Straßenverkehr + Straßenbahn: Umbau Friedrich-Engels-Straße – 3. Bauabschnitt zwischen Nordendestraße und Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße ist auf unbekannt verschoben?, aus Senat

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Frage 1:
Sind für den 3. #Bauabschnitt des Umbaus der #Friedrich-Engels-Straße Mittel in der bezirklichen Investitionsplanung
enthalten und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 1:
Der Neubau der Friedrich-Engels-Straße vom Knotenpunkt #Wilhelmsruher Damm/
#Quickborner Straße bis #Pastor-Niemöller-Platz ist Teil der #Investititionsplanung des
Bezirks Pankow. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Kapitel 3800 Titel 72516 bis zur
Höhe von 8.810.000 € eingestellt. Bisher wurden bereits 3.997.000 € für die Herstellung
des 1. und 2. Bauabschnitts verausgabt. Die restlichen Mittel in Höhe von 4.813.000 €
stehen für den 3. Bauabschnitt von Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/ Quickborner
Straße zur Verfügung.
Frage 2:
Für wann sind diese Investitionen eingeplant?
2
Antwort zu 2:
Über den Ausführungszeitraum der investiven Maßnahme kann gegenwärtig keine
Angabe gemacht werden, da die Dauer des noch durchzuführenden
Planfeststellungsverfahrens nicht eingeschätzt werden kann. Die Finanzmittel stehen in
der bezirklichen Investitionsplanung 2017 bis 2021 zur Verfügung.
Frage 3:
Gibt es planungsrechtliche Hindernisse für die Ausführung des 3. Bauabschnitts und wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Der Straßenzug Friedrich-Engel-Straße/Wilhelmsruher Damm ist gemäß #Stadtentwicklungsplan
(#StEP) Verkehr (Planung 2025) Bestandteil des übergeordneten
Straßennetzes und dort als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) klassifiziert.
Gemäß § 22 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) kann für die Änderung von
Straßen II. Ordnung die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet
werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen
Konflikte erforderlich ist. Besteht nach dem Berliner Gesetz über die
#Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau oder die Änderung einer Straße eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, ist gemäß § 22 Abs.
2 BerlStrG ein #Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Demzufolge muss vor dem Umbau der Friedrich-Engels-Straße die Planfeststellung
erfolgen.
Frage 4:
Sind Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation für die Anwohner geplant und
wenn ja, wann dürfen die durch starke Erschütterungen und massiven Lärm stark in Mitleidenschaft gezogenen
Anwohner damit rechnen, dass diese umgesetzt sind?
Antwort zu 4:
Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation sind nicht geplant.
Frage 5:
Wann ist mit der Ausführung der Arbeiten zu rechnen?
Antwort zu 5:
Maßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung sind nicht geplant und über den
Zeitpunkt der Ausführung des Umbaus der Straße können gegenwärtig keine Angaben
gemacht werden. Siehe auch Antwort zu 2.
Frage 6:
Sind die Kapazitäten des Bezirks für die Ausschreibung und Vergabe ausreichend?
3
Antwort zu 6:
Für die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen in der bezirklichen
Investitionsplanung sind im Bezirk ausreichend Kapazitäten vorhanden.
Berlin, den 15.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Radverkehr: Nach tödlichen Unfällen in Berlin Zehn Regeln für einen sicheren Straßenverkehr in Berlin, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-toedlichen-unfaellen-in-berlin-zehn-regeln-fuer-einen-sicheren-strassenverkehr-in-berlin/22697430.html

#Vorsicht, #Rücksicht und #Respekt: Wer diese und einige andere Empfehlungen beachtet, bewahrt sich und andere vor katastrophalen Folgen im #Straßenverkehr.

Zwei Kinder sind in der vergangenen Woche auf Berlins Straßen tödlich verunglückt. Selten wurden die Risiken des Verkehrs so drastisch offenbar. Zum Tag der #Verkehrssicherheit demonstrierten am Sonnabend mehrere hundert Menschen vor dem Bundesverkehrsministerium gegen die allgegenwärtige #Lebensgefahr auf unseren Straßen. Und Berlins Verkehrssenatorin hat versprochen, mehr für die Sicherheit in der Stadt zu tun – was, will sie in dieser Woche bekannt geben. Oft trägt mangelhafte Infrastruktur dazu bei, dass kleine Fehler katastrophale Folgen haben. Hier einige Empfehlungen, um sich und andere davor zu bewahren.
1. Tempo rausnehmen

Bewegungsenergie und Bremsweg wachsen mit höherer Geschwindigkeit nicht linear, sondern im Quadrat. Das bedeutet: doppeltes Tempo = vierfacher Bremsweg – und vierfache Zerstörungskraft beim Aufprall. Hinzu kommt die Schrecksekunde, während der man noch ungebremst weiterfährt: bei Tempo 50 fast …

Straßenverkehr: Berlins Autofahrern steht ein Stau-Sommer bevor, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-im-grossraum-berlin-berlins-autofahrern-steht-ein-stau-sommer-bevor/22688108.html

Der Sommer ist da, und das heißt auch: Auf Berlins Straßen wird gearbeitet. Wer auf der #Autobahn unterwegs ist, braucht Geduld. Auch für Zugfahrer gibt es Behinderungen.
Wer Berlin jetzt oder in knapp drei Wochen zu Beginn der Ferien mit dem Auto verlassen will, braucht auf vielen Strecken Geduld. Zahlreiche #Baustellen auf den Autobahnen bremsen die Fahrt. Mit Hochdruck wird auch in den Ferien weitergebaut. In Berlin gibt es derzeit zwei# Autobahn-Großbaustellen: auf dem #Schönefeld-Zubringer der #A113 und auf dem Pankower Abzweig der #A114. Hinzu kommen zahlreiche Bauarbeiten in Brandenburg.

A113: Schönefeld-Zubringer bis August Baustelle

Voraussichtlich noch bis zum 17. August werden auf der A 113 zwischen den Anschlussstellen Johannisthaler Chaussee und Späthstraße beide Richtungsfahrbahnen erneuert. Die durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion, auch „Krebs“ genannt, stark beschädigte Betonfahrbahn des erst 2005 eröffneten Autobahn-Abschnitts wird, wie berichtet, durch eine Asphaltschicht ersetzt. Während der Bauzeit wird der Verkehr jeweils zweispurig über die Gegenfahrbahn geleitet; die Anschlussstellen sind teilweise oder komplett gesperrt. Andere Abschnitte sind bereits erneuert worden.
A 114 – daher: Tuckern im Zug zwischen Gesundbrunnen und Oranienburg

Auf der A 114 wird die Brücke über dem Außenring der Bahn abgerissen und durch …

Straßenverkehr: Baumaßnahmen im Nordosten Pankows – geplantes Chaos? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Zu den laufenden und geplanten #Baumaßnahmen zwischen dem 1. Mai 2018 und dem 30. Juni 2018 in den Pankower Ortsteilen Buch, Karow, Blankenburg, Heinersdorf sowie Französisch Buchholz (inklusive BAB #A114 und BAB #A10) frage ich, wer hat welche Baumaßnahmen wann und aus welchem Grund beauftragt (bitte tabellarisch angeben)?

 

Frage 2:

 

Wann werden diese Baumaßnahmen abgeschlossen sein? Frage 3:

Wann wurde die #Öffentlichkeit auf welchem Wege über die Baumaßnahmen informiert?

 

Antwort zu 1 bis zu 3:

 

Die Antworten zu den ersten drei Fragen beruhen hinsichtlich der Maßnahmen, bei denen nicht die zuständige Senatsverwaltung selbst Bauherr ist, ausschließlich auf einer Stellungnahme des Bezirksamtes (s. auch Vorbemerkung oben). Alle hier vorliegenden und vom Bezirksamt übermittelten Erkenntnisse wurden in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor.

 

 

Baumaßnahme und Grund

Bauherr

Bauarbeiten von bis

Information der Öffentlichkeit

Östliche Bucher-Straßen- Brücke (Asphaltschäden und schadhafte Übergangskonstruktion)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

22.05.2018 – 01.06.2018

Pressemitteilung vom 15.05.2018

Sellheimbrücke (Asphaltschäden)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

Beauftragung am 21.07.2017 –

Ausführungs-Termin steht noch nicht fest

noch offen

Schönerlinder Straße (Restarbeiten Lindenhofbrücke)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

02.05.2018 – 22.05.2018

 

B109 Straßenausbau im Bereich Bahnübergang

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

Juli/ August 2018 im Zeitraum der Gleissperrung durch DB AG

 

Karower Chaussee mit Baustellenampel

Berliner Wasserbetriebe

12.06.2018 bis

24.06.2018

 

Bahnhofstraße / Pankgrafenstraße (mit Vollsperrung und (Umfahrung)

Berliner Wasserbetriebe

lfd. bis 16.6.2018

 

Hauptstraße

(ein Fahrstreifen je Richtung und Einbahnstraßenregelung)  dann Schienenersatzverkehr (S2)

Berliner Wasserbetriebe

 

 

 

 

Deutsche Bahn AG (DB AG)

lfd.

 

 

 

 

26.06.2018 – 17.08.2018

 

Heinersdorfer Straße / Krugstege (in jede Fahrtrichtung ein Fahrstreifen, ab 05.07.2018 ist ein Linksabbiegen von der Heinersdorfer Straße in die Bahnhofstraße nicht mehr möglich.)

Berliner Wasserbetriebe (BWB)

Weiterführung der Baumaßnahme ab 18.06.2018

 

 

 

Frage 4:

 

Welche dieser Baumaßnahmen wurden im Rahmen der sogenannten Baustellenkoordinierungsrunde angezeigt; welche nicht?

 

Antwort zu 4:

 

Die Brückenbaumaßnahmen und die Arbeiten der BWB wurden angezeigt. Infolge der erheblichen Fahrbahnschäden war es notwendig, die Fahrbahnsanierungsarbeiten auf der Bucher Straße im Bereich der Bahnbrücke noch vor der Unterbrechung der S-Bahn-Linie 2 und der damit verbundenen Schienenersatzverkehrs(SEV)-Leistungen auszuführen.

 

Frage 5:

 

Gab es eine Abstimmung der verschiedenen Baulastträger hinsichtlich der zeitlichen Abläufe der Baumaßnahmen? Wenn ja, wer war daran beteiligt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort zu 5:

 

Ja, es fanden diverse Abstimmungsgespräche mit den einzelnen Bauträgern statt mit der Zielsetzung, den Verkehr in Richtung Norden aufrecht zu erhalten.

 

Frage 6:

 

Welche Gründe gibt es, eine Vollsperrung der Bucher Straße am Brückenbauwerk der BAB- Anschlussstelle Bucher Straße anzuordnen?

  1. Wer hat diese veranlasst?
  2. Wann wurde diese beantragt; wann von wem genehmigt?
  3. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wann werden sie enden?
  4. Wann werden die Bauarbeiten wie durchgeführt (bitte vereinbarte und umgesetzte Arbeitszeiten angeben)?
  5. Welche Umleitungsstrecken wurden eingerichtet und wie sind diese gekennzeichnet?
  6. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Leistungsfähigkeit dieser Strecken zu erhöhen?
  7. Wie leistungsfähig sind diese und welche Umwege sind durch die Baumaßnahme bedingt (Referenz: BAB AS Bucher Straße-Kreuzung Bucher Straße und Pankgrafenstraße)?

 

Antwort zu 6:

 

Grund für die Vollsperrung waren die Arbeitsschutzbedingungen für notwendige Asphaltarbeiten, die eine halbseitige Verkehrsführung aufgrund zu geringer seitlicher Sicherheitsabstände nicht zulassen.

