S-Bahn: Faire und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren für die S-Bahn-Leistungen?, aus Senat

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Der Senat hat die S-Bahn-Leistungen für das Teilnetz Ring/ Südost in einem Interimsvertrag bis 2023
vergeben. Für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn laufen Interimsvertragsverhandlungen.
Wettbewerbsverträge sollen hier im zweiten Halbjahr 2017 ausgeschrieben werden (siehe Protokoll des
Ausschusses UmVerk vom 02.03.2017).
Frage 1:
Hat der Senat für die #Vergabekonzeption der #Wettbewerbsverträge der drei Teilnetze jeweils fachlichen
Input des #Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) erhalten, der bekanntermaßen über einen breiten
Erfahrungsschatz in der Ausschreibung von Verkehrsleistungen verfügt?
Frage 2:
Hat der VBB Vorschläge unterbreitet, die nicht in die Vergabekonzeption der Wettbewerbsverträge der drei
Teilnetze eingeflossen sind? Wenn ja, welche Vorschläge waren dies und warum wurden sie nicht in der
Vergabekonzeption berücksichtigt?
Antwort zu 1. und 2.:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr
beauftragt, das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB
ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und bringt seine Erfahrung in die
regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern ein. In diesen fachlichen
Abstimmungsrunden wurde erörtert, welche Modelle für die Anschlussvergabe in Betracht
kommen, Vor- und Nachteile unter Beteiligung aller Akteure analysiert. Im Ergebnis fiel
das Votum der Länder einvernehmlich für die jetzt gewählte Vergabekonzeption aus.
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Frage 3:
Der Senat hat entschieden, dass bei den wettbewerblichen Vergaben der Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd
auch Gebraucht- bzw. #Altfahrzeuge zugelassen sind, obwohl dies einen #Wettbewerbsvorteil für den
derzeitigen Betreiber, die S-Bahn Berlin GmbH bedeutet. Er begründet dies damit, dass die Laufzeit der
Verträge aus finanziellen Gründen auf den Zeitraum begrenzt wurde, in dem nach bisheriger Analyse der
Gebrauchtfahrzeuge noch eine technisch wirtschaftliche Einsetzbarkeit gewährleistet ist (siehe Antwort zur
Schriftlichen Anfrage 18/10 760).
Wird der Senat zumindest für die weiteren wettbewerblichen Vergaben Ansätze entwickeln, die eine fairere
Vergabe im Wettbewerb ermöglichen, um die dauerhafte Festschreibung eines Wettbewerbsvorteils des
bisherigen Betreibers zu verhindern, der dadurch entsteht, dass bei jeder folgenden Vergabe der aktuelle
Betreiber Fahrzeuge unterschiedlichen Alters einsetzt und damit immer in die Lage versetzt wird, billigere
Altfahrzeuge anbieten zu können gegenüber einem neuen Betreiber, der alle Fahrzeuge komplett neu
anschaffen müsste?
Antwort zu 3.:
Die Vergabekonzeption der Länder zielt darauf, mit einem klaren Schnitt nach Auslaufen
der o.g. Wettbewerbsverträge mit Gebrauchtfahrzeugzulassung die daran anschließenden
Verfahren so zu gestalten, dass dort zwingend Neufahrzeuge zum Einsatz kommen.
Vorteile für Eigentümer von Altfahrzeugen bestehen dann nicht. Die Länder werden sich
noch in diesem Jahr entscheiden, welche Form der Neufahrzeugbeschaffung für diese
Verfahren zum Tragen kommen soll und werden dabei auch die in der Frage genannten
Gesichtspunkte berücksichtigen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat das bisher gewählte Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche beihilferechtliche
Relevanz?
Antwort zu 4.:
Die Länder haben die Vergabeverfahren im Einklang mit den Vorgaben des einschlägigen
EU-Rechts, der Verordnung (VO) 1370/2007 ausgestaltet.
Frage 5:
Hat sich der Landesrechnungshof mit der Vergabe des Teilnetzes Ring befasst? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort zu 5.:
Der Landesrechnungshof hat sich mit der o.g. Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost nicht
befasst.
Frage 6:
6. Hat der Senat folgende Ansätze zu einer faireren wettbewerblichen Vergabe in Bezug auf den
Einsatz von Altfahrzeugen betrachtet und wie bewertet er diese jeweils?
a) Einsatz der Altfahrzeuge konzentriert nur auf einzelnen Netzabschnitten und Vorgabe von Neufahrzeugen
auf den anderen Netzabschnitten?
b) Einführung von Abschlägen bei den Zuschüssen im Falle des Einsatzes von Altfahrzeugen statt
Neufahrzeugen, um den wirtschaftlichen Vorteil des Einsatzes gebrauchter Fahrzeuge stärker zugunsten
des Landes Berlin abzuschöpfen?
c) Vorgabe zeitgemäßer Nutzeranforderungen (wie z.B. Angebot von Fahrradstellplätzen und
Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LAN-Angebot), um zumindest eine Nachrüstung von
Altfahrzeugen auf zeitgemäße Standards zu gewährleisten?
d) Festlegung von Vergabezeiträumen, die den technischen Nutzungszeiträumen von Fahrzeugen besser
entsprechen?
e) Verpflichtung der Betreiber (bei neu zu schließenden Verträgen), gebrauchte Fahrzeuge nach Ablauf des
Vertrages dem nächsten Betreiber, also auch Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen?
f) Anschaffung der Fahrzeuge durch das Land Berlin zur Überlassung an den jeweiligen Betreiber?
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Antwort zu 6. a):
Für das Teilnetz Ring und Südost der Berliner S-Bahn wurde im Rahmen von
Wettbewerbsverfahren die Beschaffung von Neufahrzeugen ausgeschrieben. Die
Fahrzeuge der Altbaureihen 480 und 485 werden durch diese Neufahrzeuge, welche
schrittweise ab 2021 bis 2023 im Teilnetz Ring und Südost zum Einsatz kommen, ersetzt.
Bei Reduzierung des zugelassenen Einsatzbereiches der Bestandsfahrzeuge der
Baureihe 481/482 in den Vergabeunterlagen des Verfahrens zur wettbewerblichen
Vergabe der Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd auf nur eines der Teilnetze dürften
Bestandsfahrzeuge der Baureihe 481/482 in einem erheblichen Umfang vor dem Ende
ihrer technischen Einsatzdauer nicht mehr im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden. Dies
würde ohne Not die Möglichkeit der Länder einschränken, im Rahmen der wirtschaftlichtechnischen
Einsatzzeit vorhandener Gebrauchtfahrzeuge möglichst umfassend Angebote
zuzulassen, bei denen der Zuschussbedarf nicht durch hohe
Neufahrzeugfinanzierungskosten in die Höhe getrieben wird.
Antwort zu 6. b):
Die Länder werden in dem anstehenden wettbewerblichen Vergabeverfahren Standards
vorgeben, die eine angemessene Qualität der Fahrzeuge für die Fahrgäste gewährleisten.
Die Arbeiten an der entsprechenden Vertragskonzeption einschließlich der
Zuschussregelungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Antwort zu 6. c):
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11679
verwiesen.
Antwort zu 6. d):
Dieser Gesichtspunkt wird von den Ländern bei allen Vergabeverfahren berücksichtigt. Die
übliche technisch-wirtschaftliche Einsatzdauer von Eisenbahnfahrzeugen liegt bei 30
Jahren. Vergaberechtlich ist jedoch der Abschluss eines Verkehrsvertrages über einen so
langen Zeitraum unzulässig. Die Länder hatten daher bei der Wettbewerbsvergabe des
Teilnetzes Ring und Südost ursprünglich ein Vergabekonzept umgesetzt, bei dem eine
Fahrzeugbereitstellungsverpflichtung von 30 Jahren mit einer Betriebspflicht für nur 15
Jahre kombiniert war, um diesem Anliegen der Passfähigkeit von Vertragslaufzeit und
technischem Nutzungszeitraum Rechnung zu tragen. Diese Konzeption ist rechtlich
angegriffen worden und ihre Zulässigkeit hätte nach Einschätzung des Berliner
Kammergerichts durch Vorlage an den EuGH überprüft werden müssen. Daher sieht der
aktuelle Wettbewerbsvertrag für den Betrieb auf dem Teilnetz Ring und Südost die übliche
Laufzeit von nur 15 Jahren sowie eine Verpflichtung zur Fahrzeugübergabe an den im
Wettbewerb zu ermittelnden Folgebetreiber vor.
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Antwort zu 6. e) und f):
Die Länder werden im Rahmen des unter 3. benannten Abstimmungsprozesses
entscheiden, welche Konzeption hinsichtlich der Beschaffung von Neufahrzeugen zum
Tragen kommen soll und dabei auch Fahrzeugpoolmodelle einbeziehen.
Berlin, den 10.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz