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	Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
	Schriftliche Anfrage wie folgt:
	Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
	Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
	Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
	Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
	und hat daher die die Deutsche Bahn AG (DB) um eine
	Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
	erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
	wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
	Ursprung wiedergegeben.
	Frage 1: Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Fertigstellung
	der #Nord-Süd-S-Bahn-Trasse (Liste der einzelnen
	Schritte im Prozess der Fertigstellung mit Zeitangaben)?
	Wann wird die #S21 ihren Betrieb aufnehmen können?
	Antwort zu 1: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
	S21 gliedert sich in 3 Bauabschnitte. Der 1. Bauabschnitt
	(Nordringeinbindung Wedding / Westhafen – Hauptbahnhof)
	befindet sich derzeit in der Bauausführung, für den 2.
	Bauabschnitt (Hauptbahnhof – Potsdamer Platz) wird
	derzeit die Entwurfsplanung erstellt und für den 3. Bauabschnitt
	(Potsdamer Platz – Yorckstraße / Yorckstraße
	(Großgörschenstraße)) laufen Abstimmungen zwischen
	der DB AG und dem Land Berlin zum Abschluss einer
	Planungsvereinbarung und Grundlagenermittlung.
	Im 1. Bauabschnitt gibt es abschnittsweise bauliche
	Schwierigkeiten auf Grund von aufgefundenen geänderten
	Bauwerksgründungen im Tunnelbereich und örtlich
	vorgefundenem schwierigen Baugrundverhältnissen. Aus
	diesem Grund und wegen der frühen Planungsphasen in
	den Bauabschnitten 2 und 3 sind derzeit keine Aussagen
	zur Fertigstellung der S21 möglich.“
	Frage 2: Wie man dem Bericht im Berliner Abendblatt
	vom 18. Februar 2017 (Ausgabe Prenzlauer Berg) entnehmen
	kann, ergeben sich Bauverzögerungen durch
	Probleme mit dem Grundwasser und mangelhafte Vorarbeiten.
	Trifft diese Darstellung zu? Welche Probleme
	ergeben sich aktuell im Rahmen der Weiterführung der
	Baumaßnahme?
	Antwort zu 2: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Im
	Rahmen der Realisierung des 1. Bauabschnitts haben sich
	verschiedene Schwierigkeiten ergeben. Das trifft u.a. auf
	eine Dichtsohle in einem Tunnelabschnitt zu. Hier tritt
	wegen der ungenügenden Dichtigkeit Grundwasser in die
	Baugrube ein. Das Bauverfahren wird derzeit an diese
	neue Erkenntnis angepasst.“
	Frage 3: Welche Auswirkungen hat diese Bauverzögerung
	auf das Gesamtprojekt? Wann werden die Bauabschnitte
	2 und 3 realisiert?
	Antwort zu 3: Die DB teilt hierzu Folgendes mit:
	„Auswirkungen durch die Verzögerungen im 1. Bauabschnitt
	auf das Gesamtprojekt sind derzeit nicht erkennbar.
	Verbindliche Realisierungstermine zum 2. und 3.
	Bauabschnitt können aufgrund der frühen Leistungsphasen
	nicht benannt werden – siehe auch Ausführungen zu
	den Fragen 1 und 2.“
	Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat aktuell die Kosten
	des Gesamtprojektes ein? Musste diese Kostenprognose
	seitens des Senates verändert werden? Wenn ja, aus welchen
	Gründen musste eine Anpassung erfolgen?
	Antwort zu 4: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
	Kostenprognose wurde im Zusammenhang mit der Nutzen-Kosten-Untersuchung
	für den 1. und 2. Bauabschnitt
	in 12/2015 aktualisiert aufbereitet. Diese Kostenprognose
	wurde bisher nicht verändert.
	Für den 3. Bauabschnitt wird eine Kostenprognose
	erst im Zuge der Grundlagenermittlung erstellt.“
	Auf Basis der vorliegenden Informationen und unter
	Einbeziehung einer allerersten, mit deutlichen Unsicherheiten
	behafteten Grobkostenschätzung für den 3. Bauabschnitt
	geht der Senat derzeit von Gesamtkosten von ca.
	900 Mio. € für das Gesamtprojekt aus.
	Frage 5: Über welche Landes- und Bundesmittel werden
	die Baumaßnahmen derzeit finanziert?
	Antwort zu 5: Die Baukosten der Baumaßnahmen des
	1. Bauabschnitts werden vom Bund durch das GVFGBundesprogramm
	mit einem Anteil von 60% finanziert.
	Das Land finanziert den zugehörigen Komplementäranteil
	i.H.v. 40% sowie die Planungskosten aus Landesmitteln.
	Frage 6: Trifft es zu, dass die Bahn zur Fertigstellung
	des 1. Bauabschnitts zunächst einen provisorischen Tunnel-Bahnsteig
	Richtung Hauptbahnhof einrichtet? In welchem
	Streckenbereich befindet sich dieser (Markierung in
	einer Karte), mit wie vielen Wagen kann dieser angefahren
	werden und wann wird dieser fertigstellt sein bzw. zur
	Nutzung bereit stehen?
	Antwort zu 6: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
	DB plant, zunächst einen provisorischen Bahnsteig nördlich
	des Hauptbahnhofs etwa in Höhe der Invalidenstraße
	zu errichten. Dieser Interimsbahnsteig wird mit einer
	Länge von 80 m hergestellt und kann mit Halbzügen
	angefahren werden.
	Termine zur baulichen Fertigstellung können erst benannt
	werden, wenn der Umgang mit der Undichtigkeit in
	einem Tunnelabschnitt technisch neu geregelt ist – siehe
	auch Ausführungen zur Frage 2.“
	Frage 7: Wie ist der aktuelle Stand rund um die Realisierung
	der Station „Perleberger Brücke“ im Rahmen der
	Planfeststellung? Welches Ergebnis hat die getätigte Kosten-Nutzen-Untersuchung?
	Antwort zu 7: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „In
	Abstimmung zwischen DB AG und Land Berlin werden
	derzeit die Grundlagen zur Ermittlung einer Kostenschätzung
	für den Haltepunkt Perleberger Brücke zusammengestellt.
	Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung, die auch den
	Haltepunkt Perleberger Brücke umfasst, gibt es bisher
	nicht, befindet sich jedoch in Vorbereitung.
	Das zum Bau des neuen Haltepunktes erforderliche
	Planrechtsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Dazu sind
	zunächst die Voraussetzungen des Nachweises des wirtschaftlichen
	Nutzens (Kosten-Nutzen-Untersuchung) und
	die planerischen Voraussetzungen (Vorentwurfs-, Entwurfs-
	und Genehmigungsplanung) herzustellen.“
	
	Berlin, den 14. März 2017
	In Vertretung
	J e n s – H o l g e r T i d o w
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
	(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)
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