U-Bahn: Die BVG kauft trotz gespartem Geld keine neuen Züge, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-fahrgastverband-will-neue-u-bahnen-die-bvg-kauft-trotz-gespartem-geld-keine-neuen-zuege/9690036.html

Auch 60 Jahre alte Züge sollen noch fahren, meint die #BVG. Der #Fahrgastverband hat eine andere Idee: Von den 160 Millionen Euro, die im Prozess mit der Bank JP Morgan gespart wurden, könnten neue Bahnen angeschafft werden. Die Idee klingt bestechend. Mit dem Geld, das die BVG in einem #Gerichtsverfahren gespart hat, soll das Unternehmen umgehend neue -Bahnen beschaffen, fordert der Fahrgastverbandes #Igeb. Neue Züge würden dringend benötigt, erklärte Igeb-Chef Christfried Tschepe am Sonntag. Die ältesten Bahnen sind schon mehr als 40 Jahre alt und sollen noch weitere 20 Jahre halten. Damit bekommt die BVG Fahrzeuge, die fast so betagt sein werden wie einst die S-Bahn-Oldtimer. Neue U- und Straßenbahnen kosten 2,6 Milliarden Euro Doch so einfach sei die Rechnung für den Kauf neuer Bahnen nicht, konterte …

Straßenverkehr + U-Bahn: BAU DER U-BAHN-LINIE U 5 Friedrichstraße für Autos bald komplett frei, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bau-der-u-bahn-linie-u-5-friedrichstrasse-fuer-autos-bald-komplett-frei,10809148,26687092.html

Sand, Torf, Kies und viel Grundwasser: Die schwierigen #Bodenverhältnisse in #Mitte haben die Bauleute der #BVG vorsichtig werden lassen. Doch für die Autofahrer Unter den Linden gibt es eine gute Nachricht. Berlin ist nicht nur auf Sand gebaut, die Stadtmitte steht auch auf Kies, Torf, bröckeliger Braunkohle. Und auf Mudde. Das sind schlammige Sedimente, die viel organisches Material enthalten und nicht gut riechen. „Mudde ist eine Art Blumentopferde. Sehr instabil“, erklärt Jörg Seegers. Er gehört zu einem Team, das mit diesem geologischen Sammelsurium zurecht kommen muss. Seegers ist Technik-Chef der Projektrealisierungsgesellschaft, die für den Weiterbau der U-Bahn-Linie #U5 in Mitte verantwortlich ist. Bei dem Lückenschluss zwischen #Alexanderplatz und Brandenburger Tor gibt es Verzögerungen, sagt er. Das hat ebenfalls mit dem Boden zu tun. „Es ist richtig, dass wir uns bislang um rund ein halbes Jahr verspätet haben. Zeitpuffer sind zum Teil aufgebraucht worden“, so der Bauingenieur. Grundwasserprobleme hatten die Fahrt der …

Bus + Straßenverkehr: Freybrücke: Trotz Einschränkungen sichert die BVG ein stabiles Angebot

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1807042.html

#Busfahrerinnen und #Busfahrer verdienen #Respekt Seit dem 20. Januar 2014 ist die #Freybrücke in Spandau wegen #Bauschäden für Fahrzeuge über 18 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. Der #BVG ist es mit großem logistischem Aufwand gelungen, trotz der Einschränkungen einen stabilen #Busverkehr zu organisieren. Leider kommt es in jüngster Zeit häufiger zu Beschimpfungen und vereinzelt sogar zu aggressivem Verhalten gegenüber den BVG-Busfahrerinnen und -fahrern auf den betroffenen Linien. Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorsitzende des Vorstandes der BVG, erinnert daran, dass die BVG für die Einschränkungen an der Freybrücke nicht die Verantwortung trägt und appelliert an die Kunden, ihren Ärger nicht an den Fahrerinnen und Fahrern auszulassen. Seit Einführung der Gewichtsbeschränkung können nur noch die kleineren 12-Meter-Busse der BVG die Brücke queren, die eine deutlich geringere Platzkapazität aufweisen als ein Doppeldecker oder ein Gelenkbus. Dank guter Planungen ist es gelungen für die Linie M49 einen stabilen Fahrplan zu entwickeln, überwiegend fahren die Busse sogar alle sechs bis sieben Minuten. Außerdem bietet die BVG mit der Linie X34 eine Anbindung zum S+U-Bahnhof Rathaus Spandau und schafft damit attraktive Umfahrungsmöglichkeiten. Nachdem der Großteil der Fahrgäste anfangs diese Umfahrungsmöglichkeiten mit der S- und U-Bahn genutzt hat, kommen nun wieder viele Kunden auf die Linie M49 zurück. So kommt es in den Spitzenzeiten immer wieder zu sehr vollen Fahrzeugen und damit leider auch zu verärgerten Fahrgästen. Dr. Sigrid Evelyn Nikutta: „So sehr wir auch die Verärgerung verstehen können, darf doch nicht vergessen werden, dass die Ursache die eingeschränkte Nutzung der Freybrücke ist und wir ungeachtet dessen ein leistungsstarkes Angebot bieten. Anscheinend ist der tagtägliche engagierte Einsatz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ein verlässliches Verkehrsangebot – trotz der begrenzten Befahrbarkeit der Brücke – bei einigen Kunden völlig in Vergessenheit geraten. Leider vergeht kaum ein Tag ohne Kränkungen, bösen Beschimpfungen und in Einzelfällen sogar aggressivem Verhalten gegenüber unseren Fahrerinnen und Fahrern. Aus diesem Grund meine herzliche Bitte: Unsere Kolleginnen und Kollegen geben ihr Bestes und bieten unter nicht einfachen Bedingungen einen stabilen Busverkehr an. Das verdient – wie jede andere Arbeit zum Gemeinwohl dieser Stadt auch – Respekt und Höflichkeit.“ Übrigens: die Umfahrungsmöglichkeiten mit der S- und U-Bahn sind genauso schnell und bequem wie die direkte Bedienung mit der Linie M49 – aber deutlich leistungsfähiger im Platzangebot.

U-Bahnhof als neuer Kiezmittelpunkt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/bayerisches-viertel/kaffee-und-kultur-bei-der-bvg-u-bahnhof-als-neuer-kiezmittelpunkt/9654206.html

Im #Bayerischen Viertel soll ein neuer #Bahnhofsbau zum Kiezmittelpunkt werden – mit Kaffee und Kultur. Die #BVG baut auf Anregung des Vereins Quartier Bayerischer Platz. Die gepflegte Kaffeetafel hat bei der BVG durchaus Tradition. Schon 1902, bei der Eröffnung der ersten Strecke der Berliner -Bahn zwischen Stralauer Tor und Potsdamer Platz, dachten die Planer an Süßkulinarisches und siedelten im Bahnhof Schlesisches Tor eine Konditorei an – neben einem Restaurant und einem Zigarettenladen. Heute herrscht in hiesigen U-Bahnhöfen eher Fastfood- und Backshop-Unwesen. Das soll am Bayerischen Platz nun anders werden. Mit dem groß angelegten, zweistöckigen Bahnhofsneubau soll Kaffeehauskultur in den gastronomisch durchaus noch entwicklungsfähigen Kiez einziehen. Betreiben soll das Café die Firma …

BVG + VBB: Kriterien für die Aufstellung von Wartehäuschen an BVG-Haltestellen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit an den #Haltestellen der BVG #Wartehäuschen aufgestellt werden? Antwort zu 1.: Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin setzt unter anderem Vorgaben zur Ausstattung von Haltestellen und Bahnhöfen. Die Standards der Haltestellenausstattung richten sich dabei nach der verkehrlichen Bedeutung (z. B. vorhandene wichtige Umsteigebeziehungen, hohe Nachfrage oder Lage an wichtigen öffentlichen Einrichtungen). Witterungsgeschützte Warte- und Sitzgelegenheiten sind bei Haltestellen mit hoher verkehrlicher Bedeutung und geeigneten räumlichen und baulichen Gegebenheiten vorzusehen. Die letztendliche Umsetzungsverantwortung obliegt der BVG AöR. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Vorrangig erhalten Haltestellen mit einem hohen Fahrgastaufkommen Wartehallen. Haltestellen, die nur Ausstiegshaltestellen sind bzw. kurz vor einer Endstelle liegen, werden nicht ausgerüstet. Neben diesen Grundsätzen spielen auch bauliche Gegebenheiten, wie z. B. Gehwegbreite, unterirdische Versorgungsleitungen (die u. U. nicht überbaut werden dürfen) sowie angrenzende Bebauung (Geschäfte, Feuerwehrzufahrten, Erdgeschosswohnungen) eine Rolle, ob eine Wartehalle errichtet werden kann oder nicht. Für jeden Standort werden im Genehmigungsverfahren die Leitungsverwaltungen und die jeweiligen Grundstückseigentümer (Tiefbau- und Grünflächenämter) für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mit eingebunden.“ Frage 2: Wie hoch sind im Normalfall die Anschaffungskosten für das Aufstellen eines Wartehäuschens? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Da bei jeder Wartehalle die verschiedensten örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, kann hierzu keine Angabe gemacht werden.“ Frage 3: Aus welchen Gründen besitzen die Haltestellen Bismarckstraße/Bergstraße (Linie 170 in beiden Richtungen) und Altmarkstraße (in Richtung Rathaus Steglitz) keine Wartehäuschen, obwohl durch den Neubau mehrerer Wohnanlagen für Senioren in diesen Bereichen durchaus eine entsprechende Nachfrage besteht? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Haltestellen Bismarckstraße/Bergstraße und die Haltestelle Altmarkstraße stehen auf Grund der beschriebenen baulichen Kriterien keine ausreichenden Stellflächen für einen Wetterschutz im Gehwegbereich zur Verfügung.“ Berlin, den 04. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)

Bus + barrierefrei: Soll die vordere Rampe an BVG-Bussen wirklich abgeschafft werden?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung der Anfrage entsprechend berücksichtigt. 1. Hat die BVG die Absicht, die vordere #Rampe an den #Bussen abzuschaffen und wenn ja, was sind die Gründe dafür? 2. Stimmt es, dass der vordere Gang verschmälert werden soll, um mehr Sitzplätze zu schaffen und wenn ja, woran misst die BVG den dringenden Bedarf dafür? Zu 1. und 2.: Die neu beschafften #Gelenkbusse weisen im Gegensatz zu den alten Modellen ein deutlich vergrö- ßertes Multifunktionsabteil (direkt an der Tür 2 gelegen) mit vollwertigen Standplätzen für zwei Rollstuhlfahrende (bisher einem) und einem Kinderwagen bzw. einem Rollstuhl und mehreren Kinderwagen auf. Dieses ist u. a. auf Kundenwünsche hinsichtlich eines höheren Platzbedarfs für Kinderwagen zurückzuführen. Gleichzeitig steigt der Bedarf nach Sitzplätzen in Sicht- und Hörweite zur Fahrerin bzw. zum Fahrer im Bereich des Vordereinstiegs für sehbehinderte, blinde und insbesondere auch ältere Fahrgäste. Zum Ausgleich für die im Multifunktionsabteil zugunsten von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Kinderwagen wegfallenden Sitzplätze wird deshalb im Eingangsbereich die Gangbreite verändert, um dort zusätzliche Sitzplätze einzubauen. Die Gangbreite ist dabei auf jeden Fall so ausgelegt, dass Fahrgäste mit Rollator passieren können und ggf. im vorderen Teil des Busses einen Sitzplatz erhalten. 3. Wenn die vorher genannten Fragen bejaht werden: A. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Vorhaben, B. wie lange dauert ein Busumbau und wie lange ist demzufolge ein Bus außer Betrieb und C. wie hoch ist der finanzielle Aufwand? Zu 3.: Es werden keine Bestandsbusse umgerüstet. Lediglich die neuen Gelenkbusse und 12m-Busse sind hiervon betroffen. Ein finanzieller Mehraufwand entsteht nicht. 4. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der BVG insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention? Zu 4.: Der Senat misst der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention eine hohe Bedeutung bei, da Mobilität zu den Grundbedürfnissen der Menschen gehört. Die Gestaltung des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs erfordert deshalb besonders die Berücksichtigung der Ansprüche von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen. Die BVG ist gehalten, diese Anforderungen bei Beschaffungen entsprechend zu berücksichtigen. Die mit den zuständigen Stellen und Interessenverbänden so nicht abgestimmte Beschaffung von Omnibussen wird im Interesse der Fortsetzung einer seit vielen Jahren bewährten inklusiven Einstiegssituation für alle Anlass für weitere Gespräche mit der BVG sein. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e ……………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)

Fähren + Schiffsverkehr: Keine Oberdeckplätze mehr auf der BVG Wannseefähre?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Warum wurde bei der Neubeschaffung der #Wannseefähre auf das #Oberdeck, welches bei der alten Wannseefähre für eine Erhöhung des #Fahrgastaufkommens gesorgt hat, verzichtet? Antwort zu 1: „Die neue Fähre „MS Wannsee“ weist eine höhere Zahl von Fahrradstell- und Rollstuhlplätzen auf und ermöglicht durch die großen Ein- und Ausstiegstüren einen schnelleren Fahrgastwechsel, der zudem barriefrei ist. Dadurch erfüllt das Schiff alle Anforderungen an einen Fährverkehr im Linienbetrieb. Die MS Wannsee hat die gleiche Anzahl von 300 Plätzen wie das bisher eingesetzte Schiff MS Lichterfelde. Das Fahrgastaufkommen wurde mit der neuen Fähre nicht gemindert.“ Die Kapazität der Fähre ist zudem durch die Anzahl der eingesetzten Besatzungsmitglieder auf 300 Personen begrenzt. Frage 2: Wie hoch waren die Anschaffungskosten für die neue Wannseefähre? Welche Mehrkosten wären durch die Einplanung eines Oberdecks entstanden? Antwort zu 2: „Die BVG AöR kann keine Angaben über die Anschaffungskosten und eventuelle Mehrkosten für ein Oberdeck geben.“ Frage 3: Warum werden bisher keine Fahrten nach 19 Uhr angeboten Antwort zu 3: „Die vom Aufgabenträger für den ÖPNV bestellte Fährleistung unterteilt sich in Winterund Sommersaison.“ Die Sommersaison wurde mit dem neuen Vertrag ausgeweitet, sie beginnt nun mit dem ersten Samstag im April (bzw. spätestens Karfreitag) und geht bis zum letzten Sonntag im Oktober. In dieser Zeit verkehrt die F10 an fast allen Tagen auch um 19:00 Uhr ab Wannsee und 19:31 Uhr ab Kladow. Berlin, den 28. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)

U-Bahn: Grundsanierung der Bahnhöfe der U-Bahnlinie 9, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Für welche #Bahnhöfe der #U9 ist eine #Grundsanierung vorgesehen? Antwort zu 1.: Eine Grundinstandsetzung ist für die Bahnhöfe Rathaus Steglitz, Schloßstraße und FriedrichWilhelm-Platz geplant. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der Grundsanierung veranschlagt? Antwort zu 2.: Für die Grundinstandsetzungen der UBahnhöfe Rathaus Steglitz und Schloßstraße wurden insgesamt 33,1 Mio. € genehmigt. Für den U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz steht die Genehmigung noch aus. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für den Umbau des U-Bahnhofs Schloßstraße veranschlagt? Antwort zu 3.: Für den Umbau sind insgesamt 11,9 Mio. € geplant. Frage 4: Wer trägt die Kosten im Falle eines finanziellen Mehrbedarfs? Antwort zu 4.: Die Kosten werden im Rahmen des Verkehrsvertrages über die Erstattung der Ausgleichszahlungen für die Verkehrsinfrastruktur übernommen. Frage 5: Für welchen Zeitraum sind die Grundsanierung und der Umbau geplant? Antwort zu 5.: Die Baumaßnahmen dauern pro Bahnhof rd. 2 bis 5 Jahre. Frage 6: Enthält dieser Zeitraum bereits eine Reserve für den Fall, dass der Umbau und die Grundsanierung in der veranschlagten Zeit nicht fertiggestellt werden können? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6.: Ja. Frage 7: In welchem Bereich ist der Einsatz des SEV vorgesehen? Antwort zu 7.: Der Einsatz des Schienenersatzverkehrs mit Omnibussen (SEV) ist je nach Bauzustand ab U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz bzw. U-Bahnhof Schloßstraße nach U-Bahnhof Rathaus Steglitz bzw. entgegengesetzt vorgesehen. Frage 8: Wird der SEV in derselben Taktung fahren wie die U-Bahnlinie 9 oder wird eine Taktverdichtung zu bestimmten Uhrzeiten erfolgen? Antwort zu 8.: Die Omnibuslinien M48, M85 und 186 werden durch zusätzliche Shuttlebusse im Abschnitt U Walther-Schreiber-Platz bis U+S Rathaus Steglitz verstärkt. Durch diese Maßnahme wird eine sehr dichte, über den Takt der U9 hinausgehende Wagenfolge erreicht. Frage 9: Wird für die S-Bahnlinie 1 eine Taktverdichtung bestellt? Wenn ja, in welchem Bereich findet diese Anwendung? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 9.: Eine Taktverdichtung auf der S1 wird nicht bestellt. Die Ersatzmaßnahmen durch Omnibusse stellen eine ausreichende Verkehrsbedienung zwischen Walther-Schreiber-Platz und Rathaus Steglitz sicher. Frage 10: Wie sollen die Fahrgäste über die Auswirkungen der Grundsanierung informiert werden? Antwort zu 10.: Die Informationen an die Fahrgäste erfolgen durch Pressemitteilungen, BVG-Publikationen, BVG-Internetauftritt, Aushänge in den U-Bahnhöfen, Lauftexte auf den dynamischen Fahrtzielanzeigern in den U-Bahnhöfen, Durchsagen über die elektronische Bahnhofsbeschallung sowie automatisierte Zuginnenansagen. In Zusammenarbeit mit der S-Bahn Berlin GmbH werden auch Hinweise im dynamischen Fahrgastinformationssystem aufgenommen und entsprechende Aushänge an den betroffenen S-Bahnhöfen sowie eine Kommunikation in der S-Bahn Kundenzeitschrift „Punkt 3“ erfolgen. Frage 11: Ist aufgrund der zu erwartenden Leistungsminderung eine Entschädigung von Zeitkarteninhabern geplant? Wenn ja, in welcher Höhe und Dauer? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11.: Die Grundsanierung ist notwendig, um in den betroffenen Bereichen auch in der Zukunft einen sicheren und leistungsfähigen U-Bahn-Betrieb sicherstellen zu können. Durch das Angebot umfangreicher SEV-Leistungen versucht die BVG AöR, die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Fahrgäste zu minimieren. Durch den angebotenen SEV (siehe Antwort zu Frage 7) wird der Bereich grundsätzlich über Nahverkehr bedient (siehe Beförderungsbedingungen VBB –Tarif Teil A, § 16). Mit Blick auf die dargestellten Sachverhalte sind keine Entschädigungen für die betroffenen Fahrgäste vorgesehen. Berlin, den 21.02.2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)

Bus: Neuer BVG-Elektrobus kommt nicht in Fahrt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-nahverkehr-neuer-bvg-elektrobus-kommt-nicht-in-fahrt/9597196.html

Berlin will Vorreiter bei der #Elektromobilität sein. Die #BVG plant deshalb in Marzahn eine Linie mit -#Bussen. Doch das ist dem Bundesverkehrsministerium zu weit draußen – und tritt erst einmal auf die Bremse. Die Zahnbürste auf Rädern kommt bei der BVG nicht in Schwung. Seit Jahren plant das Unternehmen ein Experiment mit Elektrobussen, deren Batterien an Haltestellen berührungslos – wie bei elektrischen Zahnbürsten – aufgeladen werden, kommt damit aber nicht voran. Und jetzt tritt auch noch das Bundesverkehrsministerium als Geldgeber auf die Bremse: Die von der BVG im vergangenen Jahr für den Test ausgewählte Linie 192 (S Friedrichsfelde Ost–S Marzahn) ist nicht förderwürdig. Unterstützt werde nur eine innerstädtische, „gut sichtbare“ Linie, sagte eine Sprecherin. Nun will die Technische Universität einspringen. Sie schlägt als Alternative eine Mischung aus den besonders bei …

Tarife + BVG + VBB: Doch keine regelmäßige Preiserhöhung bei der BVG, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/berliner-verkehrsbetriebe-doch-keine-regelmaessige-preiserhoehung-bei-der-bvg,10809298,26515062.html

Eine gute Nachricht für alle #Fahrgäste: Aller Voraussicht nach wird es in diesem Jahr keine #Preiserhöhung bei der #BVG geben. Dafür können sich die Berliner vor allem bei den Brandenburgern bedanken. Eine gute Nachricht für die Fahrgäste in Berlin und Brandenburg: Aller Voraussicht nach wird es diesem Jahr keine Fahrpreiserhöhung geben. Nach Informationen der Berliner Zeitung geht man in Senatskreisen davon aus, dass die #Tarife der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn und der anderen Unternehmen erst 2015 wieder steigen – als wahrscheinlich gilt eine Anhebung zum 1. Januar. Wenn es wirklich so käme, könnten sich die Berliner bei den Brandenburgern bedanken. Denn dort haben sich Politiker dem Vernehmen nach für eine Verschiebung ausgesprochen. Sie wollen sich ihre Wahlchancen nicht durch eine …