allg.: Anforderungen der wachsenden Stadt im Öffentlichen Personennahverkehr bewältigen – Nahverkehrsplan Berlin für 2014 bis 2018 beschlossen, aus Senat

www.berlin.de Aus der Sitzung des Senats am 7. Oktober 2014: Der Senat hat die Ziele für die weitere Entwicklung des Berliner Nahverkehrs in den nächsten Jahren vorgegeben. Er hat heute den von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegten Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 beschlossen. Dieser definiert gleichzeitig die Leitlinien der Angebotsqualität bei Bussen und Bahnen.

Senator Müller: „Im Mittelpunkt des Nahverkehrsplans steht die Bewältigung der Anforderungen der wachsenden Stadt an den Öffentlichen Personennahverkehr. Längere Ladenöffnungszeiten, mehr Angebote im Fernbusverkehr, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen, notwendige Barrierefreiheit und ein wachsender Stadt-Umland-Verkehr verlangen mehr Flexibilität des Nahverkehrs. Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt Antworten darauf, an welchen Stellen Optimierungen des Verkehrsnetzes möglich sind, zeigt aber auch Einsparpotenziale auf, die Mehrleistungen an anderen Stellen ermöglichen.“ In den verschiedenen Wachstumsszenarien wird der unterschiedliche Leistungsmehrbedarf gegenüber dem bestehenden, verkehrsvertraglich abgesicherten Angebotsvolumen dargestellt. Die Basis dafür sind Bevölkerungsprognosen sowie weitere Annahmen zur künftigen Entwicklung Berlins. Angesichts der Dynamik der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung bilden die Inhalte des Nahverkehrsplans eher die untere Grenze der erforderlichen Entwicklung ab. Die Erkenntnisse aus dem Planungsprozess konnten bereits bei Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 berücksichtigt werden. So hat das Abgeordnetenhaus in den Haushaltsberatungen im letzten Dezember in Anerkennung des ermittelten Mehrbedarfs zusätzliche 4 Mio. € für 2014 und 7,5 Mio. € für 2015 bewilligt, damit das Land Berlin mehr Leistungen bei der BVG bestellen und finanzieren kann. Über die weiter erforderlichen Mehrleistungen für die kommenden Jahre ist bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 sowie der weiteren mittelfristigen Finanzplanung gemäß der bis dahin eingetretenen Entwicklung zu entscheiden. Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde ein umfassendes Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. In mehreren NVP-Foren wurden die Inhalte des Plans vorgestellt und mit weiteren Fachverwaltungen, den Bezirken, den umliegenden Landkreisen und der Fachöffentlichkeit (Fahrgastverbände, IHK, ADAC, Behindertenverbände etc.) diskutiert. In mehreren Anhörungs- und Erörterungsterminen wurden auch die Anregungen und Stellungnahmen der BVG und der S-Bahn erörtert und bei der weiteren Entwicklung der Beschlussvorlage des NVP berücksichtigt. Wesentliche Inhalte des Nahverkehrsplans im Einzelnen Zugangs- und Qualitätsstandards Die Standards des letzten beschlossenen NVP (2006-2009) wurden überprüft und, wo erforderlich, angepasst: Die berlinweit gültigen Mindesttakte für die unterschiedlichen Verkehrszeiten werden aufgrund veränderter Nachfrageentwicklung (längere Ladenöffnungszeiten, zunehmend flexiblere Arbeitszeiten, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen) flexibler ausgestaltet. In den Übergangszeiträumen zwischen Haupt- und Nebenverkehrszeit kann das Fahrplanangebot besser an die Nachfrage angepasst werden. Dies hat das Land teilweise bereits bei den 2014 bestellten Mehrleistungen umgesetzt. Neu aufgenommen wurden Standards zur umsteigefreien Erreichbarkeit der Ortsteilzentren Berlins. In Reaktion auf den wachsenden Fernbusverkehr wurden die bisherigen Vorgaben zur Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen neu definiert und auf alle Fernverkehrsknoten (Bahnhöfe, ZOB, Flughäfen) ausgeweitet. Für den Stadt-Umland-Verkehr wurden erstmals Standards zur Angebotsgestaltung entwickelt, deren Umsetzung in Abstimmung mit den Umlandkreisen erfolgen wird. Weiterentwickelt wurden die Standards zur Anschlussplanung und -sicherung. Arbeitsauftrag für die NVP-Laufzeit ist hier zunächst vor allem die Verbesserung der unternehmensübergreifenden Information und im Weiteren die Sicherung von Anschlüssen durch Kooperation innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Aktualisiert wurden zudem Vorgaben zur umweltverträglichen Gestaltung des Berliner Nahverkehrs. Standards und Vorgaben zur Barrierefreiheit stellen einen wesentlichen Inhalt des Nahverkehrsplans dar. Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird in der Laufzeit des NVP geklärt, wie das Ziel eines „vollständig barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ bis zum Jahr 2022 möglichst weitgehend erreicht werden kann und an welchen Stellen eine Inanspruchnahme der gesetzlichen Ausnahmetatbestände unumgänglich ist. Handlungsbedarf besteht im Berliner ÖPNV vor allem bei Haltestellen im Straßenland, insbesondere bei den über 6.400 Bushaltestellen, teilweise aber auch der Straßenbahn. Ebenso muss geklärt werden, wie man den Anforderungen der Inklusion vor allem bei der Fahrgastinformation gerecht werden kann. Angebotskonzeption bis 2018 Neben Angebotsänderungen aufgrund von Neubaustrecken und Streckenausbauten ist das Kernthema des NVP die Reaktion auf die zunehmende Nachfrage, um gravierende Kapazitätsengpässe und Erschließungsdefizite zu vermeiden. Neue und nachverdichtete Wohn- und Gewerbestandorte machen auch im bestehenden Netz Angebotsverdichtungen oder sogar zusätzliche Angebote notwendig. Zusätzliche Aufgaben kommen vor allem auf den Busverkehr zu, da nur dieser die Möglichkeit bietet, kurzfristig die fahrzeugseitig notwendigen Kapazitätsanpassungen vorzunehmen. Das Regionalzugnetz wird vor allem durch die Linienänderungen zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg und die Bedienung des Regionalbahnhofs Ostkreuz weiter entwickelt. Im S-Bahn-Netz ist im NVP-Planungszeitraum neben der Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg und der voraussichtlichen Inbetriebnahme des ersten Abschnitts der S21 vom Nordring zum Hauptbahnhof vor allem das Angebotskonzept für die Neuvergabe der drei S-Bahn-Teilnetze „Ring“, „Stadtbahn“ und „Nord-Süd“ wichtig. Nach Fertigstellung des Bahnhofs Ostkreuz können auch die baubedingten Einschränkungen im S-Bahn-Angebot aufgehoben und die Linien S3 und S9 wieder auf die Stadtbahn geführt werden. Bereits dieses Jahr wurden bei der U-Bahn auf nachfragestarken Linien der dichte 4 Minuten-Takt zeitlich ausgedehnt bzw. im Abend- und Wochenendnachtverkehr zusätzliche Angebote eingeführt. Es ist absehbar, dass bis 2018 weitere Verdichtungen notwendig sein werden, die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch durch die Anzahl verfügbarer Fahrzeuge begrenzt. Fahrzeuginvestitionen sind zwar nicht Gegenstand von Nahverkehrsplänen, wesentliche Aufgabe für den Planungszeitraum ist aber die Festlegung des erforderlichen Angebotsniveaus als Rahmen für die Ersatz- und Neubeschaffung weiterer U-Bahn-Züge. Bei der Straßenbahn steht die Inbetriebnahme der Neubaustrecke zum Hauptbahnhof mit den Linien M5, M8 und M10 an. Zudem soll die Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz realisiert werden. Mit Inbetriebnahme eines Kehrgleises in Oberschöneweide ab Herbst 2014 sind auf der Linie 67 zwischen Schöneweide und Oberschöneweide die dringend benötigten Zusatzfahrten möglich. Damit wird auf die erhöhte Fahrgastnachfrage durch den Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Oberschöneweide reagiert. Weitere, teilweise bereits im laufenden Jahr umgesetzte Maßnahmen sind der Einsatz der neuen, langen Straßenbahnen (Flexity) auf den stark nachgefragten Metrolinien, die zeitliche Ausdehnung des verdichteten Angebotes in der Hauptverkehrszeit und gezielte Angebotsverdichtungen im Abend- und Wochenendnachtverkehr. Im Bezirk Pankow mit seinem besonders großen Bevölkerungswachstum sind gezielte Angebotsverbesserungen auf den Linien M1, 12 und 50 vorgesehen. Begrenzender Faktor ist auch bei der Straßenbahn der vorhandene Fahrzeugpark. Analog zur U-Bahn ist auch hier der angebotsseitige Rahmen für künftige Ersatz- und Neubeschaffungen der BVG zu definieren. Im Busverkehr sind über die im Jahr 2014 bereits realisierten Mehrbestellungen hinaus weitere gezielte Taktverdichtungen geplant, insbesondere auf Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg oder bereits aufgetretenen Kapazitätsproblemen, wie beispielsweise auf der Linie M41. Weiterhin wird das Angebot zu den Flughäfen mit der Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin Brandenburg und Schließung des Flughafens Tegel umfassend angepasst. Entwicklungsgebiete wie etwa im Spreeraum in Friedrichshain-Kreuzberg, in Karlshorst oder an der Heidestraße nördlich des Hauptbahnhofs stehen ebenfalls im Fokus. Innerhalb des bestehenden Angebots sind “ soweit unter Einhaltung der Zugangsstandards möglich “ weiterhin Optimierungen, bspw. durch Entfall kaum nachgefragter Fahrten, vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/ Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043

Bahnhöfe + S-Bahn: S-Bahn Berlin fährt wieder Bahnhof Ostkreuz – die nächste Etappe ist geschafft, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-berlin-faehrt-wieder-bahnhof-ostkreuz-die-naechste-etappe-ist-geschafft/10794506.html Am #Ostkreuz wird zehn Jahre gebaut, die Kosten betragen mehr als 400 Millionen Euro. Seit Montag sollte ein wichtiger Schritt beim #Umbau geschafft sein, die Züge fahren aber doch erst dem heutigen Dienstag wieder – und das auch nur #eingeschränkt. Bis zur Fertigstellung dauert es noch Jahre.

