Flughafen Schönefeld Schönefeld war in der Nacht zu Sonntag außer Betrieb, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-schoenefeld-schoenefeld-war-in-der-nacht-zu-sonntag-ausser-betrieb/12492090.html

In der #Nacht zu #Sonntag gab es für eine halbe Stunde in #Schönefeld #keinen #Flughafen, der sich in #Betrieb befand. Die Anwohner der Südbahn haben erst mal wieder Ruhe – wissen aber nicht, wie lange noch.
Eine halbe Stunde gab es in der Nacht zu Sonntag in Schönefeld keinen Flughafen, der sich regulär in Betrieb befand. Um 23.30 Uhr wurde die vorübergehend genutzte südliche Start- und Landebahn wieder außer Betrieb genommen, und um 0 Uhr war dann – pünktlich wie vorgesehen – die sanierte Nordbahn wieder eröffnet . Damit waren exakt zwischen 23.31 Uhr und 23.59 Uhr keine Starts und Landungen möglich. Ausnahmen gab es lediglich für Not-, Rettungs- oder sogenannte Sicherheitslandungen. Die Nordbahn ist seit Anfang Mai saniert worden und erhielt auch einen erweiterten Sicherheitsstreifen. Die Arbeiten haben rund 50 Millionen Euro gekostet.
Mit dem Stilllegen der Südbahn kehrt auch bei mehreren tausend Anwohnern wieder mehr Ruhe ein, über deren Häusern der Schönefelder Flugverkehr seit Mai abgewickelt worden war. Sie haben einen Vorgeschmack bekommen, was sie erwartet, wenn der BER – wann auch immer – …

Straßenverkehr: Umbau des Fraenkelufers, städtebaulicher Denkmalschutz und Umgang mit den IBA-Bauten, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Stellen des Landes Berlin und ggf. des Bundes sind am geplanten #Umbau des #Fraenkelufers zwischen #Admiralbrücke und #Böcklerpark im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beteiligt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirk?
Antwort zu 1: Der Umbau des Fraenkelufers ist ein Projekt, das im Rahmen des Förderprogramms Städtebau-licher Denkmalschutz für das Gebiet Urbanstraße finan-ziert wird.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt Berlin ist Förderstelle und prüft das vom Bezirk, Abteilung Planen, Bauen und Umwelt – zur Förderung beantragte Projekt dahingehend, ob es grundsätzlich aus dem Programm förderfähig ist und ob die Kosten sachge-recht ermittelt wurden. Es obliegt der Entscheidung des Bezirks, für welche Projekte er eine Förderung aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz beantragt. Dem Bezirk obliegt die Durchführung der Bürgerbeteili-gung, die Entscheidung über die Inhalte des Planungskon-zeptes nach Abwägung der Interessenlagen und somit auch die Bewertung und Auswahl von Planungsvarianten.
Der Bund ist in die Durchführung des Verfahrens nicht einbezogen.
Frage 2: Welche konkreten #Maßnahmen umfasst der geplante Umbau des Fraenkelufers zwischen Admiralbrü-cke und Böcklerpark?
Antwort zu 2: Der Uferbereich des Fraenkelufers wur-de 1987 gestaltet. Die Doppelfunktion als Naherholungs-raum und wichtige Rad- und Fußwegeverbindung führt in den schmaleren Uferbereichen der öffentlichen Grünanla-ge mittlerweile oft zu Nutzungskonflikten und Übernut-zungserscheinungen. Zudem haben sich die Anforderun-gen an den öffentlichen Raum stark verändert. Mobilitäts-eingeschränkte Menschen, z.B. mit Kinderwagen oder Rollatoren und Rollstühlen können den vorhandenen Uferweg nur sehr eingeschränkt nutzen.
Dieses hat den Bezirk veranlasst, eine Erneuerung zu planen.
Die wesentlichen Maßnahmen betreffen:
 Verbreiterung des Uferwegs in der öffentlichen Grünanlage auf 6-8 Meter mit Zonen für Fußgän-ger/innen und Radfahrer/innen
 Verbesserung der Barriefreiheit
 Bodenverbessernde Maßnahmen und Baumschutz am Uferweg
 Schaffung von Sitzmöglichkeiten für ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen
 Sanierung des historischen Geländers am Uferweg mit teilweiser Anpassung an die Bäume
 Neuordnung der Stellplätze von Quer- in Längs-parken wegen Verbreiterung des Uferweges
 Aufpflasterungen im Straßenraum als Querungs-hilfe.
Frage 3: Auf welcher Grundlage wurde der Umbau am Fraenkelufer geplant und welche #Gutachten wurden hier-zu erstellt?
Antwort zu 3: Das in 2011 – unter Beteiligung der Öf-fentlichkeit – vom Bezirk beauftragte Integrierte Stadt-entwicklungskonzept für das Fördergebiet Urbanstraße beinhaltet die Maßnahme „Schaffung einer funktionsfähi-gen Fuß- und Radwegeverbindung am Landwehrkanal“ zwischen Baerwaldbrücke und Kottbusser Brücke.
Um hierfür eine qualitätsvolle gestalterische Lösung zu finden, hat der Bezirk im Oktober 2012 ein land-schaftsplanerisches Entwurfsverfahren mit fünf Gut-achterbüros für die Bereiche Böcklerpark und Fraenke-lufer durchgeführt.
Der ausgewählte Vorentwurf des Planungsbüros Han-ke + Partner Landschaftsarchitekten war die Grundlage für die weitere Planung.
Gutachterlich untersucht wurden die Bäume (auf Vita-lität) und das historische Geländer am Uferweg.
Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass nach Be-zirksverwaltungsgesetz die Planung für ein solches Vor-haben der BVV zur Zustimmung vorzulegen ist, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Die Zuständigkeiten der Bezirksverord-netenversammlung sind in § 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geregelt. § 12 Absatz 2 Nummer 5, 6 und 7 BezVG führt die Vorgänge auf, bei denen die Bezirksver-ordnetenversammlung über eine Zustimmung entscheidet. Eine Umgestaltungsmaßnahme, wie die vorliegende, ist davon nicht erfasst.
Frage 5: Welche Bürgerbeteiligungsverfahren wurden während der Planungsvorbereitungsphase durchgeführt und wie war die Resonanz seitens der Anwohnenden?
Antwort zu 5: Die durch den Bezirk durchgeführte Se-rie von Veranstaltungen und Beteiligungsangeboten um-fasst folgende Schritte:
09.03.2013 Vor-Ort-Begehung mit Bezirksamtsver-
treterinnen und Bezirksamtsvertretern
13.03.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 20.08.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 13./14.11.2013 Passantenbefragung vor Ort am
Fraenkelufer 16.11.2013 Planungswerkstatt
05.06.2014 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung Sept./Okt. 2014 Ausstellung der Pläne an zwei Orten im
Bezirk 15.01.2015 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 14.03.2015 Planungswerkstatt
Die Veranstaltungen mit in der Regel zwischen 30 und 60 Teilnehmenden richteten sich an die Anwohner/innen, aber auch an die weiteren Nutzer/innen des öffentlichen Uferwegs, d.h. an Fußgänger/innen, Radfahrer/innen und sonstige Bewohner/innen des Stadtteils. Ziel war, deren Interessen ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Anwohner/innen des Fraenkelufers brachten sich mit einem hohen Engagement ein. Die Planung, den öf-fentlichen Uferweg den neuen Nutzungsanforderungen anzupassen, wurde von vielen Anwohnerinnen und An-wohnern abgelehnt. Eine zunehmende Besucherfrequenz wurde wegen der Erfahrungen mit der Admiralbrücke befürchtet. Einige plädierten dafür, den Ist-Zustand ledig-lich zu erneuern.
Hingegen gab es von einigen Anwohnerinnen und Anwohnern und anderen Nutzerinnen und Nutzern auch eine sehr positive Bewertung hinsichtlich der Verbesse-rungen für den Stadtteil.
Aufgrund einer Unterschriftenaktion der Nachbar-schaftlichen Gruppe Fraenkelufer wurden die Planungen am 15.1.2015 im BVV-Saal erneut der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf der mit ca. 100 Personen sehr gut besuch-ten Veranstaltung befürworteten verschiedene Vertre-ter/innen von Naturschutzverbänden, Fahrrad- und Fuß-gängerinitiativen die Planung. Die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen konstatierte für die Neu-planung eine deutliche Verbesserung für mobilitätseinge-schränkte Menschen. Die Nachbarschaftliche Gruppe Fraenkelufer konnte nicht überzeugt werden.
Frage 6: Wurden grundlegende Einwände und Wider-sprüche zu den Planungsvorhaben vorgetragen und wenn ja, welche und wie wurden diese behandelt bzw. abgewo-gen?
Antwort zu 6: Hinweise und Bedenken der unmittel-baren Anwohner/innen wurden vom Bezirksamt ernst genommen und, soweit sie umsetzbar und mit den über-geordneten Zielen vereinbar waren, in die Planung mit aufgenommen.
In der Veranstaltung am 13.3.2013 wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger die Forderung gestellt, im Ab-schnitt Fraenkelufer den gesamten Straßenraum inklusive der Fahrbahn in die Planung einzubeziehen, um so zu besseren Lösungsmöglichkeiten auch für die Verkehrsbe-ruhigung der Straße zu kommen. Dieser Forderung hat sich der Bezirk gestellt und den Planungsbereich um die Fahrbahn und nördlichen Gehweg erweitert.
Die Resonanz auf die geplante Änderung der Stell-platzanordnung war unterschiedlich. Um das Ziel der konfliktfreieren Rad- und Fußwegeverbindung am Ufer zu realisieren, ist eine Änderung von Quer- auf Längspar-ken unerlässlich und wurde durch den Bezirk auf den Veranstaltungen vermittelt.
Durch die Anwohner/innen wurden im Laufe des Ver-fahrens wichtige Hinweise zum Brandschutz vorgetragen. Unter Einbezug der Berliner Feuerwehr wurden diese geprüft und die Planung dahingehend verändert. In der Konsequenz musste damit die Planung einiger Stellplätze entfallen, die nun an andere Stelle im unmittelbaren Um-feld ersetzt werden.
Ebenfalls einer Bürgerversammlung entstammt die Planänderung, die Uferpromenade nicht in zwei Streifen optisch zu unterteilen.
Frage 7: Wie hoch sind die beantragten Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz und wie hoch ist die vom Senat bewilligte Summe?
Antwort zu 7: Die beantragten Mittel aus dem Förder-programm Städtebaulicher Denkmalschutz belaufen sich auf 800.000 Euro. Aufgrund der Kostenprüfung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Bezirk 785.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.
Frage 8: Wie beurteilen die beteiligten Denkmal-schutzbehörden die Planungsvorhaben und wie wurden diese beteiligt?
Antwort zu 8: Das Ergebnis des Planungsverfahrens ist aus denkmalfachlicher Sicht zu begrüßen. Die Garten-denkmalpflege des Landesdenkmalamtes war sowohl am Wettbewerbsverfahren als auch zeitweise am Planungs-verfahren zur Umgestaltung des Nordufers des Land-wehrkanals einschließlich Fraenkelufer beteiligt.
Frage 9: Welche Strategie verfolgen Senat und Bezirk für den hier lokalisierten Bestand der Internationalen Bauausstellung 1987 (IBA)?
Antwort zu 9: Die Bauten der Internationalen Bauaus-stellung 1987 in Kreuzberg wurden im Zuge der Erstel-lung der Denkmaltopographie Kreuzberg 2014-2015 erfasst und denkmalwerte Objekte als Baudenkmale, Denkmalbereiche und Gartendenkmale in die Denkmallis-te Berlin eingetragen. Die Denkmale unterliegen dem Denkmalschutzgesetz Berlin.
Zudem wurde im Jahr 2012 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Verbindung mit den betroffenen Bezirken eine Faltmappe „IBA ’87 – Südliche Friedrichstadt und Tegel“ herausgegeben, um eine breite-re Öffentlichkeit über die Bauten der Internationalen Bauausstellung 1987 zu informieren.
Frage 10: Welche Vorstellungen für die denkmalrecht-liche Unterschutzstellung von Gebäuden und Ensembles der IBA 1987 existieren derzeit und wie weit sind diese vorbereitet?
Antwort zu 10: Die Bauten der Internationalen Bau-ausstellung 1987 außerhalb des Ortsteils Kreuzberg (Rei-nickendorf-Tegel, Tiergarten, Wilmersdorf-Prager Platz) werden bis zum Jahr 2017 erfasst und eine denkmalwür-dige Auswahl von Bauten, Ensembles und Gärten in die Denkmalliste eingetragen.
Frage 11: Wie werden die denkmalschutzwürdige Ar-chitektur und der denkmalschutzwürdige Städtebau der IBA 1987 bisher vor Überformung geschützt und in ihrer Einmaligkeit gesichert?
Antwort zu 11: Alle Berliner Denkmale werden nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes Berlin gleichermaßen behandelt. Veränderungen an Denkmalen sind genehmigungspflichtig. Alle Bauanfragen, Bauanträ-ge usw. werden der zuständigen Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirks zugeleitet, die im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Denkmale betreut, Geneh-migungen erteilt oder verweigert.
Zudem besteht ein enger Austausch zwischen der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Bezirken, um Bauvorhaben auch bei den nicht denk-malgeschützten Bauten der Internationalen Bauausstel-lung 1987 positiv zu beeinflussen. Im Rahmen des formal Möglichen sind sowohl der Senat als auch die Bezirke bestrebt, schwerwiegende Eingriffe oder Überformungen zu verhindern, da ihnen die besonderen Werte dieser Bauten bewusst sind.
Berlin, den 23. Oktober 201
In Vertretung
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)

Radverkehr: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer im Straßenverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Hat der Senat, vor dem Hintergrund des stetig wachsenden #Fahrradverkehrs in Berlin, ein Konzept, wie die Vermittlung entsprechender Straßen verkehrlicher Vorschriften für die genannten Nutzer verbindlich vermit-telt werden können?
Antwort zu 1: Der Senat verfolgt verschiedene Strate-gien und Kommunikationswege. So wurde in der 2013 durch den Senat beschlossenen #Radverkehrsstrategie darauf verwiesen, dass nur gegenseitige Rücksichtnahme und ein regelkonformes Verhalten zu einem guten Ver-kehrsklima beitragen kann. Viele Unfälle könnten bei größerer Rücksichtnahme zwischen Autofahrenden, Rad-fahrenden und zu Fuß gehenden vermieden werden. Bei allen Verkehrsteilnehmenden müssen daher korrekte Verhaltensnormen immer wieder kommuniziert werden. Aus diesem Grund führt die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit auch seit mehreren Jahren die Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“, in der auf das Regelwerk der Straßenver-kehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen und zur gegenseiti-gen Rücksichtnahme zwischen Autofahrenden und Rad-fahrenden, aber auch zwischen Radfahrenden und zu Fuß gehenden aufgerufen wird. Die ebenfalls seit vielen Jah-ren laufende „Aktion toter Winkel“ der Aktionsgemein-schaft Verkehrssicherheit für Schulkinder, der auch die Polizei angehört, wird unter Federführung der Senatsver-waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit dem Schwerpunkt der Sensibilisierung der Fahrzeugführerin-nen und Fahrzeugführer für den parallelen Rad- und Fuß-verkehr fortgesetzt. Außerdem wird über einzelne Regeln via Verkehrsinformationstafeln (z.B. zum Mindestabstand zu Fahrradfahrenden) informiert.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von je-der/jedem Einzelnen die Kenntnis über die geltenden Verkehrsregeln, insofern besteht nicht nur durch den Verordnungsgeber, in diesem Fall also den Bund, sondern auch von Seiten der Bürgerinnen und Bürger eine indivi-duelle Informationspflicht.
Frage 2: Wie bewertet der Senat die Einführung einer #Kennzeichen-Pflicht für #Fahrradfahrer, um insbesondere Haftungsrechtliche Belange konkret regeln zu können?
Antwort zu 2: Die Einführung einer Kennzeichen-pflicht für Fahrräder ist in der Vergangenheit wiederholt gefordert worden. Dem Senat ist bewusst, dass dieser Wunsch von vielen Bürgerinnen und Bürgern geteilt wird. Er hat sich aus diesem Grund in den vergangenen Jahren bereits eingehend mit dieser Thematik befasst. Bei Abwä-gung aller Argumente ist die Einführung einer Kennzei-chenpflicht für Fahrräder nach wie vor jedoch nicht ver-tretbar.
Nach der repräsentativen Erhebung 2008 durch „Mo-bilität in Deutschland“ (MiD) gab es insgesamt 78,36 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wollte man alle Fahrräder der Kennzeichenpflicht unterwerfen, würde dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit entspre-chend hohen Kosten nach sich ziehen. Hinzu kämen die zeitliche und finanzielle Belastung der Fahrradhaltenden. Zwingend mit einer Kennzeichenpflicht verbunden wäre eine Registrierungspflicht (Zulassung). Dieser Verwal-tungsaufwand und die Belastung der Fahrradhaltenden stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum ange-strebten Nutzen.
Zur Regelung haftungsrechtlicher Belange wäre zu-dem die Einführung einer Versicherungspflicht für Fahr-räder erforderlich. Auch der daraus resultierende verwal-tungsmäßige Aufwand und die Belastung der Haltenden von Fahrrädern wären unverhältnismäßig.
Im Übrigen wäre mit der Identifizierung der/des ent-sprechenden Halterin/Halters des Fahrrades über das Kennzeichen nicht ohne Weiteres die Ermittlung der/des betreffenden Fahrerin/Fahrers sichergestellt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Senat keine er-folgversprechende Möglichkeit besitzt, sich für eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder einzusetzen, denn die Zulassung von Straßenfahrzeugen ist ausschließlich bundesrechtlich geregelt. Auch in den anderen Bundes-ländern und beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist die Kennzeichnung von Fahrrädern hinreichend erörtert und stets abgelehnt wor-den.
Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Kennzeichen-Pflicht für Fahrräder auch die gegenwärtig hohe Diebstahlquote senken und die Aufklärungsquote erhöhen könnte, wenn nein warum nicht?
Antwort zu 3: Gesicherte Erkenntnisse zu den Aus-wirkungen einer verpflichtenden Kennzeichnung von Fahrrädern auf die Diebstahls- und die Aufklärungsquote (AQ) liegen dem Senat nicht vor.
Es ist jedoch zu vermuten, dass -unabhängig von einer Realisierbarkeit- mit einer verpflichtenden Kennzeich-nung grundsätzlich positive Effekte, wie die Senkung der Diebstahlsquote oder die Erhöhung der AQ, erzielt wer-den könnten. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4: Welche Überlegungen bzw. konkrete Ansätze verfolgt der Senat um auch den Fahrradverkehr stärker zu strukturieren, und damit im Allgemeinen für alle Ver-kehrsteilnehmer im Straßenverkehr mehr Sicherheit zu erreichen?
Antwort zu 4: Der Senat strebt bereits seit vielen Jah-ren an, in möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen getrenn-te Radverkehrsanlagen in Form von Schutzstreifen für den Radverkehr, Radfahrstreifen oder Radwegen anzule-gen. Näheres dazu regeln die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege, aktuell in der Fassung vom 16.05.2013) und die in Berlin eingeführten Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-sen (FGSV). Ergänzend wird nach und nach ein berlin-weites Fahrradroutennetz hergestellt, durch das wichtige Quellen und Ziele des Radverkehrs miteinander verknüpft werden. Der Ausbau dieses teilweise über Haupt- und teilweise über Nebenstraßen verlaufenden Radverkehrs-netzes kann allerdings wegen der dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen nur allmählich erfolgen. Er hat jedoch an vielen Stellen bereits für alle Verkehrsteilneh-menden Verbesserungen bezüglich der Verkehrssicherheit gebracht und wird, wenn die Realisierung dieses Netzes in den kommenden Jahren weitergeführt wird, weitere diesbezügliche Fortschritte ermöglichen.
Berlin, den 22. Oktober 2015
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2015)

U-Bahn: Besuch in der BVG-Leitstelle in Lichtenberg Sie steuern Berlins U-Bahn auf Zuruf, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/besuch-in-der-bvg-leitstelle-in-lichtenberg-sie-steuern-berlins-u-bahn-auf-zuruf/12486160.html

Die zentrale Leitstelle für die U-Bahn ist das Herzstück der BVG. In einem Neubau in Lichtenberg werden von nun an alle Linien der Stadt gesteuert. Ein Ortstermin.
Kommt die U-Bahn pünktlich oder muss man mal wieder warten? Die Antwort bestimmen Petra Ahrens und ihre 18 Kollegen in der Leitstelle der U-Bahn. In der Hauptverkehrszeit überwachen sie 151 Züge, die im Netz unterwegs sind. Etwa 4800 Zugfahrten gibt es am Tag. Aus der Leitstelle können die Mitarbeiter zudem 760 Weichen und 3500 Signale steuern. Dafür ist jetzt in Lichtenberg ein Neubau entstanden, den die BVG am Donnerstag vorgestellt hat. Rund 8,9 Millionen Euro hat er gekostet – so viel wie geplant. Die BVG hat ihr 146 Kilometer langes U-Bahn-Netz mit neun Linien und 173 Bahnhöfen in mehrere Bereiche aufgeteilt: Getrennte Arbeitsplätze gibt es für die Linien U 1 bis U 4, für die U 6 und die U 7 sowie für die U 5, U 8 und U 9.
Große Bildschirme zeigen, wo sich die Fahrzeuge befinden
Bisher waren sie noch im früheren BVG-Hauptgebäude an der Potsdamer Straße in Schöneberg untergebracht – verteilt auf mehrere Stockwerke. Die Kommunikation bei Störungen war nur per Telefon möglich. Jetzt sind die Arbeitsplätze in einem Raum vereint, das Verständigen ist per …

Bus: Buslinie M 29 – Weshalb gibt es einen Fahrplan?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Busse der Linie #M29 sind in den vergangenen 12 Monaten #pünktlich von ihren Haltestellen gestartet? Wie viele kamen pünktlich am Zielort an?
Antwort zu 1: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für den Zeitraum der letzten 12 Monate (Oktober 2014 bis Sep-tember 2015) ergibt sich eine #Linienpünktlichkeit von 84,74% ohne Berücksichtigung der Streiktage.“
Frage 2: Aus welchen Gründen verspäten sich die Busse der Linie M 29 so häufig?
Antwort zu 2: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die M29 durchfährt im Linienverlauf mehrere Bereiche, die durch eine hohe #Verkehrsdichte, #Veranstaltungen und #Demonstrationen stark belastet sind. Dazu zählen vor allem die Bereiche: Kurfürstendamm, Tauentzienstraße, Kochstraße, Rudi-Dutschke-Straße, Oranienstraße und Hermannplatz.“
Frage 3: Wie kommt es zu den sogenannten Pulkfahr-ten von mehreren Bussen auf der Linie M 29?
Antwort zu 3: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ursa-che ist einerseits der sehr dichte #Fahrplantakt von fünf Minuten zwischen U Herrmannplatz und U Wittenberg-platz und andererseits die nicht planbaren Beeinträchti-gungen, bei denen nur geringfügige Verspätungen von bis zu zwei Minuten bereits dazu führen, dass sich diese Verspätung weiter aufbaut (mehr Fahrgäste, längere Hal-testellenaufenthalte), so dass der nachfolgende Wagen aufläuft. Weitere Gründe siehe Antwort 2.“
Frage 4: Auf welchen Streckenabschnitten kommt es besonders häufig zu Verspätungen und sogenannten Pulk-fahrten?
Antwort zu 4: Siehe Antwort 2 und 3.
Frage 5: Wie hoch war die Auslastung der Linie M 29 in den vergangenen 12 Monaten im Stunden-, Tages- und Monatsschnitt?
Antwort zu 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Zur Bewertung der Auslastung können die Daten der letzten VBB1-Erhebung (aus dem Jahr 2013) herangezogen wer-den. Sie beziehen sich auf einen durchschnittlichen Werk-tag. Die Auslastung über den gesamten Tag beträgt im Durchschnitt 23,80%. Die stundenbezogenen Auslas-tungswerte sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten:
1 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Der am stärksten ausgelastete Streckenabschnitt auf der Linie M29 liegt zwischen Lindenstr./Oranienstr. und Waldeckpark. Die nachfolgende Tabelle stellt das Stun-denmittel (der Auslastung je Richtung in diesem Stre-ckenabschnitt) eines Betriebstages Montag – Freitag dar.

