Straßenverkehr: Macht die Parkraumbewirtschaftung so Sinn?, aus Senat

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Frage 1:
Wie hoch ist das Verhältnis von ausgegebenen #Anwohnerparkausweisen zur Anzahl bewirtschafteter
#Parkplätze in den einzelnen #Parkraumbewirtschaftungszonen?
Antwort zu 1:
Die Anzahl bewirtschafteter Parkplätze kann nur geschätzt werden, da die Anzahl nicht
konstant, sondern sich kontinuierlich durch hinzukommende Anordnungen des ruhenden
Verkehrs (zum Beispiel Anordnung oder Entfernung von Ladezonen, Einrichtung
beziehungsweise Entfernung von Schwerbehinderten-Parkplätzen) verändert. In diesem
Zusammenhang sind unter anderem die Breite einer Straße, der Baumbestand,
Lieferzonen, Busspuren, vorhandene Parkanordnung (Senkrecht- oder Längsparken), die
Größe oder Länge von Fahrzeugen von Belang.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gibt 20.800 bewirtschaftete Parkstände an.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat mitgeteilt, dass das Verhältnis
ausgegebener Bewohnerparkausweise zur Anzahl bewirtschafteter Parkplätze in den
einzelnen Zonen unterschiedlich ist. In Parkzonen mit einem hohen Anteil
an Mischnutzung (in denen sich zum Beispiel viele Gewerbebetriebe befinden), ist die Zahl
der ausgegebenen Anwohnerparkausweise teilweise weit geringer als die Zahl der
Parkplätze. In eher wohngeprägten Gebieten ist das Verhältnis ausgeglichener.
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Die Anzahl der Anwohnerparkausweise pro Parkzone oder Stellplatz wird statistisch nicht
erfasst.
Im Jahr 2018 wurden im Bezirksamt Mitte von Berlin insgesamt 18.369 Bewohnerparkausweise
ausgestellt. Eine Differenzierung zwischen Erstausstellung, Verlängerung oder
Änderung auf Grund eines KFZ-Wechsels kann nicht vorgenommen werden. Demgegenüber
stehen circa 30.000 Stellplätze in den parkraumbewirtschafteten Zonen.
Im Bezirk Pankow stehen circa 25.760 Parkplätze in den Zonen 41-45 zur Verfügung; es
wurden von Juli 2017 bis Juni 2019 circa 38.935 Bewohnerparkausweise mit einer
Regelgültigkeit von zwei Jahren erteilt.
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat mitgeteilt, dass in der Zeit (01.07.2018
bis 30.06.2019) 5.781 Bewohnerparkausweise ausgegeben wurden.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg geht von circa 7.200 Parkplätzen in den
bewirtschafteten Zonen aus (Teile der Zonen 9,17 sowie die Zonen 26, 27, 28, 55; gemäß
Machbarkeitsstudie entfallen rund 3.700 Parkplätze auf die neue Zone 55).
Frage 2:
Nach welchen #Regeln wird die Anzahl ausgegebener #Anwohnerparkausweise festgelegt?
Antwort zu 2:
Eine Regelung zur Anzahl ausgegebener Bewohnerparkausweise sieht die
bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (#VwV-StVO) nicht
vor. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin oder jeder
Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf den Halter zugelassenes oder
nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug, unabhängig von der Anzahl
vorhandener Parkplätze.
Frage 3:
Wie genau und in welcher Zahl werden Anwohnerparkausweise an Firmen in parkraumbewirtschafteten
Zonen vergeben?
Antwort zu 3:
Firmen erhalten keinen Bewohnerparkausweis, in Ausnahmefällen können gebührenpflichtige
Ausnahmegenehmigungen von den Regeln der Parkraumbewirtschaftung
beantragt werden. Die Grundlagen zu Ausnahmegenehmigungen ergeben sich aus § 46
StVO und VwV-StVO zu § 46 StVO. Ausnahmegenehmigungen werden auf Antrag erteilt.
Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmegenehmigungen immer nur dann erteilt werden dürfen,
wenn dem Interesse der Antragstellenden gegenüber dem allgemeinen öffentlichen
Interesse der Vorrang einzuräumen ist. Die Zeitersparnis und die Vermeidung von
Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Arbeitsabläufen reichen als Nachweis dieser
besonderen Dringlichkeit allerdings nicht aus. Vielmehr sind die Belastungen im
Straßenverkehr und insbesondere auch ein Mangel an Parkraum von der
Verkehrsgemeinschaft gleichmäßig zu tragen.
Grundsätzlich sind Ausnahmegenehmigungen für Firmen oder vergleichbare
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Einrichtungen in zwei Gruppen zu kategorisieren: Ausnahmegenehmigungen am
Betriebssitz (Betriebsvignette bei unabweisbarem Bedarf) und Ausnahmegenehmigungen
wegen Tätigkeiten in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten (Ausnahmegenehmigung
zur Verrichtung bestimmter Tätigkeiten wie zum Beispiel soziale Dienste oder für
bestimmte Gewerbe (Handwerkerparkausweis)).
Frage 4:
Welche Flexibilitätsmöglichkeiten gibt es, um besonders betroffenen Arbeitnehmern, z.B. Arbeitern in
Nachtschicht, vergünstigte Konditionen für das Abstellen ihrer Fahrzeuge in parkraumbewirtschafteten
Zonen zu gewähren?
Antwort zu 4:
Ausnahmegenehmigungen aufgrund ungünstiger Arbeitszeiten können in Härtefällen nur
dann erteilt werden, wenn keine zumutbaren Fahrmöglichkeiten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln bestehen.
Im Grundsatz ist eine #Freistellung von der #Parkgebührenpflicht nur dann möglich, wenn
a) der regelmäßige Arbeitsbeginn deutlich vor 6.00 Uhr bzw. das Ende deutlich nach
24.00 Uhr liegt und zugleich
b) der Beschäftigungsort innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone und
mindestens 400 m von ihrem Rand entfernt ist.
Berücksichtigungsfähig sind hierbei jedoch nur die in die Parkgebührenpflicht fallenden
Zeiten einer ungünstigen Arbeitsschicht. Abweichungen von den belegten Arbeitszeiten in
Einzelfällen oder zusätzlich übliche Arbeitszeiten rechtfertigen eine ganztägige
Freistellung von der Parkgebührenpflicht keinesfalls. Eine Unterteilung der Geltungszeiten
einer Ausnahmegenehmigung ist auch erforderlich, damit deren Nutzung für übliche
Arbeitszeiten (6.00 bis 24.00 Uhr) ausgeschlossen wird.
Frage 5:
Wie begründet der Senat verkehrspolitisch die durch die Vergabe von Anwohnerparkausweisen entstehende
Privilegierung von Innenstadtbewohnern mit Auto gegenüber Besuchern, Arbeitern und Konsumenten aus
den Außenbezirken, die oft im Gegensatz zum Innenstadtbewohner stärker auf ihr Auto angewiesen sind?
Wie begründet er die daraus resultierende Privilegierung von Innenstadtbewohnern mit Auto gegenüber
Innenstadtbewohnern ohne Auto?
Antwort zu 5:
Der Bund als Gesetz- und Verordnungsgeber hat mit § 6 Absatz 1 Nummer 15
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 45 Absatz 1 b Nummer 2 a StVO als
Nachteilsausgleich explizit die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der
Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
vorgesehen. Die Parkraumbewirtschaftung ist ein verkehrliches Steuerungselement, um
innerstädtische Straßen von vermeidbaren Verkehren zu entlasten, die Funktion der
Parkflächen den verkehrlichen Bedürfnissen des Handels, des Gewerbes und der
Bewohnerinnen und Bewohner anzupassen und unnötigen Parksuchverkehr mit seinen
belastenden Folgen zu vermeiden. Die Erteilung von Bewohnerparkausweise ist ein
wichtiger Teil dieses Steuerungs-instrumentes. Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum
gebührenfreien Parken innerhalb einer bestimmten Parkraumbewirtschaftungszone nach
Maßgabe der verfügbaren Stellplätze. Zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird auf
die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen.
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Konsumentinnen und Konsumenten und Besucherinnen und Besucher sind eine
Hauptzielgruppe von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen. Diese sollen nach
Möglichkeit nicht mit dem individuellen Kraftfahrzeug in die Innenstadt fahren. Es besteht
mithin auch die Möglichkeit, das eigene Kraftfahrzeug zum Erreichen eines
Umsteigepunktes des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen und die weitere
Fahrt in die Innenstadt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortzusetzen. Hierdurch
reduzieren sich Pkw- Zielverkehre und es sind leichter freie Parkstände, insbesondere
auch für Gewerbetreibende und Bewohnerinnen und Bewohner, aufzufinden. Zudem
erfolgt eine Reduzierung des Parksuchverkehrs, von ordnungswidrigem Parken sowie der
Parkvorgänge in zweiter Spur. Die Belastung durch Lärm und Abgase wird herabgesetzt.
Die durch die Parkraumbewirtschaftung erzielte effizientere Nutzung des vorhandenen
Stellplatzangebotes führt im Ergebnis auch zu mehr Ordnung im öffentlichen Raum und zu
einer besseren Aufenthaltsqualität in vielen Berliner Stadtquartieren.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, ein angemessenes Entgelt für einen Parkplatz in der Innenstadt auch
von Anwohnern zu erheben?
Antwort zu 6:
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr definiert über den dazugehörigen
Gebührentarif einen Rahmen für die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung
eines Bewohnerparkausweises (Verwaltungsgebühr, 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr). Die
gegenwärtig für das Land Berlin gültigen Regelgebühren bewegen sich innerhalb dieses
bundesrechtlichen Gebührenrahmens. Die Festsetzung von Gebühren für die Ausstellung
eines Bewohnerparkausweises außerhalb des Gebührentarifs ist daher nicht möglich.
Personengebundene Parkstände für Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der
privilegierten Parkzonen gibt es nicht. Sind alle Parkstände besetzt, muss das Fahrzeug
anderweitig geparkt werden.
Frage 7:
Wie soll vermieden werden, dass durch die Parkraumbewirtschaftung Firmen mit ihren Mitarbeitern und
Einzelhandelsunternehmen mit ihren Konsumenten ins Umland abwandern und damit zusätzliche
Verkehrsströme und Zersiedelungseffekte erzeugen?
Antwort zu 7:
Parkraumbewirtschaftung als Grund für eine Abwanderung aus Berlin ist dem Senat bisher
nicht vorgetragen worden. Im Gegenteil, Untersuchungen zeigen, dass die Bedeutung der
Erreichbarkeit mit Personenkraftwagen im Verhältnis zur Umsatzhöhe überschätzt wird.
Probleme für den Einzelhandel entstehen nach den Erkenntnissen des Senats durch
andere Faktoren, zum Beispiel erhöhen zunehmende Wachstumsraten des Onlinehandels
auch in Berlin den Druck auf den stationären Einzelhandel. Erwartungen der Kundinnen
und Kunden an Aufenthaltsqualität, Beratungsangebote und neue Möglichkeiten des
digitalen Einkaufens bestimmen die Zukunft des stationären Einzelhandels.
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Frage 8:
Wie begründet der Senat stadtentwicklungspolitisch die von ihm geplante Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung, gerade auch im Vergleich zur Alternative der Verlagerung von Parkplätzen in
Tiefgaragen, mit der nutzbare Flächen im städtischen Raum gewonnen werden könnten?
Antwort zu 8:
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung kann eine Reduzierung der Luftbelastung
erreichen. So wird einerseits der Zielverkehr von Kraftfahrzeugen innerhalb des S-Bahn-
Rings gemindert und auf den Umweltverbund verlagert, und andererseits führt die
nachlassende Parkplatzauslastung („Parkdruck“) zu einer deutlichen Reduzierung des
Parksuchverkehrs. Insbesondere beim Wegezweck „Arbeit“ kann ein Umstieg auf
umweltfreundliche Verkehrsmittel erreicht werden. Die Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) dient nicht nur der Verbesserung der Luftqualität, sondern auch
dem Klimaschutz, der Verkehrssicherheit oder dem Lärmschutz. Zudem gestaltet sich
durch die Reduzierung des MIV die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs effizienter.
Darüber hinaus wird das gefährliche Zweite-Reihe-Parken durch den abnehmenden
Parkdruck gemindert. Eine Parkraumbewirtschaftung nützt somit nicht nur der Umwelt und
der Verkehrssicherheit, sondern in erster Linie den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber
auch den Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besuchern sowie den
Lieferantinnen und Lieferanten. Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist daher
eine wichtige Maßnahme einer nachhaltigen Verkehrspolitik und integrierter Bestandteil
der Berliner Verkehrsplanung.
Berlin, den 12.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen + Straßenverkehr: Parken am Flughafen Tegel (TXL) – Kosten und Kapazitäten für Fluggäste und Mitarbeiter, aus Senat

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Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus
eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf
Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen.
1. Über wie viele #Parkplätze verfügt der Flughafen #TXL derzeit? (bitte aufschlüsseln nach Parkhäuserund
plätzen)
Zu 1.: Die #FBB verfügt über rund 4.900 Stellplätze, davon 1.900 Stellplätze in Parkhäusern.
2. Wie viele der verfügbaren Parkplätze am Flughafen TXL werden durch den Dienstleister Q-Park
betrieben?
Zu 2.: Alle verfügbaren Parkplätze am Flughafen Tegel TXL werden durch den Dienstleister
#Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG (Q-Park) betrieben
3. Wie viele davon sind #Behindertenparkplätze?
Zu 3.: Es gibt 13 Behindertenparkplätze.
4. Wie viele Parkplätze stehen für #Mitarbeiter des Flughafens (FBB), vor Ort operierenden Dienstleister
(u.a. Secuaritas, Wisag etc.) sowie Beamte von Bundespolizei und Zoll davon zu Verfügung?
Zu 4.: Es stehen rund 2.000 der 4.900 verfügbaren Stellplätze zur Verfügung.
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5. Warum müssen Mitarbeiter des Flughafens für ihren Parkplatz zahlen?
6. Welche Rabattierungen bzw. Monatspauschalen bestehen für Mitarbeiterparkplätze seit 2015? (bitte
auflisten nach Jahr)
Zu 5. und 6.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens zahlen für die von
ihnen genutzten Parkplätze kein Entgelt.
7. Welche Notwendigkeiten waren entscheidend für die Erhöhung der #Parkplatzgebühren zum 01.
August 2019?
Zu 7.: Da die Preise seit dem Jahr 2017 nicht mehr angepasst wurden, erfolgt eine
Angleichung an das durchschnittliche Marktniveau.
8. Inwieweit werden Preiserhöhungen von bis zu 33 Prozent durch die FBB als verhältnismäßige
Belastung von Mitarbeitern angesehen?
Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 5.
9. Wurde diese Erhöhung vom Parkplatzbetreiber Q-Park initiiert?
Zu 9.: Nein.
10. Wie viele Parkplätze im Parkhaus 2 stehen für Carsharing-Anbieter zur Verfügung? (bitte
aufschlüsseln nach drive by, car2go und Drive Now)
Zu 10.: Aktuell stehen rund 100 Stellplätze für Carsharing-Anbieter zur Verfügung.
11. Welche Pläne wurden seit 2015 durch die FBB verfolgt, das Angebot an Parkplätzen dem
gestiegenen Fluggast- und Personalaufkommen am Flughafen Tegel gerecht zu werden?
Zu 11.: Aufgrund der bevorstehenden Schließung des Flughafens Berlin Tegel wurde
die Anzahl an Stellplätzen nicht erweitert.
12. Welche konkreten Pläne wurden die FBB verfolgt, das bestehende Parkhaus im Bereich P5 zu
erweitern?
Zu 12.: Eine Erweiterung wurde geprüft, aus wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht
realisiert.
13. Welche Pläne verfolgt die FBB zur Bereitstellung von Mitarbeiter-Parkplätzen außerhalb des
Terminal-Areals, die mit einem Shuttle-Service bedient werden könnten?
Zu 13.: Eine Prüfung dieser Option kam zu keinem positiven Ergebnis.
Berlin, den 11.06.2019
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

Straßenverkehr + Straßenbahn: Umbau der Karl-Max-Allee: Statt Parkplätze an die Straßenbahn denken!

(21.7.2015, #DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg) Die Erneuerung des #Straßenabschnittes zwischen Otto-Braun-Straße bis Strausberger Platz steht für 2017 an. An der Vorfahrt für den Auto- und Lkw-Verkehr wird sich nicht viel ändern. Der DBV kritisiert, dass im Rahmen des zaghaften Rückbaus nicht planerisch in Mittellage eine #Straßenbahntrasse vorgesehen ist. Stattdessen sind hier weiterhin #Parkplätze in Hülle und Fülle vorgesehen. 75 m breit ist die #Karl-Marx-Allee an dieser Stelle. Stadtein- und auswärts gibt es vier Kfz-Spuren. Und zusätzlich in der Mitte links und rechts hunderte von Parkplätzen. Hier soll sich nach dem Willen der Verkehrsverwaltung auch in Zukunft kaum etwas ändern. Wer ernsthaft Fußgängern, Radfahrern und den Fahrgästen mehr Raum geben will, setzt andere Zeichen. Selbst durch Wegfall von etwa der Hälfte der Parkplätze in Mittellage wird sich an der autogerechten Stadt kaum etwas ändern. Für die Anwohner sind sie nicht notwendig; sie haben in den Seitenstraßen ausreichend und viel näher ihre Parkmöglichkeiten. Für den DBV ist unverständlich, warum nicht wenigtens planerisch – für spätere Jahre – in Mittellage ein Straßenbahntrasse vorgesehen ist. Ausgehend vom heutigen Knoten Alexanderstraße bis zum Strausberger Platz könnte eine interessante Querverbindung vom Platz der Vereinten Nationen zum Ostbahnhof entstehen. Es bleibt also bei der wenig einladenden Asphaltschneise. Schade! Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr + Bus + S-Bahn: Braucht die Gemeinde Panketal weitere 163 Parkplätze für über 580.000 Euro?

(4.7.2015) DBV Berlin-Brandenburg übt Kritik an der Verkehrspolitik der rot-roten Landesregierung Brandenburg Der #S-Bahnhof #Zepernick ist gegenwärtig mit zwei #Buslinien aus Richtung Panketal im 15-Minutentakt und einer Buslinie aus Bernau im 20-Minutentakt optimal mit dem #ÖPNV aus diesen beiden Hauptrichtungen erreichbar. Der teure und überflüssige Bau der #Parkplätze verdeutlicht einmal mehr, dass eine klare Prioritätensetzung im Land Brandenburg fehlt. Denn anstatt überall im unmittelbaren Berliner Umland neue Parkplätze zu bauen und damit den Bus-Zubringerverkehr zu schwächen, sollte dieses Geld lieber in die Stärkung von Bus und Schienenverkehr investiert werden. Sinnvoller, und so fordern es auch alle Umweltverbände, wäre die Errichtung weiterer #Fahrradabstellanlagen. Im Falle von Zepernick zum Beispiel auf der Parkplatzseite am S-Bahnhofseingang. Wissenschaftliche Untersuchungen und Erfahrungen bei P+R Plätzen zeigen, dass keine zusätzlichen Fahrgaäste für den Bahnverkehr gewonnen wurden, sondern die Zubringerbuslinien Fahrgäste verloren haben. Die Buslinien mussten teilweise ausgedünnt und eingestellt werden. Wer nur Parkplätze an Bahnhöfen baut, die gut mit dem ÖPNV erschlossen sind oder erschlossen werden könnten, denkt zu kurz. So ist eine Buslinie aus Richtung Hobrechtsfelde/Seniorenheim Eichenhof/Schulcampus Zepernick bereits eingestellt worden. Auch unter Umweltgesichtspunkten und für die Stadtplanung sind Parkplätze wenig nachhaltig. Über 4.500 Quardatmeter Fläche sind einer sinnvollen und allgemeinen Nutzung entzogen. Die Verschwendung von Finanzmitteln aus dem ÖPNV-Topf muss im Land Brandenburg beendet werden. Bei effizienter Mittelverwendung für ÖPNV-Infrastruktur und Betrieb könnten erhebliche Verkürzungen der Reisezeiten und Fahrgastgewinne in der nordöstlichen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg erzielt werden – vor allem für die Region Berlin-Buch, Panketal und Bernau. Das Land Berlin und andere progressive Landesregierungen fördern folgerichtig nicht mehr den Ausbau von P+R Plätzen bei dichtem Busverkehr. Außerdem ist die Parkplatz-Investitionssumme von knapp 0,6 Millionen Euro ein Drittel der Investitionssumme für die Wiederherstellung der Bahninfrastruktur am S-Bahnhof #Röntgental für den #10-Minutentakt der S-Bahn. Der DBV fordert die Landesregierung und die Kommunalpolitik im Landkreis Barnim auf, sich ernsthaft mit dem „Verkehrskonzept für die nordöstliche Hauptstadtregion“ zu beschäftigen. Bestandteil des DBV-Konzeptes sind das Stufenkonzept für den 10-Minutentakt der S-Bahn von Berlin – Buch nach Bernau bei Berlin sowie die Optimierung des „Länderübergreifenden Buslinienkonzeptes zwischen S-Bf Berlin Buch über Panketal/Bernau und Bf. Hohenschönhausen über Ahrensfelde“. Pressekontakt: Hans-Jochen Bona, Vorsitzender des Regionalverbandes, Ruf 0 30 / 9 44 29 69 oder jobobona@aol.com Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Zulassungszahlen von Kraftfahrzeugen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Autos waren in den letzten 5 Jah-ren in Berlin #gemeldet (Bitte einzeln für jedes Jahr auflis-ten)? Antwort zu 1: Entsprechend der #Bestandsstatistik der #Kfz-#Zulassungsbehörde per 31.12. des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten waren folgende Pkw im Verkehr: 2010 1.140.650 2011 1.161.500 2012 1.150.191 2013 1.144.577 2014 1.156.159 Frage 2: Wie viele #Parkplätze im #öffentlichen #Straßenraum im Stadtgebiet stehen dem entgegen? Frage 3: Wie viele öffentliche Parkplätze gibt es in den einzelnen Bezirken (Einzelauflistung)? Frage 6: Wie hoch sind die geschätzten Minderein-nahmen, die der Stadt und den am meisten betroffenen Bezirken durch den Wegfall der Parkplätze im öffentli-chen Straßenland entstehen? Antwort zu 2, 3 und 6: Nach den Regelungen des All-gemeinen Zuständigkeitsgesetzes besitzen die bezirkli-chen Straßen- und Grünflächenämter die Zuständigkeit über Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Bei einer Abfrage der Bezirksämter Ende letzten Jahres aufgrund einer inhaltlich ähnlichen schriftlichen Anfrage des Ab-geordnetenhauses (Drs. 17/15023) teilten die Bezirke mit, dass keine Statistiken über den Bestand und Wegfall von öffentlichen Parkplätzen geführt werden. Detaillierte Informationen zum öffentlichen ruhenden Verkehr sind daher nicht möglich. Frage 4: Wie viele öffentliche Parkplätze sind in den letzten 5 Jahren durch Bau-, Sanierungs-, und Ertüchti-gungsarbeiten des öffentlichen Straßenlandes in Berlin weggefallen? Frage 5: Welche fünf Bezirke sind dabei am meisten betroffen (Bitte jeden der fünf Bezirke und die Anzahl der dort weggefallenen Parkplätze einzeln auflisten)? Antwort zu 4 und 5: Aufgrund fehlender Statistiken zum öffentlichen Parkraum in den Bezirksämtern können keine Detailauflistungen zu wegfallenden Parkplätzen bei Bau-, Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen vorge-nommen werden (siehe Antwort zu Fragen 2, 3, und 6). Bei der Abfrage der Bezirke am Ende des letzten Jah-res wurden beispielhaft Angaben zu wegfallen Parkplät-zen bei aktuellen und geplanten Straßenbaumaßnahmen gemeldet: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – Warschauer Straße zwischen Frankfurter Tor und Revaler Straße (Radverkehr, Erweiterung der Gehwege, Errichtung von Lieferzonen)  25 Parkstände Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf – Brandenburgische Straße (Radverkehr) 10 Park-stände – Hardenbergstraße, Waldorf Astoria (Investor)  21 Parkstände – Lehniner Platz (Plätzeprogramm)  75 Parkstände – Westfällische Straße (Investitionsplanung)  20 Parkstände Bezirk Neukölln – Karl-Marx-Platzes und Straßen im Böhmischen Dorf (Gehwegvorstreckungen, Verkehrsberuhi-gung  8 Parkstände – Karl-Marx-Straße zwischen Lahnstraße und Jonas-straße (Radverkehr, Aufwertung der Gehwege)  10 Parkstände Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Schloßstraße (Verbreiterung der Gehwege  58 Parkstände Grundsätzlich wird aus Sicht der Hauptverwaltung eingeschätzt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur verstärkten Förderung der Verkehre des Umwelt-verbundes es durchaus unumgänglich ist, den ruhenden Verkehr neuzuordnen bzw. teilweise zu reduzieren. Frage 7: Wie prognostiziert die Senatsverwaltung an-gesichts des starken Zuzugs neuer Bürgerinnen und Bür-ger nach Berlin die Entwicklung der Fahrzeugdichte so-wie den Bedarf für Parkraum im öffentlichen Straßenland und wie sind ihre konkreten Pläne damit umzugehen? Antwort zu 7: Zunächst ist festzustellen, dass rund die Hälfte aller Haushalte in Berlin keinen eigenen Pkw hat. Die Voraussetzungen in der Stadt sind dergestalt, dass auch zuziehende Personen von der Stadtstruktur und der Infrastruktur – speziell im Umweltverbund – profitieren und nicht zwingend einen Pkw mitbringen oder anschaf-fen. Die Entwicklung der Bevölkerung der letzten 5 Jahre und die Auswertung der Pkw-Zahlen zeigen, dass die Zunahme der Pkw anteilig deutlich unter denen der Be-völkerungszuwächse lag. Der Bund geht in seinen bundesweiten Prognosen von einem Wachstum von 0,5% p.a. aus. Die Motorisierungsrate (Pkw pro 1.000 Einwohnerin-nen/Einwohner) ist in Berlin eine der niedrigsten über-haupt. Übertragen auf Berlin bedeutet eine wie vom Bund unterstellte Zunahme auch künftig ein leichtes Wachstum allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. Hinzu kommt, dass alternative Angebote entstehen, die die Zahl der zugelassenen Pkw verändern, diese aber von mehreren Personen (CarSharing) genutzt werden. Der vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr fasst die Ziele und auch die Handlungsfelder zusammen. Verkehrspolitische Steuerungsstrategien zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs – auch zur Reduktion der unerwünschten Verkehrsfolgen (Luftschadstoffe, Lärm) – treffen auf veränderteres Mobilitätsverhalten und neue Angebote. Berlin, den 26. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)

Straßenverkehr + Bus: P+R-Parkplätze im Berliner Umland – DBV fordert: mehr Busverkehr statt mehr Asphalt

(29.1.2015) P+R-Parkplätze im Berliner Umland DBV fordert: Ausbau des Busverkehrs anstatt mehr Asphalt Aus dem Berliner #Umland fahren immer mehr Menschen zur Arbeit, Ausbildung oder Freizeit nach Berlin. Viele der #Pendler nutzen hierzu selbstverständlich das eigene #Auto, um damit zum nächsten #Bahnhof zu fahren und erst hier in den Zug zu steigen. Der DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg fordert deshalb, statt mehr #Parkplätze eine Ausweitung des #Busverkehrs. Die Umlandgemeinden stehen damit vor einem Problem. Statt Wohnungen und Gewerbe gibt es an zentraler Stelle Parkplätze – tote Flächen, die der sinnvollen Stadtgestaltung entzogen werden. Muss es so sein, dass an attraktiven Standorten statt Wohnungen und Einkaufsmöglichkeiten Asphaltflächen geschaffen werden? Zu allem Überfluss werden in Brandenburg die Parkplätze aus dem Topf gefördert, der eigentlich für die Bestellung von Bahn- und Busverkehren gedacht ist. Deshalb kann nach Meinung des DBV die ständig steigende Nachfrage nach Parkplätzen an Bahnhöfen nicht dadurch befriedigt werden, dass immer mehr Quadratmeter zuasphaltiert werden. Der DBV fordert stattdessen, das Geld in den Ausbau des Busverkehrs zu investieren. Ziel muss sein, den Busverkehr zum nächsten Bahnhof so gut zu gestalten, dass es gar keine Notwendigkeit mehr gibt, mit dem Auto zum Bahnhof zu fahren. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Straßenverkehr + carsharing: Autos teilen Warum Carsharing immer beliebter wird, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/auto/auto-teilen-car-sharing-boom,10808684,28251806.html Das eigene #Auto war lange das #Statussymbol. Doch verstopfte Städte, volle Autobahnen, zu wenig #Parkplätze und hohe Kosten führen zum Umdenken. Immer mehr junge Menschen verzichten auf das eigene Auto. #Carsharing wird immer beliebter.

Laut dem Bundesverband CarSharing e. V. (bcs) waren Anfang des Jahres 757.000 Fahrer bei den etwa 150 deutschen Carsharing-Anbietern registriert. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Zuwachs von 67,1 Prozent. Bei stationsbasierten Angeboten (wie z.B Flinkster) sind 320.000 Teilnehmer angemeldet – ein Plus von 50.000. Bei stationsunabhängigen Angeboten („free floating“) registrierten sich 254.000 Menschen zusätzlich. Insgesamt gibt es damit 437.000 Nutzer. Damit nutzt erstmals mehr als ein Prozent (1,13 Prozent) der führerscheinfähigen Gesamtbevölkerung (ab 18 Jahren) das Carsharing-Angebot. 7.700 Fahrzeuge an 3.900 Stationen im stationsbasierten Carsharing und …

Flughäfen: Neuer Parkplatz am Flughafen Tegel

http://www.berlin-airport.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/2014-08-22-neuer-parkplatz-in-tegel/index.php Am #Flughafen #Tegel stehen ab Montag, 25.08. zusätzliche #Parkplätze für PKW zur Verfügung. Die Flughafengesellschaft reagiert damit auf die wachsende Nachfrage vor dem Hintergrund steigender Passagierzahlen.

In den vergangenen Monaten hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH eine Fläche am Flughafen (gegenüber Mercure Hotel) zu einem öffentlichen Parkplatz P10 ausgebaut. Dieser dient künftig als Überlauf und wird nach Bedarf geöffnet. Auf dem Parkplatz P10 stehen rund 200 PKW-Stellplätze zur Verfügung. Die Entfernung zum Terminal A beträgt ca. 15 Minuten Fußweg. Genutzt werden kann der Parkplatz für 19 Euro/Tag oder 59 Euro/Woche. Die Anfahrt ist ausgeschildert. Einen Lageplan finden Sie hier: Lageplan [pdf, 1,89 MB] – See more at: http://www.berlin-airport.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/2014-08-22-neuer-parkplatz-in-tegel/index.php#sthash.rxuSjyia.dpuf

Straßenverkehr + Radverkehr: GROSSBAUSTELLE WARSCHAUER STRASSE Die Straße wird den Radfahrern gehören, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/grossbaustelle-warschauer-strasse-die-strasse-wird-den-radfahrern-gehoeren,10809148,27938130.html Seit vier Jahren wird nun schon geplant, jetzt fallen auf der #Hauptverkehrsader von #Friedrichshain fast alle #Parkplätze weg. Dafür bekommen #Radfahrer endlich mehr Platz. Die Machtverhältnisse auf einer der stärksten befahrenen Straßen in Berlin verschieben sich.

Sie ist eine der am stärksten befahrenen Straßen in Berlin. Sie dient als Wohnstraße, Geschäftsstraße und Gastronomiemeile. Nun wird die #Warschauer Straße in Friedrichshain auch noch eine Großbaustelle – bis Ende des kommenden Jahres. „Am 1. September soll der Umbau beginnen“, teilte Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) am Donnerstag mit. Das vor vier Jahren beschlossene Projekt, das 2,3 Millionen Euro kostet, wird die Machtverhältnisse auf dieser Magistrale verändern – so radikal wie selten bei Straßenumbauten in Berlin. Fahrräder bekommen mehr Platz, Autos weniger, denn fast alle Parkplätze fallen weg. Kein Wunder, dass das Bauvorhaben heftig diskutiert wird. „Für uns wird es hart“, sagt Birgit Polzin. Den Hörgeräteservice, den sie mit ihrem Mann Frank in der Warschauer Straße betreibt, gibt es schon lange. Doch wenn die Frau aus Zeuthen an die Zukunft denkt, wird …

Straßenverkehr: UMBAU FÜR MEHR BEGRÜNUNG Weniger Parkplätze auf der Karl-Marx-Allee, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/umbau-fuer-mehr-begruenung-weniger-parkplaetze-auf-der-karl-marx-allee,10809148,26940442.html

Die #Karl-Marx-Allee in Mitte soll grüner werden. Für den Rasen lässt der Senat allerdings die #Parkplätze auf dem #Mittelstreifen beseitigen. Die Anwohner sind erbost – nun sollen sie bei der Planung mitreden. Es ist fast vier Wochen her, als über 30.000 Läufer beim 34. Berliner Halbmarathon auf die Strecke gingen. Start und Ziel: die Karl-Marx-Allee in Mitte. Was dabei wohl niemand ahnte – es dürfte dort die letzte Großveranstaltung dieser Art zwischen den DDR-Hochhäusern gewesen sein. Denn der Berliner Senat will die Karl-Marx-Allee ab dem kommenden Jahr umbauen. Platz für Sportler und andere Veranstaltungen gibt es dann nicht mehr. Etwa 800 Meter lang ist der Abschnitt zwischen dem #Alexanderplatz und dem #Strausberger Platz, er ist Teil der Bundesstraße 1. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung will ihn für etwa acht bis …