Taxi + Fahrdienst: Taxigewerbe und Ridesharing-Dienste in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Mit wie vielen Fahrzeugen darf der #Ridesharing-Anbieter #Clever Shuttle seine Fahrdienste in Berlin
anbieten?
Antwort zu 1:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Das Unternehmen Clever #Shuttle Berlin GmbH hat in Berlin eine Genehmigung für 30
Fahrzeuge.“
Frage 2:
Inwieweit ist es zulässig, dass Clever Shuttle Dienste mit Fahrzeugen anbietet, die nicht in Berlin zugelassen
sind?
Antwort zu 2:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es dürfen grundsätzlich immer nur die Fahrzeuge eingesetzt werden, die konkret in der
Genehmigungsurkunde mit ihren amtlichen Kennzeichen benannt werden. Für Clever
Shuttle – wie auch für andere Unternehmen – sind auch Fahrzeuge konzessioniert, die kein
Berliner Kennzeichen führen.“
2
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um das Berliner #Taxigewerbe vor Fremdanbietern,
die #taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, wie z. B. UBER, zu schützen?
Antwort zu 3:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Die einzelnen Verkehrsanbieter und Verkehrsformen grenzen sich durch die Art der
Durchführung des Verkehrs und sonstige sich aus der Genehmigung ergebende Rechte
und Pflichten voneinander ab. Durch ihre Marktteilnahme stehen sie auch im Wettbewerb
zu bestehenden Angeboten. Nicht mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
konforme und damit nicht genehmigungsfähige Verkehre werden von der
Genehmigungsbehörde durch Versagung des Antrages bzw. Untersagung des Verkehres
unterbunden. Inzwischen ist es im Land Berlin zwei Unternehmen im Rahmen einer
Erprobung gestattet worden, Elemente zweier Verkehrsformen miteinander zu verknüpfen.
Mit Mietwagen darf jedoch grundsätzlich kein taxenähnlicher Verkehr angeboten werden.
Der Betrieb von Plattformen oder Apps zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen
unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes. So ist es
auch bei dem Dienst Uber, der lediglich als Vermittler tätig wird, während der eigentliche
Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Fahrgast und dem vermittelten
Personenbeförderungsunternehmen zustande kommt.
Etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des Mietwagenverkehrs liegen daher auf Seiten
der Mietwagenunternehmer. Soweit die Zuständigkeit der Berliner Genehmigungsbehörde
gegeben ist, finden anlassbezogen (Betriebs-)Prüfungen und Kontrollen statt. Ggf. werden
im Anschluss weitergehende Maßnahmen – wie im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts
– ergriffen. Für Maßnahmen bedarf es jedoch konkreter beweisbarer
Feststellungen, die einen bußgeldbewehrten Tatbestand erfüllen.“
Frage 4:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass diese Anbieter die gesetzlichen Vorschriften, wie die sog.
Rückkehrpflicht, nicht einhalten? Wie beabsichtigt der Senat hier ähnliche Kontrollmechanismen wie im
Taxigewerbe anzuwenden?
Frage 5:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass sich Uber-Fahrzeuge entgegen ihrer Rückkehrpflicht am Flughafen
Tegel oder im Bereich der Warschauer Brücke zur Entgegenahme von Diensten bereithalten? Welche
konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um dieses unrechtmäßige Vorgehen zu unterbinden?
Antwort zu 4 und zu 5:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Beschwerden zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden
mehrfach an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO), herangetragen. Etwaige Pflichtverletzungen treffen jedoch,
wie bereits ausgeführt, nicht die in Rede stehenden Vermittler, sondern die
einzelnen Mietwagenunternehmen, die die vermittelten Fahrten tatsächlich ausführen.
Diesbezüglich im LABO eingehende Hinweise sind jedoch zumeist pauschal, so dass sie
regelmäßig nicht für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichen.
Handelt es sich um verwertbare Angaben, geht das LABO im Rahmen seiner
Zuständigkeit den angezeigten Verstößen nach und ergreift entsprechende Maßnahmen.
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Konkrete Meldungen fanden sich jedoch nach einer Überprüfung durch das LABO häufig
nicht bestätigt.
Kontrollen gestalten sich beim Mietwagenverkehr grundsätzlich als schwierig. Zum einen
müssen Mietwagen – anders als Taxen – nicht besonders gekennzeichnet sein, so dass
es sich nach dem äußeren Erscheinungsbild um normale Personenkraftwagen handelt.
Das LABO ist jedoch nicht berechtigt, Fahrzeuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle dahingehend
zu unterziehen, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. So sind Außenkontrollen