  1. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. Tiefbau, hat diese veranlasst.
  2. Die Maßnahme wurde am 11.12.2017 von der bauausführenden Firma beantragt und am 09.05.2018 von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) straßenverkehrsrechtlich angeordnet.
  3. Die Bauarbeiten haben am 22.05.2018 begonnen und endeten am 01.06.2018.
  4. Sie fanden werktags von 7:00 bis 18:00 Uhr statt.
  5. An der Ausfahrt A 114 mit Umleitungsbeschilderung Französisch Buchholz, Pankgrafenstraße mit Umleitungsbeschilderung Richtung Buch,

weiträumige Beschilderung Prenzlauer Promenade, Bahnhofstraße, Wiltbergstraße,

Schönerlinder Straße, Hauptstraße, A114

  1. Weitere Maßnahmen waren nicht möglich.
  2. Die Leistungsfähigkeit ist ausreichend.

 

Frage 7:

 

Ist der Senat der Auffassung, dass die Route Karower Damm / Alt- Blankenburg / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße leistungsfähig genug ist, um die täglichen Nord-Süd-Verkehre zwischen den Barnimer Umlandgemeinden, Buch, Karow, Blankenburg und der Berliner Innenstadt aufzunehmen?

 

Frage 8:

 

Für welche durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (dtV) ist die Route Karower Damm / Alt-Blankenburg / Krugstege / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße ausgelegt?

 

Antwort zu 7 und zu 8:

 

Die Route Karower Damm / Alt- Blankenburg / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße ist  für sich alleine betrachtet nicht leistungsfähig genug, um die täglichen Nord-Süd-Verkehre zwischen den Barnimer Umlandgemeinden, Buch, Karow, Blankenburg und der Berliner Innenstadt aufzunehmen. Belastbare Daten zur potentiellen Leistungsfähigkeit liegen nicht vor.

 

Frage 9:

 

Welche mittlere dtV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) wies diese Route in den letzten sechs Monaten auf?

 

Antwort zu 9:

 

Die durchschnittliche werktägliche Kraftfahrzeug(Kfz)-Gesamtquerschnittsbelastung (DtVwt) auf dieser Route beträgt (Quelle: Straßenverkehrszählung Berlin 2014):

 

  • Karower Damm (südliche Blankenburger Chaussee)           11.700 Kfz/24 Stunden
  • Krugstege (südlich Alt-Blankenburg)                                        15.700 Kfz/24 Stunden
  • Bahnhofstraße (westlich Krugstege)                                        13.600-5.300 Kfz/24 Stunden
  • Heinersdorfer Straße (südlich Bahnhofstraße)                       21.500 Kfz/24 Stunden

 

Frage 10:

 

Welcher dtV ist diese Route aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen ausgesetzt?

 

Antwort zu 10:

 

Es liegen keine aktuellen Zahlen zum dtV vor.

 

Frage 11:

 

Wie wirkt sich das durch die aktuellen Baumaßnahmen erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Blankenburger Chaussee / Karower Damm auf den baulichen Zustand der Sellheimbrücke aus?

 

Antwort zu 11:

 

Aus statischer Sicht entstehen bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf Grund der zeitlich begrenzten Baumaßnahmen keine Einschränkungen, jedoch ist zu beachten, dass bei erhöhter Nutzung ein stärkerer Verschleiß zu Tage treten kann.

 

Frage 12:

 

Welche Auswirkungen hat die Vollsperrung der Bucher Straße und die hierdurch induzierten Ausweichverkehre auf den ÖPNV (Bus 150 und 158)?

 

Antwort zu 12:

 

Die Sperrung der östlichen Bucher-Straßen-Brücke seit dem 22.05.2018 bereitet den benannten Linien nach Auskunft der BVG massive Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Fahrpläne. Durch den erheblichen Verdrängungsverkehr über die Bahnhofstraße in Blankenburg und auch über die Schönerlinder Straße der B109 komme es zurzeit zu starken Verspätungen. Diese erreichten teilweise Werte von 45 Minuten und höher.

Verschlimmert werde die Situation noch dadurch, dass auf der Schönerlinder Straße derzeit eine Umleitung über Am Posseberg befahren wird und zusätzlich die Durchlassfähigkeit in Höhe der Bahnbrücke auf der Bundesstraße durch eine Baustellenampel eingeschränkt ist. Auf Grund der angespannten Verkehrslage könne teilweise nur durch operatives Eingreifen der Leitstelle der Linienverkehr auf größeren Abschnitten aufrechterhalten werden.

 

Frage 13:

 

Welche Maßnahmen wurden seitens des Bezirksamtes getroffen, um im Sinne der Drucksache VIII-0216 vom 28. Juni 2017 die Ausweichverkehre in den Wohngebieten Blankenburgs zu reduzieren?

 

Antwort zu 13:

 

Bei der derzeitigen Fülle an Baustellen wird sich aus Sicht des zuständigen Bezirksamtes ein Ausweichverkehr von ortskundigen Autofahrern nicht vermeiden lassen. Nebenstraßen im Wohngebiet Blankenburg werden nicht offiziell als Umleitungsstrecke ausgewiesen.

 

Frage 14:

 

Ist es zutreffend, dass von der Verkehrsinformationszentrale Berlin die Bucher Straße, Hobrechtsfelder Chaussee zur BAB AS Schönerlinder Straße als Umleitungsstrecke Richtung Süden für die Vollsperrung der Bucher Straße ausgewiesen wurde?

