www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand des in der Radverkehrsstra-tegie von 2011 angekündigten „Gesamtkonzepts“ bzw. „Masterplans Fahrradparken“? Antwort zu 1: Für die Erarbeitung einer neuen Strate-gie zum #Fahrradparken Berlin ist derzeit auf der Vergabe-plattform des Landes Berlin die Aufgabenstellung öffent-lich ausgeschrieben. Bis zum 16. Januar 2015 können interessierte #Planungsbüros Angebote bei der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt einreichen. Mitte Januar 2015 soll dann die Beauftragung an ein aus-gewähltes Büro erfolgen. Für die Untersuchung ist ein Bearbeitungszeitraum bis zum Ende des Jahres 2015 vorgesehen. In enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes Berlin, den #Verkehrsunternehmen, Expertinnen und Experten aus den Bereichen des #Fahrradverkehrs und #Fahrradparkens, der #Verkehrsplanung sowie Vertreterinnen und Vertretern von Verkehrsverbänden, Wohnungswirtschaft, Großun-ternehmen, Einzelhandel etc. sind die Bearbeitungsstände und Ideen umfassend zu diskutieren und zu behandeln. Zielstellung ist es, dass ab 2016 mit der neuen Strate-gie zum Fahrradparken ein tragfähiges und für alle öffent-lichen und gesellschaftlichen Bereiche allgemein ver-ständliches Handlungskonzept vorliegt, welches umfas-send Empfehlungen, Handlungs- und Finanzierungsansät-ze zur Vergrößerung und Differenzierung des Fahrradab-stellangebotes vermittelt. Frage 2: Wie viele PKW-Stellplätze wurden seit 2011, entsprechend der Vorgaben des aktuellen StEP Verkehr, in Fahrrad-Stellplätze umgewandelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Für die Anlage von Fahrradabstellplät-zen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. In den letzten Jahren wurden vereinzelt Fahr-radbügel im Rahmen des Pilotprojekts „Fahrradparken auf der Fahrbahn zu Lasten von PKW-Parkplätzen“ in einzel-nen Bezirken, die einen besonderen Bedarf angemeldet hatten, durch das Radverkehrsinfrastrukturprogramm finanziert. Die Wahl der vereinzelten Förderung erfolgte subjek-tiv aufgrund besonders angemeldeter Dringlichkeiten durch einige Bezirke (z.B. Mitte) bzw. im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Radverkehrsinfrastruktur bei wichti-gen Projekten. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Schrift-lichen Anfrage Nr. 17/15023 vom 25. November 2014 erfolgte eine Abfrage aller Bezirksämter über vorhandene, geschaffene und wegfallende Fahrradabstellplätze. Die Bezirke teilten mit, dass keine Statistiken vorhanden sind. Frage 3: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren auf eine Einhaltung der Vorgaben zur Schaffung von Fahrradab-stellmöglichkeiten verzichtet wird? Antwort zu 3: In der Berliner Bauordnung ist seit En-de 2007 eine Verpflichtung zum Bau von Fahrradabstell-plätzen im Zuge von Baugenehmigungen enthalten (bei Neubauten und größeren Umbauten, die jeweilige Anzahl richtet sich nach der Größe des Bauvorhabens). In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift werden auch quali-tative Standards für diese Abstellanlagen formuliert. Falls diese Anlagen nicht errichtet werden (können), greift eine Stellplatzablöseverordnung für Fahrräder. Diese Gelder können dann wiederum für Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum verwendet werden. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Zuwachs an Fahrradstellplätzen, insbesondere im Zusammenhang mit Neubauten, zu ver-zeichnen. Diese baurechtliche Regelung wird auch in Zukunft wesentlich zur Erhöhung der Abstellangebote beitragen. Inwiefern hierzu baurechtliche Anpassungen an die künftige Fahrradabstellsituation erforderlich sind, soll im Rahmen der Untersuchung zum Fahrradparken geprüft werden. Die neue Strategie zum Fahrradparken wird sich mit der Umsetzung der Festlegungen zum Fahrradparken der Berliner Bauordnung (AV1 Stellplätze) auseinander-setzen und die entsprechenden Erfahrungen der Bezirke auswerten. Das Thema Ablöse von Fahrradabstellanlagen soll ebenfalls behandelt werden. Fragen 4: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an S-Bahnhöfen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 5: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an U-Bahnhöfen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 6: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an Straßenbahn-Haltestellen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 7: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an Bushaltestellen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4 – 7: Fahrradabstellanlagen an Bahnhö-fen, Stationen und Haltestellen des öffentlichen Perso-nennahverkehrs (ÖPNV) werden im Rahmen der durch das Land Berlin geförderten Bauprogramme der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG errichtet. Statistiken werden daher auch bei den Verkehrsunternehmen geführt. Auf-grund der engen Fristsetzung und urlaubsbeding zum Jahreswechsel war kurzfristig nur eine telefonische Ab-frage der S-Bahn Berlin GmbH möglich, die folgende Informationen zu errichteten Fahrradabstellplätzen an Berliner S-Bahnhöfen mitteilte: 2011 610 Abstellplätze 2012 248 Abstellplätze 2013 286 Abstellplätze 2014 ruhte das Bauprogramm aufgrund bahninterner Regelungen und Festlegungen. 2015 wird das Programm weiter fortgeführt z.B. mit Planungen am S-Bahnhof Pankow. Eine Einholung von Informationen bei der BVG war im vorgegebenen Zeitraum nicht möglich. Informationen zum Sachstand von Fahrradabstellanla-gen im Sinne von Bike & Ride können im Internet einge-sehen werden. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/mobil/fahrrad/bike_and_ride/index.shtml 1 Ausführungsvorschriften Frage 8: Konnte das Ziel, jährlich zusätzliche 600 Stellplätze an den Berliner S-Bahnhöfen und 500 Stell-plätzen an Haltestellen der BVG A.ö.R. zu schaffen (Drs 17/12050), in den Jahren 2013 und 2014 eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 8: Aufgrund von Kapazitätsengpässen und anderweitigen dringenden Prioritätensetzungen in den Bezirksämtern, vorhandener begrenzter Flächenreserven im öffentlichen Raum im nahen Umfeld zum ÖPNV, Erschwernissen bei der Bereitstellung von Bahnflächen durch die DB AG, zeit- und kapazitätsintensiver Abstim-mungsprozesse zwischen den Bezirken und den Ver-kehrsunternehmen sowie aufgrund der Einhaltung von internen Ausschreibungsregularien, Formalitäten und Koordinierungen innerhalb der jeweiligen Verkehrsunter-nehmen, ist die planerische Zielsetzung nur bedingt ein-haltbar. Frage 9: Wie groß ist der Anteil der überdachten Fahr-rad-Stellplätze an der Gesamtzahl der Stellplätze in un-mittelbarer Nähe von S- und U-Bahnhöfen? Antwort zu 9: Hierzu liegen keine detaillierten Infor-mationen vor. Erfahrungen aus den Bauprogrammen der vergangenen Jahre ermöglichen eine Abschätzung von ca. 30 % überdachter neu errichteter Abstellplätze. Auf-grund der Berücksichtigung stadtgestalterischer, stadt-bildverträglicher und denkmalsgerechter Aspekte sowie der begrenzten freien Flächenverfügbarkeit für Abstellan-lagen in attraktiver Nähe zum ÖPNV muss leider oft zu Lasten einer Überdachung abgewogen werden. Frage 10: Was ergab die Überprüfung der „funktiona-len, gestalterischen und betrieblichen Tragfähigkeit“ einer Fahrradstation am Bahnhof Ostkreuz, die laut Drs 17/1767 bis Ende 2014 abgeschlossen sein soll? Frage 11: An welchen weiteren Standorten sind Fahr-radstationen mit integrierten Service-Angeboten geplant? Antwort zu 10 und 11: Mit der Erarbeitung der neuen Strategie zum Fahrradparken sollen im Rahmen eines Arbeitspakets Modellprojekte, die ein hohes und flächen-sparendes Abstellangebot sowie hohe Servicequalitäten gewährleisten, insbesondere an großen Nachfragebrenn-punkten untersucht werden. Dabei sollen städtebauliche und standverträgliche Aspekte sowie tragfähige Betreiber- und Bewirtschaftungsmodelle geprüft werden. Für den Bahnhof Ostkreuz ist die Berücksichtigung eines Fahrradparkhauses oder einer Fahrradstation Schwerpunkt des im Januar 2015 beginnenden nicht offe-nen Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung der Bahn-hofsvorplätze. Derzeit erfolgt das Auswahlverfahren für die zu beteiligenden Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer. Über erste Ergebnisse kann erst nach Beendigung der o.g. Untersuchungen berichtet werden. Frage 12: Ist der Senat der Auffassung, dass der Anteil der für den Radverkehr reservierten Flächen – einschließ-lich der Fahrrad-Stellplätze – am öffentlichen Straßen-raum sich am Anteil des Radverkehrs am Modal Split orientieren sollte? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Mit der Erarbeitung der neuen Strate-gie zum Fahrradparken sollen im Rahmen einer Bedarfsa-nalyse wichtige Trends und Anforderungen für das per-spektivische Fahrradparken herausgearbeitet und bewertet werden. Dabei sind Bedarfs- und Nachfrageräume nach sinnvollen Kriterien wie z.B. Baustrukturen, Radver-kehrsaufkommen, Distanz zu den Anlagen des ÖPNV, Nutzergruppen verschiedener Radmodelle (E-Bikes, Pe-delecs, Lastenräder) oder Radsystem (Leihsystem) zu identifizieren. Eine alleinige Beurteilung des Bedarfs nach dem Modal Split des Radverkehrsanteils wäre nur eine einseitige Betrachtung der komplexen Anforde-rungskriterien für das Angebot an Fahrradabstellanlagen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)
Monat: Dezember 2014
Straßenverkehr: Wann kommt endlich der Masterplan Parken?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann plant der Senat den für Ende 2013 an-gekündigten #Senatsbeschluss zum #Masterplan #Parken Berlin endlich zu verabschieden? Antwort zu 1: Der Senatsbeschluss ist für 2015 vorge-sehen. Frage 2: Aus welchen Gründen hat sich die Erarbei-tung und Verabschiedung verzögert? Antwort zu 2: Der Entwurf für eine Senatsvorlage wird zurzeit auf der Fachebene abgestimmt. Erst danach können weitere formale Schritte eingeleitet werden. Dar-über hinaus sollen Erkenntnisse aus 2014 hinsichtlich weiterer Querbezüge zum Thema Parken Berücksichti-gung finden. Frage 3: Hält der Senat an dem sowohl im Koalitions-vertrag als auch im Stadtentwicklungsplan (StEP) Ver-kehr verankerten Projekt fest? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Ja. Frage 4: Welche Gebiete kommen für den Senat für eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Frage? Antwort zu 4: Im Rahmen der bisherigen Arbeiten wurden auch potenzielle Erweiterungsgebiete der Park-raumbewirtschaftung identifiziert. Diese Gebietsabgren-zungen sind aber noch keine ausreichende Grundlage für die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung. Sie sol-len den Bezirken lediglich Hinweise geben, wo detaillier-te Vor-Ort-Untersuchungen sinnvoll sind. Frage 5: Inwieweit wird der Masterplan auch wie ge-plant weitere Themen im Sinne eines umfassenderen „Parkraummanagements“ wie Carsharing im öffentlichen Straßenland, Ladezonen und Fahrradabstellplätze beinhal-ten? Welche Regelungen und Maßnahmen sind dazu geplant? Antwort zu 5: Im Rahmen der Arbeiten an einer Strategie “Parken in Berlin” wird zunächst eine fundierte Auseinandersetzung mit dem bisher Erreichten, den Umsetzungshemmnissen und den Anforderungen an eine strategische Konzeption und Weiterentwicklung der Park-raumbewirtschaftung vorgenommen. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen unter der Überschrift “Management des ruhenden Verkehrs” in Form von Pilot- und Modellprojekten entwickelt und auf den Weg ge-bracht werden. Auch die umfangreichen Aktivitäten des Senats, die sich u.a. mit Fragen zu Ladestationen im öffentlichen Raum oder zu Leihfahrradsystemen ausein-andersetzen, werden thematisiert. Frage 6: Welche Ergebnisse hatte das 2013 durchge-führte Werkstattverfahren mit den Bezirken und Verbän-den? Sind diese Ergebnisse veröffentlicht worden? Wenn ja, wo? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 6: Die Werkstattverfahren wurden im Ja-nuar 2014 zu einem vorläufigen Abschluss gebracht. Die Ergebnisse wurden in Form von Protokollen und eines Sachstandsberichts festgehalten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bezirken sowie den Vertrete-rinnen und Vertretern der Verbände zur Verfügung ge-stellt. Frage 7: Welche Konzepte und Gutachten sind für die Erarbeitung des Masterplans Parken in Auftrag gegeben worden? In welcher Höhe sind dafür Kosten angefallen? Antwort zu 7: Neben einer umfangreichen Be-standsanalyse zur Situation der Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken wurde eine Recherche zum aktuellen Stand der Parkraumbewirtschaftung in Deutschland in Auftrag gegeben. Die daraus resultierenden Schluss-folgerungen zum vordringlichen Handlungsbedarf wurden in mehreren Runden mit den Fachleuten aus der Verwaltung und den betroffenen Berliner Vereinen und Verbänden intensiv abgestimmt. Darüber hinaus wurden die Erfahrungen und die Praxis der Landeshauptstadt München mit der Parkraumbewirtschaftung vorgestellt und in die weiteren Arbeiten integriert. Die Zwischen-ergebnisse wurden mit den jeweiligen Fachleuten – vor allem in den Bezirken – in mehreren Workshops diskutiert, vertieft und abgestimmt. Im Anschluss daran wurden die zuvor mit den Bezirken im Rahmen einer umfangreichen Befragung definierten Handlungsschwer-punkte in vier Arbeitsgruppen vertieft. Die vorläufigen Arbeitsergebnisse wurden in einem Bericht festgehalten. Für die einzelnen Arbeitsschritte war eine externe Unterstützung notwendig. Insgesamt sind dafür Kosten in Höhe von 95.229,75 € angefallen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)
Straßenverkehr: Aktueller Stand zum Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand haben die #Planungen zum #Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke und welche Planungsschritte sind noch zu leisten? Antwort zu 1: Die Planungen zum #Ersatzbau der Neuen Fahlenbergbrücke wurden noch nicht begonnen. Aktuell werden in Vorbereitung der Planung Bestandsvermessungen und Kartierungen durchgeführt sowie der Bestand und die Ausbauentwicklungen der Medienträger festgestellt. Im Anschluss daran werden die Planungsleistungen ausgeschrieben. Derzeit ist mit einem Planungsbeginn nicht vor Ende 2015 zu rechnen. Frage 2: Ist für die Zeit des Neubaus eine Aufrechterhaltung des Verkehrs zwischen Berlin-Müggelheim und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau geplant (Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen…)? Wenn ja, in welcher Form und ggf. mit welchen Einschränkungen? Frage 3: Wenn nicht, wie soll die Busverbindung und wie die ärztliche Notversorgung gewährleistet bleiben? Frage 4: Inwieweit wurden bzw. werden umweltrechtliche Belange bei der Planung berücksichtigt? Antwort zu 2 bis 4: Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr, aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Bedeutung zu. Frage 5: Wann ist mit Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort zu 5: Entsprechend derzeitigem Planungsstand ist von einem Baubeginn im Jahr 2018 auszugehen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)
Regionalverkehr: Keine Regionalzüge mehr ab 1.1.2015 zwischen Frankfurt (Oder) und Posen – Herr Ministerpräsident Woidke: bitte übernehmen Sie!
Erst zum 8. August 2014 wurde feierlich mit Zugtaufen und großen Reden eine neue #Regionalzugverbindung zwischen #Frankfurt (Oder) und und #Posen (#Poznan) eingeweiht. Und zum 1.1.2015 ist schon wieder Schluß. Wie DB Regio heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurde auf #polnischer Seite der Verkehr zum 1.1.2015 #abbestellt.
