Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung Ingmar Streese zum Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ernannt.
Gleichzeitig wurde Staatssekretär Jens-Holger Kirchner in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine #Günther, einen Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Umsetzung des #Toilettenkonzepts für Berlin beschlossen. Darin wird nochmals eine positive Bilanz des erfolgreichen Ausschreibungsverfahrens für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen gezogen. Der Bericht unterrichtet detailliert über die Inhalte und Rahmenbedingungen des neuen Vertrages.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am 26. Juni 2018 das europaweite Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung an die #Wall GmbH abgeschlossen. Damit wird das vom Senat beschlossene Toilettenkonzept, das Grundlage der Ausschreibung war, vollständig umgesetzt.
Die Versorgung mit öffentlichen #Toiletten im Land Berlin wird ab 2019 nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ deutlich verbessert. Der neue Vertrag, der mit der Wall GmbH abgeschlossen wurde, sieht deutlich mehr Toiletten, eine verbesserte Ausstattung der Toiletten und sehr hohe Qualitätsstandards für den Betrieb vor. Insbesondere werden die neuen Toiletten barrierefrei sein. Das kommt vor allem Menschen mit Behinderung sowie Seniorinnen und Senioren zugute. Städtebaulich und architektonisch passen sich die neuen Sanitäranlagen in die unterschiedlichsten Stadträume ein.
Ein probeweise aufgestellter Prototyp der neuen Toilettenanlagen wurde am 11. und 12. September 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, die neuen, barrierefreien Toilettenanlagen in Augenschein zu nehmen. Der Prototyp wurde allgemein sehr positiv wahrgenommen. Die Senatsverwaltung hat zahlreiche wertvolle Hinweise und Anregungen erhalten, die weitestgehend berücksichtigt werden konnten.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Frage 1: Welche #alternativen#Antriebsformen mit Eignung für den Einsatz im städtischen öffentlichen #Nahverkehr sind dem Senat bekannt? Welche Positivbeispiele aus anderen Kommunen/Ländern sind bekannt? Frage 2: Inwieweit ist dem Senat das Unterflursystem #APS (Alimentation Par Sol) bekannt und inwieweit werden Überlegungen angestellt dieses System in Berlin zu etablieren? Wenn nein, warum nicht? Welche Vor- und Nachteile birgt aus Senatssicht dieses System? Welche finanziellen Kosten sind zu erwarten, einschließlich der Instandhaltung (im Vergleich zum Oberleitungs-System)? Welche Fahrzeughersteller bieten APSgeeignete Fahrzeuge an? Frage 3: Wie steht der Senat zur Erprobung weiterer Systeme im öffentlichen Nahverkehr, wie beispielsweise des #Hybrid-Energie-Speichersystems (#HES)? Welche technischen Anpassungen bestehender Fahrzeuge und Streckenabschnitte wären hier nötig? Frage 4: Inwieweit ist der weitere Einsatz, durch alternative Antriebsformen betriebene, öffentliche Verkehrsmittel, wie die #Wasserstoffbetriebene Straßenbahn oder #Brennstoffzellen-Hybrid-Bus denkbar? Wie wird der bisherige Einsatz in anderen Kommunen senatsseitig bewertet? Frage 5: Welche Vor- und Nachteile (bspw. Reichweite, Ladezeiten, Förderprogramm, Kosten etc.) sieht der Senat bei einem möglichen Einsatz der oben genannten Systeme 1.-3. (bitte Vor- und Nachteile jeweils einzeln pro System aufführen)? 2 Welche konkreten Anpassungen in der Straßeninfrastruktur wären zu einer Umsetzung aus Sicht des Senats notwendig und welche Kosten sowie konkreten Einsparpotenziale würden sich unter dem Einsatz der jeweiligen Antriebssysteme ergeben? Antwort zu 1 bis zu 5: Das Mobilitätsgesetz sieht vor, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bis spätestens 2030 auf einen vollständigen Betrieb mit alternativen Antrieben beziehungsweise nicht fossilen Antriebsenergien umgestellt wird. Das dazu geforderte, integrierte Konzept ist Bestandteil der derzeit stattfindenden Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans. Die Umstellung des Betriebs betrifft insbesondere den heute dieselbetriebenen Busverkehr mit seinen ca. 1.500 Bussen. Für deren Ersatz stehen verschiedene alternative Antriebstechniken mit höchst unterschiedlichem Entwicklungsstand und damit auch unterschiedlichen Zeitpunkten für eine mögliche Marktreife zur Verfügung. Als Energieträger kommen grundsätzlich Ökostrom, Gas oder Wasserstoff in Frage. Elektrofahrzeuge mit Batteriespeichern zeichnen sich dabei durch eine hohe Energieeffizienz aus, die sich dahingehend je nach Ladekonzept noch einmal weiter ausdifferenzieren, aber auch in Bezug auf Betriebs- und Infrastrukturaufwand. Den sehr unterschiedlich ausgeprägten Grad der Primärenergieeffizienz verdeutlicht die nachstehende Tabelle. Da der Energiebedarf einen erheblichen Einfluss sowohl auf die Wirtschaftlichkeit als auch auf die Nachhaltigkeit der jeweiligen Antriebssysteme hat, kommen für die ambitionierte Zeitleiste zur Umstellung des Busverkehrs auf nicht fossile Antriebsenergien bis 2030 in Berlin derzeit nur die rein elektrischen Antriebe in Frage. Das benannte Unterflursystem APS leistet in Bezug auf die Dekarbonisierung des ÖPNV keinen Beitrag. Die hier bekannten Anwendungsfälle zielten lediglich auf eine veränderte Art der Zuführung des Fahrstromes ab, um in bestimmten Streckenabschnitten auf die Oberleitung verzichten zu können. Zudem waren die hier bekannten Anwendungsfälle sowohl mit erheblichen Mehrkosten gegenüber üblichen Straßenbahnsystemen verbunden, als auch mit zusätzlichen betrieblichen Problemen verbunden. Zum bekannten Problem der Entwässerung der stromleitenden Infrastruktur käme in Berlin sicher noch die hier übliche Verwendung von Split bei Schnee und Glatteis erschwerend hinzu. 3 Frage 6: Wird die Nutzung von Klima- und Heizungsanlage bei den im kommenden Jahr anzuschaffenden 30 Elektro- Bussen elektrisch betrieben oder wird hierzu Diesel verbrannt? Wie sind diese Busse konkret ausgestattet und inwieweit gab es/gibt es in Berlin Überlegungen abgasfreie H2-Busse ähnlich wie in Hamburg oder Köln zu erproben? Antwort zu Frage 6: Für die ersten 30 Depotlader-Elektrobusse ist es zur Sicherung der Reichweite und damit der Verfügbarkeit der Fahrzeuge auch bei kaltem Wetter notwendig, eine dieselbetriebene Heizung einzusetzen. Hingegen werden die Klimaanlage und das Kneeling mit Strom betrieben. Für die späteren Chargen der Busbeschaffung wird dies auch für die Heizung angestrebt. Hingegen ist bei dem E-MetroBus Projekt mit Endstellenladern ein vollelektrischer Betrieb der Zusatzaggregate vorgesehen. Ein Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, den Stromverbrauch eben dieser Nebenaggregate genauer zu untersuchen. Der energieaufwändige Umwandlungsprozess zur Erzeugung von Wasserstoff aus Strom (Elektrolyse, Verdichtung) ist ein wesentlicher Grund für den geringen Primärenergiewirkungsgrad von Wasserstoff, der daher auch bei der Verwendung dieses Energieträgers für die Klima- und Heizungsanlage bestehen bleibt. Berlin, den 28.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
An welchen Standorten in Berlin (Auflistung bitte nach Bezirken) wurden seit 2011 jeweils mehr als 100 Wohnungen für den Neubau genehmigt und hiervon wann fertiggestellt?
