allg.: Versorgung mit öffentlichen Toiletten wird deutlich verbessert: Auftrag für die nächsten 15 Jahre an Wall GmbH vergeben, aus Senat

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Heute hat die #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen für die nächsten 15 Jahre mit der Zuschlagserteilung an die #Wall GmbH erfolgreich abgeschlossen. Die Wall GmbH hat sich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung gegen mehrere Bieter aus dem In- und Ausland durchgesetzt.

Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Das Land Berlin wird mit den neuen Toilettenanlagen eine der größten und modernsten Infrastrukturen in diesem Bereich in ganz Europa erhalten. Berlin gewinnt durch diesen Auftrag deutlich an Lebens- und Aufenthaltsqualität. Nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner, sondern auch für die Gäste, die nach Berlin kommen. Für die Menschen, die auf die Versorgung mit öffentlichen #Toiletten angewiesen sind, wird die Teilhabe am öffentlichen Leben spürbar verbessert. Aber auch wirtschaftlich ist das jetzt zum Abschluss gebrachte Verfahren ein riesiger Erfolg für Berlin.“

Mit dem Auftrag wird das vom Senat beschlossene Toilettenkonzept umgesetzt. In dem Konzept wurde der Bedarf an öffentlichen Toiletten in Berlin unter Beteiligung aller Interessengruppen ermittelt. Nun werden ganz neue, moderne und barrierefreie öffentliche Toiletten für die wachsende Stadt Berlin errichtet und betrieben. Die bisherigen Toilettenanlagen der Wall GmbH werden durch neue Anlagen ersetzt. Zudem werden – dem Konzept entsprechend – erstmals zahlreiche neue Standorte mit Toilettenanlagen ausgestattet. Die Standorte sind nicht mehr abhängig von der Anzahl der Werbeanlagen, die ein Bezirk zur Verfügung stellen kann. Bereits in den nächsten zwei Jahren werden nun in einer ersten Stufe 193 neue Toilettenanlagen aufgebaut, das sind 23 #Toiletten mehr als im Toilettenkonzept geplant. Vorhandene Toilettenanlagen im Bestand des Landes Berlin (insgesamt 37 Anlagen) wird Wall weiter betreiben, und weitere 50 Toilettenanlagen werden weiter auf anderer Grundlage betrieben. Insgesamt ergeben sich so 280 Toilettenanlagen in der Grundversorgung.
Für die Jahre ab 2021 kann zudem als zweite Stufe die Option für eine Erweiterung um zusätzliche 86 Toilettenanlagen ausgeübt werden.

Während der zweijährigen Aufbauphase kommt es zu keiner Versorgungslücke, denn die Senatsverwaltung hat rechtzeitig dafür gesorgt, dass bis zum Aufbau der neuen Toilettenanlagen die alten Toiletten unverändert weiterbetrieben werden.

Die neuen #Unisex-Toiletten werden als Modultoiletten errichtet, die eine ansprechende und einheitliche Gestaltung aufweisen und bei Bedarf erweitert werden können. 28 Anlagen erhalten Wickeltische, 85 Anlagen ein zusätzliches kostenfreies Pissoir, und an 43 Standorten werden Toiletten mit mehreren Sitzplätzen errichtet. Alle Toiletten stehen künftig von Anfang an im Eigentum des Landes Berlin. Vor dem Start der Serienproduktion erhalten alle Berlinerinnen und Berliner noch einmal die Gelegenheit, einen probeweise aufgestellten Prototyp zu testen.

Für die Reinigung und Instandhaltung werden künftig sehr hohe Qualitätsstandards gesetzt. Deren Einhaltung wird dann – anders als bisher – regelmäßig kontrolliert. Zur Erhaltung des Qualitätsniveaus sieht das Vertragswerk vor, dass sich eine Unterschreitung der Standards unmittelbar auf das Betriebsentgelt auswirkt. Zudem wird eine speziell für Berlin entwickelte Toiletten-App das Auffinden der nächsten öffentlichen Toilette erleichtern, den Betriebszustand der Toilettenanlage anzeigen, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten und eine Bewertung der Toilettenanlage sowie das Melden von Mängeln ermöglichen.

Anders als bisher wird der #Toilettenbetrieb von den #Werberechten vollständig entkoppelt. Beide Vergaben wurden in getrennten Verfahren ausgeschrieben. Dieses Vorgehen war nicht nur rechtlich geboten, sondern hat sich am Ende auch wirtschaftlich ausgezahlt. Die Einnahmen aus der Werbung werden 350 Millionen Euro betragen, für die Toiletten werden in der Grundversorgung 174,5 Millionen Euro, für die verbesserte Versorgung etwa 243 Millionen Euro benötigt. Unterhaltung und Betrieb der Brunnen durch die Berliner Wasserbetriebe kosten 60 Millionen. Die Einnahmen aus den Werbeverträgen übersteigen damit die Ausgaben für die Toiletten um 115,5 Millionen in der Grundversorgung und um rund 47 Millionen Euro, wenn die Erweiterungsoption mit 86 weiteren Standorten umgesetzt wird. Und dies bei qualitativ besseren Toiletten und einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Werbeanlagen, bei den Großwerbevitrinen etwa um mehr als 30 Prozent.

Mit dem Abschluss der Verträge zu den Werbeanlagen und Toiletten werden in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen für Berlin getätigt werden. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Berlin und sichert Arbeitsplätze in der Region. Zudem ist der neue Toilettenvertrag ein wichtiger Beitrag für die nachhaltige und bedarfsgerechte Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur in Berlin. 

Übersicht

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

allg.: Umsetzung des Toilettenkonzepts aus Senat

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 Aus der Sitzung des Senats am 15. Mai 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss über die Umsetzung des #Toilettenkonzeptes beschlossen.

Im November 2017 startete das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen. Die #Ausschreibung ist auf reges Interesse gestoßen, die Angebote werden derzeit ausgewertet. Das Verfahren soll im Laufe des ersten Halbjahrs 2018 abgeschlossen werden.

Senatorin Regine Günther: „Öffentliche Toiletten gehören zur Daseinsvorsorge in einer lebenswerten Stadt. Wir wollen in Berlin ein breites Angebot an qualitativ hochwertigen und barrierefreien öffentlichen Toiletten schaffen und dabei die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen.“

Die im Toilettenkonzept genannte Zahl von 257 Standorten der #Grundversorgung wurde in nochmaliger Abstimmung mit den Bezirken um 24 Standorte ausgeweitet, insbesondere in den Außenbezirken. Somit wird es bereits in der Grundversorgung 281 öffentliche Toilettenanlagen geben

Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat sich zudem inzwischen mit der #Wall GmbH darüber verständigt, dass die City-Toiletten der Firma Wall ab dem 1. Januar 2019 übergangsweise bis zum Aufbau der neuen Toilettenanlagen weiterbetrieben werden. Am 22. Januar 2018 wurde eine entsprechende Übergangsvereinbarung mit der Firma Wall unterzeichnet. Der #Abbau der alten Anlagen erfolgt nach Vorgaben des Landes Berlin und in Abstimmung mit dem künftigen neuen Toilettenbetreiber. Im Gegenzug wird der Wall GmbH gestattet, während der zweijährigen #Übergangsfrist ihre bisherigen Werbeanlagen bis zu deren Austausch gegen neue Werbeanlagen weiter zu nutzen. Der mit der Wall GmbH abgeschlossene neue Werberechtsvertrag bleibt von dieser Übergangsvereinbarung unberührt.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

allg.: Öffentliche Toiletten für Berlin, aus Senat

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Der Senat hat heute das von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegte #Toilettenkonzept für Berlin beschlossen.

Der bestehende #Toilettenvertrag des Landes Berlin läuft zum 31. Dezember 2018 aus. Dieser Vertrag erlaubt der Firma #Wall das Betreiben von Werbeanlagen, im Gegenzug bewirtschaftet Wall die Mehrzahl der 252 öffentlichen Toiletten in der Stadt. Eine weitere Verlängerung des Vertrages war aus kartell-, beihilfe- und vergaberechtlichen Gründen nicht möglich.

Durch das Auslaufen des „Toilettenvertrages“ nach 25 Jahren können nun der Bedarf an #öffentlichen Toiletten und deren #bedarfsgerechte Ausstattung ermittelt sowie die künftige Versorgung an diesem Bedarf ausgerichtet werden. Bisher ist die Versorgung mit öffentlichen Toiletten vom Grad der Kommerzialisierung des öffentlichen Straßenlandes durch Werbeanlagen abhängig.

Senatorin Günther: „Wir legen ein verbessertes Toilettenkonzept für unsere Stadt vor, das mit intensiver Beteiligung der Bezirke, von Behinderten- und Tourismusverbänden, Seniorenvertretungen und anderen Interessengruppen entwickelt wurde.“

Das Konzept sieht drei Versorgungsszenarien vor:

Im Rahmen der Grundversorgung soll es 257 öffentliche Toiletten geben, wobei neben fünf neuen Standorten für 29 der vorhandenen, aber wenig genutzten Toiletten bessere Standorte vorgesehen werden (Umsetzung 2019 bis 2020).
Abhängig vom finanziellen Rahmen werden in der „verbesserten Versorgung“ 366 Standorte angestrebt, darunter 109 von Bezirksämtern, Behindertenvertretungen und anderen Verbänden vorgeschlagene Standorte (Umsetzung 2021 bis 2022).
Nach einer Evaluierung wird eine „erweiterte Versorgung“ als Option geprüft, mit 447 Standorten. Diese „erweiterte Versorgung“ soll frühestens 2024 in Angriff genommen werden.*
Für die neuen Toiletten in Berlin wurden Mindestanforderungen an die Sicherheit, die Ausstattung und Umweltfreundlichkeit, an Hygiene und Instandhaltung formuliert. Die Benutzungsgebühr von 50 Cent soll beibehalten werden, um Fehlnutzungen zu verhindern. Mit dem „Euro-Toilettenschlüssel“ können Menschen mit Behinderung die Toiletten weiter kostenfrei nutzen.

Senatorin Günther: „Öffentliche Toiletten gehören zur #Daseinsvorsorge in einer lebenswerten Stadt. Wir wollen in Berlin ein breites Angebot an qualitativ hochwertigen und barrierefreien öffentlichen Toiletten schaffen und dabei die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen.“

Die Ausschreibung für Errichtung und Betrieb der Toiletten soll in der zweiten Jahreshälfte 2017 unmittelbar nach dem Beschluss des Senats erfolgen. Der Betreiber soll bis Anfang 2018 gefunden werden, sodass die „Berliner Toiletten“ rechtzeitig produziert und der Betrieb organisiert werden können.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

BVG: Prüfung von Werbung auf Fahrzeugen der BVG, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist in eigener Zuständigkeit erstellt und dem Senat übermittelt worden. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: In welchem Umfang wird #Werbung auf den #Fahrzeugen der #BVG geschaltet? Bitte nach Werbung auf Außenflächen und Werbung im Innenbereich aufschlüs-seln. Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: Die Werbung der BVG AöR schlüsselt sich wie folgt auf Außen- bzw. Innenwerbung auf: 2010 2011 2012 2013 Außenwerbung 81% 79% 75% 77% Innenwerbung 19% 21% 25% 23% Frage 2: Nach welchen #Kriterien überprüfen BVG AöR und die für die Vermarktung zuständige Firma #Wall Unternehmen, die Werbung schalten wollen? Nach wel-chen Kriterien wird der Inhalt der zu schaltenden Wer-bung überprüft? Antwort zu 2: Die BVG teilt dazu mit: „Grundsätzlich darf jeder Werbekunde, der sich an die gesetzlichen Best-immungen hält, auf den Fahrzeugen der BVG AöR wer-ben. Grenzwertige Motive werden in Absprache mit der VVR Wall GmbH im Einzelfall verboten. Weiterhin ist die BVG AöR ein Wirtschaftsunternehmen in Landesei-gentum und als solches bestrebt, sich in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht neutral zu verhalten. Insofern wird der Beklebung der Verkehrsmittel mit religiöser und/oder weltanschaulicher Werbung nicht zugestimmt. Die VVR Wall GmbH orientiert sich bei der Vermarktung der Werbeflächen an den Richtlinien und Entscheidungen des Deutschen Werberates als Institution der freiwilligen Selbstkontrolle der Werbeindustrie und an eventuellen Entscheidungen des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft.“ Frage 3: Sind zum derzeitigen Zeitpunkt bestimmte Unternehmen oder Organisationen von der Anmietung der Werbeflächen ausgeschlossen? Wenn ja, um wie viele und welche handelt es sich und aus welchen Gründen werden diese ausgeschlossen? Antwort zu 3: Die BVG teilt dazu mit: „Im Kontext der Antwort zur Frage 2 wurden bereits religiöse Organi-sationen von der Möglichkeit der Werbung ausgeschlos-sen. Die BVG AöR ist ein familienfreundliches Unter-nehmen. Vor diesem Hintergrund und auf Drängen von Bürgerinnen und Herrn Wolfgang Thierse, ehemaliger Präsident des Deutschen Bundestages, hat die BVG AöR die Kündigung der Werbeverträge mit einem Unterneh-men, dessen Werbung nach außen hin den Anschein er-wecken konnte, der Förderung des sexuellen Dienstleis-tungsgewerbes zu dienen, veranlasst.“ Frage 4: Warum dürfen auch Unternehmen, die mit dubioser Geschäftspraktik auf sich aufmerksam gemacht haben, Werbung auf den Fahrzeugen der BVG schalten? Antwort zu 4: Der BVG AöR ist kein Unternehmen mit dubioser Geschäftspraktik bekannt, welches auf den Fahrzeugen der BVG AöR wirbt. Berlin, den 22. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)

BVG trennt sich von Bordellen, An Bussen soll es dafür keine Werbung geben., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-trennt-sich-von-bordellen/8661442.html

Die #BVG wirbt nicht mehr für Bordelle oder ähnliche Einrichtungen. Seit Jahren hatten Fahrgäste kritisiert, dass #Busse des Unternehmens mit Werbung für ein Bordell unterwegs waren. Die Verträge schließt das Werbeunternehmen #Wall ab, an das die BVG diesen Bereich verkauft hat. Bei „heiklen Aufträgen“ habe die BVG mit Wall vereinbart, sich vorher abzusprechen, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. So habe man auch beschlossen, die Bordell-Verträge nach dem Auslaufen nicht zu verlängern. Dies sei jetzt erreicht. Auf Werbung auf den Bussen will die BVG aber auch in Zukunft nicht verzichten. Der Senat hat dies dem landeseigenen Unternehmen erlaubt; nur die Fenster, die in der Vergangenheit auch teilweise eine Werbefolie erhalten hatten, müssen …