U5 Richtfest Neue U-Bahnstation „Rotes Rathaus“ wird Archäologie-Bahnhof – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/u5-richtfest-neue-u-bahnstation–rotes-rathaus–wird-archaeologie-bahnhof-24705830

Der neue #U-Bahnhof Rotes #Rathaus ist etwas Besonderes: Er ist der einzige, der in der historischen Mitte Berlins steht, direkt vor dem Roten Rathaus. Und die Fahrgäste, die hier ab 2020 ein- und aussteigen sollen, werden schon auf den Bahnsteigen einen Einblick in die jüngste Geschichte der Berliner #Archäologie erhalten. „Die Gegenstände, die wir bei archäologischen Grabungen in der historischen Mitte gefunden haben, wollen wir in Vitrinen auf dem Bahnhof zeigen, zum Beispiel Vasen und Töpfe“, sagt #Senatsbaudirektorin Regula #Lüscher. Damit verrät sie Überlegungen, die bei der Feier des #Richtfests am Mittwoch mit Prominenz und einem Tag der offenen Baustelle eigentlich noch nicht bekannt werden sollten: Der Bahnhof Rotes Rathaus wird ein Archäologie-Bahnhof.

Die Vitrinen sollen in die Wandverkleidung der beiden Bahnsteige eingelassen sein. Archäologie statt Werbung, lautet das Motto. Darüber laufen aber noch Gespräche mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Verhandelt wird auch, ob mit großen Beamern historische Fotos oder Ansichten der Berliner Altstadt an die Bahnsteigwände geworfen werden können.

Das kann sich Berlins Landesarchäologe Matthias Wemhoff sehr gut vorstellen. Er dringt aber darauf, dass die historischen Keller des alten Berliner Rathauses als archäologisches Fenster fertiggestellt werden, bis die Strecke für die neue U-Bahn über den Alexanderplatz hinaus bis zum Hauptbahnhof in Betrieb geht. „Die Planung muss jetzt forciert werden.“

Drei neue Bahnhöfe entstehen

An dem Lückenschluss der U-Bahn zwischen Rotem Rathaus und Brandenburger Tor wird …

 

Regionalverkehr + Bahnhöfe + barrierefrei: Rheinsberg Vorerst keine Anzeige nach Panne am Bahnhof Auch fünf Wochen nach der peinlichen Panne auf dem Rheinsberger Bahnhof ist unklar, warum trotz Anmeldung kein Personal für den benötigten Hublifter zum Ein- und Ausstieg von Rollstuhlfahrern vor Ort war., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Vorerst-keine-Anzeige-nach-Panne-am-Bahnhof

Auch fünf Wochen nach der peinlichen Panne auf dem #Rheinsberger Bahnhof ist unklar, warum trotz Anmeldung kein Personal für den benötigten #Hublifter zum Ein- und Ausstieg von #Rollstuhlfahrern vor Ort war. Ein 77 Jahre alter Berliner und seine Begleiterin mussten deshalb mit dem #Taxi zurück nach Hause fahren. Diese Kosten wurden inzwischen erstattet.

Rheinsberg/Berlin

. Die peinliche Panne am Rheinsberger Bahnhof, bei der ein 77-jähriger Rollstuhlfahrer mit einem Taxi zurück nach Berlin fahren musste, wird vermutlich doch kein juristisches Nachspiel haben. Nach Absprache mit einem befreundeten Anwalt habe man „vorerst“ von einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung Abstand genommen, sagte am Montag die Begleiterin des Seniors.

Die Krankenpflegerin hatte den Senior, der an Kinderlähmung leidet und deshalb seit seinem 16. Lebensjahr im Rollstuhl sitzt, Ende Juli bei dessen Tagesausflug mit der Bahn nach Rheinsberg begleitet – und die Reise auch eine Woche vorher angemeldet. Grund: Der Bahnhof in Rheinsberg ist nicht barrierefrei, er liegt deutlich tiefer als die Türschwellen der Züge. Rollstuhlfahrer benötigen deshalb für den Ein- und Ausstieg Hilfe. Dafür hat die Deutsche Bahn bereits vor Jahren einen sogenannten Hublifter für den Rheinsberger Bahnhof angeschafft. Dieser befindet sich weiterhin vor Ort – auch wenn seit 2012 das Unternehmen Regio #Infra aus Putlitz (Prignitz) für die Strecke nach Rheinsberg, den dortigen Bahnhof und damit ebenfalls für den Hublifter verantwortlich ist.

