Fahrdienst: Der BerlKönig rollt durch Berlin, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2770

Seit dem heutigen Freitag, den 7. September 2018, 17 Uhr, rollt der #BerlKönig durch Berlin. Das neue #On-Demand-Ridesharing-Angebot ist eine Kooperation der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan, einem Joint Venture von #Mercedes-Benz Vans und dem Technologieunternehmen #Via. Der Dienst ergänzt zunächst innerhalb des östlichen S-Bahn-Rings – zum Beispiel in Kreuzberg, Friedrichshain, Mitte und Prenzlauer Berg – den bestehenden ÖPNV. Beim Projekt „BerlKönig“ handelt es sich aktuell um den weltweit größten Einsatz von #On-Demand-Shuttles durch einen ÖPNV-Betreiber.

Kommt wie gerufen

Die Nutzung des BerlKönigs ist denkbar einfach: Mit der kostenfrei für iOS und Android erhältlichen App können Fahrgäste unkompliziert ihren Start- und Zielort auswählen und einen BerlKönig bestellen. Zu- und Ausstieg finden an rund 5.000 Haltepunkten im Servicegebiet statt – diese können BVG- oder virtuelle Haltestellen zum Beispiel an Straßenkreuzungen sein.

Dank Vias intelligenter Algorithmen werden Fahrten von mehreren Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gebündelt. Dabei entstehen keine nennenswerten Verzögerungen oder Umwege und die Fahrgäste werden effizient an ihr Ziel gebracht. Dabei profitieren sie von einem schnellen und komfortablen Service. Gleichzeitig reduzieren die in Echtzeit gebildeten Fahrgemeinschaften Verkehr und Emissionen in Berlin.

Los geht’s am Wochenende

In der Anfangsphase werden bis zu 50 BerlKönige jeweils freitags und samstags zwischen 17 Uhr und 5 Uhr morgens im Einsatz sein. Anschließend planen BVG und ViaVan einen schnellen Übergang in einen 24/7-Betrieb und eine Ausweitung des Angebots auf bis zu 300 Fahrzeuge.

Die Flotte besteht aus modernen Fahrzeugen von Mercedes-Benz. Sie umfasst zunächst hocheffiziente V-Klasse Vans mit sechs Sitzen sowie vollelektrische Mercedes-Benz B-Klassen vom Typ B 250 e mit vier Sitzen. Von Anfang an ist auch ein barrierefreies Angebot für Rollstuhlfahrer gewährleistet. Zum Start des BerlKönigs liegt der Anteil der Fahrzeuge mit Elektroantrieb bei 80 Prozent. Ende des Jahres soll dann zusätzlich der neue vollelektrische eVito Tourer – zum weltweit ersten Mal als lokal emissionsfreier Personentransporter – zum Einsatz kommen.

Gebündeltes Know-how für gebündelte Fahrten

Die Kooperation von BVG und ViaVan ist in Bezug auf Flottengröße und Umfang der Zusammenarbeit sowohl deutschlandweit als auch international einzigartig. Der Erfolg des BerlKönigs und seine Rolle im Berliner Verkehrsmix werden fortan regelmäßig evaluiert und mit dem Berliner Senat geteilt. Die BVG hat für das neue Angebot eine Genehmigung im Rahmen der Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes erhalten. Das Projekt ist zunächst für zwei Jahre geplant.

Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Hier in Berlin fuhren die erste elektrische Straßenbahn der Welt und die erste U-Bahn Deutschlands, wir haben das größte Busnetz des Landes. Schon immer war es unsere Expertise, Fahrtwege und -wünsche zu bündeln. Daher freut es mich sehr, mit ViaVan als starkem Partner einen weiteren Schritt zu einem noch attraktiveren, noch besser vernetzten Nahverkehr zu gehen, mit dem BerlKönig als Ergänzung zu unseren Bussen und Bahnen.“

„ViaVan definiert Mobilität neu – in ganz Europa. Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit der BVG On-Demand Ridesharing nach Berlin zu bringen“, sagt Chris Snyder, CEO von ViaVan. „Der BerlKönig ist die perfekte Ergänzung zum existierenden öffentlichen Nahverkehr, und erlaubt es Berlinerinnen und Berlinern, sich günstig, komfortabel, flexibel und umweltfreundlich durch die Stadt zu bewegen.“

Dirk Reimelt, Senior Manager Shared Mobility & Transportation von Mercedes-Benz Vans ergänzt: „Wir sind überzeugt, dass sich der Service in Berlin und bald auch in anderen Städten schnell etablieren wird. Wir haben hier gemeinsam die Chance, unser Konzept – umweltfreundliche und nachhaltige Mobilität in Kombination aus intelligenten Algorithmen und moderner Fahrzeugtechnologie – kontinuierlich weiterzuentwickeln und in Europa zu etablieren.“

Dr. Henrik Haenecke, Vorstand Finanzen, Digitalisierung und Vertrieb der BVG: „Unsere Angebotsplaner erstellen seit jeher ausgeklügelte Fahrpläne. Verbindungen, Umstiege und Takte bei Bussen und Bahnen sind hervorragend aufeinander abgestimmt. Mit dem BerlKönig wird unser Angebot für die Berlinerinnen und Berliner jetzt noch individueller. Passgenaue Mobilität dank digitaler Technik. Modern und in Echtzeit, und dabei voll in der Tradition der BVG: Gebündelt, effizient, umweltfreundlich.“

Jetzt schnell einsteigen!

Nach dem speziell für den BerlKönig entwickelten Tarif kosten Fahrten innerhalb des Servicegebietes 1,50 Euro pro Kilometer, in Summe mindestens 4 Euro. Preislich liegt der Service dadurch zwischen dem klassischen ÖPNV- und dem Taxitarif. Überraschungen gibt es dabei keine: Dem Fahrgast wird schon während des Buchungsvorgangs ein verbindliches Festpreisangebot gemacht. Für Mitfahrer in der gleichen Buchung gibt es einen Rabatt von 50 Prozent.

Und wie immer heißt es: Schnell sein lohnt sich. Denn zur Einführung des neuen Dienstes können die Fahrgäste den BerlKönig in den ersten drei Wochen für pauschal 4 Euro pro Fahrt nutzen.

Weitere Informationen für Fahrgäste: www.BerlKönig.de
Die BerlKönig-App steht in den App-Stores für iOS und Android zum Download bereit.


Kontakt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Reetz
E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, General Manager Berlin: Valerie von der Tann
E-Mail: press@viavan.com, Tel.: +49 1520 4082275

Fahrdienst: Bestellung per App BVG-Taxi-Bus BerlKönig fährt ab Freitag durch Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bestellung-per-app-bvg-taxi-bus-berlkoenig-faehrt-ab-freitag-durch-berlin-31216478

Der neue #Rufbus-Dienst #BerlKönig ist von diesem Freitag an (7. September) in Berlin unterwegs. Nutzer können die #Kleinbusse in Friedrichshain-Kreuzerg, Mitte und Prenzlauer Berg per #Handy-App ordern. Das System bündelt passende Anfragen zu einer #Fahrgemeinschaft. Angeboten wird der Dienst zunächst freitag- und samstagabends. 50 Fahrzeuge sind im Einsatz.

Hinter dem Dienst stehen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan, ein Gemeinschaftsunternehmen von #Mercedes-Benz und des US-Unternehmens ViaVan. Es hat ähnliche Dienste schon in Amsterdam und London sowie in Chicago, New York und …

Fahrdienst + BVG: Flexibler Mitfahrdienst: BVG-Rufbus verzögert sich Der Autobauer Daimler und die Berliner Verkehrsbetriebe wollten eigentlich im Frühjahr mit dem Pilotprojekt beginnen. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215159815/Flexibler-Mitfahrdienst-BVG-Rufbus-verzoegert-sich.html

Der Start des #Rufbus-Dienstes #BerlKönig verzögert sich. Eigentlich wollten der Autobauer #Daimler und die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) im Frühjahr mit dem Pilotprojekt beginnen. Nun soll in den nächsten Wochen ein Starttermin genannt werden, wie BVG-Sprecherin Petra Reetz am Donnerstag sagte. Geplant ist, dass zunächst 50 Mercedes-Kleinbusse in der östlichen Innenstadt unterwegs sind. Kunden buchen die Fahrt per Handy-App, das System bündelt dann passende Anfragen zu einer Fahrgemeinschaft.

"Eine Genehmigung ist uns in Aussicht gestellt, aber es sind noch ein paar Hausaufgaben zu machen", sagte Reetz. Dabei gehe es um die Zulassung der Fahrzeuge und die Kennzeichnung der Haltepunkte.

Der Verkehrspolitiker der SPD-Fraktion, Tino Schopf, forderte derweil, mit dem Angebot in die Außenbezirke …

Fahrdienst + Taxi: Ab Herbst in Berlin Uber will Chauffeurdienst mit Elektroautos anbieten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ab-herbst-in-berlin-uber-will-chauffeurdienst-mit-elektroautos-anbieten-30971644?dmcid=nl_20180717_30971644

Nach München will der #Fahrdienstvermittler #Uber auch in Berlin einen Teil seiner Flotte auf #Elektroantrieb umstellen. „Uber wird im Herbst in Berlin in ähnlicher Größenordnung wie in München mit seinem #Elektrofahrdienst Uber #Green starten“, sagte der Deutschland-Chef von Uber, Christoph Weigler, dem „Handelsblatt“. In München fahren demnach bereits seit März etwa 30 E-Autos für Uber Green.

Das Angebot gibt es auch schon in London, Paris und Zürich. Der Start des Pilotprojekts in Bayern sei besser …

Fahrdienst: Mitfahrdienst BlaBlaCar lässt Passagiere auch auf der Route abholen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article214515991/BlaBlaCar-laesst-Passagiere-auch-auf-der-Route-abholen.html

Berlin. Der #Mitfahrdienst #BlaBlaCar will sein Geschäft dadurch erweitern, dass Passagiere auch entlang der Fahrtroute #mitgenommen werden können.

Der Algorithmus dafür werde seit Januar in Frankreich getestet und solle in drei Wochen auch in Deutschland eingeführt werden, sagte BlaBlaCar-Chef Nicolas Brusson der dpa.