Antwort zu 1:
Es wird auf die Anlage verwiesen.
Frage 2:
Welche Auswirkungen hatte dies bei der Planung jeweils hinsichtlich der Entwicklung bei der Anzahl von Kitaplätzen, Schulplätzen, Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, haus- und fachärztliche Versorgung, Parkplätzen, verkehrlicher Erweiterungen und sozialer Einrichtungen (bitte zu jedem Strukturaspekt um konkrete Angaben)?
Antwort zu 2:
Nachfolgend sind die einzelnen Zulieferungen der Bezirke alphabetisch aufgeführt:
BezirksamtFriedrichshain-Kreuzberg:
Hinsichtlich der für den Wohnungsbau erforderlichen Infrastruktur sind die jeweiligen Ein- richtungen in Bezug auf den neu entstehenden Wohnraum und bezogen auf die Bestands- situation im "Sozialen Infrastrukturkonzept" – SIKO erfasst. Dieses ist gemeinsam mit den betreffenden Fachämtern erarbeitet worden und wird standortbezogen jeweils umgesetzt. Bei der Schaffung von neuem Baurecht durch Bebauungspläne wird in Berlin das "Modell der kooperativen Baulandentwicklung" umgesetzt und die erforderlichen Maßnahmen durch städtebauliche Verträge abgesichert. Der Innenstadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bezogen auf die Verkehrsinfrastruktur hoch erschlossen, das betrifft auch die ärztliche und fachärztliche Versorgung. Insofern besteht hier, anders als in Bezirken, die neue Wohnquartiere entwickeln, kein weiterer Handlungsbedarf. Allerdings laufen aktuell Gespräche mit der SenUVK und der BVG zur Erweiterung der Tramlinienverbindungen und des Fahrradverkehrs.
BezirksamtLichtenberg:
Zur Klärung der Auswirkungen auf die technische und soziale Infrastruktur wird bei Woh- nungsbauvorhaben, die durch Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert werden, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung seit 2014 angewendet. Gegenstand des Berliner Modells ist die Sicherung von Kita- und Schulplätzen, der verkehrlichen Erschließung und der erforderlichen öffentlichen Grünflächen, sowie ein Anteil an förder- fähigem/mietpreisgebundenem Wohnraums mittels eines städtebaulichen Vertrags. Im Zuge der Bauleitplanung wird die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die haus- und fachärztliche Versorgung nicht nach dem Baugesetzbuch geregelt.
BezirksamtMitte:
Die Strukturaspekte wurden in den Bebauungsplanverfahren geprüft.
BezirksamtNeukölln:
Die Frage kann nur allgemein beantwortet werden. Grundsätzlich hat jedes zusätzliche Wohnungsbauvorhaben Auswirkungen auf die in der Frage aufgeführten Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur. Diese Aus-wirkungen müssen dann mit den Kapazitäten abgeglichen werden. Gegebenenfalls ist hinsichtlich des Umgangs mit den Auswirkungen eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Folgende allgemeine Hinweise sind darüber hinaus zu beachten: Die haus- und fachärzt-liche Versorgung stellt keinen Belang dar, der Einfluss auf eine Entscheidung bezüglich der Zulässigkeit eines Bauvorhabens hat. Änderungen an der Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln obliegt dem Besteller (Land Berlin), der Bezirk hat hier keinen direkten Einfluss auf den Umgang mit Bauvorhaben. Es existiert keine gesetzliche Regelung, auf deren Grundlage Vorhabenträger zur Errichtung einer Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen verpflichtet werden können (Ausnahme Stellplätze für Behinderte und Fahrradstellplätze). Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Vorhaben, die bereits im Bestand planungsrechtlich zulässig sind, im planungsrechtlichen Sinne keine Auswirkungen auf die Infrastruktur haben, da dies bereits im Rahmen der Planaufstellung mit berücksichtigt werden musste bzw. eine Regelaufgabe des Landes Berlin im Rahmen der Daseinsvorsorge darstellt.
BezirksamtPankow:
Die Anzahl der genehmigten Wohnungen liegen der umfangreichen und komplexen Bedarfsermittlung des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes und der bezirklichen Fach- abteilungen, die für soziale Infrastruktureinrichtungen zuständig sind, zu Grunde. Die Planung des ÖPNV und der ärztlichen Versorgung obliegen nicht den Bezirken.
BezirksamtReinickendorf:
In den Jahren 2017/2018 hat der Bezirk ein umfangreiches Soziales Infrastrukturkonzept erarbeitet (SIKo). Hierbei wurden sowohl der Bestand als auch Defizite aufgezeigt und Lösungen vorgeschlagen. Es dient als Grundlage, die soziale und grüne Infrastruktur im Rahmen der Wachsenden Stadt anpassen zu können und, wenn entsprechende Fest- setzungen von neuen Wohngebieten erfolgen sollen, die Bedarfe festzustellen. Das SIKo setzt sich mit Kita-, Schulplätzen, gedeckten und ungedeckten Sportanlagen, Jugendfrei- zeiteinrichtungen, Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Bibliotheken, Musikschulen, Volks- hochschulen, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Familienzentren, Betreutem Wohnen für Jugendliche, psychisch beeinträchtigte Menschen und Senioren sowie Hospizen auseinander. Anbindungen an öffentliche Verkehrsmittel, haus- und fachärzt- liche Versorgung, Parkplätze und verkehrliche Erweiterungen werden nicht berücksichtigt. Die in den Jahren 2014 – 2018 genehmigten bzw. ausgeführten Bauvorhaben wurden auf einer bestehenden planungsrechtlichen Grundlage genehmigt. Damit waren die entstehen- den Bedarfe bereits in den Fortschreibungen für die Infrastrukturen enthalten. Es mussten keine neuen Bedarfsanpassungen vorgenommen werden.
BezirksamtSpandau:
Die Auswirkungen zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur durch Neubauvorhaben wer- den im Rahmen von Bebauungsplanverfahren regelmäßig in die Abwägung mit einbezo- gen. Die sich ergebenden Bedarfe werden durch Vereinbarung in städtebaulichen Ver- trägen abgesichert. Diese Vereinbarungen beziehen sich jedoch nur auf die Versorgungs- bedarfe von Kita, Schule, Grünflächeninfrastruktur einschließlich Spielplätzen sowie ver- kehrliche Maßnahmen, soweit sie Ursache und Folge des Projektes sind. Die Versorgung von haus- und fachärztlichen Dienstleistungen sowie die Anbindung mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln ist nicht Gegenstand bauleitplanerischer Festsetzungen und Regeln. Abschließend ist der Hinweis erlaubt, dass Regelungen zur Stellplatzpflicht durch das Land Berlin vor mehreren Jahren als Gegenstand der Bauordnung abgeschafft wurden. Für Vorhaben außerhalb von Bebauungsplanverfahren (§ 34, 35 BauGB, sowie im Rahmen geltenden Planungsrechts) gelten die o.g. Ausführungen icht.
BezirksamtSteglitz-Zehlendorf:
Bei allen unter 1. aufgelisteten Planungen größerer Neubaustandorte, wurden die Bedarfe an sozialer Infrastruktur geprüft und bei Bedarf entsprechend berücksichtigt. Die haus- und fachärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Die verkehrliche Anbindung und die Anzahl der Stellplätze sind Gegenstand von entsprechenden Untersuchungen bzw. Abstimmungen mit den Fachämtern.
BezirksamtTreptow-Köpenick:
Für Neubauvorhaben, die seit 2011 im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ent- wickelt wurden, wurde der sich aus den Vorhaben entstehende Folgebedarf gemäß den von der Senatsverwaltung herausgegebenen Richtwerten für die soziale und grüne Infra- struktur im Rahmen von städtebaulichen Verträgen abgesichert.
Seit Einführung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung basiert dies auf dem berlinweit einheitlich anzuwendenden Berechnungstools als Grundlage für die städte- baulichen Verträge. Folgebedarfe, die nicht über vertragliche Regelungen mit dem Bau- herrn abgegolten werden können, müssen als Infrastrukturmaßnahmen durch den Bezirk über seine reguläre Investitionsplanung oder Sonderbaumittel bereitgestellt werden. Dafür hat der Bezirk Treptow-Köpenick alle sozialen und grünen Folgebedarfe von Neubauvor- haben im Sozialen Infrastrukturkonzept (SIKo) erfasst und evtl. entstehende Defizite sowie die notwendigen Maßnahmen benannt. Grundlage sind alle Wohnungsbauvorhaben ab 10 WE und die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin. Die Versorgungswerte für die Bedarfsermittlung entsprechen denen des Berliner Baulandmodells.
Kitaplätze
Bei der Entwicklung von Wohnungsneubau nach § 34 BauGB, also ohne planungsrecht- liche Instrumentarien, ist der Bauherr zu Finanzierung der durch das Vorhaben induzierten Kita-Bedarfe nicht verpflichtet. Jedoch sind gerade kommunale Wohnungsbaugesellschaf- ten i.d.R. bereit, entsprechende Angebote vorzuhalten. Bei Wohnbauvorhaben, die über ein Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird i.d.R. durch den Bauherrn der Anteil der benötigten Kitaplätze zur Verfügung gestellt, der auf den Bedarf abstellt, der sich über die Entwicklung nach § 34 BauGB hinaus ergibt.
Schulplätze
Der gleiche Grundsatz wie bei den Kitaplätzen gilt für die Grundschulplatzversorgung. Die Versorgung mit Schulplätzen an weiterführenden Schulen wird nicht mehr bezirksweise betrachtet und bei Neubauvorhaben auch nicht berücksichtigt. Dies ist eine Infrastruktur- aufgabe des Landes Berlin.
Spielplätze/WohnungsnaheGrünflächen
Bei Wohnungsbauvorhaben mit Bauleitplanverfahren ist der Bauherr verpflichtet, aufgrund der geplanten Versiegelung einen Anteil an Grünflächen herzustellen. Des Weiteren gilt die für alle Wohnungsbauvorhaben die Spielplatzverordnung des Landes Berlin. Bei Wohnungsbauvorhaben nach § 34 BauGB ist nur ein bestimmter Grad an Versiegelung nach BauNVO zulässig.
WeiteresozialeEinrichtungen
Bei den weiteren sozialen Einrichtungen (u.a. Jugendfreizeiteinrichtungen, Kiezklubs, Weiterbildung und Kultur, Musikschule, Sportanlagen) gibt es zwar Versorgungswerte, mögliche Investoren können an der Versorgung aber nicht beteiligt werden. Dies ist eine Infrastrukturaufgabe des Bezirkes/Landes. Insgesamt können die jeweils ermittelten Bedarfe an sozialer und grüner Infrastruktur über das bezirkliche SIKo detailliert abgerufen werden (Sachstand Dezember 2017, BA-Beschluss vom 13.11.2018). Grundsätzlich bestehen große Defizite bei der Kita- und Schulplatzversorgung und den Jugendfreizeit- einrichtungen.
AnbindungmitöffentlichenVerkehrsmitteln
Bei Vorhaben, die in einem Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird die Erschließung des Vorhabengebiets durch den öffentlichen Verkehr in einem Verkehrs- gutachten ermittelt. Dabei müssen die Erschließungsstandards laut Nahverkehrsplan eingehalten werden.
VerkehrlicheErweiterungen
Bei Vorhaben, die in einem Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird die verkehrliche Verträglichkeit des Vorhabens in einem Verkehrsgutachten untersucht. Darin wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Vorhabens abgeschätzt und Leistungsfähigkeitsberechnungen für die anliegenden Knotenpunkte durchgeführt. Stellt das Gutachten die Unverträglichkeit fest, werden Maßnahmen entwickelt, um etwaige Überlastungssituationen oder Engpässe aufzulösen. Dies können Einzelmaßnahmen an verkehrlichen Anlagen wie Aufrüstung von Ampelanlagen sein, oder aber auch eine Reduzierung der Baumassen des Vorhabens.
Parkplätze
Mit dem 8. Gesetz zur Änderung der BauO Bln von 04.07.1997 (in Kraft ab 01.11.1997) wurde die Stellplatzpflicht in Berlin abgeschafft. Das wurde vom Abgeordnetenhaus des Landes Berlin beschlossen. Politisch gewollt ist die Verringerung des Individualverkehrs zugunsten des ÖPNV. D.h. das Abgeordnetenhaus hat sich mit der Frage nach den Park- plätzen befasst, allerdings entschieden, die Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben abzuschaf- fen. Seither hat die Bezirksverwaltung keine Rechtsgrundlage für Forderungen nach Stell- plätzen. Die privaten Bauherren bauen daher nur so viele Stellplätze, wie sie selbst für nötig erachten.
Haus-und fachärztlicheVersorgung
Die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung – insbesondere Erhalt und Optimierung der Haus- und fachärztlichen Standortverteilung – ist weiterhin ein Schwerpunkt der poli- tischen Einflussnahme des Bezirkes in den Gesprächen mit den Entscheidungsträgern wie Kassenärztliche Vereinigung Berlin und dem Gemeinsamen Landesgremium. Im Hinblick auf die bereits bestehenden Engpässe bei der wohnortnahen ambulanten ärztlichen Ver- sorgung stehen daher entsprechende Lösungsstrategien im Vordergrund der bezirklichen Gesundheitspolitik. Ziel ist die Absicherung der medizinischen Grundversorgung der Be- völkerung und Erarbeitung geeigneter Strategien in Bezug auf eine ausgewogene Vertei- lung der Fachärzte im Stadtgebiet. Derzeit befindet sich die Einrichtung einer Kontakt- börse „Fachärzte“ in Vorbereitung. Zudem bestehen Kontakte bzw. Projekte mit Akteuren der Gesundheitswirtschaft (Pflegedienste, Pflegestützpunkte, Praxen, Krankenhäuser), um Lösungen für bestehende Kapazitätsproblem gemeinsam anzugehen. Die Einfluss- bzw. Steuerungsmöglichkeiten des Bezirkes sind insgesamt jedoch stark beschränkt.
Frage 3:
Bei welchen Neubauvorhaben wurde im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen jeweils die Anwohner und Gewerbetreibende in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 3:
Nachfolgend sind die einzelnen Zulieferungen der Bezirke alphabetisch aufgeführt: BezirksamtFriedrichshain-Kreuzberg:
Grundsätzlich laufen bei allen Bebauungsplanverfahren die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren. Der Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg bietet generell Partizipations- verfahren an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen. Bei privaten Bauvorhaben wird darauf gedrungen, die Vorgaben des § 25 Verwaltungsver- fahrensgesetz zur Frühen Bürgerbeteiligung durchzuführen.
BezirksamtLichtenberg:
Im Wesentlichen wurden die zwei größten, in Realisierung befindlichen Wohnungsbau- vorhaben durch die Bebauungspläne 11-60 (Lindenhof mit ca. 580 Wohneinheiten) und 11-120 VE (Dolgenseecenter mit ca. 680 Wohneinheiten) planungsrechtlich gesichert. Beide Verfahren haben jeweils eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine öffentliche Auslegung durchlaufen. Für den Lindenhof hat zusätzlich eine öffentliche Erörterungs- veranstaltung stattgefunden und für das Dolgenseecenter wurde das Beteiligungsformat "Runder Tisch" durchgeführt. Außerdem finden für Bauvorhaben mit mehr als 100 Wohn- einheiten Erörterungsveranstaltungen statt, wie z. B. in der Eitelstraße 9-10 mit 120 Wohn- einheiten, die nach § 34 BauGB planungsrechtlich beurteilt wurden.
BezirksamtMitte:
Die Öffentlichkeit wurde in den Bebauungsplanverfahren beteiligt.
BezirksamtNeukölln:
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wird die Öffentlichkeit entsprechend der gesetz- lichen Vorgaben gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB (ggf. i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB) bzw.
§ 13a Abs. 3 BauGB über die Planung informiert und hat Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Dies beinhaltet nicht zwingend eine Information in Form einer öffentlichen Veran- staltung. Nach Kenntnis des Stadtentwicklungsamtes hat zu keinem der unter 1. aufge- führten Bauvorhaben eine öffentliche Veranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende stattgefunden, die durch das Bezirksamt organisiert wurde.
BezirksamtPankow:
Öffentliche Beteiligungen zu konkreten Bauvorhaben werden in Einzelfällen durch die jeweiligen Bauträger/Bauherren gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsamt durchgeführt. Bei der Erstellung von städtebaulichen Konzepten, Machbarkeitsstudien und ISEK's sind begleitende Partizipationsverfahren der Regelfall. Beispiele sind örtliche Bereiche in Buch, in Karow, in Heinersdorf und in Prenzlauer Berg der Ernst-Thälmann-Park und die Michelangelostraße.
BezirksamtReinickendorf:
Für das Bauvorhaben in der Glienicker Straße wurden öffentliche Veranstaltungen durch- geführt. Aufgrund der Hinweise der Bevölkerung und vor allem durch den nochmaligen Eigentümerwechsel wurde das Planungskonzept grundlegend überarbeitet. Die Idee eines Seniorenpflegeheims mit ergänzenden Nutzungen (Betreutes Wohnen, Hospiz) wurde auf- gegeben und derzeit wird ein Wohnungsstandort realisiert.
BezirksamtSpandau:
Die Durchführung von Bürgerbeteiligungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird regelmäßig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Gesonderte Aufzählungen hierzu existieren nicht.
BezirksamtSteglitz-Zehlendorf:
Beim Bauvorhaben Oskar-Helene Heim gab es eine öffentliche Informationsveranstaltung. Bei den Vorhaben Curtiusstraße, McNair/Telefunken, Robert-W. Kempner (Cedelia), Truman Plaza sind Öffentlichkeitsbeteiligungen nach Baugesetzbuch durchgeführt worden.
BezirksamtTreptow-Köpenick:
In Treptow-Köpenick wurden bei Neubauvorhaben, die im Rahmen eines Bebauungsplan- verfahrens entwickelt werden, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteili- gungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB an folgenden Wohnungsneubau-Standorten ergänzende öffentliche Informationsveranstaltungen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit vor Ort durchgeführt:
Köpenick: Neubauvorhaben „Marienhain“ mit rd. 1000 WE,
Alt-Treptow: Projekt „Hotel und Wohnen an der Spree“ mit rd. 210 WE,
Grünau: Vorhaben „Am Wiesenweg“, rd. 370 WE, zu Ergebnissen des
städtebaulichen Wettbewerbs
Bohnsdorf: Neubauvorhaben in der Gartenstadt Falkenberg mit rd. 355 WE zu Varianten der Verkehrsführung.
Für das Neubauvorhaben „Wegedornstraße“ in Altglienicke, das nach § 34 BauGB umge- setzt werden soll, wurde durch den Bauherren (degewo) die Empfehlung des Bezirks auf- gegriffen und eine Bürgerbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG durchgeführt.
Frage 4:
Welche wesentlichen Vorschläge der Anlieger bei den Bürgerbeteiligungen gab es, in welchem Umfang wurden diese berücksichtigt und mit welchen Begründungen jeweils abgelehnt?
Antwort zu 4:
Die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren eingehenden Äußerungen sind zusammen mit den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen untereinander und gegeneinander abzuwägen. Der konkrete Umgang mit den Bürgerstellungnahmen kann den Begründun- gen zu den jeweiligen Bebauungsplänen entnommen werden. Eine pauschale Zusammen- fassung der Anliegen ist nicht möglich, da diese sich stets auf das konkret Projekt beziehen.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat gegenwärtig insgesamt die parallele Berücksichtigung der Infrastrukturentwicklung im Kontext von Neubauvorhaben, welche Verbesserungen zur Zielerreichung sind geplant?
Antwort zu 5:
Im Land Berlin besteht für Eltern ein Rechtsanspruch auf Grundschul- und Kindertages- stättenplätze. Daher ist in Bebauungsplanverfahren, die Planungsrecht für Wohnnutzung über den Bestand hinaus schaffen, die Finanzierung der Kosten, die Voraussetzung oder Folge für die Herstellung der sozialen Infrastruktur sind, zwingend sicherzustellen. Vom Vorhabenträger erfolgt eine Kostenübernahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und von Grundschulplätzen immer nur bezogen auf den aus dem Vorhaben resultierenden Bedarf, auch wenn das Land Berlin Einrichtungen mit einem höheren Platzangebot erstellt.
Der Umfang der Maßnahmen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Vorhabens sind, ergibt sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls unter Einschluss der städtebau- lichen Zielsetzung. Vorrangig sind solche Maßnahmen in die Kostenvereinbarung einzu-
beziehen, die den Bedarfsermittlungen zufolge im konkreten Einzelfall für eine angemes- sene Versorgung und Erschließung erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Schaffung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulplätzen. Betriebskosten oder Personalkosten dieser Infrastruktureinrichtungen sind jedoch nicht Gegenstand der ver- traglichen Kostenübernahme. Neben der Kostenübernahme kann in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Fachdienststelle auch vereinbart werden, dass der Vorhabenträger einzelne Maßnahmen, wie die Errichtung einer Kindertagesstätte, anstelle des Landes Berlin auf eigene Kosten durchführt.
Die Regelung erfolgt über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Die Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin wurde zum 1. November 2018 fortgeschrieben. Damit steht eine überarbeitete und aktualisierte Version zur Verfügung, die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt und angepasste Kennwerte umfasst.
Marshallstr. 8/10, Hüttenweg (Truman Plaza – West)
120
2015
Clayallee / Saargemünder Straße (ehem. US-Hauptquartier)
259
2014
Feuerbachstr. 44
121
2013
Königin-Luise-Str. 5
209
2013
Tempelhof-Schöneberg
Alt-Lichtenrade 27/29, Töpchiner Weg 182 – 198
180 WE
2013
Nuthestraße
111 WE
2017
Geisbergstraße 6 – 9
130 WE
Keine Angabe
Kurfürstenstraße 136/137
127 WE
2018
Bautzener Straße 21 – 24
296 WE
Keine Angabe
Hauptstraße 27 – 29
107 WE
Keine Angabe
Tempelhofer Weg 13 – 24 / Sachsendamm 67 – 71
277 WE
Keine Angabe
Gothenstraße 52 – 53 / Tempelhofer Weg 39 – 47
665 WE
Keine Angabe
Ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf (WA 3)
245 WE
Keine Angabe
Treptow-Köpenick
Seit Januar 2011 wurden gem. Auswertung der bezirklichen Antragsstatistik an 44 Standorten im Bezirk Treptow-Köpenick Wohnbauvorhaben mit jeweils mehr als 100 WE beantragt und genehmigt. Im Zeit- raum von 2014-2017 wurden gemäß Auswertung des WoFIS von den 44 Standorten insgesamt 19 Stand- orte realisiert, nochmals 4 Standorte befinden sich seit 2017 in der Umsetzung. Ob darüber hinaus ein- zelne Bauvorhaben realisiert wurden, ist nur mit einem erheblichen personellen Aufwand zu ermitteln. Zur Umsetzung der Baugenehmigung haben die Bauherren in der Regel 3 Jahre Zeit. Diese sind wie folgt verteilt:
Berlin – Erinnert sich noch jemand? Was viele Besucher einst zu #Mauerzeiten überraschte, war die Leere Berlins. Natürlich, auch in West-Berlin und in Berlin, Hauptstadt der DDR, gab es Stoßzeiten und Gedränge. Doch was sich deutlicher einbrannte, waren die breiten #Bürgersteige, auf denen wenig Fußgänger unterwegs waren, die großen Straßen, auf denen Staus kaum vorkamen, die #Brachen, #Grenzstreifen und im Westen die S-Bahnen, die fast leer durch eine naturbelassene Museumslandschaft zuckelten.
Die West-Berliner mieden die von der #DDR-Reichsbahn betriebenen Züge. Berlin schien vielen Zugezogenen als eine kalte, graue, kaum oder nur im Verborgenen belebte Stadt – eine Stadt der Leere.
Nach dem Fall der Mauer wich die Agonie anfangs nur langsam. Doch je mehr Menschen in dieser Stadt ihre Zukunft sehen, desto spürbarer gewinnt die Normalisierung, die Anpassung an die internationalen #Metropolen-Standards an Tempo. Nun steuert Berlins #Einwohnerzahl auf immer neue Höchststände zu.
Und das macht sich vor allem im Verkehr bemerkbar. Längst ist die Zahl der Fahrten, die Jahr für Jahr mit den Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) absolviert werden, über eine Milliarde gestiegen. Wo sich einst ein paar #Fußgänger auf den Trottoirs verloren, drängen sich jetzt die Passanten, stehen Menschen Schlange, um über die Straße zu kommen – täglich zu erleben auf der Kreuzung am #U-Bahnhof Eberswalder Straße in Prenzlauer Berg. Warteschlangen auch auf vielen #Radfahrstreifen. Glücklich sind die #Radfahrer, die nicht …
Ein neues lebendiges Quartier auf dem Gelände des früheren #Rangierbahnhofs#Pankow – so lautet die Vision für das Projekt #Pankower Tor. Das Land Berlin und die #Krieger Handel SE als Eigentümerin der Fläche haben lange um gemeinsame Ideen gerungen und verhandelt. Mit der im April 2018 verabschiedeten Grundsatzvereinbarung wurden gemeinsame Ziele für die Entwicklung des Quartiers zu den Themen Wohnen, Einzelhandelsflächen und Erschließung des Geländes definiert.
Über den aktuellen Stand der Planung wird am Freitag, dem 23. November 2018 in einer öffentlichen #Informationsveranstaltung berichtet. Das Bezirksamt Pankow lädt von 18.30 bis 21.00 Uhr alle Anwohner*innen sowie die interessierte Stadtgesellschaft in die #Hoffnungskirche Pankow, #Elsa-Brändström-Str. 33-36, 13189 Berlin, ein. Was bereits feststeht, welche weiteren planerischen Schritte nun folgen und wie sich Bürger*innen daran beteiligen können, erläutern Bezirksbürgermeister Sören #Benn, der Bezirksstadtrat Vollrad #Kuhn, die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin #Lompscher, der Leiter des Stadtentwicklungsamts Pankow Klaus #Risken sowie der Investor Kurt #Krieger.
Zudem sind die Teilnehmenden eingeladen, ihre Wünsche und Erwartungen an das neue #Stadtquartier Pankower Tor zu formulieren. „Was ist Ihnen wichtig für die Entwicklung des Stadtquartiers Pankower Tor?“ Diese Frage können Bürger*innen nicht nur in der Informationsveranstaltung beantworten, sondern auch in dem zeitgleich startenden Online-Dialog unter www.pankower-tor.de.
Am 9.11.2018 wurden in der Hessischen Landesvertretung in Berlin im Rahmen eines Festaktes weitere Auzeichnungen mit dem #Schienenverkehrs-Preis 2018 vorgenommen:
Politik-Preis an das Bundesland Hessen für spürbare, positive Veränderungen im öffentlichen Verkehr Hessens durch innovative, landesweite Tarifangebote soie zielführende Aktivitäten zur Reaktivierung von Bahnstrecken.
Ehren-Preis an Klaus #Kurpjuweit für sein Lebenswerk als verkehrsspezifischer Journalist Berlin
Innovations-Preis an Prof. Dr.-Ing. Markus #Hecht und sein Team für das seit Jahrzehnten durchgeführte "#Eisenbahnwesen-Seminar" an der #TU Berlin
Innovations-Preis an TX Logistik AG für die Entwicklung des Systems "NIKRASA" zur Verladung nichtkranbarer Lkw-Sattelauflieger
Bürger- und Vereinspreis an den Förderverein Go-Vit für unermüdliches und zum Teil erfolgreiches Engagement zur Verkehrsreaktivierung der Bahnstrecke Gotteszell – Viechtach
Umwelt-Preis an Alstom Transport Deutschland GmbH für die Entwicklung des Wasserstoffzuges Coradia iLint
Verdienst-Preis an Roland Pawel, Ex-Vorsitzender des DBV-Bundesschiedsgerichtes
Verdienst-Preis an Bernd Proske, Ex-DBV-Landesvorsitzender Thüringe
Verdienst-Preis an Thorsten #Staeck, Ex-Direktor des Berliner #S-Bahn-Museums.
Weitere Preisverleihungen finden am 21. November, 5. und 14. Dezember 2018 statt. Einzelheiten hierzu könnnen Sie der Gesamteinladung entnehmen.
Pressekontakt: Gerhard J. Curth, Präsident, Telefon 01 77 / 6 65 66 05
Pro #Tram und der ökologische Verkehrsclub #VCD fordern den konsequenten Vorrang für den #Nahverkehr und ein klares Bekenntnis zum Rad.
Der Cottbuser #Bahnhof wird derzeit zu einem modernen Verkehrsknoten umgebaut. In das Projekt fließen Millionen. Doch das größte verkehrspolitische Bauprojekt der Lausitz reicht nicht aus, um die Verkehrswende in #Cottbus voranzubringen. Das kritisieren der ökologische Verkehrsclub VCD Brandenburg und Pro Tram. Das Auto stehe immer noch zu sehr im Fokus. Schuld daran trage nicht die Stadt allein, sondern auch die Politik.
Andere Städte seien längst weiter, stellten Weichen für autofreie Innenstädte, planten den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und wollten den Radfahrer-Anteil erhöhen. In Cottbus fehle dagegen das deutliche Engagement für #Fahrrad, #Bus und #Straßenbahn. Das erklärt Dieter Schuster, Sprecher von Pro Tram und Vorstandsmitglied im VCD Brandenburg.
Zwar bekomme Cottbus demnächst neue Straßenbahnen, und auch der neue Verkehrsknoten am Bahnhof geht in Betrieb. „Aber die Freude darüber wird nicht lang anhalten“, prophezeit Schuster. Der Grund: Der fehlende Vorrang für Straßenbahn und Bus an den Ampeln. „Damit ist die Straßenbahn keine Konkurrenz zum Auto“, sagt Schuster. Er legt eine Rechnung vor: Demnach ist die Linie 2 zwischen Sachsendorf und Sandow insgesamt 23 Minuten unterwegs. „Die Bahn steht aber bis zu elf Minuten an den Kreuzungen“, kritisiert Schuster. „Wenn sie überall wirklich Vorrang hätte, dann würde die Bahn die Strecke sogar in …
Welche Rückmeldungen und Stellungnahmen haben den Senat hinsichtlich des neuen #Toiletten-Modells erreicht?
Frage 2:
Welche Änderungen wurden am Modell vorgeschlagen? Frage 3:
Welche Änderungen will der Senat umsetzen?
Antwort zu 1 bis zu 3:
Die Vorstellung des Prototyps der neuen #Modultoilettenanlagen am 11. und 12.09.2018, bei der alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren die Gelegenheit erhielten, den probeweisen aufgestellten #Toilettenprototyp in Augenschein zu nehmen, wurde allge- mein sehr positiv beurteilt.
Nach dem am 26.06.2018 mit der Firma #Wall geschlossenen Vertrag über die Beschaf- fung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen im Land Berlin (Toilet- tenvertrag) können Änderungen bzw. Anpassungen der Farbwahl und Oberflächengestal- tung, der Position der Bedienelemente, der Beschriftungen und Hinweisfelder, Anpassun- gen zur Erleichterung der barrierefreien Nutzbarkeit und vergleichbare Anpassungen von dem Toilettenbetreiber gefordert werden. Entsprechende Rückmeldungen der Teilnehme- rinnen und Teilnehmer der Prototypvorstellung zu diesen Punkten sind in der nachfolgen- den Übersicht zusammengefasst dargestellt:
Bessere Erreichbarkeit des Toilettenpapier- spenders, des Notruf- taster und des Verlän- gerungsknopfes für Menschen mit einge- schränktem Bewe- gungsradius
Gelb eingefärbtes Glo- ckensymbol auf dem Notruftaster
Toilettenbecken zu tief angebracht
Bedienelemente auf beiden Seiten des WC- Beckens
Pissoir sollte als sol- ches beschriftet sein und
Höhere Position der Rückenlehne
Notrufschalter auch außerhalb der barriere- freien Kabine im „nor- malen“ WC
Auf den Unisex- Charakter der Toilet- tenkabine sollte hin- gewiesen werden
Leichtere Klappbar- keit der Handgriffe und des Wickelti- sches
Spülknopf beidseitig und Verbesserung der Erreichbarkeit
Bedienungsanleitung zu niedrig und Lage- plan zu hoch ange- bracht
Verbesserung der Auffindbarkeit des Zutrittsbereichs für Sehbehinderte
Kein einzelner Sensor für Seife und Wasser, sondern Auswahlmög- lichkeit
Die Beschriftung auf dem Notruftaster in
„SOS“ ändern
Akustische Ansagen zur Selbstreinigung und Funktionsweise des Handwaschbe- ckens und des Be- triebszustandes
Schamwand am Pis- soir sollte breiter sein
Die Beschriftung auf dem Taster für die Toi- lettenspülung in „WC“ ändern
Akustische Erläute- rungen aller Bedien- elemente
Beschriftung der Tür- öffnung in „Open“ än- dern
Abrundung der Kan- ten des Waschti- sches und Haltegriffe
QR Code für die Toilet- ten-Applikation auch im Innenbereich
Anbringung eines Handlaufes in der Kabine
Euro-Schlüsselloch zu weit von der Tür entfernt
Verbesserung der Auffindbarkeit des Türöffners innen
Sicherstellung der taktilen Erfassbarkeit aller Piktogramme
Vorgeschlagene Anpassungen, die den Anforderungen der DIN 18040-1 an die Barriere- freiheit widersprechen oder die Grundkonstruktion der Toilettenanlage verändern bzw. den Einbau zusätzlicher Ausstattungsgegenstände erfordern würden, die nicht Gegenstand der Ausschreibung waren (z. B. ein Wickeltisch für Erwachsene oder eine automatische Bo- denreinigung), können gegenüber dem neuen Toilettenbetreiber nicht eingefordert werden und sind daher nicht in der Übersicht enthalten.
Die eingegangenen Rückmeldungen wurden ausgewertet und werden derzeit auf ihre Er- forderlichkeit und Umsetzbarkeit hin überprüft. Da die Prüfungen und Abstimmungen mit dem Toilettenbetreiber noch nicht abgeschlossen sind, stehen die aus der Prototypbegut- achtung resultierenden Anpassungen noch nicht final fest. Sofern die fehlende taktile Er- fassbarkeit der Piktogramme bemängelt wurde, kann aber schon jetzt darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der begutachteten Toilette um einen Prototypen handelte, in dem noch nicht alle vertraglichen Anforderungen umgesetzt werden konnten. Selbstverständ- lich werden alle Piktogramme in den neuen Modultoilettenanlagen auch taktil erfassbar sein. Ziel ist es, den überwiegenden Teil der oben dargestellten Verbesserungsvorschläge umzusetzen, damit sich die Toiletten nicht nur städtebaulich und architektonisch in die un- terschiedlichsten Stadträume einpassen, sondern vor allem auch die Anforderungen der Menschen mit Behinderung und der Seniorinnen und Senioren erfüllen.
Frage 4:
Wie läuft der weitere Beteiligungsprozess?
Antwort zu 4:
Die eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prototypvorstellung werden über alle vorgenommenen Änderungen eingehend informiert.
Um sicherzustellen, dass auch die Toiletten-Applikation den Anforderungen an die barrie- refreie Nutzbarkeit genügt, ist beabsichtigt, diese ebenfalls von Vertreterinnen und Vertre- tern von Menschen mit Behinderungen vorab testen zu lassen. Um sehbehinderten Men- schen eine uneingeschränkte Nutzung der App zu ermöglichen, muss die Vorlesbarkeit der Inhalte durch andere Systeme sichergestellt werden.
Frage 5:
Wann wird das Modell finalisiert?
Antwort zu 5:
Noch im Oktober wird die Firma Wall die umgesetzten, aus der Prototypvorstellung resul- tierenden Änderungen und Anpassungen an dem Toilettenprototyp vorstellen. Sofern alle Anforderungen, insbesondere an die barrierefreie Nutzbarkeit, erfüllt sind, wird der Proto- typ für die Serienproduktion freigegeben.
Frage 6:
Wurden schon die Standorte für die erweiterte Versorgung festgelegt? Wenn ja, welche konkreten Standorte sind darunter? Wenn nein, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Frage 7:
Gibt es bereits Rückmeldungen von den Bezirken zu den Standorten für die erweiterte Versorgung? Wen beteiligen Senat und Bezirke an der Entscheidungsfindung für die Auswahl neuer Toiletten-Standorte? In- wiefern können Toiletten-Standorte noch verändert werden?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die Standorte für die Realisierung der zweiten Versorgungsstufe ab 2021 (sog. verbesser- te Versorgung) sind von den Bezirken vorfestgelegt worden. Die konkreten Aufstellorte für die Toilettenanlagen stehen jedoch noch nicht final fest. Die Festlegung der konkreten Standorte sowie der erforderlichen Toilettenausstattung werden in den ersten beiden Ver- tragsjahren 2019/2020 durch die einzelnen Bezirke erfolgen. So kann die Vorauswahl im Einzelfall noch geändert und ergänzt werden, wenn sich veränderte Bedarfe zeigen oder einzelne Standorte nicht realisierbar sein sollten.
Die bereits vorfestgelegten Standorte der verbesserten Versorgung beruhen auf Standort- vorschlägen aus dem im Rahmen der Toilettenkonzepterstellung durchgeführten Partizipa- tionsprozess, in den neben den Bezirken auch verschiedene Interessenvertreter, insbe- sondere von Menschen mit Behinderung und Senioren, einbezogen waren.
Frage 8:
Welche Bahnhöfe und ÖPNV-Knotenpunkte werden zusätzlich mit Toiletten ausgestattet werden können?
Antwort zu 8:
Die Deutsche Bahn AG hat mitgeteilt, dass die Bahnhöfe Potsdamer Platz und Ostkreuz bis zum nächsten Jahr mit Toiletten ausgestattet werden sollen. Darüber hinaus finden Untersuchungen zu einer Ausrüstung mit Toiletten für die Standorte Bornholmer Straße, Jungfernheide, Schöneberg, Westkreuz, Neukölln und Mahlsdorf statt.
Hinsichtlich der U-Bahnhöfe und ÖPNV-Knotenpunkte der BVG-Verkehrsmittel können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine validen Aussagen getroffen werden.
Welche #Grenzwerte für #Stickoxide gelten aktuell jeweils an Straßen, am Arbeitsplatz, im Wohnumfeld?
Antwort zu 1.:
An Straßen und im Wohnumfeld gelten die Luftqualitätsgrenzwerte der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG zum Schutz der Gesundheit, die mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) in deutsches Recht überführt wurden.
Es gilt für Stickstoffdioxid (NO2) ein Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³. Zur Begrenzung von hohen Konzentrationsspitzen darf zudem nur maximal 18-mal im Jahr ein NO2-Stundenmittelwert von 200 µg/m³ überschritten werden. Für Stickstoffmonoxid (NO) oder Stickoxide als Summe aus NO und NO2 wurde kein Grenzwert für Straßen oder das Wohnumfeld festgelegt. Die Außenluftgrenzwerte der 39. BImSchV beziehen sich auf ein Exposition über 24 Stunden an 365 Tagen des Jahres über ein ganzes Menschenleben und sollen zudem auch empfindliche Menschen, z.B. Säuglinge, kranke oder ältere Menschen, schützen.
Für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid- Belastung zu erwarten ist, gelten die Arbeitsplatzgrenzwerte der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900). Diese werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt.
Arbeitsplatzgrenzwerte haben einen anderen Zeit- und Personenbezug als Grenzwerte für die Außenluft: Sie sind Schichtmittelwerte für gesunde Arbeitende bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an fünf Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Der Arbeitsplatzgrenzwert für NO2 beträgt (als Schichtmittelwert) 950 µg/m³ und für NO 2.500
µg/m³. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung.
Für Büroarbeitsplätze gelten die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamtes. Für NO2 wurde ein sog. „Richtwert II“ von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert) festgelegt. Vom AIR wird zum Richtwert II erläutert, dass dies ein wirkungsbezogener Wert sei, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln sei. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung darstellen.
Frage 2:
Welche unterschiedlichen chemischen Verbindungen (also Arten von Stickoxiden) werden dabei gemessen? Werden diese bei der Berechnung der Grenzwerte unterschiedlich bewertet?
Antwort zu 2.:
An den Berliner Messstationen werden Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Für die Beurteilung der Luftqualität hinsichtlich der Grenzwerte wird NO2 verwendet.
Frage 3:
Aus welchen anthropogenen und natürlichen Quellen stammt nach den Erkenntnissen, die dem Senat vorliegen, die Stickoxidbelastung der Luft in Berlin (bitte prozentual angeben, zumindest für die größeren Quellen)?
Antwort zu 3.:
Stickoxide werden fast ausschließlich bei Verbrennungsprozessen durch die Oxidation des Stickstoffs der Luft bei hohen Temperaturen und Luftüberschuss gebildet. Zu einem kleineren Teil trägt auch die Verbrennung von Stickstoffverbindungen in Brennstoffen zur Bildung von Stickoxiden bei.
Bei der Betrachtung des Schadstoffausstoßes werden stets die Stickoxide NOx als Summe aus NO und NO2 betrachtet. In der Regel überwiegt im Abgas NO, welches aber in der Atmosphäre weiter zu NO2 reagiert. Vergleichsweise höhere Anteile von NO2 im Abgas finden sich in den Abgasen von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab dem Abgasstandard Euro 3 durch den Einsatz von Oxidationskatalysatoren.
Der Beitrag natürlicher Quellen zur Stickoxidbelastung der Luft in Berlin ist sehr gering. Die Stickoxide stammen dabei aus der Umwandlung von Düngemitteln und tierischen Ausscheidungen im Boden.
Im Emissionskataster Berlin 2015 wird der Stickoxidausstoß folgender Quellen bilanziert:
(37 %),
(30 %),
(11 %),
(6,5 %),
(6,3 %),
(5,8 %),
(1,3 %),
Maschinen und Geräte (1,1 %),
Quellen (0,8 %) und
(0,6 %).
In der Summe wurden im Jahr 2015 in Berlin 18.929 Tonnen Stickoxide emittiert.
Für die Beurteilung des Beitrags der Quellen zur NO2-Belastung an Messorten muss die Ausbreitung der Emissionen in der Atmosphäre berücksichtigt werden. Aufgrund der niedrigen Quellhöhe verursachen die Kfz-Abgase des Berliner Straßenverkehrs im Mittel etwa 75 % der NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen, der Beitrag von Berliner Kraftwerken ist aufgrund der hohen Schornsteine auf knapp 2 % gesunken, der Anteil des Flugverkehrs aufgrund der großen Emissionshöhe auf nur 1%. Der Beitrag aus Quellen außerhalb Berlins ist mit 14% relativ gering.
Frage 4:
Wie hat sich die Stickoxidbelastung in den letzten 10 Jahren verändert (bitte dabei möglichst aufteilen nach Quellen der Stickoxide)?
Antwort zu 4.:
Die Stickoxidbelastung, d.h. die Konzentration von Stickoxiden, wird an den 16 Standorten der automatischen Luftgüte-Messstationen des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME) gemessen.
In der unten aufgeführten Tabelle 1 sind die für die Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten relevanten NO2-Konzentrationen für die Jahre 2007 bis 2017 in Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) zusammengestellt. Die Ableitung einer Trendaussage für die Belastung verschiedener Quellen ist aus Luftgütemessungen nicht möglich.
Anhand der Standorte der Stationen am Stadtrand, im städtischen Hintergrund und an Hauptverkehrsstraßen wird jedoch der Einfluss des Kfz-Verkehrs deutlich: An den Straßenstationen ist die NO2-Konzentration etwa doppelt so hoch wie an den Stationen des städtischen Hintergrunds.
Während sich die NO2-Konzentrationen am Stadtrand und in innerstädtischen Wohngebieten kaum verändert haben, ging die NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen seit 2014 leicht zurück. Am deutlichsten sanken die Werte an der stark vom Busverkehr beeinflussten Messstelle Hardenbergplatz, weil die BVG zahlreiche neue Euro VI-Busse mit nachweislich geringen realen NOx-Emissionen neu beschafft und die bestehende Flotte mit Hilfe von Fördermitteln des Senats mit wirksamen Stickoxidfiltern nachrüstet.
Tabelle 1: Jahresmittelwerte der NO2-Belastung von 2007 bis 2017 in µg/m³
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Stadtrand
MC027
Marienfelde
16
15
16
17
16
15
15
15
14
15
13
MC032
Grunewald
14
14
15
15
13
13
13
14
13
14
12
MC077
Buch
15
15
14
14
14
14
13
14
14
14
14
MC085
Friedrichshagen
14
14
13
13
13
14
13
12
13
13
13
MC145
Frohnau
13
12
13
13
13
13
12
13
13
13
12
innerstädtischer Hintergrund (Wohngebiete)
MC010
Wedding
26
27
28
28
30
29
27
28
28
27
28
MC018
Schöneberg
27
27
28
30
29
27
27
27
26
26
24
MC042
Neukölln
28
27
28
28
28
28
27
27
27
27
26
MC282
Karlshorst
22
21
21
22
21
19
17
18
20
21
20
MC171
Mitte
27
27
28
28
28
28
27
28
27
28
27
Hauptverkehrsstraßen
MC174
Frankfurter Allee
48
44
44
42
43
43
41
42
41
41
41
MC117
Schildhornstr.
53
49
55
54
54
52
50
49
48
46
45
MC143
Silbersteinstr.
52
50
56
56
54
52
54
56
52
52
48
MC220
Karl-Marx-Str.
58
55
55
53
52
56
55
52
52
51
49
MC115
Hardenbergplatz
60
59
62
63
66
60
63
62
53
51
45
MC124
Mariendorfer Damm
53
50
51
50
49
46
49
46
47
Frage 5:
Lassen sich die aus dem Verkehr stammenden Stickoxidemissionen weiter aufteilen oder einzeln zuordnen (Luftverkehr, PKW, LKW, Schienenverkehr, Schiffsverkehr)? Wenn ja, welche Aufteilung ergibt sich dabei über die letzten 5 Jahre?
Antwort zu 5.:
Die Emissionen lassen sich auf einzelne Verkehrsträger und beim Kfz-Verkehr auf die einzelnen Fahrzeugkategorien aufteilen. Für die Bestimmung der Kfz-Emissionen ist eine vollständige Verkehrsmengenkarte für das Hauptverkehrsstraßennetz notwendig. Aufgrund des hohen Aufwandes findet eine Neuberechnung und Aktualisierung der Karte nur alle fünf Jahre statt. Entsprechendes gilt für die anderen Verkehrsarten. Die Beantwortung der Frage ist daher nur auf Basis von Daten aus dem Jahr 2015 möglich.
Für den Straßenverkehr liegt die Aufteilung nach Fahrzeugkategorien für 2015 für Hauptverkehrsstraßen vor. Die NOx-Gesamtemissionen und die Anteile der Fahrzeugkategorien sind in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2: Stickoxidemissionen des Kfz-Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen im Jahr 2015 sowie Anteile der einzelnen Fahrzeugkategorien
Jahr
Kfz- Emission gesamt
Pkw
leichte Nutz- fahrzeuge
Lkw
Linienbusse
Reisebusse
Motorräder
2015
5.817 t/a
49 %
13 %
18 %
16 %
4 %
0,4 %
Für die anderen Verkehrsträger sind die Gesamtemissionen und die jeweiligen Anteile in der Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3: Stickoxidemissionen des Luft-, Schienen- und Schiffsverkehrs im Jahr 2015 sowie Anteile der einzelnen Verkehrsträger