Die 44 Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) haben auch im vergangenen Jahr wieder mehr Menschen von ihrem guten Angebot, ihrer Leistung und ihrem Service überzeugt. Nach einer vorläufigen Prognose der #Verbund-Fahrgastzahlen wurde im Jahr 2016 erneut eine #Rekordhöhe erreicht. Danach waren täglich 3,94 Millionen Menschen (2015: 3,81 Mio.) mit den Bussen und Bahnen im Verbundgebiet unterwegs – davon mehr als die Hälfte mit der BVG.
Im gesamten Jahr 2016 fuhren insgesamt rund 1,44 Milliarden Reisende mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Verbundgebiet. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem prozentualen Wachstum von 3,5 Prozent und ist damit der größte Fahrgastzuwachs innerhalb der letzten 10 Jahre. Der deutschlandweite Wert der Mitgliedsunternehmen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) liegt bei einem Plus von 1,8 Prozent.
Überdurchschnittliche Steigerungswerte verzeichnete auch 2016 wieder der Eisenbahn-Regionalverkehr. Rund 81 Millionen Fahrgäste nutzten die schnellen Regionalzugverbindungen für ihre Wege – ein Zuwachs von etwa 4,6 Prozent.
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel freut sich, dass die guten Angebote der Verkehrsunternehmen so stark nachgefragt sind. Allerdings zeige sich darin auch dringender Handlungsbedarf, da an manchen Stellen die Kapazitätsgrenzen bereits erreicht seien: „Um weiter im gesamten Verbundgebiet gut für die Zukunft gerüstet zu sein, muss bereits jetzt ein zukunftsgerechtes Mobilitätsangebot geplant und schrittweise umgesetzt werden. Der Bedarf nach Bus- und Bahnverbindungen wird definitiv weiter steigen. Angebotsanpassungen, intelligente Verzahnung mit anderen Verkehrsmitteln und digitale Lösungen, aber auch der Ausbau der Infrastruktur für die schnelle Schiene stehen ganz oben auf der VBB-Agenda. Damit die Fahrgäste auch in Zukunft vom umweltfreundlichen Öffentlichen Nahverkehr überzeugt sind.“
Die #BVG bleibt #Fahrgastmilliardär und legt noch einmal kräftig zu. Im vergangenen
Jahr zählte Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen insgesamt
1045,4 Millionen #Fahrgastfahrten. 2015 waren es 1010,3 Millionen. U-Bahnen,
Straßenbahnen, Busse und Fähren der BVG beförderten damit insgesamt gut
35 Millionen Fahrgäste mehr als im Jahr zuvor – das entspricht ungefähr der
jährlichen Fahrgastzahl der Nahverkehrsunternehmen in Braunschweig oder
Rostock.1 Das Wachstum lag mit rund 3,5 Prozent auch deutlich über dem
bundesweiten Branchendurchschnitt, den der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
(VDV) für 2016 auf plus 1,8 Prozent beziffert.
Das Rückgrat des Berliner Nahverkehrs bildet weiter die U-Bahn mit 553,1
Millionen Fahrgästen. In den Bussen waren 433,0 Millionen Reisende unterwegs,
in der Straßenbahn 193,6 Millionen. Die Fähren der BVG wurden von
einer Million Fahrgästen genutzt. Möglich machten diese neuen Rekordzahlen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG. Und auch ihre Zahl wuchs – von
rund 14.000 im Jahr 2015 auf rund 14.400 Ende 2016.
Diese und viele weitere interessante Informationen finden sich jetzt im aktuellen
Zahlenspiegel 2017. Er ist ab sofort als Download auf BVG.de verfügbar.
Die gedruckte Version erscheint in den kommenden Wochen.
Der Zahlenspiegel 2017 kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://unternehmen.bvg.de/index.php?section=downloads&download=2486.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie oft mussten 2016 die Berliner #Autobahntunnel#gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder #Zufahrten#beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem Ver- kehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.
Frage 1.1: Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?
Antwort zu 1 und 1.1: Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nach- stehenden Tabellen entnommen werden:
Anzahl Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB)
Jahr
wg. Unfalls
wg. hohen Ver- kehrsauf- kommens
aus sonstigen Gründen
Sperrung einzelner Fahrstreifen
kurzzeitige Sper- rung eines Fahr- streifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Busch- krugallee und Brit- zer Damm (Zufluss- steuerung)
2016
11 Nord, 7 Süd
13 Nord, 1 Süd
12 Nord, 17 Süd, 2 Voll
185 Nord, 195 Süd
559 Nord, 11 Süd
z. Vgl. 2015
8 Nord, 5 Süd
18 Nord, 8 Süd
13 Nord, 15 Süd, 1 Voll
280 Nord, 176 Süd
464 Nord, 18 Süd
Veränderung von 2015 nach
2016
+ 3 + 2
– 5 – 7
– 1 + 2 + 1
– 95 + 19
+ 95 – 7
(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)
Anzahl Sperrungen der (technisch miteinander gekoppelten) Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH)
Jahr
wg. Unfalls
wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens
aus sonstigen Gründen
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2016
5 Nord, 2 Süd
0 Nord, 0 Süd
85 Nord, 53 Süd, 0 Voll
262 Nord, 236 Süd
z. Vgl. 2015
5 Nord, 1 Süd
0 Nord, 0 Süd
83 Nord, 16 Süd, 0 Voll
212 Nord, 198 Süd
Veränderung von 2015 nach
2016
+- 0 + 1
+- 0 +- 0
+ 2 + 37 +- 0
+ 50 + 38
(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Anzahl Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel (TFT)
Jahr
wg. Unfalls
wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens
aus sonstigen Gründen
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2016
6 Nord,
8 Süd
13 Nord,
47 Süd
52 Nord,
31 Süd
157 Nord,
154 Süd
z. Vgl. 2015
15 Nord,
8 Süd
17 Nord,
105 Süd
46 Nord,
24 Süd
100 Nord,
123 Süd
Veränderung von 2015 nach
2016
– 9
+- 0
– 4
– 58
+ 6
+ 7
+ 57
+ 29
(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)
Anzahl Sperrungen des Tunnels Tegel Ortskern (TTO)
Jahr
wg. Unfalls
wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens
aus sonstigen Gründen
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2016
0 Nord,
2 Süd
0 Nord,
0 Süd
4 Nord,
13 Süd
98 Nord, 95 Süd
z. Vgl. 2015
1 Nord,
1 Süd
0 Nord,
1 Süd
15 Nord,
21 Süd
108 Nord, 117 Süd
Veränderung von 2015 nach
2016
– 1
+ 1
+- 0
– 1
– 11
– 8
– 10 – 22
(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)
Anzahl Sperrungen der Zufahrten Siemensdamm und Antonienstraße
wegen hohen Verkehrsaufkommens
Jahr
Siemensdamm
Antonienstraße
2015
554
452
z. Vgl. 2015
468
403
Veränderung von 2015 nach
2016
+ 86
+ 49
Frage 2: Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszei- ten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkun- gen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2: Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich. der Zufahrt Antonienst- raße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 3: Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen beson- ders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Stra- ßennetz aus?
Antwort zu 3: Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschrän- kungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungs- strecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holz- hauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – Autobahnschnittstelle (AS) Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm
– ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungs- trecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausge- lastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterfüh- rende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Ver- kehrsteilnehmer und Staus können nicht vermieden wer- den.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautob- ahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 4: Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 4: Nein, es wurden keine neuen oder ver- änderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrs- behördlich angeordnet.
Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tun- nelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern?
Antwort zu 5: Die zuständige Verkehrslenkung Berlin als nachgeordnete Senatsbehörde hat bezüglich Tunnel- sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.
Berlin, den 31. März 2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Rammarbeiten und Hilfsbrückeneinbau bei schwierigem Baugrund
Im Norden Berlins müssen sich #S-Bahn-Reisende über Ostern auf verlängerte Fahrzeiten durch #Ersatzverkehr mit Bussen einstellen:
Bauabschnitt 1
13. April, 22 Uhr, bis 15. April, 8 Uhr: Busse zwischen #Blankenburg und #Karow
Bauabschnitt 2
15. April, 8 Uhr, bis 18. April, 1.30 Uhr: Busse zwischen Blankenburg und #Bernau.
Bauabschnitt 3
18. April, 4 Uhr, bis 20. April, 1.30 Uhr: Busse zwischen Blankenburg und Karow.
Zwischen Berlin und Bernau können auch die Regionalzüge der Linien RE 3, RB 24 und RE 66 genutzt werden.
Informationen für Reisende unter www.s-bahn-berlin.de, mit der S-Bahn-App oder beim Kundentelefon 030 297-43333.
Über Ostern werden am Karower Kreuz zunächst Hilfsbrücken eingebaut. So können dann unter dem „rollenden Rad“ die Eisenbahnbrücken erneuert werden. Die verhältnismäßig lange Sperrzeit für den Einbau der Hilfsbrücken ist den Rammarbeiten bei schwierigem Baugrund geschuldet.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Der bundeseinheitliche Bußgeldkata- log der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahr- verbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung) sieht für die in der Ziffer 4 beschriebenen Fehlverhaltensweisen je nach Qualität des Verstoßes teils mehrere Tatbestände vor, die im Rahmen der Auswertung entsprechend berücksichtigt wurden.
Wie viele Straftaten, die durch Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad begangen worden sein sollen, sind in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils angezeigt worden?
Zu 1. und 1. a): In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind weder die Daten zu Tatmitteln, wie z. B. Fahrräder, noch Tatverdächtige als Verkehrsteilnehmende auswert- bar. Deshalb stehen valide Daten zur Beantwortung dieser Frage nicht zur Verfügung.
Zu 1. b): Eine Kennzeichnung von Fahrrädern, wie sie indirekt aus dem letzten Satz der Frage hervorgeht, kommt aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht in Betracht und wird nicht als geeignete Maßnahme eingeschätzt, um die Aufklärungsquote bei Straftaten, die durch Verkehrsteil- nehmende mit einem Fahrrad begangen worden sein sol- len, zu erhöhen.
Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Fahr- räder wird bei Abwägung aller Argumente von Bund und Ländern als nicht vertretbar eingeschätzt.
Der notwendige Verwaltungsaufwand und auch die Belastung der Fahrradhaltenden bzw. -führenden stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen.
In wie viele Verkehrsunfälle mit Fußgängern wa- ren in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils Fahrradfahrer involviert?
Zu 2.:
Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Unfälle
468
444
426
473
469
420
2.700
Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrradfahrer sind in den Jahren 2011 bis 2016 in Berlin – bitte geschlüsselt nach Bezirken – eingeleitet worden?
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Zu 4.: a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschil- derten Radwegs
Anmerkung: Im Zuge der Aktualisierung straßenver- kehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. Mai 2014 wurde zum Teil auch die Formatierung der Tatbestände des
Tatbestandskataloges für Verkehrsordnungswidrigkeiten angepasst, so dass für den Zeitraum 2011 – 2016 system- bedingt zwei Recherchen notwendig waren. Dies begrün- det die zweifache Darstellung der jeweiligen Tatbestände.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)
7
7
11
1
0
0
26
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)
1
4
2
0
0
0
7
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (bis 01.05.2014)
337
416
400
125
0
0
1.278
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (bis 01.05.2014)
14
14
16
1
0
0
45
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)
0
0
0
18
39
20
77
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)
0
0
0
2
3
1
6
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (ab 01.05.2014)
0
0
0
17
28
27
72
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (ab 01.05.2014)
0
0
0
277
579
391
1.247
Gesamt
359
441
429
441
649
439
2.758
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zu- gelassener Richtung
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und behinderten dadurch Andere.
6
26
12
6
0
0
50
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und gefährdeten dadurch Andere.
1
7
6
3
0
0
17
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und behinderten dadurch Andere.
0
0
0
1
10
8
19
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und gefährdeten dadurch Andere.
0
0
0
0
2
2
4
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war.
0
0
0
21
930
517
1.468
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.
0
0
0
7
84
73
164
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung.
733
2.498
2.345
829
0
0
6.405
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall.
290
256
233
48
0
0
827
Gesamt
1.030
2.787
2.596
915
1.026
600
8.954
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschrie- bener Fahrtrichtung
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten dadurch Andere.
0
1
7
2
0
2
12
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere.
0
1
2
0
0
0
3
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
348
113
69
77
54
33
694
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.
3
2
7
9
10
7
38
Gesamt
351
117
85
88
64
42
747
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere.
255
367
161
197
193
103
1.276
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere.
153
187
214
152
101
74
881
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
3.376
7.575
7.231
7.838
7.245
4.432
37.697
Gesamt
3.784
8.129
7.606
8.187
7.539
4.609
39.854
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren auf einem Gehweg/in einer Fußgängerzone mit zugelasse- nem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.
0
0
0
0
0
1
1
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg/getrennten Rad- und Gehweg mit zugelassenem Fahr- zeugverkehr ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an.
0
0
0
0
0
0
0
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder ge- sperrten Bereichs
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.
0
2
7
2
2
1
14
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.
2
0
1
2
1
0
6
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.
174
104
299
251
187
172
1.187
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich,
1
0
0
2
0
1
4
obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und behinder- ten dadurch Andere.
0
0
0
0
1
9
10
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und gefährde- ten dadurch Andere.
1
0
0
0
0
1
2
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war.
46
33
49
14
18
5
165
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall.
3
2
0
2
1
0
8
Gesamt
227
141
356
273
210
189
1.396
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und behin- derten dadurch Andere.
2
0
0
2
4
0
8
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und gefähr- deten dadurch Andere.
1
0
0
0
1
0
2
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten.
16
14
12
17
21
12
92
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.
3
6
6
8
8
13
44
Gesamt
22
20
18
27
34
25
146
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche.
2
1
0
2
0
0
5
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche. Es kam zum Unfall.
0
0
0
1
0
0
1
Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
0
0
2
0
0
0
2
Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung.
0
0
1
2
1
21
25
Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung. Es kam zum Unfall.
1
0
0
0
0
1
2
Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.
1
2
3
2
0
3
11
Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.
1
2
0
1
1
2
7
Gesamt
5
5
6
8
2
27
53
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer / Mofafahrerin bzw. Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere.
4
1
4
2
1
1
13
Freihändig fahren
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren freihändig.
38
66
52
91
57
56
360
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschrie- benen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.
20
22
15
18
31
14
120
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf ei- nem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beförderten auf einem einsitzi- gen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person.
19
15
19
22
16
19
110
Sie beförderten hinter einem Fahr- rad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern einge- richtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person.
0
0
0
1
0
0
1
Gesamt
19
15
19
23
16
19
111
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war.
370
287
291
485
300
248
1.981
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war und gefährdeten dadurch Andere.
0
0
1
1
1
2
5
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall.
11
17
23
23
27
12
113
Gesamt
381
304
315
509
328
262
2.099
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren.
0
0
0
0
0
0
0
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Es kam zum Unfall.
1
0
0
0
0
0
1
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Sie ge- fährdeten dadurch Andere.
0
0
0
0
0
0
0
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere.
2
0
0
0
0
0
2
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten.
46
61
51
40
38
42
278
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver-
17
13
7
21
10
11
79
hältnisse erforderten. Es kam zum Unfall.
Gesamt
66
74
58
61
48
53
360
Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vor- schriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten ein Fahrrad unter Ver- stoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.
267
212
147
388
213
168
1.395
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.
97
49
49
212
167
85
659
Gesamt
364
261
196
600
380
253
2.054
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
61
53
51
83
69
79
396
Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall.
3
0
0
3
1
2
9
Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.
3
1
0
0
0
0
4
Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb ge- nommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.
2
0
0
0
0
1
3
Gesamt
69
54
51
86
70
82
412
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beachteten als Führerin bzw. Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.
33
37
35
40
27
42
214
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten anlässlich einer Ver- kehrskontrolle oder Verkehrserhe- bung.
14
14
29
31
29
22
139
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.
12
16
11
8
9
7
63
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten. Es kam zum Unfall.
0
1
1
0
0
0
2
Sie befolgten nicht das Zeichen der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.
6
2
4
1
5
3
21
Sie befolgten nicht die Anweisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrs- erhebung.
10
7
7
8
7
8
47
Sie befolgten nicht die verkehrsre- gelnde Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten.
2
5
1
4
3
6
21
Sie befolgten nicht die Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.
43
36
34
42
36
32
223
Gesamt
120
118
122
134
116
120
730
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprech- einrichtung)
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer verbotswidrig ein Mobil- telefon, indem sie hierfür das Mo- biltelefon aufnahmen oder hielten.
1.063
1.371
1.365
1.914
1.891
1.705
9.309
Missachtung des Rotlichts an der Ampel
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das auch für sie geltende Rotlicht der Lichtzeichen- anlage für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger.
457
609
561
768
689
453
3.537
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten dadurch Andere.
40
28
25
46
42
28
209
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
5.706
7.896
8.332
10.384
10.207
8.332
50.857
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall.
206
182
211
188
213
180
1.180
Gesamt
6.409
8.715
9.129
11.386
11.151
8.993
55.783
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
44
50
52
62
45
39
292
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekun- de an.
4.104
4.517
4.541
5.060
4.613
3.144
25.979
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte be- reits länger als 1 Sekunde an.
Sie überquerten als nichtmotori- sierte Verkehrsteilnehmerin bzw. nichtmotorisierter Verkehrsteil- nehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schran- ke/Halbschranke.
3
3
1
4
4
1
16
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte und gefährdeten dadurch Andere.
1
0
0
0
0
1
2
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte.
4
1
3
4
2
4
18
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte. Es kam zum Unfall.
0
0
0
0
0
1
1
Gesamt
5
1
3
4
2
6
21
< >In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie gefährdeten als Radfahrerin bzw. Radfahrer in einem Fußgän- gerbereich, in dem Fahrzeugver- kehr zugelassen war, eine Fußgän- gerin bzw. einen Fußgänger.
0
0
1
0
0
0
1
< >Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Ge- rät beeinträchtigt war
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten das Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch Geräte beeinträch- tigt war.
153
92
82
65
66
54
512
< >Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem Senat zu einzelnen der vorgenannten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen: weshalb erachtet der Senat es bei einer vom Senat gewünschten Zunahme des Radverkehrs nicht für notwendig, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob und in welchem Ausmaß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Radfahrer gefährdet wird?Zu 5.: Entfällt.
Berlin, den 30. März 2017
In Vertretung Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)
Der letzte #Bahnhof soll erst 2023 #barrierefrei zugänglich sein. Das ärgert viele Fahrgäste. Lob gibt es für das #hilfsbereite#Personal bei BVG und S-Bahn.
Berlin ist doch nicht so schlecht. Beschwerden über unfreundliches Personal im Nahverkehr waren in der Tagesspiegel-Aktion, zu der Chefredakteur Lorenz Maroldt im Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ aufgerufen hatte, selten. Häufiger moniert wurden in den Zuschriften die fehlenden Aufzüge in den Bahnhöfen der S- und U-Bahn, die die barrierefreie Fahrt verhindern. Oder defekte Anlagen, die tagelang nicht repariert worden waren. Bis alle Stationen schwellenfrei zugänglich sein werden, wird es allerdings noch Jahre dauern.
Anlass für die Aktion war ein Checkpoint-Bericht in der vergangenen Woche über einen S-Bahn-Fahrer, der sich nach Angaben von Zeugen im Bahnhof Potsdamer Platz geweigert haben soll, einen Rollstuhlfahrer mitzunehmen – mit der Bemerkung, er könne nichts dafür, dass der Mann im Rollstuhl sitze. Ein S-Bahnsprecher widerspricht dieser Version: Der Fahrer habe glaubhaft versichert, es habe keinen Kontakt mit einem Fahrgast gegeben. Einen Rollstuhlfahrer habe er nicht gesehen. Wäre es anders, gäbe es zumindest eine Abmahnung, sagte der Sprecher weiter.
2023 erst will die S-Bahn fertig werden
In den meisten Zuschriften lobten die Betroffenen das Verhalten des Personals; vor allem die Fahrer der U-Bahn und der Busse der BVG seien in der Regel sehr freundlich. Regelmäßige Nutzer würden sogar zum Teil persönlich begrüßt.
Viel größer ist dagegen der Ärger über Stationen ohne Aufzug. Der Ausbau geht vielen, die darauf angewiesen sind, zu langsam voran. Die BVG will ihre 173 U-Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei ausgebaut haben. Derzeit haben 104 Stationen einen oder mehrere Aufzüge; acht weitere haben Rampen. Bei der S-Bahn sind von 166 Bahnhöfen im Netz 156 barrierefrei; zehn davon über Rampen.
Am 17. und 18. Juni veranstaltet die Berliner #Parkeisenbahn das große „#Dampfspektakel 2017“ auf ihren 600 mm Gleisen in der Wuhlheide. Acht #Dampflokomotiven unterschiedlicher Bauarten werden an beiden Tagen vor den Zügen zum Einsatz kommen. Neben den regulären Personenzügen werden auch Foto-#Güterzüge in den verschiedensten Zusammenstellungen verkehren.
Im Betriebswerk Wuhlheide besteht die Möglichkeit von Führerstandsmitfahrten auf Dampf- und Diesellokomotiven und es werden Führungen durch die Anlagen angeboten. Auch kann man den Lokpersonalen bei der Vorbereitung und Pflege ihrer bis zu 100 Jahre alten Maschinen „über die Schulter“ schauen. Schautafeln erklären den Besuchern die „Lebensläufe“ der eingesetzten Fahrzeuge.
Um das „Dampfspektakel“ herum wird den großen und kleinen Gästen einiges geboten: So wird das „500 mm Feldbahnprojekt“ erstmals eine Dampflokomotive auf seiner Strecke einsetzen und das „Haus Natur und Umwelt“ ab dem Betriebswerk Fahrten mit einer Pferdekutsche durch den Freizeit- und Erholungspark anbieten. Auch „Theo Tintenklecks“ wird wieder anwesend sein. Neben Ständen für das kulinarische Wohlergehen der Besucher präsentieren sich Eisenbahnvereine, Verkehrsunternehmen, museale Vereinigungen und verschiedene Händler mit Info- und Verkaufsständen. Als besondere Attraktion gibt es eine kleine Ausstellung historischer DDR-Kraftfahrzeuge zu bestaunen und einem per Lederriemen von einem ebenfalls schon historischen Traktor angetriebenem Holzspalter kann bei seiner Arbeit zugeschaut werden.
Mehr Informationen: www.parkeisenbahn.de und www.facebook.com/parkeisenbahn
So viel Euphorie hat man von Berliner #Verkehrsplanern schon lange nicht mehr gehört. „Es läuft wirklich gut“, heißt es in der Senatsverwaltung. Drei #Straßenbahnstrecken werden derzeit projektiert, in Friedrichshain, Moabit sowie zwischen Schöneweide und Adlershof. Für vier weitere Vorhaben haben die Vorbereitungen begonnen.
Doch trotz aller Freude: Bis die Schienen liegen und die Bahnen fahren können, wird noch viel Zeit vergehen. Gut möglich, dass die ersten drei #Netzerweiterungen erst in rund vier Jahren in Betrieb gehen. „2021 ist für alle drei als Enddatum vorgesehen“, sagte Petra Reetz, Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Es gibt Autofahrer, die die Straßenbahn nicht mögen, weil sie ihnen den Platz streitig macht. Von den Fahrgästen wird sie jedoch geschätzt, weil sie mit ihr meist zügiger vorankommen als per Bus. Wo immer Strecken in Betrieb gehen, lassen die Fahrgastzahlen die Vorhersagen hinter sich. Für die Trasse zum Hauptbahnhof wurden 20.000 Fahrgäste pro Tag vorhergesagt – tatsächlich sind es doppelt so viele. Die Straßenbahn macht aber auch Finanzern Freude, weil die Strecken billiger sind als U-Bahn-Tunnel.
Auch wenn viele Argumente dafür sprechen, in Berlin neue Strecken zu bauen: Es ist schwierig, und es wird immer schwieriger. „Mit den Jahren sind die Planungsverfahren immer komplizierter geworden“, so ein Beteiligter. Das bekommen die Planer, die seit mehr als anderthalb Jahren die nächsten Netz-Erweiterungen vorbereiten, zu spüren.
Ostkreuz ist fertig, die Tram nicht
Auch die jetzigen Projekte werden tagtäglich vielen Fahrgästen nützen – weil sie neue Verbindungen und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten schaffen. Da ist zum einen die neue Strecke in Friedrichshain, die über die #Sonntagstraße zum #Ostkreuz führen soll. Dadurch kann der Bahnhof, in dem außer S-Bahnen viele Regionalzüge halten werden, endlich besser erreicht werden. Für Moabit ist vorgesehen, die #Ost-West-Strecke zum Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof #Turmstraße zu verlängern und damit das Umsteigen zur …
Wegen des besseren Wohnungsangebots ziehen jedes Jahr tausende Berliner nach Brandenburg. Doch zur Arbeit müssen sie wieder in die Stadt. Immer mehr #Pendler drängen auf die #Park-&-Ride-Plätze am Stadtrand. Während am S-Bahnhof #Mahlsdorf Enge herrscht, baut #Strausberg bereits aus. Von Dorett Kirmse
Jeden Morgen das Gleiche für die Studentin Varinia Frank: Auf der Suche nach einem Parkplatz dreht sie mit ihrem Auto Runde um Runde um den S-Bahnhof Berlin-Mahlsdorf. Doch der dortige Park-&-Ride-Parkplatz ist meist schon voll besetzt – die 200 Stellplätze im Ortskern reichen schon lange nicht mehr aus für die steigende Zahl an Pendlern.
Der Bahnhof Mahlsdorf liegt im Tarifbereich B der Berliner S-Bahn. Daher ist er beliebt bei Pendlern, vor allem bei Brandenburgern. Das macht sich auch in den Seitenstraßen um den Bahnhof herum bemerkbar, denn auch die sind zugeparkt.
Bezirk sieht Senat in der Pflicht
"Die Kapazitäten reichen bei Weitem nicht aus", sagt auch Johannes Martin, Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Straßen und Gründflächen (CDU). "Das stellen wir bei sämtlichen P&R-Parkplätzen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf fest." Der Senat aber lasse die Bezirke am Stadtrand allein, kritisiert Martin. "Offensichtlich gibt es keine Finanzierungsquellen, um neue Flächen vorzuhalten, beziehungsweise neue P&R-Kapazitäten zu schaffen."
Kurz: Der Senat will keine neuen Parkplätze schaffen, denn im Verhältnis zu ihrem Nutzen sind sie zu teuer. So müssen die Anwohner rund um den Bahnhof Mahlsdorf weiter damit leben, dass sie kaum einen Parkplatz vor ihren eigenen Häusern und Wohnungen bekommen. "Ich kann meine eigene Auffahrt gerade mit einem PKW nutzen", schildert ein Anwohner die Lage." Wenn ich Besuch bekomme, dann hat der zweite Besucher …
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) werden ihr #Angebot in diesem Jahr deutlich #ausweiten. So sind auf zahlreichen #Bus-, #U-Bahn- und #Tramlinien#Taktverdichtungen und der Einsatz größerer Fahrzeuge geplant. Unter anderem wird zur Internationalen Gartenausstellung IGA 2017 der morgendliche Fünf-Minuten-Takt auf der U-Bahnlinie 5 (Alexanderplatz – Hönow) ab dem 10. April bis zum Mittag sowie am Nachmittag um je eine Stunde verlängert, um die Besucher der Schau besser und schneller zum Gelände zu transportieren. Das Angebot gilt auch an den Wochenenden. Die IGA eröffnet am 13. April auf dem Gelände der Gärten der Welt und dem Kienberg in Marzahn-Hellersdorf.
Auch auf der stark genutzten Linie U2 (Pankow–Ruhleben) soll der Takt verdichtet werden – allerdings erst, wenn die neuen Züge kommen, kündigte Verkehrsstaatssekretär Holger Kirchner jetzt an. 2015 hatte die BVG mit Mitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm des Landes elf Vierwagen-Einheiten bei Stadler bestellt, die derzeit in Pankow gebaut werden. Die Züge werden voraussichtlich ab Herbst an die BVG ausgeliefert werden.
Auf weiteren Tram- und Buslinien bemühen sich Senatsverwaltung, BVG und die Verkehrslenkung Berlin darum, die Fahrzeuge schneller durch den Verkehr fließen zu lassen. Dazu hat der Senat die "Task Force Beschleunigung" wiederbelebt, in der sich Senat, Bezirke, BVG und Verkehrslenkung Berlin darum bemühen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beschleunigen. So werden derzeit auf mehreren Linien geänderte Ampelschaltungen geprüft, um die Fahrzeit der Busse zu verkürzen. Der Bus M27 soll demnach noch in diesem Jahr insgesamt neun Minuten schneller zwischen Pankow und Moabit zirkulieren.