Straßenverkehr: Ausgleichsmaßnahmen zur A100, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe und für welche Projekte wurden bisher #Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Weiterbau der #A100 bis zum Treptower Park vergeben und durchgeführt und welche Ausgleichsmaß-nahmen in welcher Höhe sind noch geplant? Antwort zu 1: Bisher wurden für die Ausgleichsmaß-nahmen A8 (Anlage von #Amphibienlaichgewässern) und A5 (Anlage von #Sukzessionsflächen) ca. 127.000 € aus-gegeben. Für die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgesetzten Maßnahmen ist kürzlich die Ausfüh-rungsplanung beauftragt worden, zu den erforderlichen Auftragshöhen kann derzeit daher noch keine verbindli-che Aussage getroffen werden. Frage 2: Welcher Strategie folgt der Senat bei der Vergabe von Ausgleichsmaßnahmen und nach welchen Kriterien werden zu fördernde Projekte ausgewählt? Antwort zu 2: Die Auswahl der Projekte erfolgt in Abstimmung mit den durch das Vorhaben betroffenen Bezirken (untere Naturschutzbehörden und Stadtpla-nungsämter). Kriterien sind vor allem die naturschutz-fachliche Eignung und wenn möglich ein räumlicher Bezug zum Eingriffsort. Bei der Auswahl finden Vor-schläge der Bezirke und die Gesamtstädtische Aus-gleichskonzeption Berücksichtigung. Frage 3: Wie weit fortgeschritten sind die Planungen für den begleitenden Wanderweg parallel der A100 und die geplante Anschließung des Spazierweges auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm zwischen Treptow und Kreuzberg? Antwort zu 3: Parallel zur A 100 ist für den Auto-bahnbetrieb überwiegend beidseitig ein trassenbegleiten-der Betriebsweg vorgesehen. Über diesen Betriebsweg werden Wartungs- und Reparaturarbeiten an Lärm-schutzwänden und Trogbauwerken vorgenommen und er kann bei Notfällen von Polizei und Feuerwehr genutzt werden. Der Betriebsweg von der Neuköllnischen Allee bis zur Kiefholzstraße östlich der A 100 und zwischen Kiefholzstraße und Straße Am Treptower Park westlich der A 100 kann von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern nach Inbetrieb-nahme des Autobahnabschnittes, voraussichtlich im Jahr 2022, genutzt werden einschließlich der geplanten Wege-verbindung zum Görlitzer Bahndamm. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, den Spazierweg auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm in die Ausgleichsmaßnahmen für den Weiterbau der A100 einzubeziehen, um die derzeit unhaltbare Situation in Bezug auf Beleuchtung, Sauberkeit und gepflegter Be-pflanzung zu verbessern? Antwort zu 4: Eine Bepflanzung ist grundsätzlich nur als Ausgleichsmaßnahme möglich, wenn sie zu einer Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbil-des führt, welche im Bereich des Görlitzer Bahndammes nicht gegeben ist. Eine Beleuchtung oder dauerhafte Pfle-ge- und Unterhaltungsmaßnahmen können jedoch nicht als Ausgleich im Sinne des Naturschutzgesetzes fungie-ren. Frage 5: Wie bewertet der Senat die langfristige Mög-lichkeit, den ehemaligen Görlitzer Bahndamm in die Verantwortung des Landes Berlin durch Kauf zu über-nehmen, um die Fläche langfristig als Naherholungsachse zwischen Treptower Park und Görlitzer Park zu erhalten und den Bezirk und das Land von laufenden Mietkosten zu entbinden? Antwort zu 5: Der Bezirk hatte mehrfach die Mög-lichkeit erwogen, die Flächen des Görlitzer Bahndamms in eigenes Eigentum zu übernehmen. Aber von dieser Alternative wurde endgültig Abstand genommen. Die Flächen müssten gemäß aktueller Grundstückspreise käuflich erworben werden. Ein Erwerb der Flächen ohne Brücken ist nicht möglich. Ein Erwerb mit Brücken wür-de für das Land Berlin eine erhebliche dauerhafte Belas-tung (Unterhaltungskosten) bedeuten. Im bestehenden Pachtverhältnis ist das Land Berlin/der Bezirk nicht für die Unterhaltung der Brücken in der Verantwortung. Berlin, den 18. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2014)