Berlin/Schönefeld. Vom überlasteten Berliner #Flughafen#Tegel sind im vergangenen Jahr so viele Menschen verreist wie nie zuvor. Mit 22 Millionen Fluggästen wurde das bisherige Rekordjahr 2016 um gut 700.000 übertroffen, wie die Betreiber mitteilten.
Der innenstadtnahe Flughafen muss länger durchhalten, weil die Eröffnung des künftigen Hauptstadtflughafens #BER in #Schönefeld seit 2011 auf sich warten lässt.
Flughafenchef Lütke Daldrup hält an BER-Termin fest
Der Wachstumstrend der Hauptstadtflughäfen sei ungebrochen, sagte Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup. 2017 waren die Passagierzahlen in Tegel gesunken, nachdem Air Berlin als größte dortige Fluggesellschaft Insolvenz angemeldet hatte. Inzwischen haben #Easyjet, #Eurowings, #Laudamotion und andere die Lücke gefüllt.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit dem Ausbau des #Verkehrsflughafens-Schönefeld zum #BER entsteht eine völlig neue Situation am Standort #Schönefeld. Jedoch bleiben die Berliner Kunden – die Airlines – im Prinzip die gleichen. Dadurch, dass das #Luftverkehrswachstum in Berlin besonders durch die #Billigairlines getrieben wurde, wird der BER mit seiner Eröffnung ebenfalls von Low Cost Carriern (LCC) dominiert.
Wie schätzt der Senat die Flughafensituation ein, wenn entsprechend der historisch entstandenen und aktuellen Slotverteilung mit der BER-Eröffnung dort überwiegend nur #LCC starten und landen werden? Zu 1.: Low Cost Carrier haben tendenziell kürzere Umkehrzeiten, was sich positiv auf die Auslastung der Infrastruktur auswirkt. Die Anzahl vor Ort positionierter Flugzeuge steigt und verkehrsarme Zeiten werden besser ausgelastet.
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die #Billigflieger vom ausgebauten Flughafen Schönefeld durch BER-adäquate Airlines bzw. Flüge zu substituieren, wie durch Langstreckenflüge und mehr Umsteiger (Transit- und Transferpassagiere)?
Wie geht die Flughafengesellschaft kurz vor der geplanten BER-Eröffnung konzeptionell damit um, dass in der Vergangenheit Berlin vergebene „historische #Slots“ (bzw. „Großvaterrechte“ / „grandfathering“) auf dem ausgebauten Verkehrsflughafen Schönefeld erhalten bleiben, und dass einmal vergebene Slots an Airlines nur unter der Voraussetzung kündbar sind, wenn nicht mindestens 80 % der Slots von den Airlines genutzt werden?
Welche Möglichkeiten hat die FBB, wenn diese Slots für den BER bereits vergeben wurden und Slots nur aus einem Slotpool neu geschaffener, nicht genutzter und zurückgegebener Slots neu vergeben werden können? Zu 2. bis 4.: Flughäfen haben eine Betriebspflicht und sind grundsätzlich für alle Luftverkehrsgesellschaften, die sie anfliegen wollen, offen. Beim Flughafen SchönefeldAlt und beim zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) handelt es sich um voll 2/2 koordinierte Flughäfen. Über die Vergabe der Slots entscheidet die Flughafenkoordination Deutschland gemäß den Vorgaben der EU Slotverordnung VO (EWG) Nr. 95/93. Die derzeitigen Nutzer haben aufgrund ihrer sogenannten Großväterrechte auch zukünftig das Recht, den BER anzufliegen. Hiervon unabhängig wirbt die FBB regelmäßig um neue attraktive Streckenangebote, insbesondere auch im Langstreckenbereich. Erst kürzlich hat der Geschäftsführer der FBB, Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup, diesbezügliche Gespräche in Tokio geführt.
Wie bewertet der Senat die Situation, dass Slots fast ausschließlich nur durch die Schaffung neuer Slots vergeben werden könnten, jedoch der BER (ohne Tegel) mit seinen Kapazitäten bei diesem starken Luftverkehrswachstum durch die LCC diesbezüglich bereits kurzfristig an seine Grenzen stößt? Zu 5.: Der Ausbau des BER im Rahmen des Masterplans 2040 wird hinreichende Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Kann der Senat die Auffassung teilen, dass mit der Eröffnung des BER kurzfristig nur dann neue Slots vergeben werden können, wenn der Flughafen Tegel nicht geschlossen wird? Zu 6.: Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Berlin, den 21.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen
Es ist ein typisches Dorf in der Mark, nördlich von #Frohnau. Bis zum Fall der Mauer lag #Stolpe im #Sperrgebiet. Der baumbestandene Fußweg, der sich heute geradezu idyllisch über die Felder von Frohnau bis mitten hinein in den Ort zieht, war bis Ende 1989 nur für die #Grenzstreifen benutzbar. Parallel zur Grenze verlief der befestigte #Postenweg. Zwischen Frohnau und Stolpe liegt heute ein Golfplatz. Die einstige direkte Zufahrt in das Straßendorf und zum Mittelpunkt des Ortes, dem Kirchhof und der 1822 mit einem Turm verzierten Kirche sowie dem Traditionsgasthaus „Zur krummen Linde“, ist nur noch zum Teil erkennbar. Aber am Ort selbst scheinen die Zeitläufe vorbeigegangen zu sein.
Die Deutschen erfuhren davon nichts
Dass es einmal eine wohlhabende Ansiedlung war, kann man freilich nur noch ahnen. Die Familie von Pannwitz hatte das Gut 1759 erworben und zu einem modernen Betrieb gemacht, mit Ziegelei, einem Teerofen, großem Kartoffelanbau und weitläufigen Wäldern. 1937 erwarb die Stadt Berlin Stolpe und machte es zu einem ihren Stadtgüter – dem ertragreichsten, wie es später einmal hieß.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit dem #Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des #Verkehrsflughafens#Schönefeld vom 13. August 2004 gab es zahlreiche Festlegungen und Verfügungen zum #Flughafenausbau am Standort Schönefeld. Die Verfügungen haben hierbei keinen empfehlenden Charakter, sondern sie besitzen einen nicht verhandelbaren und nicht interpretierbaren Status.
Wie geht der Senat mit den verfügenden Festlegungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld im Teil A des Planfeststellungsbeschlusses um bzw. was hat er getan, um den rechtlichen Verpflichtungen daraus zu entsprechen? Zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen bindend und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Ausbaumaßnahmen. Die weiterführenden Planungen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden auf Konformität mit der Planfeststellung geprüft. Die hierzu erforderlichen Anträge und Nachweise sind durch die FBB den zuständigen Genehmigungsund Planfeststellungsbehörden vorzulegen.
Stehen aus Sicht des Senats die Pläne zum #Weiterbetrieb von #SXF nach #Eröffnung des #BER im Widerspruch zu den Regelungen zu SXF des Planfeststellungsbeschlusses?
Was hat der Senat bzw. die Gesellschafter der FBB GmbH getan, um die unter Punkt 7.3.6 „Weiternutzung bestehender Anlagen“ bzw. im Unterpunkt 7.3.6.1 „Regierungsflüge/Protokollteil“ auf Seite 477 nicht gewährleistete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld-Alt als Verkehrsflughafen, wie es die Planung der FBB als Nutzung von SXF als T5 vorsieht, zu garantieren?
Wie haben die Gesellschafter bzw. die FBB GmbH agiert, um die beschränkenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 auf Seite 477 aufzuweichen, wonach der bisherige Verkehrsflughafen Schönefeld-Alt ausschließlich für Regierungsflüge und „für protokollarische Zeremonien zum Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt“ werden darf und nur ein Ausbau/Umbau für diesbezügliche Protokollanlagen etc. zugelassen ist? 2/2
Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage halten Senat, Aufsichtsrat und Flughafengesellschaft sowie die FBB-Gesellschafter an der Offenhaltung von Schönefeld-Alt nach Eröffnung des BER fest, wenn der geltende Planfeststellungsbeschluss zum BER eine entsprechende Weiternutzung als Verkehrsflughafen, T5, mit geplanten ca. 8 Mio. trotz Eröffnung des BER Passagieren per annum nicht zulässt? Zu 2. bis 5.: Der Weiterbetrieb der heute in Nutzung befindlichen Terminalanlagen in Schönefeld-Alt nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) steht nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. Eine Nutzung der bestehenden Anlagen zur Passagierabfertigung wurde nicht untersagt. Die Ansiedlung der Anlagen des Bundes in Schönefeld-Alt wurde mit dem 20. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 15.09.2011 konkretisiert. Für den zeitlich befristeten Double-Roof-Betrieb hat die FBB mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die eine parallele Nutzung ermöglicht.
Wie beurteilt der Senat, dass diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbetrieb und den Ausbau des Flughafens „Schönefeld – Alt“ (SXF) auf unbestimmte Zeit eingereicht wurde? Zu 6.: Die FBB teilte mit, dass ihr eine Klage gegen eine Nutzung von Schönefeld-Alt auf unbestimmte Zeit nicht bekannt sei. Beklagt werden die mit dem 27. Änderungsplanfeststellungsbeschluss genehmigten temporären Maßnahmen von Flugbetriebsflächen für die sichere Abwicklung des Rollverkehrs für den temporären Double-Roof- Betrieb. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen
Auf dem Papier wirkt der Unterschied klein. Doch für die Anwohner des #Flughafens#Tegel hat er gravierende Auswirkungen. Auf dem wichtigsten Flughafen im Osten Deutschlands gibt es kein #Nachtflugverbot, es gelten nur #Nachtflugbeschränkungen. Das heißt: Auch wenn Pankower, Reinickendorfer, Spandauer und andere Bürger im Umkreis schlafen wollen, dürfen in Tegel noch #Flugzeuge lärmen. Jetzt gibt es neue Zahlen, wie viele Starts und Landungen zu später Stunde in #TXL stattfinden. Sie zeigen, dass Anlieger auch nachts Krach ertragen müssen.
Im aktuellen #Verkehrsbericht finden Sie die Zahlen für Passagiere, Flugbewegungen und Luftfracht für den November 2018 und den Zeitraum seit Jahresbeginn.
Verkehrszahlen November 2018
• Passagiere: Im November 2018 starteten und landeten 2.815.086 Passagiere an den Flughäfen #Schönefeld und #Tegel. Das ist ein Plus von 24,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Ab Schönefeld flogen im November 884.580 Passagiere (-7,0 Prozent), in Tegel waren es 1.930.506 Fluggäste (+47,0 Prozent).
• #Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen an den Flughäfen Schönefeld und Tegel stieg im November 2018 auf 24.561 Starts und Landungen, ein Plus von 36,3 Prozent im Vergleich zum November 2017. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 8.057 (+2,4 Prozent). In Tegel stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 16.504 (+62,5 Prozent).
• #Luftfracht: Bei der Luftfracht wurden im November 2018 an den Flughäfen Schönefeld und Tegel 3.022 Tonnen registriert, ein Minus von 3,5 Prozent im Vergleich zum November 2017. Die Luftfracht in Schönefeld erreichte 1.161 Tonnen (+28,7 Prozent). Bei der Luftfracht in Tegel wurden 1.861 Tonnen registriert (-16,5 Prozent).
Verkehrszahlen Januar bis November 2018
• Passagiere: Von Januar bis November flogen 31.932.545 Passagiere ab Schönefeld und Tegel. Das ist ein Plus von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld starteten und landeten 11.787.317 Passagiere (-0,8 Prozent). Ab Tegel flogen 20.145.228 Fluggäste (+4,5 Prozent).
• Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen in Schönefeld und Tegel stieg auf 269.820 Starts und Landungen, eine Zunahme von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 98.179 (+4,7 Prozent). In Tegel gab es 171.641 Starts und Landungen (+4,6 Prozent).
• Luftfracht: Insgesamt wurden von Januar bis November 37.155 Tonnen Luftfracht registriert, das bedeutet einen Rückgang von 19,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld wurden 11.291 Tonnen Luftfracht abgefertigt (+33,4 Prozent), in Tegel waren es 25.864 Tonnen (-31,8 Prozent).
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Der Flughafenstandort #Schönefeld wird parallel zu den Vorbereitungen der #BER-Eröffnung im Oktober 2020 weiterentwickelt. Derzeit wird vor dem Pier Nord am #BER das Terminal 2 errichtet. Das #T2 wird über eine Kapazität von 6 Millionen Passagieren verfügen und soll zeitgleich mit dem BER in Betrieb gehen. Das T2 ist ein #Prozessorgebäude mit Check-in, Gepäckaufgabe und -ausgabe, Sicherheitskontrollen und Einzelhandel sowie Gastronomie. Der Einstieg ins Flugzeug wird über das Pier Nord erfolgen.
Nachdem im Sommer der Zuschlag an den Generalunternehmer Zechbau GmbH vergeben wurde, sind die Bauarbeiten gestartet und liegen im Plan. Derzeit laufen die Bewehrungsarbeiten an den Bodenplatten. Zuvor wurden bereits die Grundleitungen für die Medienversorgung gelegt und 148 Bohrpfähle für das Fundament termingerecht in die Erde eingebracht.
Betriebsoptimierung SXF
Da der Flughafen Schönefeld auch nach der BER-Eröffnung zunächst weiter in Betrieb bleibt, wird weiter an der Servicequalität gearbeitet. Ab Januar 2019 wird deswegen das Pier #3a, ein Gebäudeteil des Terminals A, umgebaut. Ziel des Umbaus ist es, die operativen Abläufe zu optimieren, die baulichen Ressourcen besser auszunutzen und den Passagieren zugleich eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität zu bieten. Das Erdgeschoss wird künftig als Abflug- und Ankunftsbereich für Schengen-Flüge genutzt. Die bestehenden Trennwände zwischen den Gatebereichen werden entfernt, um offene Warteräume zu schaffen. Im Obergeschoss wird künftig ein zentraler Abflugbereich für Non-Schengen-Flüge, inkl. einer zentralen Grenzkontrolle, untergebracht sein. Das Budget für den Umbau Pier 3a liegt bei 6,5 Millionen Euro. Darin enthalten sind 3,5 Millionen Euro für die Hauptbaumaßnahme durch einen Generalunternehmer. Der restliche Anteil verteilt sich auf die Baunebenkosten, insbesondere Planungsleistung, sowie für Aufwände der Bauvorbereitung und Zusatzflächen in Modulbauweise (Container).
Um die Kapazität des Pier 3a während der Umbauphase zu kompensieren, wurde auf dem Vorfeld eine temporäre Wartehalle errichtet, die seit 30. November 2018 in Betrieb ist. Es handelt sich dabei um ein temporäres Gebäude mit einer Grundfläche von 2.600 m², das für rund 1.000 Passagiere ausgelegt und über eine Fluggastbrücke direkt vom Terminal A zu erreichen ist. In der temporären Wartehalle stehen den Reisenden fünf Abfluggates zur Verfügung. Von drei Gates erreichen die Fluggäste das Flugzeug per Bus, von zwei Gates zu Fuß. Das Budget für den provisorischen Warteraum liegt bei 3,6 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Errichtung des Übergangsbauwerks von der Fluggastbrücke in den Warteraum, ein Baukostenzuschuss, die Kosten der Anmietung des Warteraumes für eine Laufzeit von zwei Jahren sowie interne Betriebsaufwendungen während des Mietzeitraumes.
Der BER wird nach der Eröffnung für mehrere Jahre gemeinsam mit den Terminals in Schönefeld alt im Verbund betrieben. Der sogenannte „Double-Roof-Betrieb“ erfordert auch eine Anpassung bei den Flugbetriebsflächen. Die Verbindungen zwischen Nord und Süd müssen dazu ertüchtigt werden, gleichzeitig wird wegen wegfallender Standplätze auf der Fläche des künftigen #Regierungsflughafens weiter östlich in #SXF ein Ersatzvorfeld errichtet. Für die Rollwege K5, K6 und das Vorfeld 3b wurden rund 83.000 Quadratmeter Fläche neu asphaltiert. Die Baukosten belaufen sich auf über 22 Millionen Euro. Zudem wurden Regenrückhaltebauwerke mit einem Speichervolumen von 1.400 Kubikmeter errichtet.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Umbauten des Pier 3a in SXF und der gute Baufortschritt am neuen Terminal T2 am BER zeigen, dass wir über die Fertigstellung des großen Fluggastterminals am BER hinausdenken. Wir haben sowohl die steigenden Fluggastzahlen als auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität unserer Fluggäste im Blick. Der Flughafenstandort BER wird nach der Inbetriebnahme im Oktober 2020 systematisch weiterentwickelt. Dabei werden wir schrittweise und modular vorgehen und uns immer am tatsächlichen Bedarf orientierten.“
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Das Wachstum am #Flughafenstandort Berlin hat wieder an Fahrt aufgenommen. Bereits heute wurde die #Passagierzahl aus dem Jahr 2017 übertroffen. Jubiläumspassagierin und damit der 33.326.001-ste Fluggast in diesem Jahr an den Berliner Flughäfen ist Regine Eppmann-Petrasch. Sie flog heute Morgen zusammen mit ihrem Mann Klaus-Dieter Petrasch mit Germania ab Berlin-Schönefeld nach Gran Canaria. Zum Jubiläum erhält Frau Eppmann-Petrasch von Germania einen Hin- und Rückflug im Germania-Streckennetz ab Berlin.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: “Die Passagierzahlen haben sich nicht nur stabilisiert, sondern ziehen kräftig an. Dazu hat das Engagement zahlreicher Airlines, unter anderem von Germania, erheblich beigetragen. Zum Jahresende erwarten wir fast 35 Millionen Passagiere.
Mit unseren erfahrenen Mitarbeitern in Tegel und Schönefeld werden wir auch die steigenden Fluggastzahlen bis zum Start des #BER bewältigen. Wir investieren gezielt in die beiden Flughäfen, um sie für das hohe Verkehrsaufkommen zu rüsten. Mit zahlreichen Maßnahmen werden die Prozesse sowie der Service verbessert.“
Vicky Kramer, Director Marketing #Germania Fluggesellschaft mbH: „Wir gratulieren den Berliner Flughäfen zum Passagierrekord. Germania hat nach dem Marktaustritt eines Mitbewerbers im vergangenen Jahr schneller als andere Airlines die Chance ergriffen und ist nach Tegel zurückgekehrt. Wir planen in der Hauptstadt einen weiteren Ausbau unserer Aktivitäten. Bis zur Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 bieten wir attraktive Ziele ab Tegel und Schönefeld an. Insgesamt bedient Germania im Sommer 2019 ab Berlin 35 Strecken, davon 24 ab Tegel und elf ab Schönefeld.“
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Frage 1: Wie viele der 1.217 #Flugbewegungen zwischen 23:00 Uhr und 05:59 Uhr von Januar bis einschl. September 2018 gingen auf verspätete Starts und Landungen des gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehrs zurück? Aus welchen Gründen war eine Umleitung nach Schönefeld nicht möglich? Antwort zu 1: Die #BFG teilt hierzu mit: „Zwischen Januar bis einschließlich September 2018 haben am #Flughafen Berlin-#Tegel in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:59 Uhr im gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr (außer Post und Ambulanzflügen) 691 Flugbewegungen stattgefunden.“ Eine obligatorische Umleitung von Flügen bis 23:59 Uhr, die unter den Ausnahmetatbestand der Nr. 2.3 des Luftfahrthandbuchs Deutschland (AIP EDDT AD 2.20) fallen, ist nicht zulässig und kann ausschließlich fakultativ erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung zur Landung bis 23:59 Uhr gilt als erteilt, sofern die Voraussetzungen gemäß AIP (nachweisbare unvermeidbare Verspätung) erfüllt sind. Frage 2: Welche Fluglinien waren davon betroffenen (in der Aufzählung bitte die Rangfolge der Häufigkeit der Verspätungen mit aufführen). 2 Antwort zu 2: Die BFG teilt hierzu mit: „Die Verteilung der davon betroffenen Airlines im gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr (außer Post und Ambulanzflügen) in dem Zeitraum von Januar bis einschließlich September 2018 in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:59 Uhr am Flughafen Tegel, stellt sich wie folgt dar: easyJet, LaudaMotion GmbH, Eurowings, Lufthansa, Air France, Germania, TUIfly, TAP Air Portugal, British Airways, Austrian Airlines, Air Baltic, Brussels Airlines, IBERIA Express, Swiss, KLM Royal Dutch Airlines, Qatar Airways, SAS-Scandinavian Airlines, Aer Lingus, Flybe, SUNDAIR, Sun Express, Turkish Airlines, Hainan Airlines, Nouvelair Tunisie, Small Planet, LOT Polish Airlines, Bulgaria Air, MIAT – Mongolian Airlines, Ryanair, Transavia Airlines. Diese Reihenfolge entspricht nicht dem Verkehrsanteil.“ Frage 3: Eine Nachfrage zu Antwort 3 der Drucksache 18/16 629: Wie genau wird das „besondere öffentlichen Interesse“ bzw. die „Abwehr von erheblichen Störungen des Luftverkehrs“ definiert? Antwort zu 3: Es handelt sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe, die in jedem Einzelfall der behördlichen Ermessensausübung (vgl. § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) unterliegen. Es obliegt der zuständigen Luftfahrtbehörde, die Begriffe in jedem Einzelfall im Wege der sogenannten Subsumtion mit den konkreten Sachverhalten auszufüllen. Hierbei hat sie sich dabei stets am Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu orientieren. Einen definierten Bewertungskatalog gibt es daher nicht. Frage 4: Wie viele Starts und Landungen fanden in diesem Jahr auf dem Verkehrsflughafen Berlin-Tegel in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 22:59 Uhr bereits statt? Bitte entsprechend der einzelnen Monate aufschlüsseln und dabei die Anzahl der Starts und Landungen getrennt angeben. Antwort zu 4: Die BFG hat hierzu die nachfolgende Tabelle übersandt, der die Daten entnommen werden können. Datum: Jahr Datum: Monat Landungen zw. 22.00 – 22.59 Uhr Starts zw. 22.00 – 22.59 Uhr 2018 Januar 299 50 Februar 328 48 März 437 75 April 450 131 Mai 562 157 Juni 609 200 Juli 688 269 August 665 232 September 701 238 Gesamt 4.739 1.400 3 Ferner hat die BFG hierzu mitgeteilt: „Hier berücksichtigt sind Flugbewegungen im gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr (außer Post und Ambulanzflüge).“ Frage 5: Befürwortet der Senat die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung für nicht ausreichend begründete Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 05:59 Uhr wie dies in Hamburg möglich ist? In Drucksache 18/13 917 gab der Senat Auskunft, dass er den Ausgang der Verfahren von Luftfahrtunternehmen in Hamburg gegen entsprechende Entscheidungen im Rahmen des Fluglärmschutzbeauftragtengesetzes „aufmerksam“ verfolgt. Wie ist die aktuelle Einschätzung zur Möglichkeit, ein entsprechendes Gesetz auch für das Land Berlin einzuführen? Antwort zu 5: Der in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13917 beschriebene Sachstand hat sich bisher nicht geändert. Der Senat verfolgt die Entwicklung der Verfahren in Hamburg weiterhin aufmerksam. Erst nach Abschluss der Verfahren wird eine grundsätzliche Bewertung möglich sein. Frage 6: Wie lautet die Einschätzung des Senats hinsichtlich der Entscheidung der Deutsche Post AG, an Nachtflügen nach TXL festzuhalten statt diese Postflüge über den Flughafen SXF abzuwickeln? Gibt es seitens der Senats bzw. der BFG Pläne, eine Änderung dieser Flugbewegungen von TXL zu Schönefeld noch vor der Öffnung des BER durchzusetzen? Antwort zu 6: Grundsätzlich befürwortet der Senat alle Maßnahmen, die zu einer Reduzierung von Nachtflügen vom und zum Flughafen Berlin-Tegel führen. Eine Verlegung der Postflüge nach Schönefeld kann durch den Senat nicht erwirkt werden. Die Postflüge sind gemäß Nr. 2.4.3 des Luftfahrthandbuchs Deutschland (AIP EDDT AD 2.20) von den Nachtflugbeschränkungen ausgenommen. Initiativen und Gespräche kommen insofern nicht über einen appellativen Charakter hinaus und sind bisher erfolglos geblieben. Berlin, den 04.12.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Aufsichtsrat der #Flughafengesellschaft hat sich in seiner letzten Sitzung im Jahr 2018 intensiv mit dem #Baufortschritt am #BER beschäftigt. Dazu wurden externe Experten vom #TÜV Rheinland und aus dem Termincontrolling angehört. Wichtige Themen waren außerdem der Stand des Ausbauprogramms, der aktuelle #Flugbetrieb, der erfolgreiche Abschluss der #Gesamtfinanzierung und der Wirtschaftsplan für 2019.
Die Fertigstellung des BER ist in einer entscheidenden Phase und kommt insgesamt gut voran. Die Anzahl der kritischen Gewerke hat sich von vier auf zwei reduziert. Das bestätigten auch die Berichte der externen Sachverständigen gegenüber dem Aufsichtsrat. Insbesondere die Arbeiten an der Entrauchungssteuerung sind weit fortgeschritten und schneller als erwartet beendet worden. Die Sachverständigen bestätigten auch, dass die Arbeiten an den Sprinkleranlagen weitgehend abgeschlossen sind.
Teile der Brandmeldeanlage und der Kabelgewerke wurden dagegen sowohl von den externen Sachverständigen als auch von der Geschäftsführung als Gewerke benannt, auf deren Fertigstellung weiterhin der besondere Fokus der gesamten Bauorganisation liegen muss. Dort haben sich bekannte Risiken manifestiert. Der Aufsichtsrat geht unverändert von der Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 aus und wird sich auf einer Sitzung im Januar erneut über den Fortschritt in den kritischen Gewerken berichten lassen.
Die Geschäftsführung berichtete weiterhin von den Vorbereitungen auf die Inbetriebnahme. Für die Herstellung der operativen Betriebsfähigkeit und den Umzug des Flugbetriebes von Tegel zum BER wird eine übergeordnete Projektorganisation aufgebaut, mit der die Prozesse bis zur vollständigen Inbetriebnahme gesteuert werden.
Zum Thema Ausbauprogramm berichtete die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat u.a. über die in Betrieb genommene temporäre Wartehalle auf dem Vorfeld am Flughafen Schönefeld, den Start der damit einhergehenden Umbauarbeiten am Pier 3a ab Januar 2019 sowie den Fortschritt auf der Baustelle des Terminals 2. Das Interimsgebäude des kürzlich fertiggestellten Regierungsterminals wurde Anfang Oktober dem Bund übergeben. Die endgültige Fertigstellung der Vorfeldflächen wird noch für dieses Jahr erwartet.
Der Fahrplan der FBB für eine geschlossene Gesamtfinanzierung konnte eingehalten werden. Die Geschäftsführung berichtete dem Aufsichtsrat, dass die Liquidität der FBB auf Basis der bereits in 2016 abgeschlossen Finanzierungsverträge bis zur Inbetriebnahme im Jahr 2020 abschließend gesichert ist. Weitere Finanzierungsfragen beispielsweise zum langfristigen Ausbau/Masterplan über das Jahr 2020 hinaus, können damit zeitlich flexibler adressiert werden. Das operative Ergebnis (EBITDA) der Flughafengesellschaft für 2018 wird voraussichtlich leicht über den Planungen bei ca. 110 Millionen Euro liegen.
Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir blicken auf ein Jahr zurück, in der die Flughafengesellschaft der Fertigstellung des BER ein gutes Stück nähergekommen ist. Viele der geplanten Fortschritte sind tatsächlich eingetreten. Auch wenn nicht alle Zwischenziele eingehalten werden konnten, gilt für mich nach wie vor der Eröffnungstermin Oktober 2020. Daran müssen wir weiter mit aller Kraft arbeiten.“
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Auch bei den kritischen Gewerken haben sich die Abarbeitungsgeschwindigkeit und die Qualität der Arbeit in den letzten Wochen spürbar erhöht. Jetzt muss es den Firmen Bosch und ROM gelingen, das Engagement bis zur endgültigen Fertigstellung ihrer Gewerke weiter zu steigern.“
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