Straßenverkehr: Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Kreuzberg, aus Senat

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Frage 1:

 

Welche Schwerpunkte werden bei der #Weiterentwicklung der #Verkehrsinfrastruktur in #Kreuzberg gesetzt?

  1. welchen Grundlagen beruht die Schwerpunkt- bzw. Prioritätensetzung?
  2.  

 

Antwort zu 1:

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhielt im April 2016 aufgrund des Einflusses neuer Rahmenbedingungen, wie das schnellere Bevölkerungswachstum, die Dynamik der Stadt-, Wirtschafts- sowie Tourismusentwicklung, neue prioritäre Themen wie Wohnungsbau und  Flächenentwicklung, neue  Schwerpunkte der Netzentwicklung, technische Innovationen und neue Zielvorgaben im Umweltbereich und deren Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung den Auftrag, den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr fortzuschreiben.

 

Strategisch und gesamtstädtisch wurden im Rahmen des „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“ alle Verkehrsträger betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt. Hierbei wurden auch die Anforderungen des neuen Mobilitätsgesetzes Berlin umgesetzt.

 

Mittlerweile liegt ein formulierter Entwurf einschließlich des Leitbildes und des Zielekatalogs für die Gesamtstadt Berlin vor. Eine Senatsbefassung wird für 2018 angestrebt.

 

Hierauf      aufbauend      sind     durch      die     Bezirke       entsprechende       bezirksbezogene Konkretisierungen zu erarbeiten.

 

 

Frage 2:

 

Wie wird die #Radverkehrsinfrastruktur in Kreuzberg weiterentwickelt bzw. ausgebaut? Bitte führen Sie alle Maßnahmen tabellarisch mit dem entsprechenden Zeitplan auf.

  1. werden Bürgerinnen und Bürger an den Planungen beteiligt?
  2. gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk und Land?

 

Antwort zu 2:

 

Für die Radverkehrsinfrastrukturplanung sind die Bezirksämter zuständig. Die Anlagen in Kreuzberg werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Verkehrslenkung Berlin laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Dazu finden mehrmals im Jahr gemeinsame Abstimmungsgespräche zu den zahlreichen in Planung oder im Bau befindlichen Maßnahmen und zu vielen anderen Radverkehrsinfrastrukturthemen statt. Insofern gibt es eine enge Zusammenarbeit, die derzeit allerdings durch den noch immer erheblichen Personalmangel und die durch die Vielzahl der Anfragen und Projekte bedingte Überlastung aller Beteiligten erschwert wird.

 

Eine     tabelleraische       Aufstellung      über    die     derzeit      in     Bearbeitung      befindlichen radverkehrsrelevanten Projekte liegt dem Bezirksamt aus diesen Gründen nicht vor.

 

Über Art und Umfang der Bürgerbeteiligung entscheidet im Einzelfall das Bezirksamt, ebenso über den zeitlichen Ablauf der einzelnen Maßnahmen, der naturgemäß von vielen Begleitumständen abhängt und nur schwer prognostizierbar ist.

 

 

Frage 3:

 

Welche Standorte für Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen wurden von Seiten des Bezirkes an den Senat gemeldet?

  1. und wie wird über neue Fahrradabstellanlagen entschieden?
  2. Fahrradabstellanlagen auf, die in diesem Jahr errichtet wurden.
  3. Welche für von vorgeschlagen und wie wurden diese in die Planungen integriert?
  4. viele Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzberg haben mögliche Standorte gemeldet?

 

Antwort zu 3:

 

Auf den Aufruf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) im Januar 2018, geeignete Standorte für Fahrradabstellanlagen per E-Mail vozuschlagen, reichten die Initiative Volksentscheid Fahrrad und ca. 70 Bürgerinnen und Bürger ca. 240 Standortvorschläge für Fahrradabstellanlagen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein.

Inwiefern es sich um Bürgerinnnen und Bürger aus Kreuzberg handelt, die die Standortvorschläge einreichten, ist nicht bekannt.

 

Die Standortvorschläge gingen in sehr unterschiedlicher Form bei der SenUVK ein und werden derzeit im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch ausgewertet und abgearbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger favorisieren Standorte für Fahrradabstellanlagen an Haltestellen von S- und U-Bahn, Regionalbahn, Bus, Tram, an Einzelhandelseinrichtungen, Schulen, Kitas,- Jugend- und Freizeiteinrichtungen sowie an ihren Wohnorten.

Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird geprüft, ob und wenn ja wie sich die vorgeschlagenen Standorte unter anderem in Planungen zu Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen integrieren lassen. Schwerpunkt des Bezirksamtes bei der Verbesserung des Fahrradparkens im Jahr 2018 lag auf Stellflächen an Kita- und Schulstandorten bzw. in deren unmittelbaren Zugangsbereichen.

 

 

Frage 4:

 

Wie bewertet und fördert der Senat die Entwicklung eines Verkehrskonzepts des Bezirkes für die „Südliche Luisenstadt“ und wie werden das Bürgerbeteiligungsverfahren und die Umsetzungsmaßnahmen vom Senat gefördert?

 

Antwort zu 4:

 

Der  Senat  unterstützt die  Entwicklung  eines  Verkehrskonzeptes des  Bezirkes  für die

„Südliche Luisenstadt“. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren zur Umsetzung von Maßnahmen wird seitens des Senats begrüßt. Die Förderung von Umsetzungsmaßnahmen z.B. hinsichtlich der Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs seitens des Senats ist durchaus möglich und muss geprüft werden.

 

 

Frage 5:

 

Welche Maßnahmen und Prioritäten sieht das Verkehrskonzept „Südliche Luisenstadt“ für die Oranienstraße

vor? Frage 6:

 

Welche Pläne gibt es für den Radweg an der Oranienstraße neu zu gestalten, da der Bedarf wächst bzw. der aktuelle Fahrradweg in einem sehr schlechten Zustand ist? Welche Maßnahmen und Prioritäten sieht das Verkehrskonzept „Südliche Luisenstadt“ für den Bereich rund um die Markthalle IX vor?

 

Antwort zu 5 und zu 6:

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit:

 

„Für den Bereich Oranienstraße zwischen Moritzplatz und Görlitzer Bahnhof ist im Verkehrskonzept derzeit ein Einbau eines Multifunktionsstreifens im derzeitigen Seitenstreifen vorgesehen. Dieser soll für Liefervorgänge, Querungshilfen und Aufenthaltsmöglichkeiten genutzt werden. Auf der Fahrbahn wird ein nicht angeordneter grüner Belag als Streifen zur Achtsamkeit für den Radverkehr vorgeschlagen. Bei Bedarf können Schemaskizzen zugeschickt werden.

 

Im Bereich rund um die Markthalle IX sind keine wesentlichen Änderungen im Verkehrskonzept Luisenstadt vorgesehen, weil der Bereich hoch komplex ist und jeder Eingriff wieder Probleme nach sich ziehen würde. Wir haben uns dazu verständigt, zunächst die derzeitige uneinheitliche Beschilderung der Ladezonen als Vorschlag zu vereinheitlichen.  Des  Weiteren  sollen  zusätzliche  Fahrradabstellanlagen  geschaffen

 

werden. Zur Milderung der Probleme wird ferner auf die zukünftige Parkraumbewirtschaftung gesetzt.“

 

Die Sanierung und Neugestaltung des Radwegs in der Oranienstraße zwischen Lindenstraße und Moritzplatz wird sich wegen des großen Umfangs über mehrere Jahre hinziehen. Den Anfang soll der Abschnitt auf der Nordseite zwischen Axel-Springer-Straße und Alter Jakobstraße machen, für dessen Erneuerung, Verlegung und Verbreiterung die Mittel dem Bezirksamt bereits bewilligt sind und der bis 2019 fertiggestellt werden soll.

 

 

Frage 7:

 

Welche Unfallschwerpunkte gibt es in Kreuzberg und welche Planungen gibt es, um diese Schwerpunkte zu entschärfen?

 

Antwort zu 7:

 

Die häufigsten Unfallschwerpunkte im Ortsteil Kreuzberg, die sich aus der Definition der Unfallkommission ergeben, sind der beiliegenden Excel-Tabelle zu entnehmen. Eine Gesamtübersicht der Unfallhäufigkeiten kann bei der Verkehrslenkung Berlin erfragt werden. Die ergriffenen und geplanten Maßnahmen lassen sich in dem kurzfristigen Zeitrahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht umfänglich darstellen.

 

Mögliche Maßnahmen der Unfallkommission sind:

Umbau- und Neubau von Lichtsignalanlagen (z. B. Blücherstraße / Brachvogelstraße – Mittenwalder Straße, Yorckstraße / Karzbachstraße), Änderungen von Radfahrerführungen (z. b. Moritzplatz, Blücherstraße vor Zossener Straße), Bau von Gehwegvorstreckungen, um Sichtbehinderungen zu verbessern. Auch außerhalb der beschlossenen Maßnahmen werden Verbesserungen an Unfallhäufungsstellen vorgenommen, z. B. die Markierung von Radfahrstreifen auf der Gitschiner Straße und die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf größten Teilen der Oranienstraße.

Berlin, den 11.09.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

MORITZPLATZ gesamt

 

 

140

 

 

59

 

 

3

 

 

2

 

 

34

 

 

2.959.610

 

 

2

 

 

67

 

 

1

 

 

33

 

 

5

 

6

 

 

KB

 

 

GITSCHINER STR. / PRINZENSTR.

 

 

263

 

 

58

 

 

4

 

 

2

 

 

110

 

 

3.849.980

 

 

12

 

 

19

 

 

4

 

 

82

 

 

17

 

7

 

 

KB

MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER

/HALLESCHES UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)

 

 

325

 

 

53

 

 

7

 

 

6

 

 

166

 

 

3.977.350

 

 

5

 

 

34

 

 

0

 

 

84

 

 

31

 

11

 

 

KB

 

 

KATZBACHSTR. / YORCKSTR.

 

 

184

 

 

51

 

 

5

 

 

2

 

 

131

 

 

3.034.840

 

 

3

 

 

8

 

 

2

 

 

51

 

 

19

 

12

 

 

KB

ADMIRALSTR. / KOTTBUSSER STR. / REICHENBERGER STR. / SKALITZER STR. / ADALBERTST

 

 

394

 

 

42

 

 

1

 

 

6

 

 

228

 

 

4.016.860

 

 

18

 

 

39

 

 

6

 

 

110

 

 

19

 

22

 

 

KB

 

MANTEUFFELSTR. / ORANIENSTR. / SKALITZER STR. / WIENER STR.

