S-Bahn: Neue S-Bahn-Fahrzeuge für Berlin jetzt komplett im Einsatz, 106 neue Fahrzeuge planmäßig geliefert und in den Fahrgastbetrieb überführt, aus DB

18.09.2023

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Neue Züge bieten hohen Komfort, moderne Fahrgastinformation und Kameras für mehr Sicherheit • Letzter Zug der neuen #Baureihe #483/484 heute #feierlich in Betrieb genommen

Die neue Berliner S-Bahn-Flotte ist seit heute #komplett: Alle 106 Fahrzeuge der neuen Baureihe sind im Einsatz. Die mit #Klimaanlagen, modernen #Anzeige-Displays und #Kameratechnik für mehr Sicherheit ausgestatteten Züge bieten Fahrgästen zum einen mehr #Komfort. Zum anderen ermöglicht die neue Flotte zusätzliche #Beförderungskapazität in Teilen des S-Bahn-Netzes und damit ein höheres S-Bahn-Angebot. Denn im Zuge des Austauschs gegen die #Altfahrzeuge wurde zugleich die Zahl der Wagen erhöht. Für Kund:innen heißt das konkret: längere Züge auf den #Ringbahn-Linien #S41/S42 und der #S8 sowie die Verlängerung der Linie S8 nach #Wildau in den Hauptverkehrszeiten. Insgesamt umfasst die neue S-Bahn-Flotte rund 18.000 Sitzplätze. Die neuen Fahrzeuge wurden seit Anfang 2021 Schritt für Schritt in Betrieb genommen und sind seitdem auf den Linien S41, S42, S46, S47 und S8 unterwegs. Hersteller der Fahrzeuge ist ein #Konsortium aus #Stadler und #Siemens.

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S-Bahn: Faire und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren für die S-Bahn-Leistungen?, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat die S-Bahn-Leistungen für das Teilnetz Ring/ Südost in einem Interimsvertrag bis 2023
vergeben. Für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn laufen Interimsvertragsverhandlungen.
Wettbewerbsverträge sollen hier im zweiten Halbjahr 2017 ausgeschrieben werden (siehe Protokoll des
Ausschusses UmVerk vom 02.03.2017).
Frage 1:
Hat der Senat für die #Vergabekonzeption der #Wettbewerbsverträge der drei Teilnetze jeweils fachlichen
Input des #Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) erhalten, der bekanntermaßen über einen breiten
Erfahrungsschatz in der Ausschreibung von Verkehrsleistungen verfügt?
Frage 2:
Hat der VBB Vorschläge unterbreitet, die nicht in die Vergabekonzeption der Wettbewerbsverträge der drei
Teilnetze eingeflossen sind? Wenn ja, welche Vorschläge waren dies und warum wurden sie nicht in der
Vergabekonzeption berücksichtigt?
Antwort zu 1. und 2.:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr
beauftragt, das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB
ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und bringt seine Erfahrung in die
regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern ein. In diesen fachlichen
Abstimmungsrunden wurde erörtert, welche Modelle für die Anschlussvergabe in Betracht
kommen, Vor- und Nachteile unter Beteiligung aller Akteure analysiert. Im Ergebnis fiel
das Votum der Länder einvernehmlich für die jetzt gewählte Vergabekonzeption aus.
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Frage 3:
Der Senat hat entschieden, dass bei den wettbewerblichen Vergaben der Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd
auch Gebraucht- bzw. #Altfahrzeuge zugelassen sind, obwohl dies einen #Wettbewerbsvorteil für den
derzeitigen Betreiber, die S-Bahn Berlin GmbH bedeutet. Er begründet dies damit, dass die Laufzeit der
Verträge aus finanziellen Gründen auf den Zeitraum begrenzt wurde, in dem nach bisheriger Analyse der
Gebrauchtfahrzeuge noch eine technisch wirtschaftliche Einsetzbarkeit gewährleistet ist (siehe Antwort zur
Schriftlichen Anfrage 18/10 760).
