S-Bahn-Vergabeverfahren gestartet, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/s-bahn-vergabeverfahren-gestartet

Das umfangreiche #Vergabeverfahren für die Berliner -Bahn ist am 4. August 2020 mit der Übersendung der Bekanntmachung an das #EU-Amtsblatt gestartet. Damit schreiben die Länder Berlin und Brandenburg nach dem #Teilnetz #Ring nun auch die Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn der S-Bahn in der Hauptstadtregion neu aus.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg agiert erneut als Vergabebüro.

Das Vergabeverfahren beinhaltet sowohl die #Fahrzeuglieferung und die #Instandhaltung der neuen Fahrzeuge als auch die #Verkehrsleistung selbst. Es umfasst die folgenden S-Bahn-Linien der beiden Teilnetze:

Linien des Teilnetzes Nord-Süd:

  • #S8 (Hohen Neuendorf – Wildau);
  • #S86 (Buch – Grünau);
  • #S2 (Bernau – Blankenfelde);
  • #S25 (Hennigsdorf – Teltow Stadt);
  • #S1 (Oranienburg – Wannsee);
  • #S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
  • #S85 (Hauptbahnhof – Ostkreuz – Flughafen BER)

Linien des Teilnetzes Stadtbahn:

  • #S9 (Flughafen BER – Spandau);
  • #S75 (Spandau – Wartenberg);
  • #S5 (Westkreuz – Strausberg Nord);
  • #S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
  • #S3 (Charlottenburg – Erkner);

Die Vergabe wird als #Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem #Teilnahmewettbewerb durchgeführt und umfasst vier Lose.
Die Fahrzeuglieferung und -instandhaltung bilden dabei zwei eigene Lose mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 30 Jahren, um einen Anreiz für eine langlebige Konstruktion der neuen S-Bahn-Fahrzeuge zu setzen. Im Ergebnis der Vergabe werden sowohl Verkehrsverträge als auch Instandhaltungsverträge für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn geschlossen.

Die #Laufzeit der Verkehrsverträge für die Erbringung der Betriebsleistungen beträgt jeweils 15 Jahre. Ab Dezember 2027 ist im Teilnetz Nord-Süd eine gestaffelte Betriebsaufnahme geplant. Der Vertrag endet im Dezember 2042. Der Verkehrsvertrag im Teilnetz Stadtbahn beginnt im Februar 2028 mit einer gestaffelten Betriebsaufnahme, dieser Vertrag endet entsprechend im Februar 2043.

Im Rahmen der größten #Ausschreibung der Berliner -Bahn-Geschichte werden für beide Teilnetze insgesamt 327 #Halbzüge (4 Wagen) mit Option auf bis zu weitere 213 Halbzüge geliefert. Dies entspricht einer Anzahl von 1308 S-Bahn-Wagen, respektive 852 weiterer S-Bahn-Wagen als Option. Das Land Berlin gründet, ggf. unter Beteiligung des Landes Brandenburg, für diesen #Fahrzeugpool eine landeseigene #Schienenfahrzeuggesellschaft.

Für Fahrgäste ergeben sich zahlreiche Angebots- und Qualitätsverbesserungen. So entstehen neue Verbindungen, Beförderungskapazitäten werden erhöht und Taktfolgen einzelner Linien teilweise verdichtet. Die neuen Fahrzeuge werden vollständig als Halbzüge mit durchgängiger Begehbarkeit konzipiert. Fahrgäste profitieren von verbesserter #Barrierefreiheit, moderner #Fahrzeugtechnik, z.B. #Klimatisierung, sowie kundenfreundlicher #Fahrgastinformation.

Das nun gestartete Vergabeverfahren soll innerhalb von ca. zwei Jahren durchgeführt werden.

S-Bahn: Kommunalisierung des ÖPNV Sägen am privaten Monopol Rot-Rot-Grün hat die Schaffung eines landeseigenen Fahrzeugpools für die S-Bahn beschlossen. Und das ist auch gut so. aus taz

http://www.taz.de/!5536388/

Manche BerlinerInnen, vor allem Neuzugänge und notorische Autofans, wundern sich immer wieder, wenn sie erfahren, dass BVG und -Bahn nicht dasselbe sind. Dass Erstere komplett dem Land Berlin gehört und Letztere der S-Bahn Berlin GmbH, einer privaten Gesellschaft im #DB-Konzern. Es gibt für diese Trennung auch keine logischen, nur historische Gründe. Organisatorisch und finanziell wäre es für das Land klar von Vorteil, würde ihm auch die S-Bahn gehören.

Das wird so schnell nicht passieren. Die #Bahn-Tochter macht nach der einigermaßen überstandenen Krise, die vor bald zehn Jahren losbrach, wieder gute Gewinne. Und zwar, obwohl ihr Jahr für Jahr ein paar Millionen durch die Lappen gehen, die ihr der Senat nicht zahlt, weil Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit weiterhin zu wünschen übrig lassen. Mehr noch: Der Verkehrsvertrag, mit dem sich die GmbH 2015 den Betrieb der Ringbahn (eines von drei Teilnetzen) bis 2036 sicherte, kommt die BerlinerInnen teurer als die Vorgängervereinbarung.

Jetzt aber sägt Rot-Rot-Grün am privaten Monopol auf den -Bahn-Gleisen: Die Koalition hat beschlossen, dass alle neuen Züge, die in Zukunft auf den anderen beiden #Teilnetzen #Stadtbahn und #Nord-Süd-Bahn fahren werden, Landeseigentum sein sollen. Sie kommen in einen sogenannten #Fahrzeugpool, aus dem sich dann der oder die Betreiber bedienen können.

Der Preis lässt sich drücken
Das ist gut, denn damit hat das Land die technische Qualität der Bahnen besser unter Kontrolle. 2009 war es ja zur Krise gekommen, weil es die DB-Sparfüchse mit der Wartung der Züge nicht mehr so genau genommen hatten. Es kann aber auch finanziell vorteilhaft sein: Die gewaltigen Investitionen, die die anstehende Erneuerung des Fuhrparks bedeutet, können …

S-Bahn: S-Bahn-Ansparfonds – ein weiterer Schattenhaushalt? aus Senat

www.berlin.de

1. Wann hat der Senat beschlossen einen sogenannten „#Ansparfonds“ im SIWANA IV für die
Beschaffung von -Bahn-Zügen einzurichten?
Zu 1.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 eine Vorschlagsliste
beschlossen, in welcher der „Ansparfonds -Bahn-Beschaffung“ mit einem Volumen
in Höhe von 113 Mio. € enthalten ist.
2. Wann und in welcher Form wurde und wird das Parlament an der Entscheidung beteiligt? Inwieweit
greift die Einrichtung eines solchen Ansparfonds einer parlamentarischen Debatte über die Frage vor,
wer in Zukunft -Bahnen kaufen und in Schuss halten soll?
Zu 2.: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 dem Vorschlag des
Senats zur Mittelverwendung der vierten Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) gemäß
§ 4a des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds
(SIWANA ErrichtungsG) zugestimmt. Das Treffen einer Vorsorge in Form eines
Ansparfonds steht einer parlamentarischen Debatte nicht entgegen.
Des Weiteren verweise ich auf den Bericht rote Nummer RN 0516 D vom 27.04.2018.
Auf Seite 9 befindet sich die Erläuterung der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
zum SIWANA-IV-Berichtsauftrag vom April zum Thema Ansparfonds.
3. Wird der „Ansparfonds“ eine eigene rechtliche Selbständigkeit haben? Sollen dazu ggf.
Landesunternehmen oder Tochtergesellschaften von Landesunternehmen gegründet werden? Falls ja,
wann wird das Parlament entsprechend beteiligt?
Zu 3.: Nein, der „Ansparfonds“ wird keine rechtliche Selbständigkeit haben.
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4. Wer entscheidet über die Verwendung der Mittel in dem Ansparfonds?
Zu 4.: Die Federführung liegt bei der für Verkehr zuständigen #Senatsverwaltung. Über
die Verwendung und den Mittelabfluss des SIWANA wird dem Parlament regelmäßig
berichtet. Siehe auch Antwort zu 2.
5. Inwieweit handelt es sich bei der Einrichtung des Ansparfonds um eine Vorfestlegung bezüglich der
Ausschreibung des Betriebs einzelner Teilstrecken des -Bahnnetzes?
Zu 5.: Die Einrichtung des Ansparfonds bedeutet nicht, dass sich der Senat bereits
jetzt auf ein bestimmtes Modell der Ausschreibung festlegt. Er trifft ausschließlich
Vorsorge, welche eine zeitlich verteilte Finanzierung des Kaufpreises ermöglichen soll.
6. Inwieweit sieht der Senat Probleme, wenn ein Teil des Netzes durch ein Unternehmen betrieben
werden würde, dass Eigentümer der eigenen #Fahrzeugflotte ist, während auf einem anderen Teil
#Fahrzeugbetrieb und #Fahrdienst von getrennten Gesellschaften betrieben werden?
Zu 6.: Der Senat kann keine Probleme darin erkennen, dass der Betreiber eines
Teilnetzes seine Leistungen mit eigenen Fahrzeugen erbingt und der Betreiber eines
anderen Teilnetzes seine Leistungen mit im fremden Eigentum stehenden Fahrzeugen
erbringt. Der Senat kann auch keine Probleme darin erkennen, dass in einem Teilnetz
die Fahrzeuge vom Betreiber gewartet werden und in einem anderen Teilnetz die
Wartung der Fahrzeuge ggf. von einer davon getrennten Gesellschaft erfolgt. Sowohl
Einzelgesellschaften als auch Konsortien, die aus mehreren Gesellschaften bestehen,
können im Ergebnis von Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten, wenn sie die
jeweiligen Anforderungen erfüllen.
7. Hat es seitens des Senats bereits Festlegungen zu den Eigentumsverhältnissen am möglichen
neuen Fahrzeugdienstleister bzw. dem #Fahrzeugpool der S-Bahnen gegeben?
8. Schließt der Senat eine Public-Private Partnership für den neuen Fahrzeugdienstleister aus? Wie
begründet der Senat seine Entscheidung?
9. Was sieht das Konzept des Senats hinsichtlich Fremdkapitalaufnahme durch den neuen
Fahrzeugdienstleister vor?
Zu 7. – 9.: Wie der Senat bereits im Abgeordnetenhaus erläutert hat, ist der
Entscheidungsprozess zu den o. g. Fragen noch nicht abgeschlossen. Es wurden in
der Markterkundung fünf verschiedene Modelle mit Fahrzeugherstellern,
Instandhaltern, Eisenbahn Verkehrsunternehmen (EVU) und Finanzierern erörtert, die
sich vor allem in Bezug auf Fahrzeugeigentum, Art der Finanzierung und
Ausgestaltung des Grades kommunaler Beteiligung unterscheiden.
Die derzeitige Auswertung der Interessentengespräche bildet die Basis, um zeitnah
eine fundierte Entscheidung über die für das Land Berlin und die Fahrgäste
vorteilhafteste Vergabekonzeption treffen zu können.
10. Wie verträgt sich eine mögliche Fremdkapitalaufnahme des Fahrzeugdienstleisters mit der
Schuldenbremse, sollte sich um ein kommunales Unternehmen handeln?
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Zu 10.: Ein Fahrzeugdienstleister erzielt seine Umsätze typischerweise durch die
Vermietung der Fahrzeuge an eine Betreibergesellschaft, in diesem Fall das EVU,
welches die Konzession für den Betrieb des betreffenden S-Bahn-Netzes hält. Der
Fahrzeugdienstleister gälte damit als ein Marktproduzent und würde, sollte er sich im
kommunalen Eigentum befinden, in die Kategorie der sog. sonstigen Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEU) eingeordnet. Sonstige FEU
unterliegen nicht der Schuldenbremse.
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen

S-Bahn: Pläne für S-Bahn Mitarbeiter fürchten Zerschlagung – Experten kritisieren Senatspläne, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/plaene-fuer-s-bahn-mitarbeiter-fuerchten-zerschlagung—experten-kritisieren-senatsplaene–30570962

Die Botschaft ist unmissverständlich. „Keine #geteilte -Bahn in einer vereinten Stadt!“ So steht es auf einer Postkarte, mit der die S-Bahn-Betriebsgruppe der Eisenbahn- und #Verkehrsgewerkschaft #EVG gegen die Pläne des Senats protestiert. Die -Bahner befürchten, dass der zweitwichtigste Verkehrsträger der Region zerschlagen wird. Doch der Senat treibt sein Vorhaben, die S-Bahn neu zu organisieren, mit Hochdruck voran. Er spricht mit Unternehmen, die sich für das neue Modell interessieren. „Zehn Gespräche wurden vereinbart, erste Gespräche haben stattgefunden“, teilte der Senat dem Hauptausschuss mit.

Heute sind alle Funktionen noch bei einem Unternehmen konzentriert. Die S-Bahn Berlin GmbH, die der Deutschen Bahn (#DB) gehört, hält die Züge in Schuss und fährt sie. Doch das Beratungsunternehmen #KCW rät dem Senat, diese Funktionen Mitte der 2020er-Jahre auf mehrere Akteure aufzuteilen. Das führe zu mehr Wettbewerb, was die Kosten senkt und die Qualität verbessert – gut für Steuerzahler und Fahrgäste.

Das könnte zum Beispiel so aussehen: Ein Unternehmen, etwa ein #Bahnhersteller, beschafft S-Bahnen, wartet sie und stellt sie bereit. Es gibt auch die Variante, dass das Land den #Fahrzeugdienstleister später zu 100 Prozent übernimmt, was einen kommunalen #Fahrzeugpool entstehen ließe. In beiden Fällen wäre für den Betrieb ein anderes Unternehmen verantwortlich – ein privater #Zugbetreiber, die DB oder ein neu zu gründender Betrieb des Landes.
Auch SPD und Linke sind kritisch

Derzeit loten der Senat und KCW mit einer Markterkundung aus, wie groß das …

S-Bahn: Brände bei der Baureihe 480 nur ein Zufall? Von Mathe und S-Bahn-Toastern…, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10000454

„Wieso fährt die Berliner S-Bahn weiterhin mit Zügen der #Baureihe #480?“ fragen sich einige Fahrgäste nach dem #Brand eines Zuges dieser Baureihe im Berliner -Bahn-Tunnel. Schließlich war das ja nicht das erste Mal, dass ein Wagen dieses Typs „etwas wärmer“ geworden ist, als er dürfte. Panikmache, sagt die S-Bahn, diese Züge seien technisch genauso sicher wie alle anderen Züge der S-Bahn. Unwahrscheinlich, sagen die Skeptiker, denn betrachtet man den immer geringer werdenden Anteil dieser Baureihe am #Gesamt-Fahrzeugpark der Berliner -Bahn und die Tatsache, dass dies bereits der vierte Brand ohne äußere Einwirkungen ist, so kommt man ins Grübeln: Wie wahrscheinlich ist es, dass #zufällig immer ein Zug der Baureihe 480 #brannte?

„S-Bahn: Brände bei der Baureihe 480 nur ein Zufall? Von Mathe und S-Bahn-Toastern…, aus Signal“ weiterlesen