Dem Fahrer werde dabei angezeigt, wie lang der Umweg wäre, um einen potenziellen Passagier #mitzunehmen. In Frankreich seien so zuletzt in einem Monat 100 000 Mitfahrer mitgenommen worden. "Wir glauben, dass Deutschland ein sehr guter Markt dafür ist: Es gibt ein dichtes #Straßennetz und man fährt an vielen Orten vorbei", sagte Brusson.

Der BlaBlaCar-Chef bestätigte, dass die Abschaffung von Barzahlungen in Deutschland vor gut zwei Jahren das Geschäft gebremst hatte. "Wir wussten, dass es in Deutschland eine große Affinität zum Bargeld gibt, wir haben unterschätzt wie stark sie ist." Nachdem die Barzahlung im April wieder eingeführt wurde, habe rund die Hälfte der Fahrer sofort wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. "Auch Fahrer, die wir durch den Übergang zu Onlinezahlungen verloren haben, kehren zum Teil zurück."

BlaBlaCar hatte Deutschland 2015 den Konkurrenten #Carpooling mit den Websites #mitfahrzentrale.de und #mitfahrgelegenheit.de übernommen. Die französische Firma hat hierzulande nach Angaben aus dem Frühjahr …

Straßenverkehr + Radverkehr: Verkehr der Zukunft – „Wir sollten auf das Auto als Eigentum verzichten“, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/06/mobilitaet-berlin-andreas-knie-fahrrad-stadt-der-zukunft.html

#Verbrennungsmotoren und #Privatautos sind #Auslaufmodelle, sagt #Mobilitätsforscher Andreas #Knie. #Fahrrad, Öffentlichem Nahverkehr und #Share-Riding gehöre die Zukunft. Und Berlin sei für eine solche Verkehrswende geradezu prädestiniert.

rbb|24: Herr Knie, fahren Sie Fahrrad in Berlin?

Andreas Knie: Selbstverständlich! Fahrrad ist in Berlin mittlerweile das schnellste Verkehrsmittel, vorausgesetzt die Wege sind nicht zu lang.
Berlin hat mehr als eine halbe Million Radfahrer, gilt aber nicht gerade als fahrradfreundliche Stadt. Das soll sich jetzt ändern: Der Senat ist kurz davor, sein erstes "Fahrradgesetz" zu verabschieden. Was halten Sie davon?

Es ist ein Anfang, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen endlich mehr Platz für Fahrradfahrer. Ich bin schon in den Achtzigerjahren hier Rad gefahren. Damals waren wir wenige, es war nicht so problematisch. Jetzt ist das eine Massenbewegung. Ich wohne am Kottbusser Damm in Kreuzberg. Dort ist das Fahrradfahren tatsächlich ein Harakiri-Akt. Ich muss froh sein, wenn ich nicht zweimal am Tag überfahren werde.

Der Ton zwischen #Radfahrern und #Autofahrern ist bisweilen recht scharf. Treffen – #verkehrsideologisch – zwei verschiedene Welten aufeinander?

Viele Radfahrer sind auch – oder waren – autofahrende Verkehrsteilnehmer. Es gibt also ein gewisses Grundverständnis: Autofahrer wissen, wie Fahrradfahrer fahren und umgekehrt. Sonst gäbe es viel mehr Unfälle. Aber wir haben zu wenig Raum, das ist der Konfliktkern. Früher waren wir als Fahrradfahrer die Desperados. Wir waren in der Minderheit und hatten immer Recht. Jetzt sind wir Teil des Massenverkehrs geworden und müssen …

Fahrdienst: Wie ein Startup aus Berlin Autos von den Straßen verbannen will, aus Focus

https://www.focus.de/panorama/good-wie-ein-startup-aus-berlin-autos-von-den-strassen-verbannen-will_id_8957417.html

Deutschland ist ein Autoland. Und die Deutschen lieben ihre Autos.

77 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland haben einen Pkw, fast 30 besitzen zwei Autos oder mehr.

68 Prozent der Berufstätigen pendeln mit dem Auto zur Arbeit, nur 14 Prozent der Deutschen fahren mit Bus und Bahn, neun mit dem Fahrrad, acht Prozent gehen zu Fuß.

#Autofahren ist bequem. Wer ein Auto hat, ist unabhängig.

Doch unsere Straßen sind voll. Zu voll, zu #verstopft, zu verpestet. Und es wird immer schlimmer.

Die Zahl der Autos steigt seit Jahren. 2008 waren es noch rund 41 Millionen, heute sind es fast 46,5 Millionen.

70 Städte und Gemeinden in Deutschland haben 2017 die Grenzwerte für gesundheitsschädliches #Stickstoffdioxid überschritten. Die EU-Kommission verklagt Deutschland jetzt wegen schmutziger Luft vor dem Europäischen Gerichtshof.

Unsere Städte sind für Autos gemacht – doch gerade die Menschen dort leiden darunter.

Immer mehr #Stau, immer mehr #Emissionen, immer weniger Platz.
Es gibt nur ein Ziel: weniger Verkehr

Zahllose #Mobilitätsunternehmen haben versucht haben, Lösungen zu finden, um die Autos von unseren Straßen zu verbannen. Doch die meisten sind gescheitert.

