Potsdam + Straßenbahn + Straßenverkehr: Tramverkehr in Potsdam Die Gleise müssen warten aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/1062345/

Eigentlich sollten die Arbeiten bereits im vergangenen Jahr beginnen. Doch die Tramtrasse in der Heinrich-Mann-Allee wird erst ab 2019 saniert. Über die Gründe.

#Potsdam – Die geplante #Sanierung der maroden #Tramtrasse in der #Heinrich-Mann-Allee verzögert sich um mehrere Jahre. Grund ist ein vom Landesverkehrsamt gefordertes #Planfeststellungsverfahren für die gesamte, rund zwei Kilometer lange Strecke zwischen Leipziger Dreieck und Waldstraße. Es ist allerdings weniger das Verfahren selbst, das den vom Verkehrsbetrieb ViP geplanten Bauablauf durcheinanderbringt, sondern dessen Länge: Zwei Jahre habe das Amt für die Planfeststellung veranschlagt, sagte ViP-Geschäftsführer Oliver Glaser am Dienstagabend im Bauausschuss. „Das hat uns ziemlich überrascht.“ Das Verfahren für die Verlegung der Tramtrasse am Alten Markt etwa habe nur zehn Monate gedauert. Eigentlich hatte der ViP mit der 15 Millionen Euro teuren Trassensanierung bereits im letzten Jahr beginnen wollen, nun verschiebt sich der Baustart laut Glaser voraussichtlich auf 2019.

Ein Planfeststellungsverfahren verlangt der Gesetzgeber immer dann, wenn ein Bauvorhaben größere Eingriffe in den umliegenden Raum mit sich bringt und entsprechende Auswirkungen, etwa auf den Verkehr, die Natur oder den Lärmschutz, nach sich zieht. Das ist bei der geplanten Sanierung der Tramstrecke gleich in mehrerer Hinsicht der Fall. So geht der Ausbau der Strecke vor allem zu Lasten des Autoverkehrs. Der ViP will die Gleisanlagen im Zuge der Sanierung wie berichtet auch gleich verbreitern, um für die neuen, breiteren Straßenbahnen gerüstet zu sein, die spätestens ab 2022 in Potsdam fahren sollen. Um dafür Platz zu schaffen, soll eine der aktuell zwei stadtauswärtigen Fahrspuren geopfert werden – durchgehend auf der ganzen Strecke zwischen Horstweg und Leipziger Dreieck. Verkehrserhebungen hätten ergeben, dass eine Spur in Richtung …

Bauarbeiten + Straßenverkehr + Bahnverkehr + S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: Großbaustellen mit Einfluss auf die Verkehrswege im Bezirk Pankow, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständig- keit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Lich- tenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow und Reini- ckendorf von Berlin um Mitwirkung gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme erstellt und dem Senat  übermittelt wurde, wird sie  nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben.

Frage 1: Welche #Baumaßnahmen (#Verkehrs- und sonstige #Tiefbaumaßnahmen), die mit einer länger andau- ernden #Verringerung der #Leistungsfähigkeit von #Verkehrswegen in #Pankow verbunden sind und bereits laufen bzw. innerhalb der nächsten 48 Monate beginnen, sind dem Senat bekannt (Bsp. Sanierung der Löffelbrücke, Sanierung der BAB A114, Bauarbeiten der Wasserbetrie- be in der Bahnhofstraße in Blankenburg, Bauarbeiten an den Anlagen der Stettiner Bahn, etc.)? Bitte tabellarisch angeben (Ort der Maßnahme, Vorhabenträger, geplanter Beginn und Ende der Maßnahme, Dauer und Umfang der Beeinträchtigung durch die Maßnahme, ggf. geplante Ersatzmaßnahmen wie SEV oder Umleitungsstrecken).

Antwort zu 1: Die Baumaßnahmen (Verkehrs- und sonstige Tiefbaumaßnahmen), die mit einer länger andau- ernden Verringerung der Leistungsfähigkeit von Ver- kehrswegen in Pankow verbunden sind und bereits laufen bzw. innerhalb der nächsten 48 Monate beginnen, sind den dieser Antwort beigefügten tabellarischen Darstellun- gen zu entnehmen. Aufgrund der Darstellung in Einzellis- ten der verschiedenen Vorhabenträger und -trägerinnen und Handelnden kommt es zu vereinzelten Mehrfachnen- nungen von Maßnahmen.
 
•    Planung Infrastruktur des Öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV):
Bahnstrecken (Fern- und Regionalbahn, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn)
s.    Anlage 1

•    Investive Maßnahmen und geplante Bauunterhal- tungsmaßnahmen im Projektbereich Straße (Ent- wurf) und Ingenieurbauwerke (Entwurf und Aus- führung / Objektmanagement) sowie Wasserbau
s.    Anlage 2

•    Sonstige Baumaßnahmen
Baumaßnahmen des Bezirksamts Pankow von Ber- lin, des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin und der DB Netz AG
s.    Anlage 3

•    Bereits begonnene bzw. in Kürze beginnende Baumaßnahmen (Vorgänge befinden sich bereits im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfah- ren der Verkehrslenkung Berlin – VLB –)
s.    Anlage 4

•    Im Bau befindliche und geplante bezirkliche Stra- ßenbaumaßnahmen
s.    Anlage 5

Ergänzend hat das Bezirksamt Pankow von Berlin mitgeteilt:
„Am 04.03.2016 fand in den Räumlichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes in der Darßer Straße die jährliche Baustellenkoordinierungsrunde mit den Vertre- tern der Leitungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt, der VLB und anderen Beteilig- ten statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden von den für das öffentliche Straßenland in Frage kommenden Bauträgern die, vor allem für das Jahr 2016, relevanten Einzelbaumaßnahmen vorgestellt. Mit dem noch zu er- stellenden Protokoll zu dieser Veranstaltung werden je- dem Teilnehmer die Einzellisten  der Bauvorhaben der jeweiligen Unternehmen/Bauträger zugesandt.
 
Für eine redaktionelle Umarbeitung dieser Einzellisten nach dem hier angefragten Schema fehlt es sowohl an der personellen Ausstattung wie auch an einer fachlichen Zuständigkeit.“

Frage 2: Welche Baumaßnahmen (Verkehrs- und sonstige Tiefbaumaßnahmen) außerhalb des Gebiets Pan- kow, die jedoch direkten, bzw. indirekten Einfluss auf den Bezirk haben und bereits laufen bzw. innerhalb der nächs- ten 48 Monate beginnen, sind dem Senat bekannt (Bsp. Erneuerung von Eisenbahnüberführungen in der Gemein- de Panketal, Sanierung der Dorfstraße in Malchow, etc.)? Bitte tabellarisch angeben (Ort der Maßnahme, Vorhaben- träger, geplanter Beginn und Ende der Maßnahme, Dauer und Umfang der Beeinträchtigung durch die Maßnahme, ggf. geplante Ersatzmaßnahmen wie SEV oder Umlei- tungsstrecken).

