Bahn sind die Anbindung des neuen Flughafens BER und die Inbetriebnahme des Abschnitts Wedding – Hauptbahnhof (Tunnel) mit Interimsbahnsteig am Hauptbahnhof als Netzerweiterungen vorgesehen. Für die Betriebsaufnahme mit Neufahrfahrzeugen im S-Bahn-Teilnetz Ring/Süd-Ost werden insgesamt 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4-Wagen- Züge und 21 2-Wagen-Züge) durch die S-Bahn Berlin GmbH beschafft. Mit dem Zulauf der Neufahrzeuge können neben dem Ersatz altersbedingt ausscheidender S-Bahn- Fahrzeuge zusätzliche Kapazitäten in Form längerer Züge angeboten werden.
Beispielsweise sollen auf den Ringbahnlinien S41/S42 im Tagesverkehr durchgehend 8- Wagen-Züge und auf der Linie S8 südlich des Bahnhofs Blankenburg 6-Wagen-Züge eingesetzt werden.
Bei der U-Bahn ist die Inbetriebnahme der Verlängerung der U5 zum Hauptbahnhof vorgesehen. Mit dem Zulauf von Neufahrzeugen sind zudem nachfragegerechte Kapazitätserweiterungen durch Taktverdichtungen im Bestandsnetz der U-Bahn geplant.
Bei der Straßenbahn sind u.a. Angebotsverdichtungen auf der Nord-Süd-Tangente zwischen Friedrichsfelde Ost und Oberschöneweide (Linie 27), im Zulauf auf den Alexanderplatz (Linie 18, M8), im Bereich Pankow (Linien M1, 50) als auch der Einsatz längerer Straßenbahnen mit größerer Kapazität auf mehreren Linien geplant. Zudem wird die Inbetriebnahme von Neubaustrecken angestrebt, z.B. Wühlischplatz – S Ostkreuz – Marktstraße, S+U Hauptbahnhof – Turmstraße, Wissenschaftsstadt Adlershof – S Schöneweide und Treskowstraße – S Mahlsdorf.
Im Busverkehr sind weitere nachfrage- und angebotsorientierte Taktverdichtungen auf Linien der inneren und äußeren Stadt sowie im Stadt-Umland-Verkehr (in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Umland) geplant. Weitere Schwerpunkte bilden die Anbindung von Neubaugebieten durch neue Linien und Taktverdichtungen im Bestand sowie die Busanbindung des neuen Flughafens BER.
Frage 7:
Welche sind die 5 wichtigsten Straßen für die Verbindung zwischen Berlin und Brandenburg (mit dem höchsten Kfz-Verkehrsaufkommen)?
Antwort zu 7:
Eine Karte der Kfz-und Lkw-Verkehrsstärken für einen durchschnittlichen Werktag aus 2014 (Straßenverkehrszählung 2014 – SVZ 2014) ist auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Die in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung ausgewiesenen Querschnitts- belastungswerte gelten an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg.
Straße
Lage
Querschnittsbelastung SVZ 2014 / DTVw
BAB A 111
Reinickendorf, Ortsteil Schulzendorf
50.100 Kfz/24 h werktags
BAB A 113
Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
63.600 Kfz/24 h werktags
BAB A 114
Pankow, Ortsteil Blankenfelde
36.200 Kfz/24 h werktags
BAB A 115
Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee
75.300 Kfz/24 h werktags
B 1/5
Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
35.300 Kfz/24 h werktags
B 5
Spandau, Ortsteil Staaken
30.900 Kfz/24 h werktags
(Anmerkung: BAB = Bundesautobahn, DTVw = durchschnittlicher Tagesverkehr werktags)
Frage 9:
Auf welcher dieser Straßen (zu Punkt 7) gibt es zu welcher Uhrzeit, in welche Richtung
(stadteinwärts/stadtauswärts), auf welchem Teilabschnitt eine „grüne Welle“?
Antwort zu 9:
Entfällt bei Bundesautobahnen.
Grundsätzlich werden in Berlin die Lichtsignalanlagen (LSA) auf durchgehenden Straßenzügen koordiniert geschaltet mit dem Ziel, den Verkehr so gut wie möglich fließen zu lassen. Die Koordination der Ampelsteuerungen (Grüne Welle) an Straßen mit erheblicher verkehrlicher Bedeutung ist immer Teil der Planung von Lichtsignalanlagen und trifft somit auch auf die genannten Straßen zu. Die zeitlichen Schaltungen differieren je nach speziellen Randbedingungen von Teilstrecke zu Teilstrecke. Wochentags werden die Frühspitzenpläne in der Regel ab 5 oder 6 Uhr bis 9 oder 10 Uhr geschaltet, die Nachmittagsspitzenpläne von 14 oder 15 Uhr bis 18 oder 20 Uhr. Dazwischen werden Tagespläne geschaltet, die eine ausgeglichenere Schaltung für beide Fahrtrichtungen vorsieht. Nach dem Spätspitzenplan wird i.d.R. der Tagesplan noch mal geschaltet und nachts ein Nachtplan, der zumeist kürzere Umlaufzeiten enthält, um in Schwachverkehrszeiten die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer zu minimieren.
Die B 1/5 im Osten bzw. die B 5 im Westen weisen auf Höhe der Landesgrenze Grüne Wellen auf. Detaillierte Angaben sind wegen der sehr umfangreichen unterschiedlichen Schaltpläne nicht möglich.
Frage 10:
Auf welcher dieser 5 Straßen gibt es an welchen Stellen eine Vorrangschaltung für die BVG Busse?
Antwort zu 10:
Auf der B5/ Heerstraße von der Landesgrenze bis zum Theodor-Heuss-Platz verfügen 15 von 26 Lichtsignalanlagen (LSA) über eine Busbeeinflussung.
Auf der Strecke B1/B5 von Alt-Friedrichfelde/ Am Tierpark bis Alt-Mahlsdorf/ Fachmarkt- zentrum verfügen 4 von 18 LSA über eine Busbeeinflussung.
Frage 11:
Trifft es zu, dass die Verkehrslenkung Berlin die „grüne Welle“ beseitigt, um durch diese Schikane die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren?
Antwort zu 11: Nein.
Frage 12:
Hält der Senat die geplanten Maßnahmen bei BVG und S-Bahn für ausreichend, um die aus dem Umland nach Berlin fahrenden Menschen von der Benutzung des eigenen Kfz abzubringen und für den ÖPNV zu begeistern?
Antwort zu 12:
Neben dem derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 erfolgt parallel auch die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes (StEP) Mobilität und Verkehr.
Dieser berücksichtigt zusätzlich zur kurz- und mittelfristigen auch eine langfristige Planung für einen Zeithorizont bis 2030.
Der Senat zeichnet für die Gesamtstadt verantwortlich. Hier ist er in der Pflicht, Prioritäten zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenbündeln festzulegen und dies u.a. abhängig von dem größten verkehrlichen Nutzen für die Gesamtstadt und den finanziellen Ressourcen. Die Verbesserung der Erreichbarkeit zwischen Berlin und den Siedlungsgebieten in Brandenburg ist dabei ein wesentliches Ziel. Im Rahmen der Fortschreibung des StEP erfolgt eine Überprüfung von bisher in der Planung enthaltenen Maßnahmen aber auch die Festlegung von neuen notwendigen Vorhaben. Ein Entwurf für den neuen StEP Mobilität und Verkehr soll im Sommer 2018 vorliegen.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat den Parkdruck durch Pendler in unmittelbarer Umgebung von S-Bahnhöfen in den Rand-Ortsteilen von Reinickendorf?
Antwort zu 13:
Die in Berlin vorhandenen Park and Ride-Plätze (P+R-Plätze) liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger. Sie bewirtschaften die Anlagen und sind für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Der Senatsverwaltung liegen daher keine aktuellen Statistiken und Standortdifferenzierungen zum gegenwärtigen Bestand, zur Ausstattung und zur Auslastung der vorhandenen P+R-Anlagen vor.
Die S-Bahnhöfe Heiligensee und Schulzendorf sowie Frohnau und Hermsdorf verfügen nicht über großzügige P+R-Stellplatzanlagen bzw. -möglichkeiten. Damit entsteht grundsätzlich ein gewisser Parkdruck.
Generell besteht in Stadtrandlagen von Berlin und hier verschärft in der Nähe der S- Bahnhöfe das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für Park and Ride verfügbar zu machen. Konkurrierende höherwertige Nutzungen verhindern dort sehr häufig eine P+R-Nutzung.
Da sich aus diesen Gründen auch im Land Brandenburg die Errichtung von P+R-Anlagen in engen Grenzen hält und halten wird, gilt es, andere Wege der Verknüpfung von Mobilität in den Umlandgemeinden hin zu den S-Bahnhöfen zu finden.
Die BVG macht ihre #Infrastruktur fit für die Zukunft. Damit die #U-Bahn auch in
den nächsten Jahrzehnten zuverlässig durch die zum Teil über 100 Jahre alten #Tunnel fahren kann, werden schon seit einigen Jahren schrittweise die #Außendichtungen der unterirdischen Anlagen erneuert. Jetzt rücken die Bauarbeiter
auf dem nächsten Abschnitt in der westlichen Innenstadt an. Vom
kommenden Montag, 5. Februar, erneuert die BVG die Abdichtung der #Tunnelröhren
der Linien #U1, #U2 und #U3 unter der #Kleiststraße. Gearbeitet wird im
Abschnitt zwischen Wittenbergplatz und Kreuzung „An der Urania“. Die Fertigstellung
ist für das erste Quartal 2020 geplant.
Der U-Bahnbetrieb wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Weil die Tunneldecke
von außen freigelegt werden muss, um schrittweise die alte Dichtung
zu entfernen und die neue aufzubringen, gibt es aber Auswirkungen an
der Oberfläche. In beiden Fahrtrichtungen wird auf der Kleiststraße die linke
Fahrspur gesperrt. Die gesonderte Busspur wird für die Bauzeit aufgehoben.
Dadurch bleiben für den Autoverkehr immer zwei Fahrspuren pro Richtung
erhalten.
„Wir teilen die Maßnahme in mehrere Bauphasen auf“, sagt BVG-Bauchef
Uwe Kutscher. „Der Grund ist einfach: Wenn die Tunneldecke freigelegt und
die alte Dichtung entfernt ist, sind unsere Tunnel kurzfristig ungeschützt. Bis
die neue Dichtung fachmännisch aufgebracht ist, könnte also beispielsweise
Regenwasser eindringen und das Bauwerk schädigen. Um das zu vermeiden,
werden schrittweise immer nur Abschnitte bearbeitet, freigelegt und möglichst
sofort abgedichtet“, so Kutscher weiter. „Vieles davon ist buchstäblich Handarbeit,
weil auf den Tunneldecken keine schweren Maschinen eingesetzt werden
können.“
Die Arbeiten beginnen in Phase eins für etwa zwei Wochen im östlichen
Randbereich des Wittenbergplatzes. Parallel läuft dann bereits die Einrichtung
der Baustelle in der Mitte der Kleiststraße, wo es Anfang März losgeht.
Nach Abschluss aller Arbeiten wird der begrünte Mittelstreifen selbstverständlich
wiederhergestellt. Die Anlieger wurden bereits im November über die anstehenden
Arbeiten informiert.