barrierefrei + Mobilität + Fahrdienst: Sonderfahrdienste, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Berechtigte gibt es für den #Sonderfahrdienst (#Telebus) in Berlin?
2. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
3. Wie viele Fahrten erfolgen mit dem Sonderfahr-dienst im Jahr?
4. Wie hat sich diese Inanspruchnahme seit 2005 ent-wickelt?
5. Wie hoch liegen die Kosten für den Sonderfahr-dienst für das Land Berlin im Jahr?
6. Wie haben sich die Kosten seit 2005 entwickelt?
7. Wie hoch liegen die Kosten des Landes Berlin für das sogenannte Taxikonto im Jahr?
8. Wie haben sich diese Kosten seit 2005 entwickelt?
9. Wie viele Fahrten werden pro Jahr über das „Taxi-konto“ abgerechnet?
10. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
Zu 1. bis 10.: Eine Betrachtung bis zurück in das Jahr 2005 ist nicht mit der notwendigen Sorgfalt möglich, da sich in den letzten Jahren Vertragsinhalte und damit auch die statistische Erfassung verändert haben und eine Ver-gleichbarkeit der Daten nur im Kontext der Verträge gegeben ist.
Konkret vergleichbar sind die Zahlen innerhalb eines Vertragszeitraums, d. h. 2013 bis 2016, der Senat ist den-noch bemüht, möglichst umfangreiches Zahlenmaterial darzulegen. Insofern erfolgen die Angaben für den Zeit-raum ab Januar 2011 bis November 2016.
Im Einzelnen:
Anzahl der Berechtigten für den Sonderfahrdienst
2011
30.761
2012
31.323
2013
30.735
2014
31.015
2015
31.364
2016 (Stand November)
31.058
Anzahl der Fahrten mit dem Sonderfahrdienst
2011
178.317
2012
169.828
2013
162.319
2014
157.052
2015
157.349
2016 (Stand November)
128.930
In den o. a. Zahlen der Fahrten mit dem Sonderfahr-dienst sind auch von Nutzerinnen und Nutzern verursach-te Fehlfahrten (Fahrten, die storniert wurden, aber für die Kosten und Stornogebühren entstanden sind), Fahrten mit Teletaxen, Einbindungen (gemeinsame Beförderungen Berechtigter) und andere Dienstleistungen, wie z. B. die reine Treppenhilfe enthalten. Deshalb ist von einer deut-lich geringeren Zahl der tatsächlichen, ausschreibungsre-levanten Fahrten mit dem Sonderfahrdienst auszugehen.
Ist-Ausgaben des Sonderfahrdienstes für das Land Berlin
2011
6.018.625 €
2012
6.216.564 €
2013
6.263.032 €
2014
6.632.729 €
2015
6.516.101 €
2016 (Stand November)
5.757.100 €
In den o. a. Kosten sind auch die Sachkosten des Lan-desamtes für Gesundheit und Soziales/LAGeSo (siehe nachfolgende Tabelle) enthalten, z. B. für die Herstellung und den Versand von Magnetkarten und Infobriefe sowie für die Rechnungserstellung und Übermittlung.
Sachausgaben des Landesamtes für Gesundheit und Sozi-ales
2011
39.136 €
2012
38.351 €
2013
51.474 €
2014
40.876 €
2015
37.901 €
2016 (Stand November)
38.993 €
Ist-Ausgaben des Landes Berlin für das sogenannte Taxi-konto
2011
1.053.959 €
2012
1.028.192 €
2013
975.422 €
2014
858.050 €
2015
877.677 €
2016 (Stand November)
898.851 €
Abgerechnete Fahrten „Taxikonto“
2011
72.960
2012
65.754
2013
60.452
2014
49.282
2015
43.352
2016 (Stand November)
35.837
11. Welche Alternativen sieht der Senat zu Sonder-fahrdienst und Taxikonto, um die Mobilität von Men-schen mit Behinderung besser zu gewährleisten?
12. Inwiefern führten derartige Alternativen aus Sicht des Senats zu quantitativen oder qualitativen Verbesse-rungen für diese Bevölkerungsgruppe?
13. Was wird der Senat davon bis wann mit welchen Kosten umsetzen?
14. Welche, insbesondere kostenmäßigen, Konse-quenzen hätten diese neuen Angebote für das bestehende Angebot von Telebus und Taxikonto?
15. Wie wird der Senat die Interessen von Berlinbesu-chern mit Handicap an einem barrierefreien Besuch künf-tig besser berücksichtigen?
Zu 11. bis 15.: Wie bereits in der Koalitionsvereinba-rung zwischen den senatsbildenden Parteien vereinbart, beabsichtigt der Senat, in Zusammenarbeit mit dem Fahr-gastbeirat ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen. Das Konzept soll u. a. auch konkrete Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung des Sonderfahrdienstes enthal-ten. Der VBB-Begleitservice soll weitergeführt und die Eigenbeteiligung der Nutzer*innen des Sonderfahrdiens-tes auf Sozialverträglichkeit überprüft werden.
Angebote und Leistungen sind stärker als bisher dem notwendigen individuellen Bedarf anzupassen. Menschen mit Behinderungen soll eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht und deren individuelle Bedarfe im Bereich der Mobilität ge-stärkt werden.
Es gilt deshalb auch, Voraussetzungen dafür zu schaf-fen, dass eine ausreichende Zahl barrierefreier und multi-funktionaler Taxen (Inklusionstaxi) zur Verfügung steht.
Der barrierefreie öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als inklusives (Regel-) Angebot wird weiter ausgebaut. Davon profitieren alle mobilitätseingeschränk-ten Personen, also auch Berlinbesucher/innen. Eine Etab-lierung barrierefreier Taxen würde das vielfältige Berliner Mobilitätsangebot zusätzlich auch für Berlinbesu-cher/innen verbessern.
Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2016)

Barrierefreiheit: Telebus-Regie geht 2005 auf die BVG ueber

Die Stadt und die Behinderten XV – Wie weiter mit dem Sonderfahrdienst für Behinderte (Telebus)?

Ereignis

Die Abgeordnete Elfi Jantzen fragte nach dem Stand der geplanten Neuorganisation des Berliner Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderungen. Der Senat erklärte, dass die BVG ihre Bereitschaft zur Übernahme der Regieleistungen ab dem 1. Juli 2005 mehrfach bestätigt habe. Gleichzeitig sollen technische Modernisierungen wie Chipkartensysteme geprüft und die Beteiligung von Behindertenverbänden fortgeführt werden. 【3-d28d04】

Details

Quelle: Drucksache 15/11884, Kleine Anfrage der Abgeordneten Elfi Jantzen (Bündnis 90/Die Grünen). 【3-d28d04】

Die Stadt und die Behinderten XV – Wie weiter mit dem Sonderfahrdienst für Behinderte (Telebus)? 【3-d28d04】

Ich frage den Senat:

  1. Gibt es inzwischen eine definitive Zusage der BVG, die Regieleistungen für den Sonderfahrdienst für Behinderte zum 1.7.2005 zu übernehmen?

  2. Welche Alternativen bestehen, falls die BVG die Leistungen nicht übernimmt?

  3. Wie werden Behindertenverbände und weitere Interessierte in die Umstrukturierung einbezogen?

  4. Wie wurde auf Kooperationsangebote von Verbänden reagiert?

  5. Welche Erfahrungen anderer Städte wurden berücksichtigt?

  6. Wurden alternative Organisationsmodelle geprüft?

  7. Wie ist der Stand der Herauslösung der sogenannten Kostenträgerfahrten?

  8. Wofür werden freiwerdende Mittel eingesetzt? 【3-d28d04】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt. 【3-d28d04】

Zu 1. und 2.:

Die BVG hat ihre Bereitschaft zur Übernahme der Regieleistungen für den Sonderfahrdienst mehrfach bestätigt, zuletzt am 21. September 2004. Alternative Szenarien wurden daher nicht weiter verfolgt. 【3-d28d04】

Zu 3. und 4.:

Die Umstrukturierung wird kontinuierlich mit dem Landesbeauftragten für Behinderte, Behindertenverbänden, Fraktionen, Verkehrsunternehmen sowie Nutzervertretungen abgestimmt. Angebote zur Mitarbeit und Beratung wurden aufgenommen und fließen in die Weiterentwicklung des Systems ein. 【3-d28d04】

Zu 5. und 6.:

Erfahrungen anderer Städte, unter anderem aus Frankfurt am Main und Wien, wurden ausgewertet. Dabei wurden insbesondere Chipkartensysteme zur Vereinfachung der Abrechnung untersucht. Das vom City-Funk entwickelte Datenfunksystem wurde geprüft. Ein Echtbetrieb konnte aus finanziellen Gründen nicht eingerichtet werden, einzelne technische Ansätze sollen jedoch durch die BVG übernommen werden. 【3-d28d04】

Zu 7.:

Die Herauslösung der sogenannten Kostenträgerfahrten steht kurz vor dem Abschluss. Ab dem 1. Januar 2005 sollen nur noch Freizeitfahrten über den Sonderfahrdienst abgewickelt werden. Arzt- und Rehafahrten werden bereits seit dem 1. Mai 2004 in einem eigenständigen Organisations- und Abrechnungssystem durchgeführt. 【3-d28d04】

Zu 8.:

Durch die Herauslösung der Kostenträgerfahrten wird die finanzielle Belastung des Systems reduziert. Freiwerdende Mittel sollen unmittelbar dem Sonderfahrdienst zugutekommen und damit allen Nutzerinnen und Nutzern des Angebots zugute kommen. 【3-d28d04】

Berlin, den 20. Oktober 2004

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz 【3-d28d04】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Barrierefreiheit: Telebus soll bis Ende 2004 in den OePNV integriert werden

Plant der Senat, den Telebus abzuschaffen?

Ereignis

Der CDU-Abgeordnete Gregor Hoffmann fragte nach der Zukunft des Telebus-Angebots für Menschen mit Behinderungen. Der Senat bekräftigte die Absicht, den Sonderfahrdienst in den öffentlichen Nahverkehr zu integrieren. Die BVG soll künftig wesentliche operative Aufgaben übernehmen, während die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin bei der Senatsverwaltung verbleiben. Die Umstrukturierung soll bis Ende 2004 abgeschlossen werden. 【2-ca8e01】

Details

Quelle: Drucksache 15/10714, Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann (CDU). 【2-ca8e01】

Plant der Senat, den Telebus abzuschaffen?

Ich frage den Senat:

  1. Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Umorganisation des Telebusses bezüglich der Angliederung an die BVG?

  2. Welches Angebot hat die BVG dem Senat für die Übernahme dieses Leistungspaketes unterbreitet und wie sieht dieses aus?

  3. Welche finanziellen Rahmenbedingungen sind gegeben und werden die Betreiber mit in den Gestaltungsprozess einbezogen?

  4. Wer würde für das soziale Angebot des Telebusses zuständig sein, wenn es in die Trägerschaft der BVG fiele?

  5. Werden die Fahrten bei Übernahme durch die BVG ausgeschrieben oder wird das komplette Angebot durch die BVG realisiert bzw. würde die BVG „nur“ die logistische Aufgabe des BZA übernehmen?

  6. Welche Folgen ergeben sich für die besonderen Investitionen der Betreiber der jetzigen Telebustaxis?

  7. Wird es rechtzeitige Vertragsangebote geben und steht der Wechsel planerisch bereits zum Jahr 2004 bevor? 【2-ca8e01】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Es besteht weiterhin die Planung, den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen in den ÖPNV zu integrieren. 【2-ca8e01】

Zu 2.:

Die BVG ist daran interessiert, gemeinsam mit einer Beratungsgesellschaft ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das als Grundlage für die Umsetzung dienen soll. 【2-ca8e01】

Zu 3.:

Für den Sonderfahrdienst sind folgende Haushaltsansätze vorgesehen:

  • 2003: 12,483 Mio. €
  • 2004: 12,083 Mio. €
  • 2005: 12,083 Mio. €

Die Betreiber werden weiterhin in die Gestaltungsprozesse eingebunden. 【2-ca8e01】

Zu 4.:

Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche soll die BVG das operative Geschäft wie Disposition und Fahrgastinformation übernehmen. Zuständigkeiten für Berechtigungskriterien und rechtliche Rahmenbedingungen verbleiben bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. 【2-ca8e01】

Zu 5.:

Über Ausschreibungen kann erst nach Abschluss der Gespräche zwischen BVG und Senatsverwaltungen entschieden werden. 【2-ca8e01】

Zu 6.:

Der Senat geht davon aus, dass die bisherigen Fuhrunternehmer auch nach einem Trägerwechsel die Fahrten durchführen werden. Besondere Nachteile für die bisherigen Teletaxenbetreiber werden daher nicht erwartet. 【2-ca8e01】

Zu 7.:

Die Umstrukturierung soll beginnen, sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind. Ziel des Senats ist es, die Strukturänderungen bis Ende 2004 abzuschließen. 【2-ca8e01】

Berlin, den 15. September 2003

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Barrierefreiheit: Telebus soll bis 2004 in die BVG integriert werden

Telebus und BZA vor dem Aus?