Wird der Senat zumindest für die weiteren wettbewerblichen Vergaben Ansätze entwickeln, die eine fairere
Vergabe im Wettbewerb ermöglichen, um die dauerhafte Festschreibung eines Wettbewerbsvorteils des
bisherigen Betreibers zu verhindern, der dadurch entsteht, dass bei jeder folgenden Vergabe der aktuelle
Betreiber Fahrzeuge unterschiedlichen Alters einsetzt und damit immer in die Lage versetzt wird, billigere
Altfahrzeuge anbieten zu können gegenüber einem neuen Betreiber, der alle Fahrzeuge komplett neu
anschaffen müsste?
Antwort zu 3.:
Die Vergabekonzeption der Länder zielt darauf, mit einem klaren Schnitt nach Auslaufen
der o.g. Wettbewerbsverträge mit Gebrauchtfahrzeugzulassung die daran anschließenden
Verfahren so zu gestalten, dass dort zwingend Neufahrzeuge zum Einsatz kommen.
Vorteile für Eigentümer von Altfahrzeugen bestehen dann nicht. Die Länder werden sich
noch in diesem Jahr entscheiden, welche Form der Neufahrzeugbeschaffung für diese
Verfahren zum Tragen kommen soll und werden dabei auch die in der Frage genannten
Gesichtspunkte berücksichtigen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat das bisher gewählte Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche beihilferechtliche
Relevanz?
Antwort zu 4.:
Die Länder haben die Vergabeverfahren im Einklang mit den Vorgaben des einschlägigen
EU-Rechts, der Verordnung (VO) 1370/2007 ausgestaltet.
Frage 5:
Hat sich der Landesrechnungshof mit der Vergabe des Teilnetzes Ring befasst? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort zu 5.:
Der Landesrechnungshof hat sich mit der o.g. Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost nicht
befasst.
Frage 6:
6. Hat der Senat folgende Ansätze zu einer faireren wettbewerblichen Vergabe in Bezug auf den
Einsatz von Altfahrzeugen betrachtet und wie bewertet er diese jeweils?
a) Einsatz der Altfahrzeuge konzentriert nur auf einzelnen Netzabschnitten und Vorgabe von Neufahrzeugen
auf den anderen Netzabschnitten?
b) Einführung von Abschlägen bei den Zuschüssen im Falle des Einsatzes von Altfahrzeugen statt
Neufahrzeugen, um den wirtschaftlichen Vorteil des Einsatzes gebrauchter Fahrzeuge stärker zugunsten
des Landes Berlin abzuschöpfen?
c) Vorgabe zeitgemäßer Nutzeranforderungen (wie z.B. Angebot von Fahrradstellplätzen und
Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LAN-Angebot), um zumindest eine Nachrüstung von
Altfahrzeugen auf zeitgemäße Standards zu gewährleisten?
d) Festlegung von Vergabezeiträumen, die den technischen Nutzungszeiträumen von Fahrzeugen besser
entsprechen?
e) Verpflichtung der Betreiber (bei neu zu schließenden Verträgen), gebrauchte Fahrzeuge nach Ablauf des
Vertrages dem nächsten Betreiber, also auch Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen?
f) Anschaffung der Fahrzeuge durch das Land Berlin zur Überlassung an den jeweiligen Betreiber?
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Antwort zu 6. a):
Für das Teilnetz Ring und Südost der Berliner S-Bahn wurde im Rahmen von
Wettbewerbsverfahren die Beschaffung von Neufahrzeugen ausgeschrieben. Die
Fahrzeuge der Altbaureihen 480 und 485 werden durch diese Neufahrzeuge, welche
schrittweise ab 2021 bis 2023 im Teilnetz Ring und Südost zum Einsatz kommen, ersetzt.