 

 

150

 

 

40

 

 

7

 

 

6

 

 

72

 

 

2.398.050

 

 

9

 

 

27

 

 

0

 

 

46

 

 

8

 

24

 

 

KB

 

GNEISENAUSTR. / MEHRINGDAMM / YORCKSTR.

 

 

303

 

 

36

 

 

4

 

 

6

 

 

164

 

 

3.196.350

 

 

7

 

 

18

 

 

2

 

 

80

 

 

32

 

38

 

 

KB

BEVERNSTR. / OBERBAUMSTR. / OPPELNER STR. / SCHLESISCHE STR. / SKALITZER STR.

/

 

 

1033

 

 

35

 

 

4

 

 

2

 

 

519

 

 

7.776.250

 

 

5

 

 

27

 

 

0

 

 

122

 

 

80

 

42

 

 

KB

 

 

BLÜCHERSTR. / ZOSSENER STR.

 

 

200

 

 

34

 

 

3

 

 

2

 

 

97

 

 

2.476.040

 

 

3

 

 

29

 

 

0

 

 

52

 

 

18

 

47

 

 

KB

 

BLÜCHERSTR. / BRACHVOGELSTR. / MITTENWALDER STR.

 

 

90

 

 

29

 

 

4

 

 

3

 

 

39

 

 

1.597.200

 

 

3

 

 

18

 

 

0

 

 

22

 

 

13

 

72

 

 

KB

 

BLÜCHERSTR. / MEHRINGDAMM / OBENTRAUTSTR.

 

 

273

 

 

26

 

 

3

 

 

6

 

 

138

 

 

2.655.150

 

 

4

 

 

24

 

 

0

 

 

55

 

 

25

 

86

 

 

KB

 

LAUSITZER STR. / SKALITZER STR. / LAUSITZER PLATZ

 

 

80

 

 

21

 

 

1

 

 

2

 

 

32

 

 

1.252.580

 

 

2

 

 

18

 

 

1

 

 

22

 

 

6

 

143

 

 

KB

 

BERGMANNSTR. / KREUZBERGSTR. / MEHRINGDAMM

 

 

182

 

 

20

 

 

2

 

 

6

 

 

126

 

 

1.861.010

 

 

2

 

 

14

 

 

1

 

 

38

 

 

22

 

150

 

 

KB

DUDENSTR. / MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER DAMM / PLATZ DER LUFTBRÜCKE

 

 

128

 

 

19

 

 

1

 

 

6

 

 

65

 

 

1.493.870

 

 

1

 

 

11

 

 

2

 

 

33

 

 

9

 

172

 

 

KB

 

BOELCKESTR. / DUDENSTR. / KATZBACHSTR.

 

 

76

 

 

18

 

 

4

 

 

6

 

 

46

 

 

1.112.980

 

 

1

 

 

14

 

 

1

 

 

20

 

 

14

 

178

 

 

KB

GITSCHINER STR. / WATERLOO-UFER / ZOSSENER STR. / LINDENSTR./ ZOSSENER BRÜCKE

 

 

202

 

 

18

 

 

1

 

 

6

 

 

122

 

 

2.286.310

 

 

1

 

 

12

 

 

0

 

 

47

 

 

14

 

189

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

HASENHEIDE / LILIENTHALSTR. / SÜDSTERN

 

 

62

 

 

17

 

 

4

 

 

6

 

 

36

 

 

989.450

 

 

2

 

 

13

 

 

0

 

 

14

 

 

3

 

198

 

 

KB

 

 

MÖCKERNSTR. / YORCKSTR.

 

 

86

 

 

17

 

 

2

 

 

6

 

 

44

 

 

1.140.890

 

 

2

 

 

10

 

 

0

 

 

20

 

 

7

 

207

 

 

KB

FRAENKELUFER / KOHLFURTER STR. / KOTTBUSSER STR. / MARIANNENSTR. / PAUL-LINCKE-U

 

 

68

 

 

17

 

 

1

 

 

6

 

 

30

 

 

1.027.310

 

 

3

 

 

20

 

 

0

 

 

21

 

 

1

 

215

 

 

KB

 

FICHTESTR. / GRIMMSTR. / KÖRTESTR. / URBANSTR. / GRIMMPARK

 

 

72

 

 

16

 

 

2

 

 

6

 

 

26

 

 

1.052.520

 

 

0

 

 

15

 

 

1

 

 

17

 

 

6

 

239

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / ADALBERTSTR.

 

 

60

 

 

16

 

 

0

 

 

6

 

 

26

 

 

950.430

 

 

6

 

 

19

 

 

2

 

 

22

 

 

0

 

255

 

 

KB

 

GNEISENAUSTR. / ZOSSENER STR. / U-BHF. GNEISENAUSTR.

 

 

69

 

 

15

 

 

2

 

 

6

 

 

30

 

 

972.030

 

 

3

 

 

6

 

 

1

 

 

17

 

 

5

 

276

 

 

KB

 

BRANDESSTR. / ALTE JAKOBSTR. / LINDENSTR.

 

 

47

 

 

15

 

 

2

 

 

3

 

 

17

 

 

824.420

 

 

3

 

 

7

 

 

0

 

 

11

 

 

7

 

280

 

 

KB

 

 

LAUSITZER STR. / WIENER STR.

 

 

72

 

 

14

 

 

3

 

 

3

 

 

47

 

 

982.140

 

 

1

 

 

8

 

 

0

 

 

13

 

 

5

 

299

 

 

KB

 

 

GITSCHINER STR. / ALEXANDRINENSTR.

 

 

101

 

 

14

 

 

1

 

 

6

 

 

71

 

 

1.147.550

 

 

1

 

 

7

 

 

0

 

 

25

 

 

7

 

318

 

 

KB

 

 

RUDI-DUTSCHKE-STR. / MARKGRAFENSTR.

 

 

38

 

 

14

 

 

0

 

 

3

 

 

15

 

 

758.810

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

10

 

 

2

 

336

 

 

KB

 

 

PRINZENSTR. / WASSERTORSTR.

 

 

38

 

 

13

 

 

2

 

 

3

 

 

20

 

 

697.250

 

 

4

 

 

7

 

 

1

 

 

13

 

 

2

 

364

 

 

KB

 

BAERWALDSTR. / URBANSTR. / BAERWALDPARK

 

 

51

 

 

13

 

 

1

 

 

6

 

 

20

 

 

779.280

 

 

0

 

 

12

 

 

0

 

 

13

 

 

4

 

373

 

 

KB

 

LÜBBENER STR. / SKALITZER STR. / WRANGELSTR.

 

 

50

 

 

13

 

 

1

 

 

6

 

 

22

 

 

772.970

 

 

3

 

 

13

 

 

0

 

 

11

 

 

3

 

374

 

 

KB

 

 

KOTTBUSSER DAMM / LACHMANNSTR.

 

 

38

 

 

13

 

 

1

 

 

6

 

 

10

 

 

697.250

 

 

4

 

 

11

 

 

2

 

 

9

 

 

5

 

377

 

 

KB

 

ORANIENSTR. / AXEL-SPRINGER-STR. / RUDI- DUTSCHKE-STR. / LINDENSTR.

 

 

96

 

 

13

 

 

0

 

 

6

 

 

48

 

 

1.072.020

 

 

5

 

 

7

 

 

1

 

 

15

 

 

5

 

383

 

 

KB

 

GÖRLITZER STR. / SKALITZER STR. / LAUSITZER PLATZ / GÖRLITZER-PARK

 

 

52

 

 

13

 

 

0

 

 

2

 

 

24

 

 

794.380

 

 

0

 

 

14

 

 

0

 

 

16

 

 

3

 

387

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

BÖCKHSTR. / BÜRKNERSTR. / KOTTBUSSER DAMM / SCHÖNLEINSTR.

 

 

48

 

 

13

 

 

0

 

 

6

 

 

27

 

 

760.350

 

 

1

 

 

16

 

 

0

 

 

15

 

 

8

 

390

 

 

KB

 

 

GNEISENAUSTR. / MITTENWALDER STR.

 

 

64

 

 

12

 

 

2

 

 

6

 

 

23

 

 

861.280

 

 

4

 

 

9

 

 

0

 

 

23

 

 

9

 

408

 

 

KB

 

GROßBEERENSTR. / HORNSTR. / YORCKSTR.

 

 

70

 

 

12

 

 

1

 

 

6

 

 

36

 

 

872.770

 

 

3

 

 

4

 

 

1

 

 

11

 

 

4

 

424

 

 

KB

 

 

GROßBEERENSTR. / OBENTRAUTSTR.

 

 

20

 

 

12

 

 

1

 

 

2

 

 

8

 

 

548.480

 

 

4

 

 

3

 

 

1

 

 

4

 

 

3

 

436

 

 

KB

 

KOTTBUSSER DAMM / MAYBACHUFER / PLANUFER / KOTTBUSSER BRÜCKE

 

 

75

 

 

11

 

 

2

 

 

6

 

 

52

 

 

860.340

 

 

3

 

 

8

 

 

0

 

 

27

 

 

2

 

467

 

 

KB

 

MÖCKERNSTR. / ASKANISCHER PLATZ / STRESEMANNSTR.

 

 

43

 

 

11

 

 

2

 

 

2

 

 

17

 

 

658.420

 

 

2

 

 

4

 

 

0

 

 

8

 

 

5

 

480

 

 

KB

 

 

ERKELENZDAMM / REICHENBERGER STR.

 

 

26

 

 

11

 

 

0

 

 

3

 

 

17

 

 

551.150

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

6

 

 

2

 

512

 

 

KB

 

 

MARIANNENSTR. / SKALITZER STR.

 

 

63

 

 

10

 

 

2

 

 

6

 

 

27

 

 

767.010

 

 

3

 

 

10

 

 

0

 

 

14

 

 

7

 

534

 

 

KB

 

MÖCKERNSTR. / TEMPELHOFER UFER / MÖCKERNBRÜCKE

 

 

71

 

 

10

 

 

1

 

 

6

 

 

37

 

 

817.490

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

17

 

 

4

 

553

 

 

KB

 

FRIEDRICH-STAMPFER-STR. / STRESEMANNSTR. / WILHELMSTR.

 

 

41

 

 

10

 

 

0

 

 

6

 

 

17

 

 

610.610

 

 

3

 

 

9

 

 

0

 

 

7

 

 

3

 

598

 

 

KB

 

 

PRINZENSTR. / RITTERSTR.

 

 

34

 

 

10

 

 

0

 

 

6

 

 

15

 

 

566.440

 

 

5

 

 

3

 

 

0

 

 

13

 

 

3

 

607

 

 

KB

 

 

FALCKENSTEINSTR. / SCHLESISCHE STR.

