Wer bei einer #3G-Kontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) keinen gültigen Nachweis vorzeigen kann, muss künftig mit einer #Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro rechnen. Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen passt seine #Nutzungsordnung am Montag, den 13. Dezember 2021, dahingehend an. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel kann dann vom geschulten Sicherheits- und #Kontrollpersonal der BVG ebenso mit einer Vertragsstrafe geahndet werden wie bisher bereits Verstöße gegen die #Maskenpflicht. Wer weder Maske trägt noch einen #3G-Nachweis hat, riskiert somit Vertragsstrafen in Höhe von insgesamt 100 Euro. Diese Vertragsstrafen sind zu unterscheiden von behördlichen Bußgeldern, die von Polizei und Ordnungsämtern zusätzlich verhängt werden können.
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