Ereignis

Der CDU-Abgeordnete Gregor Hoffmann fragte nach der Zukunft des Berliner Telebus-Angebots für Menschen mit Behinderungen. Der Senat bestätigte Planungen, den Sonderfahrdienst schrittweise in die BVG zu integrieren und die Umstrukturierung bis Ende 2004 abzuschließen. Die operative Durchführung soll künftig bei der BVG liegen, während rechtliche Rahmenbedingungen weiterhin in der Verantwortung des Senats bleiben. 【2-fa0d7d】

Details

Quelle: Drucksache 15/10590, Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann (CDU). 【2-fa0d7d】

Telebus und BZA vor dem Aus? 【2-fa0d7d】

Antwort (Schlussbericht)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-fa0d7d】

Zu 1.:

Der Zeitpunkt und die Bedingungen einer Übernahme der Aufgaben des Berliner Zentralausschusses für soziale Aufgaben (BZA) durch die BVG stehen noch nicht abschließend fest. Die Ergebnisse laufender Gespräche mit der BVG über die Eingliederung des Sonderfahrdienstes in den öffentlichen Personennahverkehr müssen zunächst bewertet werden. 【2-fa0d7d】

Zu 2.:

Der Senat plant, mit der Umstrukturierung zu beginnen, sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind. Die Strukturänderungen sollen bis Ende 2004 abgeschlossen werden. 【2-fa0d7d】

Zu 3.:

Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche soll die BVG künftig das operative Geschäft übernehmen. Dazu gehören insbesondere Disposition und Fahrgastinformation. Die Verantwortung für Berechtigungskriterien, die Verordnung zum Sonderfahrdienst und die rechtlichen Rahmenbedingungen verbleibt beim Senat. 【2-fa0d7d】

Zu 4.:

Nutzer, Betreiber, Behindertenverbände, Fraktionen des Abgeordnetenhauses sowie der Landesbeauftragte für Behinderte werden laufend in die Gespräche einbezogen. Nach Angaben des Senats besteht Einigkeit über den geplanten Strukturwandel. 【2-fa0d7d】

Zu 5.:

Der Senat geht davon aus, dass die bestehenden Fuhrunternehmer auch künftig die Fahraufträge ausführen werden. Ob ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird, kann erst nach Abschluss der Gespräche mit der BVG und den zuständigen Verwaltungen entschieden werden. 【2-fa0d7d】

Zu 6.:

Ja. Die Verträge des bisherigen Betreibers werden gemäß der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes nur mit Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung abgeschlossen. 【2-fa0d7d】

Zu 7.:

Der Senat sieht in der Integration des Sonderfahrdienstes in den öffentlichen Personennahverkehr die einzige realistische verkehrs- und behindertenpolitische Perspektive, um den Mobilitätsanspruch von Menschen mit Behinderungen langfristig sicherzustellen. Alternative Konzepte werden daher nicht verfolgt. 【2-fa0d7d】

Berlin, den 03. Juni 2003

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Busverkehr: Mobilaet fuer Behinderte und verkehrsrechtliche Pflichten beim Schienenersatzverkehr

Busverkehr: Mobilaet fuer Behinderte und verkehrsrechtliche Pflichten beim Schienenersatzverkehr

Ereignis

Die verkehrsrechtliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Beförderung von Fahrgästen bei unvorhersehenen S-Bahn-Unterbrechungen liegt ausschließlich bei der S-Bahn GmbH und ist nicht Aufgabe des als Vorbestellsystem konzipierten Fahrdienstes für Behinderte (Telebus). Für nicht vorbestellte, spontane Fahrten steht Telebusberechtigten das Taxikonto zur Verfügung, welches jedoch für Personen, die auf einen großen Elektrorollstuhl angewiesen sind oder sich aus gesundheitlichen Gründen nicht umsetzen können, technisch nicht nutzbar ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2376
Ich frage den Senat:
1. Wie flexibel ist der Telebus bei „Notlagen“ einsetzbar?
2. Teilt der Senat die Auffassung, daß bei plötzlicher S-Bahnunterbrechung der Telebus durchaus in der Lage sein muß, Behinderten bzw. Telebusberechtigten Perspektiven der Hilfestellung zu geben?
3. Warum war dies am 27. Mai 1997 nicht möglich?
4. Welchen Weg sollte ein Rollstuhlfahrer bei Ausfall der S-Bahn nehmen, um vom Bahnhof Zoo nach Lichtenberg zu kommen?
5. Welche Möglichkeiten hat der Senat, um der Telebuszentrale deutlich zu machen, daß Verständnis und Hilfsbereitschaft die Grundlage bei der Vermittlung von Telebusfahrten sind?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2376
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Telebus ist bei wirklichen Notlagen ausreichend flexibel. Für den Berliner Zentralausschuß für soziale Aufgaben e. V. (BZA) als Träger des Fahrdienstes für Behinderte sind Notlagen Situationen, in denen ein telebusberechtigter Rollstuhlfahrer, der den Telebus bestellt hat, durch unvorhersehbare Umstände Hilfe benötigt, weil z. B. sein Rollstuhl unterwegs defekt wurde oder er seinen Telebus verpaßt hat. Entscheidend ist jedoch, daß der Fahrgast vorher eine Fahrt beim BZA bestellt hat. Der Fahrdienst für Behinderte ist grundsätzlich ein Vorbestellsystem. Darüber hinaus besteht mit dem Taxikonto eine Möglichkeit, ohne Vorbestellung ein normales Taxi frei und spontan benutzen zu können. Derzeit ist das für diejenigen Telebusberechtigten allerdings nicht möglich, die mit einem Elektrorollstuhl unterwegs sind oder sich aus gesundheitlichen Gründen nicht umsetzen können.
Zu 2.:
Grundsätzlich nicht; die Sicherstellung des Schienenersatzverkehrs ist nicht Aufgabe des Fahrdienstes für Behinderte, sondern der S-Bahn GmbH. Sie ist verkehrsrechtlich in der Pflicht, die Beförderung ihrer Kunden jederzeit sicherzustellen.
Eine Vereinbarung zwischen S-Bahn GmbH und dem BZA in Zusammenhang mit einem Schienenersatzverkehr gibt es nicht.
Zu 3.:
Aus den Antworten zu 1 und 2 ergibt sich, daß der Fahrdienst für Behinderte nicht tätig werden mußte. Am 27. Mai 1997 konnte offensichtlich eine auf einen Elektrorollstuhl angewiesene S-Bahnkundin durch Ausfall der S-Bahn in Richtung Lichtenberg nicht mit der S- Bahn weiterfahren. Der Fahrdienst für Behinderte war für den Beförderungswunsch nach Lichtenberg von dieser Kundin bewusst nicht ausgewählt worden. Als die S-Bahn GmbH ihrer Beförderungspflicht nicht nachkommen konnte, wollte diese S-Bahn-Kundin spontan ein Fahrzeug des Fahrdienstes für Behinderte in Anspruch nehmen, um ihrem Fahrtwunsch entsprechend nach Lichtenberg zu gelangen. Dies war – wie unter 1 und 2 dargelegt – nicht möglich. Wegen des großen Elektrorollstuhls war die Beförderung auch in einem Taxi nicht möglich.
Zu 4.:
Ein Rollstuhlfahrer hätte den Bus-Shuttle der S-Bahn GmbH, der zwischen Bahnhof Zoo und Hauptbahnhof verkehrt, benutzen und vom Hauptbahnhof bis Lichtenberg fahren können.
Er hätte auch das Kundenzentrum der S-Bahn GmbH im Bahnhof Zoo um Hilfe bitten oder auch den Pavillon Zoo auf dem Hardenbergplatz der BVG aufsuchen und nach einer behindergerechten Beförderungskette mit Fahrzeugen der BVG fragen können. So hätte der Bus-Shuttle der S-Bahn GmbH bis Hauptbahnhof und dann der behindertengerechte Bus 240 in Richtung S-Bahnhof Storkower Straße bis S- und U-Bahnhof Lichtenberg benutzt werden können. Es hätte auch vom U-Bahnhof Zoo die U-Bahn Linie 2 in Richtung Vinetastraße bis U-Bahnhof Wittenbergplatz, dann der Bus 129 in Richtung U-Bahnhof Hermannplatz bis Lindenstraße/Oranienstraße oder Waldeckplatz und dann der Bus 240 in Richtung S-Bahnhof Storkower Straße bis S- und U-Bahnhof Lichtenberg benutzt werden können. In Berlin gibt es inzwischen mehrere Möglichkeiten, als Behinderter mobil zu sein. So wird der öffentliche Personennahverkehr, den Belangen der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen entsprechend, ständig ausgebaut. Der Telebus stellt lediglich ein Segment in der Gesamtkonzeption der Mobilität für Behinderte dar.
Zu 5.:
Der Senat ist im ständigen Kontakt mit dem BZA. Die Mitarbeiter in der Zentrale des BZA bedienen täglich über 1 000 behinderte Kunden und erfüllen ihre individuellen Mobilitätsbedürfnisse. Verständnis und Hilfsbereitschaft sind dabei die Grundlage ihrer Arbeit. In der konkreten Situation am 27. Mai 1997 konnte der auf einen Rollstuhl angewiesenen Person jedoch nicht durch den BZA geholfen werden. Sollte es in diesem Einzelfall zu einem individuellen Fehlverhalten eines Mitarbeiters des BZA gekommen sein, wird das ausdrücklich bedauert.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“