Antwort zu 2: Nach Auskunft des Bezirksamtes Lich- tenberg von Berlin sind dort nachfolgend aufgeführte Baumaßnahmen geplant, die direkten bzw. indirekten Einfluss auf den Bezirk  Pankow haben und bereits laufen bzw. innerhalb der nächsten 48 Monate beginnen:
a)    Dorfstraße Wartenberg, grundhafter Ausbau (Straße und Regenentwässerungskanal einschließlich Trinkwasserleitungen); geplanter Ausführungstermin 2018 bis 2020
b)    Krugstege/Bahnhofstraße, Knoten Krugste- ge/Bahnhofstraße Baumaßnahme der Berliner Wasserbe- triebe (BWB), Beginn voraussichtlich Mitte April 2016 bis voraussichtlich September 2016
c)    Dorfstraße Malchow (B 2), zwischen Blankenbur- ger Pflasterweg und Ortnitstraße, Maßnahme der BWB und der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt; Beginn nach Abschluss der Baumaßnahme „Krugstege“, voraussichtliches Ende im Jahr 2020

Von den anderen am Bezirk Pankow angrenzenden Bezirksverwaltungen (Friedrichshain-Kreuzberg, Mar- zahn-Hellersdorf, Mitte und Reinickendorf) wurde jeweils Fehlanzeige erstattet.

Frage 3: Sind dem Senat bereits Planungen für die Er- schließung der die Frage 1 und 2 betreffenden Baustellen durch Logistikverkehre bekannt und wenn ja, wo führen diese für welchen Zeitraum entlang?

Antwort zu 3: Soweit eine Verkehrsführung bzw. Um- leitungsstrecken während der Bauphasen zurzeit mit den Vorhabenträgern oder -trägerinnen abgestimmt werden oder wurden, so ist dies in den Anlagen 1 bis 4 zu den einzelnen Baumaßnahmen erläutert.

Frage 4: Sind dem Senat Planungen für die Verkehre von und zu Baustellen für größere Hochbauvorhaben (großflächiger Wohnungsneubau, Errichtung von sog. MUF oder Containerunterkünften) bekannt und wenn ja, wie sehen diese aus?
 
Antwort zu 4: In der Abteilung Hochbau der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  gibt es noch keine Planungen für die Verkehre von und zu Bau- stellen für größere Hochbauvorhaben. In Pankow sind zwei Grundstücke für die Errichtung von modularen Un- terkünften, sog. MUF, in Planung (Wolfgang-Heinz- Straße neben Hausnummer 47 und Lindenberger Weg 19, 27), wofür die grundstücksbezogene Planung bis Juli 2016 erstellt wird.

Frage 5: An welchen Knotenpunkten/ Kreuzungen werden die maßnahmenbedingten Umleitungs- und Bau- stellenverkehre aus den Fragen 1-4 in welchem Zeitraum aufeinander treffen?

Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow von Berlin, das Maßnahmen gemeinsam mit Vertretern und Vertrete- rinnen der Leitungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der VLB und anderen Beteiligten in Wahrnehmung seiner Zuständigkeit nach dem Berliner Straßengesetz koordiniert, hat mitgeteilt, dass diese Frage zurzeit nicht zu beantworten sei (s. auch dessen Stellungnahme zu Frage 1).

Die VLB kann aktuell für das Bauvorhaben Wiltberg- straße (s. Anlage 4) die von dieser Maßnahme betroffenen Knotenpunkte benennen:

–    Wiltbergstr./Hobrechtsfelder Chaussee
–    Hobrechtsfelder Chaussee/Pölnitzweg
–    Pölnitzweg/Röbellweg
–    Alt-Buch/Pölnitzweg
–    Wiltbergstr./Alt-Buch
–    Wiltbergstr./Karower Chaussee
–    Wiltbergstr./Röbellweg

Derzeit sind bei der VLB noch weitere Verkehrskon- zepte, teilweise mit Umleitungsverkehren, in  Abstim- mung.

Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die Verkehrs- teilnehmer und –teilnehmerinnen angesichts der Vielzahl der Vorhaben in Pankow, die auch der wachsenden Stadt und der notwendigen Erhaltung und Erneuerung der Ver- kehrsinfrastruktur geschuldet sind, in den nächsten Jahren leider verstärkt verkehrliche Belastungen werden hin- nehmen müssen.


Berlin, den 24. März 2016

In Vertretung Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2016)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt    18. März 2016
Planung ÖPNV-Infrastruktur (VII C 35)

Tabelle: Großbaustellen mit Einfluss auf die Verkehrswege im Bezirk Pankow (abgestimmt mit VBB) hier: Fern-/Regionalbahn, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn

Strecke / Ort der Maßnahme

Vorhabenträger

geplanter Beginn und Ende der Maßnahme

Dauer und Umfang der Beeinträchtigung

ggf. geplante Ersatzmaßnahmen

Bahnstrecke (F- und R- Bahn) Berlin Karow – Bernau bei Berlin

DB Netz AG

31.10. – 06.11.2016

Vollsperrung

Fernverkehr (FV): Umleitung.

 

Regionalverkehr (RV): RE 3 Ausfall Bernau – Bln- Gesundbrunnen

RB 24 Ausfall Bernau – Bln- Lichtenberg.

Jeweils Umfahrung mit S- Bahn.

NEB NEB-

Betriebsgesellschaft mbH) Ausfall Verkehrshalt Bln- Karow Schienenersatzverkehr mit Omnibussen (SEV)

Bahnstrecke (F- und R-Bahn) Biesdorfer Kreuz – Karower Kreuz

DB Netz AG

16. – 19.05.2016

Totalsperrung 27. – 30.05.2016

Totalsperrung 02. – 05.12.2016

Totalsperrung Biesdf Kreuz Nord – Schönfließ West

Hohenschönhausen – Bln Nordost

Karower Kreuz: alle Kurven Blankenburg – Karow nicht betroffen

Vollsperrung

FV: Umleitung

RV: RE 5 Ausfall Bln- Gesundbr – Oranienburg, RB 12 Ausfall Oranienburg – Bln Ostkreuz/Ring

Jeweils Umfahrung mit S- Bahn

 

Bahnstrecke (F- und R-Bahn)

 

DB Netz AG

 

Voraussichtlich Frühjahr

 

Vollsperrung

 

Fernverkehr (FV): Umleitung.

 

 

Blankenburg – Karow (Stettiner Bahn im Bereich Karower Kreuz)

 

2017 bis Frühjahr 2018, genaue Termine liegen noch nicht vor.

 

 

 

In dem Zusammenhang Einrichtung einer zeitweisen, behelfsmäßigen Befahrbarkeit des Karower Kreuzes für die Line RE 5 während der Baumaßnahme

 

Regionalverkehre (RV): zum Teil Ausfall.

Umfahrung mit S-Bahn bzw. Schienenersatzverkehr mit Omnibussen (SEV).

 

Genaue Angaben liegen noch nicht vor.

Bahnstrecken im Nordosten Berlins (F- und R-Bahn)

DB Netz AG

Weitere Planungen der Maßnahmen für die Jahre 2017 ff und Termine liegen noch nicht vor.

Bahnstrecke (S-Bahn) S2

DB Netz AG

30.09. (1.30 Uhr) bis

Vollsperrungen

04.03. – 07.03.2016*

Blankenburg – Bernau

31.10.2016 (4 Uhr)

SEV Blankenburg <–>

sowie 5 Wochenenden März,

Bernau

Mai, August und Dezember

11.03. – 14.03.2016*

2016

SEV Karow <–> Bernau

13.05. (22 Uhr) – 17.05.2016

(4 Uhr)

SEV Blankenburg <–> Hohen

Neuendorf

und Blankenburg <–> Buch

05.08. – 08.08.2016*

SEV Blankenburg <–>

Mönchmühle

Blankenburg <–> Buch

30.09. (01.30 Uhr) –

31.10.2016 (4 Uhr)

SEV Blankenburg <–>

Bernau

09.12. – 12.12.2016*

SEV Blankenburg <–>

Bernau

März und April 2016 mehrere

Nachtsperrungen mit SEV

zwischen

22 Uhr und 1.30 Uhr

* jeweils Fr 22 Uhr bis Mo 4

Uhr

 

 

Bahnstrecken im Nordosten Berlins (S-Bahn)

DB Netz AG

Planungen der Maßnahmen für die Jahre 2017 ff und Ter- mine liegen noch nicht vor.

U-Bahn-Linie 2, Abschnitt im Nordosten Berlins

BVG

Im Jahr 2016 sind auf der U 2 Nord keine größeren Bauarbeiten geplant.

Eventuelle Planungen von Maßnahmen für die Jahre 2017 ff und Termine liegen noch nicht vor

Straßenbahntrasse Greifswalder Straße, Überfahrt Michelangelostraße

BVG

April 2016

2 Wochen Vollsperrung

Ersatzverkehr mit Omnibussen

Straßenbahntrasse Buschallee/Suermondtstraße

BVG

April – Juni 2016

12 Wochen Vollsperrung

Ersatzverkehr mit Omnibussen

Straßenbahntrasse Prerower Platz

BVG

Juli – September 2016

10 Wochen Vollsperrung

Ersatzverkehr mit Omnibussen

Straßenbahntrassen im Nordosten Berlins

BVG

Planungen der Maßnahmen für die Jahre 2017 ff und Ter- mine liegen noch nicht vor.

Nr.

Bauvorhaben

Planungs- stand

Auftraggeber

Bemerkungen (hinsichtlich BM (Baumaßnahme) Erneuerung A114)

 

1

BAB A114 – Erneuerung einschl. Rampen der AS

(inkl. Ersatzneubau 3 Ü-BW und 2 A-BW sowie

Instansetzung 3 A-BW) AS=Anschlussstelle BAB=Bundesautobahn

A-BW=Autobahnbrückenbauwerk

Ü-BW=Überführungsbauwerk über Autobahn

Entwurfsplanung

SenStadtUm X PSE

gepl. Ausführungstermin: 2017 – 2021

 

bauzeitliche Verkehrsführung 2+0

Umleitungsstrecken nur kurzzeitig (z.Bsp. BW-Abbruch)

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Überlappung Projektgrenzen
  •  
  • (Baustelleneinrichtung), Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

2

BAB A10 – 6-streifiger Ausbau AD Pankow; inkl. Abschnitt A114 von LG Bln/Brbg bis Brücke über DB Außenring AD=Autbahndreieck

LG=Landesgrenze Bln=Berlin Brbg=Brandenburg

Ausführungsplan ung

SenStadtUm X PSE

 

 

LS BRB (A10/AD

Pankow)

gepl. Ausführungstermin: 2018 – 2022

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Detailplanung
  • Überlappung Projektgrenzen
  •  
  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

2.1

BAB A111 – grundhafte Erneuerung / Instandsetzung der A111 von der Landesgrenze BRB bis AD Cahrlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke und angrenzenden Bereich der A100

 

SenStadtUm X PSE

 

 

Deges (ff.)

gepl. Ausführungstermin: 20xx – 20xx

 

Abstimmungen erforderlich:

– Ausführungszeiten (Forderung VLB: keine Überschneidung A114)

 

 

 

 

 

 

Nr.

Bauvorhaben

Planungs- stand

Auftraggeber

Bemerkungen (hinsichtlich BM (Baumaßnahme) Erneuerung A114)

3

Erneuerung B109 Schönerlinder Straße

Entwurfsplanung

SenStadtUm X PSE

gepl. Ausführungstermin: 2016 – 12.2017

Umleitungsstrecken außerhalb Berlin im Bereich Brandenburg Abstimmungen erforderlich:

  • Detailplanung
  • Überlappung Projektgrenzen
  •  
  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  • (Forderung VLB: keine Überschneidung A114)

4

Verbindungsstraße zur B2

Planfeststellung

SenStadtUm X PSE

gepl. Ausführungstermin: 2018 – 2020

5

grundhafter Ausbau B2 Dorfstraße Malchow (Straße/ TWL/ R-Kanal) TWL=Trinkwasserleitung

R-Kanal=Anschlusskanäle für Straßenabläufe

Entwurfsplanung Leistungsphase 3.1

SenStadtUm X PSE

BWB (Berliner Wasserbetriebe)

gepl. Ausführungstermin: 2018 – 2020

Umleitungsstrecke der BWB ist in Abstimmung Abstimmungen erforderlich:

– Verkehrsführung während der Bauzeit

 

Baumaßnahmen SenStadtUm Abteilung Ingenieurbauwerke Entwurf (X PI E) / Ingenieurbauwerke Objektmanagement (X OI)

 

 

 

 

 

Nr.

Bauvorhaben

Planungs- stand

Auftraggeber

Bemerkungen (hinsichtlich BM (Baumaßnahme) Erneuerung A114)

6

Ersatzneubau Lindenhofbrücke

Vergabe

SenStadtUm X PIE

X PSA

gepl. Ausführungstermin:

2015 – 2017  (Ausführung Behelfsbrücke 2015)

bauzeitliche Verkehrsführung über Behelfsbrücke 1-spurig Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

7

Ersatzneubau Löffelbrücke

Vorbereitung Vergabe

SenStadtUm X PIE

gepl. Ausführungstermin: 02.2015 – 02.2020

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  • (Forderung VLB: keine Überschneidung A114 Schlossalleebrücke)

8

Sellheimbrücke

SenStadtUm X PIE

Bauvorhaben zurückgestellt  ggf. Lastbeschränkung ab 20XX

 

  • 30km/h
  • für den Schienenersatzverkehr während Maßnahmen DB
  •  

9

Ersatzneubau Bahnhofsstraßenbrücke über die Panke

SenStadtUm X PIE

Bauvorhaben zurückgestellt  ggf. Lastbeschränkung ab 20XX

10

Brücke über die Bahn, östl. der Bucher Straßenbrücke

SenStadtUm X PIE

Bauvorhaben zurückgestellt  ggf. Lastbeschränkung ab 20XX

 

 

 

 

 

Nr.

Bauvorhaben

Planungs- stand

Auftraggeber

Bemerkungen (hinsichtlich BM (Baumaßnahme) Erneuerung A114)

11

Darßer Brücke Grundinstandsetzung Erneuerung

Abdichtung und Geh- und Fahrbahnbeläge

SenStadtUm X OI

gepl. Ausführungstermin: 04.2016 – 09.2016

12

Ersatzneubau Brücke DB Außenring A114

Entwurfsplanung

SenStadtUm X PIE

 

 

Deges (ff.)

Bauvorhaben in Planung 2017-2019

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

Baumaßnahmen SenStadtUm Abteilung Wasserbau Entwurf (X PW)

13

Renaturierung Panke, Phase II

Planfeststellung

SenStadtUm X PW

gepl. Ausführungstermin (abhängig vom Abschluss PFV): voraussichtl. 2018 – 2021

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Detailplanung
  • Überlappung Projektgrenzen
  •  
  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  
  • Einleitordinaten RW-Kanäle Straßenentwässerung

Baumaßnahmen anderer TÖB

22

Ausbau Deutsche Bahn Kreuz Karow

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 01.2016 – 12.2022

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

 

 

 

 

 

Nr.

Bauvorhaben

Planungs- stand

Auftraggeber

Bemerkungen (hinsichtlich BM (Baumaßnahme) Erneuerung A114)

22.0.1

Neubau Krbw VBK Krbw=Kreuzungsbauwerk

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 01.2017 – 12.2017

 

  • Sperrung von Straßen erforderlich
  •  

22.0.2

Neubau Krbw BAR

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 01.2017 – 12.2017

 

  • Sperrung von Straßen erforderlich
  •  

22.0.3

Neubau Krbw Strecken 6082/6085

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 01.2017 – 12.2017

 

  • Sperrung von Straßen erforderlich
  •  

22.1

Neubau EÜ Röhnstraße EÜ=Eisenbahnüberführung

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 01.2017 – 08.2017

 

Abstimmungen erforderlich:

  • bauzeitl. Verkehrsführung
  • Sperrung der Straße erforderlich

22.2

Verlängerung EÜ Laakegraben

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 01.2017 – 08.2017

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Sperrung von Straßen erforderlich
  •  

 

 

 

 

 

Nr.

Bauvorhaben

Planungs- stand

Auftraggeber

Bemerkungen (hinsichtlich BM (Baumaßnahme) Erneuerung A114)

22.3

Ersatzneubau EU Schräger Weg EU=Eisenbahnunterführung

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 01.2017 – 06.2019

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

22.4

Ersatzneubau EÜ Pankgrafenstraße/Bahnhofstraße

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 02.2018 – 12.2019

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  • bauzeitliche Sperrung der Straße erforderlich

22.5

Neubau EU Am Danewend

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 10.2016 – 12.2019

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  • bauzeitlich teilweise Sperrung der Straße erforderlich

22.6

Brückenerneuerung EÜ Wiltbergstraße

Planfeststellung

DB Netz AG

gepl. Ausführungstermin: 01.2019 – 12.2019

 

Abstimmungen erforderlich:

– BE, Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung

24

Baumaßnahmen der S-Bahn

 

S-Bahn

ggf. weitere Baumaßnahmen

 

Baumaßnahmen BA Pankow

Nr.  Bauvorhaben

Planungsstand

Auftraggeber

Bemerkungen (hinsichtlich BM Erneuerung A114)

Anlage 3

 

 

 

 

 

 

 

14

Bucher Straße von Schönerlinder Str./Hauptstraße bis Straße 103, einschl. Rampenbereich (OT Franz. Buchholz)

OT=Ortsteil

Vorplanung

BA (Bezirksamt) Pankow Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2018 – 2019

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Überlappung Projektgrenzen
  •  
  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

15

Triftstraße von Mühlenstraße bis Schönerlinder Straße (OT Franz. Buchholz)

Vorbereitung Entwurf

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2020 – 2021

16

Wiltbergstraße von Am Sandhaus bis Karower Chaussee (OT Buch)

Baudurchführung seit 2014

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

Baubeginn: 2015 – 2019

 

 

 

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

17

Hobrechtsfelder Chaussee

 

BA Pankow

Lastbeschränkungen (Moorlinsen)

 

 

 

 

Bauvorhaben zurückgestellt

18

Rosenthalter Weg

von Blankenfelder Chaussee bis Picardieweg (OT Blankenfelde)

Vorbereitung Ausführungsplanung

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2016 – 2019

19

Friedrich-Engels-Straße, 3. BA (Bauabschnitt), von Nordendstraße bis Quickborner Straße (OT Rosenthal)

bestätigte BPU (Bauplanungsunterlagen), Vorbereitung PFV (Planfeststellungsverfahren)

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2017 – 2018

20

Kastanienallee, 2. BA, von Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße (OT Rosenthal)

Vorbereitung Vorplanung

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2018 – 2019

 

20.1

Ausbau des Geh- und Radwegs Röntgentaler Weg zwischen Pölnitzweg und Abzweig Radfernweg Berlin- Usedom

Ausführungsplanung

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

geplanter Ausführungstermin: 2016

 

 

Baumaßnahmen BA Lichtenberg

14

Bucher Straße von Schönerlinder Str./Hauptstraße bis Straße 103, einschl. Rampenbereich (OT Franz. Buchholz)

OT=Ortsteil

Vorplanung

BA (Bezirksamt) Pankow Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2018 – 2019

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Überlappung Projektgrenzen
  •  
  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

15

Triftstraße von Mühlenstraße bis Schönerlinder Straße (OT Franz. Buchholz)

Vorbereitung Entwurf

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2020 – 2021

16

Wiltbergstraße von Am Sandhaus bis Karower Chaussee (OT Buch)

Baudurchführung seit 2014

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

Baubeginn: 2015 – 2019

 

 

 

 

Abstimmungen erforderlich:

  • Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
  •  

17

Hobrechtsfelder Chaussee

 

BA Pankow

Lastbeschränkungen (Moorlinsen)

 

 

 

 

Bauvorhaben zurückgestellt

18

Rosenthalter Weg

von Blankenfelder Chaussee bis Picardieweg (OT Blankenfelde)

Vorbereitung Ausführungsplanung

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2016 – 2019

19

Friedrich-Engels-Straße, 3. BA (Bauabschnitt), von Nordendstraße bis Quickborner Straße (OT Rosenthal)

bestätigte BPU (Bauplanungsunterlagen), Vorbereitung PFV (Planfeststellungsverfahren)

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2017 – 2018

20

Kastanienallee, 2. BA, von Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße (OT Rosenthal)

Vorbereitung Vorplanung

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

gepl. Ausführungstermin: 2018 – 2019

 

20.1

Ausbau des Geh- und Radwegs Röntgentaler Weg zwischen Pölnitzweg und Abzweig Radfernweg Berlin- Usedom

Ausführungsplanung

BA Pankow

Straßen- und Grünflächenamt

geplanter Ausführungstermin: 2016

Baumaßnahmen BA Lichtenberg

21   Dorfstraße Wartenberg   BA Lichtenberg              gepl. Ausführungstermin: 2017

 

lfd.

Nummer

 

Baumaßnahme

 

Ort der Maßnahme

 

Vorhabenträger

 

Gepl. Beginn

 

vssl. Ende

 

Umfang der Beeinträchtigung

 

gepl..

Ersatzmaßnahmen

 

1

 

Ersatzneubau Lindenhofbrücke

 

AS Schönerlinder Straße  – Am Possenberg

 

SenStadt X

 

laufend

 

2018

 

keine Beeinträchtigungen

 

Behelfsbrücke (vorhanden)

 

 

2

Ersatzneubau Löffelbrücke (inkl.

Baumaßnahmen diverser Leitungsträger, bauzeitl.

Umverlegung der Straßenbahngleise)

 

 

Pasewalker Straße

 

 

SenStadt X

 

 

evtl. Sommer 2016

 

 

2020

 

 

Fahrstreifenreduzierung bzw.

Verschwenkung

 

 

keine geplant

 

 

3

 

 

Sanierung der BAB 114

 

 

AD Pankow – AS Prenzlauer Promenade

 

 

SenStadt X

 

 

2.Halbjahr 2017

 

 

2021

Ein Fahrstreifen im Baubereich

Geschwindigkeitsbegrenzung, Umleitungen, Verkehrskonzept noch in Abstimmung

 

zurzeit sind keine Einzelheiten bekannt

4

Erneuerung B109

Schönerlinder Straße

B109 im Bereich der Schönerlinder Str.

SenStadt X

2016

2017

teilweise Vollsperrung

Umleitungsstrecken außerhalb

Berlin im Bereich Brandenburg

5

Bauarbeiten BWB in der Straße

"Krugstege"; Blankenburg

Knoten Krugstege/Bahnhofstraße

BWB

voraussichtlich Mitte

April 2016

ca. 09/2016

 

zurzeit sind keine Einzelheiten

bekannt

 

 

 

 

6

 

 

 

Bauarbeiten der BWB in

der Bahnhofstraße in Blankenburg

 

 

 

 

Bahnhofstraße Blankenburg

 

 

 

 

BWB

 

nach Abschluss der Arbeiten in den Krugstegen, Baubeginn dort ca.

April 2016; Bauende nach ca. 6 Monaten

 

 

 

ca. Ende 2016

 

 

 

zurzeit sind keine Einzelheiten bekannt

 

 

 

 

Gegenverkehrsanlagen

 

 

 

7

 

 

 

Leitungsbau BWB Mauerpark

 

 

Eberswalder Straße Mauerpark

 

 

 

BWB

 

 

 

2017

 

 

 

2017

 

Fahrbahnverschwenkung in der Eberswalder Straße, Umverlegung der Straßenbahngleise im Bereich Mauerpark

 

 

zurzeit sind keine Einzelheiten bekannt

 

8

 

ESTW Nord Blankenburg – Bernau

 

S-Bahn-Strecke zwischen Blankenburg und Bernau

 

DB AG (S-Bahn)

30.09.2016

(sowie drei WE im März und im Dezember 2016)

 

31.10.2016

 

kein S-Bahnverkehr

 

SEV

 

 

9

 

Nordkreuz Karow und Ersatzneubau Lindenhofbrücke

 

Blankenburg – Hohen-Neuendorf

 

DB AG (S-Bahn)

 

13.05.2016

 

17.05.2016

 

kein S-Bahnverkehr

 

SEV

Blankenburg – Mönchmühle /Karow

DB AG (S-Bahn)

05.08.2016

08.08.2016

kein S-Bahnverkehr

SEV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

 

 

 

 

 

Wiltbergstr.

 

 

 

 

 

 

zwischen Hobrechtsfelder Chaussee und Karower Chaussee

 

 

 

 

 

 

BA Pankow

 

 

 

 

 

 

seit 29.09.2014

(laufende Maßnahme)

 

 

 

 

 

 

vorr.Ende 2018

Bauen in 3 Bauabschnitten in

Wiltbergstr. :

  1. von Str. Am Sandhaus bis Kleine Wiltbergstr. (bis Sommer

2016);

  1. Kleine Wiltbergstr. bis Alt-Buch (ab Sommer 2016, Ende

zurzeit nicht bekannt) ;

  1. Alt-Buch bis Karower Chaussee (Dauer der VLB A zurzeit

nicht bekannt); Wiltbergstr. ist Einbahnstr. (gesamte

Bauzeit)

 

 

 

 

 

Umleitungsstrecke über Hobrechtsfelder Chaussee, Pölnitzweg, Alt-Buch, Karower Chaussee

AD=Autobahndreieck           BA=Bezirksamt           ESTW = Elektronisches Stellwerk

SenStadt=

 

AS=Anschlussstelle                                  BWB= Berliner Wasserbetriebe

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Straßenverkehr: Verkehrsfreigabe der neuen Fußgängerbrücke – Kietzgrabensteg aus Senat

www.berlin.de

Zur Vervollständigung der Freiraumgestaltung der #Altstadt #Köpenick ist im Bereich des Amtswäldchens / Alter Markt eine #Fußgängerbrücke über den #Kietzgraben aus Mitteln des Bezirks Treptow-Köpenick errichtet worden.

Die neu errichtete Brücke befindet sich östlich der Landjägerstraße. Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgten der Brückenneubau als Stahltragwerk über den Kietzgraben mit Rampenanlage zur Gewährleistung der barrierefreien Nutzung sowie die Erneuerung der maroden Uferbefestigung auf der südlichen Seite. Beidseitig ist der Anschluss an den vorhandenen Gehweg hergestellt worden.Die erforderlichen Bauarbeiten konnten innerhalb des vorliegenden Kosten- und Terminrahmens abgeschlossen werden, so dass am Donnerstag, den 31.03.2016, der Kietzgrabensteg für den Fußgängerverkehr freigegeben werden kann. ( ca. 13.00 Uhr)Bilder:
Kietzgraben – Blick in Richtung Nordwest

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

S-Bahn + Regionalverkehr: S-Bahn im Havelland umstritten Die Nahverkehrsdebatte im Osthavelland ist durch neue S-Bahn-Pläne in Fahrt gekommen, bestätigt aber die unversöhnlichen Positionen der Parteien. Das Land Brandenburg will für seine „Mobilitätsstrategie 2030“ die S-Bahn-Variante bis Nauen prüfen. , aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/S-Bahn-im-Havelland-umstritten

Falkensee. Die Idee lebt. Die Idee ist tot. – So unterschiedlich sind die aktuellen Reaktionen auf das Thema „#S-Bahn ins Havelland“. In #Falkensee hatte #S-Bahn-Chef Peter Buchner die Vision einer #Express-S-Bahn bis #Nauen entworfen. In der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg soll die Variante zumindest geprüft werden.

„Die CDU hat auf’s falsche Pferd gesetzt“, erklärte Wolfgang Jähnichen, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Falkensee, dazu. Für den SPD-Mann ist klar: Die S-Bahn-Idee lebt. Die geplante Verdichtung des Fern- und Güterverkehrs würde nach seiner Auffassung den „schon jetzt erheblich störanfälligen Regionalverkehr noch weiter verschlechtern“.

Die CDU Falkensees sieht dagegen keinen Anlass zum Umsatteln. Die Christdemokraten hatten in Falkensee vehement einen Antrag unterstützt, die S-Bahn-Pläne nicht weiter zu prüfen und komplett auf den Ausbau der Regionalbahn zu setzen. Auch in #Brieselang und Nauen hatten sich die Abgeordneten mehrheitlich gegen die S-Bahn ausgesprochen.„Ich sehe keinen Grund, dass die Kommunen ihre Beschlüsse ändern sollten“, sagte Hans-Peter Pohl (CDU), Vorsitzender des Falkenseer Stadtentwicklungsausschusses. „Im Havelland dürfen die vorhandenen Stärken der Regionalbahn nicht den Schwächen einer S-Bahn geopfert werden“, sagte er. Im neuen Bundesverkehrswegeplan sind in Hinblick auf 2030 keine Mittel für den Ausbau des Nahverkehrsschienennetzes vorgesehen, für das Havelland sieht der Plan nur unter „Weiterer Bedarf“ den sechsstreifigen Ausbau des westlichen Autobahnrings vor.

In der „Mobilitätsstrategie 2030“ des Landes Brandenburg hat man dagegen die S-Bahn noch nicht komplett abgehakt. Dort werden für das Osthavelland drei Varianten untersucht: S-Bahn bis Nauen, S-Bahn bis #Finkenkrug oder Verbesserung #Regionalverkehr. Denkbar wäre zudem der sogenannte „Nullfall: „Fortschreibung des bestehenden

S-Bahn zwischen Friedrichstraße und Charlottenburg wird 82 Mal gesperrt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahn-zwischen-friedrichstrasse-und-charlottenburg-wird-82-mal-gesperrt-23770798?dmcid=nl_20160323_23770798

Bitte umsteigen. Und mehr Zeit für die Reise einplanen!

Fahrgäste in Berlin müssen mit weiteren Baustellen rechnen. Die #S-Bahn-Strecke, die sich von Ost nach West durch die Innenstadt zieht, wird an 82 Abenden sowie an mehreren Wochenenden #unterbrochen.

Inzwischen steht auch fest, was auf die Fahrgäste der U-Bahn-Linie U 5 zukommt. Am Dienstag veröffentlichten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre Pläne für die City Ost.

Was ist schlimmer?

Variante 1: Bahnanlagen werden nicht modernisiert, und irgendwann muss die Trasse gesperrt werden. Variante 2: Bahnanlagen werden modernisiert, doch das führt dazu, dass vorübergehend keine Züge fahren können. In Berlin entscheiden sich die #Schienennetzbetreiber meist für die zweite Variante. Doch das hat Folgen für die Kundschaft – in den beiden aktuellen Fällen von Mai an.

Mit dem Bus quer durch die Stadt

Dass bis in den Herbst hinein auf der #Stadtbahn gebaut wird, hat die Deutsche Bahn (DB) bereits mitgeteilt. Einzelheiten blieb sie zunächst schuldig. Jetzt wurden Details bekannt. So wird die S-Bahn zwischen Friedrichstraße und Charlottenburg bis September 82 Mal jeweils von 21 bis 4 Uhr gesperrt. Auch an zwei Oktober-Wochenenden gibt es …

Straßenverkehr: Verantwortung für den baulichen Zustand von Brücken aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass Veranstalter von Sportver- anstaltungen dazu aufgefordert werden, auf eigene Kosten #Gutachten bezüglich der #Sicherheit und der #Statik von #Brücken erstellen sollen, wie es im Fall der Veranstaltung
„Lauf der Sympathien“ und der Carl-Schurz-Brücke ge- schehen ist, obwohl eine solches Gutachten im Verant- wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung wäre und wenn ja, wie begründet der Senat diese Verfahrensweise?

Frage 2: Aus welchen Gründen ist die genannte Brü- cke nur im Rahmen einer Laufveranstaltung gefährdet, nicht aber im alltäglichen Betrieb und wenn eine Gefähr- dung besteht, warum wird die entsprechende Brücke nicht gesperrt?

Antwort zu 1 und 2: Es gilt das Berliner Straßenge- setz, nachdem der Veranstalter von Sportveranstaltungen die öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen will. Brücken werden auf Grundlage der Regel- werke generell nur für den regulären Verkehr bemessen. Laufveranstaltungen, mit der damit verbundenen dynami- schen Beanspruchung der Brücken, stellen hinsichtlich der Schwingungsanfälligkeit einen Sonderlastfall dar. Dieser ist durch die Regelbemessung nicht abgedeckt. Es können Mehrbelastungen der Brücken bis zum vierfachen gegenüber den üblichen Nutzlasten durch eine dynami- sche Läufermasse auftreten. Insofern stellt die Sondernut- zung durch den Sportveranstalter eine höhere Belastung als der alltägliche Betrieb dar. Betroffen sind insbesonde- re Fußgängerbücken. Durch den Veranstalter als Verursa- cher ist bei vorab als kritisch eingeschätzten Brücken die Unbedenklichkeit zu untersuchen und  nachzuweisen, sofern diese nicht bereits vorliegt bzw. auf Grund der zu erwartenden Läufersituation von vornherein ausgeschlos- sen werden kann. „Gutachten“/Nachweise bezüglich der
„alltäglichen“ Verkehrssicherheit für den Gemeinge- brauch von Brücken sind hoheitliche Aufgabe und werden vom Veranstalter ausdrücklich nicht gefordert. „Gutach- ten“/Nachweise von Sonderlastfällen wie zum Beispiel für Laufveranstaltungen liegen dagegen nicht im Verant-
 
wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt. Eine Sperrung/ Einschränkung eines Bauwerkes für den regulären Betrieb kann nicht mit ei- nem gegebenenfalls nicht nachweisbaren Sonderlastfall begründet werden.

Frage 3: Inwiefern soll das unter 1. genannte Vorge- hen bei zukünftigen Veranstaltungen zum Regelfall wer- den?

Antwort zu 3: Das unter 1. genannte Verfahren ist der Regelfall im Zusammenhang mit Anhörungen zu Veran- staltungen im Zuge von Sondernutzungen. Eine Ausnah- me für Veranstalter von Sportveranstaltungen sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass alle betroffe- nen Veranstalter von Laufveranstaltungen die Gutachter- kosten aus wirtschaftlichen Gründen selbst erbringen können; wenn nein, welche Unterstützung bezüglich der Kosten könnten die Veranstalter von Sportveranstaltun- gen dann für solche Gutachten seitens des Senats erwar- ten?

Antwort zu 4: Antragsteller für Veranstaltungen sind zumeist eingetragene Vereine sowie Wirtschaftsunter- nehmen, deren finanzielle Möglichkeiten nicht bekannt sind. Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Kostentra- gung für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Laufveranstaltungen oder sonstigen Sportveranstal- tungen sieht das Berliner Straßengesetz einschließlich deren Ausführungsvorschriften nicht vor.

Berlin, den 23. März 2016
In Vertretung Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Lichtenberger Bürgerinitiative kämpft gegen die A100 vor ihrem Haus aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/lichtenberger-buergerinitiative-kaempft-gegen-die-a100-vor-ihrem-haus-23764904?dmcid=nl_20160322_23764904

Noch stehen die Bäume, noch ist der Grünzug unberührt. Kinder spielen, Rentner gehen spazieren, und nachts ist sogar eine Nachtigall zu hören. Von ihrem Balkon hoch oben im elften Stock kann Heidi Dlubek das Grüngebiet entlang der Ringbahn überblicken. „Ich wohne gerne hier“, sagt die 61 Jahre alte Physikerin.

Doch das wird sich ändern. Denn der Grünzug soll einer #Autobahn weichen. Der Entwurf des neuen #Bundesverkehrswegeplans bekräftigt: Die #A100, die derzeit zwischen Neukölln und Treptow verlängert wird, soll bis Lichtenberg weitergeführt werden. „Für uns wird es laut“, klagt Heidi Dlubek. „Und aus unserem Haus wird eine riesige #Lärmschutzwand.“ Sie hat eine #Initiative gegen die geplante Autobahn gegründet.

Unser Haus – das ist die elfstöckige Gebäudeschlange an der Wilhelm-Guddorf-Straße in Lichtenberg. Auch Maritta Kotljarski wohnt in dem lang gestreckten Bauwerk. „1982 kam ich von Stralsund hierher, 1999 zog ich in den siebten Stock um“, erzählt die frühere technische Zeichnerin, die heute 65 Jahre alt ist. „Wir haben die Wohnung renoviert, uns alles schön gemacht. Wir wollen hier bleiben.“

Demo mitten auf der Kreuzung

2022 soll der 16. Bauabschnitt des Stadtrings, der zur Straße Am Treptower Park führen wird, fertig werden. Danach steht der Bau des 17. Abschnitts an. Termine gibt es noch nicht, aber eine Kostenschätzung (531 Millionen Euro). Und die Linienführung steht seit 17 Jahren fest.

Damit die neue Autobahn über die Spree führen kann, werden die östliche Hälfte der Elsenbrücke und die frühere Osthafendirektion abgerissen. In einem Doppelstocktunnel mit je drei Fahrstreifen (jeweils 25 Meter breit) führt sie unter dem Ostkreuz weiter nach Norden. Im Bereich des Wiesenwegs geht es unter der Ringbahn durch, bevor die Trasse erneut ans Tageslicht kommt.

Dann zwängt sich die A 100 zwischen den Häusern an der Wilhelm-Guddorf-Straße und dem …

 

Straßenverkehr: Wer trägt die Kosten für die Beleuchtung und Instandsetzung der Beleuchtung der Bundesautobahn in Berlin? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen #Kosten für die #Beleuchtung und die #Instandhaltung der #Beleuchtungsanlagen an der #Bundesautobahn in Berlin?
Antwort zu 1: Die jährlichen Kosten für die Beleuch-tungsanlagen der Bundesautobahn (ohne Tunnelbeleuch-tung und Adaptationsstrecken) belaufen sich auf rund 500 T€.
Frage 2: Wann wurde die Kündigung des Vertrages bezüglich der Kostenübernahmen für die Autobahnbe-leuchtung zwischen dem Bund und dem Land Berlin veranlasst?
Antwort zu 2: Der Vertrag zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und dem Land Berlin wurde mit Schrei-ben vom 20.12.2010 zum 31.12.2011 gekündigt.
Frage 3: Was waren die damaligen Gründe für die Kündigung und liegen diese auch gegenwärtig noch vor?
Antwort zu 3: Nach dem Vertrag zur Kostentragung der Beleuchtungsanlagen auf der Bundesautobahn (BAB) hatte das Land Berlin den Betrieb der Anlagen zu finan-zieren. Neu- und Umbau der Anlagen gingen zu Lasten des Bundes.
Da aus Sicht des Landes die Beleuchtung auf der BAB aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend ist, hat das Land Berlin eine Neuregelung der Kostentragung ver-langt. Die damals vorgetragenen Gründe gelten unverän-dert fort.
Frage 4: Wurde ein Gutachten bezüglich der Zustän-digkeit für die zu tragenden Kosten in Auftrag gegeben; wenn Nein, warum nicht und wenn ja, welche einzelnen Fragen wurden in dieser Gutachtenbeauftragung zur Klä-rung gestellt?
Antwort zu 4: Der Bund erbat einen gutachterlichen Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit der Beleuch-tung anhand der örtlichen Situation im Einzelfall. Zwi-schen dem Bund und dem Land Berlin wurde einver-nehmlich vereinbart, dass die Grundlage der Kostentra-gung dieser gutachterliche Nachweis sein soll. Sowohl der Sachverständige als auch die bei der Prüfung anzuwen-denden Kriterien wurden abgestimmt. Das Gutachten ist fertiggestellt und liegt dem Bund zur Prüfung vor.
Frage 5: Zu welchem Ergebnis sind die Gutachter im Einzelnen gelangt?
Antwort zu 5: Die Untersuchung ergab, dass bei höchstens drei Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3,3 km (ca. 11 Prozent der insgesamt 30,6 untersuch-ten Kilometer) auf eine Beleuchtung verzichtet werden könnte. In den anderen untersuchten Abschnitten (Ge-samtlänge ca. 27,3 km außerhalb von Tunnelanlagen) ist die Beleuchtung aufgrund der hohen DTV1-Werte und den hohen Unfallkostendichten bei Dunkelheit dringend erforderlich. Auch die dichte Abfolge von Anschlussstel-len, das Vorhandensein vieler Störlichtqellen neben der Autobahn, das Blendrisiko entgegenkommender Fahrzeu-ge und das überwiegende Fehlen von Standstreifen trugen zu dem Ergebnis bei.
Frage 6: Auf welchen Zeitraum würde sich eine Rück-zahlungsforderung seitens des Landes gegenüber dem Bund beziehen und in welcher Höhe wäre der insgesamt zu fordernde Betrag?
Antwort zu 6: Der Senat beabsichtigt, die dem Bund zuzuordnenden Kosten ab Wirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Die genaue Höhe des Betrages kann erst nach Abschluss der Prüfung durch den Bund ermittelt werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Sanierung der Bösebrücke, Umleitung Malmöer Straße, Krach durch Schwerlastverkehr aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Beschwerden über #Verkehrslärm
und #überhöhte #Geschwindigkeit auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Mai 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 1: Eine Statistik wird nicht geführt. Eine
Aktendurchsicht bzw. Postbuch-Recherche, die elektronische
Eingänge und Briefeingänge umfasst, hat eine Anzahl
von 36 Anfragen ergeben, die an die Bauabteilung
bzw. über die Verkehrsabteilung an die #Verkehrslenkung
Berlin (#VLB) zur Beantwortung gegeben worden sind.
Die VLB hat zusätzlich direkt Beschwerden erhalten,
diese summieren sich mit den von der Hauptverwaltung
weitergeleiteten auf insgesamt 54.
Beschwerden, für die die Umweltabteilung zuständig
wäre, sind nicht eingegangen.
Frage 2: Wie viele und welche Beschwerden wurden
nicht beantwortet? Bitte jeweils Nennung des Posteingangsdatums
und Betreffes)
Frage 3: Warum wurden diese Beschwerden noch
nicht beantwortet?
Frage 4: Wie wird mit den bisher unbeantworteten Beschwerden
weiter verfahren?
Antwort zu 2; 3 und 4: Es wurden, soweit das nachvollzogen
werden kann, alle Anfragen beantwortet oder
Zwischenbescheide erteilt. Wenn Zwischenbescheide
erteilt werden, erfolgt die abschließende Beantwortung in
angemessener Zeit. Ebenso wird mit aktuell eingehenden
Schreiben entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung
des Senats verfahren.
Frage 5: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen,
um das Tempolimit auf der Umleitungsstrecke durchzusetzen?
Antwort zu 5: Entlang der Umleitungsstrecke wurden
mehrere Maßnahmen, u.a. mehrfache Wiederholung der
Beschilderung „Tempo 30“, Beschilderung „Radarkontrolle“
sowie die Aufstellung von Anzeige-Displays der
Geschwindigkeit (so genannte Dialog-Displays) zur Einhaltung
der Geschwindigkeitsbegrenzung umgesetzt. Das
geltende Tempolimit wird zudem durch polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen
überwacht.
Frage 6: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Julicher Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen des0selben
zu ahnden?
Frage 7: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Jülicher Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 6 und 7: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Jülicher Straße insgesamt drei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
40 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 8: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Behmstraße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 9: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Behmstraße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 8 und 9: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Behmstraße insgesamt 18
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
3.151 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 10: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Malmöer Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 11: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Malmöer Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 10 und 11: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Malmöer Straße keine Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt.
Frage 12: Wie wird die Umleitungsstrecke für
Schwerlastverkehr über die Schweden-, Bad-, Brunnen
und Bernauer Straße durch denselben angenommen?
Antwort zu 12: Die Umleitungsstrecke für Schwerlastverkehr
über die Schweden-, Bad-, Brunnen und Bernauer
Straße wird gut durch denselben angenommen.
Frage 13: Wie viele Beschwerden über ein erhöhtes
Aufkommen von Schwerlastverkehr auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Inkrafttreten dieser Umelitungsstrecke bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 13: Eine genaue Statistik wird nicht geführt.
Eine Durchsicht hat eine Anzahl von 9 Anfragen
ergeben.
Frage 14: Plant der Senat den Durchgangsverkehr von
Schwerlasttransporten auf der unter 13. Genannten Strecke
zu unterbinden, sofern er nicht Zuliefer-, Versorgungs-
und Entsorgungszwecken dient?
Frage 15: Wenn 9. nein, warum nicht?
Antwort zu 14 und 15: Verbote sind nicht geplant.
Aufgrund des feststellbaren gebietsbezogenen Zuliefer-,
Versorgungs- und Entsorgungsverkehrs wäre eine Durchsetzung
nicht möglich.
Frage 16: Hat der Senat bei der Einrichtung der Umleitungsstrecke
auf der Behmstrasse bemerkt, dass auf der
neu eingerichteten rechten Fahrspur in Richtung BSR-Hof
sich mehrere abgesenkte Gullydeckel befinden?
Antwort zu 16: Die Prüfung der Fahrbahnbeschaffenheit
liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers
(Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes), welcher
im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfahren
angehört wurde. Dieser hatte dabei keine Einwände hervorgebracht.
Frage 17: Teilt der Senat die Ansicht, dass die unter
16. genannte Situation, verbunden mit einem erhöhten
Aufkommen an Schwerlastransporten, zu einer erheblichen
Lärmbelästigung von Anwohnerinnen und Anwohnern
in der Behmstraße beiträgt?
Frage 18: Wenn 17. nein, beabsichtigt der Senat, die
Situation vor Ort insbesondere auf nächtliche Lärmemissionen
hin zu überprüfen?
Frage 19: Wenn 18. nein, warum nicht?
Frage 20: Wenn 17. ja, wann und wie beabsichtigt der
Senat, die Lärmbelästigungen, beispielsweise durch Nivellierung
der Fahrbahn am jeweiligen Gullydeckel, zu
reduzieren?
Antwort zu 17; 18; 19 und 20: Die Überfahrung eines
defekten Straßenablaufs durch einen Schwerlasttransporter
trägt zur Erhöhung der Lärmeinwirkung bei. Die erforderlichen
Instandsetzungsmaßnahmen an den Straßenabläufen
sind in Vorbereitung und werden nach Abstimmung
mit den Berliner Wasserbetrieben kurzfristig ausgeführt.
Frage 21: Warum wurde für die elektronische Geschwindigkeitsmessanlage
in der Schivelbeiner Straße ein
Standort kurz nach der Kreuzung Malmöer Straße gewählt,
und nicht bereits auf der Behmstraße bergabwärts,
beispielsweise in Höhe des BSR-Hofes?
Antwort zu 21: Der Standort der Geschwindigkeitsmessanlage
wurde unter Berücksichtigung einer Vielzahl
von Abwägungsfaktoren (u.a. Anzahl der Wohngebäude,
Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Wechselwirkungen zu
anderen Verkehrsteilnehmern) ermittelt und auch gegenüber
einem Standort auf Höhe des BSR-Hofes abgewogen.
Frage 22: Teilt der Senat die Ansicht, dass eine Vorverlegung
der unter 21. genannten Anlage in die Behmstraße
bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit
insbesondere des Verkehrs in der rechten Fahrspur beitragen
könnte?
Frage 23: Wenn 22. nein, welche Maßnahmen plant
der Senat, um das für die Umleitungszeit auf der Behmstraße
geltende Tempo-30-Limit durchzusetzen?
Antwort zu 22 und 23: Der Senat teilt die Ansicht,
dass eine Vorverlegung der unter 21. genannten Anlage in
die Behmstraße bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit,
insbesondere des Verkehrs in der rechten
Fahrspur, beitragen könnte, aber die hieraus abzuleitenden
negativen Auswirkungen auf angrenzenden Bereiche
(Wechselwirkungen) überlagern den positiven Effekt.
Zur Durchsetzung der Maßnahmen wird die Umleitungsstrecke
hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens
auch weiterhin polizeilich überwacht werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

S-Bahn: Baustellen bei der S-Bahn – beim Ersatzverkehr hapert es, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207246177/Baustellen-bei-der-S-Bahn-beim-Ersatzverkehr-hapert-es.html

Bei der Regional- und S-Bahn in Berlin und Brandenburg wird gebaut. Der #Ersatzverkehr ist allerdings nur zum Teil eine gute Empfehlung.

Dass mit der rechtzeitigen Vorwarnung klappt bei der S-Bahn schon mal ganz gut. An jeder Station gibt es #Lautsprecher-Durchsagen, dass der Zugverkehr auf der westlichen #Ringbahn zwischen den Westend und Halensee bis zum 18. April eingestellt ist.

Der eingerichtete Ersatzverkehr mit Bussen ist für die meisten Fahrgäste allerdings keine gute Empfehlung. Die Busse sind vor allem im Berufsverkehr rasch überfüllt, und die Fahrzeit verlängert sich je nach Verkehrslage auf den Straßen um bis zu 20 Minuten. Komfortabler und oft auch schneller ist ein Umfahren der Baustelle mit der U-Bahn (U6, U7 oder U9) oder die Fahrt in entgegengesetzten Richtung über den östlichen S-Bahn-Ring.

>>> Überblick: Hier wird bei der S-Bahn jetzt gebaut <<<

Seit drei Jahren ist die Deutsche Bahn dabei, die Schienen und Weichen auf der viel befahrenen Ringbahn Stück für Stück zu erneuern. Die Gleise sind nach dem Mauerfall Mitte der 90er-Jahre größtenteils neu aufgebaut worden, nach gut 20 Jahren intensiver Nutzung sind sie aber verschlissen und müssen ausgetauscht werden.

Nachdem im Sommer vorigen Jahres zwischen Halensee und Bundesplatz sechs Wochen lang gebaut wurde, ist nun der Abschnitt zwischen Halensee und Westend dran. Rund 60.000 Fahrgäste sind auf diesem Teil der Ringbahn täglich unterwegs. Sie müssen sich nun vier Wochen lang andere …