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Frage 1:
Trifft es zu, dass in der Neuköllner Weserstraße in Abschnitten sowohl Straßen- als auch Rad- und Geh- wegschäden gleichzeitig bestehen oder bestanden und entsprechend beschildert sind? Falls ja, seit wann bestehen/bestanden diese Schäden jeweils, seit wann sind diese beschildert, worin liegt die Ursache der Schäden und wann werden/wurden diese beseitigt?
Frage 2:
Sofern die Beseitigung nicht unverzüglich erfolgte, weshalb nicht?
Antwort zu 1 und 2:
Darüber, ob und seit wann in Abschnitten der Weserstraße sowohl Straßen- als auch Rad und Gehwegschäden gleichzeitig bestehen oder bestanden und ob diese Schäden be- schildert bzw. beseitigt wurden/werden, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Kenntnis. Auch ist die Ursache dieser Schäden der Senatsverwaltung nicht bekannt.
Frage 3:
Für wie viele Strecken (in Metern) #öffentlichen #Straßenlands in den einzelnen Berliner Bezirken bestehen gegenwärtig a) #Gehwegschäden, b) #Radwegschäden und c) #Straßenschäden?
Frage 4:
Wie haben sich die Zahlen zu 3) in den Jahren 2012 bis 2018 entwickelt?
Antwort zu 3 und 4:
Wegen des Sachzusammenhangs werden beide Fragen gemeinsam beantwortet.
In Zusammenfassung der Stellungnahmen ist festzustellen, dass seitens der Bezirke eine Angabe in Metern zu Gehweg-, Radweg- und Straßenschäden nicht möglich ist, da hier- über keine Statistik geführt wird. Daher sind auch keine Aussagen zur Entwicklung der Jahre 2012 bis 2018 möglich.
Eine Beschilderung erfolgt immer dann, wenn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ein Hinweis auf mangelnde Verkehrssicherheit erforderlich ist.
Frage 5:
Welche Kosten veranschlagen die Bezirke (bei Straßen übergeordneter Bedeutung der Senat) zur Beseiti- gung der aktuell bestehenden Schäden?
Straßenschäden auf „Berliner Straßen“, auch auf übergeordneten Straßen, sind im Rah- men der Straßenbaulast durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter zu beseiti- gen.
Weil von den Bezirken keine Statistik (siehe Antwort zu 3 und 4) geführt wird, kann keine Aussage zu den Kosten der aktuell bestehenden Schäden gemacht werden.
Frage 6:
Welche Mittel in welcher Höhe sind in den jeweiligen Bezirken im aktuellen Haushaltsjahr für die Beseitigung von Schäden im o.g. Sinne angesetzt?
Antwort zu 6:
Für die Beseitigung von Straßenschäden (Fahrbahn-, Radweg- und Gehwegschäden) ste- hen den Bezirken im Kapitel 38 00 Titel 521 01 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung.
Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden den Bezirken im Rahmen des Sonderprogramms Straßensanierung weitere Mittel bereitgestellt. Diese sind zweckgebunden für die Fahrbahn- und Radwegsanierung (Unterkonten 370 bis 381) und Gehwegsanierung (Unterkonten 350 bis 361) zu verwenden. Diese Mittel sind im Ka- pitel 27 07 Titel 52130 im Haushaltplan eingestellt.
Die im aktuellen Haushaltsjahr angesetzte Höhe der Mittel für die jeweiligen Bezirke ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Kapitel 27 07
Titel 521 30 Unterkonten 370 bis 381 Kapitel 27 07
Titel 521 30 Unterkonten 350 bis 361
Mitte 2.781.000 € 2.326.700 € 526.800 €
Friedrichshain – Kreuzberg 1.369.000 € 1.192.500 € 270.000 €
Pankow 3.530.000 € 3.050.150 € 690.600 €
Charlottenburg – Wilmersdorf 3.059.000 € 2.525.450 € 571.800 €
Spandau 2.310.000 € 1.711.900 € 387.600 €
Steglitz – Zehlendorf 3.399.000 € 2.854.050 € 646.200 €
Tempelhof – Schöneberg 2.577.000 € 2.180.950 € 493.800 €
Neukölln 2.120.000 € 1.849.700 € 418.800 €
Treptow – Köpenick 4.001.000 € 2.639.400 € 597.600 €
Marzahn – Hellersdorf 3.218.000 € 2.162.400 € 489.600 €
Lichtenberg 2.298.000 € 1.613.850 € 365.400 €
Reinickendorf 2.526.000 € 2.392.950 € 541.800 €
Summen: 33.188.000 € 26.500.000 € 6.000.000 €
Insgesamt stehen im Jahr 2019 für die Straßensanierung und -unterhaltung 65.688.000,00 EURO zur Verfügung.
Berlin, den 17.04.2019 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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