 

Antwort zu 14:

 

Nein, es ist nicht zutreffend, dass von der Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ) die Bucher Straße, Hobrechtsfelder Chaussee zur BAB AS Schönerlinder Straße als Umleitungsstrecken ausgewiesen wurden. Die VIZ verbreitet aktuelle Verkehrsinformationen auf unterschiedlichen Wegen, um möglichst viele Berlinerinnen und Berliner zu erreichen. Auf der Webseite viz.berlin.de werden z.B. in der Rubrik "Aktuelles" Pressemitteilungen zu verkehrlichen Themen, die aus unterschiedlichen Quellen  stammen, veröffentlicht. Zur Bucher Straße erreichte die VIZ am 18. Mai 2018 eine Pressemitteilung der Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die wie üblich veröffentlicht wurde. Des Weiteren gibt es seit Baubeginn  einen entsprechenden Eintrag in der Karte auf der Webseite sowie verschiedene Tweets zum Thema. Generell werden durch die VIZ keine Umleitungen ausgewiesen, sondern allenfalls im Rahmen der Anordnung durch die VLB definierte Routen wiedergegeben.

 

Frage 15:

 

Welche Tonnagebeschränkungen befinden sich auf dieser Strecke?

 

Antwort zu 15:

 

Da die Fahrbahn der Hobrechtsfelder Chaussee durch eine Moorlinse verläuft und die Fahrbahn bei entsprechender Straßenbelastung zu versacken droht, ist diese für den Lastkraftwagen(Lkw)-Verkehr über 3,5 Tonnen gesperrt.

Weitere Beschränkungen der Tonnage auf der Strecke sind nicht bekannt.

 

Frage 16:

 

Welche Strecke müssen Fahrzeuge, die diese Tonnage überschreiten, nehmen?

 

Antwort zu 16:

 

1996 wurden im Zuge der damaligen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Sperrung der Hobrechtsfelder Chaussee für Kfz über 3.5 t entsprechende Hinweise bzw.

Vorabinformationen über die Sperrung nördlich der Pankgrafenstraße, an der Kreuzung Schönerlinder Chaussee – Wiltbergstraße/ Hobrechtsfelder Chaussee sowie auf der Wegweisung der BAB 114 vorgesehen. Eine explizite Umleitung wurde nicht ausgeschildert.

 

Frage 17:

 

Hat die Verkehrslenkung Berlin (VLB) Maßnahmen ergriffen, um die Gleichzeitigkeit verschiedenen Baumaßnahmen im gleichen Gebiet mit Einfluss auf die gleichen Verkehrsströme zu verhindern?

 

Antwort zu 17:

 

Unter Beachtung der geplanten Schienenersatzverkehrsleistungen für die Linien S2 und S8 im Sommer 2018 (26.06.2018 bis 17.08.2018) ist es zwingend erforderlich, in diesem Zeitraum keine zusätzlichen Einschränkungen im Straßennetz durch planbare Baumaßnahmen zu erhalten, um eine möglichst konfliktfreie Abwicklung der Ersatzverkehre und ggf. auch der erhöhten Pendlerverkehre zu gewährleisten.

Durch intensive Abstimmungen mit den Antragstellern, den Straßenbaulastträgern, den Leitungsverwaltungen, der DB und der Polizei werden die geplanten Trassen der Ersatzverkehre für den Zeitraum vom 26.06.2018 bis zum 17.08.2018 baustellenseitig von hinzukommenden Baumaßnahmen frei gehalten werden.

Alle in 2018 neu geplanten bzw. beantragten Baumaßnahmen im Verkehrsgebiet Pankow Nord wurden unter Beachtung der verkehrlichen und zeitlichen Wechselwirkungen, der längerfristig laufenden Baumaßnahmen und des oben genannten frei zu haltenden SEV- Zeitraumes eingeordnet und koordiniert.

Eine teilweise Gleichzeitigkeit im Vorfeld des SEV konnte im Hinblick auf die Freihaltung der SEV-Strecken nicht verhindert werden.

 

Frage 18:

 

Wie bewertet der Senat die aktuelle Verkehrssituation im Nord-Osten Berlins im Hinblick auf die Reserven der Verkehrswege für notwendige Baumaßnahmen?

 

Antwort zu 18:

 

Um die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs weiterhin gewährleisten zu können, sollten keine weiteren Baumaßnahmen zu den bereits laufenden aktiviert werden. Es sind keine größeren Reserven mehr vorhanden.

 

Frage 19:

 

Glaubt der Senat, dass das bestehende Verkehrswegenetz im Nord-Osten Berlins für die geplanten Neubauvorhaben in der Region ausreichend dimensioniert ist? Wenn ja, wie erklärt der Senat das aktuelle Verkehrschaos und stellt sicher, dass dieses sich nicht wiederholt? Wenn nein, wie und wann plant der Senat die Verkehrswege für alle Busse und Autos zu erweitern?

 

Antwort zu 19:

 

Das Infrastrukturnetz im Nord-Osten Berlins ist bekanntermaßen durch Zäsuren geprägt. Der Senat setzt sich hinsichtlich der strategischen Planungen derzeit mit der Frage von grundsätzlichen Netzerweiterungen für die Straße und die Schiene auseinander.

Abschließende Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Berlin, den 08.06.2018

In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Infos zu Bauarbeiten – Kritik an vierspurigem Ausbau der A24 aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2018/06/infoveranstaltung-ausbau-a24-kremmen-neuruppin.html

Die #Havelland-Autobahn GmbH hat am Mittwochabend über den weiteren Ausbau der #A24 zwischen #Kremmen und #Neuruppin informiert. Geplant ist, dass der komplette Abschnitt über 30 Kilometer erneuert wird.

Dazu werde derzeit der Seitenstreifen in Richtung Hamburg verbreitet, wie der technische Geschäftsführer Thomas Stütze erklärte. Anschließend sollen alle vier Spuren über die breitere Fahrbahn geführt werden, um die Straßendecke in Richtung Berlin innerhalb eines Jahres zu erneuern. Erste Bauarbeiten laufen schon jetzt kurz hinter Kremmen Richtung Hamburg. Dort wird derzeit bei Tempo 60 die Fahrbahn verbreitert.

Feuerwehren arbeiten an Konzepten für Rettungsfälle

Beim Informationsabend zur A24 über die Bauabschnitte zwischen Kremmen und Neuruppin wurde auch über die Rettung bei möglichen Unfällen gesprochen. Die geplante Dauerbaustelle auf der A24 zwischen Kremmen und Neuruppin werde zur Herausforderung für die Rettungskräfte, wie der stellvertretende Kreisbrandmeister von Ostprignitz-Ruppin, Olaf Lehmann, sagte. Laut Lehmann werden derzeit bis zum Ende dieser Woche Konzepte für die Feuerwehren erarbeitet, wie sie sich in Unfallsituationen verhalten können.
Es wird langsamer und dauert länger

Kritik an den Plänen äußerte der Landrat von Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt (SPD). Er bemängelte, dass auf den sechsspurigen …

Straßenverkehr: Welche Autos fährt der Berliner Senat II, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. Welche #Dienstwagen fahren die Mitglieder des Senates und ihre Staatssekretär*innen bzw. ha- ben sie in Bestellung gegeben? (Bitte einzeln auflisten nach Person, Auto und Abgaswert)

 

Zu 1.:

Die gewünschten Angaben können der beigefügten Übersicht entnommen werden.

 

  1. Aus welchen Gründen befinden sich noch immer Diesel- und Benzin-Autos in der Liste, aus der die Dienstwagen bestellt werden können, wo doch gerade bei deutschen Dieselautos eine Überschreitung von im Schnitt 40% der angegebenen Emissionen im realen Fahrbetrieb nach- gewiesen wurde?

 

  1. Wie begründet der Senat die Einzelfälle, in denen ein Diesel- und Benzin-Auto bestellt wurde? (Bitte einzeln begründen.)

 

  1. Ist das Problem, dass keine Fahrzeuge angeboten werden, die die Anforderungen hinsichtlich Fahrzeuggröße und Arbeitsschutz für einen personengebundenen Fuhrpark erfüllen, mittlerweile behoben? Wenn nein, wie wirkt der Senat darauf hin, entsprechende Fahrzeuge zukünftig beschaf- fen zu können?

 

Zu 2. bis 4.:

Die Modell-Liste für die Auswahl von Leasingfahrzeugen für personengebundene Fahrzeuge wird derzeit von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Betei- ligung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erneut überarbei- tet, damit alle zur Auswahl angebotenen Fahrzeuge auch den neuesten Vorschriften und geltenden Normen auch bei den Emissionen entsprechen. Leider hat sich das für den Betrieb als personengebundenes und in der Regel durch eine Fahrkraft geführ- tes Fahrzeug geeignete Angebot bei den Elektro- und Hybridfahrzeugen insgesamt aktuell nicht verbessert. Zudem gibt es aktuell Lieferschwierigkeiten wegen der her- stellerseitigen Umstellung auf den neuen Abgastest nach WLTP (Worldwide Harmo- nized Light Vehicles Test Procedure). Dieser ab September für alle neuen Fahrzeuge vorgeschriebene Test soll zu realistischeren Verbrauchswerten auf dem Prüfstand führen. So ist beispielsweise das Elektrohybridfahrzeug VW Passat als zweithäufigs-

 

tes im Fuhrpark verwendetes Modell nicht vor 2019 lieferbar. Es wird daher versucht, die bestehenden Leasingverträge bei diesem Modell entsprechend zu verlängern. Um zusätzliche Elektro(hybrid)fahrzeuge nutzen zu können, sollen angesichts der derzeitigen Marktlage hier zunehmend ausländische Marken geprüft und soweit mög- lich in das Portfolio aufgenommen werden. Dieselfahrzeuge werden nicht mehr in das Portfolio aufgenommen. Aufgrund der Bemühungen des Senats konnte innerhalb noch nicht einmal eines Jahres der Anteil der Elektrohybriden an der Gesamtzahl der personengebundenen Fahrzeuge von Senat sowie Staatssekretärinnen und Staats- sekretären von 8,6 % auf 30,6 % gesteigert und der Anteil der Dieselfahrzeuge von 88,6 % auf 13,9 % gesenkt werden.

 

  1. Kann der Senat mittlerweile absehen, bis wann die vollständige Dekarbonisierung des Berliner Fuhrparks möglich ist?

 

Zu 5.:

Nach den Richtlinien der Regierungspolitik wird der Fuhrpark des Landes sowie der Betriebe und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes sukzessive auf emissionsarme Fahrzeuge umgestellt. Eine vollständige Dekarbonisierung des Berli- ner Fuhrparks setzt weiterhin ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Hersteller- angebot voraus. Wann dies der Fall sein wird, kann der Senat derzeit nicht absehen.

 

  1. Welche Weiterentwicklungen gab es hinsichtlich der Planung der eigenen Ladesäulen seit der Beantwortung der Anfrage 18/11674?

 

Zu 6.:

Die gewünschten Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen wer- den.

 

Senatskanzlei / Senatsverwaltung für:

Angaben:

Senatskanzlei

Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist mit der Errichtung einer Ladesäule im Innenbereich des Berliner Rathauses beauftragt worden.

Bildung, Jugend und Familie

Mit BIM wurde bereits verabredet, dass im Be- darfsfall die Errichtung der entsprechenden La- destation(en) in unmittelbarer Nähe der Fahr- zeugstellplätze beauftragt wird. Voraussetzung dazu ist die genaue Kenntnis der erforderlichen Anschlusswerte um das passende Fabrikat mit der notwendigen Leistungsfähigkeit benennen zu können. Die Nutzung dieser Ladestationen wird ausschließlich den Dienstfahrzeugen vorbehalten sein.

Finanzen

Nach erfolgter Installation von 5 Schnellladestati- onen im Jahr 2017 gibt es derzeit keine geplan- ten Weiterentwicklungen.

Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Fehlanzeige

Inneres und Sport

Die SenInnDS als Mieterin des Alten Stadthau- ses stimmt sich aktuell mit der Vermieterin BIM und dem LDA (Landesdenkmalamt) zur Installa- tion von Ladesäulen im Dienstgebäude ab. Eine Stromversorgung für Ladesäulen hat die BIM im Auftrag der SenInnDS bereits installiert. Beim Fuhrpark Berlin im Landesverwaltungsamt (LVwA) stehen am aktuellen Standort in der Bel- ziger Straße 9 Ladeplätze für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Am neuen Standort Tegeler Weg

 

 

 

(voraussichtlich ab Mitte Juli 2018) werden es 25 Ladeplätze sein.

Integration, Arbeit und Soziales

Für das Dienstgebäude Oranienstraße 106 (also für beide ansässigen Senatsverwaltungen) er- stellt die BIM momentan ein Konzept zur Bereit- stellung von Ladesäulen. Eine zeitliche Fixierung gibt es diesbezüglich noch nicht.

Justiz,  Verbraucherschutz  und  Antidiskriminie- rung

Die SenJustVA hat die BIM gebeten bzw. beauf- tragt, eine Planung für die Installation einer La- desäule auf der Senatsliegenschaft Salzburger Str. 21-25 zu erstellen. Die Ladesäule soll aus- schließlich von den Fahrern der Dienstwagen der Hausleitung genutzt werden können. Das Vorha- ben befindet sich im Anfangsstadium. Mit einer Fertigstellung in 2018 wird gerechnet.

Kultur und Europa

Die SenKultEuropa ist für das Dienstgebäude Brunnenstraße 188-190 mit der BIM zur Erarbei- tung eines Konzepts über die Bereitstellung von Ladesäulen in Gesprächen. Hierbei ist auch die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Rah- menvertragsfirma angedacht. Ein konkreter Zeit- plan liegt bisher nicht vor.

Stadtentwicklung und Wohnen

Es befinden sich vier Ladesäulen für Elektroau- tos am Standort „Württembergische Str. 6“ (eine Ladesäule befindet sich im Innenhof und 3 weite- re stehen auf dem zweiten Hof). Da sich das Haus derzeit in der Sanierungsplanung befindet, sind vorerst keine weiteren Ladesäulen geplant.

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Inzwischen befinden sich 4 Ladesäulen für Elekt- roautos am Standort „Am Köllnischen Park“ mit insgesamt 6 Ladepunkten

Wirtschaft, Energie und Betriebe

In der SenWiEnBe hat sich die Anfang 2017 in- stallierte Ladeinfrastruktur (mit zwei Ladesäulen für insgesamt drei Dienst-Hybrid-Fahrzeuge) bewährt und als ausreichend erwiesen. Eine Nutzung der Ladesäule durch Dienstkräfte kann aufgrund der räumlichen Begebenheiten – es stehen keine weiteren Parkplätze zur Verfügung und die vorhandenen Stellplätze sind für Einsatz- fahrzeuge des LKA freizuhalten – nicht ermöglicht werden. Allerdings befindet sich in unmittelbarer Nähe des Dienstgebäudes eine öffentliche La- destation. Über diese Möglichkeit wurde die ein- zige, innerhalb der letzten 25 Monate entspre- chend nachfragende Dienstkraft informiert. Er- gänzend ist anzumerken, dass seit September 2017 in der SenWiEnBe zwei E-Bikes zur dienst- lichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Berlin, den 7. Juni 2018 In Vertretung

 

 

Sabine Smentek

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

 

LVwA – LS 2 –                                                  Personengebundene   Fahrdienstleistungen

für Senatsmitglieder und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre

 

Stand: 30. Mai 2018

 

 

 

Nutzungsberechtigte/-r

 

Marke/Typ

 

Kraftstoff

CO2-Wert g/km

Verbrauch l/100 km

Stickoxid g/km

 

Neubestellung

RBm

Hr. Michael Müller

Daimler MB S-Guard

Benzin

270

11,6

0,0200

 

StS WissForsch

Hr. Steffen Krach

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

 

Bevollm. Bund StS

Fr. Sawsan Chebli

BMW 530i Limousine

Benzin

132

5,8

0,0338

 

StS Verw.-mod.

Hr. Dr. Frank Nägele

BMW 520i Limousine

Benzin

129

5,6

0,0357

 

Chef SKzl StS

Hr. Christian Gaebler

VW Passat GTE 1,4 TSI

Benzin/Hybrid

38

1,7

0,0046

 

SenInnDS Sen

Hr. Andreas Geisel

BMW 730Ld Limousine

Diesel

127

4,8

0,0260

 

SenInnDS StS

Hr. Torsten Akmann

BMW 530i Limousine

Benzin

132

5,8

0,0338

 

SenInnDS StS

Hr. Aleksander Dzembritzki

Audi A6 3.0 TDI quattro (Interimsfahrzeug)

Diesel

unbek.

unbek.

unbek.

 

SenInnDS StS

Fr. Sabine Smentek

VW Passat GTE 1,4 TSI

Benzin/Hybrid

38

1,7

0,0046

 

SenJustVA Sen

Hr. Dr. Dirk Behrendt

BMW 530i Limousine

Benzin

132

5,8

0,0338

 

SenJustVA StS

Fr. Martina Gerlach

Audi A3 Sportback 1.4 TFSI e-tron

Benzin/Hybrid

40

1,8

0,0028

 

SenJustVA StS

Fr. Margit Gottstein

Audi A3 Sportback 1.4 TFSI e-tron

Benzin/Hybrid

40

1,8

0,0028

 

SenFin Sen

Hr. Dr. Ing. Matthias Kollatz-Ahnen

VW Passat GTE 1,4 TSI

Benzin/Hybrid

38

1,7

0,0046

 

SenFin StS

Fr. Dr. Margaretha Sudhof

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI (Benzin)

SenFin StS

Hr. Klaus Feiler

BMW 520d Touring

Diesel

119

4,5

0,0131

 

SenGPG Sen

Fr. Dilek Kolat

VW Passat GTE 1,4 TSI

Benzin/Hybrid

38

1,7

0,0046

 

SenGPG StS

Hr. Boris Velter

BMW 530i Limousine

Benzin

132

5,8

0,0322

 

SenGPG StS

Fr. Barbara König

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

 

SenKultEuropa Sen

Hr. Dr. Klaus Lederer

Audi A6 Limousine 2.0 TDI ultra

Diesel

109

4,2

0,0546

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI (Benzin)

SenKultEuropa StS

Hr. Dr. Torsten Wöhlert

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

 

SenKultEuropa StS

Hr. Gerry Woop

Daimler MB E 350 e Limousine

Benzin/Hybrid

49

2,1

0,0075

 

SenIAS Sen

Fr. Elke Breitenbach

BMW 530i Limousine

Benzin

132

5,8

0,0338

 

SenIAS StS

Hr. Daniel Tietze

Audi A6 Limousine 2.0 TDI quattro

Diesel

128

4,9

0,0401

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI (Benzin)

SenIAS StS

Hr. Alexander Fischer

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

 

SenWiEnBe Sen

Fr. Ramona Pop

Daimler MB E 350 e Limousine

Benzin/Hybrid

49

2,1

0,0075

 

SenWiEnBe StS

Hr. Henner Bunde

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

 

SenWiEnBe StS

Hr. Christian Rickerts

VW Passat GTE 1,4 TSI

Benzin/Hybrid

40

1,8

0,0046

 

SenUVK Sen

Fr. Regine Günther

VW Passat GTE 1,4 TSI

Benzin/Hybrid

38

1,7

0,0046

 

SenUVK StS

Hr. Jens-Holger Kirchner

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

 

SenUVK StS

Hr. Stefan Tidow

VW Passat GTE 1,4 TSI

Benzin/Hybrid

38

1,7

0,0046

 

SenStadtWohn Sen

Fr. Katrin Lompscher

BMW 530i Limousine

Benzin

132

5,8

0,0338

 

SenStadtWohn StS

Fr. Regula Lüscher

BMW 530i Limousine

Benzin

132

5,8

0,0322

 

SenStadtWohn StS

Hr. Sebastian Scheel

BMW 530i Touring

Benzin

139

6,1

0,0322

 

SenBildJugFam Sen

Fr. Sandra Scheeres

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

 

SenBildJugFam StS

Fr. Sigrid Klebba

Audi A6 Limousine 1.8 TFSI ultra

Benzin

133

5,7

0,0205

 

SenBildJugFam StS

Hr. Mark Rackles

BMW 520d Limousine

Diesel

114

4,3

0,0142

 

 

Regionalverkehr + S-Bahn + Straßenverkehr: Bahnverkehr wird umgeleitet Neubau für Pankow-Zubringer auf A114 – Abriss beginnt am Wochenende, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/pankow/neubau-fuer-pankow-zubringer-auf-a114-abriss-beginnt-am-wochenende

Am kommenden Wochenende (16./17. Juni) wird auf der #A114 zwischen der Anschlussstelle Schönerlinder Straße und dem #Autobahndreieck #Pankow stadtauswärts der erste Teil der bestehenden Außenringbrücke abgerissen.

Da unter der Brücke Gleise der Deutschen Bahn verlaufen, wird der Nah- und #Fernverkehr am Wochenende auf dem Streckenabschnitt von Blankenburg nach Mühlenbeck-Mönchmühle (#S8) unterbrochen bzw. umgeleitet. Informationen zu Ersatzstrecken der Bahn finden Sie unter www.bahn.de bzw. www.s-bahn-berlin.de.

„Der Verkehr auf der A114 wird durch die Abrissarbeiten nicht betroffen sein, da die Fahrstreifen in beide Richtungen bereits auf der stadteinwärts führenden Brückenseite verlaufen. Wir bitten jedoch alle Autofahrer, trotz interessantem #Baustellengeschehen ohne Verzögerungen an der Baustelle vorbeizufahren“, sagt #DEGES-Projektleiter Bernd #Urbank.
Drei große #Autokräne heben die Hauptträger in vier Abschnitten aus

Die Abbrucharbeiten am Wochenende stellen den ersten Höhepunkt im Bauablauf dar. Im Vorfeld wurden bereits der Fahrbahnbelag abgefräst und die Seitenteile abschnittsweise demontiert. Am Wochenende werden mithilfe von drei großen Autokränen die Hauptträger des Brückenüberbaus in vier Abschnitten ausgehoben.

Im weiteren Verlauf des Wochenendes werden die Mittelstützen und Gründungen zwischen den …

Radverkehr: Modellprojekt „CAMPUSbike“ startet am 14. Juni 2018, aus Senat

www.berlin.de

 Am 14. Juni 2018 um 14 Uhr startet der #Campus #Berlin-Buch in Kooperation mit dem Leipziger Start-up nextbike und dem #Helios Klinikum Berlin-Buch feierlich das Modellprojekt „#CAMPUSbike“, ein #Mietradsystem, mit dem die Beschäftigten zwischen Bahnhof Buch und Arbeitsort pendeln können. Insgesamt 50 Mieträder stehen zur Verfügung. Die Nutzung der #Campus-Bikes ist in den ersten 30 Minuten kostenlos. An der Einweihung nimmt auch Vollrad Kuhn (Bü90 / Die Grünen) teil, der Pankower Stadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste. „Im energetischen Quartierskonzept für Buch, das seit Ende 2017 erarbeitet wird, kommt einer fahrradfreundlichen Infrastruktur eine wesentliche Rolle zu. Bereits auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Buch sind Städtebaufördermittel für den Ausbau eines Fahrradhighways zwischen Bahnhof, Klinik- und Wissenschaftscampus vorgesehen. Die Strecke soll im Wesentlichen entlang der früheren Industriebahn führen und komfortables und sicheres Fahren ermöglichen“, so Vollrad Kuhn.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Fahrdienst: Mitfahrdienst BlaBlaCar lässt Passagiere auch auf der Route abholen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article214515991/BlaBlaCar-laesst-Passagiere-auch-auf-der-Route-abholen.html

Berlin. Der #Mitfahrdienst #BlaBlaCar will sein Geschäft dadurch erweitern, dass Passagiere auch entlang der Fahrtroute #mitgenommen werden können.

Der Algorithmus dafür werde seit Januar in Frankreich getestet und solle in drei Wochen auch in Deutschland eingeführt werden, sagte BlaBlaCar-Chef Nicolas Brusson der dpa.

Dem Fahrer werde dabei angezeigt, wie lang der Umweg wäre, um einen potenziellen Passagier #mitzunehmen. In Frankreich seien so zuletzt in einem Monat 100 000 Mitfahrer mitgenommen worden. "Wir glauben, dass Deutschland ein sehr guter Markt dafür ist: Es gibt ein dichtes #Straßennetz und man fährt an vielen Orten vorbei", sagte Brusson.

Der BlaBlaCar-Chef bestätigte, dass die Abschaffung von Barzahlungen in Deutschland vor gut zwei Jahren das Geschäft gebremst hatte. "Wir wussten, dass es in Deutschland eine große Affinität zum Bargeld gibt, wir haben unterschätzt wie stark sie ist." Nachdem die Barzahlung im April wieder eingeführt wurde, habe rund die Hälfte der Fahrer sofort wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. "Auch Fahrer, die wir durch den Übergang zu Onlinezahlungen verloren haben, kehren zum Teil zurück."

BlaBlaCar hatte Deutschland 2015 den Konkurrenten #Carpooling mit den Websites #mitfahrzentrale.de und #mitfahrgelegenheit.de übernommen. Die französische Firma hat hierzulande nach Angaben aus dem Frühjahr …

Straßenverkehr: LKW – Maut auf innerstädtischen Bundesstraßen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch schätzt der Senat die zu erwartenden Einnahmen aus der Ausweitung der #LKW-Maut auf
innerstädtischen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Gemäß § 11 Abs. 1 #Bundesfernstraßenmautgesetz (#BFStrMG) wird das #Mautaufkommen
vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Den Trägern der Straßenbaulast einer
mautpflichtigen Straße oder eines Abschnitts einer mautpflichtigen Straße steht gemäß §
11 Abs. 3 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken anfallende
Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das
#Mautsystem, die #Mautkontrollen und die #Mautharmonisierung zu. Die Anteile werden über
den Bundeshaushalt zugewiesen. Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf
Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden, ist derzeit noch nicht
abschätzbar.
2
Frage 2:
Wie will der Senat verhindern, dass LKW-Fahrer zur Vermeidung der Mautpflicht künftig von den
leistungsfähigen innerstädtischen Bundesstraßen auf weniger leistungsfähigen Stadtstraßen ausweichen
und dadurch sowohl diese Straßen als auch deren Anwohner überlasten?
Antwort zu 2:
In Berlin sind nicht nur Bundesstraßen leistungsfähig. Die „normalen“ Stadtstraßen des
übergeordneten Straßennetzes von Berlin sind zur Nutzung für den Quell- und Zielverkehr
des Wirtschaftsverkehrs geeignet und vorgesehen.
Einen nennenswerten zielgerichteten Ausweichverkehr erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nicht. Zum 01.07.2018 wird die Mautpflicht
für Lkw ab 7,5 Tonnen auf sämtliche Bundesstraßen ausgedehnt. Bisher galt sie nur auf
Bundesautobahnen. SenUVK wird die Entwicklung hinsichtlich möglicher Verlagerungen
nach dem 01.07.2018 beobachten.
Frage 3:
Warum sind Fahrzeuge der BSR, die immerhin eine Aufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge übernehmen,
der Mautpflicht unterworfen?
Antwort zu 3:
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BFStrMG ist keine Maut bei Verwendung von Fahrzeugen,
die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, zu entrichten. Fahrzeuge der BSR
werden nicht ausschließlich im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes genutzt und sind
daher der Mautpflicht unterworfen.
Frage 4:
Mit welchen Mehrkosten für die BSR rechnet der Senat nach der Ausweitung der LKW-Maut auf
innerstädtischen Bundesstraßen?
Antwort zu 4:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Betroffen sind überwiegend die Fahrzeuge der Müllabfuhr. Diese fahren nicht
liniengebunden, sondern mit der Maßgabe, möglichst umweltfreundlich – also kurze Wege
und Kraftstoff sparend – zu fahren. Nach sechs Monaten Praxis lässt sich diese Frage
genauer beantworten. Im Jahr 2017 hat die BSR für die bereits bestehende Mautpflicht auf
der Stadtautobahn rund 170.000 Euro gezahlt.“
Frage 5:
In welchem Umfang werden diese Mehrkosten über die Müllgebühren auf die Berliner umgelegt werden?
3
Antwort zu 5:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Die BSR ist gehalten, die entstehenden Kosten für die Abfallentsorgung über die Tarife
der Abfallleistungen zu refinanzieren (Kostendeckungsprinzip). Maßgebliche
Auswirkungen auf die zu refinanzierenden Kosten haben u.a. Personalkosten (> 50 % der
Gesamtkosten) und die Entsorgungskosten. Eventuelle Anstiege in diesen Bereichen, wie
in anderen Bereichen – z.B. Fuhrparkkosten – haben höhere Gesamtkosten zur Folge, die
über die Tarife refinanziert werden müssen.“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz