Tarife: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg lehnt Kulanz bei Monatskarten ab, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zahlen-ohne-zu-fahren-verkehrsverbund-berlin-brandenburg-lehnt-kulanz-bei-monatskarten-ab/25739124.html

Viele Pendler in der Region nutzen ihre #Monatskarten derzeit wegen der Ausbreitung des Coronavirus kaum noch oder gar nicht. Der #VBB lehnt derzeit eine Kulanz ab.

Der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verweigert bei Monatskarten jede #Kulanz. In einem Schreiben des VBB an den #Fahrgastverband Pro Bahn heißt es, dass „die gültigen #Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin anzuwenden sind“ – trotz Corona.

Pro-Bahn-Sprecher Peter Cornelius kritisierte die Haltung des VBB scharf: „Keine Kulanz. Alle Kunden müssen ihre Abos voll bezahlen, Ausnahmen gibt es nur mit kompliziertem Antrag bei Krankheit und amtlich verordneter Quarantäne.“

Eine VBB-Sprecherin sagte, dass man weiter im Gespräch mit allen Beteiligten  …

S-Bahn: Verlängerung der S2 von Blankenfelde nach Rangsdorf: Planungen erreichen nächste Stufe, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/verlaengerung-der-s2-von-blankenfelde-nach-rangsdorf-planungen-erreichen-naechste-stufe

Land #Brandenburg und #Deutsche Bahn unterzeichnen #Finanzierungsvereinbarung • Drei neue #S-Bahn-Stationen südlich von Berlin geplant • Infrastrukturprojekt #i2030 stellt Weichen für bessere Schienenanbindungen in der Region

Das Land Brandenburg und die Deutsche Bahn haben eine Finanzierungsvereinbarung für die weiteren Planungen zur Verlängerung der S-Bahn-Linie #S2 von Blankenfelde nach #Rangsdorf unterzeichnet. Nun kann die umfangreiche Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung zügig starten, dafür stehen rund 16 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Das Vorhaben gehört zum Infrastrukturprojekt i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben, um für die Hauptstadtregion mehr und bessere Verbindungen auf der Schiene zu schaffen.
Durch die rund fünf Kilometer lange Verlängerung der S-Bahn-Linie S2 im Süden von Berlin sollen drei neue Stationen entstehen: #Dahlewitz, #Dahlewitz-Rolls-Royce und Rangsdorf. Dadurch bekommen Pendlerinnen und Pendler eine direkte S-Bahn-Anbindung ins Berliner Zentrum beziehungsweise zum #Gewerbegebiet Dahlewitz, unter anderem Firmensitz des Turbinenherstellers Rolls-Royce. In Rangsdorf halten nach dem Umbau sowohl #Regionalverkehrs- als auch S-Bahn-Züge.

Guido #Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Das sind gute Nachrichten für die vielen Pendlerinnen und Pendler von und nach Dahlewitz und Rangsdorf sowie zum Gewerbegebiet Dahlewitz und damit vor allem für Rolls-Royce. Sie können künftig das Auto stehen lassen und mit der S-Bahn bequem und dazu klimaschonend zu ihrem Ziel kommen. Wer hier im Landkreis Teltow-Fläming wohnt oder arbeitet, profitiert genauso davon wie die Menschen im Norden des unmittelbar angrenzenden Landkreises Dahme-Spreewald. Denn die Gemeinden sind sehr eng miteinander verflochten. Mich persönlich freut besonders, dass wir damit eine Strecke wieder befahren, die mit dem Bau der Berliner Mauer gekappt wurde. Und wir setzen ein deutliches Zeichen: Es geht voran! Das Land Brandenburg unterstützt die zügige Weiterplanung aller i2030-Projekte.“

Ronald #Pofalla, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG: „Bahnfahren ist Klimaschutz. Wir wollen, dass Menschen die umweltfreundliche Bahn benutzen. Das gelingt nur mit schnellen, zuverlässigen und komfortablen Bahnverbindungen. Mit der heutigen Finanzierungsvereinbarung ist der Startschuss für eine solche Verbindung zwischen Berlin und dem südlichen Umland gefallen. Davon profitiert die Region, profitieren die täglichen Pendlerinnen und Pendler nach Berlin bzw. in das Gewerbegebiet Dahlewitz – und damit langfristig auch das Klima.“

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit i2030 erweitern wir die Netzverbindungen für Pendlerinnen und Pendler in der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Hiermit kommen wir unserem Ziel näher, auch für die Menschen in den stark wachsenden Nachbargemeinden künftig bessere klimafreundliche Anbindungen zu schaffen. Die S-Bahnverbindung nach Rangsdorf und der neue S-Bahnhof für das Dahlewitzer Gewerbegebiet (Standort Rolls-Royce) bringt deutlich mehr Komfort, nicht nur für weite Verbindungen, sondern auch für die Verknüpfung zwischen den Ortsteilen Mahlow, Blankenfelde und Dahlewitz.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel: „i2030 kommt gut voran. Die heutige Finanzierungsvereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein im Teilprojekt Berlin–Dresden / Rangsdorf und ein weiteres Signal für die Fortschritte im Gesamtkonzept. Schritt für Schritt bereiten wir gemeinsam den Weg, um die Infrastruktur in unserer Region auszubauen und damit das Bahnangebot in den kommenden Jahren deutlich ausweiten zu können.“

Im Laufe dieses Jahres werden im Rahmen der Vorplanung detaillierte Untersuchungen zum #Streckenverlauf erstellt. Hierfür wird sowohl die Realisierung zweigleisiger Teilstücke als auch ein vollständig zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecke untersucht. Ziel der Vorplanung ist außerdem, konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Umsetzung zu ermitteln. Mehr Informationen zum Projekt auf www.i2030.de.

Tarife: Erhöhtes Beförderungsentgelt bei S-Bahn und BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Erhöhte Beförderungsentgelte (#EBE) wurden im Jahr 2017, 2018 und 2019 von der BVG und der
S-Bahn Berlin GmbH erhoben?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
2
„Bei der BVG AöR wurden in den letzten drei Jahren 888.175 Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.“
Jahr EBE-Fälle
2019 343.251
2018 294.266
2017 250.658
Frage 2:
In wie vielen Fällen des EBE wurde Widerspruch seitens der Fahrgäste eingelegt?
Frage 3:
In wie vielen Fällen wurde dem Widerspruch gegen das EBE stattgegeben?
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu führt die BVG AöR keine detaillierten Auswertungen durch.“
Frage 4:
Wie viele der sogenannten „#Handytickets“ aus der BVG- oder Bahn-App wurden aufgrund einer zweiminütigen „weißen Uhr“ im Handyticket nicht durch das Kontrollpersonal akzeptiert und mit einem EBE
geahndet, seitens der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH jedoch bei einem Widerspruch des Fahrgastes
aus Kulanz nicht weiterverfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Anteil von beanstandeten ‚Handytickets‘ lag in 2019 bei ca. 0,9 % aller EBE-Feststellungen.
Hauptbeanstandungsgrund war der Erwerb ‚nach Aufruf‘ (nach Beginn der Kontrolle), hier
gilt: Beim Zustieg des Kontrollpersonals wird der Beginn der Fahrausweisprüfung (Uhrzeit)
in einem Kontrollgerät gespeichert. Wird der Fahrausweis danach erworben, gilt er als ungültig. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das BVG-Online-Geschäft ist der Kaufvertrag für Handytickets erst zustande gekommen, indem das Handyticket über die BVG-App innerhalb dieser Applikation zur Ansicht bereitgestellt wird.
Die Gültigkeit des Handytickets ist von dem Countdown des Zwei-Minuten-Zählers unabhängig. Er dient lediglich dem Kontrollpersonal, um den unmittelbaren Kaufzeitpunkt
nachzuvollziehen, da das Ticket vor Fahrtantritt gekauft werden muss. Während des
Hochzählens ist das Ticket ebenso gültig wie nach Ablauf der zwei Minuten.“
3
Frage 5:
Auf welcher Grundlage wird nach einem Widerspruch Kulanz gewährt oder verwehrt? Worin liegt diese
Kulanz begründet?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Kulanz ist ein Entgegenkommen des Unternehmens, auf das kein Rechtsanspruch
besteht.
Die BVG AöR unterzieht jeden EBE-Fall einer Einzelfallprüfung und entscheidet ihn auf
Grundlage der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
(VBB-Tarif). Bei bestimmten Sachlagen kann eine Kulanzentscheidung getroffen werden.“
Frage 6:
Muss das Kontrollpersonal der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH eine Art statistischen Zielwert von
Fahrgästen ohne Fahrschein erreichen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR werden keine statistischen Zielwerte vorgegeben.“
Frage 7:
Wie weit darf sich das Kontrollpersonal ohne Angabe von Gründen mit dem Personalausweis eines
Fahrgastes von diesem entfernen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR gilt bei der Durchführung von Fahrausweiskontrollen folgendes:
Fahrgäste ohne Fahrausweis oder mit ungültigem Fahrausweis sind gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) verpflichtet,
ihre Personalien bekannt zu geben. Die Anschrift ist anhand eines amtlichen Ausweises,
Reisepasses, Führerscheines oder einer anderen glaubwürdigen Legitimation festzustellen. Werden vom Fahrgast freiwillig Personaldokumente ausgehändigt, werden diese nur
zum Abschreiben der Personalien/Wohnanschrift entgegengenommen. Dem Fahrgast ist
sein Personaldokument anschließend unverzüglich zurückzugeben.
Weigert sich ein Fahrgast, seine Personalien anzugeben oder werden offensichtlich
falsche Angaben gemacht, ist die Hilfe der Polizei anzufordern.“
4
Frage 8:
Wie viele EBE-Fahrgäste hatten ihren Wohnsitz in Berlin, Deutschland oder im Ausland? Wie viele davon
legten Widerspruch gegen das EBE ein? (bitte nach Wohnort darstellen)
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR beträgt der Anteil von ausländischen Adressen bei Vorgängen von
‚Erhöhtem Beförderungsentgelt‘ ca. 10 %. Detailliertere Auswertungen zu Adressen
werden nicht erhoben.“
Frage 9:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 31.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB: Damit Sie zu Hause bleiben können: VBB Bus & Bahn-Begleitservice unterstützt weiter, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/damit-sie-zu-hause-bleiben-koennen

Der #VBB Bus & #Bahn-Begleitservice ist weiter – in veränderter Form – für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Einsatz. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice werden ab sofort statt der persönlichen Begleitung notwendige Erledigungen für die Kunden realisieren. Der kostenlose Service innerhalb des Berliner Stadtgebiets wird von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr angeboten. Anmeldungen können wie bisher telefonisch oder online über vbb.de erfolgen.

Ein Großteil der bisherigen Nutzer*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice gehört selbst zur Risikogruppe, die sich derzeit besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen müssen. Diesem Personenkreis wird empfohlen, möglichst zu Hause zu bleiben. Deshalb verändert der VBB den bisherigen Begleitservice für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und bietet nun an, dringend erforderliche Wege für die Kundinnen und Kunden zu übernehmen. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice realisieren für die Kunden zum Beispiel Einkäufe, Abholungen in Apotheken oder andere zwingend notwendige Erledigungen. Die Mitarbeiter*innen haben dafür einen Pool in ihren jeweiligen Postleitzahlengebieten gebildet, um lange und viele Wege durch die Stadt zu vermeiden. Wenn notwendig, verknüpft sich der VBB Bus & Bahn-Begleitservice mit Initiativen der Nachbarschaftshilfen und koordiniert die Hilfe gemeinsam.

Um auf Unsicherheiten in der derzeitigen Lage und die damit verbundenen Ängste vieler Kundinnen und Kunden reagieren zu können, stehen besonders geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter*innen im Rahmen der Auftragsannahme auch für längere Gespräche zur Verfügung.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir setzen alles daran, dass der öffentliche Nahverkehr auch in Krisenzeiten weiter stabil funktioniert und vergessen dabei auch die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste nicht, die nun besondere Hilfestellung brauchen. Es ist jetzt wichtig, kreativ und flexibel zu sein und neue Möglichkeiten zu entwickeln, um unsere Kundinnen und Kunden des VBB Bus & Bahn-Begleitservice auch weiterhin unterstützen zu können. In dieser extrem schwierigen Zeit kommt es auf ein sorgsames Mit- und Füreinander an. Das wollen wir mit der neuen Form des Angebots verwirklichen.“

Kundenaufträge ohne persönliche Begleitung werden über ein Online-Formular unter vbb.de/begleitservice oder per telefonisch unter (030) 34 64 99 40 entgegengenommen.

S-Bahn: Nach Aus wegen Coronavirus ITB-Züge fahren trotz ITB-Absage Tausende Besucher, die täglich per S-Bahn zur Tourimusmesse ITB anreisen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-aus-wegen-coronavirus-itb-zuege-fahren-trotz-itb-absage/25612438.html

Tausende Besucher, die täglich per #S-Bahn zur #Tourimusmesse #ITB anreisen: Das war der Plan, doch dann kam virusbedingte Absage – nur nicht für die Bahn.

Bestellt ist #bestellt, sagt die S-Bahn. Obwohl die Tourismusbörse ITB abgesagt wurde, fährt die #S5 drei Stationen weiter als üblich. Eine S-Bahn-Sprecherin bestätigte am Donnerstagmorgen Angaben eines Fahrers, dass trotz des virusbedingten Ausfalls der ITB die Züge der S5 bis #Olympiastadion fahren. Der Mann hatte das zuvor getwittert.

Das #zusätzliche Angebot habe der Verkehrsverbund #VBB vor langer Zeit so bestellt, sagte die Sprecherin dem Tagesspiegel. Normalerweise kehrt die S5 in Westkreuz, die nächsten Tage fahren die Züge drei Stationen weiter bis Olympiastadion und wenden dort.

Dies sei in #Fahrpläne und #Dienstpläne integriert, diese zu ändern sei sehr aufwendig – aufwendiger als eben weiterzufahren. Außerdem habe der VBB …

Bus + VBB: Fünf Jahre PlusBus im Land Brandenburg 27 PlusBus-Linien setzen erfolgreich auf Qualität, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/fuenf-jahre-plusbus-27-plusbus-linien-setzen-erfolgreich-auf-qualitaet

Seit fünf Jahren sind #PlusBusse im Land Brandenburg zuverlässig unterwegs. Mit den fest definierten #Qualitätskriterien – regelmäßiger #Stundentakt, #Wochenendverkehr und direkter #Anschluss zur Bahn – konnten die Premiumbusse mehr Menschen zur Mitfahrt überzeugen. Auf einzelnen Linien wurden bis zu 40 Prozent mehr Fahrgäste gezählt. Als erster Betreiber einer PlusBus-Linie startete die #regiobus Potsdam Mittelmark GmbH (damals Verkehrsgesellschaft Belzig) in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg im Dezember 2014. Inzwischen sind derzeit 27 PlusBus-Linien in zehn Brandenburger Landkreisen im Einsatz.

Anlässlich des fünfjährigen PlusBus-Jubiläums würdigten heute bei einer Festveranstaltung mit Podiumsdiskussion in Potsdam Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Susanne Henckel, Geschäftsführerin der VBB GmbH, Stephan Loge, Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald und Hans-Jürgen Hennig, Geschäftsführer regiobus Potsdam Mittelmark das PlusBus-Konzept als erfolgreiche Marke für einen qualitativ hochwertigen Busverkehr in Brandenburg.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Der #PlusBus ist ein Erfolgsprodukt in Brandenburg. Die Fahrgäste nehmen das Angebot gern an und die Fahrgastzahlen steigen. Gleichzeitig tragen die PlusBusse zu unseren Nachhaltigkeitszielen bei. Wir unterstützen die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung weiterer PlusBus-Linien und streben sogar eine Verdopplung des jetzigen Angebots an.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin der VBB GmbH: „Die PlusBusse bieten bessere Verbindungen zwischen den regionalen Zentren, eine verlässliche Taktung jede Stunde, und kurze Umsteigezeiten zwischen Bus und Bahn. Das kommt bei den Fahrgästen gut an. Ich freue mich, dass wir alle weiter gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Marke PlusBus weiter im VBB-Land zu verbreiten und gleichzeitig auch als Vorbild für andere Bundesländer dienen, das Modell PlusBus einzuführen. Nur mit guten Angeboten im öffentlichen Verkehr können wir Alternativen zum Auto zu schaffen.

Stephan Loge, Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald: „Mit der Einführung der PlusBus-Linien Spreewald waren wir als Landkreis Dahme-Spreewald Vorreiter im Südosten Brandenburgs. Seitdem konnten erhebliche Fahrgaststeigerungen auf beiden Linien erreicht werden. Das zeigt, dass das Angebot sehr gut angenommen wird. Der PlusBus bedeutet eine bessere Anbindung für die Region. Auf diese Weise wird nicht nur der Nahverkehr im ländlichen Raum aufgewertet, sondern auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.“

Hans-Jürgen Hennig, Geschäftsführer regiobus Potsdam Mittelmark: „Mit dem ersten PlusBus haben wir vor fünf Jahren im Landkreis Potsdam-Mittelmark Neuland beschritten- angetrieben von Begeisterung, begleitet von vielen Skeptikern. Inzwischen haben wir aus den unterschiedlichsten Ausgangspositionen, von der bereits leistungsstarken Linie (580 Bad Belzig –Potsdam) über Rufbus-Linie als Vorläufer (Linie 645 Beelitz-Lehnin) bis hin ohne Vorlauf- sprich fehlende Verbindung (Linie 641 Beelitz-Werder/H.) PlusBus-Linien entwickelt. Daraus aufbauend hat das gesamte Busnetz des Landkreises zweistellige Zuwachsraten. Ein klarer Beweis für den Aufgabenträger und das Unternehmen, dass ein sehr gutes Angebot aktuell sowohl am nachhaltigsten als auch am wirtschaftlichsten ist. Bei unseren Kunden und auch unseren Mitarbeitern ist das Konzept PlusBus beliebt und anerkannt.“

Hintergrund

Die PlusBusse fahren in Brandenburg unter dem Slogan „Ein Takt, mit dem Sie rechnen können“. Seit der Einführung im Jahr 2014 wurden bereits 27 Linien im gesamten Verbundgebiet eingerichtet.

Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards in Brandenburg:

  • Einen regelmäßigen Taktverkehr von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
  • Eine maximale Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von 15 Minuten.
  • Eine Wochenendbedienung.

Informationen zum PlusBus unter www.VBB.de/plusbus.

VBB: Verkehrserhebung 2020 im VBB-Land startet, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/verkehrserhebung-2020-im-vbb-land-startet

Rund eine Millionen Fahrgäste werden befragt

Woher? Wohin?

Mit welchem Ticket?

Datengrundlage zur Aufteilung der Ticketeinnahmen Die im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) tätigen 38 Verkehrsunternehmen führen zwischen dem 10. Februar und dem 28. November 2020 wieder eine Verkehrserhebung in ihren Fahrzeugen durch. Dabei werden rund eine Million Fahrgäste im gesamten Verbundgebiet zu ihrer aktuellen Fahrt befragt. Die Datenerfassung erfolgt anonym und dient als Grundlage für die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen an die Verkehrsunternehmen durch den VBB. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Täglich nutzen rund 4,2 Millionen Fahrgäste den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin und Brandenburg. Jeder VBB-Fahrausweis wird von allen 38 Verkehrsunternehmen anerkannt, unabhängig davon, wo der Fahrausweis erworben wurde. Um die Fahrgeldeinnahmen je nach Verkehrsleistung gerecht auf die Verkehrsunternehmen aufteilen zu können, wird in der Regel alle drei Jahre eine umfangreiche Verkehrserhebung auf den über 1.000 Linien des Verbundgebiets durchgeführt. Die Fahrgäste werden dabei gebeten, ihren Fahrausweis bzw. ihre VBB-fahrCard vorzuzeigen. Erhoben werden die Angaben zur Tarifstufe, zum ausstellenden Verkehrsunternehmen und gegebenenfalls zum Fahrpreis. Weiter werden die Fahrgäste nach ihrem Fahrweg und Fahrziel im ÖPNV befragt. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu. Eine Befragung dauert ungefähr zwei Minuten und ist bequem während der Fahrt möglich. Alle autorisierten Befragerinnen und Befrager weisen sich gegenüber den Fahrgästen aus. Sie sind keine Kontrolleure und erheben kein erhöhtes Beförderungsentgelt! Der VBB und die Verkehrsunternehmen bitten um eine rege Teilnahme und danken allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung. Weitere Infos auf der VBB-Homepage unter www.vbb.de/verkehrserhebung.

Regionalverkehr: Neue Chancen für die Brandenburgische Städtebahn? Regionalverband Potsdam-Mittelmark fordert Nutzen-Kosten-Gutachten für den Wiederaufbau und Wiederaufnahme des Bahnbetriebs, aus DBV

Regionalverband Potsdam-Mittelmark fordert Nutzen-Kosten-Gutachten für den Wiederaufbau und Wiederaufnahme des Bahnbetriebs

Gestern wurde durch den Bundestag das geänderte #Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Deutlich ist darin die Stärkung des umweltfreundlichen Schienenverkehrs zu erkennen. Förderkriterien werden gelockert und Fördersummen erhöht. Die Reaktivierung von #Schienenstrecken und der Ausbau für mehr Kapazitäten erhalten eine höhere Priorität. Förderfähig sind neu „Reaktivierung und #Elektrifzierung von Schienenstrecken; Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe“ – bis zu 90 %.

Die Trasse der einstigen Brandenburgischen #Städtebahn ist auf ihrem westlichen Abschnitt #Treuenbrietzen#Belzig#Brandenburg (Havel ) vollständig vorhanden. Eine neu gewidmete und wieder aufgebaute Strecke würde die Zulaufstrecken auf Berlin durch eine neue Umfahrungsmöglichkeit für den Güterverkehr entlasten, für den ÖPNV eine neue, durchgehende Verbindung vom Süden des Landkreises Potsdam-Mittelmark in die Kreisstadt Belzig bedeuten und auch zur Stärkung des Tourismus im Fläming beitragen. Der Abschnitt Brandenburg (Havel) – #Golzow, der bis zur Abbestellung des Personenverkehrs am Nachfragestärksten war, stünde als Kandidat ganz oben für den Einstieg.

Der #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark fordert deshalb vom Land Brandenburg und den beteiligten Landkreisen schnellstmöglich die Reaktivierung der Städtebahn wenigstens auf diesem Abschnitt zu prüfen und die Förderung des Wiederaufbaus zu beantragen. Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes: „Die Stilllegung vor etwa 20 Jahren war ein schwerer Fehler, der heute von den Verantwortlichen im Landkreis unter vier Augen auch zugegeben wird. Bei einer Förderhöhe von 90 % für die Reaktivierung besteht nach 20 Jahren die Chance, diesen Fehler rückgängig zu machen.“

Pressekontakt: Karsten Müller, Telefon 01 63 / 5 54 33 94

VBB: VBB – ein Unternehmen von und für Brandenburg aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Verkehrsunternehmen sind Mitglied im #VBB?
Antwort zu 1:
Verkehrsunternehmen sind nicht Mitglieder des VBB. Der VBB ist ein
#Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(VBB GmbH). Gesellschafter sind die #Länder Berlin und Brandenburg mit einer Beteiligung
von je einem Drittel. Das übrige Drittel verteilt sich auf die kommunalen Aufgabenträger im
Land Brandenburg (im Regelfall die Landkreise und kreisfreie Städte).
Die Gründung der VBB GmbH geht auf einen Auftrag aus dem Einigungsvertrag zurück,
der seinen Niederschlag in den ÖPNV-Gesetzen der Länder Berlin und Brandenburg
gefunden hat.
Die Verbundverkehrsunternehmen des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
sind gemeinsam mit der VBB GmbH über einen Kooperationsvertrag verbunden, der die
Zusammenarbeit im Verkehrsverbund im Einzelnen regelt. Im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten für die EVU die Kooperationspflichten mit
dem Verkehrsverbund aus den jeweiligen Verkehrsverträgen.
2
Die Anzahl der kooperierenden Verkehrsunternehmen ist damit nicht konstant, sondern
davon abhängig, wie viele Verkehrsunternehmen jeweils von den Aufgabenträgern mit der
Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragt wurden bzw. Liniengenehmigungen für
entsprechende Verkehre halten. Derzeit kooperieren 38 Verkehrsunternehmen des SPNV
und des übrigen ÖPNV im VBB.
Frage 2:
Wo haben die Verkehrsunternehmen ihren Sitz?
Antwort zu 2:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der jeweilige Sitz der Verkehrsunternehmen kann der Website der VBB GmbH
entnommen werden (https://www.vbb.de/der-verkehrsverbund/verkehrsunternehmen).“
Frage 3:
Wie werden im VBB Beschlüsse gefasst und wie sind die Stimmrechte verteilt?
Antwort zu 3:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die VBB GmbH hat einen Aufsichtsrat, der wesentliche Entscheidungen trifft. Im
Aufsichtsrat sind alle Gesellschafter vertreten. Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen; sie kommen nur mit den Stimmen von mindestens
jeweils zwei Vertretern der Länder Berlin und Brandenburg sowie 50 v.H. der Stimmen der
Vertreter der übrigen Gesellschafter sowie einer weiteren Stimme zustande.“
Frage 4:
Wie verteilen sich die laufenden Kosten unter den Mitgliedsunternehmen?
Antwort zu 4:
Der VBB verfügt nicht über Mitgliedsunternehmen. Die VBB GmbH wird von ihren
Gesellschaftern finanziert.
Frage 5:
Wie viele Mitarbeiter arbeiteten bisher für den VBB und wie viele Mitarbeiter sollen es in den kommenden
Jahren werden?
Antwort zu 5:
Die VBB GmbH verfügt derzeit – ohne Geschäftsführung – über 97,5 unbefristete Stellen
gemäß Stellenplan. Der Stellenplan für das Jahr 2020 sieht 102,5 unbefristete Stellen vor.
Darüber hinaus gibt es sachgrundbefristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
studentische Hilfskräfte, deren Anzahl sich am jeweiligen Arbeitsbedarf bemisst. Bei der
3
Suche nach einem neuen Mietobjekt wurde unter Berücksichtigung dieser Gruppen von
einem Bedarf von rund 130 Arbeitsplätzen ausgegangen.
Frage 6:
Wie viele Quadratmeter entfallen rechnerisch am alten und am neuen Standort auf jeden Mitarbeiter?
Antwort zu 6:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der bisherige Standort ist am Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. Von der gemieteten
Bürofläche ohne Berücksichtigung der Besprechungsräume entfallen durchschnittlich
17,2 m² Nettogrundfläche (NGF) auf jeden Arbeitsplatz.
Der neue Standort ist am Stralauer Platz 29, 10243 Berlin. Dort beträgt die Bürofläche
ohne Berücksichtigung der Besprechungsräume durchschnittlich 17,7 m² NGF für jeden
Arbeitsplatz.“
Frage 7:
Wo hat der VBB bis 2019 seinen Standort und welche Fläche steht ihm dort zur Verfügung?
Antwort zu 7:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der derzeitige Sitz der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH ist am
Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. Die aktuell angemietete NGF beträgt 2.512,92 m².“
Frage 8:
Weshalb wird ein neuer Standort gesucht und welche formalen Anforderungen stellt der VBB an den neuen
Standort?
Antwort zu 8:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die VBB GmbH ist seit dem Jahr 2007 Mieterin der Geschäftsräume am Hardenbergplatz
2; der Mietvertrag wurde in den Jahren 2012 und 2015 verlängert. Der Mietvertrag endet
am 31. Januar 2021. Eine weitere Verlängerung des Mietvertrages ist nicht möglich, da
u.a. im Jahr 2021 die Betriebsgenehmigung für das Gebäude aus Brandschutzgründen
erlischt. Soweit bekannt ist, soll das Gebäude kernsaniert bzw. abgetragen werden.
Die VBB GmbH hatte folgende Anforderungen definiert: Gesucht wurde eine Fläche zur
Nutzung als Bürobetrieb mit Besprechungsräumen und einem barrierefrei erreichbaren
Kundencenter. Mit Blick auf die Lage wurde ein Mietobjekt mit sehr guter Anbindung an
den ÖPNV, insbesondere auch an den Regionalverkehr, gesucht, um eine gute
Erreichbarkeit für die mit der VBB GmbH verbundenen Partner und Kundinnen und
Kunden aus Berlin und Brandenburg sicherzustellen.“
4
Frage 9:
Wie wird über die Standortfrage für die neuen Räumlichkeiten entschieden?
Antwort zu 9:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die Entscheidung über den Abschluss eines neuen Mietvertrages obliegt dem
Aufsichtsrat. Dieser hat den Beschluss am 28. März 2019 gefasst.“
Frage 9a:
Welchen Einfluss nehmen hierauf die Mitgliedsunternehmen?
Antwort zu 9a:
Der VBB verfügt nicht über Mitgliedsunternehmen, so dass diese keinen Einfluss auf die
Entscheidung nehmen bzw. nahmen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3
verwiesen.
Frage 9b:
Welchen Einfluss nehmen hierauf die politischen Entscheidungsträger der Heimatkommunen der
Verkehrsunternehmen?
Antwort zu 9b:
Alle Gesellschafter der VBB GmbH entsenden Mitglieder in den Aufsichtsrat, der die
Entscheidung getroffen hat. Beteiligt an der Entscheidung sind dabei nicht die Kommunen
in denen die Verkehrsunternehmen, welche die Verkehrsleistung im VBB erbringen, ihren
Sitz haben, sondern die Aufgabenträger. Diese können im Aufsichtsrat direkt Einfluss auf
die Entscheidung nehmen.
Frage 10:
Weshalb wird für den VBB ein neuer Standort in Berlin und nicht in Brandenburg gesucht, wenn doch zwei
Drittel der Gesellschafter aus Brandenburg kommen?
Antwort zu 10:
Die Gesellschafter haben im Gesellschaftsvertrag einvernehmlich festgelegt, dass der Sitz
der VBB GmbH Berlin ist. Diese Entscheidung trägt insbesondere der Tatsache
Rechnung, dass Berlin im geografischen Zentrum des Landes Brandenburg liegt und den
Mittelpunkt des Verkehrsnetzes bildet. Ein Gesellschaftssitz in Berlin ist dadurch aus allen
Regionen des Landes Brandenburg gut erreichbar.
Frage 11:
Wie hoch ist die Miete insgesamt und pro Quadratmeter am neuen Standort?
5
Antwort zu 11:
Der vereinbarte Mietpreis je m² und Monat am neuen Standort beträgt 28,48 Euro im
ersten Vertragsjahr und konnte durch Verhandlungen mit dem Vermieter ausgehend von
dem zunächst kommunizierten Preis von 29,00 Euro je m² noch gesenkt werden. Eine
Gesamtmiete ist nicht vereinbart, die berechnete Mietfläche beträgt 3872,00 m². Diese
Fläche bezieht sich jedoch nicht auf die in der Antwort zur Frage 7 genannte Netto-
Grundfläche, sondern auf die Brutto-Grundfläche. Die Berücksichtigung der Mietfläche als
Brutto-Grundfläche ist aktuell marktüblich und beinhaltet im Gegensatz zur beim
bisherigen Mitobjekt vereinbarten Netto-Grundfläche auch Flächen für Wände,
Stützpfeiler, Installationskanäle, Hohlräume, Wandnischen etc. Nach Kenntnis des
Senates kann davon ausgegangen werden, dass die Netto-Grundfläche im Vergleich zur
Brutto-Grundfläche rund 30 % größer ist. Die Angaben des aktuellen und künftigen
Mietobjekts sind daher nicht direkt vergleichbar. Zur vorgenannten Fläche kommen
224,6 m² Kellerfläche hinzu, welche ohne Berechnung eines Mietpreises überlassen
werden.
Der Senat weist in diesem Zusammenhang auch auf die in den vergangenen Jahren
gestiegenen Mieten für Gewerbeobjekte hin.
Frage 12:
Welche Kosten ließen sich einsparen, wenn ein Standort außerhalb Berlins gewählt würde?
a) Mit welchen Quadratmeterpreisen müssten die Gesellschafter rechnen, wenn ein Standort in den Berliner
Außenbezirken oder im Berliner Speckgürtel angemietet würde?
b) Mit welchen Quadratmeterpreisen müssten die Gesellschafter rechnen, wenn ein Standort in einer der
Brandenburger Städte (z.B. Cottbus, Brandenburg a.d.H. oder Frankfurt (O.) angemietet würde?
Antwort zu 12, 12 a), 12 b):
Der VBB teilt hierzu mit:
„Ein Standort außerhalb Berlins wurde nicht gesucht; es wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen.
Da die Quadratmeterpreise lage- und objektbezogen sind und stark differieren, kann dazu
keine Aussage getroffen werden.“
Der Senat weist darauf hin, dass nicht nur die Mietkosten für die aus der Standortwahl
resultierenden Kosten zu berücksichtigen sind. Vielmehr sind beispielsweise auch
Personalkosten für längere Reisezeiten und höhere Kosten für die Personalgewinnung
und Mitarbeiterbindung zu berücksichtigen.
Berlin, den 23.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Kritik an steigenden Ticketpreisen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/article228003377/U-Bahn-S-Bahn-in-Berlin-Kritik-an-teureren-Tickets.html

Ab Januar steigen die #Ticketpreise für U-Bahn, S-Bahn, Bus und Tram. Kritik kommt vom Verkehrsclub. Die neuen Tarife im Überblick.

Mit Beginn des kommenden Jahres steigen in Berlin und Brandenburg die Fahrpreise für #Pendler, die das #ABC-Ticket nutzen – beim Verkehrsclub #VCD Brandenburg stößt das auf Unverständnis und Kritik. Die Erhöhung sei „das falsche Signal zur falschen Zeit“, erklärte Verbandschef Fritz Viertel am Freitag. Damit die #Verkehrswende gelinge, müssten mehr Menschen vom Umstieg auf Bus und Bahn überzeugt werden. Höhere Fahrpreise bewirkten genau das Gegenteil. Besonders hart treffe es die Pendler in Brandenburg, weil vor allem die Preise für das Tarifgebiet C deutlich angehoben werden.

Ab 1. Januar steigen nach Angaben des Verkehrsverbunds Berlin- Brandenburg (VBB) die Preise für ABC-Einzeltickets von 3,40 Euro auf 3,60 Euro, für ABC-Tageskarten von 7,70 Euro auf 9,60 Euro. Die ABC-Abo-Umweltkarte kostet statt 992 Euro künftig 1008 Euro. Der Preis der Umweltkarte AB im Berliner Stadtgebiet ändert sich im kommenden Jahr …