Bei Reduzierung des zugelassenen Einsatzbereiches der Bestandsfahrzeuge der
Baureihe 481/482 in den Vergabeunterlagen des Verfahrens zur wettbewerblichen
Vergabe der Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd auf nur eines der Teilnetze dürften
Bestandsfahrzeuge der Baureihe 481/482 in einem erheblichen Umfang vor dem Ende
ihrer technischen Einsatzdauer nicht mehr im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden. Dies
würde ohne Not die Möglichkeit der Länder einschränken, im Rahmen der wirtschaftlichtechnischen
Einsatzzeit vorhandener Gebrauchtfahrzeuge möglichst umfassend Angebote
zuzulassen, bei denen der Zuschussbedarf nicht durch hohe
Neufahrzeugfinanzierungskosten in die Höhe getrieben wird.
Antwort zu 6. b):
Die Länder werden in dem anstehenden wettbewerblichen Vergabeverfahren Standards
vorgeben, die eine angemessene Qualität der Fahrzeuge für die Fahrgäste gewährleisten.
Die Arbeiten an der entsprechenden Vertragskonzeption einschließlich der
Zuschussregelungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Antwort zu 6. c):
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11679
verwiesen.
Antwort zu 6. d):
Dieser Gesichtspunkt wird von den Ländern bei allen Vergabeverfahren berücksichtigt. Die
übliche technisch-wirtschaftliche Einsatzdauer von Eisenbahnfahrzeugen liegt bei 30
Jahren. Vergaberechtlich ist jedoch der Abschluss eines Verkehrsvertrages über einen so
langen Zeitraum unzulässig. Die Länder hatten daher bei der Wettbewerbsvergabe des
Teilnetzes Ring und Südost ursprünglich ein Vergabekonzept umgesetzt, bei dem eine
Fahrzeugbereitstellungsverpflichtung von 30 Jahren mit einer Betriebspflicht für nur 15
Jahre kombiniert war, um diesem Anliegen der Passfähigkeit von Vertragslaufzeit und
technischem Nutzungszeitraum Rechnung zu tragen. Diese Konzeption ist rechtlich
angegriffen worden und ihre Zulässigkeit hätte nach Einschätzung des Berliner
Kammergerichts durch Vorlage an den EuGH überprüft werden müssen. Daher sieht der
aktuelle Wettbewerbsvertrag für den Betrieb auf dem Teilnetz Ring und Südost die übliche
Laufzeit von nur 15 Jahren sowie eine Verpflichtung zur Fahrzeugübergabe an den im
Wettbewerb zu ermittelnden Folgebetreiber vor.
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Antwort zu 6. e) und f):
Die Länder werden im Rahmen des unter 3. benannten Abstimmungsprozesses
entscheiden, welche Konzeption hinsichtlich der Beschaffung von Neufahrzeugen zum
Tragen kommen soll und dabei auch Fahrzeugpoolmodelle einbeziehen.
Berlin, den 10.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Wird die S-Bahn auf Dauer mit Altfahrzeugen betrieben?, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat die -Bahn-Leistungen für das Teilnetz Ring/ Südost in einem #Interimsvertrag bis 2023
vergeben, wobei die Leistung weiterhin mit Altfahrzeugen erbracht wird. Für die Teilnetze Nord-Süd
und Stadtbahn laufen Interimsvertragsverhandlungen, auch dort sind keine neuen Züge vorgesehen
(s. Protokoll des Ausschusses UmVerk vom 02.03.2017).
Frage 1:
Wie lange werden auf dem #Teilnetz #Ring/ üdost noch die derzeit genutzten #Altfahrzeuge eingesetzt
werden?
Antwort zu 1.:
Im Teilnetz Ring und Südost sollen Altfahrzeuge noch bis Oktober 2023 eingesetzt
werden.
Frage 2:
Ab wann sollen die ersten #Neufahrzeuge dort eingesetzt werden?
Antwort zu 2.:
Die ersten Neufahrzeuge sollen im Teilnetz Ring und Südost ab dem 01.01.2021
eingesetzt werden.
Frage 3:
Ist bei den derzeit genutzten Altfahrzeugen geplant, diese für moderne Benutzeranforderungen (wie
z.B. Angebot von Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LANAngebot)
zu ertüchtigen?
Wenn ja für welche Anforderungen und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 4:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei den anstehenden Ausschreibungen für die Stadtbahn und die
Nord-Süd-Verbindung dort eingesetzte Altfahrzeuge ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit
aufweisen und modernen Benutzeranforderungen entsprechen, wie z.B. Angebot von
Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LAN-Angebot?
Antwort zu 3. und 4.:
Die Fahrzeuge der Baureihen (BR) 480 und 485 sollten ursprünglich bis Ende 2017
eingesetzt werden. Für die Verlängerung des Einsatzes bis Ende 2023 werden
umfangreiche technische Maßnahmen umgesetzt, die einen stabilen und sicheren
Weiterbetrieb gewährleisten. Darüber hinaus erfolgen aufgrund der absehbar relativ
kurzen Restnutzungszeit der Fahrzeuge keine weiteren fahrgastwirksamen
Verbesserungen. Die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen ist in den
vorhandenen Mehrzweckabteilen bereits heute möglich.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 werden ein technisches Maßnahmenpaket erhalten,
welches weiterhin einen zuverlässigen und sicheren Betrieb gewährleisten wird.
Auch in diesen Fahrzeugen ist die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen in
den vorhandenen Mehrzweckbereichen bereits heute sichergestellt. Darüber hinaus
haben die Länder Berlin und Brandenburg einige zusätzliche fahrgastwirksame
Maßnahmen vorgesehen. So wird ein Videoaufzeichnungssystem installiert. Die
bisher nicht ausreichenden Festhaltemöglichkeiten im Bereich des Abteils an dem
Fahrzeugende ohne Führerstand werden durch Ergänzung zusätzlicher
Haltestangen verbessert. Piktogramme und Fußbodenmarkierungen für die
Priorisierung von Rollstuhlbereichen innerhalb der Mehrzweckabteile werden
aufgebracht, um die entsprechenden Flächen für die vorgesehene Nutzung zu
kennzeichnen. Im verbleibenden Mehrzweckbereich werden Piktogramme für
Kinderwagen und Fahrräder auf den Unterseiten der Klappsitze ergänzt, um den
Vorrang dieser Nutzergruppen im Mehrzweckabteil ebenfalls zu verdeutlichen. Im
Türbereich sollen künftig gelbe Aufmerksamkeitsstreifen im Fußboden die Sicherheit
verbessern. Es ist zudem der Einbau taktiler Türtaster vorgesehen. Schließlich
verbessert der Einbau bewährter neuerer Gurtsysteme für Fahrradhalterungen die
Fahrradbeförderung.
Licht- und Raumprofile als Benutzeranforderung sind dem Senat nicht bekannt. Das
Lichtraumprofil ist hingegen eine technische Anforderung an die Fahrzeuge, um den
sicheren Einsatz im Streckennetz zu gewährleisten.
Eine Nachrüstung von WLAN ist in den Bestandsfahrzeugen nicht vorgesehen, da in
Berlin bereits eine hohe Netzabdeckung durch Mobilfunk für die Streckenabschnitte
der S-Bahn besteht und zudem eine Nachrüstung im Vergleich zum erzielbaren
relativ geringen Nutzen einen unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen
Aufwand erfordern würde.
Frage 5:
Wurden bei Entscheidungsfindung des Senats, auf den oben genannten drei S-Bahn-Teilnetzen auch
künftig vorwiegend Altfahrzeuge einzusetzen, die entsprechenden Fachverbände, wie z.B. Mofair,
VDV oder der Fahrgastverband pro Bahn e.V., vorab gehört?
Wenn ja: Welche Positionen haben die Fachverbände in Bezug auf den Einsatz von Altfahrzeugen
dabei geäußert?
Antwort zu 5.:
Der Senat hat das Ziel, in den drei Teilnetzen der S-Bahn perspektivisch
Neufahrzeuge zum Einsatz zu bringen.
Für das Teilnetz Ring und Südost ist dies vorgesehen, sobald Neufahrzeuge
entwickelt, getestet, zugelassen, produziert und in ausreichender Anzahl für den
Einsatz zur Verfügung stehen. Entsprechende Zeitbedarfe müssen für diese
Prozesse berücksichtigt werden. Deshalb ist eine sukzessive Betriebsaufnahme mit
Neufahrzeugen für die einzelnen Linien vom 01.01.2021 bis Oktober 2023
vorgesehen. Bis dahin müssen die Altfahrzeuge der BR 480 und 485 zum Einsatz
kommen, da andere Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 sind in den Jahren 1996 – 2004 produziert worden.