Beim Hinweg des Rollstuhlfahrers und seiner Begleiterin hatte alles geklappt, doch bei der für den frühen Abend geplanten und angemeldeten Rückfahrt fehlte das Personal für den Hublifter. Die Folge: Der Zug fuhr ohne den 77-jährigen Berliner und seiner Begleiterin …

barrierefrei + Bahnhöfe: Schnellere Instandsetzung und Reparatur von Aufzügen in Berlin und Brandenburg auf Regional- und Fernbahnhöfen angekündigt! Ein kleiner Erfolg der häufigen DBV-Kritiken?, aus DBV

(31. August 2016, DBV Berlin-Brandenburg) Es ist seit vielen ein ständiges Ärgernis und uns haben immer wieder böse Kommentare dazu erreicht. Wer bei seinen täglichen Wegen auf die Nutzung eines Aufzuges angewiesen ist, den stellt ein tragelanger Ausfall vor ungeahnte Probleme. Das soll jetzt nach und nach besser werden – so kündigt es jedenfalls DB Station & Service an.

Und nicht nur mobilitätseingeschränkte Menschen haben bisher unter den extrem langen Reparatur- und Wartungszyklen zu leiden, während denen eine Nutzung nicht möglich ist. Schon alleine, wer ein sperriges Paket oder mehrere Einkaufstüten im dichten Gedränge transportieren muss, weiß die Annehmlichkeit eines Aufzuges zu schätzen. Der Eigentümer der Aufzugsanlagen, die DB Station & Service AG, hat angekündigt, dass mobile Entstörteams, ausgerüstet mit den gängigsten Ersatzteilen, wenigstens dafür sorgen, dass zwischen 6 Uhr und 22 Uhr mit der Reparatur begonnen wird. In den Ballungsräumen, also in Berlin, soll es während dieser Zeit maximal zwei Stunden dauern, in der Fläche innerhalb von vier Stunden. Und hauptsächlich werden Wartungsarbeiten in den Nachtstunden durchgeführt werden. Auch soll jede Anlage mit einer Fernüberwachung ausgestattet werden, die Störungen sofort weitermeldet.

Bisher hieß es immer, dass die Wiederinbetriebnahme nicht besser und schneller durchführbar sei und selbst Verschleißteile erst angefertigt und teilweise auf dem Seeweg aus Fernost zum Einbauort in Deutschland transportiert werden müssten. Der DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg freut sich über den Sinneswandel bei der DB AG und hofft, dass es wirklich für die Fahrgäste spürbar wird, wenn die Aufzüge und auch Fahrtreppen noch schneller wieder instand gesetzt werden.

Dennoch nimmt der DBV gerne auch weiterhin Informationen von Fahrgästen per Mail entgegen, denen ein langer Ausfall von Aufzügen und Fahrtreppen auffällt.

Pressekontakt: Frank Böhnke, stv. Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Bahnhöfe + Güterverkehr: Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für Flächen des ehemaligen Kohlebahnhofes in Adlershof aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senat am 30. August 2016:

Die erfolgreiche Entwicklung des Technologiestandortes Adlershof soll zukünftig auch auf den angrenzenden Flächen des #ehemaligen #Kohlebahnhofs weitergeführt werden. Das 5,3 ha große, nach der Einstellung des Bahnbetriebes bisher ungenutzte Gebiet südöstlich des S-Bahnhofs #Adlershof schließt unmittelbar an das städtebauliche Entwicklungsgebiet Berlin-Johannisthal/Adlershof an. Nun soll entsprechend der bereits erfolgten Nutzungen in der Nachbarschaft auch dieses Gelände zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Wissenschafts- und Technologiestandortes entwickelt werden.

Das Land Berlin hat die Flächen des ehemaligen Kohlebahnhofs im Frühjahr 2016 aus einer Insolvenz erworben. Zur Sicherung einer qualifizierten Entwicklung der Flächen muss nun entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat in der heutigen Sitzung die Vorlage des Stadtentwicklungs- und Umweltsenators Andreas Geisel über die Feststellung von Flächen des ehemaligen Kohlebahnhofes im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zum „Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 AG BauGB zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist mit dem Bezirk Treptow- Köpenick abgestimmt.

Die Vorlage wird vor Beschlussfassung durch den Senat zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 9025-1090

Straßenbahn + Bahnhöfe: 1 Jahr Straßenbahn zum Berliner Hauptbahnhof, aus DBV

Zeit für eine #Bestandsaufnahme! Mit etlichen Jahren Verspätung fahren nun seit dem 29. August 2015 die #Straßenbahn-Linien #M5, #M8 und #M10 zum Berliner #Hauptbahnhof. Sie werden gut angenommen. Zur Eröffnung im vergangenen Jahr hatten wir gefordert, sie sofort wieder abzureißen und eine zweckmäßigen und angemessen #dimensionierte #Haltestelle dorthin zu bauen. Der Aufschrei war groß!

Die Fahrgäste erreichen ab der Straßenbahn-Haltestelle den Hauptbahnhof fast ausschließlich über den Straßenzugang. Viele von Ihnen haben offenbar Probleme damit, was das Ampelzeichen "rot" bedeutet. Der unterirdische Zu- und Abgang von den beiden Haltestellenseiten wird kaum benutzt. Er ist nicht barrierefrei und verfügt auch über keinen Aufzug – wieder eine halbe Berliner Lösung. Hier fehlt ein Aufzug und deutliche Hinweise auf die Zugangsmöglichkeit zum Hauptbahnhof.

Vor einem Jahr haben wir insbesondere kritisiert, dass die Länge der Haltestelle nicht das Halten von zwei Zügen hintereinander zulässt. Diese Forderung wurde mit dem Hinweis darauf zurück gewiesen, dass sei nicht notwendig und würde nur die Fahrgäste verwirren. Nach einem Jahr stellen wir fest: es wäre doch notwendig! Wie der Busverkehr in Berlin leidet auch der Straßenbahnverkehr unter der Untätigkeit des Senats und der für die Verkehrsregelung zuständigen Verkehrslenkung Berlin. Laut Fahrplan ist nicht vorgesehen, dass die Bahnen aus der östlichen Innenstadt teilweise im Sekundentakt dicht hintereinander die Haltestelle Hauptbahnhof erreichen. Sie kommen aber doch sehr häufig wenige Sekunden nacheinander an. Die hintere Bahn muss dann, völlig sinnlos, an der Ampel vor der Haltestelle warten. So vergeht manchmal bis zu einer halben Minute, die, zusammengerechnet mit anderen unnötigen Wartezeiten für den gesamten Linienlauf hochgerechnet, mehrere Minuten Wartezeit ergibt und den Einsatz eines weiteren Fahrzeuges erfordert. Weil die Haltestelle viel zu klein dimensioniert ist, sollte mit der hoffentlich bald beginnenden Planfeststellung zur Weiterführung in Richtung U-Bahnhof Turmstraße und Beusselstraße/Mierendorfplatz die Anlage am Hauptbahnhof viergleisig ausgebaut werden. Der Platz ist da. Es fehlt nur am Mut des Senats, die Fahrspuren auf je zwei und Richtung zu begrenzen.

Wenn die Haltestelle schon umgebaut wird, sollte der Abstand der beiden Gleise auch angepasst werden. Denn die Gleise auf dem dem restlichen Neubauabschnitt liegen nicht 2,80 Meter auseinander, sondern nur 2,65 Meter. Damit ist wegen dieser einen Stelle auf jeder Linie, die zum Hauptbahnhof fährt, der spätere Einsatz von breiteren Straßenbahnen als heute nicht möglich. Vorausschauende Infrastruktur- und Verkehrspolitik sieht anders aus!

Der gesamte nördliche Vorplatz inclusive der nördlich gelegenen Bushaltestellen bedarf dringend einer Umgestaltung – auch wenn er teilweise noch Baustelle ist. Wie die deutsche Hauptstadt ihre Besucher empfängt, ist primitiv und peinlich. Es gibt ein ausreichend dimensioniertes Parkhaus – als keinen Grund, hier wild oder im Halteverbot zu parken

Pressekontakt: Michael Hasse, Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 62 26 21 49

Bahnhöfe + U-Bahn: U-Bahnhof für die Linie U 5 Nächster Halt: Rotes Rathaus, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/u-bahnhof-fuer-die-linie-u-5-naechster-halt-rotes-rathaus/14451446.html

Wie heißt der Amtssitz des Regierenden? Darüber streitet Berlin seit Langem. Für den neuen #U-Bahnhof ist die Entscheidung gefallen.

Das Rote Rathaus wird wieder zum Roten Rathaus. Der U-Bahnhof für die Linie #U5 vor dem ehrwürdigen Gebäude, der 2020 eröffnet werden soll, wird jetzt doch #Rotes Rathaus heißen. Bisher wurde er in der Planung als Berliner Rathaus bezeichnet. Der Namenswechsel soll offiziell mit dem Fahrplanwechsel im Dezember erfolgen – obwohl die ersten Züge frühestens 2020 halten werden.

Berliner oder Rotes Rathaus: Die Begriffe wirbeln durcheinander, seit der Bau 1869 eröffnet worden war. Schnell hatte sich damals der Begriff Rotes Rathaus eingebürgert. Es war der dunkelrote Backstein, der zu dem Namen führte. An rote Politik, die später in diesem Rathaus gemacht werden sollte, war damals unter König Wilhelm I. nicht zu denken.

Anders als viele Bezeichnungen, die Berliner angeblich ihren Bauten geben, wie Langer Lulatsch für den Funkturm, Telespargel für den Fernsehturm oder Waschmaschine für das Kanzleramt, hat sich der Begriff „Rotes Rathaus“ aber damals durchgesetzt.

Bis die Wende kam. Der damalige Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) zog im Oktober 1991 zwar noch ins Rote Rathaus ein, aus dem die Sozialisten der SED vorher ausziehen mussten, aber nach und nach versuchte die Senatskanzlei, aus dem Roten Rathaus, in dem nun die Schwarzen regierten, ein Berliner Rathaus zu machen.

Bis heute nennt aber die Internetseite berlin.de, immerhin das offizielle Hauptstadtportal, den Prachtbau Rotes Rathaus, während die Touristenwerber von Visit Berlin auf ihrer Seite der Sehenswürdigkeiten …

barrierefrei + Bahnhöfe: Spandauer U-Bahnhöfe – wann sind endlich alle barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des
öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Bauarbeiten für
den Einbau von #Aufzügen im #U-Bahnhof #Zitadelle und
wann kann mit der Inbetriebnahme gerechnet werden?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass
derzeit die ersten Vorarbeiten stattfinden und nach Erteilung
der Baugenehmigung, planmäßig in diesem Jahr
bereits ein Aufzug vom Bahnsteig 1 in die Vorhalle führen
wird. In 2017 wird der zweite Bahnsteig an die Vorhalle
und die Vorhalle an das Straßenland angeschlossen.
Somit geht die BVG AöR davon aus, dass in 2017 planmäßig
der Bahnhof Zitadelle barrierefrei erreichbar sein
wird.
Frage 2: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Einbau
von Aufzügen in den U-Bahnhöfen #Paulsternstraße,
#Rohrdamm, #Siemensdamm, #Halemweg und #Jakob-KaiserPlatz
(bitte einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Der geplante Baubeginn auf den U-Bahnhöfen
Paulsternstraße, Rohrdamm, Siemensdamm und JakobKaiser-Platz
ist im Jahr 2017 und auf dem U-Bahnhof
Halemweg im Jahr 2018.“
Frage 3: Wann kann mit der Inbetriebnahme der jeweiligen
Aufzüge gerechnet werden?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG plant die Inbetriebnahme der genannten
Bahnhöfe in den folgenden Jahren:
Siemensdamm: 2017 Paulsternstraße: 2018
Rohrdamm: 2018/2019 Jakob-Kaiser-Platz: 2018/2019
Halemweg: 2019“
Frage 4: Welche der U-Bahnhöfe der U7 erhalten aus
dem SIWA-II-Programm zusätzliche Mittel für den Einbau
von #prioritären Aufzügen und in welcher Höhe (bitte
einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Antwort zu 4.: Aus dem „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) werden 4 Mio. EUR
in den #barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen investiert.
Davon fließen ca. 600.000 EUR in die Erweiterung des
barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs #Rathaus Spandau.
Somit werden das Rathaus sowie die Altstadt #witterungsunabhängig
#barrierefrei erschlossen.
Berlin, den 23. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2016)

barrierefrei + Bahnhöfe: Umbau Ostkreuz – Baufortschritt und Benutzerfreundlichkeit II, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann werden die Arbeiten zum #Umbau des
#Bahnhofs #Ostkreuz fertiggestellt sein? Wann geht er vollständig
in Betrieb? Ist es zu weiteren Bauverzögerungen
gekommen? Hat sich der Kostenrahmen seit der Anfrage
Drs. 17/16388 verändert?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Fertigstellung
und Inbetriebnahme des Bahnhofs Ostkreuz in 12/2017
vor. Das Projekt befindet sich im Zeitplan.
Zur Herstellung des Endzustandes zwischen Ostkreuz
und Ostbahnhof muss der Bahnsteig B in Warschauer
Straße für den Endzustand hergestellt werden und die
Stützmauer an der Straße zur Ostbahn zwischen Warschauer
Straße und Ostbahnhof zur Herstellung der Viergleisigkeit
der S-Bahn einschließlich der Kehranlagen in
Ostbahnhof und Warschauer Straße errichtet werden.
Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2018
andauern.
Der Kostenrahmen des Projektes ist unverändert.
Ausgenommen sind davon Kosten aus Inflationsausgleich
und Regelwerksanpassungen.“
Im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofs
Ostkreuz erfolgt auch die Reaktivierung der Ostbahn von
Lichtenberg zum Ostkreuz als ein eigenständiges Projekt.
Die Inbetriebnahme der Regionalbahnsteige Rn1/Rn2 für
Verkehre der Ostbahn ist in 12/2018 vorgesehen.
Frage 2: Welche Baumaßnahmen müssen im Einzelnen
noch durchgeführt werden? Zu welchen #Einschränkungen
wird es in diesem Zusammenhang für die Fahrgäste
kommen?
Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im Einzelnen müssen noch folgende Baumaßnahmen
durchgeführt werden:
Fertigstellung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Südkurve,
des Bahnsteigs E , Oberbau- und Tiefbauarbeiten,
Herstellung der lastverteilenden Platte auf den Bahnbögen
Rummelsburg der S-Bahn und Errichtung der EÜ Karlshorster
Straße (S-Bahn), Errichtung des Elektronischen
Stellwerks (ESTW) Ostkreuz (S-Bahn), Herstellung der
Dreigleisigkeit Fernbahn und des Regionalbahnsteigs Ru
für den Endzustand, Errichtung der historischen Fußgängerbrücke,
Errichtung der Stützwand zwischen Warschauer
Straße und Ostbahnhof und Herstellung der Viergleisigkeit.

Wie bereits über die Presse kommuniziert, kann vom
29.08.2016 – 21.08.2017 am S-Bahnhof Rummelsburg
nicht gehalten werden. In diesem Zeitraum verkehrt ein
Busersatzverkehr mit zusätzlichen Haltestellen in der
Hauptstraße.
Zur Inbetriebnahme des ESTW Ostkreuz und Herstellung
des Richtungsbetriebes muss vom 21.07.2017 – bis
21.08.2017 der S-Bahnverkehr zwischen Lichtenberg und
Ostkreuz unterbrochen werden, es besteht Schienenersatzverkehr.
In diesem Zeitraum pendelt die S-Bahn zwischen
Ostbahnhof und Ostkreuz. Auch die S3 wird betroffen
sein. Für 11.08. – 21.08.2017 endet die S3 in Karlshorst.
Zusätzlich wird es auch weiterhin Wochenendsperrungen
geben.“
Frage 3: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der
#Fahrtreppen am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016
dar? (durchschnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat
für Fahrtreppen) Gab es #Störungshäufungen? Wenn ja,
was waren die Ursachen hierfür?
Frage 4: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der #Fahrstühle
am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016 dar?
(durch-schnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat für
Fahrstühle) Gab es Störungshäufungen? Wenn ja, was
waren die Ursachen hierfür?
Antwort zu 3. und 4: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bisher haben wir lediglich berlinweit die Gesamtverfügbarkeit
von Aufzügen und Fahrtreppen erhoben. Die
Performance der fördertechnischen Anlagen lag im ersten
Halbjahr sowohl bei Fahrtreppen als auch bei Aufzügen
durchschnittlich bei rund 97%.
Im 1. Halbjahr haben wir begonnen, den sogenannten
ADAM-Baustein einzubauen, der es möglich macht, eine
minutengenaue Verfügbarkeit je Anlage darzustellen.
Diese befinden sich derzeit in der Überprüfung und sukzessiven
Aufschaltung. Der Einbau des Bausteins wurde
bereits teilweise für das Ostkreuz durchgeführt und wird
im Laufe des 2. Halbjahres beendet sein. Erst dann ist es
möglich, eine anlagenscharfe Verfügbarkeit darzustellen
und die aufgeworfenen Fragen valide zu beantworten.“
Frage 5: Wie ist der vermehrte Ausfall von Fahrstühlen
in den letzten Wochen zu erklären? Warum sind gegenwärtig
gleich vier Fahrstühle außer Betrieb genommen
worden? Liegt die Ursachenanalyse des externen Gutachters
bereits vor? Wenn ja, was beinhaltet sie; sofern nein,
wann wird sie vorliegen?
Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Seit Ende Juli mussten 4 der 8 Aufzüge am Ostkreuz
für technische Überprüfungen außer Betrieb genommen
werden, die vorher auffällig wurden. Zur Beurteilung der
aktuellen Problemlage und zur Steigerung einer nachhaltigen
Verfügbarkeit hat die DB kurzfristig einen externen
Gutachter beauftragt. Die Untersuchungen haben Anfang
August begonnen, erste Erkenntnisse befinden sich bereits
in der Umsetzung. Die daraus resultierende Beeinträchtigung
– insbesondere unserer mobilitätseingeschränkten
Kunden – ist sehr bedauerlich, aber aufgrund der aktuellen
Vorkommnisse leider nicht zu umgehen. Die Sicherheit
unserer Kunden steht hier an allererster Stelle.
Fahrgäste werden gebeten, sich auf der S-BahnHomepage
über die aktuellen Ausfälle und mögliche
Umfahrungsalternativen zu informieren.“
Frage 6: In der Antwort auf die Fragen 3 und 4 zur
Schriftlichen Anfrage Drs. 17/15627 hat der Senat ausgeführt,
dass er einen Verzicht auf Fahrtreppen nicht für
sinnvoll hält und die DB AG dazu ein Planänderungsverfahren
unter Beteiligung des Senats anstrebt. Hat die DB
AG mittlerweile dieses Planänderungsverfahren in Gang
gesetzt? Wie ist der gegenwärtige Stand? Ist ein Nachbau
von Fahrtreppen geplant? Sofern das Planänderungsverfahren
noch nicht begonnen wurde, warum nicht?
Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es werden alle planfestgestellten Fahrtreppen im
Bahnhof errichtet. Der Bahnsteig E wird im August 2017
mit allen Fahrtreppen in Betrieb gehen. Für die bereits in
Betrieb befindlichen Bahnsteige D und Ru werden die
bisher nicht errichteten Fahrtreppen in geeigneten Baufenstern
nachgerüstet. Darüber hinaus wird eine bisher
nicht plan-festgestellte Fahrtreppe vom unteren zum oberen
Regionalbahnsteig errichtet. Das Planänderungsverfahren
hierzu wird in Kürze eingeleitet. Alle Fahrtreppen
werden bis Ende 2017 eingebaut.“
Frage 7: In Antwort 7 zur Schriftlichen Anfrage Drs.
17/15627 wurde mitgeteilt, dass die DB AG sich in Gesprächen
mit ihren Vertragspartnern bezüglich der Installierung
von Toilettenanlagen am Ostkreuz befinde. Welche
Ergebnisse haben diese Gespräche gebracht? Werden
Toiletten am Bahnhof Ostkreuz eingerichtet? Wie wird
ein möglicher Verzicht auf Toiletten begründet? Wäre es
mit der Bedeutung des Ostkreuzes als Bahnhof mit dem
höchsten Fahrgastaufkommen im S-Bahn-Netz und als
überregionaler Knotenpunkt vereinbar, auf Toiletten als
grundlegenden Service zu verzichten oder entscheidet
ausschließlich die Wirtschaftlichkeitsprüfung über eine
Errichtung?
Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Bau von #Toiletten am Bahnhof Ostkreuz ist Inhalt
der Planfeststellung und wird auch sichergestellt.
Derzeit werden noch unterschiedliche Varianten geprüft
u.a. in Verbindung mit der Nutzung und Schnittstelle des
im Norden entstehenden Bahnhofsvorplatzes.“
Frage 8: Welche Ergebnisse hat der Wettbewerb zur
Gestaltung der #Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz gebracht?
Wie ist der Stand der Umsetzung? Welche Beschränkungen
ergeben sich für Fahrgäste und Anwohner? Wie lange
werden diese andauern? Wie hoch liegen die Gesamtkosten
zur Vorplatzumgestaltung?
Antwort zu 8: Die Planungen für die Vorplätze wurden
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt auf der Basis des abgeschlossenen Wettbewerbs
beauftragt.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nähere Informationen zu den Einschränkungen, deren
Dauer und den Kosten können erst nach Vorlage der
Planung gegeben werden. Eine Zuwegung der Fahrgäste
zum Bahnhof wird jederzeit sichergestellt sein.“
Frage 9: Wird die Anzahl von ca. 800 #Fahrradabstellplätzen
weiterhin für ausreichend erachtet oder sind mittlerweile
mehr Stellplätze angedacht? Wird es ein Modellprojekt
hinsichtlich eines Fahrradparkhauses o.Ä. am
Bahnhof Ostkreuz geben? Wenn ja, wie soll es konkret
ausgestaltet werden? Wie viele Fahrräder fänden Platz?
Wie hoch wären die Gebühren? Wer ist als Betreiber
angedacht? Wenn nein, warum wird kein solches Modellprojekt
umgesetzt?
Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anzahl der Fahrradplätze wird im Rahmen der
Planungen überprüft und ggf. erhöht.“
Im Rahmen der Strategie Fahrradparken untersucht
das Land Berlin auch die Einrichtung von Fahrradparkhäusern.
Ein Modellprojekt wird am Bahnhof Gesundbrunnen
vorbereitet.
Bereits konkreter sind die Voruntersuchungen im
Rahmen des „Pedelec-Korridors“. Dort sollen u.a. am SBahnhof
Zehlendorf „Sichere Radverkehrsanlagen“ in
Kürze ausgeschrieben werden. Bevor weitere Standorte
realisiert werden, müssen belastbare Ergebnisse über
Betreibermodelle und die Akzeptanz solcher Einrichtungen
vorliegen. Flächen für ein mögliches Fahrradparkhaus
werden beim Umbau Ostkreuz berücksichtigt.
Davon unabhängig bestehen für die Berliner Bezirke
(verantwortlich in Berlin für Parken) Möglichkeiten, auch
eigenständig Modellprojekte zu initiieren.
Berlin, den 18. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)

barrierefrei + Bahnhöfe: Klartext bei den Aufzügen: Wann werden Spandaus U-Bahnhöfe endlich alle barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des
öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Welche #Bahnhöfe der #U-Bahnlinie #U7 in
Spandau sind aktuell noch nicht vollständig #barrierefrei
zugänglich?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass
von den in Spandau liegenden U-Bahnhöfen der UBahnlinie
U7 die Bahnhöfe Altstadt Spandau, Zitadelle,
Paulsternstraße, Rohrdamm und Siemensdamm noch
nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Die Bahnhöfe
Rathaus Spandau sowie Haselhorst sind bereits barrierefrei
zugänglich.
Frage 2: Wann sind für die betreffenden Bahnhöfe
nach aktuellem Planungs- und Genehmigungsstand jeweils
Baubeginn sowie Inbetriebnahme geplant?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG beabsichtigt, abhängig von den Genehmigungsverfahren,
baulichen Gegebenheiten vor Ort und
deren Komplexitäten, die Inbetriebnahme der Bahnhöfe
Zitadelle (Baubeginn 2016) und Siemensdamm im Jahr
2017, Altstadt Spandau und Paulsternstraße im Jahr 2018
und Rohrdamm im Jahr 2019.“
Frage 3: Für welche der betreffenden Bahnhöfe liegen
bereits Genehmigungsplanung bzw. Bauplanungsunterlagen
vor und mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen?
Antwort zu 3.: Die Kosten für den barrierefreien Ausbau
(Planungsstand Juli 2016) belaufen sich, nach Auskunft
der BVG AöR, für den U-Bahnhof
• Altstadt Spandau auf ca. 1,9 Mio. EUR (lt. Entwurfsplanung),
• Zitadelle auf ca. 2,7 Mio. EUR (lt. Bauplanung),
• Paulsternstraße auf ca. 1,6 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung),
• Rohrdamm auf ca. 1,3 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung)
und
• Siemensdamm auf ca. 2,9 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung).
Frage 4: Wird nach Kenntnis des Senats das Ziel der
BVG erreicht, die Genehmigungsplanung für alle noch
fehlenden Spandauer Aufzüge an U-Bahnhöfen bis Ende
2016 fertig zu stellen?
Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck an den Genehmigungsunterlagen
und hat bereits für alle noch zu bauenden
Aufzüge im Bezirk Spandau die Planungsaufträge vergeben.“
Frage 5: Wie erklärt sich der Senat, dass nach den Berichten
an den Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses
vom 30.6.16 und 11.7.16 (Rote Nummern 2841
und 2841 A) bis Ende 2017 lediglich die Spandauer U
Bahnhöfe Zitadelle und Siemensdamm barrierefrei erreichbar
sein sollen und wie ist dies mit früheren Veröffentlichungen
vereinbar?
Antwort zu 5.: Der Einbau von Aufzügen in UBahnhöfe
erfolgt nach der mit Votum der bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten
AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ gemeinsamen
mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales,
den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG AöR
aufgestellten Prioritätenliste.
Im Rahmen dieser Prioritätenliste entscheidet die
BVG AöR über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung
in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien.
Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen
Bauvorhaben werden ausgenutzt.
Die BVG AöR teilt hierzu weiter mit, dass die konkrete
Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von UBahnhöfen
maßgeblich durch externe Faktoren wie beispielsweise
der Dauer der Genehmigungsverfahren, den
baulichen Gegebenheiten vor Ort, Brand- und Denkmalschutzauflagen,
verkehrlichen Maßnahmen während der
Bauzeit, den Vergabeverfahren sowie den verfügbaren
Kapazitäten der Baufirmen beeinflusst wird. Dadurch
können sich auch kurzfristig Terminverschiebungen ergeben.
In den Berichten an den Hauptausschuss des Berliner
Abgeordnetenhauses wird der jeweils aktuellste Sachstand
dargestellt.
Frage 6: Kann der Senat nach heutigem Planungs- und
Genehmigungsstand zusagen, dass das Ziel der vollständigen
Barrierefreiheit aller Spandauer U-Bahnhöfe bis
2020 erreichbar ist und wenn nein, welche Handlungsmöglichkeiten
sieht der Senat, um dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich wird das Ziel der vollständigen Erschließung
aller U-Bahnhöfe mit Aufzügen sowie Blindenleitsystemen
in Spandau bis zum Jahr 2020 verfolgt
und unter konstruktiver und konzentrierter Mitwirkung
aller am Prozess Beteiligten als realisierbar eingeschätzt.“
Frage 7: In welcher Höhe hat der Senat zusätzliche
Mittel für den Einbau prioritärer Aufzüge an UBahnhöfen
der Linie U7 im „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) vorgesehen und inwiefern
werden diese Mittel eine gegenüber der bisherigen
Planung beschleunigte Barrierefreiheit der Spandauer
U-Bahnhöfe ermöglichen?
Antwort zu 7.: Aus dem „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) werden 4 Mio. EUR
in den barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen investiert.
Davon fließen ca. 600.000 EUR in die Erweiterung des
barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs Rathaus Spandau.
Somit werden das Rathaus sowie die Altstadt witterungsunabhängig
barrierefrei erschlossen.
Frage 8: Ab wann wird der U-Bahnhof Zitadelle vollständig
barrierefrei sein und wie viele Fahrstühle sind
dazu nötig? Wie erklärt sich der sehr lange Bauzeitraum
für die zwei erst im folgenden Jahr in Betrieb zu nehmenden
Aufzüge? Welche Kosten entstehen durch den vollständigen
barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs?
Antwort zu 8.: Auf dem U-Bahnhof Zitadelle werden
nach Auskunft der BVG AöR drei Aufzüge benötigt, um
eine barrierefreie Erreichbarkeit zu schaffen.
Derzeit finden die ersten Vorarbeiten statt und die
BVG AöR plant, nach Erteilung der Baugenehmigung,
planmäßig in diesem Jahr bereits einen Aufzug vom
Bahnsteig 1 in die Vorhalle zu führen. In 2017 wird der
zweite Bahnsteig an die Vorhalle und die Vorhalle an das
Straßenland angeschlossen. Somit geht die BVG AöR
davon aus, dass in 2017 planmäßig der Bahnhof Zitadelle
barrierefrei erreichbar sein wird.
Bezüglich der Kosten wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Berlin, den 17. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)

barrierefrei + Bahnhöfe: Volles Bauprogramm am Halleschen Tor, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2160

Die BVG arbeitet weiter am #barrierefreien Ausbau des #U-Bahnhofs #Hallesches 
Tor. Neben dem #Aufzugeinbau im Bereich der #U6 werden nun zusätzlich die 
Gleise und Stromschienen auf der #U1 zwischen den U-Bahnhöfen Prinzenstraße 
und Hallesches Tor erneuert. Für die Arbeiten wird der U-Bahnverkehr 
in diesem Bereich von Montag, 22. August, bis Sonntag, 11. September 2016, 
unterbrochen. In dieser Zeit beginnen und enden alle Züge zwischen den U-
Bahnhöfen Hallesches Tor und Möckernbrücke am Gleis in Richtung S+U 
Warschauer Straße. 

Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen, den gesperrten Abschnitt mit den U-
Bahnlinien U6, #U7 und #U8 über Mehringdamm und Hermannplatz zu umfahren. 
Als #Ersatz fahren zusätzlich barrierefreie #Busse zwischen den U-
Bahnhöfen Kottbusser Tor, Prinzenstraße und Hallesches Tor. Auf den viel 
befahrenen Straßen in Kreuzberg kann es aber vor allem in der Hauptverkehrszeit 
zu Staus kommen. 

Im Anschluss an die Gleisarbeiten beginnt am U-Bahnhof Hallesches Tor die 
Sanierung von Treppenanlagen. Die Arbeiten machen es notwendig, dass 
vom 13. September bis zum 10. November 2016 die Züge in Richtung Warschauer 
Straße ohne Halt am U-Bahnhof Hallesches Tor durchfahren. Fahrgäste 
mit dem Zustieg am Halleschen Tor und einem Fahrziel in Richtung 
Warschauer Straße können in dieser Zeit bis Möckernbrücke bzw. Gleisdreieck 
fahren und dort umsteigen. 


Berliner 
Verkehrsbetriebe (BVG) 

Anstalt des 
öffentlichen Rechts 
Holzmarktstraße 15–17 
10179 Berlin 
Tel. +49 30 256-0 
www.BVG.de 

Pressekontakt 

BVG-Pressestelle 
Tel. +49 30 256-27901 
Fax +49 30 256-28602 
pressestelle@bvg.de 

Pressesprecher 

Petra Reetz 
Markus Falkner 
Jannes Schwentuchowski