Bus: Zuverlässigkeit einzelner Bustypen der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist die #Fahrzeugverfügbarkeit der einzelnen #Bustypen im Jahr 2013 gewesen? Bitte nach Bustypen, #Einsatzvolumen, Alter der #Fahrzeuge auf-schlüsseln! Antwort zu 1.: Die #BVG AöR teilt hierzu mit: „Die für den Kunden relevante ‚Fahrzeugverfügbarkeit‘ wird über die im Verkehrsvertrag vereinbarte Zuverlässigkeit, in der die Quote der Fahrzeugverfügbarkeit enthalten ist, gemessen. Die Zuverlässigkeit betrug für das Jahr 2013 99,7 %. Eine Unterteilung nach verschiedenen Bustypen wird hierbei nicht vorgenommen. Das Durchschnittsalter der Busflotte der BVG beträgt rd. 8 Jahre.“ Frage 2: Wie hoch sind die Kosten für Wartung und Reparatur? (Bitte nach Bustypen aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die rd. 1.300 Busse hatte die BVG in 2013 für Wartung und Instandhaltung Sach- und Personalkosten in Höhe von zusammen rd. 57 Mio. EUR.“ Frage 3: Sind Qualitätsunterschiede zwischen den Herstellern festzustellen, wenn ja welche? Gibt es außer-halb der gesetzlichen Verpflichtungen Änderungen für bestimmte Bustypen hinsichtlich der Wartungsintervalle? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Qualitätsunterschiede liegen z. B. in den Maßnahmen zur Korrosionsvermeidung, in der Verarbeitungsqualität eini-ger Materialien oder in der Dimensionierung von Bautei-len oder Komponenten. Wartungsintervalle werden immer dann angepasst, wenn Erkenntnisse aus dem Betrieb bzw. neue gesetzliche Vorgaben dieses notwendig machen.“ Frage 4: Inwiefern werden vor beziehungsweise wäh-rend einer Ausschreibung Erfahrungsberichte anderer Verkehrsunternehmen mit den Fahrzeugen berücksich-tigt? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Soweit das Fahrzeug bereits am Markt verfügbar ist, werden mit nationalen und internationalen Betreibern Interviews bezüglich deren Erfahrungen und Einsatzszenarien durch-geführt. Nach Möglichkeit werden auch Besichtigungen zumindest bauartähnlicher Fahrzeuge vor Ort durchge-führt oder auch bauartähnliche Fahrzeuge für einen mehrwöchigen Zeitraum bei der BVG im Linieneinsatz getestet (Leihfahrzeuge anderer Betreiber oder Vorführ-fahrzeuge der Hersteller).“ Frage 5: Wie werden die Fahrzeugverfügbarkeit, so-wie die Kosten für Wartung und Reparatur bei einer Aus-schreibung berücksichtigt, um qualitativ hochwertige Fahrzeuge anzuschaffen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Berücksichtigung dieser Parameter erfolgt über eine Be-wertungsmatrix, die in ein Punkteranking der Anbieter mündet. Neben den Anschaffungskosten werden u. a. Werkzeugkosten, Wartungskosten, umweltrelevante Wer-te sowie Verbrauchswerte berücksichtigt.“ Frage 6: Nach welchen weiteren Kriterien wird eine Ausschreibung entschieden und wie sind diese gewichtet? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wird die Bewertungsmatrix genutzt, bei der die Angebote zunächst technisch und kaufmännisch geprüft werden, so dass eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Sie enthält u. a. die Kategorien 1. Preis, 2. Betriebskosten/LCC/Umwelt, 3. Technik, 4. Fahrgastfreundlichkeit / -barrierefreiheit und 5. Lieferzeit.“ Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2014)

Bahnhöfe: Umbau und Sicherheit am S-Bahnhof Schöneweide, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG sowie die Bundes-polizei um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Diese werden nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3. sowie 5. wiedergegeben: Frage 1: Wann ist mit einer Sanierung des S-Bahn-hofes Schöneweide durch die Deutsche Bahn zu rechnen? Frage 2: Wie hoch werden die veranschlagten Kosten sein, welche von wem anteilmäßig getragen werden? Antwort zu 1 und 2: Die Deutsche Bahn AG teilt hier-zu Folgendes mit: „Die Inbetriebnahme der Bahnsteige sowie der Trep-penauf- und -abgänge zum Sterndamm und in die Halle sind nach aktuellem Planungsstand für das 1. Quartal 2019 geplant. Die veranschlagten Kosten für die Grund-erneuerung des Bahnhofs Schönweide betragen rund 11 Mio. Euro. Die Treppenzugänge belaufen sich auf 1,2 Mio. Euro. Die Kosten sind (aus der zwischen Bund und DB AG abgeschlossenen) Leistungs- und Finanzierungs-vereinbarung (LuFV) finanziert. Weiterhin befinden wir uns in der Ausrichtungsprü-fung des als Baudenkmal geschützten Empfangsgebäudes Berlin Schöneweide und des Vermarktungsgebäudes (kein Denkmalschutz). Konkrete Aussagen zur zukünftigen Nutzung sowie der damit in Verbindung stehenden Ertüchtigungskosten sind derzeit nicht möglich.“ Frage 3: Welche baulichen Veränderungen auf und um den Bahnhof wird es im Hinblick auf Kriminalitätsprä-vention geben? Antwort zu 3: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Fol-gendes mit: „Mit der Erneuerung der Verkehrsstation und deren Zugängen wird ein helleres Erscheinungsbild entstehen, welches unserer Ansicht nach der Kriminalität und des Vandalismus entgegenwirkt. Grundsätzlich gibt es eine präventive Bestreifung durch Sicherheitskräfte auf den Berliner Bahnhöfen.“ Frage 4: Welche Erwartungen hinsichtlich den Krimi-nalitätsvorfällen und der -rate verbindet Senats mit den Veränderungen? Antwort zu 4: An Bahnhöfen ist die Berücksichtigung kriminalpräventiver Gestaltungsgrundsätze entscheidend für die Sicherheitswahrnehmung sowie die Veränderung von Tatgelegenheitsstrukturen. Städtebaulich-kriminalpräventive Maßnahmen zielen über psychologische Prozesse auf das Verhalten einer unbegrenzten Anzahl stark differenzierter Nutzerinnen und Nutzer. Die Komplexität der Wirkweise und subjek-tive Varietät im Sicherheitsempfinden lassen die Formu-lierung einer quantitativen Zielerwartung jedoch nicht zu. Qualitativ ist darauf hinzuweisen, dass der Bahnhof und das Bahnhofsumfeld sozialräumlich eine Einheit darstellen. Sofern eine Umgestaltung mit der Aufwertung des Nahbereichs und der Neudefinition der dortigen Nut-zung einhergeht und Anliegerinnen und Anlieger partizi-pativ einbezogen sowie bürgerschaftlich aktiviert werden können, ist eine Verbesserung insbesondere in der Sicher-heitswahrnehmung und im Hinblick auf Ordnungsstörun-gen, aber auch bei damit im Zusammenhang stehenden Deliktsfeldern realistisch zu erwarten. Frage 5: Wird die Bundespolizei dort eine Nebenwa-che errichten und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die Bundespolizei hat die Anfrage fol-gendermaßen beantwortet: „Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu Angelegen-heiten der Bundespolizei im Zusammenhangmit parla-mentarischen Anfragen eines Landesparlaments keine Antwort übermitteln kann. Die Bundesregierung und damit die Bundespolizei unterliegt ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages.“ Nach Erkenntnissen des Senats wird die Bundespoli-zei im Zuge der Sanierung des S-Bahnhofs Schöneweide keine Nebenwache errichten. Die Gründe sind nicht be-kannt. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)

Straßenverkehr: Entmietung und Abriss in der Beermannstraße für die A100, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen befinden sich in den Häusern Beermannstraße 20 und 22 in Alt-Treptow? Antwort zu 1: 89 Wohnungen befinden sich in den Häusern. Frage 2: Wann ist wie vielen Mietparteien in diesen beiden Häusern auf welcher Rechtsgrundlage gekündigt worden? Wie viele Menschen sind davon betroffen? Antwort zu 2: Beginnend im November 2013 wurden in der Beermannstraße 22 acht und in der Beermannstraße 20 fünfunddreißig Mietverträge gekündigt. Allen Mietpar-teien wurde unter Einhaltung individueller Kündigungs-fristen ordentlich gekündigt. Basis hierfür sind die miet-rechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach den hier vorliegenden Informationen waren insgesamt 60 Personen betroffen. Frage 3: Wie vielen Mietparteien ist mit Hilfe der Se-natsverwaltung eine andere Wohnung vermittelt worden? Antwort zu 3: 11 Mietparteien wurde eine andere Wohnung vermittelt. Frage 4: Wie viele Mietparteien haben in der näheren Umgebung eine passende Ersatzwohnung gefunden? Wie viele sind in andere Ortsteile von Treptow-Köpenick, wie viele in andere Bezirke umgezogen? Antwort zu 4: Über deren räumliche Verteilung kann anhand der hier vorliegenden Unterlagen keine Aussage getroffen werden. Dies gilt insbesondere auch für diejeni-gen Mieterinnen und Mieter, die aufgrund eigener Initia-tive Ersatzwohnungen gefunden haben. Von den bekann-ten Mietparteien konnte ein Großteil im Bezirk Treptow-Köpenick vermittelt werden. Frage 5: Wie hoch ist der Unterschied in den Miethö-hen zwischen den Wohnungen in der Beermannstraße und den Ersatzwohnungen? Antwort zu 5: Unter Berücksichtigung der Beantwor-tung zu Frage 4 ist keine pauschale Aussage möglich. Frage 6: Ist es zutreffend, dass es in der Beermannstr. 22 Kaltmieten von unter 3,50 Euro gibt und die angebote-nen Ersatzwohnungen im Durchschnitt Kaltmieten von über 5,50 Euro haben? Antwort zu 6: Ja, allerdings sind die niedrigen Be-standsmieten der Beermannstraße 22 auf die beabsichtigte Umnutzung zurückzuführen und den tatsächlichen Zu-stand des Hauses. Der sich aus der Vielzahl an angebote-nen Ersatzwohnungen errechnete Durchschnittswert liegt bei 5,57 €. Frage 7: Stimmen sie mit mir überein, dass die dadurch entstehende Mietdifferenz, am Beispiel einer 60m² Wohnung, von jährlich 1440 Euro eine deutliche Mehrbelastung für die Mieter darstellt und spätestens im zweiten Jahr die pauschal erstatteten Summe der Umzugs- und Mehraufwendungserstattungen übersteigt und damit die größte Belastung für die Mieter durch den erzwunge-nen Umzug aus ihrer bisherigen Wohnung darstellt? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu Frage 6. Frage 8: Wie viel mündliche oder schriftliche Anfra-gen bzw. Anträge von Mietern gab es die auf eine Erstat-tung der Mietdifferenz zwischen alter und neuer Woh-nung abzielten? Wie ist mit diesen umgegangen worden? Antwort zu 8: Es gab 10 Anfragen. Sie wurden abge-lehnt. Frage 9: Wie viele Widersprüche gegen die Kündi-gungen gab es? Wie schnell ist auf diese reagiert und wie ist über diese beschieden worden? Antwort zu 9: Es gab 8 Widersprüche, welche schnellstmöglich bearbeitet wurden. Alle wurden abge-lehnt. Frage 10: In welcher Höhe und wie oft sind Kosten für den Umzug und mittelbar anfallende Mehraufwendungen durch den Umzug den Mietern erstattet worden? Wie oft sind dabei die vorgesehenen Pauschalen überschritten worden? Antwort zu 10: In unterschiedlicher Höhe wurden die anerkennbaren Kosten für Umzug und Mehraufwendun-gen erstattet. Die Pauschalen sind in 25 Fällen überschrit-ten worden, in unterschiedlicher Höhe. Frage 11: Gab oder gibt es Härtefälle? Antwort zu 11: Nein. Frage 12: Gab oder gibt es Fälle bei denen mehr als Umzugs- bzw. Mehraufwendungen erstattet wurden oder werden? Antwort zu 12: Nein. Frage 13: Wurden Maßnahmen zur Nichtbenutzbarkeit bzw. Zutrittssicherungen bei den leer gezogenen Woh-nungen durchgeführt? Wenn ja, was wurde in wie vielen Wohnungen mit welchen Kosten pro Wohnung bzw. in Gesamtsumme der beiden Grundstücke durchgeführt? Antwort zu 13: Es wurden keine Maßnahmen zur Nichtbenutzbarkeit veranlasst. Entsprechende Maßnah-men zur Gebäude- bzw. Zutrittssicherung wurden in allen erforderlichen Bereichen durchgeführt. Eine abschließen-de Kostenaufstellung hierzu liegt noch nicht vor, da hier-für mehrere Verwaltungen beauftragt worden sind. Frage14: Wie viele Mietparteien haben bis zum Tag der Fragestellung noch keine Ersatzwohnung gefunden? Antwort zu 14: Insgesamt acht, in sechs dieser Fälle liegt eine Entscheidung über ein vorliegendes Ersatzange-bot noch nicht vor. Frage 15: Ist vorgesehen diese durch eine Zwangs-räumung aus den Wohnungen zu vertreiben? Antwort zu 15: Sämtliche Maßnahmen erfolgen auf Grundlage geltender Gesetzes- und Vorschriftenlage Frage 16: Beabsichtigt der Senat eine vorzeitige Be-sitzeinweisung gegen die Mieter bzw. wurde dies bereits eingeleitet? Antwort zu 16: Ja, soweit tatsächlich erforderlich. Ein Antrag befindet sich in Vorbereitung. Frage 17: Wenn ja, wie begründet der Senat die für die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens erforderliche Dringlichkeit? Antwort zu 17: Die Zulässigkeit ist durch höchstrich-terliche Rechtsprechung vom 10.10.2012 abgesichert. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den einzuhaltenden Bauzei-ten und terminlichen Zwangspunkten. Frage 18: Welche genauen bauvorbereitenden Maß-nahmen machen den Abriss der Häuser bereits zu dem genannten Zeitpunkt (Januar 2015) notwendig, obwohl die Häuser in der Beermannstraße sich im siebten und letzten Los des 16. Bauabschnitts der A100 befinden dessen Fertigstellung 2022 vorgesehen ist? Antwort zu 18: Die Nummerierung einzelner Baulose lässt keinen Rückschluss zur terminlichen Einordnung zu. Die bereits ausgeschriebenen, bauvorbereitenden Maß-nahmen beinhalten alle Leistungen, welche erst den ei-gentlichen Baubeginn der Bauleistungen 2015/2016 er-möglichen. Hier zählen im Wesentlichen die Ingenieur-baulose 5, 6 und 7. Frage 19: Wie vielen Mietern wurde eine Frist gesetzt bis zum 31.10.2014 ihre Wohnung zu verlassen? Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form ist dies geschehen? Wie sind in diesem Zusammenhang die Aus-sagen der Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, in der Berliner Zeitung vom 31.10.2014 zu verstehen, man habe „den Mietern die Frist gesetzt, bis zum 31. Oktober 2014 die Wohnungen zu verlassen“? Antwort zu 19: Es wurden 4 Mietparteien gesondert aufgefordert, die bereits gekündigten Wohnungen bis zum 31.10.2014 zu verlassen. Parallel wurde ein weiteres Ersatzwohnungsangebot übermittelt. Der genannte Ter-min beruht auf der Tatsache, dass diese Verträge bereits gekündigt wurden und die Nutzung ohne Genehmigung erfolgt. Frage 20: In welcher Höhe stehen in den Jahren 2015, 2016 und in den Folgejahren Gelder zur Verlängerung der A100 zur Verfügung und für welche Baumaßnahmen sind diese vorgesehen? Antwort zu 20: Die Gesamtkosten der Bundesautob-ahn (BAB) A 100, 16. Bauabschnitt (BA) in Höhe von 473 Mio. € sind Bestandteil des Straßenbauplans des Bundeshaushaltes und stehen somit zur Verfügung. Der Abruf erfolgt in den jeweiligen Haushaltsjahren entspre-chend dem Bauablauf. Die Mittel sind für sämtliche Bau-leistungen und dem erforderlichen Grunderwerb vorgese-hen. Frage 21: Entspricht die bisher durchgeführte Entmie-tung insgesamt den Grundsätzen einer sozialen Stadtent-wicklung bzw. sozialdemokratischer Mieterpolitik? Antwort zu 21: Alle Maßnahmen wurden auf Grund-lage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ergriffen, der die individuellen Belange der Betroffenen einbezogen hat. Den Mieterinnen und Mietern wurden entsprechende Unterstützungsangebote gemacht. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)

Regionalverkehr: Direktverbindung nach Berlin gekappt , aus MOZ

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1348113/ Storkow (MOZ) Mit dem #Fahrplanwechsel am 14. Dezember kommt es auf der #Regionalbahnstrecke #36 unter dem neuen Betreiber #NEB zu einigen Änderungen. Die Strecke endet in Königswusterhausen, die Fahrtzeit wird verkürzt und es gibt warme Getränke an Bord.

Am augenfälligsten wird sein, dass die Triebwagen auf der Strecke künftig nicht mehr gelb, sondern in dem Farbdreiklang hellgrau, blau und gelb gestrichen sein werden. Denn mit Übernahme des neuen Fahrplanes wird die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) statt wie bisher die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (#ODEG) die Strecke bedienen. In einer Pressemitteilung verabschiedet sich die ODEG von ihren treuen Fahrgästen. Der neue Betreiber NEB kann auf eine runderneuerte Bahnstrecke zurückgreifen. Die Sanierung und Ertüchtigung der Strecke war 2007 begonnen worden und ist in diesem Jahr mit der Freigabe des Viadukts Glienicke und der Begradigung der Gleise in Beeskow zum Ende gelangt. Somit beschleunigt sich die Fahrzeit zwischen Beeskow und Königs Wusterhausen von 60 auf 52 Minuten. 2007 dauerte die Fahrt auf derselben Strecke noch …

Potsdam: ViP: Neue Dienstkleidung bei Bus, Straßenbahn, Fähre und Service, aus info-potsdam.de

http://www.info-potsdam.de/vip-neue-dienstkleidung-bei-bus-strassenbahn-faehre-und-service-13540n.html #Potsdam, 19.11.2014 – In neuer, einheitlicher #Dienstkleidung sind ab sofort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der #ViP #Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH unterwegs. Die neue, in dezentem Grau gehaltene Dienstkleidung löst eine 15 Jahre alte Kleidungskollektion bei der ViP ab. Ausgestattet wurden die Mitarbeiter im Fahrdienst und Kundendienst.

Die Geschäftsführer der ViP, Martin Grießner und Oliver Glaser, sind angetan vom neuen Design: „Passend zum 20-jährigen Bestehen der ViP haben wir unser optisches Erscheinungsbild aufgefrischt und vereinheitlicht. Fahrpersonal und Kundendienstmitarbeiter tragen nun das gleiche Design, was zur besseren Erkennbarkeit aller Mitarbeiter und zum guten Image betragen wird. Wir hoffen, dass die neue Kleidung von unseren …

S-Bahn Berlin Mehrere Schienenbrüche auf der frisch sanierten Stadtbahn, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-berlin-mehrere-schienenbrueche-auf-der-frisch-sanierten-stadtbahn/10999100.html Am Mittwoch kam es gleich zu mehreren #Störungen bei der Berliner #S-Bahn. Gleich drei #Schienen waren #gebrochen. Die Gleise waren erst vor Kurzem neu verlegt worden.

Am Mittwochmorgen ist es zu #Beeinträchtigungen im S-Bahn-Verkehr auf der wichtigen Ost-West-Verbindung gekommen. Wegen eines #Schienenbruchs im Bereich des Bahnhofs Tiergarten fielen ab 6.15 Uhr Züge der Linien S7, S5, S75 aus oder kamen verspätet. Zwischen den Bahnhöfen Tiergarten und Zoologischer Garten fuhr durchgehend nur die S7. Die S5 bediente dagegen die Strecken zwischen Strausberg/ Strausberg Nord und Friedrichstraße sowie zwischen Zoologischem Garten und Spandau. Die S5 endete von Wartenberg kommend bereits in Ostbahnhof. Die Störung konnte gegen 7.30 Uhr behoben werden. Um 11 Uhr meldete die S-Bahn dann eine weitere gebrochene Schiene im Bereich Friedrichstraße. 40 Minuten später brach die dritte Schiene. Dieses Mal im Bereich Jannowitzbrücke. Die S7 verkehrte deswegen im 10-Minuten-Takt nur zwischen Ostbahnhof und Ahrensfelde. Die S75 wiederum alle 20 Minuten zwischen Wartenberg und Lichtenberg. Fahrgäste der Linie S5 kamen nur zwischen Mahlsdorf und …

Straßenverkehr: Nicht mehr ganz sauber? – Luftqualität in der Karl-Marx-Allee, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse aus welchen Quellen liegen dem Senat zur Luftqualität, insbesondere der Feinstaubbelastung, in der Karl-Marx-Allee und Frankfur-ter Allee in den Jahren 2005 – 2014 vor? An wie vielen Tagen wurde die zulässige Höchstgrenze für Feinstaubbe-lastung von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter in diesem Zeitraum überschritten? Bitte aufgliedern nach Jahr und Straße. Antwort zu 1: Die Ergebnisse der Untersuchungen des Senats über Ursachen hoher Konzentration an Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) an Berlin Hauptver-kehrsstraßen, u. a in der Frankfurter Allee und der Karl-Marx Allee, sind in den beiden nachfolgenden Abbildun-gen dargestellt. Sie wurden auf der Basis von Modell-rechnungen gewonnen und geben die Situation im Jahr 2009 wieder. Aktuellere Daten liegen nicht vor. Die pro-zentualen Beiträge der einzelnen Quellen sind jedoch auch auf die momentane Situation übertragbar. Was Feinstaub angeht, stammt bereits etwa 64 % der Gesamtbelastung an Hauptverkehrsstraßen aus Quellen außerhalb Berlins („regionaler Hintergrund“). Dieser Beitrag lässt sich nicht durch Maßnahmen in Berlin beein-flussen. Der hausgemachte, durch Maßnahmen in Berlin reduzierbare Anteil setzt sich zusammen aus dem Beitrag des lokalen Verkehrs, zum Beispiel in der Frankfurter Allee oder Karl Marx Allee, sowie aus dem Beitrag der Quellen im übrigen Stadtgebiet („urbaner Hintergrund“). In der Summe verursacht der Berliner Kfz-Verkehr gut 26 % der gesamten Feinstaubbelastung und ist damit weiter-hin eine bedeutende Quelle. Sein Anteil hat jedoch ge-genüber der vorherigen Analyse aus dem Jahr 2002 um ein Drittel abgenommen. Dies ist vorwiegend auf die Reduzierung der Abgasemissionen (Dieselruß) aufgrund der Umweltzone zurückzuführen. Der Beitrag aus Quellen außerhalb der Stadt spielt bei Stickstoffdioxid eine eher geringe Rolle, während der Straßenverkehr in Berlin den Hauptbeitrag liefert, das meiste aus dem Auspuff von Diesel-Kfz. Andere Berliner Quellen wie Industrie, Kraftwerke und Hausheizung spie-len nur eine untergeordnete Rolle. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Luftgütemessungen in der Frankfurter Allee für Stick-stoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) seit 2005. In der Karl-Marx-Allee gibt es keine Messstation. Demnach wurden in der Frankfurter Allee in den Jah-ren 2007, 2008, 2012 und 2013 die Grenzwerte für Fein-staub eingehalten. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird hingegen immer noch, wenn auch geringfügig, über-schritten. Aktuell wird die seit Jahresbeginn erlaubte Zahl von 35 Überschreitungstagen des Tagesgrenzwertes für Fein-staub an mehreren Messstellen, u.a. auch in der Frankfur-ter Allee überschritten. Zurzeit werden 38 Überschrei-tungstage registriert. Ursächlich für die erhöhte Feinstaubbelastung im Vergleich zu den beiden letzten Jahren war eine fast dreiwöchige Episode großräumig erhöhter Luftbelastung von Ende Februar bis Mitte März 1914. Lokale Effekte spielen daher als Ursache für die abermalige Grenzwertüberschreitung keine Rolle. Frage 2: Welche sind die Stellen mit der höchsten Be-lastung der Luftqualität in diesem Bereich? Antwort zu 2: Da Luftgütemessungen nur punktuell vorliegen, kann diese Frage für den gesamten Straßenzug nur auf der Grundlage der für den Luftreinhalteplan 2011-17 durchgeführten Modellrechnungen beantwortet wer-den. In der Frankfurter Allee repräsentiert die dortige Luftgütemessstation bereits den am höchsten belasteten Straßenabschnitt. Was die Karl-Marx-Allee angeht, lie-gen die berechneten Schadstoffkonzentrationen für Fein-staub und Stickstoffdioxid allesamt unter den Grenzwer-ten. Dies liegt an der sehr viel größeren Breite der Karl Marx Allee im Vergleich mit der Frankfurter Allee, was die Ausbreitung der lokal aus dem Straßenverkehr emit-tierten Schadstoffe erleichtert und somit dort bei ähnli-cher Verkehrsbelastung wie in der Frankfurter Allee zu niedrigeren Konzentrationen führt. Frage 3: Welche Maßnahmen wurden in der Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee im genannten Zeitraum getroffen, um die Luftqualität zu verbessern und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls noch geplant? Frage 4: Wie beurteilt der Senat die Wirksamkeit eventueller bisher getroffener Maßnahmen zur Verbesse-rung der Luftqualität in diesem Bereich? Antwort zu 3 und 4: Beide Fragen werden wegen ihres engen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Reduzierung der Luftbelastung setzt der Senat auf dauerhafte Maßnahmen, wie die Umweltzone, wodurch der Ausstoß krebserregender Dieselrußpartikel u.a. in der Frankfurter Allee um etwa zwei Drittel abgenommen hat. Auch der Stickoxidausstoß aus dem Straßenverkehr hat um fast 20% abgenommen. Der Luftreinhalteplan sieht vor, dass die Ausnahmen vom Fahrverbot bis Ende 2014 weitgehend auslaufen, so dass sich die Emissionen aus dem Kfz-Verkehr weiter vermindern werden. Allein die Umweltzone hat die Feinstaubbelastung in der Frankfurter Allee um fast 10% reduziert und so die Zahl der jährli-chen Überschreitungstage des Tagesgrenzwertes für Fein-staub um 10-15% gesenkt. Auch die auf die Förderung des ÖPNV und des Rad-verkehrs ausgelegte Berliner Verkehrsplanung trägt zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin bei. Dies hat sich auch in der Frankfurter Allee und Karl-Marx-Allee posi-tiv ausgewirkt. Das Kfz-Verkehrsaufkommen in dem Straßenzug ist seit 2007 um 9% zurückgegangen und hat zu der Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Diese und weitere 30 Maßnahmen des Berliner Luft-reinhalteplans werden den Eigenanteil der Berliner Quel-len an der Luftbelastung weiter vermindern und damit auch zur Verbesserung der Luftqualität in dem genannten Straßenzug beitragen. Dies umfasst beispielsweise auch besondere Anforderungen an die auf öffentlichen Baustel-len eingesetzten Baumaschinen, die die modernste Abgas-stufe oder eine Filternachrüstung verlangen, sodass die Hintergrundbelastung an Feinstaub und insbesondere von krebserregenden Dieselrußpartikeln im gesamten Stadtge-biet weiter vermindert wird. Berlin, den 19. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2014)

BVG-Mitarbeiter erhalten mehr Geld, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/11/tarifeinigung-bvg-bt-berlin.html Zumindest für Berlins #U-Bahn- und #Busfahrer gibt es in nächster Zeit keinen Grund zu streiken: Die rund 13.500 Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und ihrer Tochtergesellschaft #BT Berlin Transport GmbH erhalten zum Jahresende und im kommenden Jahr mehr Geld.

Nach nur zwei #Tarifgesprächen haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen neuen #Tarif-Abschluss im Berliner Nahverkehr geeinigt. Der sieht für die rund 13.500 Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und ihrer Tochtergesellschaft BT Berlin Transport GmbH mehr Geld zum Jahresende und in 2015 vor. So steigen die Tariflöhne der Angestellten vom 1. Januar 2015 an linear um drei Prozent, wie der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Berlin am Montagabend mitteilte. Alle vom Tarifvertrag Nahverkehr Berlin eingeschlossenen Arbeitnehmer können zum Jahreswechsel überdies mit einer Einmalzahlung von …

Straßenverkehr: Ausgleichsmaßnahmen zur A100, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe und für welche Projekte wurden bisher #Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Weiterbau der #A100 bis zum Treptower Park vergeben und durchgeführt und welche Ausgleichsmaß-nahmen in welcher Höhe sind noch geplant? Antwort zu 1: Bisher wurden für die Ausgleichsmaß-nahmen A8 (Anlage von #Amphibienlaichgewässern) und A5 (Anlage von #Sukzessionsflächen) ca. 127.000 € aus-gegeben. Für die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgesetzten Maßnahmen ist kürzlich die Ausfüh-rungsplanung beauftragt worden, zu den erforderlichen Auftragshöhen kann derzeit daher noch keine verbindli-che Aussage getroffen werden. Frage 2: Welcher Strategie folgt der Senat bei der Vergabe von Ausgleichsmaßnahmen und nach welchen Kriterien werden zu fördernde Projekte ausgewählt? Antwort zu 2: Die Auswahl der Projekte erfolgt in Abstimmung mit den durch das Vorhaben betroffenen Bezirken (untere Naturschutzbehörden und Stadtpla-nungsämter). Kriterien sind vor allem die naturschutz-fachliche Eignung und wenn möglich ein räumlicher Bezug zum Eingriffsort. Bei der Auswahl finden Vor-schläge der Bezirke und die Gesamtstädtische Aus-gleichskonzeption Berücksichtigung. Frage 3: Wie weit fortgeschritten sind die Planungen für den begleitenden Wanderweg parallel der A100 und die geplante Anschließung des Spazierweges auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm zwischen Treptow und Kreuzberg? Antwort zu 3: Parallel zur A 100 ist für den Auto-bahnbetrieb überwiegend beidseitig ein trassenbegleiten-der Betriebsweg vorgesehen. Über diesen Betriebsweg werden Wartungs- und Reparaturarbeiten an Lärm-schutzwänden und Trogbauwerken vorgenommen und er kann bei Notfällen von Polizei und Feuerwehr genutzt werden. Der Betriebsweg von der Neuköllnischen Allee bis zur Kiefholzstraße östlich der A 100 und zwischen Kiefholzstraße und Straße Am Treptower Park westlich der A 100 kann von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern nach Inbetrieb-nahme des Autobahnabschnittes, voraussichtlich im Jahr 2022, genutzt werden einschließlich der geplanten Wege-verbindung zum Görlitzer Bahndamm. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, den Spazierweg auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm in die Ausgleichsmaßnahmen für den Weiterbau der A100 einzubeziehen, um die derzeit unhaltbare Situation in Bezug auf Beleuchtung, Sauberkeit und gepflegter Be-pflanzung zu verbessern? Antwort zu 4: Eine Bepflanzung ist grundsätzlich nur als Ausgleichsmaßnahme möglich, wenn sie zu einer Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbil-des führt, welche im Bereich des Görlitzer Bahndammes nicht gegeben ist. Eine Beleuchtung oder dauerhafte Pfle-ge- und Unterhaltungsmaßnahmen können jedoch nicht als Ausgleich im Sinne des Naturschutzgesetzes fungie-ren. Frage 5: Wie bewertet der Senat die langfristige Mög-lichkeit, den ehemaligen Görlitzer Bahndamm in die Verantwortung des Landes Berlin durch Kauf zu über-nehmen, um die Fläche langfristig als Naherholungsachse zwischen Treptower Park und Görlitzer Park zu erhalten und den Bezirk und das Land von laufenden Mietkosten zu entbinden? Antwort zu 5: Der Bezirk hatte mehrfach die Mög-lichkeit erwogen, die Flächen des Görlitzer Bahndamms in eigenes Eigentum zu übernehmen. Aber von dieser Alternative wurde endgültig Abstand genommen. Die Flächen müssten gemäß aktueller Grundstückspreise käuflich erworben werden. Ein Erwerb der Flächen ohne Brücken ist nicht möglich. Ein Erwerb mit Brücken wür-de für das Land Berlin eine erhebliche dauerhafte Belas-tung (Unterhaltungskosten) bedeuten. Im bestehenden Pachtverhältnis ist das Land Berlin/der Bezirk nicht für die Unterhaltung der Brücken in der Verantwortung. Berlin, den 18. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2014)

Straßenverkehr: Autobahndreieck Havelland – Der Weg nach Norden ist frei, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article134403001/Autobahndreieck-Havelland-Der-Weg-nach-Norden-ist-frei.html Das #Autobahndreieck #Havelland, das den nördlichen und westlichen Berliner Ring #A10 mit der #A24 verbindet, wurde zwei Jahre lang aus- und umgebaut. Ab Dienstag rollt der Verkehr wieder uneingeschränkt.

Berufspendler zwischen Berlin und Hamburg sowie Ostseeurlauber können aufatmen. Eines der engsten Nadelöhre auf ihrem Weg gen Norden ist aufgeweitet. Am kommenden Dienstag wird das neu gestaltete Autobahndreieck Havelland auch offiziell für den Verkehr freigegeben. Der gut zwei Jahre dauernde Komplettumbau ist abgeschlossen, und das sogar termingerecht: Bei Großvorhaben in Berlin und Brandenburg ist dies bekanntermaßen längst keine Selbstverständlichkeit. Bei den Kosten gab es allerdings die übliche kräftige Steigerung: War zu Beginn der Arbeiten im März 2012 noch von 45,5 Millionen Euro die Rede, die der Umbau des Autobahnknotens und der Anschlussstelle Kremmen kosten soll, so wurde die Summe später auf …