S-Bahn: S-Bahn stoppt Pilotprojekt Keine Durchfahrt an Ringbahn-Stationen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahn-stoppt-pilotprojekt-keine-durchfahrt-an-ringbahn-stationen-30972214

Um #Verspätungen aufzuholen, sollten -Bahnen auf dem #Ring in bestimmten Fällen Stationshalte auslassen dürfen – das wollte die S-Bahn Berlin von diesem Sommer an erproben. Doch am Dienstag hat das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn (DB) den geplanten Test abgesagt. „Unser Vorhaben besitzt offenbar nicht die volle Akzeptanz von Seiten der Kunden und des Landes“, sagte eine Sprecherin. Darum werde das #Pilotprojekt nicht starten. Dies hatte sich schon in den vergangenen Tagen angekündigt.

Das neue Verfahren sollte Teil eines umfangreichen #Qualitätsprogramms sein, mit dem die -Bahn für mehr Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sorgen sollte. Als Schauplatz des geplanten Tests war die Ringbahn ausgesucht worden, weil sie stark frequentiert wird und aufgrund eines eng gestrickten Fahrplans anfällig für Verspätungen ist. Die Berliner Zeitung hatte darüber als erste berichtet.

Mehr Nutzen als Schaden

Derzeit ist es häufig so, dass stark verspätete S-Bahnen ihre Fahrt auf der 37 Kilometer langen „Strecke ohne Ende“ vorzeitig beenden. In diesem Fall müssen die Fahrgäste, meist mehrere hundert an der Zahl, die Wagen verlassen und auf einen nachfolgenden Zug warten, der meist ebenfalls schon gut gefüllt ist.

Das neue Verfahren sollte den Fahrgästen auf dem Ring das erzwungene Umsteigen ersparen und verspätete S-Bahnen im Betrieb halten. Um die Verzögerung wett zu machen, sollte dem Fahrpersonal erlaubt werden, in den S-Bahnhöfen Halensee und Hohenzollerndamm ohne Halt …

S-Bahn: Bauleute fluten S-Bahn-Baugrube am Hauptbahnhof Keine Havarie, sondern Flutung nach Plan. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-mitte-bauleute-fluten-s-bahn-baugrube-am-hauptbahnhof/22681500.html

2020 sollen die ersten S-Bahnzüge vom #Ring zum Bahnhof fahren.
#Wasser im künftigen Bahnhof für die #Nord-Süd-S-Bahn im #Hauptbahnhof. Was zunächst wie eine weitere Havarie klingt, ist ganz planmäßig erfolgt: Die Bauleute haben die Baustelle selbst geflutet.
Nach dem erfolgreichen Einsatz eines #Tauchbaggers in der Baugrube unter der #Minna-Cauer-Straße, in die unplanmäßig Wasser eingedrungen war, kann nun das dortige Tunnelstück mit dem fertigen #Rohbau am Hauptbahnhof verbunden werden. Dazu wird nach Angaben eines Sprechers die bisher trennende Betonwand mit deren Bewehrung per #Hochdruckstrahl entfernt. Das dabei erforderliche Wasser werde in den Bahnhofsbereich geleitet und von dort an die …

 

S-Bahn + VBB: Markterkundung zur Bereitstellung von neuen S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur
#Bereitstellung von neuen -Bahn-Fahrzeugen für die Berliner -Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im
#Teilnetz #Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
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Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die
#CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
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Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
 Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
 Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
 Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn (in) Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner -Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1:
#Teilnetz #Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
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Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
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verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
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Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Berlin droht der Zusammenbruch des S-Bahn-Verkehrs 600 neue Fahrzeuge müssen für die Stadtbahn und die Nord-Süd-Bahn gekauft werden. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212974473/Berlin-droht-der-Zusammenbruch-des-S-Bahn-Verkehrs.html

Berlins rot-rot-grüne Koalition ist über eine wesentliche verkehrspolitische Zukunftsfrage der Stadt zerstritten. Es geht um die Berliner -Bahn, speziell um den Betrieb auf den #Teilnetzen #Nord-Süd und #Stadtbahn nach 2023. Vor allem muss die Koalition sehr schnell klären, auf welche Weise Berlin 600 -Bahn-Doppelwagen beschaffen möchte, die ab 2026 als Ersatz für die Baureihe #481 benötigt werden. Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) warnt in einem internen Papier von einer "gravierenden Kapazitäts- und Angebotslücke" nach 2023.

Günther und mit ihr die Grünen wollen ausloten, ob sich Unternehmen finden, die die Teilnetze betreiben wollen. Ein entsprechender Senatsbeschluss war aber kurz vor Weihnachten auf Druck der Koalitionsfraktionen verschoben worden, um eine Festlegung zu vermeiden. Weiterhin möchten die Grünen und Teile der SPD einen privaten Geldgeber finden, der die auf 2,4 Milliarden Euro geschätzten 600 neuen Doppelwagen beschafft, bezahlt, wartet und den Betriebsgesellschaften zur Verfügung stellt.

Es geht um die S-Bahn-Linien #S85, #S25, #S2 und #S1, die in Nord-Süd-Richtung die Stadt durchqueren. Das zweite Los umfasst die #Ost-West-Verbindungen #S9, #S7, #S75, #S5 und #S3. Der #Ring ist ab 2021 neu ausgeschrieben worden und wird auch künftig von der Bahn-Tochter S-Bahn Berlin betrieben.

SPD und Linke kritisieren Grünen-Entwurf
Gegen das Konzept der Grünen gibt es massiven Widerstand vor allem in den Fraktionen von SPD und Linke, auch wenn es aus dem Hause Günther heißt, es gebe noch keine Festlegung. "In der SPD kann sich niemand vorstellen, dass sich drei oder noch mehr Akteure am Berliner S-Bahn-Netz beteiligen", sagte der SPD-Verkehrs­experte Sven Heinemann. Denn neben einem oder mehreren Betriebsunternehmen wäre der Fahrzeugdienstleister involviert und die Deutsche Bahn als Eigentümer der Gleise und Stellwerke. Einen solchen "Freilandversuch" am größten deutschen S-Bahn-Netz sollte niemand riskieren, warnt …

Straßenverkehr: Zeitweise nur eine Spur frei – Markierungsarbeiten sorgen für Stau auf südlichem Berliner Ring, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2017/11/a10-markierungsarbeiten-nur-eine-spur-staus.html

Autofahrer auf dem südlichen Berliner #Ring haben am Donnerstag Geduld mitbringen müssen – oder sie fuhren einen Umweg: Wegen #Markierungsarbeiten am #Dreieck #Potsdam war zeitweise nur eine Spur frei. Das führte zu einem kilometerlangen Stau.
Autofahrer haben am Donnerstag auf dem südlichen Berliner Ring erhebliche Verkehrsbehinderungen in Kauf nehmen müssen. Auf der #A10 zwischen dem #Autobahndreieck Potsdam und der #Raststätte #Michendorf wurde die Fahrbahn markiert.

Für Autos, die vom Dreieck #Nuthetal kamen, wurde die dreispurige Fahrbahn zeitweise auf eine Spur verengt. Es bildete sich ein mehr als zehn Kilometer langer Stau. Etwa eine Stunde brauchte Autofahrer, um hier durchzukommen. Am Nachmittag fuhren dann offiziell die ersten Fahrzeuge auf dem neuen Abschnitt.
25 Kilometer Markierungsfolie verarbeitet

Wie die zuständige Planungsgesellschaft #Deges mitteilte, sollten die Arbeiten eigentlich schon am  vergangenen Wochenende erledigt werden. Wegen des schlechten Wetters hätten sie dann aber verschoben werden müssen. Markierungsarbeiten seien nur bei einigermaßen trockener Fahrbahn möglich.  

Damit die #Markierungsfolie verarbeitet werden kann, brucht es mindestens eine Temperatur von zehn Grad, wie Andreas Müller von der #AVS Verkehrssicherung erklärte. Deswegen komme ein spezielles Gerät zum Einsatz, dass die Fahrbandecke …

S-Bahn: Wird die S-Bahn auf Dauer mit Altfahrzeugen betrieben?, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat die -Bahn-Leistungen für das Teilnetz Ring/ Südost in einem #Interimsvertrag bis 2023
vergeben, wobei die Leistung weiterhin mit Altfahrzeugen erbracht wird. Für die Teilnetze Nord-Süd
und Stadtbahn laufen Interimsvertragsverhandlungen, auch dort sind keine neuen Züge vorgesehen
(s. Protokoll des Ausschusses UmVerk vom 02.03.2017).
Frage 1:
Wie lange werden auf dem #Teilnetz #Ring/ üdost noch die derzeit genutzten #Altfahrzeuge eingesetzt
werden?
Antwort zu 1.:
Im Teilnetz Ring und Südost sollen Altfahrzeuge noch bis Oktober 2023 eingesetzt
werden.
Frage 2:
Ab wann sollen die ersten #Neufahrzeuge dort eingesetzt werden?
Antwort zu 2.:
Die ersten Neufahrzeuge sollen im Teilnetz Ring und Südost ab dem 01.01.2021
eingesetzt werden.
Frage 3:
Ist bei den derzeit genutzten Altfahrzeugen geplant, diese für moderne Benutzeranforderungen (wie
z.B. Angebot von Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LANAngebot)
zu ertüchtigen?
Wenn ja für welche Anforderungen und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 4:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei den anstehenden Ausschreibungen für die Stadtbahn und die
Nord-Süd-Verbindung dort eingesetzte Altfahrzeuge ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit
aufweisen und modernen Benutzeranforderungen entsprechen, wie z.B. Angebot von
Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LAN-Angebot?
Antwort zu 3. und 4.:
Die Fahrzeuge der Baureihen (BR) 480 und 485 sollten ursprünglich bis Ende 2017
eingesetzt werden. Für die Verlängerung des Einsatzes bis Ende 2023 werden
umfangreiche technische Maßnahmen umgesetzt, die einen stabilen und sicheren
Weiterbetrieb gewährleisten. Darüber hinaus erfolgen aufgrund der absehbar relativ
kurzen Restnutzungszeit der Fahrzeuge keine weiteren fahrgastwirksamen
Verbesserungen. Die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen ist in den
vorhandenen Mehrzweckabteilen bereits heute möglich.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 werden ein technisches Maßnahmenpaket erhalten,
welches weiterhin einen zuverlässigen und sicheren Betrieb gewährleisten wird.
Auch in diesen Fahrzeugen ist die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen in
den vorhandenen Mehrzweckbereichen bereits heute sichergestellt. Darüber hinaus
haben die Länder Berlin und Brandenburg einige zusätzliche fahrgastwirksame
Maßnahmen vorgesehen. So wird ein Videoaufzeichnungssystem installiert. Die
bisher nicht ausreichenden Festhaltemöglichkeiten im Bereich des Abteils an dem
Fahrzeugende ohne Führerstand werden durch Ergänzung zusätzlicher
Haltestangen verbessert. Piktogramme und Fußbodenmarkierungen für die
Priorisierung von Rollstuhlbereichen innerhalb der Mehrzweckabteile werden
aufgebracht, um die entsprechenden Flächen für die vorgesehene Nutzung zu
kennzeichnen. Im verbleibenden Mehrzweckbereich werden Piktogramme für
Kinderwagen und Fahrräder auf den Unterseiten der Klappsitze ergänzt, um den
Vorrang dieser Nutzergruppen im Mehrzweckabteil ebenfalls zu verdeutlichen. Im
Türbereich sollen künftig gelbe Aufmerksamkeitsstreifen im Fußboden die Sicherheit
verbessern. Es ist zudem der Einbau taktiler Türtaster vorgesehen. Schließlich
verbessert der Einbau bewährter neuerer Gurtsysteme für Fahrradhalterungen die
Fahrradbeförderung.
Licht- und Raumprofile als Benutzeranforderung sind dem Senat nicht bekannt. Das
Lichtraumprofil ist hingegen eine technische Anforderung an die Fahrzeuge, um den
sicheren Einsatz im Streckennetz zu gewährleisten.
Eine Nachrüstung von WLAN ist in den Bestandsfahrzeugen nicht vorgesehen, da in
Berlin bereits eine hohe Netzabdeckung durch Mobilfunk für die Streckenabschnitte
der S-Bahn besteht und zudem eine Nachrüstung im Vergleich zum erzielbaren
relativ geringen Nutzen einen unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen
Aufwand erfordern würde.
Frage 5:
Wurden bei Entscheidungsfindung des Senats, auf den oben genannten drei S-Bahn-Teilnetzen auch
künftig vorwiegend Altfahrzeuge einzusetzen, die entsprechenden Fachverbände, wie z.B. Mofair,
VDV oder der Fahrgastverband pro Bahn e.V., vorab gehört?
Wenn ja: Welche Positionen haben die Fachverbände in Bezug auf den Einsatz von Altfahrzeugen
dabei geäußert?
Antwort zu 5.:
Der Senat hat das Ziel, in den drei Teilnetzen der S-Bahn perspektivisch
Neufahrzeuge zum Einsatz zu bringen.
Für das Teilnetz Ring und Südost ist dies vorgesehen, sobald Neufahrzeuge
entwickelt, getestet, zugelassen, produziert und in ausreichender Anzahl für den
Einsatz zur Verfügung stehen. Entsprechende Zeitbedarfe müssen für diese
Prozesse berücksichtigt werden. Deshalb ist eine sukzessive Betriebsaufnahme mit
Neufahrzeugen für die einzelnen Linien vom 01.01.2021 bis Oktober 2023
vorgesehen. Bis dahin müssen die Altfahrzeuge der BR 480 und 485 zum Einsatz
kommen, da andere Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 sind in den Jahren 1996 – 2004 produziert worden.
Sie können – wie bei Eisenbahnfahrzeugen üblich – über einen Zeitraum von 30 und
mehr Jahren eingesetzt werden und sind daher auch aus heutiger Sicht nicht als „alt“
zu qualifizieren. Im Sinne einer effizienten und sparsamen Verwendung der nicht
unbegrenzt für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden
Regionalisierungsmittel des Bundes sowie eines ressourcenschonenden Einsatzes
bereits vorhandener Wirtschaftsgüter ist die weitere Zulassung dieser Fahrzeuge für
die hiesigen Verkehrsleistungen im Rahmen ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer
sinnvoll. Eine Anhörung von Fachverbänden war für diese Entscheidungsfindung
nicht erforderlich.
Frage 6:
Wie möchte der Senat sein selbst propagiertes Ziel, ein internationales Schaufenster für eine Smart
City zu werden, umsetzen, wenn im Mobilitätsbereich und hier besonders im ÖPNV/SPNV noch über
längere Zeit Altfahrzeuge aus dem vorherigen Jahrhundert zum Einsatz kommen?
Antwort zu 6.:
„Smart City“ steht für eine Stadt, die sich durch intelligente, nachhaltige und
zukunftsweisende Entscheidungsfindungen auszeichnet. Für den Berliner Senat
umfasst dies, langlebige Investitionsgüter über ihren gesamten Lebenszyklus zu
nutzen. Eine andere Entscheidung wäre für eine „Smart City“ nur sachgerecht, wenn
frühere Vorgaben von Neufahrzeugstandards einen so erheblichen Mehrwert für den
Fahrgast bedeuten würden, dass sich die mit Neufahrzeugstandards verbundenen
höheren Zuschussbeträge pro Zugkilometer rechtfertigen lassen. Dies ist nach
Auffassung des Senats nicht der Fall.
Aufgrund der üblichen wirtschaftlich-technischen Einsatzdauer von
Schienenfahrzeugen von 30 und mehr Jahren werden dementsprechend auch in
anderen Städten und Regionen derzeit und auch zukünftig noch Fahrzeuge
eingesetzt werden, die bereits vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden.
Frage 7:
Wie möchte der Senat den leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters (u.a.
Bombardier, Siemens, Stadler) eine Chance geben, einen Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung
des regionalen SPNVs zu leisten, wenn über viele Jahre keine Neufahrzeuge bei der S-Bahn
beschafft werden?
Antwort zu 7.:
Für das Teilnetz Ring und Südost der Berliner S-Bahn wurde im Rahmen von
Wettbewerbsverfahren die Beschaffung von Neufahrzeugen ausgeschrieben. Die
Teilnahme stand allen potentiellen Anbietern offen.
4
Auch für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd der Berliner S-Bahn werden die
Betreiber für die dem ab Dezember 2017 gültigen Interimsvertrag folgenden
Verkehrsverträge im Wettbewerb ermittelt. In diesem Verfahren sind Angebote mit
Neufahrzeugen möglich.
Darüber hinaus finden weitere Wettbewerbsverfahren im Regionalverkehr statt, z.B.
startet noch in diesem Jahr das Vergabeverfahren für das Netz Elbe-Spree, für das
sowohl der Einsatz von Gebraucht- als auch Neufahrzeugen möglich ist. Auch hier
können die leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters ihren
Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung des regionalen
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) anbieten.
Zudem laufen derzeit auch für den ÖPNV1
-Bereich weitere, umfangreiche
Ausschreibungen von neuen U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugen, die ebenfalls für
die benannten Unternehmen eine bedeutende Chance bieten, einen relevanten
Beitrag im Rahmen der Weiterentwicklung des städtischen Nahverkehrs zu leisten.
Berlin, den 10.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz
 

Straßenverkehr: A10 Berliner Ring wegen Bauarbeiten teilweise gesperrt Der südliche Berliner Ring wird ausgebaut. Autofahrer müssen mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen rechnen., aus Berliner Morgenpost

Liebe Morgenpostler: 6+2=8
8 Fahrspuren werden es dann sein. 6 gibt es dort heute schon:

http://www.morgenpost.de/berlin/article208383893/Berliner-Ring-wegen-Bauarbeiten-teilweise-gesperrt.html

Autofahrer müssen sich am südwestlichen Berliner #Ring in den kommenden Tagen auf #Behinderungen einstellen. Am Donnerstagmorgen wurde am Dreieck Werder die Nord-Süd-Durchfahrt wegen Bauarbeiten gesperrt, wie der Landesstraßenbetrieb mitteilte. Bis zum 28. Oktober soll die Sanierung der Fahrbahn abgeschlossen sein. Man habe sich aus technischen Gründen zur Sperrung der Strecke entschieden, hieß es.

Autofahrer werden gebeten, auf die A2 (Berlin-Magdeburg) abzufahren, an der Anschlussstelle Lehnin zu wenden und zurückzufahren.

Weiterhin drohen Sperrungen wegen #Erweiterung auf sechs Spuren

Der dicht befahrene südliche Berliner Ring auf der Autobahn 10 wird derzeit erweitert. Der Ausbau der #sechsspurigen Fahrbahn soll um zwei Spuren #erweitert werden. Das Gesamtprojekt soll …

Straßenverkehr: NÖRDLICHER BERLINER RING : Autobahnen werden zum Nadelöhr aus svz.de

http://www.svz.de/regionales/brandenburg/autobahnen-werden-zum-nadeloehr-id14654321.html

Autofahrer müssen sich in den kommenden Jahren auf erhebliche Einschränkungen auf dem Weg nach Berlin einstellen. Der Berliner Senat kündigte gestern weitere #Bauarbeiten an einer #Autobahn vom #nördlichen Berliner #Ring in Richtung Stadtmitte an. Betroffen ist die #A111, der sogenannte Oranienburg Zubringer, der von vielen Pendlern und Reisenden zum Flughafen Tegel genutzt wird. Wie die Senatsbauverwaltung bekannt gab, soll die Strecke ab 2019 zwischen dem Dreieck Charlottenburg und der Stadtgrenze zum Landkreis Oberhavel ausgebaut werden. Neben der Fahrbahn werden alle Anschlussstellen, mehr als 30 Brücken und vier Tunnel gebaut oder saniert. Wie lange die Arbeiten dauern, ist noch unklar. „Wir sind vorsichtig mit Prognosen, die Planung wurde erst in Auftrag gegeben“, sagte eine Sprecherin.

Die Erneuerung der A 111 fällt mitten in Bauarbeiten, die an der #A114 geplant sind. Die Autobahn verbindet den nördlichen Berliner Ring vom Autobahndreieck Pankow mit dem Berliner Stadtzentrum. Dort sollen die ersten Arbeiten Ende kommenden Jahres starten. Das Projekt umfasst zehn Brücken sowie den Tausch der Betonfahrbahn aus DDR-Zeiten durch Flüsterasphalt.

Die Senatsbauverwaltung kündigte an, parallele Streckensperrungen der …

Straßenbahn + U-Bahn + S-Bahn: Ausbau bei S- und U-Bahn und Tram – Mehr Strecke im Netz, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/08/s-bahn-u-bahn-ausbau-streckennetz.html

Nicht nur, aber besonders im Wahlkampf ist der #Ausbau des #Streckennetzes des öffentlichen #Nahverkehrs ein viel diskutiertes Thema. Angesichts der wachsenden Bevölkerung Berlins gewinnt die Anbindung der - und -Bahn-Strecken ans Umland und in die Außenbezirke weiter Relevanz. Gebaut wird aber zunächst in der Innenstadt. Von John Hennig

Pünktlich vor den Berliner Abgeordnetenhauswahlen fordern Politiker gerne eine bessere Anbindung ihres Wahlkreises an den öffentlichen Nahverkehr. Kurz vor der Sommerpause ging ein entsprechender Antrag der Koalition durch das Abgeordnetenhaus. Der Senat solle die Verlängerungen der U-Bahnstrecken ins #Märkische Viertel (#U8), zum #Flughafen Berlin-Brandenburg und Heerstraße Nord (#U7), zum #Ostkreuz (#U1), #Mexikoplatz (#U3), nach #Tegel (#U6) und #Pankow sowie zum #Falkenhagener Feld (#U2) prüfen. Die meisten Vorschläge werden aber wohl nie umgesetzt, selbst wenn sie sinnvoll sein mögen. Zu teuer, zu umständlich. Jochen Esser von den Grünen führte etwas süffisant an, dass der Ausbau der U8 ins Märkische Viertel schon Thema gewesen sei, als er 1970 als junger Student nach Berlin kam.  

Doch die Stadtbevölkerung wächst. Prognosen gehen von 3,8 bis 4,0 Millionen Einwohner im Jahr 2030 aus, auch abhängig davon, wie sich die Flüchtlingssituation entwickeln wird. Klar ist: Das Verkehrsnetz mit seinen bislang 3.100 Haltestellen kann sich zwar nur langsam an den wachsenden Bedarf anpassen, verändert sich aber mit.

Wo 2009 noch 925 Millionen Fahrgäste von der BVG befördert wurden, waren es fünf Jahre später schon 978 Millionen Menschen.

Hauptbahnhof soll neuer zentraler Verkehrsknotenpunkt werden

Insofern braucht es Lösungen. Im 2011 beschlossenen Stadtentwicklungsplan Verkehr sind bereits einige Vorhaben fest verankert. Die aktuell größte innerstädtische Maßnahme ist das Projekt S-Bahn-Linie #S21, der Anschluss des Hauptbahnhofes an die #Ring- und #Nord-Süd-S-Bahnen. So entsteht rund um den Hauptbahnhof und das Parlaments- und Regierungsviertel ein zentraler Knotenpunkt, der den S- und U-Bahn- sogar mit dem regionalen und …