#Clever Shuttle: Neben dem #Berlkönig ist in Berlin Clever Shuttle mit 30 Fahrzeugen und derselben Sharing-Strategie unterwegs. Die Wagen besitzen Elektro- oder Brennstoffzellen-Antrieb. Das Unternehmen wurde von drei Berlinern gegründet, inzwischen ist die #Deutsche Bahn mehrheitlich daran beteiligt, auch die Bus-Sparte von #Daimler hat investiert. Clever Shuttle hat vom Senat eine Ausnahmegenehmigung für eine Testphase erhalten, darf bislang aber nur mit 30 Fahrzeugen in der Hauptstadt fahren. Die grünen Wagen steuern auch Lichtenberg und Spandau an.
#Moia: Auch die #VW-Tochter Moia wollte mit bis zu 1000 Fahrzeugen in Berlin starten. Das Ansinnen allerdings wird wohl in Kürze abgelehnt – wegen Berlkönig und Clever Shuttle sei das Angebot „kontraproduktiv“, heißt es aus der Senatsverwaltung für Verkehr. In Hannover aber ist Moia bereits seit Mitte 2018 unterwegs, ab April 2019 startet der Dienst in Hamburg, mit vorerst 100 Fahrzeugen. Innerhalb von einem Jahr soll die Flotte dort auf 500 Kleinbusse anwachsen. Auf Wunsch der Hansestadt hat VW eigens einen Bulli mit …
Die Hauptstadt befürchtet Nachteile für öffentlichen Nahverkehr und verweigert dem #VW-Fahrdienst #Moia eine Genehmigung. Hannover
Rückschlag für die VW-Tochter Moia: Sie darf ihre #Sammeltaxis in Berlin nicht auf die Straße schicken. Die zuständige Behörde werde den von Moia gestellten Antrag in Kürze ablehnen, sagte ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Zuerst hatte „heise online“ darüber berichtet.
Moia ist einer der ersten Anbieter des sogenannten „#Ridepoolings“ in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine moderne Form des Sammeltaxis: Fahrgäste bestellen die Fahrzeuge per App, ein Algorithmus berechnet die Routen automatisch. Die VW-Tochter ist zurzeit mit rund 80 Fahrzeugen in Hannover aktiv. Ab April kommt Hamburg als zweite Stadt dazu, dort könnte die Zahl der Fahrzeuge schrittweise auf 1000 steigen. In Berlin wollte Moia ebenfalls starten. Doch die Verantwortlichen in der Hauptstadt sehen den Fahrdienst kritisch: Sie befürchten Nachteile für die Umwelt und …
Zu Bus und Bahn gesellen sich viele neue Angebote im #Nahverkehr: grüner, praktischer und billiger. Doch die #Mobilitätswelle gefällt nicht jedem. Man könnte sagen, für Richard Leipold lag das Geld mal auf der Straße. Aber seit ein paar Jahren wird es weniger. Der #Taxifahrer konkurriert zunehmend mit anderen #Fahrdiensten um Gäste. Sein neuester Rivale in den östlichen Bezirken von Berlin heißt #Berlkönig, ein #Shuttle-Service der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Da haben wir so viel Überlebenschance wie ein Schneeball in der Hölle“, sagt Leipold, der auch Sprecher der Berliner #Taxi-Vereinigung ist.
Die Shuttles werden immer mehr. #Uber, #Lyft, #Moia und #Via – in vielen Städten weltweit fädeln sich die Dienste neben den öffentlichen Bussen und Bahnen in den Straßenverkehr ein. Mit teilweise dramatischen Begleiterscheinungen: In New York brachten sich in den vergangenen beiden Jahren mehrere Cab-Driver sogar um. Der darauffolgende Protest der Taxifahrer gegen die neuen Dienste …
„#Berlkönig“ und „#Clever Shuttle“: Der Senat will mit #Ridesharing-Angeboten Pkw-Besitzer weg vom eigenen Auto locken. Kritiker befürchten jedoch, dass die Sammeltaxis den Autoverkehr weiter verstärken. Schauspieler Uwe Ochsenknecht tut es. Nachts und betrunken. Er fährt Berlkönig. Ochsenknecht torkelt zusammen mit Sohn Wilson Gonzalez aus einer Bar. Der Sohn zückt das Handy und bestellt per App den Berlkönig, das Ride-Sharing-Angebot der BVG. Eine Art #Sammeltaxi, das seit September in Berlin aktiv ist. Unterwegs steigen noch ein paar Fahrgäste zu und werden von einem professionellen Fahrer an ihr jeweiliges Ziel gebracht. Zwar nicht bis vor die Haustür, aber in die Nähe einer Haltestelle. Die Ochsenknechts fahren zwar nur in einem Werbeclip der BVG mit dem Berlkönig, in Realität nutzen das Angebot aber tatsächlich tausende Berliner. Die App wurde laut BVG bisher über 120.000 Mal heruntergeladen. Rund drei Monate nach Start hatten die Berlkönige 100.000 Fahrten absolviert. Vier Wochen später waren es 200.000. Die Anzahl der Flotte hat sich laut BVG von 50 auf 100 verdoppelt. Angepeilt sind 300 Fahrzeuge.
Rumen Milkow hat den #Taxifahrerblick. Wenn er mit seinem Auto in Berlin unterwegs ist, registriert er sehr genau, wer von den Kollegen wo auf Fahrgäste wartet. Und er erkennt auch die Fahrer, die für die Konkurrenz von #Uber in zumeist unscheinbaren schwarzen Wagen unterwegs sind. „Da ist einer“, sagt er mit Blick auf den schwarzen Toyota Hybrid. Dann blinkt Milkow, rollt auf die Linksabbiegerspur und langsam an dem Wagen vorbei. Auf dem Fahrersitz sitzt ein junger Mann und blickt auf ein Smartphone, das in einer Halterung mittig vor der Frontscheibe befestigt ist. „Ich wusste es, ein Uber-Fahrer“, sagt Milkow und haut einmal mit der rechten unteren Handfläche aufs Lenkrad. Dann dreht er das Lenkrad, und es geht weiter Richtung Mitte.
#Clevershuttle, #Blacklane und Uber Rumen Milkow ist 52, er fährt seit 23 Jahren #Taxi in Berlin, fast sein halbes Leben lang. Er bekommt Mindestlohn plus ein wenig Urlaubsgeld dafür, Berliner, Geschäftsleute und Touristen durch die Stadt von A nach B zu kutschieren. „#Taxikrieg“ – so ist der Konflikt zwischen dem #Taxigewerbe und Uber in Schlagzeilen grob zusammengefasst worden. Taxikrieg – das bedeutet: Uber, der Konkurrent, stößt in einen Markt, der sowieso schon hart umkämpft ist. In Berlin sind rund 8000 Taxen gemeldet. Das sind viele im Vergleich zu anderen Großstädten. Knapp 450 Berliner kommen auf ein Taxi. In Köln und Dresden zum Beispiel ist das Verhältnis für Fahrgäste deutlich …
Frage 1: Warum blockiert der Berliner Senat neue nachhaltige, private Mobilitätsangebote wie #MOIA oder #door2door in Berlin, obwohl durch die Konzepte der zunehmende #Mobilitätsbedarf der wachsenden Stadt gedeckt, die Verkehrsprobleme Berlins gelindert werden könnten und dies bereits in anderen deutschen Städten möglich ist? Antwort zu 1: Berlin erfreut sich großer Resonanz bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Insofern führt der Senat seit Jahren Gespräche mit Anbietern, die die Neuzulassung von „#Ridepooling- Verkehren“ als Erprobungsverkehr auch in Berlin anstreben. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine neue Mobilitätsform ein verkehrlich relevantes Alleinstellungsmerkmal besitzen sollte. Zudem sollte sie nicht von verschiedenen Anbietern mehrfach im selben Gebiet erprobt werden. Das würde die bestehende Nachfrage zersplittern und damit dem Ziel, möglichst viele gepoolte Fahrten zu erreichen, entgegenstehen. Zudem würde die Aussagekraft bereits laufender gleichartiger Probebetriebe dadurch deutlich geschmälert. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist in aller Regel nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel können nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 2 Abs. 7 PBefG auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von den Vorschriften des PBefG zeitlich befristet (bis zu vier Jahre) genehmigt werden, soweit 2 öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Sinn dieses Genehmigungstatbestandes ist es, Erfahrungsdaten sammeln zu können, die dem Gesetzgeber die Prüfung erlauben, ob er durch Änderung des #PBefG den erprobten Verkehr zulassen will. Das Unternehmen door2door hat im Jahr 2016 parallel zum seinerzeit genehmigten #CleverShuttle- Betrieb mit dem Senat Gespräche über das „#Ally“-Projekt geführt, in Berlin allerdings keinen Antrag auf Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gestellt. Auch der von der Firma MOIA in diesem Jahr beantragte „#Ridepooling-Verkehr“ mit virtuellen Haltestellen setzt sich aus Komponenten der bereits laufenden Erprobungen zusammen. Frage 2: Warum gab es bei der Genehmigung, Einführung und im Nachgang der Einführung des „#BerlKönig“ der landeseigenen BVG, keine Ausschreibung, so dass sich auch andere Unternehmen auf den Testpiloten der Stadt hätten bewerben können? Frage 6: Wann ist mit einem diesbezüglich offenen, transparenten und nachvollziehbaren Ausschreibungsverfahren zu rechnen, bei dem sich andere Bewerber um die Durchführung des Angebotes bewerben können? Antwort zu 2 und 6: Eine Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gemäß § 2 Abs. 7 PBefG stellt keine #Dienstleistungskonzession dar, da es an der erforderlichen Gegenleistungsverpflichtung des Wirtschaftsteilnehmers fehlt. Diese rechtliche Bewertung wurde erst jüngst vom Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Verfahren bestätigt, in dem die Erteilung einer Genehmigung an MOIA in Hannover mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Ausschreibungspflicht verhindert werden sollte. Für eine Ausschreibung von eigenwirtschaftlichen Genehmigungen zu „Experimentierzwecken“ fehlt es somit an einer Rechtsgrundlage. Frage 3: Warum operieren die derzeitigen beiden Anbieter wie „CleverShuttle“ und der „BerlKönig“ nur mit geringen Fahrzeugstückzahlen und in sehr begrenzten Bediengebieten, welche Erkenntnisse erhofft sich der Senat davon? Antwort zu 3: Den beiden Erprobungen dürfen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Es sind daher insbesondere die Vereinbarkeit mit den Angeboten im Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV), mit dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen #Taxigewerbes und sonstige nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Daher sind nur geringe Fahrzeugzahlen und begrenzte Bediengebiete genehmigt worden. 3 Das Abgeordnetenhaus hat durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG)1 den Rahmen für die Bestimmung „sonstiger“ öffentlicher Verkehrsinteressen abgesteckt. Zentrale Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes ist, dass der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes gesteigert werden soll. Dem Umweltverbund zugerechnet werden der Fußverkehr, der Radverkehr und der ÖPNV. Auf Basis dieser und weiterer Vorgaben des Mobilitätsgesetzes wird auch der künftige Nahverkehrsplan 2019 – 2023 (NVP) konkretisieren, unter welchen Maßgaben davon ausgegangen werden kann, dass „Ridepooling“-Verkehre das Berliner Verkehrssystem im Sinne der Zweckbestimmung und der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes optimieren. Daher ist den beiden Anbietern durch geeignetes Monitoring auferlegt, Daten zu generieren, die eine Bewertung erlauben, welche Auswirkungen die „Ridepooling“-Verkehre in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse haben. Das Land Berlin hat auf diese Weise die Grundlage für eine systematische Datenerhebung zur Beurteilung der verkehrlichen Wirkungen der „Ridepooling“-Verkehre gelegt und strebt an, im bundesweiten Austausch mit Genehmigungsbehörden, Ländern und Bund eine Harmonisierung der Kennziffern und der Methodik des Monitorings zu erreichen. Frage 4: Wann gelten die derzeitigen Ride Pooling-Tests wie der „BerlKönig“ der BVG als erfolgreich? Antwort zu 4: Erklärtes Ziel der „Ridepooling“-Verkehre ist es, individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bündeln und dadurch das individuelle Kraftfahrzeugaufkommen zu reduzieren. Somit dürfen die Erprobungen nicht zu einer relevanten Beeinträchtigung des ÖPNV, der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes oder gar zur Zunahme des Kraftfahrzeugaufkommens zu Lasten des Umweltverbundes führen. Frage 5: Was würde dies für die Zulassung weiterer Unternehmen in Berlin bedeuten? Antwort zu 5: Das Land Berlin wird im Einzelfall nach den o. g. Kriterien entscheiden. Frage 7: Gilt bei der Zulassung von Ride Pooling-Anbietern das Gebot der Eigenwirtschaftlichkeit oder werden Verkehrskonzepte wie der „BerlKönig“ der landeseigenen BVG durch Landesmittel subventioniert? Antwort zu 7: Die Erprobungsverkehre werden nicht durch Landesmittel subventioniert. 1 Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464) 4 Frage 8: Bejahendenfalls zu 7. – Wie hoch ist der zu erwartende Subventionsbetrag? Antwort zu 8: Entfällt. Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Pressemitteilung, 14. Dezember 2018: Mehr als 100.000 Fahrten in 100 Tagen – so lautet die bisherige Bilanz des #BerlKönigs. Am morgigen Samstag ist der digitale #Rufbus seit genau 100 Tagen im Einsatz. Bereits am Freitagabend wurde die 100.000. Fahrt absolviert. Seit dem Start des neuen Angebots am 7. September wurde die BerlKönig-App bereits 90.000-mal heruntergeladen.
Das beim Start auf die Abend- und Nachtstunden am Wochenende begrenzte Angebot, das den Berliner Nahverkehr um eine neue Komponente ergänzt, steht schon seit Mitte Oktober rund um die Uhr und an allen Wochentagen zur Verfügung. Aktuell werden die Fahrten mit rund 90 Mercedes-Benz-Fahrzeugen angeboten. Bei entsprechender Nachfrage soll die Flotte im Projektverlauf auf bis zu 300 Fahrzeuge erweitert werden.
Die Resonanz der Nutzer freut die Projektpartner BVG und #ViaVan besonders. Rund 97 Prozent der abgegebenen Bewertungen waren bisher positiv.
Mehr Informationen im Internet: https://www.berlkoenig.de/
Sich mit anderen Fahrgästen in einem Auto durch die Stadt fahren lassen, preiswerter als im #Taxi: Das ist #Ridesharing. Es ist eine neue Art der Fortbewegung, die auch in Berlin immer mehr Freunde findet. Darum will der erste Anbieter in der Hauptstadt, die Firma #GHT Mobility, seine #Clever-Shuttle-Flotte verfünffachen. „Wir haben einen Antrag eingereicht“, berichtet Marketingchefin Nora #Erdbeer. Doch Leszek #Nadolski von der Innung des #Taxigewerbes fordert: „Wir empfehlen dringend, die Genehmigung zu versagen.“
Die Idee zu dem neuen Fahrdienst kam den drei Freunden vom Walter-Rathenau-Gymnasium, als einer beim Grillen von seinen jüngsten Erfahrungen im Nahverkehr berichtete. Auf der U 6 fuhren keine Züge, es gab #Schienenersatzverkehr. #Ridepooling mit mehreren Fahrgästen
Der junge Mann nahm aber lieber ein Taxi, um die Lücke zu überbrücken – und stellte fest, dass er nicht der einzige war. Fast jeder hatte ein Taxi für sich allein, alle fuhren in dieselbe Richtung. Eine Frage kam auf: Ließe sich das nicht wirtschaftlicher und billiger für die Nutzer gestalten?
So gründeten Bruno Ginnuth, Jan Hofmann und Slava Tschurilin einen #Fahrdienst, der nach dem Prinzip Ridesharing oder Ridepooling arbeitet. Wer mitfahren will, gibt in einer #App die Strecke ein. Ein Computer koordiniert die Wünsche und sorgt dafür, dass die Autos jeweils von mehreren Fahrgästen gemeinsam genutzt werden – was Kosten senkt und Straßen entlasten soll. Der Name des Unternehmens, GHT Mobility, entstand aus den Nachnamen der …
Berlin. Seit gut einem Monat haben die Berliner Verkehrsbetriebe einen eigenen #Fahrdienst, den #Berlkönig. Vans und Limousinen von Mercedes-Benz, die per App angefordert werden, fahren Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – freitags und sonnabends jeweils von 17 bis 5 Uhr. 1,50 Euro kostet der Berlkönig pro gefahrenen Kilometer. Der Mindestpreis liegt allerdings bei 4 Euro.
Menschen für Geld im Auto von A nach B bringen – diese Idee hatten vor der BVG schon #Taxifahrer. Und genau die sehen sich durch den Berlkönig nun in ihrer Existenz bedroht. Das zumindest berichtet der Pressesprecher der Berliner #Taxivereinigung, Richard #Leipold. Er sagt: "Der Berlkönig ist schädlich." In den Außenbezirken, wo Busse und Bahnen nachts nur noch selten fahren, würde es Sinn ergeben, den Berlkönig fahren zu lassen, so Leipold. "Aber in der Innenstadt ist das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel doch ausgezeichnet."
Bei den niedrigen Preisen, mit denen die BVG ihre Fahrgäste in den Berlkönig locken würde, könnten #Taxiunternehmen nicht mithalten. Leipold spricht von einem "Verdrängungswettbewerb" und rechnet vor: "Wenn die BVG fünf bis acht Prozent der Nachtfahrten von uns abgreift, dann wird es bald fünf bis acht Prozent weniger Taxiunternehmen in Berlin geben. Der Berlkönig wird zu Entlassungen und Betriebsschließungen in unserem Gewerbe führen."
Kritik, die die BVG nicht verstehen kann. Rund 50 Berlkönige fahren derzeit durch Berlin. Und Markus Falkner, Pressesprecher der BVG, sieht den neuen Fahrdienst nicht als Konkurrenz zu Taxis. Der Berlkönig "zielt insbesondere auf das Bündeln von Fahrtwünschen unterschiedlicher Nutzer", so Falkner. "Das Angebot spricht daher eine gänzlich andere Nutzergruppe an als das klassische #Taxi." Er verweist darauf, dass sich Fahrgäste im Berlkönig das Auto …
Der #Berlkönig könnte bald Geschwister bekommen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen ein solches Mittelding zwischen #Rufbus und #Sammeltaxi künftig auch außerhalb der Innenstadt anbieten.
„Unsere Idee ist, dass Vans oder Kleinbusse Schnellbahnstationen im Berliner Außenbereich mit anliegenden Wohngebieten möglicherweise auch im benachbarten Brandenburg verbinden“, sagte Sigrid Evelyn #Nikutta, die Vorstandsvorsitzende des Landesunternehmens, der Berliner Zeitung am Freitag. Einer der möglichen Startpunkte auf Berliner Gebiet könnte der U-Bahnhof Hönow sein. Die Endstation der Linie U5 liegt an der Grenze zum Landkreis Märkisch-Oderland.
Möglichst viele Fahrgäste
Es geht um Ridesharing – und das funktioniert so: Wer mitfahren will, zückt sein Mobiltelefon und teilt per App mit, wo die Fahrt beginnen und wo sie enden soll. Ein Computer koordiniert die Wünsche und stellt die Routen zusammen.
Ziel ist es, dass sich möglichst viele Fahrgäste die Autos teilen – das senkt die Betriebskosten. Vorteil für die Nutzer ist es, dass sie keine Fahrpläne beachten müssen und direkt ans Ziel oder zumindest in dessen Nähe gefahren werden. Dafür müssen sie im Berlkönig mehr zahlen als in einem BVG-Bus – aber nicht so viel wie im Taxi.
Berlkönig fährt rund um die Uhr