im Stadtgebiet nicht zielführend. Weiterhin zeigt sich auch in Betriebsprüfungen,
dass durch die weniger umfassende Aufzeichnungspflicht die nachweisbare Feststellung
von entsprechenden Verstößen kritisch ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz hat jedoch auf Anregung des LABO für die nächste Sitzung des Bund-Länder-
Fachausschusses Straßenpersonenverkehr diese Thematik als Tagesordnungspunkt
angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommende Maßnahmen zu beraten.
Beschwerden über andere Pflichtverletzungen als den Verstoß gegen die Rückkehrpflicht
sind bisher nicht bekannt geworden.“
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die negativen Erfahrungen mit Anbietern wie Uber aus anderen Städten wie z.B.
Wien, Prag, London bekannt? Welche konkreten Maßnahmen werden senatsseitig ergriffen, um dem
negativen Trend entgegenzuwirken?
Antwort zu 6:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Medienberichte über Erfahrungen anderer Städte werden zur Kenntnis genommen. Die
Vermittlungsplattform Uber bietet in Berlin derzeit nur die Modelle UberTaxi und UberX an,
die sich nach mehrmaliger Prüfung als gesetzeskonform erwiesen haben. Die durch die
Genehmigungsbehörde in der Vergangenheit untersagten Verkehre wurden durch Uber
eingestellt. Das Unternehmen Uber bietet – wie auch andere Vermittler – derzeit keinen
Anlass, Maßnahmen gegen sie einzuleiten oder solche vorzubereiten.“
Frage 7:
Wie viele Mitarbeiter der Senatsverwaltung SenUVK stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften für
das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe, die taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, eingehalten
werden? Ist diese Anzahl an MitarbeiterInnen aus Senatssicht auskömmlich?
Antwort zu 7:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist Fachaufsichtsbehörde über
das für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständige LABO.
Das LABO teilt hierzu mit:
„Im LABO sind derzeit achtzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Sachgebiet, das
für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständig ist, tätig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf
Taxenverkehr, Mietwagenverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie den
Krankentransport. Die Mitarbeiterzahl soll mit dem nächsten Haushalt erhöht werden, da
eine Überlastung des Bereiches seit längerer Zeit besteht.“
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Frage 8:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass es unterschiedliche Softwareversionen in Taxametern bzw. mobile
Apps im Rahmen der Verwendung der Taxameter gibt, bei dem durch das Drücken der Pausentaste eine
Manipulation der Arbeitszeiten erfolgt? Mit welchen konkreten Maßnahmen prüft der Senat die rechtmäßige
Nutzung elektronischer Erfassungssysteme?
Antwort zu 8:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es ist bekannt, dass sog. Totmanntasten in Taxen zum Einsatz kommen. Dies verstößt
bei korrekter Anwendung nicht gegen geltendes Arbeitsrecht, denn sie dienen der
Erfassung der Arbeitszeit. Die Verwendung unterliegt nicht den Vorschriften des
Personenbeförderungsrechts. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns obliegt der Bundeszollverwaltung.
Dem LABO liegen keine hinreichend konkreten Hinweise bzw. Beschwerden vor, dass
unter Zuhilfenahme der sog. Totmanntaste reguläre Stand- und Wartezeiten in
unzulässiger Weise in Pausenzeiten umgedeutet werden. Erkenntnisse dieser Art würden
zuständigkeitshalber im Rahmen der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung weitergeleitet werden.“
Die generelle Problematik des belastbaren Nachweises von Verstößen einschließlich der
praktischen Schwierigkeiten bei der Kontrollierbarkeit wurde mit den Finanzbehörden
erörtert.
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Fahrpreis für den On-Demand-Service BerlKönig, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, da es sich bei dem #On-Demand-Service
#BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
handelt. Er ist dennoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die BVG um Stellungnahme gebeten. Die BVG hat Ihre Stellungnahme in
eigener Verantwortung erstellt und übermittelt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
Aus dem Amtsblatt 68. Jahrgang Nr. 34 Ausgegeben zu Berlin am 24. August 2018, Seite 4661 finden sich
folgende Informationen zum #Fahrpreis des BerlKönig:
1) Fahrpreis
Der Fahrpreis für die Nutzung des BerlKönig setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen und
wird gegenüber dem Kunden bei der Buchung angegeben:
Kilometerpreis
Je Kilometer (gemäß vorab berechneter, zeitoptimierter Route) ist ein Preis von 1,50 Euro zu zahlen.
Auch bei Strecken unter drei km ist ein Mindestpreis von 4 Euro zu zahlen.
Zuschlag für Stoßzeiten
In Stoßzeiten ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den gesamten Fahrpreis zu zahlen. Stoßzeiten sind
Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr.
Preis für Mitfahrer
Bucht ein Fahrgast gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen, erhält jeder Mitfahrer innerhalb der
Buchung einen Rabatt von 50 % auf den Fahrpreis.
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Sowie:
3) Abweichende Beförderungsbedingungen
Für den On-Demand-Service BerlKönig gelten die Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs, Teil A.
Abweichend davon gilt Folgendes:
Der Fahrpreis ist für jeden gebuchten Sitzplatz zu bezahlen.
Frage 1:
Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn der Fahrpreis für eine
Person exakt dem eines Berliner Taxis entspricht, bzw. im Grundtarif aktuell sogar 0,10 Euro über dem eines
Berliner Taxis liegt?
Frage 3:
Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn bei mehreren
Fahrgästen, aber der Buchung von jeweils nur einem Platz, jeder Fahrgast den vollen Preis zu zahlen hat,
den er auch zahlen müsste, wenn er allein bzw. mit einem regulären #Taxi fahren würde?
Frage 4:
Bei jeweiliger Vollauslastung von vier bzw acht Sitzplätzen (lt. Presseangaben, Berliner Morgenpost vom
20.12.2017) und unterstellt, dass jeder Kunde einzeln gebucht hat, kostet letztendlich die Fahrt mit dem
Berlkönig gesamt vier bis achtmal so viel, wie mit einem regulären Taxi bei gleicher Auslastung und in den
sog. Stoßzeiten sogar noch 25% mehr. Aus welchem Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter
diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen?
Frage 5:
Auch wenn gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen gebucht wird und jeder Mitfahrer 50% Rabatt auf
den Fahrpreis erhält, ist die Fahrt insgesamt um einiges teurer, als mit einem regulären Taxi. Aus welchem
Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen?
Frage 6:
Was ist der Hintergrund dieser merkwürdigen Preisstruktur?
Frage 7:
Wie, glaubt der Senat, unter diesen Bedingungen die Berlinerinnen und Berliner vom Berlkönig überzeugen
zu können?
Frage 8:
In der DS 18/12154 mit dem Titel: Geschäftsmodell Ride-Sharing, teilt der Senat auf die Frage, ob auch die
BVG künftig Ride-Sharing anbieten wird, mit: “Als Anbieter von Leistungen im ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) verfolge die BVG das Ziel, durch eine Bündelung von Verkehren und eine enge
Anbindung an den ÖPNV die Anzahl privater Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.“. Wie
glaubt die BVG mit dem BerlKönig und der o.g. Preisstruktur dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 1 sowie zu 3 bis zu 8:
Die BVG hat die Tarifstruktur für das neue Angebot wie folgt erläutert:
3
Preisvergleich BerlKönig zu Taxi mit 1 bzw. 2 Personen
Länge der Fahrt BerlKönig
1 Person
BerlKönig
2 Personen
Taxi *
1-4 Personen
1 km 4,00 € 6,00 € 5,90 €
2 km 4,00 € 6,00 € 7,90 €
3 km 4,50 € 6,75 € 9,90 €
4 km 6,00 € 9,00 € 11,90 €
5 km 7,50 € 11,25 € 13,90 €
6 km 9,00 € 13,50 € 15,90 €
7 km 10,50 € 15,75 € 17,90 €
8 km 12,00 € 18,00 € 19,40 €
*bei Fahrten mit dem Taxi können weitere Zuschläge anfallen (1,50 € für Kartenzahlung,
1 € für Sperrgepäck, Extrakosten für Stau/Wartezeiten.) / Der Kurzstreckenpreis von 5 €
gilt nur für herbei gewunkene Taxis)
Wie in der Tabelle ersichtlich, bietet der BerlKönig insbesondere Gruppen von ein bis zwei
Personen die Möglichkeit, kostengünstiger zu fahren als mit dem Taxi. Für die Nutzerin
oder den Nutzer bedeutet die Tarifstruktur folglich eine Ersparnis. Der BerlKönig erreicht
es darüber hinaus durch seine Algorithmen und die App, diese Person bzw. die
gemeinsam buchende Gruppe mit anderen Personen bzw. anderen gemeinsam
buchenden Gruppen, die sich untereinander nicht kennen, in Echtzeit für gemeinsame
Fahrten zu bündeln. Damit eröffnet das Angebot die Chance, die Anzahl privater
Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.
Frage 2:
Womit wird ein Preiszuschlag um weitere 25% in den Stoßzeiten von Montag bis Freitag 7 bis 9 Uhr
gerechtfertigt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Ein Zuschlag in Stoßzeiten bedeutet generell ein günstigeres Angebot in
Schwachlastzeiten. Hierdurch kann auch in letzteren eine höhere Auslastung und
Bündelung erreicht und somit Verkehr reduziert werden.“
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Der BerlKönig rollt durch Berlin, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2770

Seit dem heutigen Freitag, den 7. September 2018, 17 Uhr, rollt der #BerlKönig durch Berlin. Das neue #On-Demand-Ridesharing-Angebot ist eine Kooperation der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan, einem Joint Venture von #Mercedes-Benz Vans und dem Technologieunternehmen #Via. Der Dienst ergänzt zunächst innerhalb des östlichen S-Bahn-Rings – zum Beispiel in Kreuzberg, Friedrichshain, Mitte und Prenzlauer Berg – den bestehenden ÖPNV. Beim Projekt „BerlKönig“ handelt es sich aktuell um den weltweit größten Einsatz von #On-Demand-Shuttles durch einen ÖPNV-Betreiber.

Kommt wie gerufen

Die Nutzung des BerlKönigs ist denkbar einfach: Mit der kostenfrei für iOS und Android erhältlichen App können Fahrgäste unkompliziert ihren Start- und Zielort auswählen und einen BerlKönig bestellen. Zu- und Ausstieg finden an rund 5.000 Haltepunkten im Servicegebiet statt – diese können BVG- oder virtuelle Haltestellen zum Beispiel an Straßenkreuzungen sein.

Dank Vias intelligenter Algorithmen werden Fahrten von mehreren Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gebündelt. Dabei entstehen keine nennenswerten Verzögerungen oder Umwege und die Fahrgäste werden effizient an ihr Ziel gebracht. Dabei profitieren sie von einem schnellen und komfortablen Service. Gleichzeitig reduzieren die in Echtzeit gebildeten Fahrgemeinschaften Verkehr und Emissionen in Berlin.

Los geht’s am Wochenende

In der Anfangsphase werden bis zu 50 BerlKönige jeweils freitags und samstags zwischen 17 Uhr und 5 Uhr morgens im Einsatz sein. Anschließend planen BVG und ViaVan einen schnellen Übergang in einen 24/7-Betrieb und eine Ausweitung des Angebots auf bis zu 300 Fahrzeuge.

Die Flotte besteht aus modernen Fahrzeugen von Mercedes-Benz. Sie umfasst zunächst hocheffiziente V-Klasse Vans mit sechs Sitzen sowie vollelektrische Mercedes-Benz B-Klassen vom Typ B 250 e mit vier Sitzen. Von Anfang an ist auch ein barrierefreies Angebot für Rollstuhlfahrer gewährleistet. Zum Start des BerlKönigs liegt der Anteil der Fahrzeuge mit Elektroantrieb bei 80 Prozent. Ende des Jahres soll dann zusätzlich der neue vollelektrische eVito Tourer – zum weltweit ersten Mal als lokal emissionsfreier Personentransporter – zum Einsatz kommen.

Gebündeltes Know-how für gebündelte Fahrten

Die Kooperation von BVG und ViaVan ist in Bezug auf Flottengröße und Umfang der Zusammenarbeit sowohl deutschlandweit als auch international einzigartig. Der Erfolg des BerlKönigs und seine Rolle im Berliner Verkehrsmix werden fortan regelmäßig evaluiert und mit dem Berliner Senat geteilt. Die BVG hat für das neue Angebot eine Genehmigung im Rahmen der Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes erhalten. Das Projekt ist zunächst für zwei Jahre geplant.

Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Hier in Berlin fuhren die erste elektrische Straßenbahn der Welt und die erste U-Bahn Deutschlands, wir haben das größte Busnetz des Landes. Schon immer war es unsere Expertise, Fahrtwege und -wünsche zu bündeln. Daher freut es mich sehr, mit ViaVan als starkem Partner einen weiteren Schritt zu einem noch attraktiveren, noch besser vernetzten Nahverkehr zu gehen, mit dem BerlKönig als Ergänzung zu unseren Bussen und Bahnen.“

„ViaVan definiert Mobilität neu – in ganz Europa. Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit der BVG On-Demand Ridesharing nach Berlin zu bringen“, sagt Chris Snyder, CEO von ViaVan. „Der BerlKönig ist die perfekte Ergänzung zum existierenden öffentlichen Nahverkehr, und erlaubt es Berlinerinnen und Berlinern, sich günstig, komfortabel, flexibel und umweltfreundlich durch die Stadt zu bewegen.“

Dirk Reimelt, Senior Manager Shared Mobility & Transportation von Mercedes-Benz Vans ergänzt: „Wir sind überzeugt, dass sich der Service in Berlin und bald auch in anderen Städten schnell etablieren wird. Wir haben hier gemeinsam die Chance, unser Konzept – umweltfreundliche und nachhaltige Mobilität in Kombination aus intelligenten Algorithmen und moderner Fahrzeugtechnologie – kontinuierlich weiterzuentwickeln und in Europa zu etablieren.“

Dr. Henrik Haenecke, Vorstand Finanzen, Digitalisierung und Vertrieb der BVG: „Unsere Angebotsplaner erstellen seit jeher ausgeklügelte Fahrpläne. Verbindungen, Umstiege und Takte bei Bussen und Bahnen sind hervorragend aufeinander abgestimmt. Mit dem BerlKönig wird unser Angebot für die Berlinerinnen und Berliner jetzt noch individueller. Passgenaue Mobilität dank digitaler Technik. Modern und in Echtzeit, und dabei voll in der Tradition der BVG: Gebündelt, effizient, umweltfreundlich.“

Jetzt schnell einsteigen!

Nach dem speziell für den BerlKönig entwickelten Tarif kosten Fahrten innerhalb des Servicegebietes 1,50 Euro pro Kilometer, in Summe mindestens 4 Euro. Preislich liegt der Service dadurch zwischen dem klassischen ÖPNV- und dem Taxitarif. Überraschungen gibt es dabei keine: Dem Fahrgast wird schon während des Buchungsvorgangs ein verbindliches Festpreisangebot gemacht. Für Mitfahrer in der gleichen Buchung gibt es einen Rabatt von 50 Prozent.

Und wie immer heißt es: Schnell sein lohnt sich. Denn zur Einführung des neuen Dienstes können die Fahrgäste den BerlKönig in den ersten drei Wochen für pauschal 4 Euro pro Fahrt nutzen.

Weitere Informationen für Fahrgäste: www.BerlKönig.de
Die BerlKönig-App steht in den App-Stores für iOS und Android zum Download bereit.


Kontakt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Reetz
E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, General Manager Berlin: Valerie von der Tann
E-Mail: press@viavan.com, Tel.: +49 1520 4082275

Fahrdienst: Bestellung per App BVG-Taxi-Bus BerlKönig fährt ab Freitag durch Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bestellung-per-app-bvg-taxi-bus-berlkoenig-faehrt-ab-freitag-durch-berlin-31216478

Der neue #Rufbus-Dienst #BerlKönig ist von diesem Freitag an (7. September) in Berlin unterwegs. Nutzer können die #Kleinbusse in Friedrichshain-Kreuzerg, Mitte und Prenzlauer Berg per #Handy-App ordern. Das System bündelt passende Anfragen zu einer #Fahrgemeinschaft. Angeboten wird der Dienst zunächst freitag- und samstagabends. 50 Fahrzeuge sind im Einsatz.

Hinter dem Dienst stehen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan, ein Gemeinschaftsunternehmen von #Mercedes-Benz und des US-Unternehmens ViaVan. Es hat ähnliche Dienste schon in Amsterdam und London sowie in Chicago, New York und …

Fahrdienst + BVG: Flexibler Mitfahrdienst: BVG-Rufbus verzögert sich Der Autobauer Daimler und die Berliner Verkehrsbetriebe wollten eigentlich im Frühjahr mit dem Pilotprojekt beginnen. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215159815/Flexibler-Mitfahrdienst-BVG-Rufbus-verzoegert-sich.html

Der Start des #Rufbus-Dienstes #BerlKönig verzögert sich. Eigentlich wollten der Autobauer #Daimler und die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) im Frühjahr mit dem Pilotprojekt beginnen. Nun soll in den nächsten Wochen ein Starttermin genannt werden, wie BVG-Sprecherin Petra Reetz am Donnerstag sagte. Geplant ist, dass zunächst 50 Mercedes-Kleinbusse in der östlichen Innenstadt unterwegs sind. Kunden buchen die Fahrt per Handy-App, das System bündelt dann passende Anfragen zu einer Fahrgemeinschaft.

"Eine Genehmigung ist uns in Aussicht gestellt, aber es sind noch ein paar Hausaufgaben zu machen", sagte Reetz. Dabei gehe es um die Zulassung der Fahrzeuge und die Kennzeichnung der Haltepunkte.

Der Verkehrspolitiker der SPD-Fraktion, Tino Schopf, forderte derweil, mit dem Angebot in die Außenbezirke …

Fahrdienst + Taxi: Ab Herbst in Berlin Uber will Chauffeurdienst mit Elektroautos anbieten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ab-herbst-in-berlin-uber-will-chauffeurdienst-mit-elektroautos-anbieten-30971644?dmcid=nl_20180717_30971644

Nach München will der #Fahrdienstvermittler #Uber auch in Berlin einen Teil seiner Flotte auf #Elektroantrieb umstellen. „Uber wird im Herbst in Berlin in ähnlicher Größenordnung wie in München mit seinem #Elektrofahrdienst Uber #Green starten“, sagte der Deutschland-Chef von Uber, Christoph Weigler, dem „Handelsblatt“. In München fahren demnach bereits seit März etwa 30 E-Autos für Uber Green.

Das Angebot gibt es auch schon in London, Paris und Zürich. Der Start des Pilotprojekts in Bayern sei besser …

Fahrdienst: Mitfahrdienst BlaBlaCar lässt Passagiere auch auf der Route abholen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article214515991/BlaBlaCar-laesst-Passagiere-auch-auf-der-Route-abholen.html

Berlin. Der #Mitfahrdienst #BlaBlaCar will sein Geschäft dadurch erweitern, dass Passagiere auch entlang der Fahrtroute #mitgenommen werden können.

Der Algorithmus dafür werde seit Januar in Frankreich getestet und solle in drei Wochen auch in Deutschland eingeführt werden, sagte BlaBlaCar-Chef Nicolas Brusson der dpa.

Dem Fahrer werde dabei angezeigt, wie lang der Umweg wäre, um einen potenziellen Passagier #mitzunehmen. In Frankreich seien so zuletzt in einem Monat 100 000 Mitfahrer mitgenommen worden. "Wir glauben, dass Deutschland ein sehr guter Markt dafür ist: Es gibt ein dichtes #Straßennetz und man fährt an vielen Orten vorbei", sagte Brusson.

Der BlaBlaCar-Chef bestätigte, dass die Abschaffung von Barzahlungen in Deutschland vor gut zwei Jahren das Geschäft gebremst hatte. "Wir wussten, dass es in Deutschland eine große Affinität zum Bargeld gibt, wir haben unterschätzt wie stark sie ist." Nachdem die Barzahlung im April wieder eingeführt wurde, habe rund die Hälfte der Fahrer sofort wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. "Auch Fahrer, die wir durch den Übergang zu Onlinezahlungen verloren haben, kehren zum Teil zurück."

BlaBlaCar hatte Deutschland 2015 den Konkurrenten #Carpooling mit den Websites #mitfahrzentrale.de und #mitfahrgelegenheit.de übernommen. Die französische Firma hat hierzulande nach Angaben aus dem Frühjahr …

Straßenverkehr + Radverkehr: Verkehr der Zukunft – „Wir sollten auf das Auto als Eigentum verzichten“, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/06/mobilitaet-berlin-andreas-knie-fahrrad-stadt-der-zukunft.html

#Verbrennungsmotoren und #Privatautos sind #Auslaufmodelle, sagt #Mobilitätsforscher Andreas #Knie. #Fahrrad, Öffentlichem Nahverkehr und #Share-Riding gehöre die Zukunft. Und Berlin sei für eine solche Verkehrswende geradezu prädestiniert.

rbb|24: Herr Knie, fahren Sie Fahrrad in Berlin?

Andreas Knie: Selbstverständlich! Fahrrad ist in Berlin mittlerweile das schnellste Verkehrsmittel, vorausgesetzt die Wege sind nicht zu lang.
Berlin hat mehr als eine halbe Million Radfahrer, gilt aber nicht gerade als fahrradfreundliche Stadt. Das soll sich jetzt ändern: Der Senat ist kurz davor, sein erstes "Fahrradgesetz" zu verabschieden. Was halten Sie davon?

Es ist ein Anfang, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen endlich mehr Platz für Fahrradfahrer. Ich bin schon in den Achtzigerjahren hier Rad gefahren. Damals waren wir wenige, es war nicht so problematisch. Jetzt ist das eine Massenbewegung. Ich wohne am Kottbusser Damm in Kreuzberg. Dort ist das Fahrradfahren tatsächlich ein Harakiri-Akt. Ich muss froh sein, wenn ich nicht zweimal am Tag überfahren werde.

Der Ton zwischen #Radfahrern und #Autofahrern ist bisweilen recht scharf. Treffen – #verkehrsideologisch – zwei verschiedene Welten aufeinander?

Viele Radfahrer sind auch – oder waren – autofahrende Verkehrsteilnehmer. Es gibt also ein gewisses Grundverständnis: Autofahrer wissen, wie Fahrradfahrer fahren und umgekehrt. Sonst gäbe es viel mehr Unfälle. Aber wir haben zu wenig Raum, das ist der Konfliktkern. Früher waren wir als Fahrradfahrer die Desperados. Wir waren in der Minderheit und hatten immer Recht. Jetzt sind wir Teil des Massenverkehrs geworden und müssen …

Fahrdienst: Wie ein Startup aus Berlin Autos von den Straßen verbannen will, aus Focus

https://www.focus.de/panorama/good-wie-ein-startup-aus-berlin-autos-von-den-strassen-verbannen-will_id_8957417.html

Deutschland ist ein Autoland. Und die Deutschen lieben ihre Autos.

77 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland haben einen Pkw, fast 30 besitzen zwei Autos oder mehr.

68 Prozent der Berufstätigen pendeln mit dem Auto zur Arbeit, nur 14 Prozent der Deutschen fahren mit Bus und Bahn, neun mit dem Fahrrad, acht Prozent gehen zu Fuß.

#Autofahren ist bequem. Wer ein Auto hat, ist unabhängig.

Doch unsere Straßen sind voll. Zu voll, zu #verstopft, zu verpestet. Und es wird immer schlimmer.

Die Zahl der Autos steigt seit Jahren. 2008 waren es noch rund 41 Millionen, heute sind es fast 46,5 Millionen.

70 Städte und Gemeinden in Deutschland haben 2017 die Grenzwerte für gesundheitsschädliches #Stickstoffdioxid überschritten. Die EU-Kommission verklagt Deutschland jetzt wegen schmutziger Luft vor dem Europäischen Gerichtshof.

Unsere Städte sind für Autos gemacht – doch gerade die Menschen dort leiden darunter.

Immer mehr #Stau, immer mehr #Emissionen, immer weniger Platz.
Es gibt nur ein Ziel: weniger Verkehr

Zahllose #Mobilitätsunternehmen haben versucht haben, Lösungen zu finden, um die Autos von unseren Straßen zu verbannen. Doch die meisten sind gescheitert.

#Uber zum Beispiel. Die Ride-Sharing-Plattform wurde in vielen Großstädten der Welt …

Fahrdienst: Wo und wie regiert der „BerlKönig“ ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist für dieses Angebot eine Verlängerung über den Zeitraum der Bestimmungen in der Experimentierklausel
hinaus möglich?
Antwort zu 1:
Beantragt wurde eine Genehmigung nach den Vorgaben des § 2 (7) #Personenbeförderungsgesetz
(PBefG; sogenannte #Experimentierklausel) zur praktischen Erprobung
neuer Verkehrsarten und Verkehrsmittel auf vier Jahre. Eine derartige Genehmigung ist
durch das PBefG auf maximal vier Jahre begrenzt.
Frage 2:
Ist für dieses Angebot mittelfristig eine stadtweite Abdeckung angedacht bzw. wird diese als sinnvoll
erachtet?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
2
„Im Rahmen des #Forschungsprojektes soll die Eignung des Angebots im definierten
Bediengebiet (östlicher S-Bahn-Ring einschließlich Gesundbrunnenkiez, Michelangelokiez
und Komponistenviertel) erprobt werden. Entsprechen die Ergebnisse des Projektes den
öffentlichen Verkehrsinteressen des Landes Berlin, ist eine Abdeckung zusätzlicher
Gebiete bzw. des gesamten Stadtgebietes angedacht und wird als sinnvoll erachtet.“
Frage 3:
Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um den Service nach der Testphase weiter anzubieten
bzw. ihn auf andere Gebiete der Stadt auszuweiten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Um den Service über die Zeit des aktuellen Antrags hinaus zu erbringen bzw. das
Bediengebiet auszuweiten, müssten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einen neuen
Genehmigungsantrag stellen.“
Frage 4:
Soll die App für Mobilgeräte, über die die Bereitstellung der Dienste des „#BerlKönig“ erfolgt, in die #BVG-App
integriert werden? Wenn ja, in welcher Weise und bis zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Angebot des BerlKönigs wird Nutzern der BVG-App angezeigt werden, wenn eine
Verbindung über den klassischen #ÖPNV vergleichsweise ungünstig ist, z.B. bei
mehrfachem Umsteigen. Die Nutzer werden dann bei aktivem Klicken auf das Angebot in
der BerlKönig-App weitergeleitet.“
Frage 5:
Ist mit einem Effekt der Kannibalisierung des vorhandenen BVG-Angebots durch das „BerlKönig“-Angebot
zu rechnen? Gib es dazu Abschätzungen? Sind hierzu Vor- und Nachuntersuchungen geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziele des neuen Angebots sind sowohl eine Ergänzung des bestehenden ÖPNV als auch
die Reduzierung des MIV in Berlin zu erreichen. Die alternative Beförderung, die Nutzer
anstelle des BerlKönigs genutzt hätten, wird über eine kontinuierliche #Marktforschung
untersucht. Abschätzungen gibt es hierzu aufgrund der Neuartigkeit des geplanten
Angebotes noch nicht.“
Frage 6:
Wie rekrutiert der „BerlKönig“-Service seine Fahrer?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
3
„Der Kooperationspartner organisiert und beschäftigt die BerlKönig-Fahrer (über ein
Anstellungsverhältnis und/oder eine Agentur). Die Rekrutierung erfolgt über eine
professionelle Suche und persönliche Interviews.“
Frage 7:
Wie werden die Fahrer entlohnt? Welche tariflichen Regelungen werden dabei angewendet?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anstellung und Entlohnung der Fahrer obliegt dem Kooperationspartner (siehe Frage
6). Dieser ist verpflichtet, mindestens den gesetzlichen Lohnanforderungen
nachzukommen.“
Frage 8:
Seit wann liegt der Antrag zur Einholung einer Genehmigung für das oben genannte Projekt beim
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vor und in welchen Zeithorizont ist mit einer
Bescheidung zu rechnen?
Antwort zu 8:
Der Antrag der BVG wurde am 14.11.2017 gestellt, mit einem Bescheid ist voraussichtlich
im zweiten Quartal 2018 zu rechnen.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz