Schiffsverkehr: Baustellen auf Bundeswasserstraßen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche #Bundeswasserstraßen in Berlin sind nach Kenntnis der Senatsverwaltung #sanierungsbedürftig? Existieren hierbei Abstufungen der #Sanierungsbedürftigkeit? Frage 2: Liegen der Senatsverwaltung Kostenkalkula-tionen und Umsetzungszeiträume für die Sanierung vor? Wenn ja, mit welchen Kernaussagen?

Frage 3: Auf welchen Abschnitten der Berliner Bun-deswasserstraßen wird derzeit gebaut? Bitte nur für die Binnen- und Tourismusschifffahrt relevante Bauabschnit-te benennen. Mit welchen Einschränkungen im Schiffs-verkehr ist zu rechnen? Ergeben sich daraus wirtschaftli-che Nachteile für Berliner Unternehmen? Frage 4: Wie werden Interessenverbände bzw. Schiff-fahrtsunternehmen über Baumaßnahmen informiert? Frage 5: Welche aktuellen Probleme gibt bzw. gab es bei der Umsetzung der Sanierungsarbeiten des Landwehr-kanals? Welche Ergebnisse brachte das Mediationsverfah-ren? Antwort zu den Fragen 1 bis 5: Angelegenheiten der Bundeswasserstraßen fallen in die ausschließliche Zu-ständigkeit des Bundes. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat sich am 18. September 2014 um eine direkte Beantwortung der vorliegenden Fragen durch die zustän-dige Bundesbehörde, die Wasser- und Schifffahrtsverwal-tung, bemüht. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes lehnt es grundsätzlich ab, Anfragen über den Umweg einer Schriftlichen Anfrage auf Berliner Ebene zu beant-worten. Stattdessen werden Abgeordnete und andere Interessierte gebeten, Fragen eigenständig und direkt an: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Postfach 610357, wsa-berlin@wsv.bund.de zu richten. Frage 6: Welche positiven Effekte verspricht sich der Senat von der Umsetzung, der im Bundesverkehrswege-plan 2015 angemeldeten Wasserstraßen? Welche Bun-deswasserstraßenprojekte außerhalb Berlins befürwortet der Senat, um eine bessere verkehrliche Erreichbarkeit Berlins zu erreichen? Antwort zu 6: Für den Bereich der Wasserstraßen wurden Projektideen und -vorschläge zum Bundesver-kehrswegeplan (BVWP) 2015 durch die Bundesländer, aber auch Verbände und die Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes (WSV) eingereicht. Hieraus wur-den die Projektdefinitionen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die WSV entwickelt. Ein Projektvorschlag durch das Land Berlin im Be-reich der Bundeswasserstraßen Berlins erfolgte lediglich für VDE1 17 bis zum Westhafen. Dieses Vorhaben führt das BMVI als „Laufendes Vorhaben“ (Maßnahmen des BVWP 2003, die im neuen BVWP nicht mehr untersucht werden, sondern im Bezugsfall des neuen BVWP enthal-ten sind). Konkrete Wirkungs- oder Potenzialanalysen für ande-re Maßnahmen liegen nicht vor, sondern sind Teil der Projektentwicklung im Prozess der BVWP Erstellung. Generell begrüßt die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt alle Projekte, die den dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb angemessener Schifftypen auf den Wasserstraßen der Hauptstadtregion unterstützen. Dazu gehören auch Anpassungen auf Brückendurch-fahrtshöhen und Abladetiefen, die zum Beispiel die durchgängige wirtschaftliche Befahrbarkeit für zweilagige Containerverkehre von und nach Berlin sicherstellen. Berlin, den 29. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)