Flughäfen: Wie entwickeln sich die Berliner Slots mit der Eröffnung des BER?, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit dem Ausbau des #Verkehrsflughafens-Schönefeld zum #BER entsteht eine völlig neue Situation am
Standort #Schönefeld. Jedoch bleiben die Berliner Kunden – die Airlines – im Prinzip die gleichen.
Dadurch, dass das #Luftverkehrswachstum in Berlin besonders durch die #Billigairlines getrieben wurde,
wird der BER mit seiner Eröffnung ebenfalls von Low Cost Carriern (LCC) dominiert.

  1. Wie schätzt der Senat die Flughafensituation ein, wenn entsprechend der historisch entstandenen
    und aktuellen Slotverteilung mit der BER-Eröffnung dort überwiegend nur #LCC starten und landen werden?
    Zu 1.: Low Cost Carrier haben tendenziell kürzere Umkehrzeiten, was sich positiv auf
    die Auslastung der Infrastruktur auswirkt. Die Anzahl vor Ort positionierter Flugzeuge
    steigt und verkehrsarme Zeiten werden besser ausgelastet.
  2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die #Billigflieger vom ausgebauten Flughafen Schönefeld
    durch BER-adäquate Airlines bzw. Flüge zu substituieren, wie durch Langstreckenflüge und mehr Umsteiger
    (Transit- und Transferpassagiere)?
  3. Wie geht die Flughafengesellschaft kurz vor der geplanten BER-Eröffnung konzeptionell damit um,
    dass in der Vergangenheit Berlin vergebene „historische #Slots“ (bzw. „Großvaterrechte“ / „grandfathering“)
    auf dem ausgebauten Verkehrsflughafen Schönefeld erhalten bleiben, und dass einmal vergebene
    Slots an Airlines nur unter der Voraussetzung kündbar sind, wenn nicht mindestens 80 % der Slots
    von den Airlines genutzt werden?
  4. Welche Möglichkeiten hat die FBB, wenn diese Slots für den BER bereits vergeben wurden und Slots
    nur aus einem Slotpool neu geschaffener, nicht genutzter und zurückgegebener Slots neu vergeben
    werden können?
    Zu 2. bis 4.: Flughäfen haben eine Betriebspflicht und sind grundsätzlich für alle Luftverkehrsgesellschaften,
    die sie anfliegen wollen, offen. Beim Flughafen SchönefeldAlt
    und beim zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) handelt es sich um voll
    2/2
    koordinierte Flughäfen. Über die Vergabe der Slots entscheidet die Flughafenkoordination
    Deutschland gemäß den Vorgaben der EU Slotverordnung VO (EWG) Nr.
    95/93. Die derzeitigen Nutzer haben aufgrund ihrer sogenannten Großväterrechte
    auch zukünftig das Recht, den BER anzufliegen. Hiervon unabhängig wirbt die FBB
    regelmäßig um neue attraktive Streckenangebote, insbesondere auch im Langstreckenbereich.
    Erst kürzlich hat der Geschäftsführer der FBB, Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke
    Daldrup, diesbezügliche Gespräche in Tokio geführt.
  5. Wie bewertet der Senat die Situation, dass Slots fast ausschließlich nur durch die Schaffung neuer
    Slots vergeben werden könnten, jedoch der BER (ohne Tegel) mit seinen Kapazitäten bei diesem starken
    Luftverkehrswachstum durch die LCC diesbezüglich bereits kurzfristig an seine Grenzen stößt?
    Zu 5.: Der Ausbau des BER im Rahmen des Masterplans 2040 wird hinreichende Kapazitäten
    zur Verfügung stellen.
  6. Kann der Senat die Auffassung teilen, dass mit der Eröffnung des BER kurzfristig nur dann neue
    Slots vergeben werden können, wenn der Flughafen Tegel nicht geschlossen wird?
    Zu 6.: Der Senat teilt diese Auffassung nicht.
    Berlin, den 21.12.2018
    In Vertretung
    Dr. Margaretha Sudhof
    Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Als die Russen das Dorf Stolpe übernahmen Zum 3. Januar 1949 räumten die Franzosen das Dorf im Norden Berlins, wo sie eigentlich einen Flughafen bauen wollten – ein Schock für die Dorfbewohner. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/berlin-vor-70-jahren-als-die-russen-das-dorf-stolpe-uebernahmen/23818156.html

Es ist ein typisches Dorf in der Mark, nördlich von #Frohnau. Bis zum Fall der Mauer lag #Stolpe im #Sperrgebiet. Der baumbestandene Fußweg, der sich heute geradezu idyllisch über die Felder von Frohnau bis mitten hinein in den Ort zieht, war bis Ende 1989 nur für die #Grenzstreifen benutzbar. Parallel zur Grenze verlief der befestigte #Postenweg.
Zwischen Frohnau und Stolpe liegt heute ein Golfplatz. Die einstige direkte Zufahrt in das Straßendorf und zum Mittelpunkt des Ortes, dem Kirchhof und der 1822 mit einem Turm verzierten Kirche sowie dem Traditionsgasthaus „Zur krummen Linde“, ist nur noch zum Teil erkennbar. Aber am Ort selbst scheinen die Zeitläufe vorbeigegangen zu sein.

Die Deutschen erfuhren davon nichts
Dass es einmal eine wohlhabende Ansiedlung war, kann man freilich nur noch ahnen. Die Familie von Pannwitz hatte das Gut 1759 erworben und zu einem modernen Betrieb gemacht, mit Ziegelei, einem Teerofen, großem Kartoffelanbau und weitläufigen Wäldern. 1937 erwarb die Stadt Berlin Stolpe und machte es zu einem ihren Stadtgüter – dem ertragreichsten, wie es später einmal hieß.

Aber Stolpe durchlebte nach dem Zweiten Weltkrieg ein ganz ungewöhnliches Schicksal – das Dorf kam am 10. November 1945 unter #französische Befehlsgewalt, obwohl es im #russisch besetzten Teil Deutschlands lag. Der Grund: Die #Franzosen wollten dort einen #Flughafen bauen. Beide #Besatzungsmächte hatten das in einem Protokoll vom 29. Oktober 1945 so vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt gingen die vier Alliierten noch von einem abgestimmten und einheitlichen Vorgehen …

Flughäfen: Muss der Verkehrsflughafen Schönefeld-Alt mit der BER-Eröffnung zwingend geschlossen werden?, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit dem #Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des #Verkehrsflughafens #Schönefeld vom 13. August
2004 gab es zahlreiche Festlegungen und Verfügungen zum #Flughafenausbau am Standort Schönefeld.
Die Verfügungen haben hierbei keinen empfehlenden Charakter, sondern sie besitzen einen nicht verhandelbaren
und nicht interpretierbaren Status.

  1. Wie geht der Senat mit den verfügenden Festlegungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-
    Schönefeld im Teil A des Planfeststellungsbeschlusses um bzw. was hat er getan, um den rechtlichen
    Verpflichtungen daraus zu entsprechen?
    Zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Umsetzung der planfestgestellten
    Maßnahmen bindend und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Ausbaumaßnahmen.
    Die weiterführenden Planungen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden
    auf Konformität mit der Planfeststellung geprüft. Die hierzu erforderlichen
    Anträge und Nachweise sind durch die FBB den zuständigen Genehmigungsund
    Planfeststellungsbehörden vorzulegen.
  2. Stehen aus Sicht des Senats die Pläne zum #Weiterbetrieb von #SXF nach #Eröffnung des #BER im
    Widerspruch zu den Regelungen zu SXF des Planfeststellungsbeschlusses?
  3. Was hat der Senat bzw. die Gesellschafter der FBB GmbH getan, um die unter Punkt 7.3.6 „Weiternutzung
    bestehender Anlagen“ bzw. im Unterpunkt 7.3.6.1 „Regierungsflüge/Protokollteil“ auf Seite
    477 nicht gewährleistete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld-Alt als Verkehrsflughafen, wie es
    die Planung der FBB als Nutzung von SXF als T5 vorsieht, zu garantieren?
  4. Wie haben die Gesellschafter bzw. die FBB GmbH agiert, um die beschränkenden Regelungen des
    Planfeststellungsbeschlusses von 2004 auf Seite 477 aufzuweichen, wonach der bisherige Verkehrsflughafen
    Schönefeld-Alt ausschließlich für Regierungsflüge und „für protokollarische Zeremonien zum
    Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt“
    werden darf und nur ein Ausbau/Umbau für diesbezügliche Protokollanlagen etc. zugelassen ist?
    2/2
  5. Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage halten Senat, Aufsichtsrat und Flughafengesellschaft
    sowie die FBB-Gesellschafter an der Offenhaltung von Schönefeld-Alt nach Eröffnung
    des BER fest, wenn der geltende Planfeststellungsbeschluss zum BER eine entsprechende Weiternutzung
    als Verkehrsflughafen, T5, mit geplanten ca. 8 Mio. trotz Eröffnung des BER Passagieren per
    annum nicht zulässt?
    Zu 2. bis 5.: Der Weiterbetrieb der heute in Nutzung befindlichen Terminalanlagen in
    Schönefeld-Alt nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) steht
    nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. Eine Nutzung
    der bestehenden Anlagen zur Passagierabfertigung wurde nicht untersagt. Die
    Ansiedlung der Anlagen des Bundes in Schönefeld-Alt wurde mit dem 20. Änderungsplanfeststellungsbeschluss
    vom 15.09.2011 konkretisiert. Für den zeitlich befristeten
    Double-Roof-Betrieb hat die FBB mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung getroffen,
    die eine parallele Nutzung ermöglicht.
  6. Wie beurteilt der Senat, dass diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbetrieb
    und den Ausbau des Flughafens „Schönefeld – Alt“ (SXF) auf unbestimmte Zeit eingereicht
    wurde?
    Zu 6.: Die FBB teilte mit, dass ihr eine Klage gegen eine Nutzung von Schönefeld-Alt
    auf unbestimmte Zeit nicht bekannt sei. Beklagt werden die mit dem 27. Änderungsplanfeststellungsbeschluss
    genehmigten temporären Maßnahmen von Flugbetriebsflächen
    für die sichere Abwicklung des Rollverkehrs für den temporären Double-Roof-
    Betrieb.
    Berlin, den 20.12.2018
    In Vertretung
    Dr. Margaretha Sudhof
    Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Nachtflüge in Tegel Lärmbelastung in vergangenen Jahren deutlich gestiegen aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/nachtfluege-in-tegel-laermbelastung-in-vergangenen-jahren-deutlich-gestiegen-31794768?dmcid=nl_20181227_31794768

Auf dem Papier wirkt der Unterschied klein. Doch für die Anwohner des #Flughafens #Tegel hat er gravierende Auswirkungen. Auf dem wichtigsten Flughafen im Osten Deutschlands gibt es kein #Nachtflugverbot, es gelten nur #Nachtflugbeschränkungen. Das heißt: Auch wenn Pankower, Reinickendorfer, Spandauer und andere Bürger im Umkreis schlafen wollen, dürfen in Tegel noch #Flugzeuge lärmen. Jetzt gibt es neue Zahlen, wie viele Starts und Landungen zu später Stunde in #TXL stattfinden. Sie zeigen, dass Anlieger auch nachts Krach ertragen müssen.

Lärm schadet der Gesundheit. Er greift Herz und Kreislauf an, stört den Schlaf, erhöht die Ausschüttung von Stresshormonen. Nächtlicher Lärm setzt Menschen in besonderem Maße zu. Damit tragen die Anwohner des Flughafens Tegel, deren Zahl in die Hunderttausende geht, ein großes …

Flughäfen: Flughafenstandort weiter auf Erfolgskurs Tegel wächst von Januar bis November um 4,5 Prozent, aus Berliner Flughäfen

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Im aktuellen #Verkehrsbericht finden Sie die Zahlen für Passagiere, Flugbewegungen und Luftfracht für den November 2018 und den Zeitraum seit Jahresbeginn.

Verkehrszahlen November 2018

• Passagiere: Im November 2018 starteten und landeten 2.815.086 Passagiere an den Flughäfen #Schönefeld und #Tegel. Das ist ein Plus von 24,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Ab Schönefeld flogen im November 884.580 Passagiere (-7,0 Prozent), in Tegel waren es 1.930.506 Fluggäste (+47,0 Prozent).

#Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen an den Flughäfen Schönefeld und Tegel stieg im November 2018 auf 24.561 Starts und Landungen, ein Plus von 36,3 Prozent im Vergleich zum November 2017. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 8.057 (+2,4 Prozent). In Tegel stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 16.504 (+62,5 Prozent).

#Luftfracht: Bei der Luftfracht wurden im November 2018 an den Flughäfen Schönefeld und Tegel 3.022 Tonnen registriert, ein Minus von 3,5 Prozent im Vergleich zum November 2017. Die Luftfracht in Schönefeld erreichte 1.161 Tonnen (+28,7 Prozent). Bei der Luftfracht in Tegel wurden 1.861 Tonnen registriert (-16,5 Prozent).

Verkehrszahlen Januar bis November 2018

• Passagiere: Von Januar bis November flogen 31.932.545 Passagiere ab Schönefeld und Tegel. Das ist ein Plus von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld starteten und landeten 11.787.317 Passagiere (-0,8 Prozent). Ab Tegel flogen 20.145.228 Fluggäste (+4,5 Prozent).

• Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen in Schönefeld und Tegel stieg auf 269.820 Starts und Landungen, eine Zunahme von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 98.179 (+4,7 Prozent). In Tegel gab es 171.641 Starts und Landungen (+4,6 Prozent).

• Luftfracht: Insgesamt wurden von Januar bis November 37.155 Tonnen Luftfracht registriert, das bedeutet einen Rückgang von 19,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld wurden 11.291 Tonnen Luftfracht abgefertigt (+33,4 Prozent), in Tegel waren es 25.864 Tonnen (-31,8 Prozent).

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Flughäfen: Bau des BER-Terminal 2 und Umbau des Pier 3a in SXF bieten mehr Service für Fluggäste, aus Berliner Flughäfen

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Der Flughafenstandort #Schönefeld wird parallel zu den Vorbereitungen der #BER-Eröffnung im Oktober 2020 weiterentwickelt. Derzeit wird vor dem Pier Nord am #BER das Terminal 2 errichtet. Das #T2 wird über eine Kapazität von 6 Millionen Passagieren verfügen und soll zeitgleich mit dem BER in Betrieb gehen. Das T2 ist ein #Prozessorgebäude mit Check-in, Gepäckaufgabe und -ausgabe, Sicherheitskontrollen und Einzelhandel sowie Gastronomie. Der Einstieg ins Flugzeug wird über das Pier Nord erfolgen.

Nachdem im Sommer der Zuschlag an den Generalunternehmer Zechbau GmbH vergeben wurde, sind die Bauarbeiten gestartet und liegen im Plan. Derzeit laufen die Bewehrungsarbeiten an den Bodenplatten. Zuvor wurden bereits die Grundleitungen für die Medienversorgung gelegt und 148 Bohrpfähle für das Fundament termingerecht in die Erde eingebracht.

Betriebsoptimierung SXF

Da der Flughafen Schönefeld auch nach der BER-Eröffnung zunächst weiter in Betrieb bleibt, wird weiter an der Servicequalität gearbeitet. Ab Januar 2019 wird deswegen das Pier #3a, ein Gebäudeteil des Terminals A, umgebaut. Ziel des Umbaus ist es, die operativen Abläufe zu optimieren, die baulichen Ressourcen besser auszunutzen und den Passagieren zugleich eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität zu bieten. Das Erdgeschoss wird künftig als Abflug- und Ankunftsbereich für Schengen-Flüge genutzt. Die bestehenden Trennwände zwischen den Gatebereichen werden entfernt, um offene Warteräume zu schaffen. Im Obergeschoss wird künftig ein zentraler Abflugbereich für Non-Schengen-Flüge, inkl. einer zentralen Grenzkontrolle, untergebracht sein. Das Budget für den Umbau Pier 3a liegt bei 6,5 Millionen Euro. Darin enthalten sind 3,5 Millionen Euro für die Hauptbaumaßnahme durch einen Generalunternehmer. Der restliche Anteil verteilt sich auf die Baunebenkosten, insbesondere Planungsleistung, sowie für Aufwände der Bauvorbereitung und Zusatzflächen in Modulbauweise (Container).

Um die Kapazität des Pier 3a während der Umbauphase zu kompensieren, wurde auf dem Vorfeld eine temporäre Wartehalle errichtet, die seit 30. November 2018 in Betrieb ist. Es handelt sich dabei um ein temporäres Gebäude mit einer Grundfläche von 2.600 m², das für rund 1.000 Passagiere ausgelegt und über eine Fluggastbrücke direkt vom Terminal A zu erreichen ist. In der temporären Wartehalle stehen den Reisenden fünf Abfluggates zur Verfügung. Von drei Gates erreichen die Fluggäste das Flugzeug per Bus, von zwei Gates zu Fuß. Das Budget für den provisorischen Warteraum liegt bei 3,6 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Errichtung des Übergangsbauwerks von der Fluggastbrücke in den Warteraum, ein Baukostenzuschuss, die Kosten der Anmietung des Warteraumes für eine Laufzeit von zwei Jahren sowie interne Betriebsaufwendungen während des Mietzeitraumes.

#Flugbetriebsflächen

Der BER wird nach der Eröffnung für mehrere Jahre gemeinsam mit den Terminals in Schönefeld alt im Verbund betrieben. Der sogenannte „Double-Roof-Betrieb“ erfordert auch eine Anpassung bei den Flugbetriebsflächen. Die Verbindungen zwischen Nord und Süd müssen dazu ertüchtigt werden, gleichzeitig wird wegen wegfallender Standplätze auf der Fläche des künftigen #Regierungsflughafens weiter östlich in #SXF ein Ersatzvorfeld errichtet. Für die Rollwege K5, K6 und das Vorfeld 3b wurden rund 83.000 Quadratmeter Fläche neu asphaltiert. Die Baukosten belaufen sich auf über 22 Millionen Euro. Zudem wurden Regenrückhaltebauwerke mit einem Speichervolumen von 1.400 Kubikmeter errichtet.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Umbauten des Pier 3a in SXF und der gute Baufortschritt am neuen Terminal T2 am BER zeigen, dass wir über die Fertigstellung des großen Fluggastterminals am BER hinausdenken. Wir haben sowohl die steigenden Fluggastzahlen als auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität unserer Fluggäste im Blick. Der Flughafenstandort BER wird nach der Inbetriebnahme im Oktober 2020 systematisch weiterentwickelt. Dabei werden wir schrittweise und modular vorgehen und uns immer am tatsächlichen Bedarf orientierten.“

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Flughäfen: Passagierzahl 2017 übertroffen 33.326.000 Fluggäste plus 1 in Berlin, aus Berliner Flughäfen

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Das Wachstum am #Flughafenstandort Berlin hat wieder an Fahrt aufgenommen. Bereits heute wurde die #Passagierzahl aus dem Jahr 2017 übertroffen. Jubiläumspassagierin und damit der 33.326.001-ste Fluggast in diesem Jahr an den Berliner Flughäfen ist Regine Eppmann-Petrasch. Sie flog heute Morgen zusammen mit ihrem Mann Klaus-Dieter Petrasch mit Germania ab Berlin-Schönefeld nach Gran Canaria. Zum Jubiläum erhält Frau Eppmann-Petrasch von Germania einen Hin- und Rückflug im Germania-Streckennetz ab Berlin.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
“Die Passagierzahlen haben sich nicht nur stabilisiert, sondern ziehen kräftig an. Dazu hat das Engagement zahlreicher Airlines, unter anderem von Germania, erheblich beigetragen. Zum Jahresende erwarten wir fast 35 Millionen Passagiere.

Mit unseren erfahrenen Mitarbeitern in Tegel und Schönefeld werden wir auch die steigenden Fluggastzahlen bis zum Start des #BER bewältigen. Wir investieren gezielt in die beiden Flughäfen, um sie für das hohe Verkehrsaufkommen zu rüsten. Mit zahlreichen Maßnahmen werden die Prozesse sowie der Service verbessert.“

Vicky Kramer, Director Marketing #Germania Fluggesellschaft mbH:
„Wir gratulieren den Berliner Flughäfen zum Passagierrekord. Germania hat nach dem Marktaustritt eines Mitbewerbers im vergangenen Jahr schneller als andere Airlines die Chance ergriffen und ist nach Tegel zurückgekehrt. Wir planen in der Hauptstadt einen weiteren Ausbau unserer Aktivitäten. Bis zur Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 bieten wir attraktive Ziele ab Tegel und Schönefeld an. Insgesamt bedient Germania im Sommer 2019 ab Berlin 35 Strecken, davon 24 ab Tegel und elf ab Schönefeld.“

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Flughäfen: Mangelhafte Durchsetzung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele der 1.217 #Flugbewegungen zwischen 23:00 Uhr und 05:59 Uhr von Januar bis einschl. September
2018 gingen auf verspätete Starts und Landungen des gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehrs
zurück? Aus welchen Gründen war eine Umleitung nach Schönefeld nicht möglich?
Antwort zu 1:
Die #BFG teilt hierzu mit:
„Zwischen Januar bis einschließlich September 2018 haben am #Flughafen Berlin-#Tegel in
der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:59 Uhr im gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr
(außer Post und Ambulanzflügen) 691 Flugbewegungen stattgefunden.“
Eine obligatorische Umleitung von Flügen bis 23:59 Uhr, die unter den
Ausnahmetatbestand der Nr. 2.3 des Luftfahrthandbuchs Deutschland (AIP EDDT AD
2.20) fallen, ist nicht zulässig und kann ausschließlich fakultativ erfolgen. Die
Ausnahmegenehmigung zur Landung bis 23:59 Uhr gilt als erteilt, sofern die
Voraussetzungen gemäß AIP (nachweisbare unvermeidbare Verspätung) erfüllt sind.
Frage 2:
Welche Fluglinien waren davon betroffenen (in der Aufzählung bitte die Rangfolge der Häufigkeit der
Verspätungen mit aufführen).
2
Antwort zu 2:
Die BFG teilt hierzu mit:
„Die Verteilung der davon betroffenen Airlines im gewerblichen Linien- und
Gelegenheitsverkehr (außer Post und Ambulanzflügen) in dem Zeitraum von Januar bis
einschließlich September 2018 in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:59 Uhr am Flughafen
Tegel, stellt sich wie folgt dar:
easyJet, LaudaMotion GmbH, Eurowings, Lufthansa, Air France, Germania, TUIfly, TAP
Air Portugal, British Airways, Austrian Airlines, Air Baltic, Brussels Airlines, IBERIA
Express, Swiss, KLM Royal Dutch Airlines, Qatar Airways, SAS-Scandinavian Airlines, Aer
Lingus, Flybe, SUNDAIR, Sun Express, Turkish Airlines, Hainan Airlines, Nouvelair
Tunisie, Small Planet, LOT Polish Airlines, Bulgaria Air, MIAT – Mongolian Airlines,
Ryanair, Transavia Airlines.
Diese Reihenfolge entspricht nicht dem Verkehrsanteil.“
Frage 3:
Eine Nachfrage zu Antwort 3 der Drucksache 18/16 629: Wie genau wird das „besondere öffentlichen
Interesse“ bzw. die „Abwehr von erheblichen Störungen des Luftverkehrs“ definiert?
Antwort zu 3:
Es handelt sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe, die in jedem Einzelfall der
behördlichen Ermessensausübung (vgl. § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG)
unterliegen. Es obliegt der zuständigen Luftfahrtbehörde, die Begriffe in jedem Einzelfall
im Wege der sogenannten Subsumtion mit den konkreten Sachverhalten auszufüllen.
Hierbei hat sie sich dabei stets am Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu
orientieren. Einen definierten Bewertungskatalog gibt es daher nicht.
Frage 4:
Wie viele Starts und Landungen fanden in diesem Jahr auf dem Verkehrsflughafen Berlin-Tegel in der Zeit
zwischen 22:00 Uhr und 22:59 Uhr bereits statt? Bitte entsprechend der einzelnen Monate aufschlüsseln
und dabei die Anzahl der Starts und Landungen getrennt angeben.
Antwort zu 4:
Die BFG hat hierzu die nachfolgende Tabelle übersandt, der die Daten entnommen
werden können.
Datum: Jahr Datum: Monat
Landungen zw.
22.00 – 22.59 Uhr
Starts zw.
22.00 – 22.59 Uhr
2018 Januar 299 50
Februar 328 48
März 437 75
April 450 131
Mai 562 157
Juni 609 200
Juli 688 269
August 665 232
September 701 238
Gesamt 4.739 1.400
3
Ferner hat die BFG hierzu mitgeteilt:
„Hier berücksichtigt sind Flugbewegungen im gewerblichen Linien- und
Gelegenheitsverkehr (außer Post und Ambulanzflüge).“
Frage 5:
Befürwortet der Senat die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung für nicht ausreichend begründete Starts und
Landungen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 05:59 Uhr wie dies in Hamburg möglich ist? In Drucksache
18/13 917 gab der Senat Auskunft, dass er den Ausgang der Verfahren von Luftfahrtunternehmen in
Hamburg gegen entsprechende Entscheidungen im Rahmen des Fluglärmschutzbeauftragtengesetzes
„aufmerksam“ verfolgt. Wie ist die aktuelle Einschätzung zur Möglichkeit, ein entsprechendes Gesetz auch
für das Land Berlin einzuführen?
Antwort zu 5:
Der in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13917 beschriebene Sachstand hat sich bisher
nicht geändert. Der Senat verfolgt die Entwicklung der Verfahren in Hamburg weiterhin
aufmerksam. Erst nach Abschluss der Verfahren wird eine grundsätzliche Bewertung
möglich sein.
Frage 6:
Wie lautet die Einschätzung des Senats hinsichtlich der Entscheidung der Deutsche Post AG, an
Nachtflügen nach TXL festzuhalten statt diese Postflüge über den Flughafen SXF abzuwickeln? Gibt es
seitens der Senats bzw. der BFG Pläne, eine Änderung dieser Flugbewegungen von TXL zu Schönefeld
noch vor der Öffnung des BER durchzusetzen?
Antwort zu 6:
Grundsätzlich befürwortet der Senat alle Maßnahmen, die zu einer Reduzierung von
Nachtflügen vom und zum Flughafen Berlin-Tegel führen. Eine Verlegung der Postflüge
nach Schönefeld kann durch den Senat nicht erwirkt werden. Die Postflüge sind gemäß
Nr. 2.4.3 des Luftfahrthandbuchs Deutschland (AIP EDDT AD 2.20) von den
Nachtflugbeschränkungen ausgenommen. Initiativen und Gespräche kommen insofern
nicht über einen appellativen Charakter hinaus und sind bisher erfolglos geblieben.
Berlin, den 04.12.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: BER-Fertigstellung weiterhin im Plan Gesamtfinanzierung abgeschlossen, aus Berliner Flughäfen

Der Aufsichtsrat der #Flughafengesellschaft hat sich in seiner letzten Sitzung im Jahr 2018 intensiv mit dem #Baufortschritt am #BER beschäftigt. Dazu wurden externe Experten vom #TÜV Rheinland und aus dem Termincontrolling angehört. Wichtige Themen waren außerdem der Stand des Ausbauprogramms, der aktuelle #Flugbetrieb, der erfolgreiche Abschluss der #Gesamtfinanzierung und der Wirtschaftsplan für 2019.

Die Fertigstellung des BER ist in einer entscheidenden Phase und kommt insgesamt gut voran. Die Anzahl der kritischen Gewerke hat sich von vier auf zwei reduziert. Das bestätigten auch die Berichte der externen Sachverständigen gegenüber dem Aufsichtsrat. Insbesondere die Arbeiten an der Entrauchungssteuerung sind weit fortgeschritten und schneller als erwartet beendet worden. Die Sachverständigen bestätigten auch, dass die Arbeiten an den Sprinkleranlagen weitgehend abgeschlossen sind.

Teile der Brandmeldeanlage und der Kabelgewerke wurden dagegen sowohl von den externen Sachverständigen als auch von der Geschäftsführung als Gewerke benannt, auf deren Fertigstellung weiterhin der besondere Fokus der gesamten Bauorganisation liegen muss. Dort haben sich bekannte Risiken manifestiert. Der Aufsichtsrat geht unverändert von der Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 aus und wird sich auf einer Sitzung im Januar erneut über den Fortschritt in den kritischen Gewerken berichten lassen.

Die Geschäftsführung berichtete weiterhin von den Vorbereitungen auf die Inbetriebnahme. Für die Herstellung der operativen Betriebsfähigkeit und den Umzug des Flugbetriebes von Tegel zum BER wird eine übergeordnete Projektorganisation aufgebaut, mit der die Prozesse bis zur vollständigen Inbetriebnahme gesteuert werden.

Zum Thema Ausbauprogramm berichtete die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat u.a. über die in Betrieb genommene temporäre Wartehalle auf dem Vorfeld am Flughafen Schönefeld, den Start der damit einhergehenden Umbauarbeiten am Pier 3a ab Januar 2019 sowie den Fortschritt auf der Baustelle des Terminals 2. Das Interimsgebäude des kürzlich fertiggestellten Regierungsterminals wurde Anfang Oktober dem Bund übergeben. Die endgültige Fertigstellung der Vorfeldflächen wird noch für dieses Jahr erwartet.

Der Fahrplan der FBB für eine geschlossene Gesamtfinanzierung konnte eingehalten werden. Die Geschäftsführung berichtete dem Aufsichtsrat, dass die Liquidität der FBB auf Basis der bereits in 2016 abgeschlossen Finanzierungsverträge bis zur Inbetriebnahme im Jahr 2020 abschließend gesichert ist. Weitere Finanzierungsfragen beispielsweise zum langfristigen Ausbau/Masterplan über das Jahr 2020 hinaus, können damit zeitlich flexibler adressiert werden. Das operative Ergebnis (EBITDA) der Flughafengesellschaft für 2018 wird voraussichtlich leicht über den Planungen bei ca. 110 Millionen Euro liegen.
 

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir blicken auf ein Jahr zurück, in der die Flughafengesellschaft der Fertigstellung des BER ein gutes Stück nähergekommen ist. Viele der geplanten Fortschritte sind tatsächlich eingetreten. Auch wenn nicht alle Zwischenziele eingehalten werden konnten, gilt für mich nach wie vor der Eröffnungstermin Oktober 2020. Daran müssen wir weiter mit aller Kraft arbeiten.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Auch bei den kritischen Gewerken haben sich die Abarbeitungsgeschwindigkeit und die Qualität der Arbeit in den letzten Wochen spürbar erhöht. Jetzt muss es den Firmen Bosch und ROM gelingen, das Engagement bis zur endgültigen Fertigstellung ihrer Gewerke weiter zu steigern.“
 
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Flughäfen: BER 2020 Lütke Daldrup hält am geplanten Öffnungstermin fest – trotz weiterer Pannen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ber-2020-luetke-daldrup-haelt-am-geplanten-oeffnungstermin-fest—trotz-weiterer-pannen-31676140?dmcid=nl_20181201_31676140

Der #BER-Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup hält am geplanten #Eröffnungstermin des neuen Hauptstadtflughafens im Oktober 2020 fest, obwohl die Arbeiten an Brandmeldeanlage und Kabeln nicht laufen wie erhofft. „Wir haben dort noch nicht den Progress, den wir uns eigentlich wünschen“, sagte er am Freitagabend nach einer Sitzung des Aufsichtsrats. Auch TÜV-Experten und Termincontroller sähen diese beiden Themen kritisch.

Der #Flughafen soll nach mehreren geplatzten Terminen in zwei Jahren in Betrieb gehen. Die Flughafengesellschaft will im Mai oder Juni 2019 so weit sein, dass alle Anlagen umfassend geprüft werden können. „Die Controller sind da etwas vorsichtiger“, sagte Lütke Daldrup. Sie gingen davon aus, dass die sogenannte Wirk-Prinzip-Prüfung erst im August oder September beginnen könne. Auch dann schaffe man aber noch den Eröffnungstermin, sagte Lütke Daldrup. Auf der Baustelle müsse weiter hart gearbeitet werden, an Wochenenden und im Mehrschichtbetrieb. „Aber wir haben die Baustelle im Griff.“

Mehrkosten von 25 Millionen Euro

Die Entrauchungssteuerung sei nun fertig programmiert, die Sprinkler sollen im Februar oder März fertig sein, sagte Lütke Daldrup am Freitag. Aufsichtsratschef Rainer #Bretschneider hält ebenfalls am Eröffnungstermin fest – „auch wenn nicht alle Zwischenziele eingehalten werden konnten“, wie er mitteilte.

Nach seinen Angaben ist auch die Finanzierung bis zur Eröffnung gesichert. Geld, das eigentlich für den Ausbau des …