Flughäfen + barrierefrei: BER inklusive – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie werden im Zuge des Probebetriebs des #BER die besonderen Anforderungen durch Menschen
mit #Behinderungen berücksichtigt?
Zu 1.: Für den #Probebetrieb (Operational Readiness and Airport Transfer – #ORAT)
wurde sowohl die individuelle Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt als auch verschiedenen Verbänden, Vereinen und Institutionen eine Teilnahme aktiv angeboten. Der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen im ORAT beträgt 3,5 %. Im Regelbetrieb rechnet die FBB auf Grund vergangener Analysen mit
einer Quote von ca. 0,5 %. Insgesamt werden im ORAT 192 #Rollstuhlplätze angeboten. 120 Plätze stehen für #Gehörlose und #Blinde (ohne Begleitung) zur Verfügung.
2. Wie viele Komparsen wurden wegen ihrer Behinderung gezielt für den Probebetrieb ausgewählt?
Zu 2.: Alle Interessenten können sich über die Website des Flughafens für die Teilnahme am Probebetrieb anmelden. In Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister können zusätzlich an jedem Probebetriebstag zwei Komparsinnen bzw. Komparsen mit
Mobilitätseinschränkungen auch ohne vorherige Anmeldung begleitet werden.
3. Wie viele Komparsen hatten insgesamt einen GdB von mindestens 50? Wie viele davon waren blind
/ stark sehbehindert bzw. gehörlos bzw. kognitiv eingeschränkt bzw. stark in ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. nutzten einen Rollstuhl?
Zu 3. Der jeweilige Grad der Behinderung wurde im Rahmen des Probebetriebes nicht
erfasst.
4. Welche besonderen Erkenntnisse brachten diese Komparsen für den künftigen Betrieb des BER und
welche Änderungen wurden bzw. werden noch daraus resultierend vorgenommen?
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Zu 4.: Der Probebetrieb der vergangenen Wochen hat bestätigt, dass der Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) einen hohen Grad an #Barrierefreiheit gewährleistet und sich
viele mobilitätseingeschränkte Komparsinnen und Komparsen auch alleine gut zurechtfinden können. Dies ermöglichen u.a. ein weitreichendes Blindenleitsystem und
vertikale Zugänge über Aufzüge.
5. Um welchen Zeitfaktor erhöhen sich beispielsweise die Wegezeiten dadurch, dass Rollstuhlfahrer
nur Aufzüge statt Rolltreppen nutzen können?
Zu 5. Da Aufzüge und Treppen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen,
geht die FBB von keinen zusätzlichen Wegzeiten aus.
6. Sind Berichte zutreffend, dass der Zugang zu Aufzügen beim Probebetrieb teilweise durch verschlossene Türen nicht möglich war, so dass Rollstuhlfahrer ggf. ihren Abflug verpasst hätten?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden bereits gezogen?
Zu 6. und 7.: Alle Funktionen, Systeme und Anlagen werden im Probebetrieb geprüft
und mögliche Anpassungen für einen reibungslosen Ablauf ab Inbetriebnahme vorgenommen. Neben der Schulung aller am Prozess Beteiligten dient der Probebetrieb
dazu, Fehler zu erkennen, letzte anzupassende Einstellungen an Anlagen und Systemen vorzunehmen sowie prozessuale Abläufe zu proben.
8. Wie soll im Regelbetrieb gewährleistet werden, dass Aufzüge stets funktionieren bzw. unverzüglich
repariert werden? Welche Vertragsregelungen wurden diesbezüglich mit Herstellern und Wartungsunternehmen getroffen und gibt es ggf. finanzielle Sanktionen?
Zu 8.: Die Funktionalität der Aufzüge wird in Echtzeit über eine visualisierte Gebäudefunktionssteuerung sowohl im Einsatzbüro Terminal als auch in der Leitstelle Technik
überprüft. Bei Störung einer Anlage entsendet die Leitstelle Technik unverzüglich einen Techniker bzw. eine Technikerin vor Ort, um die Störung zu beheben und die
Funktionalität der Anlage wiederherzustellen.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen

Straßenverkehr: A10 Berliner Ring wegen Bauarbeiten teilweise gesperrt Der südliche Berliner Ring wird ausgebaut. Autofahrer müssen mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen rechnen., aus Berliner Morgenpost

Liebe Morgenpostler: 6+2=8
8 Fahrspuren werden es dann sein. 6 gibt es dort heute schon:

http://www.morgenpost.de/berlin/article208383893/Berliner-Ring-wegen-Bauarbeiten-teilweise-gesperrt.html

Autofahrer müssen sich am südwestlichen Berliner #Ring in den kommenden Tagen auf #Behinderungen einstellen. Am Donnerstagmorgen wurde am Dreieck Werder die Nord-Süd-Durchfahrt wegen Bauarbeiten gesperrt, wie der Landesstraßenbetrieb mitteilte. Bis zum 28. Oktober soll die Sanierung der Fahrbahn abgeschlossen sein. Man habe sich aus technischen Gründen zur Sperrung der Strecke entschieden, hieß es.

Autofahrer werden gebeten, auf die A2 (Berlin-Magdeburg) abzufahren, an der Anschlussstelle Lehnin zu wenden und zurückzufahren.

Weiterhin drohen Sperrungen wegen #Erweiterung auf sechs Spuren

Der dicht befahrene südliche Berliner Ring auf der Autobahn 10 wird derzeit erweitert. Der Ausbau der #sechsspurigen Fahrbahn soll um zwei Spuren #erweitert werden. Das Gesamtprojekt soll …

Regionalverkehr: ZWISCHEN POTSDAM HAUPTBAHNHOF UND CHARLOTTENHOF Bahn baut nach den Sommerferien, aus PNN

http://www.pnn.de/pm/1109601/

Wegen #Brückenarbeiten fallen ab Donnerstag die Regionalbahnen nach #Golm und #Schwielowsee sowie einige Züge nach Werder aus. #Ersatzbusse zwischen Potsdam, Werder und Golm wird es nicht geben.

Pendler im Potsdamer Westen müssen sich ab Donnerstag für eine Woche auf erhebliche #Behinderungen im #Bahnverkehr einstellen: Da die Deutsche Bahn eine #Havelbrücke zwischen den Bahnhöfen Potsdam Hauptbahnhof und Charlottenhof saniert, fahren zwischen dem 8. und dem 14. September alle nach Golm nur bis zum Bahnhof Park Sanssouci, wo in den Regionalexpress umgestiegen werden muss. In der Hauptverkehrszeit fahren die zusätzlichen Züge des RE 1 zwischen Brandenburg / Havel, Werder (Havel) und Potsdam ebenfalls nur bis zum Bahnhof Park Sanssouci, die anderen Züge dieser Linie fahren wie gewohnt im Halbstundentakt. An vier Tagen fällt zudem die Regionalbahnlinie 23 von Potsdam über Caputh und Ferch nach Beelitz-Heilstätten aus.

Fahrzeit wird sich verlängern

An der Bahnbrücke werden knapp 100 Holzbalken sowie Schwellen und Schotter ausgetauscht. Einen Busersatzverkehr während der Bauarbeiten wird es zwischen Potsdam, Werder und Golm nicht geben. Stattdessen werden während der Arbeiten alle Regionalexpresszüge an den Bahnhöfen Park Sanssouci und Charlottenhof halten. Dadurch wird sich die Fahrzeit um mehrere Minuten verlängern. Laut Bahnsprecher Gisbert Gahler gehen die Planer der Bahn davon aus, dass die bereits jetzt zur Hauptverkehrszeit gut gefüllten Züge des RE1 so bis zum Park Sanssouci die wegfallenden Regionalbahnen ersetzen können. Fahrgäste nach Golm werden auf die regulären Linienbusse verwiesen. Dass es auf den Linien zu zusätzlichem Fahrgastaufkommen kommen wird, sei mit dem Potsdamer Verkehrsbetrieb aber nicht abgesprochen, gibt Gahler zu.

Auf der Regionalbahnlinie 23 von Potsdam über Caputh und Ferch nach Beelitz-Heilstätten fallen am Donnerstag und Freitag sowie Montag bis Mittwochvormittag alle …

Bahnhöfe: Bauarbeiten in Berlin-Spandau Bis Oktober hält nicht jede U-Bahn an der Zitadelle aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/spandau/bauarbeiten-in-berlin-spandau-bis-oktober-haelt-nicht-jede-u-bahn-an-der-zitadelle/13750054.html

Hier spielen Musikstars, hier kommen Touristen hin: Jetzt endlich beginnt der Einbau von drei #Fahrstühlen. Bis Jahresende gibt es aber #Behinderungen.

Auf dem -Bahnhof an der #Zitadelle in Spandau rücken am heutigen Montag die Tiefbauer an. Denn dort beginnen die Arbeiten für einen neuen Aufzug, damit der Bahnhof endlich barrierefrei wird – schließlich ist die Zitadelle nicht nur eine Touristenattraktion, sondern auch eine populäre Konzertbühne, wo auch in diesem Sommer viele Musiker auftreten – von Massive Attack und Lionel Richie über Element of Crime und AnnenMayKantereit bis hin zu Boss Boss, Pur und BAP.

Am U-Bahnhof Zitadelle hält die Linie #U7, die vom Rathaus Spandau über Charlottenburg, Kreuzberg und Neukölln nach Rudow führt. Sie ist mit knapp 32 Kilometern und 40 Stationen die längste der Berliner U-Bahnlinien.

Am Eröffnungstag saß Helmut Kohl in der U-Bahn

Eröffnet worden ist der U-Bahnhof (mit zwei Außenbahnsteigen) vor mehr als 30 Jahren, im Oktober 1984 – zur Inbetriebnahme kam sogar der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl nach West-Berlin.

"Die Umbau- und Sanierungsarbeiten finden in zwei Bauabschnitten statt und beginnen am …

Barrierefreie Straßen in Berlin?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)

Straßenverkehr: Zahlreiche Baustellen zum Start der Sommerferien Verkehrsinformationszentrale teilt mit: Wegen der heute beginnenden Sommerferien kann es insbesondere im Berufsverkehr und am kommenden Wochenende zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf den Haupt- und Ausfallstraßen kommen., aus Senat

www.berlin.de Verkehrsinformationszentrale teilt mit: Wegen der heute beginnenden Sommerferien kann es insbesondere im #Berufsverkehr und am kommenden Wochenende zu einem #erhöhten #Verkehrsaufkommen auf den Haupt- und Ausfallstraßen kommen. Urlauber, die auf dem Berliner Straßennetz in Richtung Berliner Ring (A 10) starten, sollten unter anderem auf folgenden Abschnitten längere Fahrzeiten einplanen: In Richtung Nordosten (Autobahndreieck Barnim): Auf dem Straßenzug Berliner Allee – Malchower Chaussee – Dorfstraße. In Richtung Norden: In Pankow dauern die Bauarbeiten im Bereich Hermann-Hesse-Straße / Dietzgenstraße, Blankenburger Straße und auf der Breiten Straße noch an. Im Wedding bleibt es weiterhin im Bereich der Osloer Straße / Prinzenallee eng. In Richtung Westen: Die Engstelle durch die Baustelle Freybrücke auf der Heerstraße bleibt weiterhin bestehen. In Richtung Süden: Aufgrund einer beschädigten Gasleitung in der Großbeerenstraße in Mariendorf kommt es zu Einschränkungen im Bereich rund um die Straße Alt-Mariendorf und dem Mariendorfer Damm. Auch im Brandenburger Umland wird an einigen Straßen gearbeitet. Dort sollten sich die Autofahrer auf folgende #Behinderungen einstellen: A 10 Nördlicher Berliner Ring: Zwischen den Autobahndreiecken Barnim und Pankow wird die A 10 ausgebaut. Über 5 km stehen nur zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Die Geschwindigkeit ist auf 60 km/h reduziert. A 10 ‎Südlicher Berliner Ring: Über ca. 6 km stehen zwischen Schönefelder Kreuz und Autobahndreieck Nuthetal nur zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Die Auffahrt Ludwigsfelde-Ost auf die A 10 in Richtung Dreieck Nuthetal ist gesperrt. Autofahrer nutzen bitte die Auffahrt Genshagen. A 12: Der Grundhafte Ausbau der Autobahn zwischen Polen und Berlin dauert weiter an. Auf der überwiegenden Strecke stehen nur zwei Fahrstreifen mit reduzierter Geschwindigkeit zur Verfügung. A 13: Zwischen dem Schönefelder Kreuz und der Landesgrenze werden an mehreren Stellen Arbeiten durchgeführt. Über insgesamt 6 km stehen nur zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Hier ist die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert. A 2: Zwischen Autobahndreieck Werder und der Landesgrenze stehen über ca. 5 km nur zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Im öffentlichen Verkehr werden ebenfalls die Ferienwochen genutzt, um einige größere Baumaßnahmen durchzuführen. Auf dem S-Bahnring wird der Verkehr von Freitag, dem 17.07.2015 bis zum 31.08.2015 zwischen Bundesplatz und Halensee eingestellt. Zwischen Halensee und Westend wird der S-Bahnverkehr auf einen 20-Minutentakt reduziert, der von den Ringlinien S 41 und S 42 bedient wird. Auch auf der S-Bahnlinie S 2 müssen in den Sommerferien längere Fahrzeiten eingeplant werden. Beginnend am 31.07.2015 gibt es den gesamten August über Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Blankenfelde und Lichtenrade. Zusätzlich stehen den Fahrgästen ab Blankenfelde in Richtung Innenstadt die Regionallinien RE 3 und RE 7 zur Verfügung. Die BVG hat für die U-Bahnlinie U 6 zwischen U Alt-Tegel und U Seestr. einen Pendelverkehr mit mehrfachem Umsteigen angekündigt. Zwischen dem 20.07.2015 und dem 28.08.2015 sollten deshalb auch dort längere Fahrzeiten eingeplant werden. Neben den genannten Autobahnbaustellen wird auch im Berliner Stadtstraßennetz während der Sommerferien gearbeitet. Besonders erwähnenswert sind folgende aktuelle oder in Vorbereitung befindliche Maßnahmen: Zum Ferienbeginn aktuelle Baustellen: Heinersdorf: Straße Am Steinberg zwischen Pistoriusstraße und Prenzlauer Promenade Tiergarten: Schöneberger Ufer in Höhe der Flottwellstraße Mitte: Brunnenstraße in Höhe der Stralsunder Straße Invalidenstraße Chausseestraße In der zweiten Julihälfte erwarten die Autofahrer weitere Behinderungen: Mitte: Sperrung der Stralauer Straße in Richtung Mühlendamm ab der Waisenstraße. Reinickendorf: Auf dem Hermsdorfer Damm. Prenzlauer Berg: Auf der Bornholmer Straße im Bereich der Bösebrücke. Spandau: Auf der Heerstraße in Höhe der Bergstraße und in Höhe der Jaczostraße. Mariendorf: Vollsperrung der Daimlerstraße zwischen Säntisstraße und Mauserstraße. Lichtenberg: Weißenseer Weg zwischen Konrad-Wolf-Straße und Fritz-Lesch-Straße. Im August werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Mitte: Auf der Torstraße beginnen Gleisbauarbeiten. Die Bernauer Straße wird ebenfalls durch Gleisbauarbeiten eingeengt. Tiergarten: Die John-Foster-Dulles-Allee wird in beiden Richtungen zwischen Yitzhak-Rabin-Straße und Zeltenplatz gesperrt. Aktuelle Verkehrsinformationen finden Sie jederzeit unter www.viz-info.de und werktags in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer (030) 920 380 55.Bilder: Baustelle auf der A 10 Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon
Source: BerlinVerkehr

barrierefrei + Mobilität: BVG-Fahrgastinformation für Menschen mit Behinderungen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiedergegeben: Frage 1: Welche Vorgaben bzw. Richtlinien sieht der Gesetzgeber für #Fahrgastinformationen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit #Behinderungen vor? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) enthält die Forderung, bis zum 1.1.2022 einen vollständig barriere-frei nutzbaren ÖPNV herzustellen. Bei Umgestaltung, Neubau und Neubeschaffung sowie sukzessivem Ersatz von ÖPNV-Anlagen und Grundsanierung ist daher gene-rell eine barrierefreie Ausgestaltung vorzunehmen. Die Gestaltung und Zugänglichkeit der Fahrgastin-formationen orientiert sich an der VDV-Mitteilung „Kun-denorientierter und behindertenfreundlicher ÖPNV” so-wie der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“. Alle Fahrgastinformationen sind danach grundsätzlich so weit wie möglich im Zwei-Sinne-Prinzip, also optisch und akustisch, bereitzustellen.“ Frage 2: Wie beurteilt die BVG AöR die bestehenden Möglichkeiten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderungen? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR beurteilt die bestehenden Möglichkei-ten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit beson-derem Blick auf Menschen mit Behinderungen als gut und ist kontinuierlich dabei, diese zu optimieren. Die Warnfunktionen der sich schließenden Türen er-folgen bei allen U-Bahntypen der BVG AöR optisch und akustisch und setzen 2,5 Sekunden vor Bewegungsbeginn der Türen ein. Die Ansage des nächsten Bahnhofs mit Umsteigehinweisen wird bei den Baureihen H und HK durch eine Haltestellenanzeige ergänzt. Die Liniennetz-pläne sind bei den älteren Wagen an den Innendecken und augenfreundlich an der Fahrerraumrückwand angebracht. Bei den Baureihen H und HK konnten zusätzlich die lesegerecht senkrechten Flächen der Übergangsinnenver-kleidungen als Anbringungsort gewählt werden.“ Frage 3: Gibt es konkrete Überlegungen bzw. Planun-gen, das Berliner U- und S-Bahnliniennetz in allen U-Bahnzügen barrierefrei zugänglich zu machen, insbeson-dere für Menschen mit Sehbehinderungen? Frage 4: Ist es möglich, in den U-Bahnzügen das Ber-liner S- und U-Bahnliniennetz an den Fenstern im rechten Winkel zu den Eingangstüren anzubringen und dieses so barrierefrei zugänglich zu machen (ggf. durch den Einbau kleiner Scheiben in den Kleinprofilwagen)? Welche Gründe würden dagegen sprechen? Antwort zu 3. und 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Barrierefrei zugängliche Berliner S- und U-Bahn-liniennetze, die sogenannten Netzspinnen, wird es erst-mals in den neuen U-Bahnen der Baureihe IK geben, von denen zwei Vorserienfahrzeuge im Frühjahr 2015 in Dienst gestellt werden sollen. Hier wurde eine Netzspinne in Abstimmung mit der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ an der Fahrerraumrückwand in einer für kleinwüchsige Menschen wie auch Rollstuhl-fahrerinnen und Rollstuhlfahrer gut lesbaren Höhe ver-klebt. An den Trennwandscheiben im Türraum und auch ne-ben den Fahrgastüren ist in allen U-Bahn-Wagen dafür kein Platz vorhanden. Die BVG AöR wird indessen die Möglichkeit der Anbringung von Netzspinnen an der Rückwand des Fahrerraumes in anderen Wagen der Ber-liner U-Bahn sowie weitere Formen der barrierefreien Anbringung prüfen.“ Frage 5: Welche Planungen verfolgt die BVG AöR zur Gewährleistung der visuellen Fahrgastinformation (insbesondere Haltestellenanzeigen) in U-Bahnwagen der älteren Baureihen? Sind auch integrative Lösungen über das „Berliner Fenster“ denkbar? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR strebt an, alle Fahrgastinformationen in ihren U-Bahnwagen über das Zwei-Sinne-Prinzip aus-zugeben. Deshalb besitzen die durchgängigen Wagen der Baureihen H und HK sowie auch die neue Baureihe IK neben den akustischen Informationen über die Lautspre-cheranlage auch optische Informationen über Zugziel, nächste Haltestelle und Umsteigehinweise auf den einzei-ligen Innenanzeigern. Die Ausrüstung der Wagen der älteren Baureihen (Doppeltriebwagen ohne Übergänge) mit Innenanzeigern ist seit kurzer Zeit technisch möglich, da der dafür not-wendige IBIS-Wagenbus in allen U-Bahn-Wagen nachge-rüstet wurde. Die Entscheidung über die Finanzierung dieser Ausrüstung steht noch aus. Die BVG AöR ist nicht Eigentümer des „Berliner Fensters“, hat aber mit der Betreiberfirma Gespräche aufgenommen, ob eine integrative Lösung über das „Ber-liner Fenster“ möglich ist.“ Berlin, den 29. Oktober 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)