Der #Bus&Bahn-Begleitservice des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) weitet sein aktuelles Angebot auf die Abendzeiten aus. Ab dem 1. Oktober 2018 werden die Begleitungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 – 22:00 Uhr angeboten. Damit wird das kostenlose Serviceangebot für mobilitäts-eingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr erweitert.
Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice unterstützt seit Oktober 2008 #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf ihrem Weg, mit den Bussen und Bahnen in
Berlin sicher ans Ziel zu kommen. Der Bedarf nach diesem Service ist groß:
Seit Bestehen des Angebots wurden bereits 120.000 Begleitungen durchgeführt.
Aktuell werden Begleitungen montags bis freitags von 9:30 Uhr bis
17:30 Uhr realisiert.
Möglich ist die Erweiterung der Servicezeiten durch die Gewährung einer
unterstützenden Grundfinanzierung durch die Senatsverwaltung Umwelt
Verkehr und Klimaschutz in Ergänzung zu den Arbeitsmarktmitteln des Förderinstruments FAV -Förderung von Arbeitsverhältnissen – der Berliner Job
Center und der ergänzenden Landesförderung der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales.
Neue Servicezeiten des Bus&Bahn-Begleitservice
Ab 1. Oktober 2018: Montag – Freitag 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Weitere Information zum Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder
unter (030) 34649940.
Diese und weitere VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter VBB.de/Presse
Mehr als vier Jahre lang war das Projekt #U5 im #Kostenplan. Doch das könnte sich bald ändern. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schließen nicht mehr aus, dass die #U-Bahn-Strecke in Mitte am Ende teurer sein wird als die bisher veranschlagten 525 Millionen Euro. „Die Baubranche boomt, die Preisentwicklung ist extrem“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz auf Anfrage.
Noch halte das Landesunternehmen an der bisherigen Kalkulation für den #Lückenschluss zwischen den U-Bahnhöfen Alexanderplatz und Brandenburger Tor fest. Es gebe aber einige Vergabeverfahren für Bauaufträge, die noch nicht abgeschlossen seien. So lange seien die Preise nicht absehbar.
Marktlage lässt Kosten explodieren
Klar sei aber auf jeden Fall: „Die aktuelle Marktlage in der Bauwirtschaft schlägt bei vielen #Verkehrsprojekten zu Buche“ – in Form von Kostensteigerungen, sagte Reetz. „Unsere Einkäufer berichten, dass sie eine solche Preisentwicklung bislang nicht erlebt haben.“
Nach Informationen der Berliner Zeitung halten es die Planer demnach für möglich, dass die 2,2 Kilometer lange #U-Bahn-Strecke mit drei neuen Bahnhöfen um einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrag teurer wird. In einem Szenario ist von bis zu 50 Millionen Euro die Rede – was einen Endpreis von rund 575 Millionen Euro bedeuten würde. Auch Nachtragsforderungen und ein Schaden an einem benachbarten Bauwerk …
#Verspätungen und #Zugausfälle sind zwei gewichtige Gründe dafür, dass die #S-Bahn Berlin für das vergangene Jahr weniger Geld vom Land Berlin bekommt als vereinbart. Aber nicht die einzigen: Die Abzüge in #Rekordhöhe haben zum Beispiel auch damit zu tun, dass der Flughafen BER in Schönefeld noch nicht in Betrieb ist. Unterm Strich muss das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn für 2017 auf fast 26 Millionen Euro verzichten. Das geht aus einem Bericht des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg hervor, den die Verkehrsverwaltung jüngst dem Abgeordnetenhaus zugeleitet hat. Immerhin: In diesem Jahr hat sich die #Pünktlichkeit deutlich verbessert.
#Spätfolgen der #S-Bahn-Krise
Der Abzug ist auf 25,7 Millionen Euro gestiegen, sagte Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). „Das sind fast zehn Prozent des jährlichen Zuschusses“, entgegnete der SPD-Haushaltspolitiker Sven Heinemann. „Die Summe zeigt: Die Deutsche Bahn muss weiter hart für einen zuverlässigen S-Bahn-Verkehr arbeiten. Denn wir wollen am liebsten kein Geld zurück, sondern die bestellten S-Bahn-Leistungen.“
Die S-Bahn leidet noch heute unter den Versäumnissen der S-Bahn-Krise, so der FDP-Verkehrspolitiker Henner Schmidt. „Gleichzeitig steigen wegen des Wachstums der Stadt die Passagierzahlen stetig weiter. Deshalb schafft es die S-Bahn derzeit nicht, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Probleme müssen schnellstmöglich behoben werden.“
Die neue #S-Bahn war der Hit: Tausende Besucher sahen sie erstmals auf der #Eisenbahnfachmesse#Innotrans am Wochenende. Sie hörten am neuen Zug auch ganz neue #Töne. Statt des altbewährten „#Da-Dü-Da“ erklingt als Warnsignal für das Türenschließen ein längeres „#Piep-Piep-Piep“. Dabei haben die Zugbauer von #Siemens und #Stadler bei dem Modell, das in #Pankow gebaut wurde, auf Tradition gesetzt. In der #Rot-gelb-Lackierung wie beim Vorgänger sollen auch diese Züge ab 2021 auf der Ringbahn rollen.
…
Dabei ist das alte „Da-Dü-Da“ Kult bei den täglich 1,4 Millionen Fahrgästen der S-Bahn. Sogar weltweit ist dieser Dreiklang bekannt. 2008 verewigte DJ Paul Kalkbrenner das „Da-Dü-Da“ in seinem Hit „Train“, der in dem Film „Berlin Calling“ zu hören war.
Seit Ende August sind die Pläne des Bezirksamtes nun beschlossen, nach denen eine #Brücke über die #Dahme zwischen #Wendenschloßstraße und Grünauer Straße / #Regattastraße gebaut werden soll. „Die Brücke soll nach Fertigstellung eine Verbindung von der #Salvador-Allende-Straße über die Dahme zu der dann fertig gestellten Tangentialen Verbindung Ost ermöglichen“, heißt es in dem Papier des Bezirksamtes. Der #Brückenplan selbst ist alles ander als neu: Bereits in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden Varianten angedacht, die Ortsteile Wendenschloss und Grünau über eine Brücke miteinander verbinden.
Drohender Transit
Vor dem aktuellen Bezirksamtsbeschluss hatte auch die Mehrheit der Treptow-Köpenicker Bezirksverordneten für den Bau der neuen Brücke zwischen Wendenschloß und Grünau gestimmt. Allein die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich gegen diesen Plan gestellt Man sehe zwar den Bedarf einer besseren Verkehrsanbindung zwischen den Ortsteilen, lehne aber eine Brücke nach Grünau wegen des dann drohenden Durchgangsverkehrs durch das Wendenschloss-Gebiet ab. Rund 30.000 Autos quetschen sich derzeit täglich über die Salvador-Allende-Brücke. Ein Großteil dieser Autos könnte sich seinen Weg durch Wendenschloss über die neue Brücke suchen. Der eher beschaulich gelegene Ortsteil wäre dann mit einer echten Transitstrecke durchzogen.
Am 09. September 2018 wurde in der Berliner Morgenpost angesichts steigender #Pendlerströme der viel zu langwierige Ausbau der #Eisenbahninfrastruktur in der Region Berlin/Brandenburg mit der Überschrift : "#Woidke attackiert die Deutsche Bahn“ kritisiert.
In benanntem Zeitungsbericht fordert Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke die Deutsche Bahn auf, sich stärker für den Ausbau der Verkehrslinien zwischen Berlin und Brandenburg zu engagieren. Die Bahn müsse besser werden. Bezüglich der Pendlerstöme müsse die Deutsche Bahn stärker nach vorn denken.
Die pauschale Kritik an der Deutschen Bahn ist in diesem Fall leider völlig unsachlich und bedarf der Richtigstellung! Die Deutsche Bahn ist lediglich ausführendes Unternehmen. Die einzelnen Bundesländer bestellen über die jeweils eingesetzten Aufgabenträger (hier: der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg VBB) im Regionalverkehr Verkehrsleistungen und die Deutsche Bahn oder aber auch ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen führen die bestellten Leistungen aus.
Jahrelang ist unter dem Vorgänger der Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, Kathrin Schneider, leider so gut wie nichts geschehen, was den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Berlin und Brandenburg wirksam voran gebracht hätte. Beide Länder haben aber die Möglichkeiten und die Pflicht gehabt, geeignete Maßnahmen anzuschieben.
Dass sich die Versäumnisse der vergangenen Jahre zunehmend rächen, ist nicht Schuld der Deutschen Bahn, sondern der Politik! Erst im Oktober 2017 hatten die Bundesländer Berlin und Brandenburg und der Verkehrsverbund Berlin-Branden-burg (VBB) nun das Infrastrukturprojekt „i2030“ zur längst überfälligen Kapazitätserweiterung des Schienennetzes der Region Berlin-Brandenburg ins Leben gerufen.
Weiterhin wird zu Recht eine Beschleunigung der Planungs- und Bauzeiten gefordert, aber auch dies hat seine Ursache in politischen Rahmenbedingungen. Dass das Planungsverfahren z.B. zum Ausbau der Dresdener Bahn bereits rund 20 Jahre gedauert hat und im Brandenburger Abschnitt noch immer kein Baurecht vorliegt, ist in diesem Zusammenhang ein Skandal.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) fordert daher eine nachhaltige Straffung von Planungs- und Bauzeiten, so dass die im Projekt „i2030“ benannten Maßnahmen bis zum Jahr 2030 nicht nur angeschoben, sondern auch baulich abgeschlossen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Michael Wedel unter der Telefon-Nummer 0162 1643342 gern zur Verfügung.
#100 Stundenkilometer sind für die Berliner S-Bahn weiterhin nicht drin. Dennoch soll sie auf einigen #Strecken#schneller werden – etwa durch mehr Gleise.
Die meisten Züge der #S-Bahn können weiterhin kein Tempo machen. Seit einem Unfall 2009 dürfen die 500 Doppelwagen – intern Viertelzug genannt – der Baureihe #481 nur auf 80 Stundenkilometer beschleunigen, statt mit dem technisch möglichen Tempo 100 zu fahren.
Von drei Problemen seien zwar zwei gelöst, sagte S-Bahn-Chef Peter #Buchner am Donnerstagabend beim #Fahrgastsprechtag des #Fahrgastverbandes#Igeb, bei einem weiteren Punkt müssten aber Tests fortgesetzt werden.
Rad und Schiene – da gibt es noch ein Problem
Im Griff habe man die #Bremsanlage, sagte der S-Bahn-Chef. Und die Probleme bei der alten mechanischen Signaltechnik würden durch das Umstellen auf ein modernes elektronisches System beseitigt. Das dritte Problem, das exakte Zusammenspiel von Rad und Gleis, sei aber noch nicht gelöst. Hier müsse es weitere Tests mit dem geänderten Radprofil geben.
Bei den #Bus-Europameisterschaften in Berlin war der Andrang groß: 21 Teams zeigten, wie geschickt man steuern kann. Das #BVG-Team errang den fünften Platz.
Das hatte er sich einfacher vorgestellt. „Einen #Doppeldecker durch einen eng gestellten Slalomkurs zu lenken, ist doch nicht so leicht“, sagte BVG-Busfahrer Ronny Hölzel nach seiner Premierenfahrt. Und auch das Wenden eines #Elektrobusses auf einem Miniquadrat sei schwer gewesen, meinte der 29-Jährige. Er vertrat am Sonnabend gemeinsam mit Kathrin Wonneberger die BVG bei den ersten Bus-Europameisterschaften auf dem #Betriebshof des Unternehmens an der #Indira-Gandhi-Straße in Hohenschönhausen.
21 Teams waren am Start; unter anderem aus #Reykjavik und #Moskau. Das Zweier-Team der BVG-Berlin errang am Ende immerhin den fünften Platz – Sieger wurden die #Stuttgarter, danach folgten die Teams von Moskau, #Lodz und #Paris.
Bereits am Vormittag waren mehrere hundert Besucher auf das riesige Gelände des Betriebshofes gekommen; die dort stationierten Busse waren auf das benachbarte Gelände des Sportforums ausgelagert worden – über Nacht streng bewacht.
Im Wettbewerb machte Hölzel den Anfang. So sollten die Kollegen aus den anderen Städten nochmals sehen, wie man mit dem für sie ungewohnten Doppeldecker umgehen müsse, sagte der Chef des BVG-Busbereichs, Torsten Marek. Die Teilnehmer mussten mit dem Großen Gelben Slalom fahren und anschließend Tonnen so aufstellen lassen, dass sie mit möglichst geringem Abstand …
Der Zeitplan steht fest. Im kommenden Jahr beginnt die S-Bahn Berlin damit, einen großen Teil ihrer #Fahrzeugflotte mit #Videokameras auszustatten. Das kündigte Geschäftsführer Peter #Buchner während der #Schienenverkehrswochen des Deutschen Bahnkunden-Verbands und des Berliner Fahrgastverbands #IGEB an.
Alle Wagen der Baureihe 481/482, tausend an der Zahl, werden mit dieser Technik versehen. Jeder Wagen-Innenraum bekommt vier Videokameras. „Die Aufnahmen werden 48 Stunden lang gespeichert“, sagte Buchner. Danach werden sie automatisch überschrieben – sofern sie nicht vorher auf Anforderung der Polizei ausgelesen werden, wenn es darum geht, Straftaten aufzuklären und die Täter zu fassen.
Fahrzeuge werden umlackiert
2019 werde es erste Einbauten geben. Ab 2020, wenn mit den zuvor fälligen Revisionen andere Technikthemen abgearbeitet worden sind, sollen die Kameras dann im großen Stil montiert werden. Der #Interims-Verkehrsvertrag, den die S-Bahn mit dem Land Berlin Berlin abgeschlossen hat, regelt die Kostenverteilung.
Das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn hatte es lange abgelehnt, in Zügen Kameras zu montieren, weil dies einen dreistelligen Millionenaufwand erfordert. Dagegen haben die landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nicht nur U-Bahnhöfe, sondern auch alle Fahrzeuge mit Videotechnik versehen.
Frage 1:
Mit wie vielen Fahrzeugen darf der #Ridesharing-Anbieter #Clever Shuttle seine Fahrdienste in Berlin
anbieten?
Antwort zu 1:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Das Unternehmen Clever #Shuttle Berlin GmbH hat in Berlin eine Genehmigung für 30
Fahrzeuge.“
Frage 2:
Inwieweit ist es zulässig, dass Clever Shuttle Dienste mit Fahrzeugen anbietet, die nicht in Berlin zugelassen
sind?
Antwort zu 2:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es dürfen grundsätzlich immer nur die Fahrzeuge eingesetzt werden, die konkret in der
Genehmigungsurkunde mit ihren amtlichen Kennzeichen benannt werden. Für Clever
Shuttle – wie auch für andere Unternehmen – sind auch Fahrzeuge konzessioniert, die kein
Berliner Kennzeichen führen.“
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Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um das Berliner #Taxigewerbe vor Fremdanbietern,
die #taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, wie z. B. UBER, zu schützen?
Antwort zu 3:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Die einzelnen Verkehrsanbieter und Verkehrsformen grenzen sich durch die Art der
Durchführung des Verkehrs und sonstige sich aus der Genehmigung ergebende Rechte
und Pflichten voneinander ab. Durch ihre Marktteilnahme stehen sie auch im Wettbewerb
zu bestehenden Angeboten. Nicht mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
konforme und damit nicht genehmigungsfähige Verkehre werden von der
Genehmigungsbehörde durch Versagung des Antrages bzw. Untersagung des Verkehres
unterbunden. Inzwischen ist es im Land Berlin zwei Unternehmen im Rahmen einer
Erprobung gestattet worden, Elemente zweier Verkehrsformen miteinander zu verknüpfen.
Mit Mietwagen darf jedoch grundsätzlich kein taxenähnlicher Verkehr angeboten werden.
Der Betrieb von Plattformen oder Apps zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen
unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes. So ist es
auch bei dem Dienst Uber, der lediglich als Vermittler tätig wird, während der eigentliche
Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Fahrgast und dem vermittelten
Personenbeförderungsunternehmen zustande kommt.
Etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des Mietwagenverkehrs liegen daher auf Seiten
der Mietwagenunternehmer. Soweit die Zuständigkeit der Berliner Genehmigungsbehörde
gegeben ist, finden anlassbezogen (Betriebs-)Prüfungen und Kontrollen statt. Ggf. werden
im Anschluss weitergehende Maßnahmen – wie im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts
– ergriffen. Für Maßnahmen bedarf es jedoch konkreter beweisbarer
Feststellungen, die einen bußgeldbewehrten Tatbestand erfüllen.“
Frage 4:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass diese Anbieter die gesetzlichen Vorschriften, wie die sog.
Rückkehrpflicht, nicht einhalten? Wie beabsichtigt der Senat hier ähnliche Kontrollmechanismen wie im
Taxigewerbe anzuwenden?
Frage 5:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass sich Uber-Fahrzeuge entgegen ihrer Rückkehrpflicht am Flughafen
Tegel oder im Bereich der Warschauer Brücke zur Entgegenahme von Diensten bereithalten? Welche
konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um dieses unrechtmäßige Vorgehen zu unterbinden?
Antwort zu 4 und zu 5:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Beschwerden zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden
mehrfach an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO), herangetragen. Etwaige Pflichtverletzungen treffen jedoch,
wie bereits ausgeführt, nicht die in Rede stehenden Vermittler, sondern die
einzelnen Mietwagenunternehmen, die die vermittelten Fahrten tatsächlich ausführen.
Diesbezüglich im LABO eingehende Hinweise sind jedoch zumeist pauschal, so dass sie
regelmäßig nicht für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichen.
Handelt es sich um verwertbare Angaben, geht das LABO im Rahmen seiner
Zuständigkeit den angezeigten Verstößen nach und ergreift entsprechende Maßnahmen.
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Konkrete Meldungen fanden sich jedoch nach einer Überprüfung durch das LABO häufig
nicht bestätigt.
Kontrollen gestalten sich beim Mietwagenverkehr grundsätzlich als schwierig. Zum einen
müssen Mietwagen – anders als Taxen – nicht besonders gekennzeichnet sein, so dass
es sich nach dem äußeren Erscheinungsbild um normale Personenkraftwagen handelt.
Das LABO ist jedoch nicht berechtigt, Fahrzeuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle dahingehend
zu unterziehen, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. So sind Außenkontrollen
im Stadtgebiet nicht zielführend. Weiterhin zeigt sich auch in Betriebsprüfungen,
dass durch die weniger umfassende Aufzeichnungspflicht die nachweisbare Feststellung
von entsprechenden Verstößen kritisch ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz hat jedoch auf Anregung des LABO für die nächste Sitzung des Bund-Länder-
Fachausschusses Straßenpersonenverkehr diese Thematik als Tagesordnungspunkt
angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommende Maßnahmen zu beraten.
Beschwerden über andere Pflichtverletzungen als den Verstoß gegen die Rückkehrpflicht
sind bisher nicht bekannt geworden.“
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die negativen Erfahrungen mit Anbietern wie Uber aus anderen Städten wie z.B.
Wien, Prag, London bekannt? Welche konkreten Maßnahmen werden senatsseitig ergriffen, um dem
negativen Trend entgegenzuwirken?
Antwort zu 6:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Medienberichte über Erfahrungen anderer Städte werden zur Kenntnis genommen. Die
Vermittlungsplattform Uber bietet in Berlin derzeit nur die Modelle UberTaxi und UberX an,
die sich nach mehrmaliger Prüfung als gesetzeskonform erwiesen haben. Die durch die
Genehmigungsbehörde in der Vergangenheit untersagten Verkehre wurden durch Uber
eingestellt. Das Unternehmen Uber bietet – wie auch andere Vermittler – derzeit keinen
Anlass, Maßnahmen gegen sie einzuleiten oder solche vorzubereiten.“
Frage 7:
Wie viele Mitarbeiter der Senatsverwaltung SenUVK stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften für
das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe, die taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, eingehalten
werden? Ist diese Anzahl an MitarbeiterInnen aus Senatssicht auskömmlich?
Antwort zu 7:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist Fachaufsichtsbehörde über
das für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständige LABO.
Das LABO teilt hierzu mit:
„Im LABO sind derzeit achtzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Sachgebiet, das
für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständig ist, tätig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf
Taxenverkehr, Mietwagenverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie den
Krankentransport. Die Mitarbeiterzahl soll mit dem nächsten Haushalt erhöht werden, da
eine Überlastung des Bereiches seit längerer Zeit besteht.“
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Frage 8:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass es unterschiedliche Softwareversionen in Taxametern bzw. mobile
Apps im Rahmen der Verwendung der Taxameter gibt, bei dem durch das Drücken der Pausentaste eine
Manipulation der Arbeitszeiten erfolgt? Mit welchen konkreten Maßnahmen prüft der Senat die rechtmäßige
Nutzung elektronischer Erfassungssysteme?
Antwort zu 8:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es ist bekannt, dass sog. Totmanntasten in Taxen zum Einsatz kommen. Dies verstößt
bei korrekter Anwendung nicht gegen geltendes Arbeitsrecht, denn sie dienen der
Erfassung der Arbeitszeit. Die Verwendung unterliegt nicht den Vorschriften des
Personenbeförderungsrechts. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns obliegt der Bundeszollverwaltung.
Dem LABO liegen keine hinreichend konkreten Hinweise bzw. Beschwerden vor, dass
unter Zuhilfenahme der sog. Totmanntaste reguläre Stand- und Wartezeiten in
unzulässiger Weise in Pausenzeiten umgedeutet werden. Erkenntnisse dieser Art würden
zuständigkeitshalber im Rahmen der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung weitergeleitet werden.“
Die generelle Problematik des belastbaren Nachweises von Verstößen einschließlich der
praktischen Schwierigkeiten bei der Kontrollierbarkeit wurde mit den Finanzbehörden
erörtert.
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz