Literatur: Inhaltsverzeichnis 2018, aus Berliner Verkehrsblätter

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ALLGEMEINES
#Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 7, 39
Nachruf Dieter J. Schubert 48
BVG testet #Anzeigesysteme an Haltestellen 86
Nachruf Hans-Ulrich Wetterhahn 121
Städtische #Nahverkehrstarife in der Wirtschaftskrise 1920 – 1923 127
Vor etlichen Jahren… – Jubiläen im August 2018 148, 239
#Imagekampagne und Werbefilme der BVG „Weil wir Dich lieben“ 179, 239
DSGVO 190
Die #Fahrkartensammlung des #DTMB ist „online“ 193
Das „Ku’damm-Ticket“ (1984 – 1993) 213 (Abb.), 220, 239
Realisierung #barrierefreier S- und U-Bahnhöfe 223
An unserer Leser und Abonnenten 233
„Harry #Schotter“ – die BVG-Playmobil-Figuren (Ergänzung) 237
„#KIMBAmobil“ und „#KIMBAexpress“ (Ergänzung) 237

BERLINER #EISENBAHNFREUNDE E.V. 40, 83, 123, 168, 212, 251

DAMALS UND HEUTE
Folge 32 (Leipziger Platz) 114, 239

EISENBAHN
Änderungen im Eisenbahn-Fernverkehr 2017/2018 95, 113
#Stadtbahn-Besichtigung Seiner Majestät 71
Vor 180 Jahren (#Berlin-Potsdamer Eisenbahn) 202
#Bahnsteighöhen – Was ist das? 238

FÖRDERVEREIN DER ARBEITSGEMEINSCHAFT #TRADITIONSBUS BERLIN E.V.
84, 124, 188, 252

OMNIBUS
Die provisorischen #Straßen-Stahlhochbrücken Berlin 3, 238
#Fahrtzielverzeichnis Omnibus (Stand 10. Dezember 2017) 29
Omnibus-Wagenbestand BVG – Stand 1. Januar 2018 45
Der #Prototyp des #Ikarus 180 für die DDR 49, 65
Der Oldtimer Bus Verein Berlin e.V. (#OBVB) 71
Busunfall am Reichtagsufer 85
Ältere Ikarus-Bus-Bauarten in Potsdam (1953 – 1991) 109
Bus-Abfahrtspositionen am U-Bahnhof Rudow 136
-Kennzeichen – Was ist das? 149
Endstation Klamannstraße 3b 156
Omnibus und Autobus – eine Begriffserklärung 176
Busverbindungen nach Frohnau 225
Verbleib der #Doppeldeckomnibusse Do54 und Do56 (Berichtigung) 237
Der E-Bus in Berlin (Berichtigung) 237
Berliner Busse in Stettin (Ergänzung) 237
Busse vom Typ #Škoda 706 RTO LUX (Ergänzung) 237

REZENSIONEN 2, 18, 62, 106, 126, 146, 190, 214, 250

S-BAHN
S-Bahn-Linien – Stand 10.12.2017 47
Erneuerung des ersten -Bahn-Fahrsimulators 77
Ablauf des -Bahn-Vertrags im Dezember 2017 – Wie geht es weiter? 93
Die #Leerzüge der Berliner S-Bahn im Jahresfahrplan 2017/2018 150, 196
Der -Bahn-Schwerlastzug der „Guten Taten“ 240

SCHIFFFAHRT
#Hauptstadtfloß 10
#Schiffsanleger Kottbusser Brücke – Reederei Otto Schmidt 63
Die #Personenschifffahrt im Raum Berlin 2017 105 (Abb), 107
Reedereien #Nordstern 135

STRASSENBAHN
Bereitstellung des #Festkorsos und die letzten Fahrten auf der Linie 55 am 2. Oktober 1967 (Ergänzungen) 8
50 Jahre Einstellung der #Straßenbahn in West-Berlin –
Ein gelungenes Fest der Erinnerungen mit vielen Stolpersteinen 17 (Abb.), 19
Potsdamer #Straßenbahnnetz wächst weiter in den Norden 41 (Abb), 45
Vergangen, vergessen, vorbei – #Straßenbahnarchäologie in Berlin (II) 69
Potsdamer #KT4D-Wagen 001 wieder zurück 147
Straßenbahn-Gleisbauarbeiten in der Seestraße 191
Jubiläum „111 Jahre Elektrische“ in Potsdam 203
Die Straßenbahn, die in der Spree versank 215, 239
#Artic in Schöneiche 233 (Abb.), 235

VERANSTALTUNGEN 15, 42, 98, 121, 167, 183, 195, 220

U-BAHN
Die letzten „#Doras“ in Berlin 9, 239
Die #Leerzüge der Berliner U-Bahn 73
Brot-Werbung in der U-Bahn 92
Fake eines U-Bahn-Rollenfahrscheins 104
#Grundinstandsetzung U-Bahnhof #Seestraße 113
Beiwagen 6. Lieferung des Typs #AI 173
Die Wandlung des U-Bahnhofs #Schloßstraße 204

Bahnhöfe: S-Bahn Prenzlauer Berg Mehr Licht für den Tunnel an der Landsberger Allee, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-prenzlauer-berg-mehr-licht-fuer-den-tunnel-an-der-landsberger-allee/12169720.html Nach dem der -Bahnhof #Landsberger Allee aufwendig saniert wurde, soll nun auch der #düstere #Tunnel zwischen #Straßen- und S-Bahn #aufgehübscht werden. Das Grauen beginnt im Untergrund. Der Tunnel ist dunkel, die Leuchten wie die meisten Wände und der Aufzugsschacht beschmiert, die Ecken versifft. Und es gibt keine Informationen, wie man zu den Haltestellen der Straßenbahn oder zum S-Bahnsteig kommen kann. Der Eigentümer dieser traurigen Anlage ist die Senatsverkehrsverwaltung. Ihr gehört die Unterführung an der Landsberger Allee, die die Gehwege sowie die Haltestellen der Straßenbahn und den Bahnsteig des S-Bahnhofs Landsberger Allee verbindet. Im vergangenen Jahr hat die BVG die Haltestelle mit ihren zwei Bahnsteigen aufwendig saniert. Auch die Treppen zum Tunnel samt Wänden sind erneuert worden. Dann aber ist Schluss; der Tunnel selbst ist ein heruntergekommenes Loch geblieben, durch das die meisten Fahrgäste wohl nicht gern gehen. Es hat nicht einmal dazu gereicht, dort Hinweise anzubringen, in welche Richtungen die Straßenbahnen …
Source: BerlinVerkehr

Flughafen Wirtschaft fordert Verkehrskonzept um den BER , aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article205498277/Wirtschaft-fordert-Verkehrskonzept-um-den-BER.html Die #Wirtschaft im #Landkreis Dahme-Spree fordert eine Entlastung der #Straßen im Umland des künftigen #Hauptstadtflughafens #BER in #Schönefeld. Cottbus. Der Regionalausschuss Dahme-Spreewald der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus fordert ein Verkehrskonzept der Länder Berlin und Brandenburg für die Region um den Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld. Als Konsequenz auf die gestiegenen Fluggastzahlen und -prognosen empfiehlt das Gremium den Neubau von weiteren Autobahnabfahrten, etwa an der #A113 südlich der Autobahnabfahrt AS Schönefeld, bei Kiekebusch (A113) und an der #A117 Bohnsdorf/Schulzendorf. Die A113 müsse durch den Neu- und Ausbau weiterer Straßen im Umfeld des Flughafens entlastet werden. Auch sollte die Entscheidung überprüft werden, die Verlängerung der -Bahn-Linie 7 von Rudow nach Schönefeld/BER nicht zu bauen. Die deutliche Aufwertung des S-Bahnhofes Schönefeld habe vor dem Hintergrund der beschlossenen Weiternutzung des Alt-Terminals Schönefeld für den BER oberste Priorität. „Der -Bahnhof Schönefeld ist heute und wird wegen der Weiternutzung des Alt-Terminals auch zukünftig ein Eingangstor für viele Gäste der Region Berlin-Brandenburg sein“, sagte Michael Kuttner, Sprecher des Regionalausschusses der IHK Cottbus. Deshalb sei es unabdingbar, die jetzt stillgelegten Bahnhofsgebäude wieder in einen …
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Weiterer Ausbau der A10 geplant – Nördlicher Berliner Ring soll sechs Fahrstreifen bekommen, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/07/strasseninvestitionsprogramm-bundesregierung-a10-ausbau.html Vom neuen Programm der Bundesregierung zur #Sanierung #maroder #Straßen und Brücken wird auch Brandenburg profitieren. Die Autobahn 10 #nördlicher #Berliner #Ring soll von der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, in der Höhe von Neu-Buch, bis zum Kreuz Barnim auf #sechs #Fahrstreifen ausgebaut werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Montag das neue Straßen-Investitionsprogramm freigegeben. Von dem milliardenschweren Programm der Bundesregierung zur Sanierung maroder Straßen und Brücken soll auch das Land Brandenburg profitieren. Denn wie das Potsdamer Infrastrukturministerium am Montag mitteilte, soll die Autobahn 10 nördlicher Berliner Ring von der Landesgrenze Berlin-Brandenburg (etwa in Höhe von Neu-Buch) bis zum Kreuz Barnim auf sechs Fahrstreifen ausgebaut werden. Der Streckenabschnitt vervollständige den Ausbau des gesamten nördlichen Berliner Rings, heißt es vom Ministerium. Der Bund hatte in diesem Jahr bereits das Vergabeverfahren für den Ausbau des Abschnitts der A 24 Kremmen-Neuruppin und der A 10 Dreieck Havelland bis Dreieck …
Source: BerlinVerkehr

Radverkehr + Straßenverkehr: Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches #Konzept verfolgt der Senat, dass der #Radverkehr #attraktiv und sicher gefördert werden kann bei gleichzeitigem Erhalt der #Leistungsfähigkeit der #Straßen für den Kfz-Verkehr? Antwort zu 1.: Die Aufgabe des Senats besteht u.a. da-rin, für alle Personen der Stadt und damit auch hinsicht-lich aller Verkehrsarten entsprechende Planungen durch-zuführen und angemessene und sichere Angebote vorzu-sehen. Der Senat hat sich dabei hinsichtlich des Radver-kehrs u.a. das Ziel gesetzt, sukzessive ein flächendecken-des Radverkehrsnetz speziell an den Hauptverkehrsstra-ßen herzustellen, um einen attraktiven und sicheren Rad-verkehr zu ermöglichen. Die Bereitstellung von Radver-kehrsanlagen ist dabei als Angebotsplanung zu verstehen. Die hierzu notwendige Infrastruktur wird gemäß der fi-nanziellen und zeitlichen Möglichkeiten zur Umsetzung, d.h. möglichst in Zusammenhang mit anstehenden ande-ren Maßnahmen im Straßenraum (bspw. bei Instandset-zungsmaßnahmen oder im Rahmen von anderen Baumaß-nahmen), realisiert. Die Umsetzung von Radverkehrsanlagen erfolgt suk-zessive. Hierbei wird unter anderem an Hand der aktuel-len und ggf. künftigen Verkehrsnachfrage im Straßenver-kehr, der Bedeutung der Relation für den Radverkehr und den Abmaßen des Straßenraums geprüft, welcher Stra-ßenquerschnitt angemessen ist. Fahrspurreduktionen sind bislang an den Straßen zum Einsatz gekommen, bei denen die Verkehrsnachfrage im Kfz-Verkehr auch mit den dann noch zur Verfügung stehenden Fahrspuren realisiert wer-den konnten, ohne Verdrängungseffekte in andere Straßen zur Folge zu haben. Hinsichtlich der Planungsprinzipien, die der Senat be-rücksichtigt, gelten die derzeit gültigen Gesetze bzw. Rechtsprechungen und Richtlinien, die unter anderem auch Themen wie Gestaltung, Abwickelbarkeit der Ver-kehrsströme und vor allem auch Verkehrssicherheit be-rücksichtigen. Frage 2: Gibt es Konzepte, Radverkehr und Kfz-Verkehr weitgehend durch den Bau separater Infrastruktur zu trennen und trotzdem für alle Verkehrsarten attraktiv zu gestalten? Antwort zu 2.: Die Schaffung separater Radverkehrs-anlagen ist in der Regel in Hauptverkehrsstraßen mit starkem Kfz-Verkehr anzustreben, um dort das Radfahren attraktiver und sicherer zu machen. Ergänzend können straßenunabhängige Wegeverbindungen vom Radverkehr genutzt oder durch bauliche Maßnahmen für den Radver-kehr ertüchtigt oder neu gebaut werden. Dabei müssen allerdings auch die übrigen Ansprüche an den Straßen-raum bzw. an die für die Wege benötigten Flächen be-rücksichtigt werden. Aus den in Berlin eingeführten Straßenbau-Regel-werken („Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege“ sowie „Richtli-nien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06“ und „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA“ der For-schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) ist im Einzelfall abzuleiten, ob die Schaffung von Radver-kehrsanlagen angesichts der vorhandenen Kfz-Verkehrs-stärke sowie anderer Randbedingungen erforderlich ist und inwieweit diese separaten Radverkehrsanlagen besser durch Fahrbahnmarkierungen oder besser durch Schaf-fung baulicher Radwege herzustellen sind. Auf der Grundlage dieser Regelwerke hat der Senat ein Fahrradroutenkonzept entwickelt, um dem Radverkehr auch über weitere Strecken ohne größere Umwege attrak-tive Fahrmöglichkeiten zu eröffnen. Dieses Fahrradrou-tennetz soll die wichtigsten Quellen und Ziele des Rad-verkehrs über Straßen und Wege mit fahrradfreundlichen Oberflächen und möglichst wenig Autoverkehr miteinan-der verknüpfen und ist Teil der 2013 vom Senat beschlos-senen Radverkehrsstrategie. Es wird von der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammen-arbeit mit den Bezirksämtern laufend weiterentwickelt und schrittweise umgesetzt. Auch wenn es aus Platz- und Kostengründen nicht möglich ist, den Radverkehr überall in diesem Netz voll-ständig vom Kfz-Verkehr zu trennen, ist eine weitgehende Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr (insbesondere durch Schaffung lückenloser und ausreichend dimensionierter Radverkehrsanlagen an den im Netz enthaltenen Haupt-verkehrsstraßen) ein Kernmerkmal dieses Netzes. Zudem wird bei der Realisierung dieses Netzes besonders auf die Querungsstellen geachtet, an denen die Fahrradrouten stark vom Kfz-Verkehr befahrene Straßen kreuzen: Hier werden in der Regel Mittelinseln oder Lichtsignalanlagen als Querungshilfen vorgesehen, um ein sicheres Queren zu ermöglichen; in Ausnahmefällen können auch voll-ständig konfliktfreie Querungen in Form von Unter- oder Überführungen genutzt oder neu geschaffen werden. Frage 3: Gibt es Konzepte ein separates Fahrradstra-ßennetz aufzubauen? Antwort zu 3.: Es wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 17/12981 verwiesen. In Anbetracht insbe-sondere der rechtlichen Probleme, die mit einem zusam-menhängenden separaten Fahrradstraßennetz verbunden wären und die dazu führen, dass ein solches Netz in der Praxis nicht realisierbar wäre, gibt es seitens der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Pla-nungen für ein separates Fahrradstraßennetz. Dagegen unterstützt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Bezirksämter, wenn sie in einzelnen geeigneten Straßen und insbesondere auf geeigneten Teil-abschnitten des Fahrradroutennetzes weitere Fahrradstra-ßen einrichten. Frage 4: Inwieweit wird der demografische Wandel und die Folgen der wachsenden Stadt in die Konzeption zur Sicherung der Mobilität einbezogen? Antwort zu 4.: Der Senat berücksichtigt die allgemei-nen gesellschaftlichen Entwicklungen bei seinen Planun-gen als auch bei seinen strategischen Konzepten und dabei auch sämtliche Verkehrsarten. Dies beginnt bei Erschließungsfragen, bei denen der Senat sich nicht nur mit der straßen- und ÖV1-seitigen Erschließung der Ge-biete befasst, sondern auch Fragen zu Abstellanlagen für den Radverkehr u.ä. berücksichtigt; und es endet bei den allgemeinen Strategien. Sowohl die demographischen Effekte als auch die Wirkungen der wachsenden Stadt finden in den Analysen, Planungen und Strategien des Senats Berücksichtigung. Dies betrifft bspw. die Ausei-nandersetzung mit Fragen der Verkehrssicherheit für die verschiedenen Altersgruppen oder die Frage der Ange-botsausweitungen im ÖPNV, wie sie u.a. im Nahver-kehrsplan 2014-2018 in Zusammenhang mit der Frage der Wachsenden Stadt thematisiert sind. Auch die Haushalts-anmeldungen werden dies widerspiegeln. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Potsdam + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehr in Potsdam Viele Räder stehen still, aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/902718/ #Baustellen auf #Schienen und #Straßen im #Potsdamer Stadtgebiet sorgen ab Montag für erheblich #Einschränkungen für Auto- und #Tramfahrer

Ab Montag brauchen Potsdamer viel Geduld, um in der Stadt voranzukommen. Ursache dafür ist allerdings kein Streik, sondern zahlreiche neue Baustellen. So wird das Potsdamer Straßenbahnnetz zwei Wochen lang in ein Nord- und ein Südnetz geteilt. Die Tram ist zwischen Platz der Einheit und Waldstadt (Eduard-Claudius-Straße) unterbrochen, weil der Verkehrsbetrieb an mehreren Schienenabschnitten baut. Damit ist der Potsdamer Hauptbahnhof nicht mit der Straßenbahn zu erreichen. Als Ersatz sollen Busse fahren. Von der Unterbrechung der Strecke betroffen sind die Tramlinien 91, 92, 93, 96 und 99. Zwischen Platz der Einheit, Hauptbahnhof und den Haltestellen Eduard-Claudius-Straße/Heinrich-Mann-Allee beziehungsweise Magnus-Zeller-Platz werden Ersatzbusse fahren. Passagiere müssen sich wegen der veränderten Abfahrtszeiten für die Busse auch auf Verzögerungen bei Anschlussfahrten einstellen, teilte der Verkehrsbetrieb (ViP) mit. Die Einschränkungen gelten vom 20. Oktober bis 24. Oktober sowie vom 27. Oktober bis zum 30. Oktober jeweils von 9 bis 15 Uhr; am dazwischenliegenden Wochenende sogar durchgehend von Freitag 20 Uhr bis Betriebsschluss Sonntag. Für die Haltestelle Friedhöfe wird in Richtung Innenstadt eine Ersatzhaltestelle an der Einmündung Am Alten Friedhof eingerichtet. Die Haltestellen Sporthalle, Kunersdorfer Straße, Waldstraße/Horstweg werden zu den …

Potsdam + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehr in Potsdam Viele Räder stehen still, aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/902718/

#Baustellen auf #Schienen und #Straßen im #Potsdamer Stadtgebiet sorgen ab Montag für erheblich #Einschränkungen für Auto- und #Tramfahrer

Ab Montag brauchen Potsdamer viel Geduld, um in der Stadt voranzukommen. Ursache dafür ist allerdings kein Streik, sondern zahlreiche neue Baustellen. So wird das Potsdamer Straßenbahnnetz zwei Wochen lang in ein Nord- und ein Südnetz geteilt. Die Tram ist zwischen Platz der Einheit und Waldstadt (Eduard-Claudius-Straße) unterbrochen, weil der Verkehrsbetrieb an mehreren Schienenabschnitten baut. Damit ist der Potsdamer Hauptbahnhof nicht mit der Straßenbahn zu erreichen. Als Ersatz sollen Busse fahren.
Von der Unterbrechung der Strecke betroffen sind die Tramlinien 91, 92, 93, 96 und 99. Zwischen Platz der Einheit, Hauptbahnhof und den Haltestellen Eduard-Claudius-Straße/Heinrich-Mann-Allee beziehungsweise Magnus-Zeller-Platz werden Ersatzbusse fahren. Passagiere müssen sich wegen der veränderten Abfahrtszeiten für die Busse auch auf Verzögerungen bei Anschlussfahrten einstellen, teilte der Verkehrsbetrieb (ViP) mit. Die Einschränkungen gelten vom 20. Oktober bis 24. Oktober sowie vom 27. Oktober bis zum 30. Oktober jeweils von 9 bis 15 Uhr; am dazwischenliegenden Wochenende sogar durchgehend von Freitag 20 Uhr bis Betriebsschluss Sonntag. Für die Haltestelle Friedhöfe wird in Richtung Innenstadt eine Ersatzhaltestelle an der Einmündung Am Alten Friedhof eingerichtet. Die Haltestellen Sporthalle, Kunersdorfer Straße, Waldstraße/Horstweg werden zu den …

Straßenverkehr: Zuständigkeiten für das Berliner Straßennetz, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die Berliner #Straßen bezüglich des Unterhalts des Straßenlandes in den #Zuständigkeiten zwischen #Bezirken und #Land und ggfs. #Bund kategorisiert (#Straßenbaulast)?

Frage 2: Welches sind die Kriterien, nach denen die Straßenbaulast den Bezirks-, Landes- oder ggfs. Bundes-verwaltungen zugeordnet werden? Antwort zu 1 und 2: Laut § 7 Absatz 7 Berliner Stra-ßengesetz (BerlStrG) ist das Land Berlin Träger der Stra-ßenbaulast für die öffentlichen Straßen. Der Bund ist Träger der Straßenbaulast für die Bun-desfernstraßen (§ 5 Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Die Bundesfernstraßen gliedern sich gemäß § 1 Abs. 2 FStrG in Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen ist ebenfalls das Land Berlin Träger der Straßenbaulast (§ 5 Abs. 2 FStrG). Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) nimmt die Hauptverwaltung (Senat) die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr, die Bezirksverwal-tungen alle anderen Aufgaben der Verwaltung. Gemäß Nr. 10 des Zuständigkeitskatalogs zum AZG sind unter anderem Bundesautobahnen und Bundesstra-ßen außerhalb der Ortsurchfahrten sowie Planung, Ent-wurf und Bau von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und der Straßen im zentralen Bereich Aufgabe der Haupt-verwaltung, ebenso Verkehrslenkungs- und die meisten Lichtzeichenanlagen. Auch Brücken, Tunnel und fast alle anderen Ingenieurbauwerke fallen in die Zuständigkeit der Hauptverwaltung mit Ausnahme der kreisrunden Rohrdurchlässe und der Fahrbahn- und Gehbahnbeläge, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Abdichtung stehen sowie die öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen- und Einrichtungen. Für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Straßen in Berlin, das sind die Ortsdurch-fahrten von Bundesstraßen, die Straßen im Zentralen Bereich, die Hauptverkehrsstraßen und die Nebenstraßen, sind die Bezirke als Straßenbaulastträger verantwortlich. Frage 3: Gibt es für die Zuordnung einer Straße in das übergeordnete Straßennetz klare Eingruppierungskriterien und welche sind diese ggfs.? Antwort zu 3: Die Einstufung des übergeordneten Stadtstraßennetzes orientierte sich in der Vergangenheit an den „Richtlinien zu Anlage von Straßen“ (RAS-N). Aktuell gilt die „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008), die die RAS-N fortführt. Ausgehend von einer Zentrenhierarchie (siehe hierzu auch Stadtentwicklungsplan Zentren 3) werden notwendi-ge Verbindungsfunktionen zwischen Zentren definiert. Das Straßennetz wird darauf aufbauend nach seinen ver-kehrlichen Funktionen und in Abhängigkeit von städte-baulichen Gegebenheiten/Funktionen eingeteilt. Im Er-gebnis liegt ein Straßennetz nach Verbindungsfunktions-stufen 0 bis IV vor. Nachfolgend ist die geltende Systematik der Verbin-dungsfunktionsstufen mit den Berlin üblichen Bezeich-nungen (bzw. in Klammern die Bezeichnungen nach RAS-N/RIN) aufgeführt. Tabelle : Verbindungsfunktionsstufen und Einstufungskriterien Verbindungsfunktionsstufe Einstufungskriterien 0 kontinentale Straßenverbindung Verbindung zwischen Metropolregionen I großräumige Straßenverbindung Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West II übergeordnete Straßenverbindung (überregionale/regionale Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und besonde-ren Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Stra-ßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüp-fungspunkten des großräumigen Verkehrssystems (Flughä-fen, Fernbahnhöfe, Häfen) III örtliche Straßenverbindung (zwischengemeindliche Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unterzentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonderen Mittelzen-tren, Verbindung zwischen den sonstigen Mittel- und Un-terzentren bzw. Ortsteilen, Anbindung von Verknüpfungs-punkten des regionalen Verkehrssystems (Regionalbahn-höfe, P+R-Anlagen) IV Ergänzungsstraßen (flächenerschließende Straßenverbindungen nach RAS-N bzw. nahräumige Straßenver-bindungen nach RIN) Anbindung und Erschließung von Wohn- und Gewerbege-bieten sowie von Industriegebieten, Aufnahme des stra-ßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus) Nach § 20 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden die öffentlichen Straßen Berlins nach ihrer Verkehrsbe-deutung in Straßen I. Ordnung (überwiegend dem groß-räumigen Verkehr dienend) und II. Ordnung ( dem über-bezirklichen Verkehr usw. dienend) sowie sonstige öf-fentliche Straßen eingeteilt. Diese Einteilung – Darstel-lung im Straßenplan des Landes Berlin – dient gemäß § 22 BerlStrG der Festlegung, welche Planverfahren für den Bau oder die Änderung von Straßen erforderlich sind. Frage 4: Wie ist der verwaltungstechnische Weg im Falle einer notwendigen Reparatur/Sanierung des Stra-ßenlandes bei einer a) Straße in bezirklicher Zuständigkeit? b) Straße des übergeordneten Straßennetzes? Antwort zu 4: Notwendige Reparaturen im Rahmen der Gefahrenabwehr in den Berliner Straßen erfolgen zeitnah durch die Bezirksämter. Umfangreichere und länger andauernde Baumaßnah-men erfordern eine Abstimmung mit den weiteren Betei-ligten und Betroffenen wie Straßenverkehrsbehörden, BVG, Leitungsverwaltungen. Dabei sind auch Belange des Verkehrsablaufs zu berücksichtigen. Als Straßenver-kehrsbehörden sind im Hauptverkehrsstraßennetz die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und die bezirkliche Stra-ßenverkehrsbehörde beteiligt, im Nebennetz nur die be-zirkliche Straßenverkehrsbehörde. Bei der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens unter-scheidet sich der Ablauf bei einer Straße in bezirklicher Zuständigkeit nicht von dem bei einer Straße des überge-ordneten Straßennetzes: Ausschreibung – Vergabe – Be-auftragung – Durchführung – Abnahme – Abrechnung. Frage 5: Wer übernimmt die Kosten für eine Straßen-landreparatur/-sanierung? Antwort zu 5: Für nicht investive Baumaßnahmen ste-hen den Bezirken Mittel für die Unterhaltung des Straßen-landes zur Verfügung (Kap. 3800, Titel 52101). Zusätz-lich gibt es Finanzierungsprogramme der Hauptverwal-tung unter anderem für die Straßeninstandsetzung sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Wenn Dritte Schäden verursachen und bekannt sind, tragen diese die Kosten bzw. müssen sie ersetzen. Die Kosten für Bundesfernstraßen und anbaufreie Bundesstraßen trägt der Bund. Frage 6: Im Falle von Reparatur-/Sanierungsarbeiten im Versorgungsnetz (Wasserwerke, Strom-/Gasnetz): Wie sind hierbei die verwaltungstechnischen Abläufe und die Kostenübernahme geregelt? Antwort zu 6: Reparatur- und Sanierungsarbeiten an den Leitungen der Sondernutzer in Berliner Straßen sind gemäß § 12 BerlStrG bei der jeweiligen Straßenbaube-hörde zu beantragen oder anzuzeigen (kleine Baumaß-nahmen, Havarien), größere Baumaßnahmen bedürfen der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. In der Erlaubnis wird die Anlage 2 der Ausführungsvorschrift (AV) zu § 12 BerlStrG zur verbindlichen Nebenbestimmung erklärt, wonach der Leitungsnetzbetreiber verpflichtet ist, die Straße nach der Baumaßnahme auf seine Kosten wieder ordnungsgemäß herzustellen. Dieser Vorgang wird von den Straßenbaubehörden überwacht und abgenommen. Für die Verlegung von Telekommunikationslinien gilt im Prinzip das Gleiche: Die Arbeiten bedürfen der Zu-stimmung des Wegebaulastträgers nach § 68 (3) Tele-kommunikationsgesetz (TKG) und das TK1-Unternehmen hat nach Beendigung der Arbeiten den Verkehrsweg ge-mäß § 71 (3) TKG wieder instand zu setzen, es sei denn, der Unterhaltungspflichtige hat erklärt, dies auf Kosten des TK-Unternehmens selbst vorzunehmen. Berlin, den 18. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)

Straßenverkehr: ZUSTAND DER FAHRBAHNEN IM SOMMER Mehr Schlaglöcher auf Berlins Straßen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/zustand-der-fahrbahnen-im-sommer-mehr-schlagloecher-auf-berlins-strassen,10809148,28088182.html Der letzte Winter hat die #Straßen Berlins geschont – oberflächlich betrachtet. Wie #marode die Straßen wirklich sind, kommt in diesem Sommer zur Vorschein.

Die #Fahrbahnschäden in Berlin weiten sich auf immer mehr Straßen aus. Nach einem relativ milden Winter haben die heißen Sommerwochen den #Asphaltbelägen schwer zugesetzt. „Wir haben viele Risse im gesamten Netz“, sagte der Abteilungsleiter Verkehr beim ADAC Berlin-Brandenburg, Jörg Becker, der Nachrichtenagentur dpa. Er appellierte an die Bezirke und den Berliner Senat, statt auszubessern die Straßen endlich systematisch instand zu setzen: „Diese Flickerei ist verbranntes Geld, weil die Reparaturen nicht lange halten.“ Der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg kritisierte ebenso eine mangelnde Instandhaltung, die sich nicht nur im Winter, sondern auch bei Hitze räche. Frühzeitiges Eingreifen spare Kosten, dazu müsse auch genug …

Straßenverkehr: 70 Prozent der Straßen sind beschädigt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/politik/hauptstadt-verkehr-70-prozent-der-strassen-sind-beschaedigt,10808018,26911686.html

Der #Unterhalt des #Verkehrsnetzes wird immer teurer, weil zu wenig geschieht. In Berlin ist das Problem besonders groß: 5700 Kilometer #Straßen gibt es in der Hauptstadt, rund 4000 davon #sanierungsbedürftig. Doch trotz eines Sonderfonds fehlt den Bezirken dafür das Geld. Bei der Frage, in welchem Zustand denn die Straßen in Pankow sind, muss Stadtrat Jens-Holger Kirchner nicht lange überlegen. Miserabel und katastrophal, das ist die Antwort des Stadtwicklungsstadtrates. Warum das so ist? Etwa 600 Kilometer Verkehrswege gibt es in Pankow und die soll der Politiker von Bündnis 90/Grüne in diesem Jahr mit nur rund sieben Millionen Euro in Schuss halten. Eine unmögliche Aufgabe, sagt Kirchner. Denn nur etwa zehn Prozent der Pankower Straßen sind …