 

 

25

 

 

10

 

 

0

 

 

6

 

 

9

 

 

509.650

 

 

5

 

 

10

 

 

0

 

 

1

 

 

2

 

610

 

 

KB

 

HALLESCHES UFER / MÖCKERNSTR. / MÖCKERNBRÜCKE

 

 

38

 

 

9

 

 

2

 

 

6

 

 

19

 

 

565.280

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

8

 

 

4

 

638

 

 

KB

 

KOCHSTR. / RUDI-DUTSCHKE-STR. / FRIEDRICHSTR.

 

 

40

 

 

9

 

 

1

 

 

2

 

 

16

 

 

569.110

 

 

5

 

 

9

 

 

1

 

 

8

 

 

3

 

672

 

 

KB

 

ANHALTER STR. / ASKANISCHER PLATZ / STRESEMANNSTR.

 

 

30

 

 

9

 

 

1

 

 

2

 

 

17

 

 

506.010

 

 

3

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

4

 

681

 

 

KB

 

 

MANTEUFFELSTR. / WRANGELSTR.

 

 

42

 

 

9

 

 

0

 

 

3

 

 

38

 

 

625.680

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

 

8

 

 

1

 

701

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

BOPPSTR. / KOTTBUSSER DAMM

 

 

38

 

 

9

 

 

0

 

 

6

 

 

18

 

 

556.490

 

 

3

 

 

11

 

 

0

 

 

11

 

 

2

 

715

 

 

KB

 

HALLESCHES UFER / KÖTHENER STR. / REICHPIETSCHUFER / KÖTHENER BRÜCKE

 

 

36

 

 

9

 

 

0

 

 

6

 

 

23

 

 

552.660

 

 

0

 

 

3

 

 

0

 

 

6

 

 

8

 

717

 

 

KB

 

REICHENBERGER STR. / RITTERSTR. / SEGITZDAMM

 

 

33

 

 

9

 

 

0

 

 

3

 

 

19

 

 

542.520

 

 

1

 

 

2

 

 

0

 

 

11

 

 

4

 

718

 

 

KB

 

 

JOHANNITERSTR. / ZOSSENER STR.

 

 

27

 

 

9

 

 

0

 

 

2

 

 

9

 

 

487.080

 

 

0

 

 

9

 

 

0

 

 

3

 

 

3

 

728

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / STALLSCHREIBERSTR.

 

 

23

 

 

9

 

 

0

 

 

6

 

 

11

 

 

470.630

 

 

4

 

 

6

 

 

2

 

 

9

 

 

2

 

730

 

 

KB

 

 

KOTTBUSSER DAMM / WESERSTR.

 

 

22

 

 

8

 

 

2

 

 

6

 

 

11

 

 

420.340

 

 

0

 

 

8

 

 

1

 

 

2

 

 

2

 

774

 

 

KB

 

 

FALCKENSTEINSTR. / OBERBAUMSTR.

 

 

34

 

 

8

 

 

1

 

 

6

 

 

14

 

 

540.010

 

 

1

 

 

7

 

 

0

 

 

8

 

 

2

 

806

 

 

KB

 

 

FIDICINSTR. / MEHRINGDAMM

 

 

33

 

 

8

 

 

1

 

 

6

 

 

12

 

 

489.750

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

9

 

 

1

 

815

 

 

KB

 

MARIANNENSTR. / ORANIENSTR. / HEINRICHPLATZ

 

 

31

 

 

8

 

 

1

 

 

3

 

 

13

 

 

477.130

 

 

0

 

 

9

 

 

0

 

 

7

 

 

1

 

818

 

 

KB

 

 

GNEISENAUSTR. / SCHLEIERMACHERSTR.

 

 

29

 

 

8

 

 

1

 

 

6

 

 

8

 

 

473.300

 

 

3

 

 

5

 

 

0

 

 

7

 

 

3

 

819

 

 

KB

 

 

FRANZ-KLÜHS-STR. / LINDENSTR.

 

 

35

 

 

8

 

 

0

 

 

6

 

 

16

 

 

502.370

 

 

2

 

 

8

 

 

1

 

 

6

 

 

4

 

871

 

 

KB

 

 

HEDEMANNSTR. / WILHELMSTR.

 

 

20

 

 

8

 

 

0

 

 

2

 

 

6

 

 

416.510

 

 

2

 

 

1

 

 

0

 

 

7

 

 

4

 

884

 

 

KB

 

BAERWALDSTR. / WILMSSTR. / BAERWALDPARK

 

 

18

 

 

8

 

 

0

 

 

3

 

 

15

 

 

395.100

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

 

3

 

 

0

 

888

 

 

KB

 

 

MANTEUFFELSTR. / KÖPENICKER STR.

 

 

24

 

 

7

 

 

2

 

 

3

 

 

11

 

 

397.770

 

 

0

 

 

3

 

 

0

 

 

4

 

 

3

 

931

 

 

KB

 

 

HEDEMANNSTR. / STRESEMANNSTR.

 

 

23

 

 

7

 

 

1

 

 

3

 

 

9

 

 

400.250

 

 

1

 

 

4

 

 

1

 

 

7

 

 

2

 

980

 

 

KB

 

 

CUVRYSTR. / SCHLESISCHE STR.

 

 

21

 

 

7

 

 

1

 

 

5

 

 

6

 

 

387.630

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

4

 

 

2

 

985

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / ALEXANDRINENSTR.

 

 

20

 

 

7

 

 

1

 

 

2

 

 

10

 

 

372.530

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

5

 

 

2

 

988

 

 

KB

 

 

GITSCHINER STR. / LOBECKSTR.

 

 

68

 

 

7

 

 

0

 

 

2

 

 

30

 

 

692.990

 

 

0

 

 

3

 

 

0

 

 

16

 

 

4

 

997

 

 

KB

 

BERGMANNSTR. / GNEISENAUSTR. / SÜDSTERN

 

 

37

 

 

7

 

 

0

 

 

2

 

 

19

 

 

479.800

 

 

0

 

 

5

 

 

0

 

 

5

 

 

4

 

1.023

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / PRINZESSINNENSTR.

 

 

29

 

 

7

 

 

0

 

 

5

 

 

8

 

 

429.320

 

 

1

 

 

10

 

 

0

 

 

12

 

 

1

 

1.037

 

 

KB

BAERWALDSTR. / CARL-HERZ-UFER / BAERWALDBRÜCKE / BAERWALDPARK / CARL-HERZ-PARK /

 

 

16

 

 

7

 

 

0

 

 

3

 

 

6

 

 

347.290

 

 

4

 

 

5

 

 

1

 

 

2

 

 

2

 

1.061

 

 

KB

 

 

BAERWALDSTR. / GNEISENAUSTR.

 

 

31

 

 

6

 

 

2

 

 

6

 

 

17

 

 

406.750

 

 

1

 

 

6

 

 

0

 

 

13

 

 

2

 

1.088

 

 

KB

HALLESCHES UFER / SCHÖNEBERGER STR.

/ SCHÖNEBERGER BRÜCKE / MENDELSSOHN-BARTHOLD

 

 

87

 

 

6

 

 

1

 

 

6

 

 

64

 

 

768.900

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

 

22

 

 

6

 

1.109

 

 

KB

 

GITSCHINER STR. / SEGITZDAMM / WASSERTORSTR. / WASSERTORPLATZ

 

 

37

 

 

6

 

 

1

 

 

2

 

 

12

 

 

462.190

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

9

 

 

0

 

1.125

 

 

KB

 

 

GNEISENAUSTR. / SOLMSSTR.

 

 

33

 

 

6

 

 

1

 

 

3

 

 

13

 

 

428.160

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

 

5

 

 

4

 

1.137

 

 

KB

 

 

RITTERSTR. / LINDENSTR.

 

 

33

 

 

6

 

 

1

 

 

3

 

 

10

 

 

419.370

 

 

3

 

 

5

 

 

0

 

 

4

 

 

5

 

1.141

 

 

KB

 

 

GNEISENAUSTR. / NOSTITZSTR.

 

 

26

 

 

6

 

 

1

 

 

2

 

 

7

 

 

375.200

 

 

1

 

 

6

 

 

0

 

 

7

 

 

2

 

1.155

 

 

KB

 

 

LOBECKSTR. / ORANIENSTR.

 

 

23

 

 

6

 

 

1

 

 

2

 

 

7

 

 

356.270

 

 

0

 

 

8

 

 

0

 

 

2

 

 

4

 

1.162

 

 

KB

 

 

RITTERSTR. / ALTE JAKOBSTR.

 

 

20

 

 

6

 

 

1

 

 

3

 

 

15

 

 

346.130

 

 

0

 

 

7

 

 

0

 

 

5

 

 

3

 

1.167

 

 

KB

 

 

DESSAUER STR. / STRESEMANNSTR.

 

 

9

 

 

6

 

 

1

 

 

3

 

 

4

 

 

267.930

 

 

0

 

 

5

 

 

0

 

 

2

 

 

1

 

1.208

 

 

KB

 

 

HASENHEIDE / WISSMANNSTR.

 

 

52

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

19

 

 

548.050

 

 

3

 

 

3

 

 

0

 

 

15

 

 

3

 

1.219

 

 

KB

 

GRAEFESTR. / HASENHEIDE / VOLKSPARK HASENHEIDE

 

 

36

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

21

 

 

438.300

 

 

0

 

 

8

 

 

0

 

 

12

 

 

1

 

1.234

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

CHARLOTTENSTR. / RUDI-DUTSCHKE-STR.

 

 

29

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

19

 

 

394.130

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

10

 

 

5

 

1.248

 

 

KB

 

AM BERLIN MUSEUM / LINDENSTR. / MARKGRAFENSTR.

 

 

27

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

13

 

 

381.510

 

 

0

 

 

7

 

 

0

 

 

5

 

 

0

 

1.258

 

 

KB

 

GROßBEERENSTR. / TEMPELHOFER UFER / GROßBEERENBRÜCKE

 

 

22

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

8

 

 

349.960

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

2

 

 

2

 

1.269

 

 

KB

 

GROßBEERENSTR. / HALLESCHES UFER / GROßBEERENBRÜCKE

 

 

18

 

 

6

 

 

0

 

 

2

 

 

10

 

 

333.510

 

 

1

 

 

3

 

 

0

 

 

4

 

 

4

 

1.278

 

 

KB

 

ERKELENZDAMM / SKALITZER STR. / WASSERTORPLATZ

 

 

51

 

 

5

 

 

3

 

 

6

 

 

22

 

 

515.340

 

 

1

 

 

6

 

 

0

 

 

22

 

 

6

 

1.305

 

 

KB

 

KOTTBUSSER DAMM / PFLÜGERSTR. / HOHENSTAUFENPLATZ

 

 

22

 

 

5

 

 

2

 

 

6

 

 

7

 

 

314.770

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

6

 

 

2

 

1.330

 

 

KB

 

 

GRAEFESTR. / URBANSTR.

 

 

43

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

26

 

 

447.280

 

 

2

 

 

5

 

 

2

 

 

11

 

 

6

 

1.367

 

 

KB

 

GITSCHINER STR. / HALLESCHES UFER / MEHRINGPLATZ / HALLESCHE-TOR-BRÜCKE

 

 

41

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

33

 

 

443.450

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

14

 

 

1

 

1.368

 

 

KB

 

 

KATZBACHSTR. / KREUZBERGSTR.

 

 

35

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

23

 

 

396.800

 

 

1

 

 

3

 

 

0

 

 

5

 

 

5

 

1.380

 

 

KB

 

 

BESSELSTR. / FRIEDRICHSTR.

 

 

24

 

 

5

 

 

1

 

 

3

 

 

8

 

 

327.390

 

 

0

 

 

7

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

1.404

 

 

KB

 

 

KOTTBUSSER DAMM / SANDERSTR.

 

 

21

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

12

 

 

317.250

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

7

 

 

2

 

1.409

 

 

KB

 

 

BERGMANNSTR. / ZOSSENER STR.

 

 

18

 

 

5

 

 

1

 

 

2

 

 

8

 

 

298.320

 

 

6

 

 

6

 

 

0

 

 

4

 

 

1

 

1.419

 

 

KB

 

TEMPELHOFER UFER / WATERLOO-UFER / HALLESCHE-TOR-BRÜCKE

 

 

15

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

9

 

 

270.600

 

 

5

 

 

2

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

1.441

 

 

KB

 

DIEFFENBACHSTR. / GRIMMSTR. / GRIMMPARK

 

 

12

 

 

5

 

 

1

 

 

5

 

 

4

 

 

251.670

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

 

1

 

 

3

 

1.460

 

 

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KOCHSTR. / WILHELMSTR.

 

 

34

 

 

5

 

 

0

 

 

2

 

 

15

 

 

390.490

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

 

10

 

 

2

 

1.496

 

 

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WALDEMARSTR. / LEGIENDAMM / WALDEMARBRÜCKE

 

 

25

 

 

5

 

 

0

 

 

3

 

 

20

 

 

342.490

 

 

1

 

 

3

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

1.524

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

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KOTTBUSSER DAMM / LENAUSTR.

 

 

20

 

 

5

 

 

0

 

 

6

 

 

9

 

 

302.150

 

 

2

 

 

5

 

 

1

 

 

3

 

 

0

 

1.558

 

 

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FALCKENSTEINSTR. / WRANGELSTR.

 

 

13

 

 

5

 

 

0

 

 

3

 

 

5

 

 

257.980

 

 

1

 

 

7

 

 

1

 

 

2

 

 

1

 

1.600

 

 

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SKALITZER STR. / SPREEWALDPLATZ

 

 

11

 

 

5

 

 

0

 

 

3

 

 

3

 

 

245.360

 

 

1

 

 

6

 

 

1

 

 

4

 

 

1

 

1.609

 

 

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SCHÖNEBERGER STR. / SCHÖNEBERGER UFER / TEMPELHOFER UFER / SCHÖNEBERGER BRÜCKE

 

 

32

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

20

 

 

342.680

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

8

 

 

3

 

1.697

 

 

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DUDENSTR. / METHFESSELSTR. / MUSSEHLSTR.

 

 

28

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

16

 

 

317.440

 

 

2

 

 

2

 

 

0

 

 

9

 

 

3

 

1.702

 

 

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BRACHVOGELSTR. / JOHANNITERSTR. / CARL-HERZ-PARK

 

 

19

 

 

4

 

 

1

 

 

3

 

 

17

 

 

269.440

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

1.715

 

 

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ORANIENSTR. / ALTE JAKOBSTR.

 

 

19

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

11

 

 

260.650

 

 

1

 

 

3

 

 

1

 

 

4

 

 

1

 

1.722

 

 

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SCHÖNEBERGER UFER / KÖTHENER BRÜCKE

 

 

16

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

11

 

 

241.720

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

 

3

 

 

2

 

1.743

 

 

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BESSELSTR. / MARKGRAFENSTR.

 

 

15

 

 

4

 

 

1

 

 

3

 

 

8

 

 

235.410

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

7

 

 

2

 

1.753

 

 

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ORANIENSTR. / ORANIENPLATZ

 

 

23

 

 

3

 

 

2

 

 

6

 

 

10

 

 

259.490

 

 

1

 

 

6

 

 

1

 

 

10

 

 

2

 

1.839

 

Örtlichkeit

Fähren: Senat prüft neue Fährverbindung im Südosten Verkehrssenatorin Regine Günther lässt die Machbarkeit einer Fähre am Spreetunnel prüfen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-verkehrswende-senat-prueft-neue-faehrverbindung-im-suedosten/23054952.html

Eine #Überfahrt mit dem Auto kostet 1,40 Euro (Zehnerkarte), Radfahrer zahlen einen Euro, Fußgänger 60 Cent. Die Tarife der privaten #Havel-Fähre zwischen #Tegelort und #Hakenfelde im Nordwesten der Stadt sind erschwinglich, sogar deutlich günstiger als BVG-Einzeltickets für die Fähren auf Spree und Wannsee. Wobei man mit den Fahrscheinen für die Fähren der Familie #Burchardi natürlich nicht in Bussen und Bahnen der BVG weiterfahren kann.
Dennoch, das Beispiel Burchardi zeigt: Autofähren lassen sich in Berlin wirtschaftlich betreiben. „Wir leben vom Berufsverkehr“, sagt Juniorchef Andreas Burchardi. Viele Pendler seien Stammkunden, sie sparten sich gerne den Umweg über die zugestauten Brücken weiter südlich. Und eine solche #Autofähre wünschen sich jetzt auch die Grünen im Südosten der Stadt, auf der Dahme zwischen Grünau und #Wendenschloß in Treptow-Köpenick. Dort verkehrt zwar schon die BVG- Fähre F12 für Radfahrer und Fußgänger. Und in der vergangenen Woche stimmte die BVV- Treptow-Köpenick mehrheitlich für den Bau einer Brücke an dieser Stelle, aber selbst einigen Abgeordneten der AfD, die sonst gerne nach neuen Straßen ruft, erschien die Idee der Grünen mit der Autofähre sympathisch – zumindest als kurzfristige Lösung.
BVV Treptow-Köpenick favorisiert eine Brücke
Eine Brücke würde dazu führen, so argumentierte Grünen-Fraktionschef Jacob Zellmer, dass die schmale Wendenschloßstraße, bisher quasi eine langgestreckte Sackgasse, zur Durchfahrtstraße wird und Autofahrer aus ganz Köpenick anlockt. Eine Fähre dagegen mit einer Kapazität von vielleicht 200 Fahrzeugen pro Stunde wäre allenfalls für die Anwohner …

Straßenverkehr + Nahverkehr: Steigende Zahl von Pendlern durch Reinickendorf – und Fehlanzeige bei Schaffung neuer P&R Bahnhöfe im Umland?!, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen sind beim #Straßennetz für die kommenden 5 Jahre geplant, um die #Kapazität und/oder
die #Geschwindigkeit des #Pendelns durch den Bezirk #Reinickendorf zu erhöhen?
Antwort zu 1:
Zusätzlich zu der bereits laufenden Sanierung und Umgestaltung der #Oranienburger
Straße soll in den kommenden Jahren auch der Umbau der #Residenzstraße zwischen
Franz-Neumann-Platz und Lindauer Allee erfolgen.
Insbesondere durch die Anlage von #Radfahrstreifen und die abschnittsweise Einrichtung
von #Busspuren soll die Situation für den Rad- und Busverkehr und damit auch für
Pendlerinnen und Pendler verbessert werden.
Des Weiteren wird zurzeit auch die Möglichkeit einer durch Reinickendorf führenden
#Radschnellverbindung untersucht. Dabei werden mögliche Routenverläufe, u. a. auch auf
ihre Umsetzbarkeit geprüft. Erste Ergebnisse hierzu sind Ende nächsten Jahres zu
erwarten.
Im vergangenen Jahr wurden zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit zwei Knotenpunkte an
der #B96 erweitert (Berliner Straße/Hermsdorfer Damm und Berliner
Straße/Burgfrauenstraße).
Frage 2:
Welche Maßnahmen sind für diesen Zeitraum bei der S-Bahn geplant zur Erschließung des nördlichen
Umland Berlins?
2
Antwort zu 2:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Taktverdichtungen bzw.
Infrastrukturerweiterungen bei der S-Bahn im Umland von Berlin gemäß territorialer
Zuständigkeit durch das Land Brandenburg federführend zu prüfen, zu planen und zu
finanzieren wären.
Im Rahmen des Projektes i2030 untersuchen die Länder Berlin und Brandenburg
gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und Erweiterungen im S-Bahnund
Regionalverkehrsnetz der Hauptstadtregion als Grundlage für verbesserte
Schienenverkehrsangebote zwischen Berlin und Brandenburg. Im Rahmen dieses
Projektes werden u.a. bei der S-Bahn im nördlichen Umland von Berlin eine
Streckenverlängerung nach Velten sowie ein zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecken
nach Oranienburg und Bernau – der auch Taktverdichtungen ermöglichen würde – geprüft.
Zur Klärung der konkreten Ziele und zu untersuchenden Varianten werden gegenwärtig
mit der DB AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Voraussichtlich in 2019
werden darauf aufbauend die grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung,
Fahrplan- und eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und
betriebliche Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung der genannten
Vorhaben begonnen. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen diese Untersuchungen in 2021
abgeschlossen werden. Die Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche
(Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und
Brandenburg mit der DB AG begleitet. In Anbetracht der komplexen und umfassenden
Planungs- und Realisierungsschritte ist eine Realisierung der Vorhaben jedoch nicht
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten.
Frage 3:
Wie viele zusätzliche Fahrzeuge kommen in dieser Zeit in den Einsatz?
Antwort zu 3:
Für die Betriebsaufnahme mit Neufahrzeugen im S-Bahn-Teilnetz Ring/Süd-Ost werden
insgesamt 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4-Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) durch die
S-Bahn Berlin GmbH beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den
Linieneinsatz gelangen. Mit dem Zulauf der Neufahrzeuge können neben dem Ersatz
altersbedingt ausscheidender S-Bahn-Fahrzeuge auch zusätzliche Kapazitäten angeboten
werden.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum bei der BVG im Bereich Reinickendorf geplant?
Antwort zu 4:
Geplante bzw. zu prüfende Angebotsmaßnahmen bei der BVG für den Zeitraum 2019 bis
2023, welche auch den Bereich Reinickendorf betreffen, werden im derzeit in Aufstellung
befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 benannt. Hier sind beispielsweise Ausweitungen
des Metrobus- und Expressbusnetzes, die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch
3
weitere Taktverdichtungen, die Anbindung von Neubaugebieten durch neue Linien und
nachfragegerechte Taktverdichtungen im Bestand, Verbesserungen im Stadt-Umland-
Verkehr (in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Umland) sowie die Anpassung
des Busangebotes mit der Einstellung des Flugbetriebes in Tegel und unter
Berücksichtigung der Nachnutzung des Flughafengeländes zu nennen.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Nahverkehrsplan für das umfassende
Busangebot insbesondere Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen
benennt. Im Rahmen des jährlichen Fahrplanbestellprozesses bei der BVG werden die
Planungen in Abhängigkeit der nachfrageseitigen Entwicklung weiter konkretisiert und bei
verkehrlichem Bedarf entsprechend ergänzt.
Frage 5:
Welche sind die 5 wichtigsten Straßen für die Verbindung zwischen Berlin-Reinickendorf und Brandenburg
(mit dem höchsten Kfz-Verkehrsaufkommen) (ohne BAB)?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf lassen sich lediglich drei wichtige Straßenverbindungen nach
Brandenburg erkennen, die über ein relevantes Verkehrsaufkommen verfügen.
Eine Karte der Kfz-und Lkw-Verkehrsstärken für einen durchschnittlichen Werktag aus
2014 (Straßenverkehrszählung 2014 – SVZ 2014) ist auf den Internetseiten der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht unter
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Die in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung ausgewiesenen Querschnittsbelastungswerte
gelten an der Landesgrenze Berlin Reinickendorf/Brandenburg.
Straße Querschnittsbelastung SVZ 2014 / DTVw
Ruppiner Chaussee 12.300 Kfz/24h werktags
Oranienburger Chaussee (B96) 13.900 Kfz/24h werktags
Hauptstraße/Glienicke Nordbahn 9.600 Kfz/24h werktags
Zum Vergleich: BAB A111 50.100 Kfz/24h werktags
(Anmerkung: BAB = Bundesautobahn, DTVw = durchschnittlicher Tagesverkehr werktags)
Frage 6:
Welche Maßnahmen sind bei diesen Hauptverkehrsstraßen geplant, um die Kapazität und/oder die
Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?
Antwort zu 6:
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genießt die Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber der Flüssigkeit des Verkehrsablaufes.
Darüber hinaus ist die StVO Privilegien gegenüber feindlich, d.h. es ist nicht Aufgabe der
Verkehrsbehörden, Pendlerströme zu beschleunigen. Da die Zuordnung zum
Pendlerverkehrsaufkommen grundsätzlich nicht an Verkehrsmittel gebunden ist, jedes
4
dafür in Frage kommende Verkehrsmittel eine höhere Reisegeschwindigkeit aber als
anzustrebende Komfortsteigerung begrüßen dürfte, wird im Weiteren einschränkend
davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf die Bedingungen für den Kfz-Verkehr
beziehen.
Konkrete bauliche Maßnahmen auf den auf der Liste angeführten Straßen, die zu einer
Steigerung der Leistungsfähigkeit beitragen würden, wie etwa eine Verbreiterung der
Fahrbahn zur Gewinnung zusätzlicher Fahrspuren für den Motorisierten Individualverkehr
(MIV), sind hier nicht bekannt. Betrieblich liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in
allen Abschnitten aufgrund der Innerortslage bei derzeit 50 km/h und kann daher ebenfalls
nicht erhöht werden.
An der Doppelanlage in Brandenburg [Lichtsignalanlagen (LSA) Doppelknoten
Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501)] erfolgt demnächst ein
blindengerechter Ausbau, der auch Berücksichtigung in der Signalisierung finden wird.
Das könnte im Anforderungsfall von Blindenverkehren zu einer etwas längeren
Unterbrechung der Hauptrichtung führen.
Frage 7:
Auf welcher dieser Straßen in Reinickendorf gibt es
• zu welcher Uhrzeit
• in welcher Richtung (stadteinwärts/stadtauswärts)
• auf welchem Teilabschnitt
• eine „grüne Welle“?
Frage 8:
Auf welcher dieser 5 Straßen gibt es an welcher Stellen eine Vorrangschaltung für die BVG Busse?
Antwort zu 7 und zu 8:
Vertiefende Recherchen wurden für die folgenden Straßenzüge vorgenommen:
a) Oranienburger Chaussee – Berliner Straße – Oraniendamm – Oranienburger
Straße (B 96)
b) Ruppiner Chaussee – Schulzendorfer Straße – BAB 111
Die Zufahrtsstraße Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501) münden als
Nebenrichtung in die Oranienburger Chaussee, so dass betriebliche Randbedingungen im
Zuge dieser Hauptrichtung behandelt werden.
Zu a) Oranienburger Chaussee (B 96)
Die Oranienburger Chaussee / Straße wird als Einfallstraße von Norden her bis zum LSAKnotenpunkt
Göschenstraße (LSA 08010) als Einfallstraße eingestuft. Der Anteil seitlich
zufließender Verkehrsbelastungen ab dem nachfolgenden Knotenpunkt Eichborndamm –
Wilhelmsruher Damm legt aufgrund der angeschlossenen Stadtgebiete ab hier eine
Zuordnung zum Binnenverkehr Berlins bzw. eine Verteilung des einfallenden
Pendlerverkehrs nahe.
5
Eine Besonderheit des Streckenzuges der B 96 von der nördlichen Stadtgrenze bis zum
beschriebenen Knotenpunkt ist, dass sich der Abschnitt zwischen den Straßenkreuzungen
Burgfrauenstraße im Süden bis Edelhofdamm – Leipziger Straße im Norden auf dem
Gebiet Brandenburgs jenseits der Berliner Landesgrenze befinden. Somit liegt die
Zuständigkeit des LSA-Doppelknotens Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße
(K6501) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
In betrieblicher Hinsicht lässt sich die Strecke in zwei Abschnitte einteilen, die in der
tabellarischen Zusammenstellung im Anhang anhand der beteiligten lichtsignalgeregelten
Knotenpunkte vorgenommen werden und entsprechend der Tabellenzuordnung als
Abschnitte 1 und 2 bezeichnet werden.
Maßgebend für das Zustandekommen eines koordinierten Verkehrsflusses sind
grundsätzlich die Umlaufzeiten der geschalteten Programme und die zeitliche Versatzzeit
der Anlagen untereinander. Erstere müssen bei allen beteiligten Lichtsignalanlagen (LSA)
die gleichen sein, letztere muss dem Zeitbedarf eines Fahrzeugs für das Zurücklegen der
dazwischen liegenden Strecke unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
entsprechen. Da aufgrund des schwankenden Verkehrsaufkommens und
unterschiedlicher Koordinierungsrichtungen verschiedene Programme mit
unterschiedlichen Umlaufzeiten geschaltet werden, ist es in betrieblicher Hinsicht dann
noch entscheidend, dass die Programmwechsel bei den beteiligten Anlagen nach dem
gleichen zeitlichen und betrieblichen Muster ablaufen. Hierfür folgen die Steuergeräte
einer hinterlegten Wochenautomatik, in der Programm und Zeitpunkt der
Programmwechsel festgelegt sind. Die Anpassungen an die verschiedenen Wochentage
werden hier nicht weiter betrachtet, da das Betriebs-Prinzip für alle Tage der Woche gilt.
Die Wochenautomatiken unterscheiden sich in den betrachteten Abschnitten, da in dem
südlichen innenstadtnahen Abschnitt 2 des betrachteten Streckenzuges innerhalb der
morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitzen die Programme 5 bzw. 6 mit
längeren Umlaufzeiten regelmäßig geschaltet werden. In dem entfernteren Abschnitt 1
umfasst der Schaltzyklus der Programme dagegen eine kürzere Umlaufzeit, womit dem
zum Stadtrand hin abebbenden Verkehrsaufkommen Rechnung getragen wird.
Im Abschnitt 1 passt die Umlaufzeit der Anlage 08903, Rauentaler Straße – Zeltinger
Straße, nicht in das System der benachbarten Anlagen. Hierzu ist zu erläutern, dass diese
Anlage als Anforderungsanlage betrieben wird, die ohne den Bedarf von Kfz aus der
Nebenrichtung oder querenden Fußgängern im Dauergrün für die Koordinierungsstrecke
steht. Da nicht davon ausgegangen wird, dass jede Minute Anforderungen vorliegen,
profitiert der Verkehrsfluss entlang der Hauptrichtung in der überwiegenden Zahl der
Umläufe. Die abweichende Umlaufzeit käme nur dann zum Tragen, wenn die
verkehrsabhängige Steuerung gestört und tatsächlich das Festzeitprogramm ersatzweise
geschaltet werden müsste und die Querverkehre jeden Umlauf Freigabe erhielten. Grund
für die kürzere Umlaufzeit sind die damit reduzierten Wartezeiten im Anforderungsfall.
Ähnlich stellt sich auch die Situation an der Anlage Göschenplatz, LSA 08010, dar, wo nur
nach Fußgängeranforderung das Dauergrün der Hauptrichtung entlang der Oranienburger
Straße unterbrochen wird. Zur Reduzierung der Wartezeit aber auch einer Mindestfreigabe
für den Fahrverkehr zwischen zwei dicht aufeinander folgenden Anforderungen ist hier
über den ganzen Tag nur eine Umlaufzeit für diese Anlage vorgesehen.
6
Die Betriebszeiten der unterschiedlichen Programme sowie die präferierte Richtung der
Koordinierung (Lastrichtung des Verkehrsaufkommens) sind der erwähnten Tabelle im
Einzelnen zu entnehmen. Grundsätzlich befinden sich jedoch beide Abschnitte in
koordiniertem Betrieb. Ferner ist der Tabelle zu entnehmen, welche der beteiligten
Anlagen einen verkehrsabhängigen Betrieb vorsehen und an welchen LSA eine
Busbeschleunigung aktiv ist.
Zu b) Ruppiner Chaussee
Die LSA-Anlagen entlang der Ruppiner Chaussee bis zur Schulzendorfer Straße weisen
keine einheitlichen Umlaufzeiten bei den geschalteten Programmen auf. Bis auf die beiden
Anlagen Henningsdorfer Straße, LSA 08905, und Schulzendorfer Straße, LSA 08X37,
handelt es sich um Fußgänger-Querungsanlagen im Anforderungsbetrieb, die zum Teil
auch durch den Fahrverkehr aus angrenzenden Nebenrichtungsstraßen heraus ebenfalls
angefordert werden können. Ohne Anforderungen stehen diese Anlagen im Dauergrün der
Hauptrichtung (Ruppiner Chaussee).
Das betriebliche Konzept folgt hier also der Bedarfssteuerung, die dann das Dauergrün für
die Hauptrichtung unterbricht. Um die Akzeptanz hierfür sicherzustellen, darf die Wartezeit
bis zur angeforderten Freigabe nur kurz sein, weswegen diese Anlagen nach dem Prinzip
der Sofortanforderung geschaltet werden.
Die Anlage an der Kreuzung Schulzendorfer Straße wird aufgrund des regelmäßig
auftretenden Bedarfs in zyklischen Programmen mit fester Umlaufzeit in Festzeit
betrieben, allerdings unkoordiniert zu den benachbarten Anforderungsanlagen. Die
Anpassung an die tägliche Belastungsganglinie erfolgt hier durch die Schaltung von sechs
verschiedenen Programmen, deren Tageszyklus für den Ablauf der gesamten Woche
festgeschrieben ist.
Die Anlage an der Hennigsdorfer Straße läuft dagegen in freier Umlaufzeit und verlängert
verkehrsabhängig die Freigaben der drei Zufahrten nach dem mittels Induktionsschleifen
im Asphalt ermittelten, aktuellen Bedarf. Die dort auftretenden Stauerscheinungen sind
dem Umstand geschuldet, dass der Bezirk hier beim Ausbau der Straßen auf die
Aufweitungen im Knoteninnenraum verzichtet hat und so keine Aufstellflächen zur
separaten Abwicklung von Links- bzw. Rechtsabbiegern am Knotenpunkt geschaffen hat.
Um den Blockierungen durch die Abbiegeverkehre vorzubeugen, werden die Zufahrten
einzeln nacheinander geschaltet und so das Abfließen in alle zur Verfügung stehenden
Richtungen ermöglicht.
An keiner dieser Anlagen ist derzeit eine Busbeschleunigung vorgesehen.
Frage 9:
Hält der Senat die geplanten Maßnahmen bei BVG und S-Bahn für ausreichend, um die aus dem Umland
nach Berlin fahrenden Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so von der Benutzung des eigenen Kfz
abzubringen?
7
Antwort zu 9:
Die genannten Maßnahmen werden die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) weiter erhöhen und somit auch für Nutzerinnen und Nutzer eines eigenen Kfz
einen stärkeren Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV bilden.
Für eine weitere Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im Umland werden aber auch
außerhalb Berlins weitere Maßnahmen als sinnvoll beurteilt. Dies betrifft z. B. einen
besseren Zubringerverkehr mit Bussen zu den bereits bestehenden
Schienenverkehrsangeboten im Umland. Beispielsweise bestehen entlang der Linie S1
nach Oranienburg noch erhebliche Potenziale und weite Teile der Bebauung liegen
außerhalb zumutbarer fußläufiger Entfernungen zu den S-Bahnhöfen.
Frage 10:
Wie stellt sich der Senat zu der Forderung, entlang der Bahntrassen in Brandenburg zusätzliche reine P&R
Bahnhöfe (z.B. in Mühlenbeck) zu errichten? Die Pendler könnten dann ihre Autos an zentralen Parkplätzen
abstellen und dann mit einem 10 Minuten Takt nach Berlin hineinfahren.
Antwort zu 10:
Der Senat befürwortet grundsätzlich, P&R-Plätze an den wohnortnächsten Bahnhöfen
oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-)Verkehrs in Brandenburg anzulegen, da
dann die Entlastung der Straßen am größten und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes
am besten ist. Für die Realisierung von P&R-Anlagen sind – in Brandenburg – die
Gemeinden zuständig. Brandenburg hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt
entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Die Länder und Ministerien tauschen sich in
dieser Frage regelmäßig aus und nehmen ihre steuernden und strukturellen Aufgaben im
Rahmen der gemeinsamen Leitlinien der Siedlungsentwicklung, der Planung und
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inklusive der zugehörigen Abstimmungen zu
SPNV-Angeboten, konsequent wahr.
Frage 11:
Wie ist die Auslastung der durch Reinickendorf fahrenden S-Bahnen während des Berufsverkehrs?
Antwort zu 11:
Bei Zugrundelegung der Nachfragedaten aus der bisher letzten im Berliner S-Bahn-Netz
durchgeführten Reisendenzahlen-Erhebung (RES) des Jahres 2012 sowie der aktuell