Ergänzend ist anzumerken, dass die von der BVG AöR benannten Auslastungskennziffern auf dem Sitz-platzangebot der eingesetzten Fahrzeuge sowie einer Stehplatzkapazität von vier Personen pro m² basieren. Gemäß den verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben sind auf dieser Berechnungsbasis bereits Auslastungen von über 65 % als Überfüllung zu werten. Die Linie M29 liegt sowohl mit ihrer generellen Auslastung, als auch mit den Spitzen deutlich über dem Durchschnittswert aller BVG-Linien.
Frage 6: Plant die BVG Maßnahmen, um den Ver-spätungen, Pulkfahrten und der hohen Auslastung der Linie M 29 entgegen zu wirken? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Um ei-nen pünktlichen und zuverlässigen Linienverlauf der M29 zu gewährleisten, hat die BVG folgende Maßnahmen erarbeitet: Ausbau- und Qualitätsoptimierung der Licht-signal-Programmierung, Wiederinbetriebnahme der Vor-rangschaltung, Ausbau von Haltestellenkaps, Einführung weiterer Busspuren und die verstärkte Überwachung von zugeparkten Streckenabschnitten durch das Ordnungs-amt/die Polizei.
Die Umsetzung erfolgt nach Abschluss und Einleitung der erforderlichen Abstimmungsprozesse mit dem Senat, den Bezirken und der Verkehrslenkung Berlin.“
Berlin, den 22. Oktober 2015
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2015)

Straßenbahn: Neues Berliner Straßenbahngleis in Friedrichshain, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1798

Die #Straßenbahngleise in der #Wühlisch- und in der #Weichselstraße sind über
30 Jahre alt. Als Geschenk der Volksrepublik Ungarn zum 35. Jahrestag der
DDR wurden sie 1984 in der inzwischen veralteten „Budapester Bauweise“
angelegt. Bei dieser Methode wurden große Betonplatten in den Boden eingelassen.
Anschließend wurden die Schienen mit einer Zwischenlage aus Gummi
in vorgefertigte und mit Metall eingefasste Längsrillen in den Platten gepresst.
Diese Bauart ließ sich zwar schnell umsetzen, führte im Betrieb jedoch
zu einer hohen Lärmentwicklung.
In zwei #Bauabschnitten – in der Weichselstraße zwischen Boxhagener Straße
und Travestraße sowie in der Wühlischstraße von der Simon-Dach-Straße bis
zur Seumestraße – verbaut die BVG nun stattdessen #erschütterungsdämpfendes
„Neues Berliner Straßenbahngleis“. Hierdurch wird künftig nicht nur ein
zuverlässiger und sicherer #Straßenbahnverkehr gewährleistet, sondern auch
die Geräuschbelastung für die Anwohner gesenkt. Zwischen Montag, den 26.
Oktober, ca. 4:30 Uhr bis Montag, den 7. Dezember 2015, ca. 4:30 Uhr muss
der Straßenbahnverkehr der Linie #M13 für die Arbeiten unterbrochen werden.
Die M13 verkehrt in dieser Zeit zwischen Wedding, Virchow-Klinikum und S+U
Frankfurter Allee (Scharnweberstraße). Zwischen S Warschauer Straße und
Scharnweberstraße wird ein #Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen eingerichtet.
Baustellenbedingt fährt der Ersatzverkehr in Richtung Scharnweberstraße
durch die Grünberger Straße > Boxhagener Straße > Holteistraße >
Weichselstraße und in Richtung S Warschauer Straße durch die Gürtelstraße
> Neue Bahnhofstraße > Boxhagener Straße > Wühlischstraße.

Bus: Nach Wasserhavarie in Wannsee: Linie 114 wieder mit Zwölf-Meter-Bussen unterwegs, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1788

Nach der #Wasserhavarie in Wannsee sind auf der #Buslinie #114 seit dem
heutigen Mittwoch wieder die regulären, zwölf Meter langen BVG-Busse im
Einsatz. Am Dienstag hatten sich die BVG, die Berliner Wasserbetriebe
(BWB), das Tiefbauamt des Bezirks, die Polizei und die zuständige Baufirma
kurzfristig zu einem Vor-Ort-Termin getroffen und die nötigen Maßnahmen
vereinbart. Damit die regulären BVG-Busse die #Umleitungsstrecken befahren
können, müssen dort vorübergehend Halteverbote eingerichtet und Einbahnstraßenregelungen
geändert werden. Dank der guten und unbürokratischen
Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte dies in weniger als 24 Stunden
umgesetzt werden.
Wegen eines schadhaften Abwasserkanals der BWB ist die Straße „#Am
Großen Wannsee“ gesperrt. Auf einer Fläche von fünf Quadratmetern ist die
Straße, über die unter anderem die Ring-Buslinie 114 der BVG führt, um 20
Zentimeter abgesackt. Der Verkehr wird während der Reparaturarbeiten über
Nebenstraßen umgeleitet. Am gestrigen Dienstag waren deshalb Kleinbusse
auf der Linie 114 im Einsatz.

S-Bahn: „S-Bahn-freier Freitag“ in Neukölln 78-Stunden-Baumarathon für Weichenerneuerung – S-Bahn Berlin empfiehlt weiträumige Umfahrung mit anderen S- und U-Bahn-Linien

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/10256954/bbmv20151021.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 21. Oktober 2015) S-Bahn-Fahrgäste im Südosten Berlins müssen sich zum Ende der Woche auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Ab Donnerstag, 22. Oktober, 22 Uhr, beginnt die Deutsche Bahn im Bereich Neukölln mit dem Austausch und Neubau einer Verzweigungsweiche sowie der Instandhaltung der zweiten Weiche zwischen den Ringbahnlinien S41/S42 und den Linien S45, S46, S47.

In der ersten Bauphase fahren keine Züge zwischen Treptower Park und Hermannstraße sowie zwischen Baumschulenweg und Hermannstraße. Die zweite Bauphase ist mit einer Ausdehnung der Streckensperrung bis Tempelhof verbunden. Diese tritt am Freitag, 23. Oktober, 22 Uhr, in Kraft und dauert das gesamte Wochenende an. Der 78-Stunden-Baumarathon wird bis zum Betriebsbeginn am Montagmorgen abgeschlossen.

Die betreffenden Weichen haben nach 22 Jahren ihre Lebensdauer erreicht. Eingebaut im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme des S-Bahn Südrings 1993 wurden sie seit dem jeweils rund 2,6 Millionen Mal befahren. Damit ist der Neubau auf einem der am stärksten gennutzen Streckenabschnitte der Berliner S-Bahn unvermeidlich. Die Deutsche Bahn nutzt die Sperrung, um am Wochenende zudem zwischen Hermannstraße und Tempelhof auf zwei Kilometer Länge Gleise instand zu halten und Schwellen auszutauschen.

Da mit dem Freitag auch ein Werktag mit Berufsverkehr in die Bauphase fällt, bittet die S-Bahn Berlin ihre Fahrgäste den Bereich weiträumig zu umfahren. Es ist mit erheblichen Fahrzeitverlängerungen zu rechnen. Fahrgäste der Ringbahnlinien S41/S42 sollten nach Möglichkeit auch die Stadtbahnlinien S5, S7, S75 nutzen sowie auf die U-Bahn-Linien U6, U7, U8 ausweichen.

Ergänzend werden zwei separate Ersatzbuslinien eingerichtet. Für die Linie S41/S42 besteht die Verbindung Treptower Park – Sonnenallee – Neukölln – Hermannstraße (am Wochenende weiter bis Tempelhof). Für die Linien S45, S46, S47 fahren Busse Baumschulenweg – Köllnische Heide – Lahnstraße/U-Bf. Neukölln – Hermannstraße (am Wochenende weiter bis Tempelhof). Die Ersatzhaltestelle für den Bahnhof Hermannstraße befindet sich am Wochenende für beide Linien an der Kreuzung Hermannstraße/ Silbersteinstraße. Für den Schienenersatzverkehr sind in den Spitzenzeiten insgesamt 55 Busse im Einsatz.
Die S-Bahn Berlin informiert Ihre Fahrgäste über das veränderte Verkehrsangebot im Internet unter www.s-bahn-berlin.de, in der aktuellen Ausgabe der Kundenzeitung „Punkt3“ und mit Aushängen auf den Bahnhöfen.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation und Marketing Oliver Schumacher

Flughäfen: Schönefeld gehört zu den schlechtesten Flughäfen Europas, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206316013/Schoenefeld-gehoert-zu-den-schlechtesten-Flughaefen-Europas.html

Eine Umfrage eines Internetportals katapultiert Flughafen Schönefeld auf Platz fünf der schlechtesten Flughäfen Europas.
Es könnte so schön sein: Ein großer neuer Hauptstadt-Flughafen mit seinen zahlreichen Geschäften, kleinen Restaurants und viel Platz für die wartenden Gäste. Doch während die Eröffnung des Flughafens BER in ungewisse Zukunft rückt, müssen Tegel und Schönefeld die Stellung halten. Damit nicht genug: Nun landet der Flughafen Schönefeld auf der Liste der 10 schlechtesten Flughäfen Europas.
Berlin Schönefeld auf Platz fünf der schlechtesten Flughäfen
In einer groß angelegten Umfrage hat das Portal „The Guide to Sleeping in Airports“ 26.000 Menschen nach ihrer Zufriedenheit mit Flughäfen befragt. Dabei sollten die Flughafengäste Komfort, Annehmlichkeiten wie Restaurants und Geschäften, Sauberkeit und Service bewerten.
Das Ergebnis der Umfrage: Der Flughafen Schönefeld landet auf Platz …

Radverkehr: Fahrradschnellweg Schöneberg – Steglitz auf der Bahntrasse – ein Wahlkampfei ist gelegt, aus DBV

Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 21. Oktober 2015

Im September 2016 wird in Berlin gewählt. Augenscheinlich haben damit die Bemühungen der Schöneberger SPD und CDU und Grüne in Zehlendorf zu tun, auf den im Moment nicht genutzten Gleisen parallel zur heutigen S-Bahn-Linie 1 zwischen Schöneberg und Lichterfelde einen Fahrradschnellweg einzurichten. Die Idee ist charmant, kann doch eigentlich niemand gegen die Förderung des Radverkehrs sein. Die Idee ist unausgegoren, weil sie verkehrspolitisch absurd und nicht zu Ende gedacht ist.
In unserer Pressemitteilung vom 8. September 2015 (www.bahnkunden.de) haben wir einige der offenen Fragen beschrieben. Der Antrag der Grünen-Fraktion und der CDU-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur heutigen Beschlussfassung setzt der Argumentation noch eine weiteres „Krönchen“ auf. Dort wird von einer weiteren Verlängerung nach Potsdam auf der Bahntrasse gesprochen und davon, dass „die benutzte Bahnrasse soll [in ihrer Gesamtlänge!, Anm. d. DBV] dabei auf keinen Fall entwidmet werden.“
Und spätestens hier wird die Argumentation verkehrspolitisch ganz absurd. Zwischen Lichterfelde West und Wannsee findet regelmäßiger Güterverkehr statt. Die Fortsetzung des Fahrradweges von Lichterfelde nach Potsdam setzt die Einstellung des Güterverkehrs voraus (der vielleicht auch durch die Antragsteller gewollt ist??). Der Fahrradweg wird eine Mindestbreite von 4 Metern (eher 6 Meter) haben müssen. Das gibt die vorhandene Fläche bei Beibehaltung eines betriebenen Gleises plus Fahrradschnellweg kaum her.

Angesichts solcher unausgereifter Ideen spielt die Frage nach der ungeklärten Finanzierung eine Nebenrolle.
Wenn die Antragsteller, die Fraktionen der Grünen und der CDU in Steglitz-Zehlendorf, behaupten, dass es im Moment keinen Bedarf für einen zusätzlichen Regionalverkehr von Wannsee nach Schöneberg und zum Berliner Hauptbahnhof gäbe, dann widerspricht der DBV-Landesverband ganz energisch. Die vorliegenden Prognosen bewiesen bereits 2008 das Gegenteil. Berlin ist eine wachsende Stadt und braucht zusätzliche Fahrradwege auf den vorhandenen Straßen und zusätzliche Züge in der Innenstadt. Wer den Fahrrad- gegen den Schienenverkehr ausspielt, behindert eine umweltverträgliche Mobilität und schadet der Stadtentwicklung.
Deshalb erwartet der DBV-Landesverband von den Bezirkspolitikern, dass sie sich für einen Wiederaufbau der Stammbahn einsetzen. Sollte für einen Fahrradweg zusätzlich Platz sein, spricht nichts gegen ihn.

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV):

Als „Lobby der Bahnkunden“ versteht sich der Deutsche Bahnkunden-Verband. Dabei vertritt der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein sowohl die Interessen von Fahrgästen im Nahverkehr, von Reisenden im Fernverkehr und Kunden im Güterverkehr. 1990 in Berlin gegründet, hat der bundesweit tätige Dachverband heute über 7.500 Mitglieder. Sie sind in Landesverbänden organisiert, die sich wiederum in Regionalverbände, Vereine und Initiativen untergliedern. Parteipolitisch neutral und auch ansonsten unabhängig beschäftigen sich die ehrenamtlichen DBV-Mitglieder mit Themen wie Mobilität auf der Schiene, Infrastruktur, Finanzierung und barrierefreies Reisen. Neben der Interessenvertretung von Bahnkunden erarbeitet der DBV auch alternative Verkehrsmodelle, Verbindungen und gesetzliche Regelungen. Eines der Ziele des Verbraucherschutzvereins ist die Verbesserung des Kundenservices bei der Deutschen Bahn AG. Daneben widmen sich die DBV-Landesverbände der „Bewahrung von eisenbahngeschichtlichen Werten“ und zeichnen Personen bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar.

Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.