#Uber zum Beispiel. Die Ride-Sharing-Plattform wurde in vielen Großstädten der Welt …

Fahrdienst: Wo und wie regiert der „BerlKönig“ ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist für dieses Angebot eine Verlängerung über den Zeitraum der Bestimmungen in der Experimentierklausel
hinaus möglich?
Antwort zu 1:
Beantragt wurde eine Genehmigung nach den Vorgaben des § 2 (7) #Personenbeförderungsgesetz
(PBefG; sogenannte #Experimentierklausel) zur praktischen Erprobung
neuer Verkehrsarten und Verkehrsmittel auf vier Jahre. Eine derartige Genehmigung ist
durch das PBefG auf maximal vier Jahre begrenzt.
Frage 2:
Ist für dieses Angebot mittelfristig eine stadtweite Abdeckung angedacht bzw. wird diese als sinnvoll
erachtet?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Im Rahmen des #Forschungsprojektes soll die Eignung des Angebots im definierten
Bediengebiet (östlicher S-Bahn-Ring einschließlich Gesundbrunnenkiez, Michelangelokiez
und Komponistenviertel) erprobt werden. Entsprechen die Ergebnisse des Projektes den
öffentlichen Verkehrsinteressen des Landes Berlin, ist eine Abdeckung zusätzlicher
Gebiete bzw. des gesamten Stadtgebietes angedacht und wird als sinnvoll erachtet.“
Frage 3:
Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um den Service nach der Testphase weiter anzubieten
bzw. ihn auf andere Gebiete der Stadt auszuweiten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Um den Service über die Zeit des aktuellen Antrags hinaus zu erbringen bzw. das
Bediengebiet auszuweiten, müssten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einen neuen
Genehmigungsantrag stellen.“
Frage 4:
Soll die App für Mobilgeräte, über die die Bereitstellung der Dienste des „#BerlKönig“ erfolgt, in die #BVG-App
integriert werden? Wenn ja, in welcher Weise und bis zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Angebot des BerlKönigs wird Nutzern der BVG-App angezeigt werden, wenn eine
Verbindung über den klassischen #ÖPNV vergleichsweise ungünstig ist, z.B. bei
mehrfachem Umsteigen. Die Nutzer werden dann bei aktivem Klicken auf das Angebot in
der BerlKönig-App weitergeleitet.“
Frage 5:
Ist mit einem Effekt der Kannibalisierung des vorhandenen BVG-Angebots durch das „BerlKönig“-Angebot
zu rechnen? Gib es dazu Abschätzungen? Sind hierzu Vor- und Nachuntersuchungen geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziele des neuen Angebots sind sowohl eine Ergänzung des bestehenden ÖPNV als auch
die Reduzierung des MIV in Berlin zu erreichen. Die alternative Beförderung, die Nutzer
anstelle des BerlKönigs genutzt hätten, wird über eine kontinuierliche #Marktforschung
untersucht. Abschätzungen gibt es hierzu aufgrund der Neuartigkeit des geplanten
Angebotes noch nicht.“
Frage 6:
Wie rekrutiert der „BerlKönig“-Service seine Fahrer?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Der Kooperationspartner organisiert und beschäftigt die BerlKönig-Fahrer (über ein
Anstellungsverhältnis und/oder eine Agentur). Die Rekrutierung erfolgt über eine
professionelle Suche und persönliche Interviews.“
Frage 7:
Wie werden die Fahrer entlohnt? Welche tariflichen Regelungen werden dabei angewendet?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anstellung und Entlohnung der Fahrer obliegt dem Kooperationspartner (siehe Frage
6). Dieser ist verpflichtet, mindestens den gesetzlichen Lohnanforderungen
nachzukommen.“
Frage 8:
Seit wann liegt der Antrag zur Einholung einer Genehmigung für das oben genannte Projekt beim
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vor und in welchen Zeithorizont ist mit einer
Bescheidung zu rechnen?
Antwort zu 8:
Der Antrag der BVG wurde am 14.11.2017 gestellt, mit einem Bescheid ist voraussichtlich
im zweiten Quartal 2018 zu rechnen.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienste + Taxi: Fairer Wettbewerb zwischen Taxis, UberX und Ride-Sharing-Anbietern? Wer kontrolliert wen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt der Berliner Senat bzw. die zuständigen #Aufsichtsbehörden sicher, dass Anbieter von #Mietwagen-,
#Chauffeurs-, und #Ride-Sharing-Dienstleistungen, wie sie z.B. über die Plattform „#UberX“ u.a. vermittelt
werden, sich an die geltenden Regelungen hinsichtlich #Abgabenordnung, #Personenbeförderungsgesetz,
#Mindestlohngesetz, #Arbeitszeitgesetz etc. halten?
Antwort zu 1:
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) ist zuständig für die
Überwachung der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (#PBefG). Im
Rahmen seiner Zuständigkeit prüft das LABO auf Antrag die Voraussetzungen zur
Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung, ahndet Verstöße, die in
Ausübung der Personenbeförderung festgestellt wurden, und untersagt ggf. nicht
genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Verkehre.
Der Betrieb von Plattformen oder Apps zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen
unterfällt in der Regel nicht dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes,
sofern der Betreiber deutlich darauf hinweist, dass er lediglich als Vermittler tätig wird und
der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Anfragenden und dem vermittelten
Personenbeförderungsunternehmen zustande kommt.
Wie für alle anderen Unternehmen und Arbeitgeber in Deutschland gilt auch für Anbieter
von Mietwagen-, Chauffeurs- und Ride-Sharing-Dienstleistungen die pflichtgemäße
Erfüllung der Vorgaben der Abgabenordnung, des Personenbeförderungsgesetzes, des
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Mindestlohngesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, aber auch aller anderen ggf. für sie in
Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften.
Die Einhaltung dieser Pflichten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen.
Dort wo die originäre Zuständigkeit einer Behörde des Landes Berlin berührt ist, die
ordnungsgemäße Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften zu überwachen, werden
im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Kontrollen durchgeführt. Dies gilt u.a. im
Hinblick auf die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Beschäftigten, die
bei Anbietern von Mietwagen-, Chauffeurs- und Ride-Sharing-Dienstleistungen tätig sind.
Unabhängig davon kontrolliert das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
technische Sicherheit (LAGetSi) alle Regelungen des Arbeitsschutzes in den Berliner
Betrieben. So werden jährlich bis zu ca. 2.000 Betriebe (von insgesamt ca. 95.000)
kontrolliert.
Die Kontrolle der Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ist durch das
Mindestlohngesetz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zugewiesen. Die für
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen zuständige
FKS verfolgt bei ihren Prüfungen einen ganzheitlichen Prüfansatz. In diesem Zusammenhang
führt die FKS auch im Personenbeförderungsgewerbe Prüfungen und Ermittlungen
auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch. Dabei wird auch geprüft,
ob Mindestlohnunterschreitungen vorliegen. Die Arbeitsstatistik der FKS sieht keine
gesonderte Erfassung von Anbietern von Mietwagen-, Chauffeurs- und Ride-Sharing-
Dienstleistungen vor. Erfasst wird das Personenbeförderungsgewerbe, zu dem unter
anderem auch die vorgenannten Dienstleistungen zählen. Die Ergebnisse der FKS im
Personenbeförderungsgewerbe in Berlin können für das Jahr 2016 der Antwort des
Senats auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) über
„Mindestlohnumgehungen im Berliner Taxigewerbe“ in Drs. 18/10529 entnommen werden.
Entsprechende Zahlen für das Jahr 2017 liegen gegenwärtig noch nicht vor.
Die Überprüfung von Steuerfällen erfolgt unter Abwägung aller steuerlichen
Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens nach der
Abgabenordnung. Die Berliner Steuerverwaltung geht grundsätzlich sämtlichen Hinweisen
nach, die auf ein steuerliches Fehlverhalten hinweisen. Sofern zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte vorliegen, ist sie verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wegen aller
verfolgbaren Straftaten einzuschreiten.
Frage 2:
Welche Behörden sind in diesem Zusammenhang in Berlin und Brandenburg zuständig?
Antwort zu 2:
Das LABO ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die (Mietwagen)unternehmen,
die im Land Berlin ihren Betriebssitz haben. Ebenso ist es nach dem Tatortprinzip für die
Verfolgung der personenbeförderungsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten zuständig, die im
Land Berlin begangen werden.
Diese Aufgaben werden in Brandenburg durch die jeweiligen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörden der einzelnen Landkreise wahrgenommen.
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Die Überwachung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes obliegt dem
#LAGetSi.
Im Land Brandenburg obliegt dies der Abteilung Arbeitsschutz des Landesamtes für
Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, die sich in drei annähernd gleich große
Regionalbereiche gliedert, und zwar den Regionalbereich Ost (Dienstorte Eberswalde,
Frankfurt/Oder), den Regionalbereich Süd (Dienstort Cottbus) sowie den Regionalbereich
West (Dienstorte Potsdam-Bornim, Neuruppin).
Die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird im Land Berlin vom
Hauptzollamt Berlin (FKS) wahrgenommen. Hiervon ausgenommen ist lediglich der
Flughafen Tegel, der in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Potsdam fällt. Im
Land Brandenburg wird die Einhaltung des Mindestlohngesetzes von den Hauptzollämtern
Potsdam und Frankfurt/Oder kontrolliert.
Für die Beachtung der Regelungen der Abgabenordnung sind die Berliner Finanzämter
zuständig.
Frage 3:
Welche Behörden sind zuständig wenn der Betriebssitz in Brandenburg, der Wohnsitz des
Mietwagenunternehmers aber in Berlin ist oder umgekehrt?
Antwort zu 3:
Zuständig als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde i. S. des PBefG ist die Behörde des
Betriebssitzes, den der Unternehmer bzw. die Unternehmerin unabhängig vom Ort
seines/ihres Wohnsitzes begründen kann.
Die örtliche Zuständigkeit von Behörden richtet sich im Grundsatz nach § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG). In Angelegenheiten, die sich auf den Betrieb eines Unternehmens
oder einer seiner Betriebsstätten, auf die Ausübung eines Berufs oder auf eine
andere dauernde Tätigkeit beziehen, ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk das
Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben oder der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt
wird oder werden soll (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG). In Angelegenheiten, die eine juristische
Person betreffen, ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk die juristische Person
ihren Sitz hat oder zuletzt hatte (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b VwVfG). Sind mehrere
Behörden zuständig, entscheidet nach § 3 Abs. 2 VwVfG die Behörde, die zuerst mit der
Sache befasst worden ist, es sei denn, die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde
bestimmt, dass eine andere örtlich zuständige Behörde zu entscheiden hat. Fehlt
eine gemeinsame Aufsichtsbehörde, so treffen die fachlich zuständigen Aufsichtsbehörden
die Entscheidung gemeinsam.
Für die Umsetzung der Regelungen des Arbeitsschutzes ist der Betriebssitz das entscheidende
Merkmal. Die örtliche Zuständigkeit der Hauptzollämter richtet sich grundsätzlich
nach den jeweiligen Hauptzollamtsbezirken. Zollintern können für bestimmte Sachverhalte
hiervon abweichende Zuständigkeitsregelungen gelten.
Aus steuerlicher Sicht richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei natürlichen Personen mit
gewerblichen Einkünften, bei Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften
grundsätzlich nach dem Ort der Geschäftsleitung. Sofern sich der Ort der Geschäftsleitung
des Unternehmens und der Wohnsitz des Unternehmers in unterschiedlichen
Wohnsitzgemeinden befinden und dies für die Besteuerung relevant ist, ist das Finanzamt,
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in dessen Bezirk sich der Ort der Geschäftsleitung befindet, für die betrieblichen
Feststellungen und das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet für die
Einkommensbesteuerung zuständig. In diesen Fällen stellt das Betriebsfinanzamt die
Einkünfte des Steuerpflichtigen gesondert fest, welche das Wohnsitzfinanzamt der
Besteuerung zu Grunde legt.
Frage 4:
Ist dem Berliner Senat bzw. den Aufsichtsbehörden bekannt, dass nach Angaben verschiedener Berliner
Taxiverbände, einige der o.g. Auftragnehmer von Chauffeurs-Dienstleistungen sich
a) nicht an die geltende Rückkehrpflicht zum Betriebssitz (gemäß Personenbeförderungsgesetz) halten,
sondern im Stadtgebiet ähnlich den Taxen auf neue Aufträge warten?
b) nicht an Aufzeichnungspflichten zur Dokumentation ihrer Fahrten halten?
c) Bestimmungen des Mindestlohngesetzes umgangen werden?
d) bewusst im Land Brandenburg mit Dienstsitz registrieren, um Kontrollen der Berliner Behörden zu
entgehen?
Antwort zu 4:
a) Es sind Beschwerden bekannt, die immer wieder pauschal auf Uber verweisen. Die
Plattform UberX ist nach den Erkenntnissen des LABO allerdings eine reine
Vermittlungsplattform, die nicht genehmigungspflichtig ist. Folglich sind etwaige
Verstöße den Unternehmen, die die Personenbeförderung tatsächlich durchführen,
anzulasten. Die Hinweise sind allerdings nicht konkret genug, um verwertbar zu sein.
b) Es sind keine Beschwerden bekannt, soweit sie sich auf die buchmäßige Erfassung
beziehen. In den Beschwerden wird jedoch wiederholt Kritik geübt, dass den
Mietwagenverkehr keine Aufzeichnungspflichten wie den Taxenverkehr mit dem sog.
„Fiskaltaxameter“ treffe.
c) Dem LABO sind keine Beschwerden bekannt.
d) Es steht jeder Unternehmerin und jedem Unternehmer die Wahl des Betriebssitzes frei.
Über Anträge, die in anderen Betriebssitzgemeinden gestellt werden, erhält das LABO
im Übrigen keine Informationen.
Frage 5:
Welche unterschiedlichen Regelungen gelten zwischen dem Mietwagen- und Taxibetrieb hinsichtlich der
Anforderungen an das Fahrpersonals, das Einsatzgebiet, der Fahrzeugausstattung, Auftragsabwicklung,
Preisgestaltung und der Dokumentation der Aufträge und Einnahmen?
Antwort zu 5:
Das Arbeitsschutzrecht unterscheidet nicht zwischen Mietwagen- und Taxibetrieb.
• Fahrpersonal:
Es ist jeweils eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Im Mietwagenverkehr
muss gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung keine Ortskundeprüfung mehr
abgelegt werden.
• Einsatzgebiet:
Taxen dürfen sich nur in der Gemeinde des Betriebssitzes zur Fahrgastaufnahme
bereithalten und nur auf vorherige Bestellung Fahrtaufträge auch in/innerhalb
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andere(r) Gemeinden durchführen. Im Mietwagenverkehr bestimmt sich das
Einsatzgebiet je nach dem konkreten Auftrag.
• Fahrzeugausstattung:
Sie wird jeweils in der Personenkraftfahrunternehmensbetriebsverordnung (BOKraft)
geregelt.
Taxen sind durch hellelfenbeinfarbigen Anstrich kenntlich zu machen, müssen eine
Ordnungsnummer, ein Taxischild und einen Fahrpreisanzeiger haben. Mietwagen
müssen demgegenüber über einen Wegstreckenzähler verfügen.
• Auftragsabwicklung:
Taxen dürfen Fahraufträge am Halteplatz, während der Fahrt in der Betriebssitzgemeinde
oder am Betriebssitz annehmen. Bei Mietwagenunternehmen darf der
Auftragseingang ausschließlich am Betriebssitz erfolgen. Ein Bereithalten im Gebiet
der Betriebssitzgemeinde oder anderer Gemeinden ist grundsätzlich nicht statthaft.
Nach der Auftragserledigung muss der Mietwagen grundsätzlich an den Betriebssitz
zurückkehren.
• Preisgestaltung:
Bei Taxen gilt ein behördlich festgelegter Tarif. Nur Fahrten (nach) außerhalb der
Gemeinde des Betriebssitzes dürfen frei verhandelt werden. Mietwagen dürfen die
Preise frei mit den Kundinnen und Kunden aushandeln.
• Dokumentation:
Bei Taxen müssen die mit dem Taxameter bzw. bei Mietwagen die mit
Wegstreckenzähler generierten Daten nach Maßgabe des Schreibens des
Bundesministeriums für Finanzen vom 26.11.2010 aufbewahrt werden. Steuerlich
relevante Daten müssen insofern einzeln und vollständig (Einzelaufzeichnungspflicht)
sowie unveränderbar gespeichert und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und
maschinell auswertbar aufbewahrt werden.
Bei Mietwagenunternehmen sind die Aufträge unabhängig davon, ob ein geeichter
Wegstreckenzähler zum Einsatz kommt, buchmäßig zu erfassen.
Frage 6:
Ist es richtig, dass durch eine vor Jahren abgeschaffte landesrechtliche Regelung Mietwagen keinen
geeichten Wegstreckenzähler mehr benötigen?
Frage 7:
Wenn ja, warum ist diese Regelung aufgehoben worden?
Antwort zu 6 und zu 7:
Nein. Gemäß § 30 Abs. 1 der BOKraft ist in Mietwagen ein leicht ablesbarer Wegstreckenzähler,
auf den die Vorschriften des Eichrechts Anwendung finden, anzubringen. Gemäß
§ 43 Abs. 1 BOKraft kann hiervon in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte
Antragsteller eine Ausnahme genehmigt werden. Eine solche Ausnahme kommt insbesondere
in Betracht, wenn der Antragsteller den Fahrpreis nicht nach zurückgelegter Wegstrecke
erhebt. Gemäß § 40 BOKraft sind im Mietwagenverkehr die Beförderungsentgelte
nur dann nach der Anzeige des Wegstreckenzählers zu berechnen, wenn nichts anderes
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vereinbart ist. Dies ist dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin überlassen. In Berlin
werden solche Ausnahmegenehmigungen regelmäßig beantragt und erteilt.
Frage 8:
Inwiefern findet Amtshilfe bzw. Austausch mit den zuständigen Brandenburger Behörden statt, falls bekannt
ist, dass Brandenburger Dienstleister in Berlin gegen einschlägige Auflagen verstoßen?
Antwort zu 8:
Die Behörden der beiden Länder stehen in Kontakt und beraten über den Handlungsbedarf
nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten. Erkenntnisse werden ausgetauscht.
Die Bearbeitung von Ahndungen hat jedoch in eigener Zuständigkeit zu erfolgen. So ist
etwa der Verstoß gegen Auflagen bzw. Pflichten, die sich für den Unternehmer bzw. die
Unternehmerin ergeben, durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde zu prüfen,
die gem. § 54 i.V.m. § 54 a PBefG die erforderlichen Befugnisse inne hat. Folglich kann
das LABO etwa bei auswärtigen Unternehmen lediglich bußgeldbewehrte Verstöße im
Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts nach dem Tatortprinzip ahnden. Die dem LABO
in diesem Zusammenhang von Dritten gemachten Hinweise reichen jedoch regelmäßig
nicht für eine entsprechende Verfolgung aus.
Frage 9:
Wie stellt der Berliner Senat bzw. die zuständigen Aufsichtsbehörden sicher, dass ein fairer Wettbewerb
zwischen Anbietern von Chauffeurs-Dienstleistungen, Ride-Sharing-Anbietern und dem klassischen Taxi-
Gewerbe gewährleistet werden?
Frage 10:
Inwiefern werden Aspekte gem. Frage 9 bei der Entwicklung einer neuen Taxi-Tarifstruktur berücksichtigt?
Antwort zu 9 und zu 10:
Die einzelnen Anbieterinnen und Anbieter unterliegen entsprechend des von ihnen
durchgeführten Verkehrs Regelungen, die Rechte und Pflichte begründen. Finden diese
Beachtung, ist ein fairer Wettbewerb gegeben. Soweit die Zuständigkeit der Berliner
Genehmigungsbehörde gegeben ist, finden anlassbezogen (Betriebs-)Prüfungen und
Kontrollen statt. Ggf. werden im Anschluss weitergehende Maßnahmen ergriffen.
Diese Rahmenbedingungen sind auch zu Grunde zu legen, wenn über eine Anpassung
des Taxentarifs zu entscheiden ist.
Frage 11:
Teilt der Berliner Senat die Auffassung der Bundesregierung, dass Personenbeförderungsrecht müsse
„modernisiert“ und sowohl Taxi- wie auch Mietwagenbetriebe sollten „von regulatorischen Entlastungen
profitieren“ (Koalitionsvertrag 2018, S. 122)? Wenn ja, inwiefern?
Antwort zu 11:
Ein Großteil der Regelungen zum Taxi- und Mietwagenrecht datiert noch aus dem Jahr
1934. Die Erwartungen der Fahrgäste an moderne Beförderungsalternativen zur Nutzung
des eigenen PKW haben sich seither gewandelt. Es besteht daher unter den Bundesländern
grundsätzliche Einigkeit, dass das geltende Recht einschließlich der Regelungen für
flexible Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr daraufhin zu überprüfen ist,
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unter welchen Voraussetzungen digitale, app-basierte Verkehrsangebote, Buchungsmodalitäten
und Vertriebstechniken Einzug in das deutsche Personenbeförderungsrecht finden
können. Für das Land Berlin kann es dabei nur um eine Reform mit Augenmaß gehen, bei
der die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines leistungsfähigen Nahverkehrs und eines funktionierenden
Taxigewerbes gewahrt wird. Hier gibt es regional sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen
und Anforderungen. Daher muss eine Novelle des Rechtsrahmens
gewährleisten, dass die Verantwortlichen vor Ort entscheiden können, welche Einschränkungen
bzw. Anforderungen (Bediengebiete, Bedienzeiten, Fahrzeugzahl, etc.) für neue
Verkehrsangebote unter dem Gesichtspunkt der Stärkung des Umweltverbunds und der
Verkehrsvermeidung in den städtischen Ballungsgebieten bzw. der Verbesserung der
Daseinsvorsorge im ländlichen Raum jeweils geboten sind.
Frage 12:
Plant der Berliner Senat, weitere Ausnahmegenehmigungen für Ride-Sharing-Dienste zu erteilen?
Antwort zu 12:
Eine entsprechende Planung gibt es nicht. Über die Genehmigungsfähigkeit neuer
Anträge ist auf Basis des jeweiligen Antragsunterlagen und Unternehmenskonzepte zu
entscheiden.
Frage 13:
Welche weiteren Anbieter sind dem Berliner Senat bekannt, die zur Zeit oder in naher Zukunft
entsprechende Dienstleistung gem. Frage 4 anbieten?
Antwort zu 13:
In Berlin sind derzeit 409 Unternehmen mit einer Genehmigung für die Ausübung von
Mietwagenverkehr verzeichnet. Da die Vermittlung von derartigen Beförderungsdienstleistungen
nach dem PBefG weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig ist, ist dem
LABO allerdings nicht bekannt, wie viele Anbieter und welche Unternehmen im Einzelnen
eine derartige Vermittlung im Land Berlin vornehmen. Neben Uber sind Unternehmen wie
z. B. Talixo oder Blacklane ein Begriff.
Im Übrigen kann das LABO keine Auskunft darüber erteilen, welche im Land Berlin
konzessionierten Mietwagenunternehmen einer solchen Vermittlungsplattform
angeschlossen sind oder sein werden. Dieser Umstand ist nicht Prüfungsumfang des
Genehmigungsverfahrens.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst + Taxi: Ungewisse Zukunft „Berlkönig“ soll mit Diesel fahren – und stößt auf Bedenken – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ungewisse-zukunft–berlkoenig–soll-mit-diesel-fahren—und-stoesst-auf-bedenken-29803970

Es soll ein Mittelding zwischen #Taxi und #Bus sein. Vans und Limousinen von Mercedes befördern Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – ohne Fahrplan und feste Linienführungen, nach Bedarf. Doch ob und wann der digitale Rufbus ins Rollen kommt, steht in den Sternen. Bisher haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) keine Genehmigung. Nach Informationen der Berliner Zeitung gibt es in der Verwaltung Bedenken. Auch Detlev Freutel vom #Taxiverband Berlin Brandenburg zeigt sich skeptisch. „Eine dreistellige Zahl von Autos soll die Straßen verstopfen“, sagt er. „Und die meisten sollen mit Diesel fahren“– das passe einfach nicht in die Zeit.

Städte prüfen Fahrverbote, Experten kritisieren Schummeleien bei Abgaswerten, Autohäuser beklagen Absatzprobleme: Der Dieselantrieb hat ein Imageproblem. Trotzdem sollen die geplanten #Sammeltaxis zumindest zunächst größtenteils mit Dieselkraftstoff fahren.
Schlecht für die Luftqualität

„Wir reden von modernen Euro-6-Dieseln“, sagt BVG-Sprecher Markus Falkner. Vorgesehen sind Vitos und die V-Klasse. „Wir planen aber immer mit mindestens 25 Prozent Elektrofahrzeugen.“ Anfangs helfen B-Klassen vom Typ B250e aus. Später im Jahr wird der ebenfalls vollelektrische eVito Tourer auf den Markt kommen. Sein Anteil an der Flotte, die anfangs aus 50 und schließlich aus bis zu 300 Wagen besteht, soll nach und nach steigen. Auch mit Dieselautos sei der #Fahrdienst sinnvoll: „Die Bündelung von Verkehren trägt zu einer Abnahme des Autoverkehrs und zu einer Verbesserung der Luftqualität bei.“

Dass zu einem großen Teil zunächst dieselangetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden sollen, kann ich natürlich …