während der Hauptverkehrszeiten angebotenen Platzkapazitäten ergeben sich für die SBahn-
Linien S1, S25 und S26 in den Abschnitten Hohen Neuendorf – Wollankstraße und
Hennigsdorf – Wollankstraße während der Hauptverkehrszeiten Stunden-
Auslastungswerte im Bereich zwischen 4,3 Prozent und 33,9 Prozent, abhängig von
Abschnitt, Fahrtrichtung und Stunde. Bei den angegebenen Auslastungswerten handelt es
sich jeweils um mittlere Auslastungen pro Stunde. Es ist davon auszugehen, dass sich
während der Spitzenstunde bei einzelnen Fahrten etwas höhere Auslastungswerte
ergeben.
Trotz der seit 2012 gestiegenen Fahrgastzahlen im S-Bahn-Netz besteht in den benannten
Abschnitten nach Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Die im
8
Nahverkehrsplan des Landes Berlin vorgegebenen Auslastungs-Grenzwerte von 65 % der
Gesamtkapazität aus Sitz- und Stehplätzen werden im Regelfall nicht überschritten.
Eine aktuelle, stationsscharfe Erhebung zur Verkehrsnachfrage wird derzeit (im Verlauf
des Jahres 2018) durchgeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Erst nach Vorliegen
der Ergebnisse dieser Verkehrserhebung werden genauere Daten zur aktuellen
Auslastung der Fahrten im S-Bahn-Netz verfügbar sein, voraussichtlich im Jahr 2019.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Gelbe Markierung von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen in der Spreestraße/Edisonstraße in Treptow Köpenick aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Basierend auf welcher rechtlichen Grundlage wurden in Treptow Köpenick im Bereich #Spreestraße über
#Edisonstraße bis auf Höhe #Griechische Allee ein #gelb markierter #Radfahrschutzstreifen auf der Fahrbahn
installiert, so dass dort nun eine komplette #Fahrspur nicht mehr von PKW/LKW befahren werden darf?
Antwort zu 1:
Die Radfahrstreifen wurden durch die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) auf Basis der
Verwaltungsvorschriften zu § 2 und § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
#straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Die Entscheidung dazu basierte auf vorherigen
Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem
Bezirk Treptow-Köpenick.
Frage 2:
Für welchen Zeitraum ist diese Maßnahme vorgesehen?
Antwort zu 2:
Sie ist als zwischenzeitliche Markierung bis zu einem zeitlich noch nicht definierten Umbau
der Straßenzüge Spreestraße und Edisonstraße vorgesehen.
Frage 3:
Aus welchem Grund wurde dieser Streifen markiert?
2
Frage 4:
Ist an dieser Stelle das Radverkehrsaufkommen nachweislich so hoch, dass die Wegnahme einer
kompletten Straßenfahrspur zu Ungunsten des MIV gerechtfertigt ist?
Antwort zu 3 und 4:
Die Radfahrstreifen wurden aufgrund der Entlastung der Straßen durch die seit Dezember
2017 in Betrieb befindliche #Minna-Todenhagen-Straße möglich und dienen der höheren
#Sicherheit der Radfahrenden. Die Höhe des Radverkehrsaufkommens ist dabei nicht
entscheidend, vielmehr soll durch sichere Angebote für den Radverkehr dieser gefördert
werden. Gemäß Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010, beschlossen durch das
Bezirksamt Treptow-Köpenick (BA-Beschluss 585/2011 vom 05. April 2011) und die
Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Beschluss 1097/51/11 vom 26. Mai 2011), verläuft
entlang der Edisonstraße eine Hauptroute des bezirklichen Radverkehrs. Auch dies
erforderte die Herstellung einer verkehrssicheren Radverkehrsanlage.
Frage 5:
Wie hoch ist konkret in diesen Straßen das Radverkehrsaufkommen?
Frage 6:
Wie wurde das Radverkehrsaufkommen hier ermittelt und über welchen Zeitraum?
Antwort zu 5 und 6:
Gesonderte Radverkehrserhebungen wurden in diesen Straßen nicht durchgeführt. Eine
im Juni diesen Jahres durchgeführte Verkehrszählung im Bereich der Minna-Todenhagen-
Straße und an benachbarten Knotenpunkten der Edisonstraße und Spreestraße, die den
Radverkehr stundenweise zwischen 7 Uhr und 19 Uhr mit erfasste, kann nur im
Zusammenhang mit den zur damaligen Zeit parallel laufenden Verkehrsbaumaßnahmen
und Umleitungen interpretiert werden. Zu diesem Zeitpunkt war die Gelbmarkierung noch
nicht aufgetragen.
Querschnittsbelastung Straße Höhe Radfahrer/12 Std.
14.06.2018 Edisonstraße An der Wuhlheide 1.449
14.06.2018 Spreestraße M.-Brückner-Straße 116
Frage 7:
Warum endet dieser Radstreifen in etwa auf halber Höhe zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer
Allee plötzlich im Nichts?
Antwort zu 7:
Der Radfahrstreifen in der Edisonstraße zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer
Allee in Richtung Norden wurde wegen der zuvor benannten Leitungs- und
Verkehrsbauarbeiten im Gebiet und den damit verbundenen Umleitungsverkehren
zeitverzögert erst in der 33. Kalenderwoche ausgeführt. In der Gegenrichtung, die für den
durchgehenden Kfz-Verkehr gesperrt ist, wurde die Notwendigkeit einer
3
zwischenzeitlichen Markierung für den Radverkehr im Vorfeld von späteren
Umgestaltungsmaßnahmen bisher nicht gesehen.
Frage 8:
Wo in Treptow-Köpenick sind bereits gleichartige Markierungsarbeiten vorgenommen worden und wo sind
sie noch geplant?
Antwort zu 8:
In der Rummelsburger Landstraße nördlich der Minna-Todenhagen-Straße wurde wegen
fehlender Alternativen auf der Ostseite der rechte Fahrstreifen vorübergehend dem
Radverkehr zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Stahlstützen Westendbrücke und Ertüchtigung anderer Brücken aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es noch weitere Brücken in Berlin, die in der Auftragsverwaltung Berlins liegen, die mit ähnlichen
Behelfsmaßnahmen wie die #Westendbrücke, also das #Abstützen und/oder stabilisieren durch #Stahlträger
usw. „ertüchtigt“ wurden, oder zukünftig noch „ertüchtigt“ werden sollen? Wenn ja, welche sind dies?
Antwort zu 1:
Die Brücke über die #Albrechtstraße im Zuge der BAB #A103 soll ebenfalls eine
#Behelfsabstützung erhalten.
Frage 2:
Gibt es noch weitere Brücken in Berlin, die im Eigentum Berlins stehen, die mit ähnlichen
Behelfsmaßnahmen wie die Westendbrücke „ertüchtigt“ wurden, oder zukünftig noch „ertüchtigt“ werden
sollen? Wenn ja, welche sind dies?
Antwort zu 2:
Nein.
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Frage 3:
Wie viele Brücken konkret sind im Eigentum Berlins, wie viele liegen in der Auftragsverwaltung Berlins und
wie viele liegen in der Verwaltung anderer Beteiligter und welche anderen Beteiligten sind dies?
Antwort zu 3:
Es befinden sich 833 Brücken im Eigentum Berlins, zusätzlich werden 258 Brücken durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Auftrag des Bundes
verwaltet. In der Verwaltung der BVG AöR liegen insgesamt 76 Brücken, davon sind 11
Straßenbahn-Brücken und 65 Brücken im U-Bahnnetz. 48 Brücken befinden sich in der
Unterhaltungslast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Vom
angefragten Unterhaltungslastträger DB Netz AG lagen innerhalb der gesetzten Frist keine
Angaben vor.
Zu in nicht öffentlichen Bereichen befindlichen Brücken, wie Werksgeländen oder auf
privaten Grundstücken können seitens des Senates keine Aussagen getätigt werden.
Frage 4:
Welche Brücken in Berlin stehen weder im Eigentum Berlins noch liegen in der Auftragsverwaltung von
Berlin? (Bitte auflisten mit Nennung der Brücken und dem jeweiligen Eigentümer bzw. der jeweilig
zuständigen Behörde, Institution o.ä.).
Antwort zu 4:
Seitens der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurden die
nachfolgenden Brücken benannt:
Tegeler Brücke
Mäckeritzbrücke
Nördliche Seestraßenbrücke (WSV)
Britzer-Allee-Brücke (USTH)
Baumschulenbrücke
Südostalleebrücke
Kiefholzbrücke
Marggraffbrücke
Hubertusbrücke
Alsenbrücke
Wannseebrücke
Freiarchenwehrbrücke Spandau
Zitadellenwehrbrücke Spandau
Nördliche Freiarchenbrücke
Südl. Fußgängerbrücke Unterschleuse
Nonnendammbrücke
Wehrbrücke Charlottenburg
Böckmannbrücke
Nathanbrücke
Knesebeckbrücke
Emil-Schulz-Brücke
Bäkebrücke
Krahmersteg
Prinzregent-Ludwig-Brücke
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Hannemannbrücke
Siemensbrücke
Edenkobener Steg
Sieversbrücke
Teubertbrücke
Techowbrücke
Germelmannbrücke
Stubenrauchbrücke (Teil B)
Colditzbrücke
Eisenbahnbrücke NME
Mussehlbrücke
Wilhelm-Borgmann-Brücke
Britzer Brücke
Rungiusbrücke
Buschkrugbrücke
Neue Späthbrücke
Späthbrücke
Ernst-Keller-Brücke
Massantebrücke
Altglienicker Brücke
Altglienicker Brücke (Behelfsbr.-USTH)
Stelling-Janitzky-Brücke
Grünauer Brücke
Südliche Seestraßenbrücke
Frage 5:
Wie ist der genaue Ablauf zwischen Berlin und dem jeweiligen Eigentümer, wenn Brücken, die in der
Auftragsverwaltung Berlins liegen, schadensbedingt saniert oder kurzfristig „ertüchtigt“ werden müssen?
Antwort zu 5:
Berlin ist im Rahmen der Auftragsverwaltung auf Basis des Grundgesetzes Art. 85 auch
für die Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen bis zum 31.12.2020 zuständig und
handelt dabei eigenverantwortlich. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz plant und führt die Baumaßmahmen im Auftrag des Bundes aus. Die
Baukosten werden über den Bundeshaushalt finanziert. Große Instandsetzungen oder
Ersatzneubauten sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur
Genehmigung vorzulegen.
Frage 6:
In wie weit hat das Land Berlin Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit oder die vorzunehmende
Verkehrsertüchtigung von Brücken, die nicht im Eigentum des Landes Berlin stehen?
Antwort zu 6:
Einfluss auf den baulichen Zustand fremder Brücken hat das Land Berlin nicht.
Das Land kann hier nur mit seinen Ordnungsbehörden und der Polizei gemäß dem
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin
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(Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) tätig werden, um eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Berlin, den 05.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Gehwegsanierung im Bezirk Pankow aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Gehwegabschnitte im Bezirk Pankow weisen stärkere Schäden auf bzw. müssten saniert werden?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.054 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt,
dass die Gehwege von ca. 60 % dieser Straßen #sanierungsbedürftig sind. Allerdings
gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen (OT).
Eine Einzelaufzählung geschädigter #Gehwegbereiche ist aufgrund des für diese Auflistung
nicht vorhandenen Personals auf Seiten des Bezirks und der Senatsverwaltung nicht leistbar.
Beispielhaft seien hier nur die Gehwege in der Hauptstraße sowohl im OT Französisch-
Buchholz wie auch im OT Rosenthal, Gehwege im Retzbacher Weg oder der Gemünder
Straße im OT Pankow, die Gehwege in der Beuthstraße im OT Niederschönhausen
oder auch Gehwegabschnitte in der Romain-Rolland-Straße im OT Heinersdorf genannt.
Ebenfalls muss darauf hingewiesen werden, dass auch noch eine Vielzahl von komplett
unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilbefestigten Gehwegen im Bezirk anzutreffen
sind.“
2
Frage 2:
Welche unterschiedlichen Arten von Schäden weisen die Gehwege auf?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Nachstehend ein Auszug der unterschiedlichen #Gehwegschäden:
 Hebungen von Gehwegplatten oder der Mosaikbefestigung aufgrund des Wurzelwuchses
der Straßenbäume
 verkippte Bordsteine aufgrund des Wurzelwuchses der Straßenbäume
 Senkungen/Absackungen bzw. Löcher in den Gehwegbefestigungen (verschiedenste
Gründe, nur beispielhaft – ungenügende Verdichtung nach Baumaßnahmen Dritter.
 Schäden im Mosaikpflaster im Bereich der Oberstreifen (z. B. aufgrund defekter Kellerlichtschächte
oder durch Sondernutzungen – Gaststättenaußenplätze/nicht geeignete
Bestuhlung oder Herausstellen von Waren mit Rollcontainern)
 gebrochene oder lockere Gehwegplatten – meistens durch das verkehrswidrige Befahren
von Gehwegen mit Fahrzeugen
 beschädigte Mosaikunterstreifen – meistens durch das verkehrswidrige Befahren
oder Parken auf Gehwegen
 normale Alterungserscheinungen der Befestigungen“
Frage 3:
Welche Gehwegabschnitte wurden seit dem Jahr 2013 saniert/instandgesetzt/repariert? Aus welchen Mitteln
erfolgte die Sanierung/Instandsetzung/Reparatur?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Nachstehende Gehwegabschnitte wurden seit dem Jahr 2013 aus den bezirklichen Unterhaltungsmitteln,
seit 2014 aus dem Sonderprogramm Straßensanierung und seit 2018
aus dem Sonderprogramm Gehwegsanierung, instandgesetzt. Allerdings führt das Straßen-
und Grünflächenamt (SGA) Pankow über abgeschlossene Baumaßnahmen keine
Statistiken, so dass die nachfolgende Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Finanzierung aus dem Sonderprogramm Straßensanierung:
 Am Friedrichshain 23 – 28
 Ostseestraße 110 – 122
 Hagenauer Straße 1 – 8
 Zionskirchstraße 59 – 65 und 60 – 68
 Gehwegbereiche in der Charlottenburger Straße, Behaimstraße und Börnestraße
 Gehwegbereiche im Röbellweg
 Marienburger Straße 8 – 26
 Bötzowstraße gegenüber (ggü.) 68 – 76
 Erich-Weinert-Straße 6 – 26
 Rodenbergstraße 4 – 10
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 Lessingstraße von Hielscherstraße bis Hauptstraße
 Hielscherstraße von Nr. 43 bis Lessingstraße
 Gehwegbereiche in der Priesterstege
 Gehwegbereiche in der Karower Chaussee
 Gehwegbereiche im Syringenweg
 Gehwegbereiche in der Sigridstraße
 Gehwegbereiche in der Hosemannstraße
 Cantianstraße von Topsstraße bis Gaudystraße
 Gehwegbereiche im OT Buch
 Winsstraße zwischen Marienburger Straße und Immanuelkirchstraße (beidseitig)
 Danziger Straße zwischen Greifswalder Straße und Bötzowstraße (nördlicher Gehweg)
 Danziger Straße zwischen Kniprodestraße und Erich-Boltze-Straße
 Christinenstraße/Schwedter Straße
 Talstraße ggü. Nr. 19 bis Spiekermannstraße
 Spiekermannstraße 6 – 13
 Walter-Friedrich-Straße und andere im OT Buch
 Spiekermannstraße ggü. Nr. 17 – 26
 Conrad-Blenkle-Straße 62 – 69
Finanzierung aus dem Sonderprogramm Gehwegsanierung:
 Neumannstraße von Jenny-Lind-Straße bis Arnold-Zweig-Straße
Finanzierung aus der bezirklichen Straßenunterhaltung:
 Straße Prenzlauer Berg im Bereich des Friedhofes (nördliche Seite)
 Mozartstraße von Lessingstraße bis Schillerstraße
 Ahornallee von Nordendstraße bis Eingang Sozialdienst
 Garibaldistraße ggü. Uhlandstraße bis Hielscherstraße
 Am Schlosspark 30/32
 Vesaliusstraße ggü. Nr. 3 – östlicher Gehweg
 Neubau Gehwegbereich Ella-Kay-Straße
 Käthe-Niederkirchner-Straße 22 – 26
 Liselotte-Hermann-Straße 8 – 12
 Goethestraße (OT Prenzlauer Berg) ggü. 2 – 12
 Grumbkowstraße zwischen Blankenburger Straße und Wackenbergstraße (östliche
Seite)
 Gehwegbereiche in der Zepernicker Straße
 Gehwegbereiche in der Straße 69
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Finanzierung aus der bezirklichen Straßenunterhaltung zuzüglich Drittmittel:
 Gehwegbereiche in der Brehmestraße
 Gehwegbereiche in der Heynstraße
 Gehwegbereiche in der Görschstraße
 Fontanestraße 3 – 16
 Chodowieckistraße 7
 Jablonskistraße 12
 Walter-Friedrich-Straße 27 – 37
Weitere diverse Gehwegabschnitte wurden seit 2013 in den Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
des Bezirkes Pankow aus den Programmen Städtebaulicher Denkmalschutz,
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, aus Zweckgebundenen Einnahmen
und aus Ausgleichsbeträgen erneuert. Da, wie bereits dargelegt, das SGA Pankow
über abgeschlossene Baumaßnahmen keinerlei Statistiken führt, ist es nicht möglich
eine Zusammenstellung dieser Maßnahmen zu fertigen.“
Frage 4:
Wurden Maßnahmen aus dem Straßensanierungsprogramm finanziert?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Ja, siehe vorstehende Aufstellung.“
Frage 5:
Welche Gehwege sollen in den kommenden zwei Jahren saniert werden?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Planungen für Gehweginstandsetzungen der Folgejahre erfolgen in der Regel ab Dezember
des jeweiligen Vorjahres. Somit können hierzu derzeitig noch keine belastbaren
Aussagen getroffen werden.“
Frage 6:
Wie erfolgt die Priorisierung der Maßnahmen? Gibt es einen Gesamtplan zur Abarbeitung der Schäden?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich aus der Schadensaufnahme bei den turnusmäßigen
Straßenbegehungen. Unter Beachtung der verkehrlichen Bedeutung der
Straße für den Fußverkehr sind dann Gehwegbereiche, in denen sich Schadstellen häufen,
prädestiniert für die Aufnahme in die Bau-/Sonderprogramme. Der Zustand des öffentlichen
Straßenlandes, insbesondere der Gehwege im gesamten Bezirk Pankow, ist schon
seit längerer Zeit Ausdruck der bisherigen und leider weiter anhaltenden chronischen Un5
terfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Auch im Doppelhaushalt 2018/2019
sind dort jährlich wiederum nur rd. 45 % des Sollbedarfes eingestellt. Aus diesen planmäßigen
Unterhaltungsmitteln sind bis auf Ausnahmen nur verkehrssicherungspflichtige Aufgaben,
wie z. B. die Beseitigung akuter Gefahrenstellen auf Gehwegen, Radwegen und
Fahrbahnen, finanzierbar. Für eine grundlegende Verbesserung des allgemein anzutreffenden
baulichen Zustandes des öffentlichen Straßenlandes oder das Auflegen eines bezirklichen
Gehwegsanierungsprogramms (Gesamtplan) sind sowohl die finanziellen Mittel
wie auch die Personalressourcen vollständig unzureichend.“
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Straßenbau Sanierungsfall A11 nervt alle, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/barnim/bernau/artikel3/dg/0/1/1679362/

Autofahrer auf der #A11 müssen kilometerlange Staus ertragen. Grund sind mehrere #Baustellen sowie die Begrenzung der Fahrbahn auf einen Richtungsstreifen. An Wochenenden eskaliert die Situation regelmäßig. Dann bekommen die Dörfer an der Autobahn die Folgen zu spüren.
Die #Verkehrswarnung im Radio lässt nichts Gutes erahnen: #Stau auf der A 11 bei #Lanke und #Finowfurt, Ortskundige sollen besser Umleitungen wählen. Bis zu zwölf Kilometer lange #Staus sind an den Wochenende leider keine Seltenheit mehr. Freitagabend rollen die Ausflügler in Richtung Ostsee, sonntags geht es retour. Pendler kennen die Verkehrsprobleme der A 11 längst und versuchen, so gut es geht, sich auf diese Dilemma einzustellen. „Am Freitag fahre ich zum Feierabend in Bernau erst gar nicht auf die Autobahn, sondern nehme gleich die Strecke Biesenthal, Ruhlsdorf, Marienwerder und Finowfurt, um dort in Richtung Uckermark auf die A 11 zu kommen“, berichtet beispielsweise der Trockenbauer Robert Kilian aus Angermünde. Er ist einer von tausenden Pendlern zwischen Uckermark, Barnim und Berlin. Innerhalb der Woche sei das Problem zwar nicht ganz so gravierend, aber auch werktags müsse jederzeit mit Stau gerechnet werden.

Wer nach Gründen für die einspurige Verkehrsführung sucht, landet zwangsläufig bei Thomas Otto vom Landesbetrieb Straßenbau. Er ist der zuständige Leiter der Autobahnmeisterei im A11-Abschnitt vom Dreieck Barnim bis zur Abfahrt Joachimsthal. „Unser größtes Problem ist neben dem bescheidenen Zustand der A 11 die zu geringe Ausbaubreite. Wir können wegen der heutigen Sicherheitsanforderungen bei Reparaturen pro Richtung nur einspurig fahren lassen. Genau genommen fehlt uns mindestens ein viertel Meter Fahrbahnbreite, um wenigstens auf einen zwei-zu-eins-Verkehr zu kommen“, klagt der Bernauer …

Straßenverkehr + Radverkehr: Schlagloch-Gefahr Darum müssen die Straßen ordentlich instand gesetzt werden, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schlagloch-gefahr-darum-muessen-die-strassen-ordentlich-instand-gesetzt-werden-31210546?dmcid=nl_20180904_31210546

Den #Polizeibericht lese ich immer sehr aufmerksam. Vor elf Tagen bekam ich dabei einen Riesenschreck. Eine #Radfahrerin (73) war in Steglitz wegen eines Schlaglochs gestürzt und musste mit Kopfverletzungen ins #Krankenhaus.

Das hat mich sehr getroffen, ich bin oft in der Stadt mit dem Rad unterwegs. Und ich leide mit der Dame. Wie kann so etwas geschehen, fragte ich Bezirksstadträtin Maren Schellenberg (Grüne). „Solche Unfälle passieren glücklicherweise eher selten“, antwortete sie. „2017 gab es drei Schadensersatzansprüche durch Unfälle von Radfahrern.“ Insgesamt stellten Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger 31 Schadensersatzansprüche in Steglitz-Zehlendorf. Trotzdem, jeder Unfall ist natürlich einer zu viel.

#Flickschusterei auf #Fahrbahnen

Die Sache ließ mir keine Ruhe, ich ging in die Rothenburgstraße, kurz hinter der Grunewaldstraße. Der Unfall dort geschah an einem Freitag um 15 Uhr – hell, normaler Verkehr, rekonstruierte ich, während ich wütend die tellerförmigen Vertiefungen im Asphalt betrachtete. Es kann überall geschehen, weiß ich, selbst wenn der Bezirk im Rahmen des #Straßeninstandsetzungprogramms in diesem Jahr 2,77 Millionen Euro für großflächige #Fahrbahninstandsetzungen hatte.

Das reicht nicht, kritisiert auch der Allgemeine Deutsche #Fahrradclub (#ADFC). Ein tragischer Unfall. Man solle so etwas unbedingt der …

Straßenverkehr: Staugefahr bleibt weiter bestehen Elsenbrücke ist teilweise wieder freigegeben, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/09/elsenbruecke-sperrung-wieder-freigegeben.html

Die #Sperrung der #Elsenbrücke zwischen #Treptow und #Friedrichshain ist am Dienstagnachmittag in Teilen wieder aufgehoben worden. Auf der Gegenfahrbahn wurden für den Verkehr sogenannte Ausweichspuren in Richtung Ostkreuz eingerichtet.
Pro Richtung stehen nun zwischen Puschkinallee und Markgrafendamm zwei Fahrstreifen zur Verfügung – normalerweise sind es drei. Autofahrer müssen deshalb trotzdem weiter mit Stau rechnen.

Schaden wird noch untersucht
Wann die gesperrte Seite der Brücke wieder frei gegeben werden kann, ist bisher noch unklar. Die Verbindung zwischen Treptow und Friedrichshain musste am Freitag zum Teil gesperrt werden, weil an der Unterseite der Brücke ein Riss festgestellt worden waren, teilte die Verkehrsinformationszentrale mit.

Derzeit wird durch Bauwerks- und #Baustoffuntersuchungen ermittelt, was den #Schaden verursacht hat und wie umfangreich er ist. Das Bauwerk unterliege einer ständigen Beobachtung – erste Ergebnisse hätten zeigten, dass sich der lange Riss nicht vergrößert habe, hieß es. Einsturzgefahr bestehe weiterhin nicht, deshalb bleibt der Rad- und Gehweg passierbar.

Busverbindungen werden wieder aufgenommen
Wie BVG-Sprecherin Petra Reetz mitteilte, soll der Busverkehr …

Straßenverkehr: Teilsperrung der Elsenbrücke in Berlin-Treptow Immer wieder Ärger mit dem Spannbeton aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/teilsperrung-der-elsenbruecke-in-berlin-treptow-immer-wieder-aerger-mit-dem-spannbeton/22985100.html

Die viel befahrene #Elsenbrücke ist seit Freitag #gesperrt. Sie ist nur einer von vielen Problemfällen. Jede zehnte Berliner #Brücke wird als baufällig eingestuft.
Die Elsenbrücke ist eine der wichtigen Verkehrsverbindungen Berlins – und seit Freitag das jüngste Beispiel für ein größeres Problem. Seit jenem Tag ist diese wichtige Verbindung zwischen Friedrichshain und Treptow halbseitig gesperrt, es wurden Risse im Stahl festgestellt. Das ist für die Brücke nichts Neues: Das Bauwerk über die Spree verursachte seit seiner Eröffnung in den 60er Jahren immer wieder Ärger. Die Brücke steht jedoch beispielhaft für eine größere Herausforderung. Und das nicht erst seit dem spektakulären Brückeneinsturz in Genua mit mehr als 40 Toten vor gut zwei Wochen.
Besonders hart betroffen ist der Autobahn-Ring

Jede Zehnte der 1085 Berliner Brücken wird als baufällig eingestuft. Das ergab eine kleine Anfrage der Grünen im vergangenen Jahr. Besonders betroffen ist der Berliner #Autobahn-Ring, langfristig plant man dort viele Bauwerke komplett zu ersetzten. Zwischenzeitlich werden nur #Sanierungsarbeiten durchgeführt, wie jüngst an der #Rudolf-Wissell-Brücke.

Spannbetonbrücken sind stark reparaturanfällig

Die Brücken des Berliner #Autobahnnetzes und die Elsenbrücke haben etwas gemeinsam: Sie sind #Spannbetonbrücken, gebaut in den 60er und 70er Jahren. Sie sind somit die Art Bauwerk, die man die „#Problembrücken Deutschlands“ …