Der DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg kritisiert, dass es mit dem Zusammenwachsen Europas auf der Schiene immer noch nicht funktioniert: Das grenzüberschreitende Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen ist nicht europaweit geregelt. Die Definition von Regional- und Fernverkehr wird nach Bedarf ausgelegt. Die Bundes- und Europapolitik legt ihren Handlungsfocus auf den Straßenverkehr. Grenzüberschreitende Tarifangebote sind die große Ausnahme. Regeltarife erfüllen eigentlich den Straftatbestand des Wuchers. Niemand fühlt sich recht verantwortlich für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Im Moment werden mehr Verbindungen gekappt, als dass neue entstehen. Deshalb appelliert der DBV-Landesverband an Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, der Beauftragter für die deutsch-polnischen Beziehungen ist: Bitte kümmern Sie sich darum, dass das grenzüberschreitende Bahn- und Busangebot besser und verlässlicher wird. Bitte reden Sie mit der neuen EU-Verkehrskommissarin darüber, dass es offenbar notwendig ist, grenzüberschreitende Tarife zwischen den einzelnen Nationalstaaten zu regulieren. So kostet heute eine Fahrt über die Oderbrücke von Slubice nach Frankfurt (Oder) stolze (oder auch unverschämte) 9,30 € – Fahrzeit: 7 Minuten. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
S-Bahn fordert Schadensersatz wegen Pfusch an Schienen, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/schweissfehler-bei-s-bahn-schienen-s-bahn-fordert-schadensersatz-wegen-pfusch-an-schienen,10809298,29413316.html Jetzt ist es wissenschaftlich erwiesen: #Pfusch bei #Schweißarbeiten ließ den #Ost-West-#Schienenstrang innerhalb weniger Stunden an drei Stellen brechen. Die verantwortlichen Firmen müssen nun mit Schadenersatzforderungen rechnen.
Jetzt ist es wissenschaftlich erwiesen: Pfusch ist schuld daran, dass der Ost-West-Schienenstrang der #S-Bahn in Mitte innerhalb von wenigen Stunden an drei Stellen brach. „In allen Fällen ist von Schweißfehlern auszugehen“, sagte Burkhard Ahlert, Sprecher der Deutschen Bahn (DB) am Dienstag. Das habe die Materialprüfanstalt der DB in Kirchmöser bei Brandenburg herausgefunden. Währenddessen geht die Untersuchung der Strecke weiter. Anhand der Ergebnisse wird entschieden, ob Arbeiten nötig sind und der Verkehr beeinträchtigt wird. Es war eine Kette von Vorfällen, die den S-Bahn-Verkehr auf einer der am stärksten genutzten Schienenstrecken in Berlin enorm beeinträchtigten. Am 19. November legten drei Brüche im Schienenstrang die Stadtbahn, die das Zentrum von Ost nach West durchquert, stundenlang lahm. Mehrere zehntausend Fahrgäste kamen zu spät ans Ziel. Der erste Bruch wurde gegen 6.15 Uhr vom S-Bahnhof Tiergarten gemeldet, der zweite gegen 10.40 Uhr vom S-Bahnhof…
S-Bahn + BVG: Sparen bis es kracht bei BVG und S-Bahn? Kurzfristdenken beim Senat ohne Rücksicht auf die Zukunft., aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage werden die #Zuschüsse für #BVG und #S-Bahn berechnet? Ist in den nächsten Jahren eine Veränderung der Zuschüsse vorgesehen? Wenn ja, wie fällt diese aus und in welcher Höhe? Wenn nein oder bei Senkung: Warum nicht und wie ist dies mit der Mehrbeanspruchung durch Bevölkerungszuwachs vereinbar? Zu 1.: Auf Basis des Senatsbeschlusses vom 27.11.2007 wurde ein Verkehrsvertrag (VV) zwischen dem Land Berlin – vertreten durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – AöR – für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2020 abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden die Leistungspflichten der BVG (Qualität und Quantität des Angebotes, Erhalt Infrastruktur) sowie die Ausgleichszahlungen des Landes fixiert. Die Bestellung und Finanzierung der Leistungen der S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) erfolgen auf der Grundlage des zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH VV über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg vom 27.08.2004 in der Fassung des Änderungsvertrages vom 11.10.2010. Veränderungen der Zuschüsse werden auf Basis der in diesen VV festgelegten Regularien vorgenommen (BVG: Preisgleitung Revision, Mehrleistungen im Rahmen der wachsenden Stadt; S-Bahn: jährliche Dynamisierung 1,5 %, ggf. Ausgleich der steigenden Energiekosten). Senkungen der Zuschüsse sind nicht vorgesehen. Kürzungen der Zahlungen erfolgen lediglich bei Leistungsmängeln bzw. – ausfällen. 2.a) Aus welchen Gründen kam es zu einer Verschuldung der BVG? b) Ist es geplant, die Altschulden der BVG direkt durch das Land Berlin zu übernehmen, damit die für Zins und Tilgung benötigten Mittel für die Aufgaben der BVG verwendet werden können? Wenn ja, zu wann ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht? c) In welcher Höhe zahlt die BVG 2014 Zinsen und Tilgung? Wie hoch würde die Differenz ausfallen, wenn das Land Berlin Zinsen und Tilgung für die Schulden unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzmarktlage direkt übernähme? Zu 2.a): Für die Vergangenheit ist darzustellen, dass die Erlöse aus den Fahrgeldeinnahmen und die Zuschüsse des Landes Berlin nicht die zur Erbringung der Verkehrsleistungen notwendigen Ausgaben gedeckt haben. Die aktuellen und geplanten positiven Jahresergebnisse sind zum Aufbau des Eigenkapitals und zur Stärkung der BVG in dem Unternehmen zu belassen, um die zukünftigen Aufgaben im Bereich der Investitionen und durch die wachsende Stadt zu bewältigen. Zu 2.b): Es ist nicht geplant, die Altschulden der BVG direkt durch das Land Berlin zu übernehmen. Zu 2.c): Die BVG leistet im Jahr 2014 voraussichtlich Zinszahlungen in Höhe von 23,4 Mio. EUR. Die Tilgungen für langfristige Darlehen betragen 99,6 Mio. EUR im Jahr 2014. Eine Übernahme der Schulden wird durch die Verpflichtung zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht betrachtet. Für die hypothetische Annahme, dass die Schulden der BVG durch das Land Berlin übernommen würden, wären die Zahlungen für Zinsen und Tilgung in gleicher Höhe zu leisten, da sich nur durch die Übernahme der Schulden die Prämissen der Kreditverbindlichkeiten nicht ändern. 3.a) Ist es geplant, die BVG mit ausreichend Mitteln zu bezuschussen, um das in der Kleinen Anfrage 17/11612 vom 22.02.2013 genannte jährliche Defizit von 50 bis 60 Millionen ausgleichen zu können? Wenn ja, zu wann wird dies umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? b) Wer kann bei der Nichtumsetzung für die dadurch ggf. entstehenden finanziellen Schäden direkt verantwortlich gemacht werden? Zu 3.a) und b): Dem Abgeordnetenhaus von Berlin wird kontinuierlich jährlich über die Erfüllung des VV mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG berichtet. Die letzte Berichterstattung erfolgte am 12.11.2014 (rote Nr. 601 J) mit Bericht über die Leistungen des innerstädtischen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom 17.09.2014. Die im oben bezeichneten Bericht dargestellte Unternehmensentwicklung bezog sich auf das Jahr 2013. Es war das erklärte Ziel der BVG, ab dem Jahr 2016 ein positives Ergebnis zu erreichen. Nach Angaben der BVG ist dieses Ziel jedoch bereits im laufenden Wirtschaftsjahr 2014 erreicht worden. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über die Entwicklung des gesamten ÖPNV auf Basis zusammenfassender Berichte informiert (BVG-Verkehre sowie S-Bahn- und Regionalverkehre. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pla nung/oepnv/qualitaet/). 4.a) Wie verträgt sich die defizitäre Finanzierung des ÖPNV im Land Berlin mit den ausufernden Ausgaben für die BAB 100 im Bauabschnitt 16 und 17? b) Können hier bereitgestellte Mittel umgeschichtet werden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Zu 4.a) und b): Die Finanzierung der Bauleistungen des Neubaus des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 vom Autobahndreieck Neukölln bis zur Anschlussstelle Am Treptower Park und die Vorleistungen für den 17. Bauabschnitt am S-Bahnhof Ostkreuz erfolgt ausschließlich aus dem Bundeshaushalt. Die Veranschlagung erfolgt im Straßenbauplan 2014 des Bundes unter Neubau Bundesautobahn mit den laufenden Nummern 50 und 51. Eine Umschichtung der hier bereitgestellten Mittel ist nicht möglich. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)
Regionalverkehr: Warnemünde-Express fährt auch 2015
http://www.lok-report.de/ Der #Warnemünde-Express wird im nächsten Jahr in der Saison an einzelnen Tagen zwischen Berlin und #Warnemünde verkehren. Das Infrastrukturministerium und die Bahn einigten sich, dass die Leistung #eigenwirtschaftlich durch die #DB #Regio Nordost erbracht wird. Infrastrukturminister Christian Pegel: „Ich begrüße es sehr, dass die DB-Regio dieses Angebot im kommenden Jahr eigenwirtschaftlich auf das Gleis setzt. Damit kommt das Unternehmen dem Wunsch vieler Fernreisender beispielsweise aus dem Berliner und Brandenburger Raum nach, die dieses Angebot weiter gerne nutzen wollen. Als Tourismusland ist Mecklenburg-Vorpommern ein attraktives Reiseziel; gerade jenseits des klassischen Regionalverkehrs. Der Warnemünde-Express zeigt, dass die Bahn im Fernverkehr in unserem Land auskömmlich fahren kann. Und wir können als Land die Regionalisierungsmittel so einsetzen, wie sie definiert sind, zur Bestellung von Nahverkehr.“
Die Landesregierung, die den Warnemünde-Express bisher aus Regionalisierungsmitteln finanziert hatte, hat das Angebot zum Fahrplanwechsel 2014 nicht mehr bestellt. Die Länder finanzieren den Regionalverkehr über die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel. Die Höhe dieser Mittel reicht jedoch nicht aus, um die Kostensteigerungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aufzufangen. Daher können auf den Fernverkehrs-Kunden gerichtete Angebote wie der Warnemünde-Express nicht mehr finanziert werden. Der Minister weiter: „Man muss konsequent zwischen den Aufgaben des Landes im Nahverkehr und den Aufgaben der Deutschen Bahn im Fernverkehr unterscheiden. Der Bund hat eine Verantwortung, konkret touristische Ziele und ganz grundsätzlich auch die am Rand gelegenen Regionen mit einem adäquaten Fernverkehrsangebot zu bedienen.Unser Land wurde beim Fernverkehrsangebot immer weiter beschnitten. In der Folge haben wir mit dem Regionalverkehr, für den das Land zuständig ist, immer wieder Ersatzangebote geschaffen. Die immer knapper werdenden Mittel, die uns für die Bestellung von Regionalzügen zur Verfügung stehen, müssen wir jedoch effizient einsetzen, um die Eisenbahn in der Fläche zu stärken.“ (Pressemeldung Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, 22.12.14).
Regionalverkehr + Bahnindustrie: Regio-Shuttle RS1 verstärkt HANSeatische Eisenbahn
http://www.lok-report.de/
Die #HANSeatische Eisenbahn GmbH (kurz #HANS) erhält mit der heutigen Auslieferung des #Regio-Shuttel #RS1 #650-06 von der #Stadler Pankow GmbH Verstärkung im Fuhrpark. „Die Auslieferung des RS1 ist vor allem ein großer Vorteil für unsere Fahrgäste, da wir einen höheren Fahrkomfort anbieten können“ betont Karsten Attula, Leiter #Schienenpersonennahverkehr beim HANS.
„Mit insgesamt 71 Sitz- und 76 Stehplätzen können bis zu 147 Fahrgäste befördert werden. Weiterhin ermöglicht eine Klimaanlage im Triebfahrzeug vor allem im Sommer eine angenehme Reise für unsere Fahrgäste“ so Attula weiter.
Der RS1 650-06 war vorher bei der Prignitzer Eisenbahn GmbH im Einsatz und damit auch schon in der Prignitz unterwegs.
Das neue Triebfahrzeug wird zunächst komplett weiß und nur mit dem Logo von der HANSeatischen Eisenbahn GmbH ausgestattet auf deren Streckennetz unterwegs sein. Eine Beklebung in Firmenfarben wird im Jahr 2015 erfolgen. Vorerst ist es dem Unternehmen wichtig, dass der RS1 in Betrieb genommen und den Fahrgästen zur Verfügung gestellt wird (Pressemeldung Hanseatische Eisenbahn GmbH, 22.12.14).
Regionalverkehr + Bahnindustrie: Regio-Shuttle RS1 verstärkt HANSeatische Eisenbahn
http://www.lok-report.de/ Die #HANSeatische Eisenbahn GmbH (kurz #HANS) erhält mit der heutigen Auslieferung des #Regio-Shuttel #RS1 #650-06 von der #Stadler Pankow GmbH Verstärkung im Fuhrpark. „Die Auslieferung des RS1 ist vor allem ein großer Vorteil für unsere Fahrgäste, da wir einen höheren Fahrkomfort anbieten können“ betont Karsten Attula, Leiter #Schienenpersonennahverkehr beim HANS. „Mit insgesamt 71 Sitz- und 76 Stehplätzen können bis zu 147 Fahrgäste befördert werden. Weiterhin ermöglicht eine Klimaanlage im Triebfahrzeug vor allem im Sommer eine angenehme Reise für unsere Fahrgäste“ so Attula weiter. Der RS1 650-06 war vorher bei der Prignitzer Eisenbahn GmbH im Einsatz und damit auch schon in der Prignitz unterwegs. Das neue Triebfahrzeug wird zunächst komplett weiß und nur mit dem Logo von der HANSeatischen Eisenbahn GmbH ausgestattet auf deren Streckennetz unterwegs sein. Eine Beklebung in Firmenfarben wird im Jahr 2015 erfolgen. Vorerst ist es dem Unternehmen wichtig, dass der RS1 in Betrieb genommen und den Fahrgästen zur Verfügung gestellt wird (Pressemeldung Hanseatische Eisenbahn GmbH, 22.12.14).
Bahnindustrie: VDB: Vereinfachte Zulassung modernisierter Bestandsfahrzeuge
http://www.lok-report.de/ Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung am 19. Dezember 2014 in Berlin schließen #Bahnindustrie, #Deutsche Bahn, #Eisenbahn-Bundesamt und das #Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Lücke in der neuen #Zulassungspraxis von Schienenfahrzeugen in Deutschland. Die im Juni 2013 vereinbarte Reform der #Zulassungsverfahren konzentrierte sich bislang auf die Erstzulassung fabrikneuer #Schienenfahrzeuge. Von nun an werden auch modernisierte oder umgebaute Bestandsfahrzeuge nach den vereinfachten Verfahren der Zulassungsreform behandelt. Mit der Neuregelung dehnt der Eisenbahnsektor die reformierte Zulassungspraxis in Deutschland nun auf weitere Anwendungsfelder aus. Zuvor hatten heute Staatssekretär Michael Odenwald aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dr. Heike Hanagarth, Vorständin Technik der Deutschen Bahn AG, Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Dr. Martin Lange, Präsident des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V., und weitere Akteure des Eisenbahnsektors eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Die Schienenfahrzeughersteller haben in diesem Jahr gute Erfahrungen mit der neuen Zulassungspraxis von Neufahrzeugen gemacht“, erklärte Dr. Martin Lange. „Das neue Zulassungsregime hält bislang, was wir erwartet haben. Umso wichtiger ist es, dass nun auch einvernehmliche Verfahren für den Umgang mit modernisierten Bestandsfahrzeugen bei der Zulassung gefunden worden sind. Aber auch hier gilt: Die neue Regelung muss so schnell wie möglich in einen gesetzlichen Rahmen gefasst werden“, so Dr. Lange. „Nachrüstungen im Schienenverkehr wie Klimaanlagen, Bremssysteme oder auch die nachträgliche Ausrüstung mit der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS werden jetzt wieder zu einem berechenbaren Vorhaben“, sagte VDB-Geschäftsführer Axel Schuppe (Pressemeldung VDB, 22.12.14).