Sie können – wie bei Eisenbahnfahrzeugen üblich – über einen Zeitraum von 30 und
mehr Jahren eingesetzt werden und sind daher auch aus heutiger Sicht nicht als „alt“
zu qualifizieren. Im Sinne einer effizienten und sparsamen Verwendung der nicht
unbegrenzt für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden
Regionalisierungsmittel des Bundes sowie eines ressourcenschonenden Einsatzes
bereits vorhandener Wirtschaftsgüter ist die weitere Zulassung dieser Fahrzeuge für
die hiesigen Verkehrsleistungen im Rahmen ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer
sinnvoll. Eine Anhörung von Fachverbänden war für diese Entscheidungsfindung
nicht erforderlich.
Frage 6:
Wie möchte der Senat sein selbst propagiertes Ziel, ein internationales Schaufenster für eine Smart
City zu werden, umsetzen, wenn im Mobilitätsbereich und hier besonders im ÖPNV/SPNV noch über
längere Zeit Altfahrzeuge aus dem vorherigen Jahrhundert zum Einsatz kommen?
Antwort zu 6.:
„Smart City“ steht für eine Stadt, die sich durch intelligente, nachhaltige und
zukunftsweisende Entscheidungsfindungen auszeichnet. Für den Berliner Senat
umfasst dies, langlebige Investitionsgüter über ihren gesamten Lebenszyklus zu
nutzen. Eine andere Entscheidung wäre für eine „Smart City“ nur sachgerecht, wenn
frühere Vorgaben von Neufahrzeugstandards einen so erheblichen Mehrwert für den
Fahrgast bedeuten würden, dass sich die mit Neufahrzeugstandards verbundenen
höheren Zuschussbeträge pro Zugkilometer rechtfertigen lassen. Dies ist nach
Auffassung des Senats nicht der Fall.
Aufgrund der üblichen wirtschaftlich-technischen Einsatzdauer von
Schienenfahrzeugen von 30 und mehr Jahren werden dementsprechend auch in
anderen Städten und Regionen derzeit und auch zukünftig noch Fahrzeuge
eingesetzt werden, die bereits vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden.
Frage 7:
Wie möchte der Senat den leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters (u.a.
Bombardier, Siemens, Stadler) eine Chance geben, einen Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung
des regionalen SPNVs zu leisten, wenn über viele Jahre keine Neufahrzeuge bei der S-Bahn
beschafft werden?
Antwort zu 7.:
Für das Teilnetz Ring und Südost der Berliner S-Bahn wurde im Rahmen von
Wettbewerbsverfahren die Beschaffung von Neufahrzeugen ausgeschrieben. Die
Teilnahme stand allen potentiellen Anbietern offen.
4
Auch für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd der Berliner S-Bahn werden die
Betreiber für die dem ab Dezember 2017 gültigen Interimsvertrag folgenden
Verkehrsverträge im Wettbewerb ermittelt. In diesem Verfahren sind Angebote mit
Neufahrzeugen möglich.
Darüber hinaus finden weitere Wettbewerbsverfahren im Regionalverkehr statt, z.B.
startet noch in diesem Jahr das Vergabeverfahren für das Netz Elbe-Spree, für das
sowohl der Einsatz von Gebraucht- als auch Neufahrzeugen möglich ist. Auch hier
können die leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters ihren
Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung des regionalen
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) anbieten.
Zudem laufen derzeit auch für den ÖPNV1
-Bereich weitere, umfangreiche
Ausschreibungen von neuen U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugen, die ebenfalls für
die benannten Unternehmen eine bedeutende Chance bieten, einen relevanten
Beitrag im Rahmen der Weiterentwicklung des städtischen Nahverkehrs zu leisten.
Berlin, den 10.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz