Flughäfen: Was ist mit der Start- und Landebahn Süd los?, aus Senat

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1. Warum finden derzeit welche #Bauarbeiten an der #Südbahn statt, obwohl das #Aufsichtsratsmitglied
Prof. Preuß in der oben genannten Sitzung aussagte, dass das #Wasserproblem nun endgültig gelöst
sei?
Zu 1.: Nach dem 30.10.2020 haben keine Bauaktivitäten an der südlichen Start- und
#Landebahn (SLB 07R/25L) des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (#BER)
stattgefunden. Alle erforderlichen Arbeiten bzgl. des sog. „Wasserproblems“ wurden
vorher termingerecht abgeschlossen.
2. Warum kommt es weiterhin zu Wasserproblemen an der Südbahn, obwohl die #Kabelschächte erst
kürzlich instandgesetzt wurden und in der letzten Dekade unterdurchschnittliche Niederschläge zu beklagen waren?
3. Wird nach der Instandsetzung der Kabelschächte aufgrund des Wasserproblems die Südbahn mit
Beton unterfüttert, damit ein Absinken oder eine zunehmende Instabilität der SLB verhindert wird?
Zu 2 und 3.: Erneute sog. „Wasserprobleme“ an der SLB 07R/25L des BER sind der
#Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) nicht bekannt. Unabhängig hiervon
finden regelmäßig notwendige Sanierungsmaßnahmen statt, da einfache Bauwerke –
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wie Kabelschachtanlagen und Kabelschutzrohrsysteme – den Witterungseinflüssen
ausgesetzt sind.
4. Wurde in der Vergangenheit in der letzten Dekade die Südbahn saniert/unterfüttert, weil trotz des
Mangels an Niederschlag der #Grundwasserpegel weiterhin stieg?
Zu 4.: Tiefbaumaßnahmen an der SLB 07R/25L des BER mit Bezug auf die Entwässerung der Kabelzugschächte fanden in der Vergangenheit nicht statt.
5. Wieviel Pumpen werden gegenwärtig eingesetzt, damit man den weiteren Anstieg des Grundwassers
verhindern kann (bitte jahresscharfe Nennung der Installation und Nutzung der Pumpen darstellen!).
Zu 5.: Es wurden und werden keine Pumpen zur Grundwasserregulierung im Bereich
der SLB 07R/25L des BER eingesetzt.
6. Gab es in der Vergangenheit vergleichbare Probleme an der Nordbahn?
Zu 6. Die nördliche Start- und Landebahn verfügt über ein bereits vorhandenes Drainagesystem, so dass sog. „Wasserprobleme“, nicht bestehen.
7. Welche Kenntnisse und Informationen hat der Senat über die Ursachen des Grundwasseranstiegs,
obwohl unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen nachweisbar sind?
Zu 7.: Das Monitoring eines etwaigen Grundwasseranstiegs im Land Brandenburg obliegt nicht dem Senat von Berlin. Die FBB hat aufgrund einer Auflage des Planfeststellungsbeschlusses ein Wassermonitoring durchzuführen. Die FBB legt hierzu jährlich
einen Bericht bei den zuständigen Wasserbehörden des Landes Brandenburg vor.
8. Wann wird die Südbahn wieder in Betrieb genommen?
Zu 8.: Je nach verkehrlicher Entwicklung wird über die Wiederinbetriebnahme der SLB
07R/25L des BER zu gegebener Zeit entschieden.
9. Wann wurde die Südbahn letztmalig beflogen und ist dadurch der Countdown für die #Tegelschließung
ab diesem Datum angehalten worden?
Zu 9.: Die letzte Flugbewegung vor der temporären Außerbetriebnahme der SLB
07R/25L des BER erfolgte am 03.12.2020. Die weitere Nutzung oder Nichtnutzung der
SLB 07R/25L hat keinen rechtlichen Einfluss auf den rechtskräftigen Bescheid über
den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel.
10. Wieviel Flüge wurden seit der Südbahnschließung von #TXL abgewickelt und was waren das für
Flüge?
Zu 10.: Seit der Einstellung des Flugbetriebes am Flughafen Tegel am 08.11.2020
haben dort keine Flüge mehr stattgefunden.
Berlin, den 06.01.2021
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Wegen des Coronavirus Flugverkehr in Berlin und Brandenburg 2020 um drei Viertel eingebrochen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-des-coronavirus-flugverkehr-in-berlin-und-brandenburg-2020-um-drei-viertel-eingebrochen/26767834.html

In #Schönefeld und #Tegel wurden bis Ende des Jahres 9,1 Millionen #Fluggäste gezählt. Berlins #Flughafenchef Lütke #Daldrup sieht trotzdem auch Erfolge.

An den Berlin-Brandenburger Flughäfen ist die Zahl der Passagiere im Jahr 2020 stark eingebrochen. Die Betreiber zählten bis Jahresende 9,1 Millionen Fluggäste in Tegel und Schönefeld, wie sie der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.

Verglichen mit 2019 entsprach das einem Rückgang um etwa 75 Prozent. Hatte es im Februar noch bis zu 99 000 Passagiere an einem Tag gegeben, sank die Zahl in der Corona-Krise zeitweise auf wenige hundert täglich.

„Das Jahr 2020 war ein Jahr der Extreme, es war ein Erfolgs- und ein Horrorjahr zugleich“, sagte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup. Zu den Erfolgen zählt er die reibungslose #Eröffnung des neuen Flughafens #BER in Schönefeld Ende Oktober. Tegel ging im November vom Netz.
„Wir werden mindestens noch ein weiteres Jahr mit erheblichen Einbußen bei geringen Passagierzahlen verkraften müssen“, sagte der Flughafenchef. Zehn bis elf Millionen Passagiere werden in diesem Jahr erwartet.

Durch die Corona-Krise ist die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (#FBB) in Finanznot geraten. Die Planung für den schlimmsten Fall sieht vor, …

S-Bahn + Regionalverkehr: Großbaustellen Das sind Berlins acht wichtigste Mammutprojekte für 2021, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/01/berlin-grosse-planprojekte-2021-ausblick-fertigstellung-bauvorhaben.html

Berlin hat 2020 immerhin den #BER eröffnet, im neuen Jahr warten weitere Großprojekte. Darunter sind auch viele Kulturbaustellen: Die umfassend umgebaute Neue Nationalgalerie soll etwa fertig sein. Und es gibt weitere Mammutvorhaben.

5. Kleiner als der BER und größer als der Bierpinsel: Der #Bahnhof “#Karower Kreuz”
Berlins #Gleisnetz hat in den letzten Jahren ausgesprochen intensive Pflege und Verbesserungen erfahren. Das soll auch 2021 so weiter gehen, etwa im äußersten Berliner Norden, wenn zunächst auch nur mit der Planung eines neuen S- und Regional-Bahnhofs „Karower Kreuz“ im Bezirk Pankow. Doch die groben Ansagen lesen sich ambitioniert: Zwei Ebenen für den Umstieg zwischen sieben S- und Regionalbahnen sind hier konzipiert für zunächst rund 15.000 Umsteiger pro Tag. Die Bahn nennt den geplanten Halt einen „#Turmbahnhof“.

Das Karower Kreuz als #Schnittstelle zwischen dem urbanen #Innenstadtverkehr mit der #S-Bahn und den #Vorortpendelströmen: Das ist der Kern des Verkehrskonzept des Berliner Senats für den Nordosten der Hauptstadt, wo etwa durch Neubauprojekte in Blankenfelde und Blankenburg Zehntausende …

Straßenverkehr: Bauarbeiten an der B 96a Süd kommen weiter voran, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1035534.php

Pressemitteilung vom 02.01.2021

Die grundhafte Erneuerung der #B96a Süd zwischen der #Grünbergallee und dem #Adlergestell kommt weiter voran. Im Zusammenhang mit der #Sanierung der Straße erfolgt auch die Erneuerung der #Regenwasserkanalisation sowie der Bau neuer Geh- und Radwege einschließlich der #Straßenbeleuchtung.

Die Bauarbeiten an der #Autobahnauffahrt der #A117 in Richtung Dresden sind inzwischen abgeschlossen und stadtauswärts wieder freigegeben. Auch die Arbeiten an der Autobahnabfahrt A 117 Richtung #Schönefeld sind weitgehend abgeschlossen und werden stadtauswärts ab Montag, den 04.01.2021, wieder freigegeben.

Im Gegenzug müssen ab Montag, den 04.01.2021, sowohl die Auffahrtsrampe der A 117 von Schönefeld Richtung Dresden als auch die Abfahrtsrampe der A 117 Richtung Berlin gesperrt werden.

Der Verkehr auf der B 96a Süd bleibt im Bereich zwischen S-Bahnhof Grünbergallee und S-Bahnhof Altglienicke in beiden Fahrtrichtungen #einspurig.

Die umfangreichen Sanierungsarbeiten auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn werden voraussichtlich im Sommer 2021 fertiggestellt. Mit diesen Arbeiten enden dann die Umbaumaßnahmen an der B 96a Süd.

Infolge einer möglichen #Staugefahr sollten sich insbesondere #Flugreisende zum und vom #BER auf verlängerte Anreisezeiten einstellen. Wir bitten, den Bereich weiträumig zu umfahren.

Taxi: Berliner Verwaltungsgericht Taxi-Zulassung am Flughafen BER muss neu geregelt werden, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/berlin-verwaltungsgericht-taxi-regelung-flughafen-ber-rechtswidrig.html

Jahrelang verhandelten Berliner und Brandenburger Politiker über eine möglichst gerechte Regelung für Taxis am #Flughafen #BER. Das Ergebnis ist mangelhaft: Am Montag erklärte das #Verwaltungsgericht die Regelung für nichtig – und die Opposition kritisierte den Senat.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die #Betriebserlaubnis für Berliner Taxis am Flughafen BER für rechtswidrig erklärt. Die Regelung sei aufgrund „schwerwiegender und offensichtlicher Fehler“ nichtig und entbehre jeder Rechtsgrundlage, entschied das Gericht am Montag. Das gesamte #Zulassungsverfahren müsse nun neu geregelt werden.

Eigentlich dürfen Taxifahrer Fahrgäste nur in den Landkreisen oder Kommunen aufnehmen, wo sie ihre Konzession besitzen – im Falle des BER ist das der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald. Nach jahrelangem Ringen hatten sich beide Länder und der Kreis jedoch darauf verständigt, dass seit der BER-Eröffnung am 31. Oktober dort zu gleichen Teilen Taxis aus Berlin und aus dem Landkreis Fahrgäste aufnehmen dürfen. Zunächst wurden Lizenzen für jeweils 300 Fahrzeuge aus beiden Ländern erteilt.

Die zuständige Berliner Landesbehörde hatte daraufhin bekannt gegeben, wie und bis wann sich #Taxifahrer für eine #Zulassung am BER bewerben können. Diese Bekanntmachungen seien aber fehlerhaft und widersprüchlich und …

Flughäfen: Europäischer Gerichtshof entscheidet über BER-Nachtflugverbot Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat jetzt überraschend eine Klage für ein strikteres Nachtflugverbot zugelassen. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/anwohner-klagen-in-strassburg-europaeischer-gerichtshof-entscheidet-ueber-ber-nachtflugverbot/26741764.html

Am #BER droht neuer Ärger. Der kürzlich eröffnete Berliner #Hauptstadtflughafen wird nun zum Fall für die #EU-Gerichtsbarkeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt überraschend eine Klage von BER-Anwohnern gegen das bisher geltende, aber nach wie vor umstrittene #Nachtflugverbot zugelassen.

Sollte die Klage in #Straßburg Erfolg haben, müsste der BER-Planfeststellungsbeschluss beim von allen deutschen Gerichten bestätigten Nachtflugverbot womöglich doch noch nachgebessert werden. „Ich sehe die Chancen bei Fünfzig zu Fünfzig“, sagte der Berliner Anwalt Stefan von Raumer, der die drei Kläger vertritt, dem Tagesspiegel. Sie werden vom Bürgerverein Berlin-Brandenburg (#BVBB) unterstützt, der größten Bürgerinitiative um den neuen Airport. „Wir hoffen, dass es sich für die Anwohner nun doch noch zum Besseren wendet“, sagte Manfred Kurz vom BVBB. Er sei froh, dass sich das Europagericht mit dem Lärmschutz am BER befasse.

Viele Beschwerden beim Menschenrechtsgerichtshof werden gar nicht erst zugelassen. Das geschehe nur, so Raumer, wenn die Straßburger Richter eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention tatsächlich für möglich halten. Deren Unterzeichnerstaaten, auch Deutschland, haben sich zur Bindung an seine Urteile verpflichtet. In einem Schreiben vom 11. Dezember …

Flughäfen: Flughafengesellschaft baut Fluglärm-Messnetz am BER aus Messstelle in Ragow in Betrieb genommen, aus Berliner Flughäfen

Im Dezember 2020 wurde das Netz der Fluglärmmessstellen rund um den #Flughafen Berlin Brandenburg um vier neue Messstellen erweitert. Heute wurde die #Messstelle Nummer 34 in #Ragow auf dem Grundstück von Bürgermeisterin Maja Buße in Betrieb genommen. Die weiteren neuen Messstellen stehen in #Königs Wusterhausen auf dem Gelände des Museums #Funkerberg, am Müggelsee auf einem Gebäude des Lehrkabinetts #Teufelssee sowie in Boddinsfelde auf dem #Reiterhof. Anfang 2021 kommen vier weitere Messstellen im öffentlichen Straßenland entlang der Flugrouten der südlichen Start- und #Landebahn des #BER hinzu. Insgesamt messen dann 30 stationäre Messstellen den #Fluglärm am BER. Zusätzlich werden durch die #Flughafengesellschaft monatlich wechselnde mobile Fluglärmmessungen mit zwei Messstationen im Umfeld des BER durchgeführt.

Michael Halberstadt, Geschäftsführer Personal der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die #Fluglärmmessung ist ein wichtiger Bestandteil der Flughafengesellschaft im Bemühen um Transparenz sowie bei der Reduzierung von Fluglärm. Wir stellen alle Daten online zur Verfügung, so dass alle Interessierten öffentlich und zu jederzeit nachvollziehen können, welche Belastungen durch den Flughafen eintreten. Bereits seit 2005 erheben wir zudem lärmbezogene Entgelte und werden dieses System weiter verbessern. Wer viel Lärm macht, muss auch deutlich mehr bezahlen.“

Die Messwerte werden jede Sekunde rund um die Uhr erfasst. Daraus wird der Maximalpegel pro Überflug sowie der Dauerschallpegel pro Tag, Nacht, Monat und Jahr ermittelt. Alle Messwerte können online abgerufen werden.

Unter travisber.topsonic.aero werden aktuelle Flugspuren und Messwerte veröffentlicht.

Unter laerm.berlin-airport.de sind Monatsberichte und Jahresbericht zu finden.

Der Bereich Umwelt & #Schallschutz der Flughafengesellschaft übernimmt die tägliche Funktionskontrolle der Messstellen, die manuelle Prüfung aller zugeordneten Messwerte sowie die zweimal jährliche Wartung vor Ort mit Kalibrierung. Zudem erfolgt alle zwei Jahre eine Eichung der Messkette. Die Technik der neuen Messstellen wurde aus Tegel übernommen, so dass die Errichtung nur die Hälfte der sonst anfallenden Kosten erforderte.

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Flughäfen: BER bietet Passagieren Hygiene auf höchstem Niveau Zertifikate bescheinigen Gesundheitsschutz beim Reisen, aus Berliner Flughäfen

Der #Flughafen Berlin Brandenburg #Willy Brandt hat zwei wichtige Zertifikate für die strikte Einhaltung von #Hygiene-Maßnahmen während der #COVID-19-Pandemie erhalten. Als erstem deutschen Flughafen bescheinigte jetzt der internationale Flughafenverband Airports Council International (#ACI) dem #BER die „Airport Health Accreditation“. Im Rahmen dieser Zertifizierung bewertet die ACI Hygienemaßnahmen und –verfahren, die nach der COVID-19-Pandemie an Flughäfen eingeführt wurden. Kurz zuvor hatte der BER ebenfalls als erster deutscher Flughafen das Deutsche #Hygienezertifikat erhalten. Beide Zertifikate garantieren damit ein hohes Maß an Sicherheit für die Passagiere während ihres Aufenthalts in den Terminals 1 und 5 des neuen Flughafens.

Für beide Zertifikate wurden die Ausstattung in den Terminals und die Abläufe vom #Check-in bis zur #Gepäckausgabe nach strengen Vorgaben geprüft. Dazu gehören die Ausstattung der Terminals mit #Plexiglasscheiben, #Abstandsmarkierungen oder #Desinfektionsmittelspendern, die Kommunikation mit den Passagieren sowie #mikrobiologische Abstriche von Oberflächen in den Check-in-Bereichen, in Warteräumen oder Aufzügen durch das Deutsche Hygienezertifikat.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir bedanken uns für die Anerkennung und sind stolz auf die beiden Zertifikate. Wir haben von Anfang an am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um während der Corona-Pandemie das Risiko einer Ansteckung für Passagiere, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Unsere Bemühungen um eine hohe Sicherheit werden durch die beiden Zertifikate bestätigt. Wir werden weiterhin alles tun, um diesen Standard zu halten.“

Luis Felipe de Oliveira, Generaldirektor ACI World: „Ich möchte Ihnen und Ihrem Team am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt zur ‚Airport Health Accreditation‘ des ACI gratulieren. Diese Leistung zeigt Passagieren, Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden und Regierungen, dass der BER allen Reisenden ein sicheres Flughafenerlebnis bietet, das Gesundheitsrisiken reduziert, Vertrauen schafft und somit einen wichtigen Beitrag zur Wiederbelebung des Flugbetriebs leistet. Die Erholung der Branche von den Auswirkungen von COVID-19 erfordert koordinierte, globale Anstrengungen. Die Akkreditierung des BER zeigt, dass die Flughafengesellschaft sich zu hohen Gesundheits- und Hygienestandards verpflichtet fühlt, die den weltweit anerkannten Standards und Protokollen entsprechen.“

Olivier Jankovec, Generaldirektor von ACI Europe: „Angesichts der COVID-19-Krise hat die Branche schnell gehandelt, um neue Standards zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit für Passagiere und Personal zu schaffen. Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg hat die Gesundheits- und Hygienemaßnahmen nach den Richtlinien des ACI am BER sorgfältig umgesetzt. Das ist ein Ergebnis harter Arbeit und großen Engagements.“

Dr. Gerlinde Wagner, Geschäftsführerin Deutsches Hygienezertifikat: „Die Flughafengesellschaft legt großen Wert auf einwandfreie Hygiene und Sauberkeit. Der BER ist dafür optimal ausgestattet und bietet alle Voraussetzungen dafür, dass seine Kunden sich gut aufgehoben fühlen können.“

Im internationalen #Flughafenverband Airports Council International (ACI) sind rund 2.000 Flughäfen in 176 Ländern zusammengeschlossen. Der ACI wurde 1991 gegründet und fördert die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Partnern im Bereich des #Luftverkehrs.

Das Deutsche Hygienezertifikat (DHZ) wurde im Januar 2008 gegründet und ist ein unabhängiges Beratungs- und Prüfungsunternehmen in Deutschland, das Unternehmen für einwandfreie Hygiene und Sauberkeit auszeichnet. Gemessen an staatlich vorgegebenen Anforderungen werden Betriebe von ausgebildeten Fachkräften zertifiziert.

Beide Zertifikate finden Sie online in unserem Pressebereich.

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Taxi + Flughäfen: Laderechte am BER II, aus Senat

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Frage 1:
In der Stellungnahme des Landkreises Dahme-Spreewald (Lkr.) wird auf intensive Verhandlungen
verwiesen. Wie viele Gespräche gab es zwischen dem Senat und den Vertretern des Lkr. über welchen
Zeitraum und was war deren Inhalt?
Antwort zu 1:
Der Senat hat sich seit Kündigung der alten Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme
Spreewald (LDS) wiederholt für den Abschluss einer neuen Vereinbarung im Kontext der
#Eröffnung des #Flughafen #BER (Berlin-Brandenburg) eingesetzt. Der Landkreis hat
erstmals in einem Termin von Herrn Staatssekretär #Streese, mit Herrn Landrat #Loge am
07.10.2019 die Bereitschaft erkennen lassen, zu dieser Fragestellung ins Gespräch zu
kommen. Nach mehreren Kontakten auf Fachebene sowie auf Leitungsebene kam es zu
einem weiteren Termin auf Leitungsebene am 02.07.2020. Anschließend gab es weitere
Kontakte und vor allem diverse Gespräche bzw. Telefonate auf Fachebene. Inhalt der
Gespräche war zunächst die Verständigung mit dem Landkreis, dass es überhaupt zum
Abschluss einer neuen Vereinbarung kommt und Berliner Taxiunternehmen Laderechte
gewährt werden. Daran schloss sich die intensive Abstimmung der zurvor nur dem
Grundsatz nach ausgehandelten Einzelbestimmungen an.
Frage 2:
Aus der Stellungnahme des Lkr. geht hervor, dass er es als Erfolg bewertet, dass das Problem der
#Leerfahrten wechselseitig gelöst und eine umweltpolitische Debatte endlich beendet sei. Welche Gründe
haben den Lkr. bewogen, die gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung im Jahre 2012 einseitig zu
kündigen?
2
Antwort zu 2:
In der gegenüber der Senatsverwaltung ausgesprochenen Kündigung berief sich der
Landkreis darauf, dass sich die wirtschaftliche Situation des örtlichen Taxengewerbes
erheblich nachteilig verändert habe: Ein neuer Termin für die #BER-Eröffnung sei nicht in
Sicht, die Zahl der Taxen im Landkreis habe sich erhöht, die Nachfrage am #Flughafen
#Schönefeld (#SXF) sei gesunken und es liege ein Gutachten zum Taxenverkehr des
Landkreises vor. Danach seien die aktuellen Entgelte im Taxenverkehr nicht auskömmlich.
Vor allem sei die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes im Landkreis bedroht – mit der
Folge der Anordnung eines Beobachtungszeitraums.
Frage 3:
Der Lkr. kritisiert in seiner Stellungnahme ferner, dass sich Berliner Taxen für die Ortskundeprüfung nur
spärlich angemeldet hätten. Wie viele der am BER ladeberechtigten Berliner #Taxifahrer haben eine
Ortskundeprüfung für das neue Pflichtfahrgebiet LDS bereits abgelegt? Wie viele müssen insgesamt diese
Prüfung ablegen? Inwieweit wurde eine Frist angesetzt, bis wann die Ortskundeprüfung abgelegt sein muss?
Antwort zu 3:
Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) hatten
ca. 600 Berliner Fahrerinnen/Fahrer schon zu einem vor der Unterzeichnung der Vereinbarung
liegenden Zeitpunkt eine #Ortskundeprüfung im Landkreis Dahme-Spreewald abgelegt. Wie viele
Berliner Fahrerinnen/Fahrer sich nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Ablegung der
Prüfung beim Landkreis Dahme-Spreewald angemeldet haben, kann nur der Landkreis
beantworten. Das LABO erfährt davon erst, wenn Berliner Inhaberinnen und Inhaber einer
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung die Eintragung des zusätzlichen Fahrgebietes LDS nach
dort bestandener Prüfung in den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beim LABO beantragen.
In den letzten 4 Wochen hat lediglich eine Person einen Antrag auf Eintragung des Fahrgebietes
LDS beim LABO gestellt. Wie viele Fahrerinnen/Fahrer eine solche Prüfungen jetzt noch ablegen
müssen, hängt von der Personalausstattung und dem Einsatz der konkret am BER
ladeberechtigten Berliner Unternehmen ab. Eine Frist von Seiten der Behörden wurde nicht
gesetzt; die Klärung ihres Bedarfs an qualifizierten Fahrerinnen/Fahrern obliegt den einzelnen
ladeberechtigten Unternehmen.
Frage 4:
Was beinhaltet die Ortskundeprüfung für 30 Kommunen, Ämter und Gemeinden im Lkr. LDS? Welchen
zeitlichen Aufwand umfassen Schulung und Prüfung?
Antwort zu 4:
Nach der unterzeichneten Vereinbarung müssen die Fahrerinnen/Fahrer von Berliner
Taxen mit Laderecht am BER, sofern sie nicht eine Ortskundeprüfung für den Landkreis
abgelegt haben, bei der zuständigen Behörde im Landkreis Dahme-Spreewald eine
Ergänzung der Berliner Ortskundeprüfung abgelegen. Diese erstreckt sich auf Zielfahrten
in die Gebiete, die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am BER als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind; sie umfasst Fahrten zu jedem Fahrziel in die Gebiete der
in dieser Anlage genannten Ämter, Städte und Gemeinden. Erfasst sind Gebiete, die im
Landkreis Dahme-Spreewald in einem Halbkreis von ca. 25 km um den BER liegen. Zum
zeitlichen Aufwand für Schulung und Prüfung ist keine Angabe möglich. Er hängt von den
ggf. bereits bestehenden Ortskenntnissen ab.
3
Frage 5:
Der Lkr. weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Gespräche zum Flughafentarif im November
2020 beginnen und ein solcher im ersten Quartal 2021 umgesetzt werde. Warum war das Inkrafttreten eines
einheitliche Flughafentarif nicht zum 31. Oktober möglich, wenn doch intensive Verhandlungen dem
vorausgegangen sind?
Antwort zu 5:
Voraussetzung für die Erarbeitung des einheitlichen Flughafentarifs war, dass zunächst
eine Verständigung mit dem Landkreis erzielt werden konnte, dass auch Berliner Taxen
am BER ein Laderecht erhalten. Unterzeichnet werden konnte diese Vereinbarung erst
am 15.09.2020. Diese regelt die Grundsatzfragen des Laderechts. Auf dieser Basis
werden jetzt die Gespräche mit dem Landkreis über die Ausgestaltung des Tarifs geführt.
Frage 6:
Wie werden die Vorgaben aus der Vereinbarung überprüft? Welche Brandenburger und Berliner Behörden
arbeiten hier konkret zusammen? Wie und ab wann erfolgen die Kontrollen am Flughafen bzw. die
Kontrollen im Berliner Stadtgebiet an den Taxihaltestellen? Was wird von wem bzw. welcher Behörde
konkret kontrolliert? Wie werden die entsprechenden Personal-Kapazitäten eingeschätzt, um das zu
kontrollieren?
Antwort zu 6:
Für die Kontrollen gilt das sog. Territorialprinzip: Die Brandenburger Behörden
kontrollieren am BER. Im Berliner Stadtgebiet kontrolliert das LABO. Dabei betrifft der
Kontrollbedarf in Berlin nach der Vereinbarung insbesondere deren Umsetzung in Bezug
auf die Taxen aus dem Landkreis (Nutzung der Berliner Taxistandplätze nur durch
ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis mit Plakette, keine Fahrten mit beleuchteten
Dachzeichen oder Aufnahme herbeiwinkender Fahrgäste, Ausstattung der Taxen mit
einem Taxameter, das auch den Berliner Tarif ausweist). Durchgeführt werden diese
Kontrollen in Berlin im Rahmen der regulären Verkehrskontrollen, die im fließenden
Verkehr der Polizei obliegen. Das LABO überwacht ab sofort auch die Taxen des
Landkreises im Rahmen der regulären Kontrollen an Taxenständen. Da aus dem
Landkreis aktuell nur 300 Taxen in Berlin ladeberechtigt sind und diese nicht alle zeitgleich
in Berlin tätig sein werden, fällt der zusätzliche Kontrollbedarf bei den Personalkapazitäten
des LABO nicht ernsthaft ins Gewicht. In der Zuständigkeit des LABO sind aktuell mehr als
7.000 Berliner Taxen zu überwachen.
Frage 7:
Die Ladeberechtigung am BER wird über eine blaue Plakette kenntlich gemacht. Warum befindet sich diese
bei Berliner Taxen an der Heckscheibe und bei LDS Taxen entsprechend der Stellungnahme des Lkr. an der
Frontscheibe?
Antwort zu 7:
Die Vereinbarung enthält keine explizite Regelung dazu, an welchem Ort des Fahrzeugs
die Plakette anzubringen ist. Sie regelt nur, dass das Laderecht der am BER
ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis und Berlin durch eine äußerlich sichtbare,
dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
4
Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen wird. Wichtig ist im Ergebnis nur die eindeutige Art der Kennzeichnung der
Fahrzeuge, die bei beiden in der Frage genannten Kennzeichnungsorten gegeben ist,
sofern die Plakette den genannten Vorgaben der Vereinbarung entspricht.
Frage 8:
Inwieweit wurden das Berliner Taxigewerbe bei der Ausgestaltung des Vereinbarung, im
Interessenbekundungsverfahren eingebunden bzw. inwieweit werden Sie jetzt als Gesprächspartner für die
nunmehr beginnenden Verhandlungen zum Flughafentarif geschätzt? Sofern das Taxigewerbe im Vorfeld
durch die zuständige Senatsverwaltung nicht beteiligt wurde. Warum wurde die Expertise des Taxigewerbes
nicht eingeholt?
Antwort zu 8:
Die Verbände wurden in einem Gespräch mit dem für Verkehr zuständigen Staatssekretär
am 17.09.2020 über die unterzeichnete Vereinbarung sowie über das damals
bevorstehende Interessenbekundungsverfahren für die Auswahl der zunächst am BER
ladeberechtigen 300 Berliner Taxen unterrichtet und in einem weiteren Gespräch am
18.11.2020 über die ersten Erfahrungen am BER.
Zur Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens waren die Verbände befragt
worden, ob sie Vorschläge für weitere objektive Auswahlkriterien hätten; aus Sicht der
Verbände gab es keine solche zusätzlichen Kriterien (weil im Wesentlichen nur auf die
Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers abgestellt werden kann, die bei einem
genehmigten Unternehmen ohnehin vorhanden ist).
Eine Einbindung der Verbände bereits vor Unterzeichnung der Vereinbarung hätte der
Senat in Betracht gezogen, wenn sich in den Abstimmungen mit dem Landkreis
Verhandlungsspielräume ergeben hätten, bei deren Ausgestaltung die unternehmerische
Expertise sinnvoll hätte eingebracht werden können. Für die Ausgangsproblematik des
Berliner Taxigewerbes, dass der Standort BER aufgrund seiner Lage und der guten
Schienenanbindung grundsätzlich ein wesentlich geringeres Marktpotential für Taxikunden
aufweist, lässt sich auch im Wege der Ausgestaltung eines Vertrages mit dem Landkreis
kein adäquater Ausgleich schaffen. Angesicht des knappen Zeitrahmens und unter
Berücksichtigung des engen gewerberechtlichen Handlungsspielraums des Landkreises
bei der Zulassung fremder Taxen (s.o. angeordneter Beobachtungszeitraum im Landkreis)
hätte ein umfassendes Beteiligungsverfahren eine noch rechtzeitige Einigung in Frage
gestellt. Und eine Besserstellung der Berliner Taxiunternehmen wäre auch dann
realistisch nicht verhandelbar gewesen.
Anders sieht es bei der Beteiligung im Hinblick auf den noch zu schaffenden Flughafentarif
aus. Bei Tarifänderungen und damit auch bei dem geplanten gemeinsamen Flughafentarif
ist eine Verbandsanhörung gesetzlich vorgeschrieben und wird auch erfolgen.
Frage 9:
Anhand welcher Kriterien wurde der Bedarf an zunächst 600 (2x je 300) Taxen ermittelt?
5
Antwort zu 9:
Den Taxen-Bedarf am BER hat der Landkreis Dahme-Spreewald über ein Gutachten zur
Auskömmlichkeit der Beförderungsentgelte und zur Funktionsfähigkeit des
Taxengewerbes im Landkreis Dahme-Spreewald ermittelt. Nach der Vereinbarung leitet
sich der Taxenbedarf am BER aus der Zahl der Fluggäste und der Nachfrage nach Taxen
am BER ab. Zu berücksichtigen ist, dass der BER – anders als der Flughafen Tegel – über
eine gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Anbindung) verfügt.
Die Zahl der neben dem ÖPNV-Angebot zur individuellen Beförderung von Fahrgästen
benötigten Taxen ist deshalb deutlich geringer als am Flughafen Tegel.
Das Gutachten hat einen Bedarf an 1.100 Taxen am BER ermittelt, der nach der
unterzeichneten Vereinbarung je zur Hälfte (je 550) durch Taxen aus Berlin und aus dem
Landkreis sichergestellt werden soll. Allerdings reduziert sich der so vom Landkreis
ermittelte Bedarf in der Anfangszeit auf sogar nur insgesamt 600 Taxen am BER (je 300
Taxen aus Berlin und dem Landkreis), weil Corona-bedingt die Zahl der Fluggäste stark
zurückgegangen ist.
Frage 10:
Wer entscheidet wann und auf welcher Grundlage über eine Kapazitätserweiterung (bis zu 2x 550 Taxen)?
Wie erfolgt die Abstimmung unter den beteiligten Verwaltungen in Berlin und Brandenburg hierzu?
Antwort zu 10:
In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Zulassung weiterer Taxen entsprechend
dem steigenden Bedarf an Taxen im gleichmäßigen Verhältnis 1:1 von jeweils einer Taxe
aus dem Landkreis und einer Taxe aus Berlin im Wechsel erfolgt. Über die Zahl der im
Verhältnis 1:1 zuzulassenden weiteren Taxen aus dem Landkreis und Berlin stellen die
Vertragsparteien mindestens vierteljährlich auf Grundlage der Prognosen der
Flughafengesellschaft bzw. anhand der aktuellen Fluggastzahlen sowie der Nachfrage
nach Taxen am BER das Einvernehmen her.
Frage 11:
Die Laderechte gelten jeweils für ein Jahr und in der Vereinbarung wird auf ein Rotationsverfahren
hingewiesen. Wie und wann erfolgt die nächste Auslosung?
Antwort zu 11:
Die nächste Auslosung erfolgt im nächsten Jahr zur selben Zeit wie in diesem Jahr. Durch
die Rotation wird sichergestellt, dass nicht einige wenige Berliner Taxiunternehmen den
BER dauerhaft allein bedienen.
Frage 12:
Wie wird verhindert, dass sich am BER illegal operierende Mietwagenunternehmen zur Fahrgastaufnahme
bereithalten? Welche konkreten Maßnahmen haben die Senatsverwaltung und der Lkr. ergriffen, um dem
vorzubeugen?
6
Antwort zu 12:
Nach dem Territorialprinzip ist der Landkreis Dahme-Spreewald ggf. in der Pflicht zu
prüfen, ob sich Fahrzeuge entgegen § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) – d.h. ggf. unter Missachtung der den Mietwagen obliegenden Rückkehrpflicht –
unberechtigt zur Fahrgastaufnahme am BER bereithalten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat in weiteren Verhandlungen mit dem Lkr., Verbesserung für das
Berliner Taxigewerbe zu erzielen?
Antwort zu 13:
Es wurde vereinbart, die Vereinbarung regelmäßig zu evaluieren. Für die Frage einer
etwaigen Verbesserung im Interesse des Berliner Taxigewerbes ist zunächst die
Entwicklung der Fluggastzahlen und des tatsächlichen Bedarfs an Taxen am BER
maßgeblich zu beobachten. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung des BER dürfte
allerdings zu erwarten sein, dass die Nachfrage nach Taxen auch dauerhaft geringer sein
wird als am Flughafen Tegel.
Frage 14:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 08.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Viele Pläne, kein Geld Über diese U-Bahn-Verlängerungen diskutiert Berlin noch, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/viele-plaene-kein-geld-ueber-diese-u-bahn-verlaengerungen-diskutiert-berlin-noch/26676388.html

#U-Bahn-Bau ist teuer. Über Streckenverlängerungen wird diskutiert. Beschlossen ist noch nichts.

Zehn Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs war sie fertig, die große Zukunft der Berliner U-Bahn: 1955 präsentierte der Senat einen „#200-Kilometer-Plan“. Parallel dazu begann der Ausbau des Netzes, die #U6 wurde bereits 1958 nach Tegel verlängert, wenig später kam die #U9 ganz neu hinzu. Der „200-Kilometer-Plan“ wurde seitdem mehrfach um- und fortgeschrieben, erreicht wurden die 200 Kilometer nicht. 146 Kilometer hat das Netz derzeit, am 4. Dezember kommen – gerade einmal – 2,2 Kilometer hinzu.

Ob und wann in Berlin der 200. Kilometer eröffnet wird, ist ungewiss, nicht einmal für den 150. gibt es eine verlässliche Angabe. Zuletzt hat allerdings die Diskussion um einen Ausbau wieder Fahrt aufgenommen. Nachdem der rot-rot-grüne Senat anfangs ausschließlich auf die Straßenbahn setzte, wurden vier Machbarkeitsstudien erstellt, deren Ergebnisse aber immer noch nicht veröffentlicht.

Diese betreffen: die #U8 ins #Märkische Viertel (Kosten geschätzt 220 Millionen Euro), ein Abzweig von der #U6 in Richtung der künftigen „#Urban Tech Republic“ auf dem Gelände des Flughafens Tegel und zwei zur #U7, die an einem Ende zum Flughafen #BER verlängert werden könnte und am anderen Ende bis …