Eigentlich sollte schon am Montagmorgen sollte die nächste Etappe geschafft sein. Am Dienstagmorgen wurde etwas draus – begleitet von #Signalstörungen. Die #Sperrung ist jetzt aber Vergangenheit. Jetzt fahren die #S-Bahnen wieder zwischen Ostkreuz und Lichtenberg; auch zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof, wo die Züge seit Donnerstag nur alle 15 Minuten hin- und her pendelten, war wieder Planbetrieb vorgesehen. Und vorbei ist jetzt endlich auch das mühselige Umsteigen mit Umwegfahrten für Fahrgäste sein, die auf einen Aufzug angewiesen sind. Vorausgesetzt, sie funktionieren überall, sind nun am Ostkreuz zum ersten Mal alle nutzbaren Bahnsteige per Lift zu erreichen. Die Züge Richtung Lichtenberg halten nun am ersten der beiden neuen S-Bahnsteige. Der bisherige Bahnsteig, der früher den Zügen von und nach Erkner vorbehalten war, wird jetzt ebenfalls durch einen Neubau ersetzt. Der Umbau des Ostkreuzes, der im Frühjahr 2007 begonnen hat und noch bis Ende 2017 dauern soll, verschafft den Fahrgästen künftig eine einfachere Übersicht. Bis zum Umbau gab es auf den Ost-Weststrecken mit den beiden Bahnsteigen einen so genannten …

Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Wie laut ist die Berliner Stadtbahn?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach-folgend in den Antworten zu 1, 6 und 7 wiedergegeben: Frage 1: Wie viele #Züge rollen #täglich über die Berli-ner #Stadtbahn (Bitte um Auflistung nach S-Bahn, Regio-nal- und Fernverkehr und Güterverkehr.)

a) Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren verändert? b) Wie viele Züge haben #lärmarme #Fahrzeuge? c) Wie viele Kilometer Gleisabschnitt sind mit #lärmarmer #Technologie versehen? d) Welchen zeitlichen #Einschränkungen unterliegt der Bahnverkehr auf der Berliner Stadtbahn? e) Wie viele Züge fahren #nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr? Antwort zu 1: Im Schnitt verkehren auf der Stadtbahn in Berlin täglich rund 980 Züge. Das sind rund 100 Fern-verkehrszüge, 230 Regionalverkehrszüge, 650 S-Bahnen und weniger als fünf Fahrten, die in die Kategorie „Sons-tiges“ fallen, wie etwa reine Lokfahrten oder Fahrten von Baumaschinen. Güterverkehr verkehrt auf der Stadtbahn nicht. a) Die DB Netz AG erhebt die Zahlen in den Syste-men für die letzten fünf Jahre. Hier waren die Zah-len konstant. Der Verkehr auf der Stadtbahn hat weder ab- noch zugenommen. b) Hierzu liegen der DB Netz AG, als Infrastruktur-betreiber keine Informationen vor. Um zu erfahren, welche der Züge, die auf der Stadtbahn verkehren, lärmarm sind, wären bei al-len auf der Stadtbahn verkehrenden Eisenbahnver-kehrsunternehmen aufwendige Recherchen vorzu-nehmen, was in der Kürze der zur Verfügung ste-henden Zeit nicht möglich ist. c) Die Gesamtlänge der Stadtbahn (S- und Fernbahn) zwischen Ostbahnhof und Charlottenburg beträgt 11,2 km. Auf dieser Strecke sind auf rund acht Ki-lometern Länge durchgängig Schallabsorber ein-gebaut, zwischen Beginn und Ende der Festen Fahrbahn, also von Ostbahnhof bis Berlin-Zoolo-gischer Garten. Dies gilt für die S-Bahn- und die Fernbahntrasse. Außerdem sind entlang der Fern-bahn- und der S-Bahn-Trasse Schienenschmierein-richtungen installiert. Diese befinden sich haupt-sächlich in Kurven. d) Bei der S-Bahn Berlin besteht Montag bis Freitag zwischen 1.30 und 4 Uhr Betriebsruhe. Diese gilt auch auf der Stadtbahn. Im Regional- und Fern-verkehr gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. e) Rund 200 der insgesamt 980 Züge sind in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr auf der Stadtbahn unterwegs. Frage 2: Welche Lärmpegel werden an den angren-zenden Wohnhäusern erreicht? Welche Dezibel-Zahl hält der Senat für erstrebenswert? (Bitte um eine separate Auflistung nach Tag und Nacht) Antwort zu 2: Die Lärmpegel sind abhängig von der Entfernung der Wohnhäuser und der Anordnung der Fenster und Aufenthaltsbereiche. Die Immissionen her-vorgerufen durch den Eisenbahnverkehr ergeben in Teil-bereichen, entsprechend der strategischen Lärmkartierung aus dem Jahre 2007, Pegel, die über einem Wert von LDEN > 75 dB(A) und LNight > 70 dB(A) liegen. Die Ziele des Senats sind dem Lärmaktionsplan Berlin zu entnehmen. Als Schwellenwerte für die Dringlichkeit von Maßnahmenprüfungen werden zwei Stufen definiert: 1. Stufe: 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts – bei Überschreitung dieser Werte sollen prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringe-rung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden. 2. Stufe: 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts – diese Werte wurden von der Lärmwirkungsforschung als gesundheitsrelevante Schwellenwerte ermittelt und dienen im Rahmen der Vorsorge als Zielwerte für die Lärmminderungsplanung. Frage 3: Wie viele Menschen sind vom Lärm durch die Stadtbahn in Wohnhäusern, in Schulen und Kranken-häusern betroffen? Antwort zu 3: Nachfolgend ist die Anzahl der in ihren Wohnungen durch die Stadtbahn belasteten Menschen, auf volle hundert gerundet, dargestellt. Tabelle 1: Anzahl der belasteten Menschen durch die Stadtbahn (LDEN) Pegelbereich LDEN in dB(A) >55 bis 60 >60 bis 65 > 65 bis 70 > 70 bis 75 > 75 Anzahl Menschen 7.300 5.200 2.400 1.200 200 Tabelle 2: Anzahl der belasteten Menschen durch die Stadtbahn (LNight) Pegelbereich LNight in dB(A) >50 bis 55 >55 bis 60 > 60 bis 65 > 65 bis 70 > 70 Anzahl Menschen 6.100 4.300 1.800 700 100 Grundlage der Berechnung sind die Daten der Lärm-kartierung 2012 (auf Basis der von der Deutschen Bahn zu Verfügung gestellten Verkehrsdaten aus dem Jahre 2006). Eine exakte Quantifizierung der Belasteten in Schulen und Krankenhäusern im Einzugsbereich der Stadtbahn ist aufgrund fehlender belastbarer Daten und der hohen Fluk-tuation möglicher Belasteter nicht zuverlässig zu führen. Eine exakte Aussage ist auch aufgrund der unbekannten Nutzungen der einzelnen zu einer Bildungseinrichtung gehörenden Gebäude (Sporthalle, Lager, Bettenraum oder Klassenzimmer) nicht möglich. Demgegenüber lassen sich die Immissionspegel für die einzelnen Gebäude er-mitteln. In Tabelle 3 und 4 sind die Anzahl der Bildungsein-richtungen (Schulen/Universitäten) und Krankenhäuser zu entnehmen, deren Fassade(n) zumindest partiell einem relevanten Immissionspegel, verursacht von der Stadt-bahn, ausgesetzt sind. Berücksichtigt wurde der maximal berechneten Beurteilungspegel LDEN bzw. LNight an den Gebäuden. Tabelle 3: Anzahl der belasteten Bildungseinrichtungen und Krankenäuser (LDEN) Pegelbereich LDEN in dB (A) >55 bis 60 >60 bis 65 > 65 bis 70 > 70 bis 75 > 75 Bildungseinrichtungen 6 2 1 3 1 Krankenhäuser 0 1 0 0 0 Tabelle 4: Anzahl der belasteten Krankenhäuser (LNight) Pegelbereich LNight in dB (A) >50 bis 55 >55 bis 60 > 60 bis 65 > 65 bis 70 > 70 Krankenhäuser 0 1 0 0 0 Auf die Darstellung des Beurteilungszeitraums Nacht (LNight) für die Bildungseinrichtungen wurde verzichtet. Kleinere private Einrichtungen (Zahnkliniken, Ambu-lanzen oder Ärztehäuser) konnten aufgrund fehlender Datengrundlagen keine Berücksichtigung finden. Frage 4: Ab welchem Zeitraum ist ab welchen db-Zahlen eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwar-ten? Antwort zu 4: Durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen und das Umweltbundesamt werden ge-sundheitsrelevante Schwellenwerte von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts angegeben. Bei dauerhaften Über-schreitungen dieser Schwellenwerte steigt das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch chronischen Lärmstress, z.B. von Herzkreislauferkrankungen. Frage 5: Welche Maßnahmen hat der Senat im Rah-men des Lärmaktionsplans auf der Berliner Stadtbahn bereits umgesetzt? Antwort zu 5: Auf Grundlage des Lärmaktionsplans 2008 wurden an der Stadtbahn bisher keine Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastung durchgeführt. Dies ist ursächlich darin begründet, dass die Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt zwar für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung zuständig ist und zukünftig das Eisenbahnbundesamt hierbei mitwirken wird, die Umsetzung von Maßnahmen aber beim Betrei-ber, der DB Netz AG, liegt. Eine direkte Einwirkungs-möglichkeit besteht nicht. Die Begründung hierfür ist, dass für bestehende Verkehrswege keine verbindlich einzuhaltenden Lärmgrenzwerte festgelegt wurden. Wäh-rend für Straßen zumindest Anordnungen zum Lärm- schutz möglich sind (nach umfassender Einzelfallprüfung auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts), gibt es diese Möglichkeit bisher im Eisenbahnrecht nicht. Ungeachtet dessen wurden an der Stadtbahn im Rah-men des Konjunkturprogramms II für das Vorhaben „Ein-zelmaßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsminderung am Fahrweg“ der DB Netz AG in den letzten Jahren Brü-cken- und Schienenstegdämpfer verbaut. Frage 6: Wie viele Kurvenschmiereinrichtungen wur-den auf der Stadtbahn eingebaut? a) Welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen? b) Wie viele Kurvenschmiereinrichtungen sind noch geplant eingebaut zu werden? Antwort zu 6: Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG sind entlang der Fernbahnstrecke 54 Kurvenschmierein-richtungen eingebaut, auf der Trasse der S-Bahn sind es 47. Die Fragen a) und b) wurden von der Deutschen Bahn AG wie folgt beantwortet: a) Durch die Kurvenschmiereinrichtungen vermindert sich einerseits die Lärmbelästigung und anderer-seits der Verschleiß an Rad und Schiene. b) Es sind keine weiteren Einbauten von Kurven-schmiereinrichtungen geplant, da diese bereits an allen kritischen Punkten installiert sind. Frage 7: Wie viele Brücken auf der Stadtbahnstrecke wurden bereits entdröhnt? a) Welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen? b) Wie viele Brücken sollen noch entdröhnt werden? Antwort zu 7: Entsprechend dem Schlussbericht „In-novative Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungs-schutz am Fahrweg“ der DB Netz AG vom 15.06.2012 zum Konjunkturpaket II wurden Entdröhnungsmaßnah-men für Brücken an folgenden Standorten der Stadtbahn erprobt: Fasanenstraße, Uhlandstraße, Grolmannstraße, Knesebeckstraße, Bleibtreustraße, Schlüterstraße und Wielandstraße. a) Durch den Einbau von Brückendämpfer und Schienenstegdämpfer sollte die gegenüber der freien Strecke deutlich erhöhte Schallabstrahlung insbesondere von Stahlbrücken reduziert werden. Das Anbringen der Brückendämpfer an den ansonsten weitgehend ungedämpften Stegblechen der Brückenkon-struktion hat sehr gute Wirkungen erzielt. Im Mittel ergibt sich dadurch eine Reduktion von über 3 dB. Weniger erfolgreich war die Erprobung der Schienen-stegdämpfer für diesen Einsatzzweck; zwar konnte bei Zuggeschwindigkeiten unter 60 km/h eine leichte Reduk-tion des Rollgeräusches der Züge erreicht werden, im Mittel aber keine Minderung des Brückendröhnens. b) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist es ak-tuell nicht geplant, entlang der Stadtbahn weitere Brücken zu entdröhnen. Frage 8: Welchen Eingang findet der Lärm der Stadt-bahn und des Rings in die geplanten „strategischen Lärm-karten“ Berlins? Antwort zu 8: Grundsätzlich werden die Immissionen der Stadtbahn und des Rings bei der strategischen Lärm-kartierung berücksichtigt. Die Zuständigkeit für die Kar-tierung des Schienenlärms liegt aber beim Eisenbahnbun-desamt, dem eine fristgemäße Fertigstellung der Karten bis Mitte 2012 nicht möglich war. Die ausstehende Ak-tualisierung ist zum Ende des Jahres 2014 angekündigt. Berlin, den 06. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2014)

Bahnhöfe + S-Bahn: S-Bahnen 5, 7, 75 Ersatzverkehr wegen andauernder Bauarbeiten, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/s-bahnen-5–7–75-ersatzverkehr-wegen-andauernder-bauarbeiten-,10809298,28655984.html Anders als geplant sind die #Bauerarbeiten bei der Berliner #S-Bahn am Montagmorgen nicht abgeschlossen worden, so dass zwischen #Lichtenberg und #Ostbahnhof für Züge weiter kein Durchkommen besteht.

Die Bauarbeiten bei der Berliner S-Bahn sind am Montagmorgen nicht pünktlich beendet worden. Deshalb fahren nach Angaben der S-Bahn Berlin GmbH zwischen den Bahnhöfen Lichtenberg und Ostbahnhof auf den Linien S5, S7 und S75 im #Ersatzverkehr Busse statt Bahnen. Außerdem gibt es Pendelverkehr zwischen den Bahnhöfen …

S-Bahn: National Express überdenkt Beteiligung – Der letzte Bahn-Konkurrent um den S-Bahn-Ring, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/10/letzter-bewerber-des-s-bahn-rings-national-express-vor-dem-abspr.html Rund 37 Kilometer Schienen, fünf Linien, 400.000 Passagiere an einem normalen Werktag: Der Berliner #S-Bahn-Ring bewegt mehr Menschen als so manche deutsche Großstadt Einwohner hat. Als der Ring 2013 neu #ausgeschrieben wurde meldeten mehrere Unternehmen Interesse an. Inzwischen ist das #Bewerberfeld dramatisch geschrumpft: Neben dem bisherigen Betreiber, der #Deutschen Bahn, ist nur noch ein einziges Unternehmen im Rennen: #National Express aus #England. Und auch das will seine Teilnahme nun überdenken.

Tobias Richter steht auf dem Gleis eines Berliner Bahnhofes und schaut den Zügen hinterher. Er kennt jede Lok, jeden Wagen, egal ob ICE oder Regio. Am besten aber kennt Richter die Fahrzeuge der S-Bahn. „Ich bin in Hermsdorf aufgewachsen. Für uns als Kinder waren die zugewucherten Gleise zwischen Waidmannslust und Frohnau ein Abenteuerspielplatz. Wir erinnern uns noch an die Passviertel, das waren die S-Bahn-Wagen, die vorne nur eine Lampe hatten. Und dass der Triebwagenführer damals immer die Tür offen hatte, so dass man ihn sehen konnte. Der hatte immer ganz anderes Geld auf dem Tisch. Damals wusste ich noch nicht, dass die Züge vom BW-Nordbahnhof kamen, die Triebwagenführer aber aus dem Osten. Und die hatten eben keine D-Mark sondern Alu-Chips, wie man sie nannte.“

S-Bahn: Wer fährt womit im S-Bahn-Netz ab 2017?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Betreiber sind aktuell an den #Vertragsverhandlungen beteiligt? Treffen Informationen zu, dass aktuell nur noch zwei #Bewerber im Rennen sind? Wie plant der Senat vorzugehen, falls auch noch der letzte Mitbewerber der Bahn aussteigen sollte? Zu welchem Zeitpunkt soll – nach jetzigem Planungsstand – der #Zuschlag an den künftigen Betreiber des #S-Bahn-Rings er-teilt werden?

Antwort zu 1: Die Länder dürfen sich im laufenden Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen nicht zur Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber äußern. Die Bewerberinnen und Bewerber erstellen derzeit ihre Ange-bote, Abgabetermin ist im Februar 2015. Der Zuschlag soll nach jetzigem Planungsstand im Sommer 2015 erteilt werden. Frage 2: Wie plant der Senat sicherzustellen, dass ggf. entstehender #Mischbetrieb zwischen dem alten und dem neuen Betreiber der S-Bahn nicht zu Chaos führt? Antwort zu 2: Im Rahmen der operativen Verkehrs-abwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordina-tion den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ein Mischbe-trieb verschiedener Betreiber auf ein und derselben Infra-struktur ist dabei tägliche Praxis im Eisenbahnverkehr, so u.a. im Regionalverkehr im Berliner Raum oder noch intensiver in den Eisenbahnnetzen im Rhein-Ruhr-Gebiet. Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder die Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanab-stimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsun-ternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderver-kehre ab. Frage 3: Wann wird die DB Netz AG die Ausnahme-genehmigung für das von der Bahn geplante „ZSB-Migrationskonzept“ beantragen? Wann rechnet der Senat mit der Genehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr? Antwort zu 3: Nach einer Information der S-Bahn Berlin GmbH hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Antrag auf Ausnahme-genehmigung für den Weiterbetrieb des Fahrsperrensys-tems und damit in Zusammenhang das Migrationskonzept ZBS, das den Ersatz der mechanischen Fahrsperren durch das Zugsicherungssystem ZBS bis Ende 2025 vorsieht, mit Schreiben vom 16.09.2014 genehmigt. Frage 4: Was sind die aktuellen Pläne für die weiteren Teilnetze der S-Bahn? Werden die Ost-West-linien sowie die Nord-Süd-Linien ebenfalls ausgeschrieben und wenn ja, wann und für welchen Zeitraum? Wenn nein, wie schätzt der Senat die europarechtliche Zulässigkeit einer Direktvergabe ein? Frage 5: Inwieweit plant der Senat die weiteren Teil-netze übergangsweise direkt an die DB zu vergeben? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Wie schätzt der Senat die europarechtliche Zulässigkeit einer Direktvergabe ein? Wie wird diesbezüglich die Europäische Union befasst? Frage 6: Inwieweit wird der Senat aus der Ausschrei-bung des Rings Konsequenzen ziehen und die der Aus-schreibung der weiteren Teilnetze rechtzeitig vorbereiten? Wie plant der Senat bei der Ausschreibung der weiteren Teilnetze mit den bestehenden S-Bahn-Zügen der Baurei-he 481 umzugehen? Antwort zu 4, 5 und 6: Die Länder werden die Leis-tungen auf den weiteren Teilnetzen der Berliner S-Bahn im Einklang mit den Vorgaben des Vergaberechts beauf- tragen. Dabei ist im Interesse eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Ressourceneinsatzes vorgesehen, dass die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481, die erst in den Jahren 1996 – 2004 beschafft wurden, zunächst weiterhin zum Einsatz kommen können. Diese werden derzeit mit dem neuen ZBS nachgerüstet. Eine Befassung „der Europäischen Union“ ist im Vor-feld dieser Vergaben weder rechtlich erforderlich noch üblich. Die beabsichtigten Auftragsvergaben werden entsprechend den europarechtlichen Vorgaben im Europä-ischen Amtsblatt vorab bekanntgemacht. Für die geplante Direktvergabe eines Übergangsvertrages im Teilnetz Ring ist dies bereits erfolgt. Die weitere Vorgehensweise zur Beauftragung der weiteren Teilnetze wird derzeit abge-stimmt. Berlin, den 02. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2014)

S-Bahn: Ersatzverkehr Lichtenberg — Ostbahnhof

http://www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen/details/Lichtenberg-Ostbahnhof/3998

Bahnhöfe + S-Bahn: Neuer Bahnsteig am Ostkreuz geht in Betrieb Umfangreiche Arbeiten an Gleisen und Signaltechnik erfordern Pendel- und Ersatzverkehr bei der S-Bahn

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/8198248/bbmv20140929.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 29. September 2014) Ab dem 6. Oktober halten die #S-Bahnen stadtauswärts im #Ostkreuz an einem neuen #Bahnsteig. Gleichzeitig ändert sich auch am Bahnhof Warschauer Straße der Betrieb: Dort fahren die S-Bahnen stadtein- und stadtauswärts vom neuen nördlichen Bahnsteig Gleis3/4.

Für die #Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige in den Bahnhöfen Ostkreuz und #Warschauer Straße sind vom 2. Oktober bis zum 6. Oktober 2014 umfangreiche Arbeiten an Gleisen und vor allem an der #Signaltechnik erforderlich. Die gesamte Signal- und #Sicherungstechnik zwischen #Ostbahnhof und #Lichtenberg muss an den neuen Betriebszustand angepasst werden. Dazu müssen allein im Relaisstellwerk Ostkreuz über 10.000 Schaltungen eingerichtet und geprüft werden.

Das bedeutet für die Zeit vom 2. Oktober, 4 Uhr, bis zum 6. Oktober, Betriebsbeginn, Einschränkungen im S-Bahnverkehr auf der Stadtbahn.

Die S-Bahnlinien S5, S7 und S75 werden zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof unterbrochen. Zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof fahren Busse, zwischen Ostbahnhof und Ostkreuz pendelt die S-Bahn. Die Züge der S3 (Ostkreuz-Erkner) fahren planmäßig.
Zusätzlich gibt es in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober Einschränkungen zwischen Ostbahnhof und Friedrichstraße/Zoologischer Garten, auch hier wird Pendelverkehr eingerichtet.

Die S-Bahn Berlin empfiehlt, zwischen Lichtenberg, Frankfurter Allee und Alexanderplatz auf die U-Bahnlinie U5 auszuweichen. Vom S-Bahnhof Hohenschönhausen kann Richtung S-Bahnhof Greifswalder Straße und Alexanderplatz auch die Straßenbahnlinie M4, zwischen Marzahn, Landsberger Allee und Alexanderplatz die Straßenbahnlinie M6 genutzt werden.

Mit Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige in den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße können die letzten alten Bahnsteige („E“ in Ostkreuz und „A“ in Warschauer Straße) abgebrochen und so kann Baufreiheit für die nächste Umbauetappe geschaffen werden.

Weitere Informationen zum Ostkreuz-Umbau: www.deutschebahn.com/ostkreuz

Informationen zum S-Bahnverkehr: www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe + S-Bahn: Neuer Bahnsteig am Ostkreuz geht in Betrieb Umfangreiche Arbeiten an Gleisen und Signaltechnik erfordern Pendel- und Ersatzverkehr bei der S-Bahn

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/8198248/bbmv20140929.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 29. September 2014) Ab dem 6. Oktober halten die #S-Bahnen stadtauswärts im #Ostkreuz an einem neuen #Bahnsteig. Gleichzeitig ändert sich auch am Bahnhof Warschauer Straße der Betrieb: Dort fahren die S-Bahnen stadtein- und stadtauswärts vom neuen nördlichen Bahnsteig Gleis3/4.

Für die #Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige in den Bahnhöfen Ostkreuz und #Warschauer Straße sind vom 2. Oktober bis zum 6. Oktober 2014 umfangreiche Arbeiten an Gleisen und vor allem an der #Signaltechnik erforderlich. Die gesamte Signal- und #Sicherungstechnik zwischen #Ostbahnhof und #Lichtenberg muss an den neuen Betriebszustand angepasst werden. Dazu müssen allein im Relaisstellwerk Ostkreuz über 10.000 Schaltungen eingerichtet und geprüft werden. Das bedeutet für die Zeit vom 2. Oktober, 4 Uhr, bis zum 6. Oktober, Betriebsbeginn, Einschränkungen im S-Bahnverkehr auf der Stadtbahn. Die S-Bahnlinien S5, S7 und S75 werden zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof unterbrochen. Zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof fahren Busse, zwischen Ostbahnhof und Ostkreuz pendelt die S-Bahn. Die Züge der S3 (Ostkreuz-Erkner) fahren planmäßig. Zusätzlich gibt es in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober Einschränkungen zwischen Ostbahnhof und Friedrichstraße/Zoologischer Garten, auch hier wird Pendelverkehr eingerichtet. Die S-Bahn Berlin empfiehlt, zwischen Lichtenberg, Frankfurter Allee und Alexanderplatz auf die U-Bahnlinie U5 auszuweichen. Vom S-Bahnhof Hohenschönhausen kann Richtung S-Bahnhof Greifswalder Straße und Alexanderplatz auch die Straßenbahnlinie M4, zwischen Marzahn, Landsberger Allee und Alexanderplatz die Straßenbahnlinie M6 genutzt werden. Mit Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige in den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße können die letzten alten Bahnsteige („E“ in Ostkreuz und „A“ in Warschauer Straße) abgebrochen und so kann Baufreiheit für die nächste Umbauetappe geschaffen werden. Weitere Informationen zum Ostkreuz-Umbau: www.deutschebahn.com/ostkreuz Informationen zum S-Bahnverkehr: www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

S-Bahn + Straßenbahn + barrierefrei: Umsetzungsstand der Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Umsteigesituation an der Ringbahn / Tramstation Greifswalder Straße, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die #Umsteigesituation an der #Kreuzung #Greifswalder Straße / #Grellstr. / #Storkower Str. nicht nur grundsätzlich gefährlich, sondern insbesondere für Menschen mit körperlichen #Einschränkungen nicht #barrierefrei gestaltet ist? Frage 2: Welche Konsequenzen leitet der Senat aus diesem Wissen ab? Frage 4: Wie ist der Umsetzungsstand dieser Pläne? Frage 5: Ist der Senat mit den anderen Verantwortlichen wie dem Bezirk Pankow, der BVG und der S-Bahn/DB Station und Service zu diesem Thema, im speziellen der Frage des Grundstücks und der finanziellen Zuständigkeiten, im Gespräch? Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche? Antwort zu 1., 2., 4., 5. und 6.: Der ÖPNV-Knotenpunkt am S-Bahnhof Greifswalder Straße ist ein sehr wichtiger Ein-, Aus- und Umsteigebahnhof an der stark nachgefragten Berliner Ring-S-Bahn (Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) mit Umsteigemöglichkeit zu der sehr dicht befahrenen Straßenbahnlinie M 4, die die östliche Innenstadt u.a. mit dem Großwohngebiet Hohenschönhausen verbindet. Die heutige Umsteigesituation zwischen S-Bahnhof und Straßenbahnhaltestelle ist gekennzeichnet durch einen LSA1-geregelten Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Kreuzung Grellstraße / Greifswalder Straße / Storkower Straße und einen nur schlecht angenommenen Fußgängertunnel unter der Greifswalder Straße. Aufgrund des Umwegs vom S-Bahnhofs- Ausgang zum FGÜ an der genannten Kreuzung und der Unattraktivität des Fußgängertunnels (einschließlich sogenannter verlorener Steigungen) kommt es wiederholt vor, dass zur Straßenbahn umsteigende Fahrgäste zur Fahrbahnüberquerung die dortigen Absperrgitter überklettern und so gefährliche Situationen herbeiführen. Zur Verbesserung dieser Gesamtsituation hat der Senat die BVG gebeten, Vari- 1 Lichtsignalanlage antenuntersuchungen zu diesem ÖPNV-Knotenpunkt vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach dem Vorliegen der vorgenannten Variantenuntersuchungen werden das Bezirksamt Pankow, die S-Bahn Berlin GmbH und die DB Station&Service AG an der Entscheidungsfindung über die umzusetzende Maßnahme beteiligt. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325, Schrittgeschwindigkeit) sind in der Grellstraße, der Greifswalder Straße und in der Storkower Straße nicht vorgesehen, da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt. Frage 3: Welche Pläne zur Gestaltung der Barrierefreiheit hat der Senat ggf. mit den anderen zuständigen Akteuren entwickelt, um seinen Zielen zur Barrierefreiheit, die im StEP Verkehr definiert wurden, gerecht zu werden? Antwort zu 3.: Der ÖPNV-Knotenpunkt Greifswalder Straße mit dem gleichnamigen S-Bahnhof sowie der dortigen Haltestelle der Straßenbahn-Metrolinie M 4 ist bereits grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet. Sollte im Ergebnis der vorstehend geschilderten Untersuchungen eine Ergänzung oder Änderung an den vorhandenen Anlagen vorgenommen werden, so würden diese selbstverständlich ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (abgesenkte Borde, blindengerechte LSA etc.). Zudem kann daraus auch ggf. ein Konzept für weitere Verbesserungen abgeleitet werden. Berlin, den 25. September 2014 In Vertretung C h ri s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)